Vehementer nos esse (Wortlaut)
Vehementer nos esse |
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von Papst
Pius X.
an die Erzbischöfe und Bischöfe den Klerus und das Volk von Frankreich
über die Trennung von Kirche und Staat
12. Februar 1906
(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hrsg. Arthur Fridolin Utz + Birgitta Gräfin von Galen, XXV 70-86, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung; auch in: Rundschreiben unseres Heiligen Vaters Pius X., Autorisierte Ausgabe, Erste Sammlung 1909, Lateinischer und deutscher Text [in Fraktur abgedruckt] S. 143-171; auch in: Emil Marmy (Hrsg.), Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, Dokumente, Paulus Verlag Freiburg/Schweiz 1945, S. 633-647; Imprimatur Friburgi Helv., die 21. Augusti 1945 L. Clerc, censor)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung: Das Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat in Frankreich
- 2 Prinzipien, die der Trennung von Kirche und Staat entgegenstehen <ref> Wie aus dem Zweiten Teil des Dokuments hervorgeht, wird hier die Existenz eines sogenannten „christlichen" Staates vorausgesetzt, dessen Bevölkerung vorwiegend katholisch ist.</ref>
- 3 Besondere Gründe für die Ablehnung des Gesetzes über die Trennung in Frankreich
- 3.1 Die besondere Vorliebe des Heiligen Stuhles für Frankreich
- 3.2 Die Verpflichtung Frankreichs, dem Konkordat treu zu bleiben
- 3.3 Die Einmischung des Staates in den Kompetenzbereich der Kirche
- 3.4 Die hierarchische Struktur der Kirche erlaubt nicht die Unterordnung kirchlicher Angelegenheiten unter eine bürgerliche Verwaltung
- 3.5 Die Verletzung der Handlungsfreiheit der Kirche
- 3.6 Der Staat verletzt das Eigentumsrecht der Kirche
- 3.7 Durch dieses Gesetz schadet der Staat sich selbst
- 4 Schlussfolgerung: Verurteilung des Trennungsgesetzes
- 5 Die Kirche angesichts der neuen Situation
- 6 Schlussermahnung und Segen
- 7 Anmerkungen
- 8 Weblinks
Einleitung: Das Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat in Frankreich
1 Dass schwerer Kummer und bitterer Schmerz wegen Eurer Angelegenheiten Uns bedrückt, brauchen Wir nicht erst auszuführen. Jenes Gesetz ist nun in Kraft getreten, das mit einem Schlag die uralte Verbindung Eures heimatlichen Staatswesens mit dem Apostolischen Stuhl gewaltsam zerrissen und die Kirche Frankreichs in eine ganz und gar unwürdige und traurige Lage versetzt hat. Wir stehen vor einem schwerwiegenden Ereignis, das jeder rechtschaffene Mensch beklagen muss, wenn er bedenkt, welcher Schaden dadurch der bürgerlichen Gesellschaft wie der Religion zugefügt wurde. Allerdings, nach der Haltung, die die Männer an der Spitze der französischen Regierung m der letzten Zelt eingenommen haben, durfte das Gesetz für niemanden eine Überraschung gewesen sein. Ihr habt, Ehrwürdige Brüder, so viele in aller Öffentlichkeit den christlichen Anstalten zugefügte Unbilden nacheinander miterlebt, dass das letzte Ereignis für Euch gewiss weder unerwartet noch neu war. Ihr habt es mit ansehen müssen, wie die Heiligkeit und Unauflöslichkeit des christlichen Ehebandes durch das Staatsgesetz verletzt wurde; von den öffentlichen Schulen und den Krankenhäusern wurde die Religion ausgeschlossen; die Kleriker wurden ihren geistlichen Studien und religiösen Übungen entrissen und unter die Waffen gerufen; die religiösen Genossenschaften sind aufgelöst und ihrer Güter beraubt worden, ihre Mitglieder sehen sich fast ausnahmslos jeglicher Not preisgegeben. Der alte Brauch, die Sitzungen der gesetzgebenden Körperschaften und der richterlichen Behörden unter Anrufung der Gnade Gottes zu eröffnen, ist durch Gesetz, wie Ihr wisst, abgeschafft worden, ebenso die Trauerkundgebungen der Kriegsflotte am Gedächtnistag des Todes Christi. Dem Gerichtseid wurde die religiöse Feierlichkeit genommen. In den Gerichtssälen, in den Schulen, beim Landheer wie bei der Flotte, kurz in allen der öffentlichen Gewalt unterstehenden Bereichen wurde alles abgeschafft, was immer als Zeichen des christlichen Glaubens gelten könnte. Alle diese und ihnen verwandte Maßnahmen sollten offenbar Vorstufen zur vollen, gesetzlichen Trennung von Kirche und Staat sein, denn sie hatten nach und nach das Band zwischen beiden gelockert. Ihre Urheber selbst haben keine Bedenken gehabt, es mehr als einmal offen zu bekennen und sich dessen zu rühmen. – Der Apostolische Stuhl hat .alle ihm zu Gebote stehenden Mittel angewandt, um das große Übel abzuwehren. Unablässig hat er die Regierung Frankreichs daran ermahnt, die Menge von Schwierigkeiten zu beherzigen, die die nun verwirklichte Trennung mit sich bringen müsste.
2 Andererseits verdoppelte er die Beweise außerordentlicher Nachsicht und Güte gegen Frankreich, im Vertrauen darauf, dass die Bande der Dankbarkeit die Lenker des Staates von weiterem Vorgehen zurückhalten und zur Aufhebung bereits eingeleiteter Maßnahmen bewegen würden. - Aber aller Eifer, alles Entgegenkommen, alles, was Unser Vorgänger und Wir selbst versucht haben, erweist sich nun als völlig nutzlos. Der Geist der Feindseligkeit gegen die Religion, der einen so langen Kampf gegen die Rechte Eures katholischen Volkes und gegen die Wünsche aller ehrlich Gesinnten geführt hat, hat Euch nun Eure Rechte mit Gewalt entrissen. Getreu dem Gebot der Pflicht und des Gewissens, erheben Wir in dieser Unglücks zeit Unsere Apostolische Stimme und teilen Euch, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, Unsere Gedanken und Absichten mit. Wir waren Euch allen stets in besonderer Liebe zugetan, Wir sind es jetzt noch mehr.
Prinzipien, die der Trennung von Kirche und Staat entgegenstehen <ref> Wie aus dem Zweiten Teil des Dokuments hervorgeht, wird hier die Existenz eines sogenannten „christlichen" Staates vorausgesetzt, dessen Bevölkerung vorwiegend katholisch ist.</ref>
Die Pflicht des Staates gegenüber der Religion und die Vorteile, die daraus entstehen
3 Der Grundsatz, dass Staat und Kirche getrennt werden müssen, ist fürwahr vollständig falsch und im höchsten Grade verderblich. - Denn wer sich zur Auffassung bekennt, dass der Staat sich in keiner Weise um die Religion kümmern dürfe, fügt erstens Gott eine große Beleidigung zu, der ebenso Begründer und Erhalter der menschlichen Gesellschaft wie des Lebens der einzelnen Menschen ist. Deshalb kann sich der Kult nicht in den Bereich des Privatlebens zurückziehen, sondern er muss ein öffentlicher sein. – Ferner liegt diesem Grundsatz deutlich die Leugnung des Übernatürlichen zugrunde. Denn hierbei werden die staatlichen Unternehmungen ausschließlich nach der Wohlfahrt dieses sterblichen Lebens bemessen, die lediglich die nächste Angelegenheit der bürgerlichen Gesellschaft ist. Die höchste Angelegenheit der Bürger aber, die ewige Seligkeit, die jenseits des kurzen Erdenlebens auf uns wartet, vernachlässigt er vollständig als eine dem Staat fremde Sache. Und doch sollte das Staatswesen gemäß der Gesamtordnung der vergänglichen Dinge für die Erreichung des absoluten, höchsten Gutes nicht hinderlich, sondern förderlich sein. – Sodann durchbricht er die von Gott mit höchster Weisheit getroffene Ordnung der menschlichen Dinge, die ohne Zweifel die Eintracht zwischen der religiösen und der bürgerlichen Gesellschaft fordert. Denn da beide, wiewohl auf getrenntem Gebiete jede für sich, doch eine Herrschaft über dieselben Menschen ausüben, so müssen sie oft Fragen in Angriff nehmen, deren Beurteilung und Lösung beide Teile betrifft. Wo nun der Staat mit der Kirche keine Beziehungen unterhält, da werden solche Fragen leicht zum Anlass von Streitigkeiten, die für beide Teile recht bitter sind und - was die Geister nicht wenig bedrückt – den Sinn für die Wahrheit trüben. Das hat schließlich auch für den Staat sehr große Nachteile im Gefolge. Bei Zurücksetzung der Religion kann die bürgerliche Gesellschaft nicht blühen, noch festen Bestand haben. Jene ist nämlich die oberste Führerin und Lehrerin der Menschen für die gewissenhafte Beobachtung von Recht und Pflicht.
Bestätigung durch die Lehre Leos XIII.
Deshalb haben die Römischen Päpste, wann und wo die Verhältnisse es ratsam machten, jene Lehren zurückgewiesen und missbilligt, die sich für die Trennung von Staat und Kirche aussprachen. Unser glorreicher Vorgänger Leo XIII. insbesondere hat mehrmals vorzüglich dargelegt, wie fest die Eintracht beider Gewalten nach den Grundsätzen der christlichen Offenbarung sein sollte. „Es muss", so führte er aus, „unter diesen eine geordnete Verbindung bestehen, welche nicht zu Unrecht mit der Vereinigung von Leib und Seele verglichen wird." Er fügt noch hinzu: „Die Staaten können, ohne sich gegen die Moral zu verfehlen, sich nicht so verhalten, als existiere Gott nicht, noch auch können sie die Sorge für die Religion als etwas ihnen gänzlich Fremdes und Unnützes von sich weisen... Der Kirche aber, die Gott selbst gestiftet hat, jeden Einfluss auf das Leben, die Gesetzgebung, den Jugendunterricht und die Familie zu versagen, ist ein großer und verderblicher Irrtum".<ref>Leo XIII., Enzyklika Immortale dei, 1. November 1885.</ref>
Besondere Gründe für die Ablehnung des Gesetzes über die Trennung in Frankreich
Die besondere Vorliebe des Heiligen Stuhles für Frankreich
4 Wenn nun die Trennung von Kirche und Staat in jedem christlichen Staatswesen eine gegen alles Recht verstoßende Maßnahme ist, um wie viel mehr ist sie in Frankreich zu missbilligen, das weniger als jeder andere Staat Anlass dazu hatte! Hat doch der Heilige Stuhl in den langen Zeiträumen der vergangenen Jahrhunderte gerade Frankreich mit besonderer Liebe umhegt, Frankreich, dessen Geschick, hoher Ruhm und Glanz stets mit der Religion und der christlichen Humanität verschwistert waren! Mit Recht sagte derselbe Papst: „Frankreich möge sich daran erinnern, dass seine providentielle Verbindung mit dem Apostolischen Stuhl zu eng und zu alt ist, als dass es jemals wagen könnte, an eine Auflösung zu denken. Es hat aus ihr seinen Ruhm und seinen Glanz gewonnen... Diese Beziehungen stören zu wollen, hieße soviel, wie von dem Ansehen und der Wertschätzung der französischen Nation bei den andern Völkern ein gutes Stück zu opfern“.<ref>Ansprache an französische Pilger, 13. April 1888.</ref>
Die Verpflichtung Frankreichs, dem Konkordat treu zu bleiben
5 Diese engen Beziehungen hätten um so heiliger sein müssen, als sie auf feierlichen Verträgen beruhten. Zwischen dem Apostolischen Stuhl und der Französischen Republik bestand ein beiderseits verpflichtendes Abkommen ganz in der Art, wie sie zwischen Staaten gültig und üblich sind. Daher hat sowohl der Römische Papst als auch der Lenker des französischen Staates sich und seine Nachfolger verpflichtet, an dem geschlossenen Vertragsverhältnis treu festzuhalten. Dieses Übereinkommen beruhte folglich, ebenso wie andere zwischen Staaten getroffene Vereinbarungen, auf dem Völkerrecht. Es konnte demzufolge von keinem der beiden Teile einseitig aufgelöst werden. Der Apostolische Stuhl hat auch seinerseits die Vertragsbedingungen allezeit getreu beobachtet und stets verlangt, dass der Staat seinerseits sie ebenso treu halte. Kein auf diesem Gebiete Urteilsfähiger kann das leugnen. Einen so feierlichen und rechtsgültigen Vertrag zerreißt nun die Republik ganz nach eigenem Belieben. Die Verletzung heiliger Vertragstreue achtet sie für nichts, wenn sie sich dadurch von der Verbindung und freundschaftlichen Stellung zur Kirche losmachen kann.
6 Für nichts achtet sie das schwere Unrecht, das sie dem Apostolischen Stuhle zufügt, die Verletzung des Völkerrechts, die bedenklichste Durchbrechung der politischen und gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Ist doch für das menschliche Leben und die ruhige Pflege der gegenseitigen Beziehungen unter den Völkern nichts so wichtig, wie die unverletzliche Einhaltung öffentlicher Verträge. Die Art und Weise, wie die Republik das Konkordat aufgelöst hat, hat das Unrecht des Vorgehens selbst noch bedeutend erhöht. Völkerrecht, Sitte und bürgerliche Gewohnheit halten gleichmäßig an dem Grundsatz fest, dass Staatsverträge nicht früher aufgelöst werden dürfen, als bis derjenige Staat, der die Auflösung vorhat, dem andern seinen Entschluss ordnungsgemäß offen bekannt gegeben hat. Hier aber hat keinerlei Mitteilung dieses Beschlusses an den Apostolischen Stuhl, geschweige denn eine ordnungsgemäße Anzeige stattgefunden. Die französischen Staatslenker haben keine Bedenken getragen, dem Heiligen Stuhl gegenüber die allgemeinen Pflichten der Höflichkeit zu verletzen, welche man selbst gegenüber dem kleinsten und unbedeutendsten Staatswesen zu erfüllen pflegt. Obwohl sie als Vertreter einer katholischen Nation zu handeln hatten, haben sie sich nicht gescheut, Würde und Gewalt des Papstes, des Oberhaupts der Katholischen Kirche, zu verachten, während doch dieser Gewalt gegenüber eine die Ansprüche der bürgerlichen Gewalt weit übersteigende Ehrerbietung am Platze war, da sie die ewigen Güter der Seele verwaltet und durch keinerlei örtliche Grenzen eingeschränkt ist.
Die Einmischung des Staates in den Kompetenzbereich der Kirche
7 Fassen Wir aber das Gesetz selbst ins Auge, das soeben verkündet wurde, dann mehren und erschweren sich nur die Gründe zur Klage. Nachdem die Republik sich über alle vertragsmäßigen Verbindlichkeiten gegenüber der Kirche hinweggesetzt hatte, wäre es durchaus folgerichtig gewesen, dass sie auch die Kirche selbst freigegeben und ihr den Genuss aller durch das gemeine Recht verbürgten Freiheiten eingeräumt hätte. Doch nichts weniger als das! Wir müssen von Bestimmungen lesen, welche die Kirche der weltlichen Gewalt unterstellen, während sie zugleich schroff die Privilegien der Kirche aufheben. Als schwerwiegend und unerquicklich müssen Wir es empfinden, dass durch solche Maßnahmen die weltliche Gewalt in Gebiete eingedrungen ist, deren Regelung und Ordnung einzig Sache der geistlichen Gewalt ist. Noch größerer Schmerz aber drückt Uns darüber, dass jene unter Verkennung von Recht und Billigkeit die Kirche Frankreichs in die misslichsten und widrigsten Verhältnisse gestürzt hat, die ihre heiligen Rechte aufs schroffste verletzen.
Die hierarchische Struktur der Kirche erlaubt nicht die Unterordnung kirchlicher Angelegenheiten unter eine bürgerliche Verwaltung
8 Die Gesetzesbestimmungen verstoßen nämlich in erster Linie gegen die Verfassung, welche Christus selbst seiner Kirche gegeben hat. Die Heilige Schrift lehrt es und die Überlieferung der Väter bestätigt es, dass die Kirche in geheimnisvoller Weise der Leib Christi ist, der durch die bevollmächtigten „Hirten und Lehrer" geleitet wird,<ref>{{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Vehementer nos esse (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 4{{#if:11 ff|,11 ff}} ff|,11 ff}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">ff|,11 ff}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> d. h. sie ist eine Gesellschaft von Menschen, in der bestimmte Personen den übrigen vorstehen und die volle und vollkommene Gewalt zu leiten, zu lehren und zu richten besitzen.<ref>{{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Vehementer nos esse (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:18-20|,18-20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}, 18-19{{#if:|,{{{3}}}}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}, 18{{#if:|,{{{3}}}}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Paulus an Titus | Vehementer nos esse (Wortlaut) |{{#if: Tit|Tit|Brief des Paulus an Titus}}|{{#if: Tit |Tit|Brief des Paulus an Titus}}}} 2{{#if:15|,15}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 2. 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Und zwar unterscheiden sich diese Stände so voneinander, dass die Hierarchie allein das Recht und die Gewalt hat, die Mitglieder der Kirche zur Erstrebung ihres Zieles anzuregen und anzuleiten, die Gläubigen aber die Pflicht haben, sich der Kirchenregierung zu unterwerfen und der Leitung ihrer Vorsteher gehorsam zu folgen. Der heilige Martyrer Cyprian hat dieses Verhältnis vortrefflich mit den Worten dargelegt: „Unser Herr, dessen Gebote wir ehren und beobachten müssen, sagt im Evangelium, indem er das Bischofsamt und die Verfassung der Kirche einsetzt, zu Petrus: ,Ich sage dir, du bist Petrus' usw. Darauf geht durch die Folge der Zeiten und die Reihe der Nachfolger der Auftrag der Bischöfe und die Verfassung der Kirche zurück, wonach die Kirche auf die Bischöfe gegründet ist und jede Tätigkeit der Kirche unter ihrer leitenden Obergewalt steht. So ist es", sagt er, „durch das göttliche Gesetz bestimmt". <ref>Cyprianus, Epist. XXXIII (al. XXVIII ad lapsos) n. 1, PL IV 298.</ref> Im Gegensatz hierzu wurde durch dieses Trennungsgesetz die Verwaltung und Überwachung der öffentlichen Gottesverehrung nicht der von Gott bestellten Hierarchie überlassen, sondern sie ist einer gewissen Kommission von Bürgern übertragen worden. Dieser hat man die Eigenschaften und Befugnisse einer juristischen Person zugesprochen; sie allein ist für alle Gebiete des religiösen Kultes gesetzlich bevollmächtigt und den gesetzlichen Vorschriften unterworfen. Dieser Kommission soll also der Gebrauch der Kirchen und Kapellen und der Besitz der beweglichen und unbeweglichen kirchlichen Güter unterstehen. Ihr wird, allerdings nur zeitweilig, das Verfügungsrecht über die bischöflichen Gebäulichkeiten, die Pfarrhäuser und Seminarien zugestanden. Sie hat die Güter zu verwalten, die Spenden einzusammeln, für religiöse Zwecke bestimmte Gelder und Legate entgegenzunehmen. Aber von der Hierarchie schweigt das Gesetz. Es wird zwar verfügt, dass diese Organe so zu bilden sind, wie es die Normen und die Verfassung des religiösen Kultes erfordern, zu dessen Gunsten sie gebildet werden sollen. Aber es ist auch vorgesehen, dass, wenn etwa ein Streit über ihre Angelegenheiten entstehen sollte, allein der Staatsrat ihn zu entscheiden hat. Es ist klar, dass diese Kultvereine der weltlichen Gewalt in einem Maße unterstellt sind, das der kirchlichen Obrigkeit keine Gewalt über sie belässt. Wie sehr all das der Würde der Kirche widerspricht, ihren Rechten und ihrer göttlichen Verfassung zuwiderläuft, liegt auf der Hand; dies um so mehr, als das Gesetz in diesem Kapitel sich nicht in klaren und bestimmten Sätzen, sondern in so unbestimmten, weitmaschigen Verfügungen ergeht, dass man von der Auslegung mit Recht noch größere Nachteile befürchten muss.
Die Verletzung der Handlungsfreiheit der Kirche
9 Sodann ist der Freiheit der Kirche nichts so schädlich wie dieses Gesetz. - Wenn nämlich die religiösen Behörden durch Einsetzung dieser Kultvereine verhindert werden, ihre volle Amtsgewalt auszuüben; wenn in diesen Vereinen dem Staatsrat die oberste Entscheidung zusteht und deren Zustandekommen an Gesetze gebunden ist, die vom gemeinen Recht völlig verschieden sind, so dass sic sich nur mit Mühe bilden und nur mit noch größerer Mühe erhalten lassen; wenn das Recht zur Ausübung des Kultes durch mannigfache Ausnahmen wieder eingeschränkt wird; wenn die der liebevollen Obhut der Kirche entzogenen Gotteshäuser dem Schutz des Staates unterstellt werden; wenn der Kirche selbst das Recht, über Glauben und Sittenlehre zu predigen, beschnitten wird und die Geistlichen mit strengen Strafen bedroht werden; wenn ein Gesetz solche Maßnahmen verfügt und dabei der Willkür in der Auslegung noch Spielraum gelassen wird: heißt das nicht, die Kirche in eine demütigende und beschämende Lage versetzen und unter dem Vorwand, das öffentliche Recht zu wahren, den friedlichen Bürgern, zu denen die Mehrzahl der Franzosen gehört, das heilige Recht entziehen, ihren Glauben zu bekennen, wie sie wollen? Nun aber beschränkt sich die Verletzung der Rechte der Kirche durch den französischen Staat nicht nur darauf, dass er die freie Übung des Gottesdienstes unterdrückt, worin doch die Kraft und das Wesen der Religion liegt, er nimmt ihr auch noch die Möglichkeit der karitativen Tätigkeit zugunsten des Volkes und behindert überhaupt ihre Wirksamkeit in vielfältiger Weise. So war es ihm nicht genug, neben andern Schädigungen die religiösen Orden zu unterdrücken, die der Kirche für Seelsorge und Gottesdienst, für die Erziehung und den Unterricht der Jugend, zur Ausübung der christlichen Caritas vortreffliche Kräfte zur Verfügung stellten; er nahm der Kirche auch ihre irdischen Güter, die zum Leben und zur Amtsführung notwendig sind.
Der Staat verletzt das Eigentumsrecht der Kirche
10 Das Trennungsgesetz verletzt und beschränkt zu den beklagten Nachteilen der Kirche auch das Recht auf den Besitz ihres Eigentums. Denn es vertreibt die Kirche zu einem guten Teil aus dem Besitz ehrlich erworbenen Vermögens, das die Gerechtigkeit mit lautem Einspruch zurückverlangt. Rechtlich korrekte Verfügungen in Form von Stiftungen für den Gottesdienst oder zum Troste der Verstorbenen hebt es auf und erklärt sie als ungültig. Freiwillige Zuwendungen der Katholiken für christliche Schulen und Wohltätigkeitswerke werden den weltlichen Anstalten zugewiesen, bei denen man meistenteils umsonst nach einer Spur katholischer Religiosität sucht. Mit dem Recht der Kirche wird somit natürlich auch das Testamentsrecht samt den Willensverfügungen der Stifter durchbrochen. Die ungerechteste Verfügung des Gesetzes ist aber jene, die die Gebäulichkeiten, welche die Kirche ehedem besaß, in Zukunft dem Staat, den Provinzen oder Gemeinden zuweist. Diese Bestimmung ist für Uns ein Gegenstand größter Sorge. Denn wenn auch den Kultvereinen die Benutzung der Kirchen zum Gottesdienst unentgeltlich überlassen wird, wenngleich nicht definitiv, wie wir gesehen haben, so wird doch dieses Zugeständnis wieder durch so viele Ausnahmen eingeschränkt, dass die weltliche Obrigkeit ganz freie Hand hat. Endlich müssen Wir für die Heilighaltung der Gotteshäuser fürchten. Die Gefahr liegt, wie Wir sehen, keineswegs fern, dass die hehren Wohnstätten der göttlichen Majestät, die für die Franzosen Stätten der teuersten Erinnerung und der Verehrung sind, durch profane Feierlichkeiten entweiht werden, nachdem sie einmal der weltlichen Gewalt überwiesen sind.
11 Durch die Bestimmung jedoch, die den Staat von der Verpflichtung zur Zahlung eines jährlichen Beitrages für die religiös-kirchlichen Bedürfnisse entbindet, verletzt das Trennungsgesetz die feierlich beschworene Treue und Gerechtigkeit auf das Allerschwerste. Die geschichtlichen Tatsachen und Belege schließen jeden Zweifel aus, dass der französische Staat bei Vertragsabschluß sich zur Zahlung der Summe verpflichtet hat, die für den standesgemäßen Unterhalt der Kleriker und die würdige Gestaltung der öffentlichen Gottesdienste jährlich nötig ist, keineswegs aber aus bloßer Höflichkeit und Güte gehandelt hat. Der Beitrag stellt vielmehr eine wenigstens teilweise Rückgabe der Güter dar, die der Kirche kurz zuvor durch die öffentliche Gewalt geraubt worden waren. Wenn der Papst bei derselben Vereinbarung aus Liebe zum Frieden verhieß, dass er und seine Nachfolger diejenigen nicht behelligen werden, an welche jene Güter übergegangen waren, so ließ er sich dazu nur unter der Bedingung bestimmen, dass der Staat selbst auch dauernd für den würdigen Unterhalt der Geistlichen und des Gottesdienstes Sorge tragen werde.
Durch dieses Gesetz schadet der Staat sich selbst
12 Schließlich soll nicht unberücksichtigt bleiben, dass dieses Gesetz nicht nur der Kirche, sondern auch Eurem Staat erheblichen Schaden zufügt. Zweifellos bedroht es die Einigkeit und Eintracht der Bürger, ohne die kein Staat bestehen und erstarken kann, mit schwerer Erschütterung. Gerade bei den heutigen Verhältnissen in Europa muss jeder gute und vaterländisch gesinnte Franzose wünschen, dass diese Einigkeit nicht ins Wanken gerate. Wir haben Unsererseits von Unserem Vorgänger das Erbe ganz besonderer Liebe zu Eurem Volk übernommen, und als Wir Uns zur Verteidigung des alten religiösen Rechtsbestandes erhoben, da hatten Wir zugleich die Absicht und verfolgen sie noch, unter Euch allen den Frieden und die Eintracht zu festigen, deren stärkstes Band die Religion ist. Wir stellen nun nicht ohne größte Befürchtungen fest, dass die öffentliche Gewalt bei Euch einen Schritt unternommen hat, der zur völligen Umwälzung des Staatswesens führen kann, nachdem nun einmal die Fackel des unheilvollen Religionskampfes unter das ohnehin schon aufgereizte Volk geschleudert wurde.
Schlussfolgerung: Verurteilung des Trennungsgesetzes
13 Eingedenk Unserer Apostolischen Pflicht, die heiligen Rechte der Kirche gegen jeden Angriff zu schützen, weisen Wir somit das offiziell bestätigte Gesetz, das den französischen Staat von der Kirche völlig trennt, gemäß der göttlichen, Uns übertragenen Gewalt zurück und verurteilen es. Die Gründe für diese Verwerfung haben Wir dargelegt. Das Gesetz ist ein schweres Unrecht gegen Gott, den es feierlich entrechtet, indem es den Grundsatz verkündet, der Staat habe an der Gottesverehrung keinen Anteil zu nehmen. Es verletzt das Natur- und Völkerrecht und die öffentliche Vertragspflicht. Es steht im Widerspruch zur göttlichen Verfassung der Kirche, ihrem innersten Geist und ihrer Freiheit. Es verletzt die Gerechtigkeit durch Vergewaltigung des vielfältig begründeten und durch rechtliche Vereinbarung geschützten Eigentumsrecht. Es ist eine schwere Beleidigung der Würde des Apostolischen Stuhles, Unserer Person, des Episkopats, des Klerus, der französischen Katholiken insgesamt. Daher erheben Wir aufs entschiedenste Einspruch gegen die Einbringung, den Beschluss und die Verkündigung dieses Gesetzes und erklären, dass es keinerlei Kraft besitzt, die durch kein menschliches Unterfangen antastbaren Rechte der Kirche zu schmälern.
Die Kirche angesichts der neuen Situation
Vertrauen auf die göttliche Vorsehung
14 Ehrwürdige Brüder! Vor Euch, vor dem französischen Volk und vor allen, welche den christlichen Namen tragen, mussten Wir das zur Verwerfung dieses Vorgehens erklären. - Der Ausblick auf die Folgen dieses Gesetzes für die geliebte Nation erfüllte Uns mit schwerer Betrübnis, und das Elend, der Kummer, die vielfältigen Beschwerden, mit denen es Euch, Ehrwürdige Brüder, und Euren Klerus bedrücken wird, treffen Uns tief. Doch auch diese großen Sorgen sollen Uns nicht zermürben oder zerbrechen. Davor bewahrt Uns der Glaube an Gottes Güte und Vorsehung und die festbegründete Hoffnung, dass Jesus Christus seine Kirche niemals seiner Hilfe und Gegenwart beraubt. Auf keinen Fall lassen Wir um den Bestand der Kirche die geringste Befürchtung aufkommen. Von Gott sind die Grundlagen ihrer Kraft und ihrer Dauer; das beweisen deutlich die Erfahrungen der vergangenen Jahrhunderte. Jedermann weiß, wie viele und schwere Heimsuchungen sie im Verlaufe der verflossenen Zeiten zu ertragen hatte und dass, wo menschliche Kraft hätte unterliegen müssen, die Kirche nur stärker und größer aus dem Kampf hervorgegangen ist. Von Gesetzen, die zum Verderben der Kirche gemacht worden sind, bezeugt hinwiederum die Geschichte fast allgemein, dass der Neid sie zwar durchsetzen konnte, dass sie aber später wegen ihrer Schädlichkeit für den Staat hauptsächlich aus Gründen der Klugheit wieder abgeschafft wurden. Das ist auch in Frankreich schon geschehen, und zwar vor gar nicht allzu langer Zeit. Möchte doch das Vorbild der vergangenen Zeiten die heutigen Machthaber zur Besinnung bringen, so dass sie die Religion, die Quelle der Humanität und Förderin des Glücks der Allgemeinheit, bald zur Freude aller Gutgesinnten wieder in den Besitz ihrer alten Wurde und Freiheit einsetzen!
Programm einer Aktion für Wahrheit und Gerechtigkeit
15 Inzwischen aber müssen die Söhne der Kirche, solange die Unterdrückung und Befehdung freien Lauf hat, wenn überhaupt je, „angetan mit den Waffen des Lichtes',<ref>{{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Vehementer nos esse (Wortlaut) |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 13{{#if:12|,12}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> für Wahrheit und Gerechtigkeit mit aller Macht kämpfen, die ihnen zur Verfugung steht. Ihr, Ehrwürdige Bruder, werdet als Lehrer und Führer der andern in diesem Kampf alle Unerschrockenheit, Regsamkeit und Standhaftigkeit an den Tag legen, wovon die französischen Bischöfe ruhmvolles Zeugnis gaben. Unser innigster Wunsch ist dabei vor allem, dass ihr bei allen Maßnahmen zum Schutze der Kirche entsprechend der großen Bedeutung der Sache nach Übereinstimmung in Euren Urteilen und Entschließungen trachtet. Wir haben es wohl überlegt und erkennen klar, dass es Unsere Aufgabe ist, Euch in geeigneter Weise vorzuschreiben, wie Ihr in diesen schwierigen Verhältnissen vorgehen sollt, und Wir zweifeln nicht daran, dass Ihr Unsere Vorschriften mit aller Sorgfalt beachten werdet. Fahrt zunächst, wie Ihr schon begonnen habt, fort, den Geist der Frömmigkeit im Volk zu vertiefen, die Unterweisung in der christlichen Glaubenslehre zu fördern und in weitere Kreise zu tragen, Eure Herden vor den Fallstricken der Irrlehren und den verderblichen Lockungen, denen sie heutzutage überall ausgesetzt sind, zu behüten, ihnen mit Belehrung, Ermutigung, Ermahnung und Trost zur Seite zu stehen, kurz, alle Pflichten der liebreichen Hirtensorge zu erfüllen. - In Euren Bemühungen wird Euch Euer Klerus als kraftvoller Helfer behilflich sein. Wir wissen, wie reich an ausgezeichneten, frommen, gebildeten und dem Apostolischen Stuhl ergebenen Männern er ist und wie fest entschlossen er ist, Euch für das Wohl der Kirche und das ewige Heil der Seelen zur Seite zu stehen. Gewiss werden alle, die diesem Stand angehören, es fühlen, dass sie bei dem gegenwärtigen Sturm so gesinnt sein müssen, wie wir es von den Aposteln lesen: „Sie freuten sich..., dass sie gewürdigt wurden, für den Namen Jesu Unbilden zu erdulden,“. <ref>{{#ifeq: Apostelgeschichte | Vehementer nos esse (Wortlaut) |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 5{{#if:41|,41}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> Mögen sie daher tapfer für die Rechte und Freiheiten der Kirche eintreten, ohne jedoch dabei gegen andere gehässig zu werden; ja im Gegenteil: als Diener Christi ziemt es sich für sie in erster Linie, dem Unrecht mit gerechtem Verhalten, dem Trotz mit Milde, den Benachteiligungen mit Wohltaten zu begegnen.
16 Auch an euch alle, Katholiken Frankreichs, richten Wir heute Unsere Mahnung. Möge euch Unsere Stimme ein Zeugnis des uneingeschränkten Wohlwollens sein, das Wir für euer Volk stets voll Liebe gehegt haben, und ein Trost in den bevorstehenden schweren Zeiten. - Eine übelgesinnte Gruppe von Menschen bedroht euch, wie ihr wisst, sie hat sich das Ziel gesetzt und scheut sich nicht, es offen zu verkünden, nämlich die Katholische Kirche in Frankreich auszutilgen. Sie streben danach, aus euren Herzen die letzten Wurzeln des Glaubens herauszureißen, der euren Vätern und Vorfahren zu Ruhm, Eurem Heimatland zu Glück und achtunggebietender Größe verhalf; jenes Glaubens, der euch in den Drangsalen des Lebens aufrichtet, der eure innere Ruhe und euren häuslichen Frieden schützt und euch den sichern Weg zur Erlangung der ewigen Seligkeit führt. Es ist für euch eine Selbstverständlichkeit, dass zur Verteidigung dieses Glaubens alle Kraft aufgeboten werden muss; wisset jedoch, dass ihr euch umsonst bemühen werdet, wenn ihr mit zersplitterten Kräften den feindlichen Angriff abzuwehren sucht! Erstickt jeden Keim der Zwietracht unter euch, wo immer ein solcher sich zeigen sollte, und bemüht euch alle, so einmütig im Entschluss und in der Kampfesart vorzugehen, wie es Männer tun müssen, die eine gemeinsame Sache verteidigen, und zwar eine Sache, für die jeder bereitwillig auch ein Opfer in persönlichen Ansichten bringen muss. -Jetzt ist es Zeit, das Beispiel edler Mannhaftigkeit zu geben, wenn ihr gemäß eurem Können und eurer Pflicht die Religion aus den gegenwärtigen Gefahren retten wollt. Wenn ihr hier den Dienern Gottes willig zur Seite steht, dann werdet ihr euch in besonderer Weise Gottes Huld sichern.
17 Bedenkt nun wohl, dass ihr, um die Religion würdig zu schützen und diese Aufgabe in rechter Weise und segensreich zu erfüllen, als Hauptanliegen betrachten müsst, getreu den Geboten der christlichen Lehre eure christliche Haltung und euren ganzen Lebenswandel zu einem Bekenntnis des katholischen Glaubens zu machen und euch aufs engste an die beauftragten Leiter der religiösen Angelegenheiten anzuschließen, an die Bischöfe und die Priester und an das Haupt, den Apostolischen Stuhl, der dem Glauben und der Glaubensbetätigung des Katholiken als zentraler Stützpunkt dient. Derart gerüstet und vorbereitet, tretet mit Vertrauen in die Reihen zur Verteidigung der Kirche. Aber euer Vertrauen soll sich ganz und gar auf Gott stützen.
18) Für ihn kämpft ihr. Darum ruft unablässig seine Hilfe an. Sie steht bereit. Solange die Gefahr währt, werden Wir mit Herz und Sinn bei euch sein und an euren Mühen, Sorgen und Leiden Anteil nehmen. Mit Bitten und Flehen, in Demut und Beharrlichkeit werden Wir Uns an den Gründer der Kirche wenden, dass er auf die Fürbitte der unbefleckten Gottesmutter Maria hin sich Frankreichs erbarme und es aus diesen Stürmen bald ruhigen Zeiten entgegenführe.
Schlussermahnung und Segen
19 Als Unterpfand der göttlichen Gnade und zum Zeichen Unseres besonderen Wohlwollens erteilen Wir Euch, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, in aller Liebe den Apostolischen Segen im Herrn.
Anmerkungen
<references />