Bis saeculari (Wortlaut)

Aus kathPedia
Version vom 13. Februar 2009, 19:14 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: <center> Apostolische Konstitution </center> {|align="center" cellpadding=5px; !bgcolor="silver"|'''Bis saeculari''' |----- {|align="center" <center> unseres ...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen
Apostolische Konstitution
Bis saeculari
unseres Heiligen Vaters
Pius XII.
anlässlich des zweihundertsten Jahrestages der Goldenen Bulle „Gloriosae dominae" Benedikts XIV.
über die marianischen Kongregationen.
27. September 1948
(Lateinischer Text: AAS XL [1948] 393-402)

(Quelle: Rudolf Graber, Die marianischen Weltrundschreiben der Päpste in den letzten hundert Jahren, Echter-Verlag Würzburg 1954 [2. Auflage], S. 175-185; Mit kirchlicher Druckerlaubnis. Die Nummerierung folgt der portugiesischen Fassung [1].

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [2] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).

Glückwunsch und Bestätigung der Privilegien

1 Zum zweihundertsten Male jährt sich der gesegnete Tag, an dem Benedikt XIV. mit der Goldenen Bulle "Gloriosae Dominae" den von Gregor XIII. für immer errichteten und rechtlich festgelegten (1) Marianischen Kongregationen durch neue Gunsterweise starken Rückhalt verliehen hat. Da halten Wir es für Unsere apostolische Pflicht, die Leiter und Mitglieder jener Sodalitäten väterlich zu beglückwünschen und die Privilegien und überreichen Gnadenerweise, mit denen im Laufe von nahezu 400 Jahren eine Reihe Unserer Vorgänger (2) und Wir selbst diese Sodalitäten wegen ihrer so vielen und großen Verdienste um die Kirche bereichert haben, feierlich zu bestätigen und zu bekräftigen.

Bedeutung und Wesen der Kongregation

2 Wir wissen wohl - um Worte Benedikts XIV. aus der erwähnten Goldenen Bulle zu gebrauchen - "welch großer Segen" - nicht allein in den vergangenen Zeiten - "aus dieser so anerkennenswerten und frommen Einrichtung den Menschen aller Stände zugekommen ist (3).

Wir wissen, mit welch angestrengtem Eifer hellte diese Schar Mariens, treu ihrer ruhmreichen Vergangenheit, treu und gehorsam ihren Satzungen, in vorderster Front zu stehen sich bemüht, wo immer es gilt, unter der Aufsicht und Leitung der kirchlichen Hierarchie zu Gottes größerer Ehre und zum Heil der Seelen Arbeiten zu übernehmen und treu durchzuführen; darum ist sie für die Ausbreitung, Förderung und Verteidigung der katholischen Sache als eine überaus mächtige geistliche Heerschar anzusehen (4). Dieses aus mehreren Gründen:

3 Wer einen Rückblick hält auf die Geschichte der Marianischen Kongregationen, kann feststellen, dass ihre immer vortrefflich geschulten Scharen zwar an Zahl der Mitglieder sich nicht mit den heutigen vergleichen lassen, wohl aber in ihrer Einsatzfreudigkeit. Während in den früheren Jahrhunderten nie mehr als 10 Vereinigungen jährlich der Prima Primaria neu angeschlossen wurden, werden mit Beginn des 20. Jahrhunderts bis zu 1000 Zugänge im Jahre gezählt.

Die Mittel zur Heiligkeit

4 Jedoch, - und das ist das Entscheidende - weit höher als die Zahl der Sodalitäten sind die Leitsätze und Regeln zu werten, an deren Hand die Sodalen zu jenem Ideal des geistlichen Lebens geführt werden (RgI. I. 33) (5), durch das sie selbst die Gipfel der Heiligkeit zu ersteigen vermögen (RgI. 12) (6); dies vor allem mit Hilfe jener Mittel, die zur Heranbildung vollkommener Christusjünger von größtem Nutzen sind:
Der Gebrauch der Geistlichen Exerzitien (Rgl. 9) (7).
Die tägliche Erwägung von Glaubenswahrheiten.
Die tägliche Gewissenserforschung (RgI. 34) (8).
Der häufige Sakramentenempfang (RgI. 37, 38. 39) (9).
Die kindlich enge Verbindung und völlige Aufgeschlossenheit einem ständigen Seelenführer gegenüber (Rgl. 16) (10).
Die völlige und immerwährende Hingabe seiner selbst in den Dienst der seligsten Jungfrau und Gottesmutter (Rgl. 27, I,40,43) (11).
Schließlich das feste Versprechen. an der eigenen und des Mitmenschen christlichen Vervollkommnung zu arbeiten (RgI. I ) (12).

5 All dies ist wie geschaffen, in den Marianischen Sodalen jene göttliche Liebe zu entfachen und jenes innere Leben zu nähren und zu stärken, das gerade in unserer Zeit notwendig ist, da - Wir haben an anderer Stelle schon mit Schmerz daran erinnert - so viele Menschen "an seelischer Leere und tiefster Verarmung des Geistes" kranken (13).

6 Dass dies nicht nur in weisen Satzungen geschrieben steht, sondern mit Erfolg ins tägliche Leben der Marianischen Sodalitäten übergeführt wird, beweist einleuchtend: Überall, wo sie ihr Leben entfalten, - sofern nur Geist und Satzung treu beobachtet werden - wächst und blüht sittliche Reinheit und unerschütterliche Glaubenstreue. Ja, unter dem Wehen des göttlichen Geistes erstehen häufig Sodalengruppen, voll Begierde nach der christlichen Vollkommenheit, die sie dann, sei es im Weltpriester-, sei es im Ordensstand, zu erwerben und anderen weiterzugeben suchen. Nicht einmal so selten sind jene, die im sicheren Flug die steilen Höhen der Heiligkeit erreichen (14). Aus diesem ernsten Bemühen um ein innerliches Leben erwächst wie von selbst jene vollkommene apostolische Formung der Sodalen, die sich den immer neuen und wechselnden sozialen Bedürfnissen und Verhältnissen anpasst und zwar so, dass Wir ohne Bedenken erklären, der vollkommene Katholik, wie ihn die Marianische Kongregation schon von ihren Anfängen stets herangebildet hat, entspricht den Anforderungen unserer Tage nicht weniger als denen der vergangenen Zeiten. Sind doch heute im christlichen Leben gründlich geschulte Männer nötiger denn je (15).

Vorzüge des marianischen Apostolates

7 Von diesem Stuhle Petri aus, als der höchsten Warte des gesamten Erdkreises, beobachten Wir in allen Ländern einen wunderbaren Eifer so vieler Christen, die Religion zu schützen, zu verteidigen und auszubreiten. Dennoch halten Wir die Scharen der Marianischen Sodalitäten eines besonderen Lobes würdig: Sie sehen es nämlich seit ihrer Gründung, gemäß ihren Satzungen, als ihre ureigenste Aufgabe an, einzeln und gemeinsam (16) unter Führung der Seelsorger alle von der Mutter Kirche empfohlenen (17) apostolischen Arbeiten zu übernehmen (18).

Wie gut und mit welch erfreulicher Entfaltung des religiösen Lebens sie dieser ihrer Aufgabe und Pflicht entsprochen haben, haben die römischen Päpste in wiederholten, sehr anerkennenden Worten ausdrücklich erklärt (19).

Es gereicht Uns in dieser von so vielen Katastrophen heimgesuchten Zeit zum innigsten Troste, in aller Welt Marianische Sodalen im Geiste zu schauen, wie sie tatkräftig und erfolgreich jede apostolische Arbeit in Angriff nehmen. Einmal führen sie Menschen aller Stände, besonders aber Jugendliche und Arbeiter, durch die Geistlichen Übungen zu sittlicher Lebenshaltung und rufen in ihnen das Sehnen nach einem vollkommeneren christlichen Leben wach. Sie stehen den Hilfsbedürftigen in ihrer seelischen und körperlichen Bedrängnis bei, nicht nur mit den Mitteln einer privaten Initiative und dem Eifer eines sich mitteilenden Herzens, nein, auch indem sie in den Parlamenten und den höchsten Regierungsstellen des Staates Gesetzesvorlagen vorantreiben, die mit den Grundforderungen des Evangeliums und der sozialen Gerechtigkeit in Einklang stehen (20).

Auch darf man nicht übergehen: Die von den Marianischen Sodalitäten ins Leben gerufenen oder durch ihre Mitarbeit geförderten Vereinigungen zur Abwehr unsittlicher Theater- und Filmvorführungen und zum Schutz der guten Sitten vor der Schmutzflut von Büchern und Zeitungen.

8 Es müssen erwähnt werden die zahlreichen und unentgeltlichen Schulen, die minderbemittelten Jugendlichen und Erwachsenen offen stehen; die technischen Institute für Handwerker! (21), besonders jene, die ihnen eine Spezialausbildung in den verschiedenen Fachgruppen ihres Gewerbes oder Berufes vermitteln (22). Diese heute so notwendige Form des Apostolates ist von sehr vielen Marianischen Sodalitäten, vor allem den sog. "überpfarrlichen" ausgebildet worden zum Vorteil von Gesellschaftsschichten, die aus der Gemeinsamkeit des Handwerks oder ihrer Berufsgruppe ihren Zusammenhalt haben (23).

Marianische Kongregation und Katholische Aktion

9 Dies ist wahrlich viel und von großem Nutzen für die katholische Sache. Doch gebührt den Marianischen Sodalitäten hier noch das besondere Lob, dass sie immer, besonders in neuerer Zeit, aufrichtig bestrebt waren, mit den übrigen katholischen Vereinigungen brüderlich zusammenzuarbeiten.

So erwachsen aus den mit vereinten Kräften unter der Verantwortung und Leitung der Bischöfe unternommenen Arbeiten reichere Früchte für Christi Reich.

Noch mehr: Wie Wir an anderer Stelle von der Katholischen Aktion Italiens festgestellt haben (24), so sind in mehreren Ländern die ersten derartigen Zusammenschlüsse von Marianischen Sodalen durchgeführt worden. Ihnen sind dann immer wieder andere gefolgt, die ihre Kraft in den Dienst der gemeinsamen Sache gestellt haben. Sie haben damit durch die Tat bewiesen. dass man mit Recht die Marianischen Sodalen unter die ersten Vorkämpfer der Katholischen Aktion zählt.

10 Da übrigens die ganze Stoßkraft der wie zu einer einzigen geordneten Kampffront zusammengeschlossenen Katholiken in der Unterwerfung unter die Gewalt der Oberhirten zu suchen ist, so muss jeder der die Marianischen Kongregationen als besonders geeignete Werkzeuge des Apostolates ansehen. Wie sie sich nämlich auszeichnen durch ihre unbedingte und glühende Ergebenheit an diesen Apostolischen Stuhl, das Haupt und die Grundlage der gesamten kirchlichen Ordnung (25), so auch durch ihre demütige Unterwerfung und ihren willigen Gehorsam gegenüber den Anordnungen und Ratschlägen der Bischöfe, je nach Eigenart und Möglichkeit der einzelnen Sodalitäten (26).

11 Wer nämlich seinen Blick auf die innere Führung der Sodalitäten richtet, erkennt leicht, dass die einen von den Bischöfen und Pfarrern, die anderen kraft eines Privilegs von Uns selbst und durch eine von Uns verliehene Vollmacht vom General der Gesellschaft Jesu geleitet werden, dass sie aber dennoch alle in der Übernahme und Durchführung von apostolischen Aufgaben der Amtsgewalt des Ortsbischofs und manchmal auch des Pfarrers unterstehen.

Mitarbeit am hierarchischen Apostolat

Da sie demnach von der kirchlichen Hierarchie unter die Gliederungen der apostolischen Streitmacht aufgenommen und von ihr in der Übernahme und Durchführung ihrer Werke völlig abhängig sind, so müssen sie mit Fug und Recht, wie Wir schon einmal bemerkt haben (27), als Mitarbeiter des hierarchischen Apostolates bezeichnet werden.

Diese den Marianischen Sodalen gleichsam angeborene "Ehrfurcht und bescheidene Willfährigkeit gegenüber ihren geweihten Hirten" schöpfen sie notwendigerweise aus ihren Satzungen. Nach diesen muss es ihnen eine heilige Pflicht sein, in ihrer ganzen Lebensführung uneingeschränkt zu bekennen, was die katholische Kirche lehrt, „indem sie loben, was sie lobt, verwerfen, was sie verwirft, indem sie ihr in allen Dingen recht geben und sich niemals schämen, im öffentlichen wie im privaten Leben sich so zu verhalten, wie es sich für einen treuen und ganz ergebenen Sohn einer so großen Mutter gehört" (28).

12 Dieser gestrafften, geradezu militärischen Einheit der Katholiken widerspricht es keineswegs, dass diese ursprünglich vom Orden des hl. Ignatius gegründeten Vereinigungen fast wie dessen Ableger und organische Ausweitung erscheinen, zumal ein Teil von ihnen - freilich ein kleiner - von Priestern der Gesellschaft Jesu in Unserem Auftrag, wie Wir schon sagten, geleitet wird. Da die marianischen Sodalitäten von ihrer ersten Gründung her die Regel "mit der Kirche zu fühlen" zur Losung genommen haben, d. h. denen aufs Wort zu gehorchen, die "der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit sie die Kirche Gottes leiten" (Apg 20. 28), scheinen sie eine ererbte Neigung hierzu mitbekommen zu haben, so dass sie für die Bischöfe eine mächtige Hilfe in der Ausbreitung des Reiches Christi waren und bleiben.

Dass die Sodalitäten nicht irgendwelchen Privatinteressen nachgegangen sind, sondern immer auf das allgemeine Wohl der Kirche bedacht waren, - dafür zeugt unwiderleglich jene glänzende Schar von Marianischen Sodalen, denen die Mutter Kirche die höchsten Ehren der Heiligen zuerkannt hat. Ihr Ruhm strahlt nicht allein auf die Gesellschaft Jesu, nein, auch auf den Weltklerus und auf nicht wenige Ordensfamilien; sind doch zehn Söhne der Marianischen Kongregation Gründer und Väter neuer Orden oder Genossenschaften geworden.

13 Dies alles beweist klar, - wie auch die von der Kirche gebilligten Regeln deutlich erklären - dass die Marianischen Sodalitäten von apostolischem Geiste erfüllte Gemeinschaften sind (29); sie begeistern ihre Anhänger, - die bisweilen bis zu den Gipfeln der Heiligkeit gelangten (30) - unter der Leitung ihrer geweihten Hirten (31) auch für eine vollkommene christliche Lebensgestaltung und das ewige Heil ihrer Mitmenschen Sorge zu tragen sowie die Rechte der Kirche zu schützen (32). Auf diese Art bilden sie auch eifrige Verkünder der Herrlichkeit der jungfräulichen Gottesmutter und bestgeschulte Vorkämpfer des Reiches Christi heran (33).

14 Mag man also die Satzungen der Marianischen Kongregation ins Auge fassen oder ihr Wesen, ihr Ziel, ihre Bemühungen und Leistungen, man kann ihnen jedenfalls keines der Kennzeichen absprechen, welche die Katholische Aktion auszeichnen. Diese wird ja, wie Unser Vorgänger seligen Andenkens Pius XI. oft versichert hat, richtig umschrieben als "Apostolat der Christgläubigen, die ihre Kraft der Kirche zur Verfügung stellen und mithelfen, sie in ihrer Hirtenaufgabe irgendwie zu ergänzen " (34).

15 Dass die Kongregationen mit vollem Recht "Katholische Aktion genannt werden unter der Führung und Gnadenanregung der Allerseligsten Jungfrau Maria" (Kardinal Pacelli [35]), dem steht in keiner Weise im Wege ihr Aufbau und ihre besonderen Wesensmerkmale. "Sie sind und bleiben vielmehr, was sie waren, Schutz und Hort einer vorzüglicheren. geistlichen Formung (36)."

Es ist ja schon öfter von diesem Apostolischen Stuhle aus verkündet worden: „Die Katholische Aktion ist nicht ein in sich abgeschlossener Kreis" (37), als sei sie von starr festgelegten Grenzen umschrieben, die nicht verletzt werden dürfen. Sie verfolgt auch ihr Ziel nicht auf eine so eigene Art und Weise (38), dass sie die anderen tatkräftigen Organisationen auflösen oder aufsaugen müsste. Sie soll vielmehr das als ihre Aufgabe betrachten, "sie zusammenzuschließen, freundschaftlich einander nahezubringend und das Wachstum der einen in voller Eintracht des Geistes, in Einigkeit und Liebe den andern zugute kommen zu lassen" (39).

Einheit in der Vielheit

Denn, - wie Wir vor kurzem gewarnt haben -, es muss bei diesem gegenwärtigen, außerordentlichen apostolischen Eifer, über den Wir Uns von Herzen freuen, der Irrweg einzelner Leute vermieden werden, die alles, was zum Heile der Seelen unternommen wird, gleichsam in eine und dieselbe Form pressen wollen (40). Diese Handlungsweise muss als völlig abweichend vom Geiste der Kirche bezeichnet werden (41); sie billigt durchaus nicht jene Einschränkung eines spontan aufsprossenden und erblühenden Lebens (42), die alle apostolischen Aufgaben einer einzigen Vereinigung oder nur der Pfarrei anvertrauen wollte. Die Kirche begünstigt vielmehr bei der Ausübung solcher Werke die Einheit in der Vielgestalt (43). Freilich müssen durch brüderliche Zusammenarbeit und durch die Leitung der Bischöfe alle Kräfte vereint und auf ein Ziel hin ausgerichtet werden (44). Diese herzliche Übereinstimmung, diesen geordneten Zusammenschluss, dieses wechselseitige Verstehen, das Wir so häufig empfohlen haben (45), werden solche Vereinigungen um so leichter erreichen, je mehr sie allen Streit um den Vorrang (46) ausschalten und "in brüderlicher Liebe sich gegenseitig zugetan sind und sich in Achtung zuvorkommen" (47). Dabei sollen sie von nichts anderem als vom Streben nach Gottes Ehre erfüllt sein und der Überzeugung leben, dass sie gerade dann den anderen überlegen sind, wenn sie gelernt haben, ihnen die ersten Plätze zu überlassen (48).

Päpstliche Anordnungen für alle Kongregationen

16 Nachdem Wir dies alles sorgfältig erwogen haben, wünschen Wir dringendst, dass diese Schulen der Frömmigkeit und eines tätigen christlichen Lebens von Tag zu Tag mehr und mehr sich entfalten und erstarken (49). Wir stellen zu diesem Zweck kraft Unserer Apostolischen Autorität einige Hauptstücke kurz und klar heraus, die für die Marianischen Sodalen in aller Welt gleichermaßen gelten und von allen, die es betrifft, gewissenhaft einzuhalten und:

17 I. Die Marianischen Kongregationen, die der Prima Primaria des Römischen Kollegs ordnungsgemäß angegliedert werden, sind religiöse, von der Kirche selbst errichtete und rechtlich festgesetzte Vereinigungen (50).

Sie sind von ihr auch mit reichsten Privilegien ausgestattet worden, um die ihnen übertragenen Aufgaben besser erfüllen zu können (51).

18 II. Als rechtmäßige Marianische Kongregation gilt nur jene, die vom zuständigen Ordinarius errichtet ist. An Orten, die der Gesellschaft Jesu zu eigen oder ihrer Sorge anvertraut sind, vom Generalohern (52), in allen übrigen aber vom Ortsbischof oder mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vom genannten Generalobern (53).

Damit aber eine so errichtete Kongregation teilhabe an den der Prima Primaria verliehenen Privilegien und Ablässen, muss sie dieser ordnungsgemäß angegliedert sein (54). Diese Angliederung ist mit Zustimmung des Ortsbischofs zu erbitten und steht allein dem Generalobern der Gesellschaft Jesu zu (55). Durch sie erlangt aber die Prima Primaria oder die Gesellschaft Jesu keinerlei Rechtsbefugnis über diese Sodalitiit (56).

19 III. Da die Marianischen Kongregationen den heutigen Bedürfnissen der Kirche voll entsprechen (57), sollen sie nach dem Willen der Päpste ihre Satzungen, ihre Eigenart und ihren inneren Aufbau unversehrt bewahren (58).

20 IV. Die allgemeinen Regeln, deren Beobachtung, wenigstens in den wesentlichen Punkten, eine Bedingung der Angliederung ist (59), werden allen Kongregationen eindringlich empfohlen. Sie sind Inbegriff und Zeugnis der von den Sodalen seit alters befolgten und durch ständige Übung zum Gesetz gewordenen Erziehungsgrundsätze (60).

21 V. Alle Marianischen Kongregationen sind von der kirchlichen Hierarchie in den wesentlichen Dingen ebenso wie die anderen apostolisch tätigen Vereinigungen abhängig; nur in unwesentlichen Dingen weichen sie ab (61).

22 VI. Damit bei der Ausbreitung des Reiches Gottes und der Verteidigung der Rechte der Religion sich die Gliederungen der christlichen Streitmacht nicht zersplittern und ihre Schlagkraft nicht gelähmt wird, sollen die Marianischen Sodalen in getreuer Befolgung der Überlieferung ihrer Väter sowie der heutigen Arbeitsweise in der Übernahme und Durchführung von apostolischen Arbeiten folgender Punkte eingedenk sein:

a) Der Ortsbischof hat

1. nach Vorschrift der heiligen Canons und unter ständiger Wahrung der Vorschriften und Erlasse des Apostolischen Stuhles die oberste Leitung der äußeren apostolischen Tätigkeit aller Sodalitäten eines Sprengels;

2. Gewalt über die außerhalb der Häuser der Gesellschaft Jesu errichteten Sodalitäten, denen er in Wahrung des wesentlichen Inhaltes der Allgemeinen Regeln eigene Satzungen geben kann (62).

b) Der Pfarrer ist

1. zunächst auf Grund seines Amtes naturgemäß Präses seiner Pfarrkongregationen, die er nicht anders als die übrigen Vereinigungen seiner Pfarrei leitet;

2. mit jener Vollmacht über die in seinem Gebiet apostolisch tätigen Sodalitäten ausgestattet, die ihm die heiligen Canons und die geltenden Diözesanstatuten zur einheitlichen Ausrichtung des gesamten äußeren Pfarrapostolates einräumen (63).

23 VII. Der rechtmäßig ernannte Leiter einer jeden Marianischen Sodalität muss immer Priester sein. Obwohl seinen zuständigen kirchlichen Oberen völlig unterworfen, hat er doch im Rahmen der in den Allgemeinen Regeln gegebenen Vorschriften die volle Gewalt in der inneren Leitung der Kongregation.

Es ist aber angemessen, dies meist durch Sodalen, die er sich als Gehilfen seines Amtes heranzieht, auszuüben (64).

24 VIII. Kongregationen dieser Art heißen Marianisch, nicht nur weil sie ihren Titel von der Gottesmutter nehmen (65), sondern vor allem deshalb, weil die einzelnen Sodalen eine besonders innige Verehrung der Gottesmutter versprechen (66) und sich ihr durch eine volle Weihehingabe übereignen (67). Sie geloben in ihr, wenn auch nicht unter Sünde (68), unter dem Banner der Allerseligsten Jungfrau, mit aller Kraft für die eigene und der anderen Menschen christliche Vollkommenheit und ewiges Heil zu kämpfen (69).

Auf Grund dieser Weihe bleibt der Sodale für immer der seligsten Jungfrau Maria verbunden; es sei denn, dass er als unwürdig entlassen wird oder aus Leichtsinn selbst die Sodalität verlässt (70).

25 IX. Bei der Aufnahme von Sodalen treffe man eine sorgfältige Auswahl (71). Nur jene lasse man zu, die, nicht zufrieden mit ihrer gewöhnlichen Lebensführung (72), darnach verlangen "Aufstiege in ihrem Herzen zu bereiten" (Ps 83,6) (73), gemäß den in den Regeln vorgelegten aszetischen Richtlinien und religiösen Übungen (74).

26 X. Demnach ist es Aufgabe der Marianischen Kongregationen, die Sodalen ihrem jeweiligen Stande entsprechend, so zu schulen, dass sie den Altersgenossen als Vorbild christlicher Lebensführung und apostolischer Tüchtigkeit dienen können (75).

27 XI. Unter die ersten Ziele der Kongregationen (76) muss jede Art von Apostolat gerechnet werden, vor allem das soziale, das der Ausbreitung des Reiches Christi und der Verteidigung der Rechte der Kirche dient (77).

Von der kirchlichen Hierarchie selbst wird ihnen dieses Apostolat übertragen (78). Um die wahre und vollständige Zusammenarbeit mit dem hierarchischen Apostolat zu gewährleisten (79), brauchen die auf diese Zusammenarbeit bezüglichen Richtlinien der Sodalität in keiner Weise geändert oder erneuert werden (80).

28 XII. Schließlich sollen die Marianischen Kongregationen mit den übrigen Vereinigungen, die apostolische Ziele verfolgen, auf eine Stufe gestellt werden (81), ganz gleich, ob sie mit diesen zu einem Bunde zusammengeschlossen sind oder auch nur mit der HauptsteIle der Katholischen Aktion in enger Fühlung stehen. Wenngleich ferner die Sodalitäten unter der Führung und Autorität ihrer geweihten Hirten (82) mit jeder anderen Vereinigung tatkräftig und eifrig zusammenarbeiten (83) müssen, ist es doch nicht nötig, dass die einzelnen Sodalen noch einer weiteren Vereinigung beitretent (84).

29 Dies alles geben Wir öffentlich bekannt und erklären das gegenwärtige Schreiben für zuverlässig und gültig. Es soll jetzt und in alle Zukunft voll und ganz seine Wirkung haben und behalten und denen, die es betrifft, in vollstem Maße zugute kommen. Wir erklären weiter als null und nichtig, was immer von irgendeinem, welche Autorität er auch habe, bewusst oder unbewusst gegen das Vorstehende unternommen werden sollte. Nichts Gegenteiliges soll Geltung haben.

Gegeben in Castel Gandolfo bei Rom am 27. September 1948,
m zweihundertsten Jahrestag der Goldenen Bulle „Gloriosae Dominae",
im 10. Jahre Unseres Pontifikates
Pius XII. PP.

Anmerkungen

(1) Bulla Omnipotentis Dei, 5 Dec. 1584.

(2) Xystus V, Bulla Superna dispositione, 5 Jan. 1587; Bulla Romanum decet, 29 Septembris 1587. - Clemens VIII. Breve Cum sicut Nobis. 30. Aug. 1602. - Gregorius XV, Bulla Alias pro parte, 15 April 1621. - Benedictus XIV, Breve Praeclaris Romanorum Pontificum, 24 April 1748; Bulla Aurea Gloriosae Dominae, 27 Sept. 1748; Breve Quemadmodum Presbyteri, 15 Jul. 1749; Breve Quo Tibi, 8 Sept. 1751; Breve Laudabile Romanorum, 15 Febr. 1758. - Clemens XIII, Bulla Apostolicum, 7 Jan. 1765. - Pius VI. Decreta 2 Maii 1775, 9 Dec. 1775, 20 Mart. 1776. - Leo XII. Breve Cum multa, 17 Maii 1824. - Pius IX, Decretum 8 Jul. 1848; Breve Exponendum, 10 Febr. 1863. - Leo XIII, Breve Frugiferas, 27 Maii 1884; Breve Nihil adeo, 8 Jan. 1886. - Pius X, Decreta 10 Maii 1910 ac 21 Jul. 1910. - Benedictus XV, Alloc. 19 Dec. 1915, in quadragesimo anniversario Suae in Sodalitatem cooptationis. - Pius XI, Praesertim. Alloc. 30 Mart. 1930; Alloc. 29. Aug. 1935.

(3) Benedicti XIV Bulla Aurea Gloriosae Dominae, 27 Sept. 1748.

(4) Pii XII Epist. ad Card. Leme, 21. Jan. 1942.

(5) Cfr. Reg. Comm. 1,33.

(6) Cfr. Reg. Comm. 12.

(7) Cfr. Reg. Comm. 9

(8) Cfr. Reg. Comm. 34.

(9) Cfr. Reg Comm. 37,38,39.

(10) Cfr. Reg. Comm. 36.

(11) Cfr. Reg. Comm. 27, I, 40,43.

(12) CEr. Reg. Comm. I am.

(13) Pii XII Litterae Encyclicae Summi Pontificatus, 20 Oct. 1939: A. A. S., 31, p. 415.

(14) Pii XII Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan. 1945.

(15) Pii XII Alloc. ad Sod. Mar. 21. Jan. 1945.

(16) Pii XI Alloc. ad Sod. Mar. 30. Mart. 1930.

(17) Cfr. Pii XII Epist. ad P. D. Lord, 24. Jan. 1948.

(18) Cfr. Pii XII Epist. ad Kard. Lerne, 21 Jan.

(19) Cfr. Reg. Cornrn., I, 12,43. - Benedicti XV Alloc. ad Sod. Mar., 19 Dec. 1915. - Pii XI Epist. ad Adm. Apost. Oenip.. 2 Aug. 1927; Epist. ad Congreg. Mar. Germaniae, 8 Sept. 1928. - Pii XII Epist. Apost. Nosti profecto, 6 Jul. 1940; Alloc. ad A. C. Ital., 4 Sept. 1940; Epist. ad Card. Leme, 21 Jan. 1942; Epist. ad P. S. Ilundain, 26 Aug. 1946; AlIoc. radioph. ad Congressum Barcin., 7 Dec. 1947.

(20) Cfr. Pii XII Epist. ad P. D. Lord, 24 Jan. 1948; AlIoc. ad Sod. Mar ex „Conférence Olivaint“, 27 Mart. 1948.

(21) Cfr. Pii XII Epist. ad P. D. Lord, 24 Jan. 1948.

(22) Cfr. Pii XII Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan. 1945.

(23) Cfr. Pii XII Alloc. ad Sild Mar., 21 Jan. 1945.

(24) Cfr. Pii XII Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan. 1945.

(25) Cfr. Conc. Vat. Sess IV., Consl. I “De Ecclesia Christi”.

(26) Cfr. Pii XII Epist. ad Card. Leme, 21 Jan. 1942.

(27) Pii XII AlIoc. ad A. C. Ital., 4 Sept. 1940: A. A. S., 32. p. 369.

(28) Cfr. Reg. Comm., 33.

(29) Cfr Reg. Comm., 1, 43

(30) Reg. Comm. 12.

(31)Reg. Comm.. 33.

(32) Reg. Comm., 1.

(33) Reg. Comm., 43.

(34) Pii XI Epist. ad Card. van Roey, 15 Aug. 1928; A. A. S., 20, p. 296; Epist. ad Card. Segura, 6 Nov. 1929: A. A. S., 21, p. 665.

(35) Cardinalis Pacelli Alloc. ad Sod. Mar. in Menzingen (Helvetia), 22. Oct. 1938.

(36) Pii Xl AIloc. ad Sod. Mar., 30 Mart. 1930.

(37) Pii XI Epist. Encycl. Firmissimam constantiam, ad Episcopos Mexicanos, 28 Mart. 1937; A. A. S., 29. p. 210.

(38) Pii XI Epist. Quae Nobis ad Card. Bertram, 13 Nov. 1928, A. A. S. 20. p. 386.

(39) Pii Xl Alloc. ad Act. Cath. Galliae. 20 Maii 1931.

(40) Pii XII Alloc. radioph. ad Congressum Barcin., 7 Dec. 1947: A. A. S., 39, p. 364.

(41) Pii XI Alloc. ad Act. Cath. Ital., 28 Jun. 1930

(42) Pii XI Epist. Quamvis Nostra ad Episc. Brasiliae, 27 Ort. 1935: A. A. S., 28, p. 160.

(43) Pii Xl Alloc. ad Sod. Mar., 30 Mart. 1980.

(44) Cfr. Pii XII Epist. ad P. S. Ilundain. 26 Aug. 1946.

(45) Pii XI Epist. Quamvis Nostra ad Episc. Brasiliae 27 Oct. 1935: A. A. S., 28, p. 163.

(46) Cfr. Mc.. 9,33.

(47) Rom., 12, 10.

(48) Cfr. Mt.. 20.26-27

(49) Pii XII Epist. ad Card. Leme. 21 Jan. 1942.

(50) Cfr. Bullam Gregorii XIII Omnipotentis Dei. 5 Dec. 1584.

(51) Cfr. Pontificia documenta supra rec:ensita. notis (I) et (2).

(52) Sixti V Bull. Ronanum necet. 29 Sept. 1587.

(53) S. Congr. Indulg., Decr. 23 Jun. 1885.

(54) Cfr. C. I. C.. 686; Bullam Auream Gloriosae Dominae. 27 Sept. 1748; Decretum Leonis XII, 17 Maii 1824; Decretum S. Congr. Indulg. 23 Jun. 1885.

(55) Cfr. Rescript. S. Congr. Indulg., 17 Sept. 1887; C.I.C., 723; Reg. Comm., 2.

(56) Cfr. C. I. C., 722 § 2, Declarat. A. R. P. Ludovlcl Martln, Praep. Generalis S. I., 13. April 1004.

(57) Cfr. praesertim: Pii XII AIIoc. ad Sod. Mar., 21 Jan. 1945; Epist. ad P. S. lIundain, 26 Aug. 1946; Epist. ad P. D. Lord, 24 ./an. 1948.

(58) Cfr. praesertim Pii Xl AIIoc. ad Sud. Mar., 30 Mart. 1930; Alloc. ad Sod. Primae Primariae, 24 Mart. 1935. - Pii XII Telegr. ad Conv. CC. MM. Italiae, 12 Sept. 1947; AIIoc. radioph. ad c.;ongr. Barcin., 7. Dec. 1947; Epist. ad P. D. Lord, 24 Jan. 1948.

(59) Cfr. Decretum S. Congr. Indulg., 7 Mart. 1825; Decretum S. Congr. Indulg., 23 Junii 1885; Rescript. S. Congr. Irnlulg., 17 Sept. 1887.

(60) Cfr. Pii XII AIIoc. ad Sod Mar., 21 Jan. 1945; Epist. ad P. D. Lord, 24 Jan. 1948.

(61) Cfr. Conc. Vat., Sess. IV, Const. ”de Ecclesla Christi”, cap. 3; C. I. C., 218 § 2; Pii XII AIIoc. ad Act. Cath. Ital., 4 Sept. 1940: A. A. S., 32, p. 369; Epist. ad Card. Leme, 21 Jan. 1942; AIloc. ad Congressum Barcin., 7 Dec. 1947; A. A. S.. 39. p. 634.

(62) Cfr. C. I. C. 334 § 1, 335 § I; Statuta Generalia CC. MM.. 31. Aug. 1885, II,5

(63) Cfr. C. I. C., 464 § 1; DecIarat. A. R. P. Ludovici Martin, 13 April 1904.

(64) Cfr. Benedicti XIV Bullam Auream Gloriosae Dominae, 27 Sept. 1748; Breve Laudabile Romanorum, 15 Febr 1758; Statuta Generalia, 31 Aug. 1885; Reg. Comm., 16,18, 50.

(65) Cfr. Reg. Comm., 3; Bull. Aur. Gloriosae Dominae.

(66) Cfr. Reg. Comm., 1,40.

(67) Cfr. Reg. Comm., 27.

(68) Cfr. Pii XII Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan 1945; Reg. Comm., 32.

(69) Cfr. Pii XII Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan. 1945; Epist. ad P. D. Lord, 24 Jan. 1948.

(70) Cfr. Reg. Comm., 1,27,30.

(71) Cfr. Reg. Comm., 23, 24, 26; Benedicti XV Alloc. ad Sod. Mar., 19 Dec. 1915. - Pii XI Encycl. Ubi arcano, 23 Dec. 1922; A. A. S.. 14, p. 693. - Pii XII Epist. ad Card. Leme, 21 Jan. 1942; Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan 1945; Epist. ad P. S. Ilundain, 26 Aug. 1946; Telegr. ad Conv. CC. MM. Ital., 12 Sept. 1947; Alloc. radioph. ad Congress. Barcin., 7. Dec. 1947: A. A. S., 39, p. 634.

(72) Cfr. Reg. Comm., 1,35.

(73) Reg. Comm., 12.

(74) Cfr. Reg. Comm., 9, 33 ad 45

(75) Cfr. Reg. Comm., 14, 1,33, 43; Pii XII Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan. 1945; Telegr. ad Conv. CC. MM. Ital., 12 Sept. 1947; Epist ad P. D. Lord, 24 Jan. 1948; Alloc. ad Sod. Mar “ex Conference Olivaint”, 27 Mart. 1948.

(76) Benedicti XIV Bull. Aur. Gloriosae Dominae, 27 Sept. 1748. - Benedicti XV AIloc. ad Sod. Mar., 19 Dec. 1915. - Pii XI Epist ad Adm. Apost. Oenip., 2 Aug, 1927. - Pii .XII Epist. ad Card. Leme, 21 jan. 1942; Epist. ad P. S. IIundain, 26 Aug. 1946; Alloc. radioph. ad Congress Barcin., 7. Dec. 1947: A. A. S., 39, p. 633.

(77) Reg. Cornrn., 1; Pii XII Alloc, ad Sod. Mar., 21 JaD. 1945.

(78) Cfr. Epist. Card. Pacelli, ad Card. Faulhaber, 3 Sept. 1934; Pii XII Epist. Apost. Nosti profecto, 6 Jul. 1940; Alloc. ad Sod. Mar., 21 Jan. 1945; Eplst. ad P. S. Ilundarin, 26 Aug. 1946; Epist. ad P. D. Lord. 24 Jan. 1948.

(79) Pii XII Alloc, ad Act. Cath. Ital., 4 Sept. 1940: A. A. S., 32, p. 369; Epist. ad Card. Lerne, 21 Jan. 1942; Card. Pacelli Alloc. ad Sod. Mar. in Menzingen (Helvetia), 22 Oct. 1938.

(80) Cfr. Pii XII Alloc. radioph. ad Congr. Barcin., 7 Dec. 1947: A. A. S. 39, p. 634.

(81) Cfr. Pii XII Alloc. ad Act. Cath. Ital., 4 Sept. 1940, A. A. S., 32, p. 368; Telegr. ad Conv. CC. MM. Ital., 12 Sept. 1947; Alloc. radioph. ad Congr. Barcin., 7 Dec. 1947; A..A.S., 39, p, 634.

(82) Cfr, inter alia: Pii XII Telegr. ad Conv. CC. MM. Ital., 12 Sept. 1947; Epist. Ad P. D. Lord, 24 Jan. 1948; Epist. During recent years ad Episc. Indiae, 30 Jan, 1948.

(83) Cfr. praesertirn: Pii X Epist. ad Episc. Brasiliae, 27 Oct, 1935: A, A. S., 28. p. 161; AlIoc. ad Sod. Mar., 30 Mart. 1930. - Pii XII Alloc. ad Act. Cath. Ital., 4 Sept. 1940: A. A. S., 32, p. 369.

(84) Cfr. Pii XII Epist. ad P. S.Ilundain, 26 Aug. 1946.