Hirtenamt
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Version vom 3. März 2009, 15:18 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge)
Das Hirtenamt ist die von Christus seiner Kirche übertragene Vollmacht und Aufgabe, die Glieder der Kirche in geistlichen Dingen durch Gesetze und Voschriften zu leiten. Es ist ein Teil der drei Ämter Christi.
Das Hirtenamt ist an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem kirchlichen Amt oder durch Delegation. Seine Träger sind in erster Linie der Papst und die Ordinarien, in untergeordnetem Grade aber alle, die von Amts wegen oder durch Delegation an der Regierungsgewalt in der Kirche teilnehmen.
Die soteriologische Bedeutung ergibt sich darin, dass der Hirte die Aufgabe hat, den Irrenden Licht zu bringen und den Sünder auf den rechten Weg zu führen. Hirten sind vor allem der Bischof und der Priester.
Zitate
- Der Herr ist mein Hirte. (Psalm 23)