Decret. De pecc. orig.
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Version vom 7. April 2008, 22:00 Uhr von Otterbeck (Diskussion | Beiträge)
Die übliche Abkürzung Decret. De pecc. orig. bezeichnet das Decretum de peccatum originale des Konzils von Trient. Daws Tridentinum hat mit seiner Entscheidung über die Ursünde (Erbsünde) mit höchster kirchlicher Autorität gegen Luther und Calvin festgehalten, dass der Mensch einen freien Willen hat. Er ist durch die Schuld Adams geschwächt, aber nicht vollends verdorben. Die Erbsünde wird nicht als persönliche Schuld von Adam, dem ersten Menschen, auf alle Menschen vererbt, sondern sie ist als die vom ganzen Menschengeschlecht ererbte Sündenfolgelast der ersten Sünde in der Zeit zu deuten: In Adam omnes pecavisse, wie es das Credo des Gottesvolkes vomn 1968 formulierte.
Wichtig ist festzuhalten:
- Schon seit dem ersten Menschen kennzeichnet der Sündenfall die menschliche Existenz.
- Die unsterbliche Seele jedes Menschen war seither dem Tod verfallen.
- Von Sünde und Tod konnte sich die Menschheit nicht aus eigener Kraft befreien.
- Durch seinen Tod und seine Auferstehung ist Christus der neue Mensch, der zweite Adam, der den Getauften die Gewissheit der Teilhabe am ewigen Leben schenkt.