Privatoffenbarung

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Unter einer Privatoffenbarung versteht die Kirche eine spezielle Einsicht in Glaubenbsgeheimnisse, die einzelnen Menschen außerhalb der Offenbarung Gottes (dazu: Konzilskonstitution Dei verbum, 1965) zuteil werden. Die eigentliche Offenbarung ist mit dem Tod der Apostel abgeschlossen. Auch die Bischöfe mit dem Papst sind nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung.

Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum Depositum fidei (Glaubensgut), sondern müssen sich an ihm messen lassen. Nur selten erklärt die Kirche, dass eine Privatoffenbarung übernatürlichen Charakter hat (constat de supernaturalitate). Aber auch dann steht es dem Gläubigen frei, diese persönlich nicht anzunehmen. Manchmal beurteilt die Kirche eine Privatoffenbarung explizit als nicht übernatürlichen Ursprungs (non constat de supernaturalitate). Das ablehnende Urteil zu akzeptieren ist den Gläubigen dringend empfohlen.