Osternacht
Die Feier der Osternacht ist die älteste, wichtigste und längste liturgische Feier im Jahreskreis der Kirche, in der man die Auferstehung von Jesus Christus feiert. Bereits im 2. Jahrhundert wurde sie gefeiert. Die Osterfeier beginnt in der Nacht zum Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond. Die nächtliche Osterliturgie findet als Vigil in der Nacht bzw. am frühen Morgen statt.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf der Osternacht (Skizze)
- Lichtfeier mit Exsultet
- Wortgottesdienst mit 8 (mancherorts gekürzt auf 3) Lesungen und Evangelium
- Tauffeier (bei Erwachsenen mit Firmung) bzw. Tauferneuerung
- Eucharistiefeier (mit Erstkommunion der gefirmten Getauften)
- Segen und Entlassung;
Detaillierter Ablauf siehe auch: Pascha/Osternacht
Aus dem Exsultet (Osterlob) der Osternacht
Frohlocket ihr Chöre der Engel, frohlocket ihr himmlischen Scharen, lasset die Posaune erschallen, preiset den Sieger, den erhabenen König! Lobsinge, du Erde, überstrahlt vom Glanz aus der Höhe! Licht des großen Königs umleuchtet dich. Siehe, geschwunden ist allerorten das Dunkel. Auch du freue dich, Mutter Kirche, umkleidet von Licht und herrlichem Glanze! Töne wider, heilige Halle, töne von des Volkes mächtigen Jubel. Wahrhaftig, umsonst wären wir geboren, hätte uns der Erlöser nicht gerettet. O unfassbare Liebe des Vaters: Um den Knecht zu erlösen, gabst du den Sohn dahin!
Karwoche und Osternacht
Der allgemeinen Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil vorausgegangen war unter Papst Pius XII. eine Reform der Karwoche und die Zurückverlegung der Osternachtfeier auf die Nacht zum Ostersonntag (1951/55). Zuvor wurden sämtliche Messen seit Jahrhunderten morgens gefeiert (mit immer geringerer Beteiligung des Volkes), d.h. am Gründonnerstag, dann die Karfreitagsliturgie und bereits Karsamstag früh die Oster"vigil", Ostersonntag dann eine Hochamt, Ostermontag und Osterdienstag wieder (vgl. Triduum sacrum). Papst Pius XII. verfügte die abendliche Feier am Gründonnerstag, die nachmittägliche Feier des Karfreitags und die Osternachtfeier.
mancherorts: Agape.
Vollkommener Ablass
Ein vollkommener Ablass wird unter den gewöhnlichen Bedingungen demjenigen Christgläubigen gewährt, der während der Feier der Osternacht sein Taufbekenntnis nach einer rechtmäßig approbierten Formel erneuert (vgl. Enchiridion indulgentiarum 1999).
Päpstliche Schreiben
- 9. Februar 1951 Ritenkongregation: Dekret Dominicae resurrectionis vigiliam: Die Liturgie der Osternacht wird vom Morgen des Karsamstags wieder auf die Nacht zum Ostersonntag gelegt.
- 16. Januar 1988 Kongregation für den Gottesdienst: Rundschreiben Paschalis sollemnitatis über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung, Die Feier der Osternacht, Nr. 77-96.
siehe auch: Pascha/Osternacht