Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, von den Vereinten Nationen (UNO) am 10. Dezember 1948 verkündet, hält gegen jeden Totalitarismus daran fest, dass jedem und allen Menschen schon deshalb Rechte zukommen, nur weil er Mensch ist. Diese Deklaration wurde von Papst Johannes XXIII. in der Enzyklika Pacem in terris positiv in das katholische Soziallehre aufgenommen und mit Gaudium et spes 1965 bestätigt. Allerdings hatte bereits Pius VI. seiner Kritik an der frz. Abfassung der Menschenrechtsdeklaration zugleich angefügt, dass diese nicht besage, er trete für die Wiederherstellung des ancien régime ein.
Die Hinwendung der Kirche zu einem christlich fundierten Humanismus war bereits von Papst Pius XII., und auch, wegen seines Kampfes gegen die totalitären und autoritären Ansprüche der Politik in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg, bereits durch Papst Pius XI. vorbereitet worden. Indem der Katholizismus die Rechtsidee, die bei der menschlichen Person anknüpft, seinerseits akzeptiert, antwortet er auf die vielleicht größte Krise der Menschheit, die, im 19. Jahrhundert vorbereitet, in den Katastrophen des 20. Jahrhunderts offenkundig wurde. Die Idee der Menschenrechte selbst hat, unter dem Eindruck dieser Krise, eine Fortentwicklung erlebt. Diese Idee will nicht mehr, wie zu Zeiten der französischen Revolution, selbst eine "Vernunftreligion" sein, die in Konkurrenz zu den Religionen tritt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist also kein ihrerseits "missionarisches" Projekt: Ihre Forderungen richten sich an das Staatsleben, mithin an die zivile Rechtssphäre. In der UNO-Ansprache des Papstes 2008 machte Benedikt XVI. überdies darauf aufmerksam, dass gerade dieser Anspruch das Wesentliche an der "geläuterten" Idee der Menschenrechte ist: Sie stehen dem jeweiligen Gesetzgeber nicht nach dem Belieben zur tagespolitischen "Interpretation" zur Verfügung, sondern fordern Garantien, die jeder Gesetzgeber immer und überall zu respektieren habe. Diese Selbstbeschränkung des Staatsgesetzes ist älteste christliche Lehre, die, in anderer Ausprägung, bereits in der Zwei-Reiche-Lehre des Hl. Augustinus zu erkennen ist.