Apostolicae curae (Wortlaut)
Apostolicae curae |
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(Quelle: Denzinger Heinrich, Enchiridion symbolorum et definitiorum rebus fidei et morum
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Im Ritus von Vollzug und Spendung eines jeden Sakramentes unterscheidet man zu Recht zwischen dem zeremoniellen Teil und dem wesenhaften Teil, der "Materie und Form" genannt zu werden pflegt. Und alle wissen, dass die Sakramente des neuen Bundes als Zeichen als Zeichen, die sinnenhaft sind und die unsichtbare Gnade bewirken, sowohl die Gnade, die sie bewirken, bezeichnen als auch, die sie bezeichnen, bewirken müssen. Auch wenn diese Bezeichnung im ganzen wesenhaften Ritus, nämlich in Materie und Form, enthalten sein muss, so gehört sie dennoch vornehmlich zur Form; denn die Materie ist der durch sich nicht bestimmte Teil, der durch jene bestimmt wird. Und dies kommt im Sakrament der Weihe noch deutlicher zum Ausdruck, bei dessen Spendung die Materie, soweit sie sich an dieser Stelle betrachten lässt, die Auflegung der Hände ist; diese bezeichnet freilich durch sich nichts Bestimmtes und wird in gleicher Weise sowohl für bestimmte Weihen als auch für die Firmung verwendet.
Nun bezeichnen aber die "Worte", die von den Anglikanern bis in die jüngste Zeit allerorten als die der Priesterweihe eigene Form verwendet werden, nämlich "Empfange den Heiligen Geist", keineswegs in bestimmter Weise die Weihe zum Priestertum oder seine Gnade und Vollmacht, die vornehmlich die Vollmacht ist, "den wahren Leib und das wahre Blut des Herrn in jenem Opfer zu konsekrieren und darzubringen", das kein "bloßes Gedächtnis des am Kreuz vollbrachten Opfers" ist. Diese Form wurde zwar später durch die Worte "für das Amt und die Aufgabe des Priesters" erweitert; aber dies erweist eher, dass die Anglikaner selbst gesehen haben, dass diese erste Form unvollständig und der Sache nicht angemessen war. Diese Beifügung aber, wenn sie je der Form eine rechtmäßige Bedeutung beilegen könnte, wurde zu spät eingeführt, nachdem schon ein Jahrhundert seit der Übernahme des Ordinale Eduards vergangen war: denn nach Auslöschung der Hierarchie gab es keine Weihevollmacht war. (…)
Ähnlich steht es mit der Bischofsweihe. Denn der Formel "Empfange den Heiligen Geist" wurden die Worte "für das Amt und die Aufgabe des Bischofs" nicht nur zu spät angefügt, sondern über sie ist auch, wie Wir bald sagen werden, anders zu urteilen als im katholischen Ritus. Auch nützt es der Sache nichts, dass man das Präfationsgebet Allmächtiger Gott herangezogen hat: denn es ist gleichfalls um die Worte verkürzt, die das höchste Priestertum erklären.
Sicherlich kommt es hier nicht darauf an zu untersuchen, ob das Bischofsamt eine Ergänzung des Priesteramtes oder ein von jenem unterschiedenes Amt ist; oder ob die sogenannte sprungweise – d.h., einem Menschen, der nicht Priester ist, – gespendete eine Wirkung hat oder nicht. Aber es gehört zweifellos aufgrund der Einsetzung Christi wahrhaftigst zum Sakrament der Weihe und ist in hervorragendem Grade Priestertum; es wir nämlich sowohl in der Ausdrucksweise der heiligen Väter als auch in unserem rituellen Brauch höchstes Priestertum, Summe des heiligen Dienstes genannt.
Daraus ergibt sich: Weil das Sakrament der Weihe und das wahre Priestertum Christi aus dem anglikanischen Ritus völlig ausgemerzt wurde und insofern in der Bischofsweihe dieses Ritus das Priestertum in keiner Weise übertragen wird, kann ebenso in keiner Weise das Bischofsamt wahrhaft und rechtmäßig übertragen werden, und das umso mehr, weil es ja zu den ersten Aufgaben des Bischofsamtes gehört, Diener für die heilige Eucharistie und das Opfer zu weihen.
Für die rechte und vollständige Bewertung des anglikanischen Ordinale aber ist außer dem an einigen seiner Teile Gerügten sicherlich nichts so wichtig, wie aufrichtig zu erwägen, unter welchen Umständen es geschaffen und öffentlich in Kraft gesetzt wurde. Es wäre zu weitläufig, dies im einzelnen zu verfolgen und es ist auch nicht notwendig: denn die Geschichte jener Zeit lehrt deutlich genug, welcher Gesinnung gegenüber der katholischen Kirche die Verfasser des Ordinale waren, welche Förderer sie von andersgläubigen Sekten herbeiholten, worauf sie schließlich ihre Pläne bezogen.
In der Tat wohl wissend, welch unzertrennliche Verbindung zwischen Glaube und Kult, zwischen Regel des Glaubens und Regel des Gebetes besteht, wandelten sie die Ordnung der Liturgie – und zwar unter dem Anschein, ihre ursprüngliche Gestalt wiederherzustellen – auf vielfältige Weise zu den Irrtümern der Neuerer ab. Deshalb gibt es im ganzen Ordinale nicht nur keine offene Erwähnung des Opfers, der Konsekration, des Priestertums oder der Vollmacht, zu konsekrieren und das Opfer darzubringen, sondern es wurden sogar alle Spuren dieser Dinge, die in den nicht völlig verworfenen Gebeten des katholischen Ritus übrig blieben, vorsätzlich ausgemerzt und vernichtet, was Wir oben berührten.
Der ursprüngliche Charakter und der Geist des Ordinale wird so durch sich offenbar, wie sie reden. Da es aber diesen Fehler von Anfang an mitführte, konnte es, wenn es für die Anwendung bei Weihen in keiner Weise gültig sein konnte, künftig im Laufe der Zeiten, da es so beschaffen blieb, keinesfalls gültig sein. Und diejenigen handelten vergeblich, die von den Zeiten Karls I. an versuchten, etwas vom Opfer und vom Priestertum aufzunehmen, wonach ein Zusatz zum Ordinale gemacht wurde; und ebenso vergeblich bemüht sich jener nicht so große Teil der Anglikaner, der sich in jüngerer Zeit zusammenfand und meint, dieses Ordinale könne in einem gesunden und rechten Sinne verstanden und auf ihn hingeführt werden.
Eitel, sagen Wir, waren und sind solche Versuche: und dies auch aus dem Grund, weil, wenn sich auch einige Worte im anglikanischen Ordinale, wie es jetzt der Fall ist, zweideutig darbieten, diese dennoch nicht denselben Sinn annehmen können, den sie im katholischen Ritus haben. Denn auch wenn ein Ritus einmal erneuert wurde, in dem ja, wie wir gesehen haben, das Sakrament der Weihe verleugnet bzw. verfälscht wird und von dem jede Erwähnung der Konsekration und des Opfers verschmäht wurde, hat das "Empfange den Heiligen Geist", den Geist nämlich, der mit der Gnade des Sakramentes in die Seele eingegossen wird, keinen Bestand mehr; und auch jene Worte "für das Amt und die Aufgabe des Priesters" bzw. "des Bischofs" und ähnliche, die als Namen übrig bleiben ohne die Sache, die Christus eingesetzt hat, haben keinen Bestand. (…)
Mit diesem innersten Formfehler nun ist das Fehlen der "Absicht" verbunden, welche gleich notwendig erfordert, um ein Sakrament zu sein. Über die Gesinnung oder die Absicht urteilt die Kirche nicht, da diese ja an sich etwas Innerliches ist; insofern sie aber geäußert wird, muss sie über diese urteilen. Wenn nun aber jemand, um ein Sakrament zu vollziehen und zu spenden, ernsthaft und ordnungsgemäß die gebührende Materie und Form angewandt hat, so nimmt man eben deshalb von ihm an, er habe offenbar das zu tun beabsichtigt, was die Kirche tut. Auf diesen Grundsatz stützt sich nun die Lehre, die festhält, dass es sich selbst dann wahrhaft um ein Sakrament handelt, wenn es durch den Dienst eines häretischen oder nicht getauften Menschen – sofern nur nach dem katholischen Ritus – gespendet wird.
Wenn dagegen der Ritus verändert wird in der offenkundigen Absicht, einen anderen, von der Kirche nicht anerkannten einzuführen und das zurückzuweisen, was die Kirche tut und was aufgrund der Einsetzung Christi zur Natur des Sakramentes gehört, dann ist es klar, dass nicht nur die für das Sakrament notwendige Absicht fehlt, sondern sogar einem dem Sakrament entgegengesetzte und widerstreitende Absicht vorliegt.
(…) [Die Ratgeber des Hl. Offiziums] stimmten einmütig überein, dass der vorliegende Sachverhalt schon längst vom Apostolischen Stuhl vollständig zur Kenntnis genommen und beurteilt worden sei. (…) [Wir hielten es aber für das beste,] dass diese Sache kraft Unserer Autorität wiederum erklärt werde (…).
Deshalb (…) bekräftigen Wir und erneuern gleichsam [die Dekrete der vorangegangenen Päpste] und verkünden und erklären kraft Unserer Autorität aus eigenem Antrieb mit sicherem Wissen, dass die im anglikanischen Ritus vollzogenen Weihen völlig ungültig und gänzlich nichtig waren und sind.