Note zur Aufhebung der Exkommunikation vom 4. Februar 2009

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Note

Staatssekretariat
im Pontifikat von Papst
Benedikt XVI.
zur Aufhebung der Exkommunikation von vier Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius
4. Februar 2009

(Quelle: Osservatore Romano 13. Februar 2009 / Nummer 7, S. 1)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Angesichts der Reaktionen auf das jüngste Dekret der Kongregation für die Bischöfe, mit dem die Exkommunikation von vier Bischöfen der Bruderschaft St. Pius X. aufgehoben wurde, und im Hinblick auf die negationistischen oder verharmlosenden Erklärungen seitens des dieser Bruderschaft angehörenden Bischofs Williamson zur Shoah scheint es angebracht, diesbezüglich einige Aspekte zu klären.

Aufhebung der Exkommunikation

Wie bereits mitgeteilt wurde, war das auf den 21. Januar 2009 datierte Dekret der Kongregation für die Bischöfe ein Akt, mit dem der Heilige Vater den wiederholten Bitten von seiten des Generaloberen der Bruderschaft St Pius X. wohlwollend entgegengekommen ist"

Seine Heiligkeit wollte damit ein Hindernis beseitigen, das der Öffnung einer Tür zum Dialog entgegenstand. Der Papst erwartet nun, dass die vier Bischöfe in vollkommener Zustimmung zur Lehre und zur Disziplin der Kirche eine ebensolche Bereitschaft zeigen.

Die schwerwiegende Strafe der Exkommunikation latae sententiae, die sich die genannten Bischöfe am 30. Juni 1988 zugezogen hatten und die am 1. Juli des gleichen Jahres formell erklärt worden war, war eine Folge ihrer unrechtmäßigen Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre.

Die Aufhebung der Exkommunikation hat die vier Bischöfe von einer schweren kanonischen Strafe befreit, sie hat aber nicht die rechtliche Situation der Bruderschaft St. Pius X. verändert, die gegenwärtig keine kanonische Anerkennung in der Katholischen Kirche genießt. Auch die vier Bischöfe haben, wenngleich sie von der Exkommunikation gelöst sind, keine kanonische Funktion in der Kirche und üben in ihr kein rechtmäßiges Amt aus.

Tradition, Lehre und Zweites Vatikanisches Konzil

Für eine künftige Anerkennung der Bruderschaft St. Pius X. ist die volle Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste Johannes XXIII., Pau! VI., Johannes Pau! I., Johannes Paul II. sowie Benedikt XVI. unerlässliche Voraussetzung.

Wie bereits im Dekret vom 21. Januar 2009 bekräftigt wurde, ist der Heilige Stuhl bereit, mit den Betreffenden auf angemessene Weise die noch offenen Fragen zu vertiefen, um so zu einer vollen und zufriedenstellenden Lösung der Probleme zu kommen, die zu diesem schmerzlichen Bruch geführt haben.

Stellungnahmen zur Shoah

Die Ansichten von Bischof Williamson über, die Shoah sind absolut inakzeptabel und werden vom Heiligen Vater entschieden zurückgewiesen, wie er selbst am vergangenen 28. Januar hervorgehoben hat, als er mit Bezug auf jenen grausamen Völkermord seine volle und unbestreitbare Solidarität mit unseren Brüdern, den Trägem des ersten Bundes, betonte und bekräftigte, dass die Erinnerung an diesen schrecklichen Völkermord »die Menschheit dazu bewegen müsse, über die unvorhersehbare Macht des Bösen nachzudenken, die das Herz des Menschen ergreifen kann«. Dabei fügte er hinzu, dass »die Shoah für alle eine Mahnung gegen das Vergessen, gegen die Leugnung oder die Verharmlosung bleibe. Denn Gewalt, die gegen einen einzigen Menschen ausgeübt wird, wird gegen alle verübt «.

Um die Zulassung zu den bischöflichen Funktionen in der Kirche zu erhalten, muss sich Bischof Williamson absolut unmissverständlich und öffentlich von seinen Aussagen zur Shoah distanzieren. Sie waren dem Heiligen Vater zum Zeitpunkt der Aufhebung der Exkommunikation nicht bekannt.

Der Heilige Vater bittet alle Gläubigen um das begleitende Gebet, auf dass der Herr den Weg der Kirche erleuchte. Möge der Einsatz der Hirten und aller Gläubigen wachsen, um den Nachfolger Petri in seiner heiklen und schwierigen Mission als »Hüter der Einheit« in der Kirche zu unterstützen.

Aus dem Vatikan, 4. Februar 2009

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