Gerechtigkeit

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Gerechtigkeit (lat. iustitia) ist der allgemeine Rechtsgedanke. Dieser Rechtsgedanke, der keiner Kultur fremd ist, setzt eine Instanz voraus, die im Streitfall zur Entscheidung berufen ist (daher heute noch die Bezeichnung: Justiz). Rechtstheoretiker halten im Zweifel die Rechtssicherheit (dass jemand entscheidet) für wichtiger als die Frage, ob richtig entschieden wurde (der Wahrheit gemäß, nach Lage des Falles). Gerechtigkeit ist also ohne Autorität nicht zu verwirklichen, wie jede Mutter weiß, die eine Schokolade zwischen ihren Kindern verteilen muss. (Und jedes Kind begreift es.) "Kluge" Differenzierungen zwischen Recht und Gerechtigkeit führen nicht besonders weit, da die sittlich noch höherstehende Gerechtigkeit als Tugend nur aus freiem Willen, "heroisch" verwirklicht werden kann. Damit dieses humane oder christliche Mehr an Gerechtigkeit überhaupt einen Entfaltungsraum erhält, ist aber wiederum eine funktionierende Rechtsordnung vorauszusetzen.