Memoriale Domini (Wortlaut)
Memoriale domini |
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Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [1] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008). Die nachfolgende Instruktion wurde den Bischofskonferenzen übersandt, damit sie diese einer aufmerksamen und vertieften Prüfung unterziehe. Sie wird jetzt veröffentlicht, auf dass alle Gründe und Umstände, die die Handlungsweise des Apostolischen Stuhles bestimmten, bekannt werden.
2 Auch in der Disziplin, die den Empfang des göttlichen Sakramentes durch die Gläubigen regelt, sind Änderungen eingeführt worden. Zu solchen Änderungen, durch bestimmte Umstände veranlasst, gehört auch die Heilige Kommunion unter beiden Gestalten des Brotes und Weines, die – früher im lateinischen Ritus allgemein üblich – später in Vergessenheit geraten war. Damit war zur Zeit des Konzils von Trient überall eine Lage entstanden, die von demselben Konzil in der dogmatischen Lehre approbiert und verteidigt wurde als angepasst an die Bedingungen der damaligen Zeit. 3 Nachdem diese Weisen (des Empfanges der Heiligsten Eucharistie) erneuert worden sind und so das Zeichen des Eucharistischen Gastmahles und die auf jede Art erfolgende Erfüllung des Auftrages Christi klarer und lebendiger geworden ist, sowie aber auch die vollständige Teilhabe an der Eucharistischen Feier, die durch die Sakramentale Kommunion bezeichnet wird, ist hier und dort in den letzten Jahren der Wunsch entstanden, zu jenem Brauch zurückzukehren, nach welchem das Eucharistische Brot in die Hand des Gläubigen gelegt wird, das er dann selbst in den Mund legt, indem er die Kommunion empfängt. 4 Es geschah sogar, dass in bestimmten Gemeinschaften und Orten ein solcher Ritus vorgenommen wurde, obwohl vorher die Genehmigung des Apostolischen Stuhles nicht erbeten worden war und manches mal auch so, dass die Gläubigen dafür auf keine geeignete Weise vorbereitet worden waren. 5 Es trifft zwar zu, dass früher einmal die Gläubigen die göttliche Speise in die Hand nehmen und sich in den Mund legen durften, es trifft außerdem zu, dass in der ältesten Zeit, vom Ort wo die Messfeier (Sakrale Funktion ! ) stattfand, die Gläubigen das Allerheiligste, vor allem aus dem Grunde um Wegzehrung zu haben, wenn der Kampf für das Bekenntnis des Glaubens aufgenommen werden musste, mitnehmen konnten – a b e r die Dokumente der Kirche und Kirchenväter bezeugen an zahlreichen Stellen die größte Ehrfurcht und die höchste Klugheit, die man der Heiligsten Eucharistie entgegenbrachte : Es soll „niemand... jenes Fleisch essen, ehe er es angebetet hat“ (Augustinus) und für den Empfang wird ermahnt „empfange es, was jedoch darüber, dass du daraus nichts verlierest“ (Cyrill von Jerusalem) „denn es ist der Leib Christi“ (Hippolyt). 6 Außerdem wurde die Verwaltung und die Sorge für den Leib und das Blut des Herrn auf ganz besondere Weise den Dienern des Heiligtums oder speziell beauftragten Menschen übergeben: „Nachdem derjenige, der den Vorsitz führt, die Gebete beendet und, dem gesamten Volk zugerufen hat, nehmen diejenigen, die bei uns Diakone genannt werden das Brot und den Wein und das Wasser, über die die Danksagung gesprochen wurde, und teilen sie jedem der Anwesenden zur Anteilnahme aus und bringen sie außerdem den Abwesenden“ (Justinus der Martyrer). 7 Aus diesem Grunde wurde die Aufgabe, die Heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, von Anfang an ausschließlich den geweihten Amtsträgern übertragen, einerseits, damit den Bedürfnissen der Gläubigen auf sichere Weise entsprochen werde. In der nachfolgenden Zeit, nachdem die Wahrheit des eucharistischen Geheimnisses, seine Kraft sowie die Gegenwart Christi in ihm tiefer erforscht waren, auf Drängen sowohl des Sinnes der Ehrfurcht diesem Hochheiligen Sakrament gegenüber, als auch der Demut, mit welcher es umfangen werden muss, wurde die Gewohnheit eingeführt, dass der Amtsträger selbst den Partikel des konsekrierten Brotes auf die Zunge der Kommunizierenden legt. 8 Diese Weise der Kommunionausteilung muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben. Nicht nur, weil auf den überlieferten Brauch gestützt, sondern besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht der Christgläubigen der Eucharistie gegenüber zum Ausdruck bringt. Dieser Brauch ist in keiner Weise der Würde derjenigen abträglich, die einen so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus. Durch diese Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil, erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“ (AAS, 59/67). 9 Außerdem wird durch diesen Ritus, der als der überlieferte anzusehen ist, auf wirksame Weise sichergestellt, dass die Heilige Kommunion mit jener Ehrfurcht, Schönheit und Würde ausgeteilt wird, die ihr gebührt und dass jede Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt wird „ unter denen auf einzigartige Weise, der ganze und ungeteilte Christus als Gott und Mensch wesenhaft enthalten und gegenwärtig ist. „ (w.o.) Und schließlich wurde liebevolle Sorgfalt den Krumen des konsekrierten Brotes gegenüber angewandt, die die Kirche immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen Gliedern etwas verloren „ (Cyrill von Jerusalem). 10 Weil einige wenige Bischofskonferenzen und einige einzelne Bischöfe gewünscht haben, dass in ihren Gebieten der Brauch zugelassen werde, dass konsekrierte Brot in die Hände der Christgläubigen zu legen, hat der Heilige Vater angeordnet, dass a l l e Bischöfe der gesamten lateinischen Kirche befragt werden sollen, was sie von der Angebrachtheit der Einführung eines solchen Ritus halten. Eine Änderung nämlich in einer Sache von solcher Tragweite, die sich außerdem auf sehr alte, ehrwürdige Überlieferung stützt, berührt nicht nur die Disziplin, sondern bringt auch die Gefahr mit sich, dass aus der neuen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion die Ehrfurcht dem erhabenen Sakrament des Altares gegenüber verringert werden könnte, oder dass zu befürchten wäre, dass Sakrilegien geschehen oder aber, dass die rechte Lehre verfälscht wird. Aus diesem Grunde wurde den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum zwölften März dieses Jahres (1969) folgende Antworten gegeben wurden : A : Ist dem Wunsche nach Ihrem Urteil zu entsprechen, außer der herkömmlichen Weise auch den Ritus die Heilige Kommunion in die Hand zu empfangen, zu gestatten ? Zustimmend : 567 ; Ablehnend 1233 : Zustimmend mit Vorbehalt : 315 ; Ungültig 20. B : Sollten Experimente mit dem neuen Ritus in kleineren Gemeinschaften vorher erfolgen mit Zustimmung des Ortsordinarius? Zustimmend : 751 ; Ablehnend 1215 ; Ungültig 70. C : Sind sie der Auffassung, dass die Gläubigen nach einer entsprechenden kathechetischen Vorbereitung den neuen Ritus gerne annehmen werden ? Zustimmend : 835 ; Ablehnend 1185; Ungültig 128. 11 Aus den eingegangenen Antworten ist also klar, dass die weit größere Mehrheit der Bischöfe der Auffassung ist, dass man die gegenwärtige Disziplin keinesfalls ändern soll. Sie sind sogar der Auffassung, dass eine Änderung Anstoß wäre, sowohl für den Sinn, als auch für die geistige Einstellung der Bischöfe und vieler Gläubiger. 12 Aus diesem Grunde sah der Heilige Vater – unter Beachtung der Bemerkungen und Ratschläge derer, die vom Heiligen Geist als Bischöfe eingesetzt sind, die Kirche zu leiten – unter Beachtung der Bedeutung der Sache und des Gewichtes der vorgebrachten Gründe – es als nicht angebracht an, die herkömmliche Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion zu ändern. Aus diesem Grunde ermahnt der Heilige Stuhl die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen mit allem Nachdruck, dem geltenden und erneut bestätigten Gesetz mit Eifer zu folgen : sei es, weil diese Entscheidung auf dem Urteil des größten Teiles des Katholischen Episkopates gründet, sei es, weil der gegenwärtige Ritus der heiligen Liturgie dies so vorsieht, sei es schließlich, weil das gemeinsame Wohl der Gesamtkirche zu berücksichtigen ist. 13 Wenn aber irgendwo der entgegengesetzte Brauch, nämlich, die Heilige Kommunion in die Hand zu legen, schon überhand genommen hat, wird der Apostolische Stuhl, um den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres pastoralen Amtes zu helfen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen erschwerten Lage der Dinge, diesen Bischofskonferenzen die Last und den Auftrag erteilen, die besonderen Umstände – wenn solche vorhanden sind – zu erwägen, jedoch unter der Bedingung, dass jede Gefahr, sei es der Verringerung der Ehrfurcht, sei es des Einreißens falscher Meinungen von der Heiligsten Eucharistie, abgewehrt wird und unter der Bedingung sorgfältiger Beseitigung auch der übrigen Unzukömmlichkeiten. 14 In solchen Fällen, um den neuen Brauch richtig zu ordnen, sollen die Beschlusskonferenzen nach kluger Prüfung die angebrachten Entscheidungen fällen, die in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen sind. Diese Entscheidungen sind dann dem Heiligen Stuhl für die notwendige Bestätigung mit der genauen Angabe der Gründe, die zu ihnen geführt haben, zu unterbreiten. Der Heilige Stuhl wird jeden einzelnen Fall genau erwägen und wird auch in Verbindung nicht vergessen, die die Kirchen verschiedener Orte miteinander und auch die Verbindung, die die Einzelkirchen mit der Gesamtkirche haben: Um das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Erbauung, sowie auch das Wachstum im Glauben und in der Frömmigkeit zu fördern, welche aus dem gegenseitigen Beispiel erfließt. 15 Diese Instruktion, zusammengestellt kraft besonderen Auftrages unseres Heiligen Vaters Papst Paul VI, wurde von ihm kraft seiner apostolischen Autorität am 28. Mai 1969 approbiert. Er hat ebenfalls bestimmt, dass sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Ordinarien gebracht wird. Entgegengesetztes wird hiermit außer Kraft gesetzt. |