Vorsatz
Der Vorsatz (lat.: propositum) ist in der Ethik, der vom Willen gefasste Entschluss zum Guten oder Schlechten und als solcher schon sittlich anrechenbar.<ref> K. Hilgenreiner in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band X, Artikel: Vorsatz, Sp. 694.</ref><ref>Diese Anrechenbarkeit meint Jesus wenn er sagt: "Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen." (Mt 5, 28). Der Ehebruch ist jedoch noch nicht vollendet. Es fehlt die äußere Ausführung.</ref>
Im Bußsakrament bezieht sich die Reue auf die Vergangenheit; der Vorsatz auf die Zukunft.<ref> K. Hilgenreiner in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band X, Artikel: Vorsatz, Sp. 694.</ref> In der Reue beklagt man das Böse, das geschehen ist. Im guten Vorsatz entschließt man sich für das Gute, das geschehen soll.<ref>Basler Katholischer Katechismus (1947)#Der gute Vorsatz.</ref> Jede Reue schließt den Vorsatz mit ein und umgekehrt.<ref> K. Hilgenreiner in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band X, Artikel: Vorsatz, Sp. 694.</ref>
Inhaltsverzeichnis
Der gute Vorsatz im Bußsakrament
Wenn man seine Sünden aufrichtig bereut, ist man fest entschlossen, sie nicht wieder zu begehen. Eine gute Reue ohne Vorsatz ist unmöglich.
Man hat einen guten Vorsatz bei der Beichte, wenn man sich vornimmt:
1. wenigstens alle schweren Sünden und die nächste Gelegenheit zur schweren Sünde zu meiden.
Wer auch eine einzige Todsünde nicht fliehen will, hat keine echte Reue. - Was fast sicher zur Todsünde führt, heißt «nächste Gelegenheit» (wodurch man wahrscheinlich zur Sünde verleitet wird). Für viele sind das schlechte Kameraden, schlechte Medien und ausgelassene Vergnügungen. Wer sie nicht aufgeben will, hat keinen guten Vorsatz. Wenn der Vorsatz wirklich etwas erreichen soll, dann muss man die Gewohnheitssünden und die konkreten Hauptfehler bekämpfen. Wenn man sich vornimmt, keine lässliche Sünde mehr zu begehen, ist das der beste Vorsatz.
2. zu tun, was zur Besserung notwendig ist. Mittel zur Besserung sind eifriges Gebet, Verzicht, öftere Beichte und Geistliche- oder Sakramentale Kommunion und Gehorsam gegen den Beichtvater.
3. schweren Schaden gutzumachen.
Zur Gutmachung gehört die Rückgabe fremden Gutes, der Widerruf von Verleumdungen usw. Wer schweren Schaden nicht gutmachen will (Vorsatz), obwohl er es könnte, hat keine echte Reue und beichtet ungültig.<ref>Basler Katholischer Katechismus (1947)#Der gute Vorsatz; Konzil von Trient 1551, 14. Sitzung: Von der Buße; Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#85. Der Empfang des Bußsakramentes.</ref> Zur Gutmachung gehören auch Werke der Sühne (KKK, 1491).
Nachhaltigkeit des guten Vorsatzes
Für Nachhaltigkeit des Vorsatzes ist es wichtig, dass er auf bestimmte Handlungen gerichtet ist und des öfteren erneuert werde. Der Vorsatz soll in der Beichte erweckt und nicht nur in der Reue eingeschlossen sein.<ref> K. Hilgenreiner in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band X, Artikel: Vorsatz, Sp. 695.</ref>
Ein wichtiges Mittel zur Besserung des Lebens ist die tägliche Gewissenserforschung, besonders über die vorherrschende böse Neigung.<ref>Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Das Sakrament der Buße, Nr. 110.</ref>
Gebet zur Reue mit Vorsatz
O mein Gott, alle meine Sünden sind mir von ganzem Herzen leid, weil ich Dich erzürnt und dafür Strafe verdient habe; besonders aber sind sie mir leid, weil ich Dich, meinen besten Vater und größten Wohltäter, das höchste und liebenswürdigste Gut, beleidigt habe. Ich nehme mir ernstlich vor, nicht mehr zu sündigen und mich wahrhaft zu bessern. O Gott! hilf mir dazu mit Deiner Gnade. Gekreuzigter Heiland, sei mir armen Sünder gnädig. Amen.<ref>Basler Katholischer Katechismus (1947)#Der gute Vorsatz.</ref>
Der Vorsatz zivilrechtlich
Im Recht bedeutet Vorsatz (amimus dolus) das bewusste Wollen einer Handlungsfolge. Nach dem Strafrecht handelt vorsätzlich, wer eine strafbare Handlung mit Wissen und Wollen verwirklicht oder die Verwirklichung zwar nur für möglich hält, aber damit einverstanden ist oder sie doch in Kauf nimmt. Zivilrechtlich besagt Vorsatz absichtliches Verschulden.<ref> K. Hilgenreiner in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band X, Artikel: Vorsatz, Sp. 695.</ref>
Anmerkungen
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