Toties-quoties-Ablass
Der Totius-quoties-Ablass ist ein Ablass, der besagt, dass am Allerseelentag den Armen Seelen im Fegfeuer ein vollkommener Ablass, sooft die Gläubigen nach würdigem Sakramentenempfang eine Kirche besuchen und dort auf Meinung des Papstes beten, gewonnen werden könne. Er wurde am 24. Juni 1914 durch ein Dekret des Papstes Pius X., das für immer Geltung bleibt (In perpetuum valiturum), gewährt.
Pius X. hat mit diesem Dekret über den "Totiies quoties-Ablass am Allerseelentag für die armen Seelen, das zu einem krönenden Abschluß gebracht, was Papst Sixtus IV. seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass, gewährt hatte.
Der heilige Papst Pius X., hat am Vorabend des Ersten Weltkrieges Gott sein Leben als Opfer zur Erhaltung des Friedens angeboten und starb. Er ahnte, wie viele Tote der drohende Krieg fordern würde. <ref> Ferdinand Holböck: Fegfeuer - Leiden, Freuden und Freunde der Armen Seelen, S. 157.</ref>
Das Dekret Pius X. wurde als für immer geltend (in perpetuum valiturum") erklärt. Leider ist das im neuen Handbuch ("Enchiridion indulgentiarum") vom 29. Juni 1968 geändert worden; der vollkommene Ablaß kann am Allerseentag für die Verstorbenen jetzt nur noch einmal und nicht mehr "Toties quoties" gewonnen werden.
Der Text des Schreibens
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten
Anmerkungen
<references />