Exorta quaestione (Wortlaut)
Exorta quaestione |
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(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 47, Kurienreform II (1968-1975), Sammlung neuer Erlasse, lateinischer und deutscher Text, S. 122-123, von den Deutschen Bischöfen approbierte Übersetzung, Paulinus-Verlag Trier 1976; Imprimatur N. 6 / 75, Treveris die 18.6.1975 Vicarius Generalis d. m. Israel)
Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [1] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).
Nachdem die Frage aufgekommen war, ob es nicht zweckmäßiger sei, die Zuständigkeit für die Verfahren bei Nichtvollzug der Ehe nur einer Kurienkongregation zu übertragen, haben die Kardinäle der Kongregation für die Glaubenslehre und der Sakramentenkongregation dem Papst vorgeschlagen, dass im Sinn von Nr. 56 § 1 der Apostolischen Konstitution "Regimi Ecclesiae Universae" in Zukunft die Sakramentenkongregation auch Nichtvollzugsverfahren bearbeiten soll, bei denen ein Partner nicht getauft ist.
Papst Paul VI. hat in der dem unterzeichneten Kardinalstaatssekretär am 14. Juli 1973 gewährten Audienz den oben erwähnten Vorschlag gebilligt und bestätigt und angeordnet, ihn zu veröffentlichen.