Diskussion:Wer darf die Kommunion empfangen
Im Text wurde zweimal bei einem Link "]" vergessen, so dass der Link fehlerhaft ist. Und warum ist der Artikel eigentlich gesperrt?
Korrekturvorschläge
Da der Artikel kurioserweise gesperrt ist, hier einige Anregungen:
Da Zitat zu Beginn muss eindeutiger hervorgehoben werden. Was ist aus der Enzyklika, was ist Zutat?
Im übrigen ist es ziemlich "zugespitzt", den Glauben an die Transsubstanziation zur absoluten (!) Bedingung für den Kommunionempfang zu erklären.
Erforderlich ist m.E. der Glaube an Jesus Christus und dass Christus selber in der Eucharistie gegenwärtig ist, d.h. Glaube an die reale, sakramentale Vergegenwärtigung des Pascha-Mysteriums. Transsubstanziation ist zwar der zutreffende Begriff (so Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei vom 3. 9. 1965), aber es kann vom Gläubigen nicht ein Mindestmaß an Einweihung in die Theologie verlangt werden. Sonst wäre die Kinderkommunion, die Papst Pius X. vom Unterscheidungsalter an erlaubte, ein Sakrileg.
Man sollte die Abgrenzungsstrategie vom Protestantismus nicht derart übertreiben, dass am Ende eine Art von katholischer Gnosis übrigbleibt.
--Otterbeck 12:18, 2. Okt 2007 (CEST)
Es ist hilfreich, die Gründe für einen unwürdigen Kommunionsempfang etwas genauer zu beschreiben. Christus wird durch den unwürdigen Kommunionsempfang schwer beleidigt. Deshalb lohnt es sich, genauer zu beschreiben, was ein unwürdiger Kommunionsempfang ist. Schwere Sünde die nicht gebeichtet wurde führt zu einer unwürdigen Kommunion. Schwere Sünde ist Vergehen gegen die 10 Gebote wie oben schon geschrieben, aber auch Vergehen gegen die 5 Kirchengebote. Eine häufige schwere Sünde ist auch das Einnehmen der Pille, die Abtreibung (alle aktiv Beteiligten, also auch der, der zu einer Abtreibung geraten hat), praktizierte Homosexualität, und die Masturbation. Die 5 Kirchengebote und der Artikel über die Masturbation kopiert aus KKK:
2042 Das erste Gebot („Du sollst am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen und dich knechtlicher Arbeiten enthalten“) verlangt von den Gläubigen, den Gedenktag der Auferstehung des Herrn sowie die liturgischen Hauptfeste, welche die Mysterien des Herrn, der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren, zu heiligen. Sie sollen vor allem an der Eucharistiefeier teilnehmen, zu der sich die christliche Gemeinschaft versammelt, und sich ausruhen von jenen Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung dieser Tage verhindern könnten.
Das zweite Gebot („Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten“) sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung, das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt.
Das dritte Gebot („Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen“) gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn. Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit, dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie, Wert gelegt.
2043 Das vierte Gebot („Du sollst die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage halten“) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, daß wir die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen.
Das fünfte Gebot („Du sollst der Kirche in ihren Erfordernissen beistehen“) besagt, daß die Gläubigen auch verpflichtet sind, ihren Möglichkeiten entsprechend der Kirche in ihren materiellen Erfordernissen beizustehen.
2352 Masturbation ist die absichtliche Erregung der Geschlechtsorgane, mit dem Ziel, geschlechtliche Lust hervorzurufen. „Tatsache ist, daß sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben, die Masturbation als eine in sich schwere ordnungswidrige Handlung zu brandmarken“, weil „der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer geschieht, außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht“. Der um ihrer selbst willen gesuchten geschlechtlichen Lust fehlt „die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Beziehung, jene nämlich, die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe realisiert“ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 9). Um ein ausgewogenes Urteil über die sittliche Verantwortung jener, die sich hierin verfehlen, zu bilden und um die Seelsorge danach auszurichten, soll man affektive Unreife, die Macht eingefleischter Gewohnheiten, Angstzustände und weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen, welche die moralische Schuld vermindern oder sogar auf ein Minimum beschränken können.