Veritas ipsa

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Bulle
Veritas ipsa

unseres Heiligen Vaters
Paul III.
über die Rechte der Indianer (vgl. Sklaverei)

2. Juni 1537

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hrsg. Arthur Utz + Birgitta Gräfin von Galen,Band I, III 1; S. 380-381, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


1 Als die Wahrheit selbst, die nicht getäuscht werden noch täuschen kann, die Verkünder des Glaubens zum Predigeramt bestimmte, sprach sie: Gehet hin und lehret alle Völker. Sie sagte: alle, ohne Einschränkung, weil alle fähig sind, im Glauben unterrichtet zu werden. Der Feind des Menschengeschlechts aber, der allem menschlichen Tun zuwiderhandelt, um es zunichte zu machen, ersann, als er dieses sah, voller Neid ein bisher unerhörtes Mittel, um zu verhindern, dass das Wort Gottes den Völkern zu ihrem Heil gepredigt werde; und er veranlasste einige seiner Helfershelfer, die mit ihm einig gehen, die West- und Südindianer und andere Völker, die erst in diesen Zeiten uns bekannt wurden, wie geistlose Tiere in ihren Dienst zu zwingen, unter dem Vorwand, dass sie nicht im Besitz des katholischen Glaubens seien. Wir aber, die Wir, wenn auch unwürdig, diesen Unseren Herrn auf Erden vertreten und die Uns anvertrauten Schafe seiner Herde, die noch nicht in seinem Schafstall sind, aus aller Kraft in diesen Schafstall wünschen, Wir sehen, dass ebendiese Indianer als echte, wahre Menschen nicht nur des christlichen Glaubens fähig sind, sondern, wie Uns bekannt wurde, zu diesem Glauben bereitwillig hinstreben, und wollen die dazu nötigen Maßnahmen treffen. Deshalb entscheiden und erklären Wir durch diesen Brief kraft Apostolischer Autorität, ungeachtet der bisherigen Vorgänge und all dessen, was sonst wie dem entgegenstehen mag, dass die vorgenannten Indianer und alle übrigen Völker, die den Christen später noch bekannt werden, auch wenn sie außerhalb des Glaubens leben, ihrer Freiheit und der Verfügungsgewalt über ihre Güter nicht beraubt werden dürfen, dass sie im Gegenteil Freiheit und Besitz in rechtmäßiger Unangefochtenheit benutzen, erwerben und sich dessen erfreuen dürfen und dass sie nicht zu Sklaven gemacht werden dürfen; dass alles, was entgegen dem hier Gesagten geschehen mag, ungültig und nichtig ist; und dass die Indianer und die anderen Völker durch die Verkündung des Wortes Gottes und das Beispiel eines guten Lebens zum Glauben an Christus eingeladen werden sollen.

Gegeben zu Rom am 2. Juni des Jahres 1537,

dem dritten Unseres Pontifikats.

Paul III. PP.