Placetne vobis ad (Wortlaut)
Placetne vobis ad |
---|
des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter unseres Heiligen Vaters
Julius III.
1. Mai 1551
(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 91; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Beschluss von der Wiederaufnahme des Konzils
Ist es euch gefällig, dass zum Lobe und zur Verherrlichung der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes zum Wachstum und zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, das heilige, allgültige und allgemeine Konzil von Trient, nach der Vorschrift und dem Inhalte des Schreibens Unsers heiligsten Herrn, wieder aufgenommen werden müsse und dass in demselben zu fernerem fortgeschritten werden soll?
Sie antworteten: „Es ist gefällig.“
Ansagung der künftigen Sitzung
Ist es Euch gefällig, dass die nächstkünftige Sitzung gehalten und gefeiert werden soll an den künftigen Kalenden (den 1. Tag) des Septembers?
Sie antworteten: „Es ist gefällig.“