Gerechtigkeit
Gerechtigkeit (lat. iustitia) ist Verwirklichung des allgemeinen Rechtsgedankens. Dieser Rechtsgedanke, der keiner Kultur fremd ist, setzt eine Instanz voraus, die im Streitfall zur Entscheidung berufen ist (daher heute noch die Bezeichnung: Justiz).
Manche Rechtstheoretiker halten im Zweifel die Rechtssicherheit (dass jemand entscheidet) für wichtiger als die Frage, ob (moralisch) richtig entschieden wurde (also der Wahrheit gemäß, nach Lage des Falles). Jedoch ist im Namen der Gerechtigkeit die Zahl solcher Zweifelsfälle stets zu minimieren. Gerechtigkeit ist also ohne Autorität nicht zu verwirklichen; wie jede Mutter weiß, die eine Schokolade an ihre Kindern verteilen muss. (Und jedes Kind begreift es.)
"Kluge" Differenzierungen zwischen Recht und Gerechtigkeit führen nicht besonders weit, da die sittlich noch höherstehende Gerechtigkeit, als Tugend, nur aus freiem Willen, "heroisch" also, verwirklicht werden kann. (Darin besteht ihr Verdienst, das "gerechte Werk".) Damit dieses humane oder christliche Mehr an Gerechtigkeit überhaupt einen Entfaltungsraum erhält, ist aber wiederum eine funktionierende Rechtsordnung (als "ethisches Minimum") vorauszusetzen. Im Falle eines kollektiven Staatsversagens (z.B. im Totalitarismus) gehen Wahrheit, Freiheit und Recht zugleich zugrunde und die moralische Anforderung an den Einzelnen, sich tugendhaft (gerecht) zu verhalten, steigt entsprechend an.