Rechtfertigung

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Rechtfertigung ist die Versetzung des Menschen in den Zustand, in dem er nach Gottes Willen sein soll, d. h. in den Stand der Gnade oder der Gerechtigkeit. Sie setzt die Tatsache der Erbsünde voraus. Sie kommt zustande auf Grund der Erlösungsverdienste Christi durch die Wiedergeburt aus dem Wasser und dem Heiligen Geiste in der Taufe bzw. durch die Begierde- oder Bluttaufe, oder, wenn sie durch die schwere Sünde wieder verlorengegangen war, durch den gültigen Empfang des Bußsakramentes bzw schon durch die vollkommene Reue und im Notfall durch die heilige Ölung. Sie besteht nicht nur in einer Anrechnung der Erlösungsverdienste Christi, sondern in der Mitteilung des übernatürlichen Leben: (der heiligmachenden Gnade und der drei göttlichen Tugenden), wodurch der Mensch der göttlicher Natur teilhaftig, mit Christus als lebendiges Glied verbunden und dadurch Gotteskind und Erbe Gottes und Miterbe Christi wird. Gleichzeitig nimmt der Heilige Geist mit der ganzen heiligsten Dreifaltigkeit vom gerechtfertigten Menschen als seinen Tempel Besitz. Die Rechtfertigung ist reine Gnade, die aber bei Erwachsenen - das freie Mitwirken des Menschen mit der zuvorkommenden helfenden Gnade voraussetzt, wodurch er zunächst zum Glauben als erster Vorbedingung der Rechtfertigung gelangt.

Die Rechtfertigung schenkt daher dem „Heillosen" das Unterpfand des künftigen Heiles und verwirklicht so das tiefste religiöse Sehnen des Menschen. Ihrem Wesen nach umfasst sie also einmal die Nachlassung der Sünden; nachgelassen werden wenigstens alle jene Sünden, die ihn vom Reich Gottes und der Gemeinschaft mit Christus ausschließen und ihn zum Todsünder machen, der keinen Anteil am ewigen Leben hat. Erlassen wird dem Gerechtfertigten zugleich die ewige Strafe, die der Lohn seiner Sünden ist. Sodann besagt die Rechtfertigung die übernatürliche gnadenhafte Erneuerung und Heiligung des Menschen, durch die er gleichsam ein „neues Geschöpf" wird, das fortan im Lichte Gottes wandeln soll.

In der Glaubensspaltung des 16. Jahrhunderts stand die Rechtfertigung im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Das Konzil von Trient musste deshalb vor allem die katholische Lehre von der Rechtfertigung anhand der ältesten Überlieferung darlegen. Nachdrücklich wandte es sich gegen die Auffassung der Reformatoren, die Rechtfertigung bestehe darin, dass dem Gerechtfertigten die Sünden auf Grund des Verdienstes Christi nicht mehr angerechnet, sondern gleichsam "zugedeckt" würden, insofern er mit dem Verdienst und der Heiligkeit des im Glauben ihm einwohnenden Christus Gott gegenübertrete. Vielmehr wird die Sünde durch die Rechtfertigung völlig getilgt und ausgelöscht. Demnach ist das Wesen der Rechtfertigung nicht im „spruchhaften" Charakter zu sehen - es würde im letzten aus der "Gerechtmachung" eine „Rechtsprechung" machen, die den Menschen in seinem Sein unverändert ließe. Auch genügt es nicht, nur eine Veränderung unserer Stellung vor Gott durch die Rechtfertigung anzunehmen, sondern der Gerechtfertigte erhält ein neues, gnadenhaftes Sein und eine Gerechtigkeit, die von Gott in ihm bewirkt wird.

Die katholische Lehre besagt ferner, dass die Rechtfertigung nicht in vorübergehenden Tätigkeiten besteht. In denen Gott sich dem Menschen und der Mensch sich Gott zuwendet. sondern in einer dauernden Beschaffenheit seiner Seele. Sie ist jenes übernatürliche Sein, das wir heiligmachende Gnade nennen und eine völlig ungeschuldete Teilnahme an der göttIichen Natur besagt (2 Petr 1.4).

Im Anschluss an den Sprachgebrauch der Heiligen Schrift ist von der Eingießung der heiligmachenden Gnade durch die Rechtfertigung die Rede. Dadurch kommt zum Ausdruck. dass sie in keiner Weise eine Weiterentwicklung jener Kräfte ist, die in der Natur des Menschen schon grundgelegt wären, sondern eine Erhöhung über deren Sein und Können. Zugleich mit der heiligmachenden Gnade werden in der Rechtfertigung vor allem die GöttIichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe eingegossen, die den Gerechtfertigten erst befähigen, das neue Leben zu entfalten.

Gegen die Auffassung der Reformatoren hat das Konzil von Trient auch gelehrt, dass wir nicht „im Glauben allein", den Gott in uns ohne unser Zutun wirke, gerechtfertigt werden; vielmehr bedarf der Erwachsen der Vorbereitung auf die Rechtfertigung. Erst muss er unter dem Einfluss der anregenden und helfenden Gnade sich in Glaube und Hoffnung, in der heilsamen Erschütterung und Reue über seine Sünden und mit den ersten Regungen der Liebe Gott zuwenden, ehe Gott in der Rechtfertigung die Fülle seiner Gnade über ihn ausgießt und ihn an Kindes Statt annimmt. Das Ziel der Rechtfertigung ist das ewige Heil des Menschen und damit die größere Herrlichkeit Gottes. Verdient ist sie allein durch das sühnende Leiden Christi am Kreuze. Die Letztursache der Rechtfertigung ist die freiwaltende Liebe und Barmherzigkeit Gottes. Vermittelt wird sie dagegen durch das Bad der Wiedergeburt, die heilige Taufe, deren sich Gott als eines Werkzeuges bedient. Solange der Mensch als Pilger auf Erden weilt, ist jedoch die Rechtfertigungsgnade nicht unverlierbar. Sie unterliegt der Bedrohung durch die Sünde und wird durch jede schwere Sünde, nicht durch den Abfall vom Glauben allein, wie die Reformatoren lehrten, verloren. Ja, ohne ein besondere Gnadengeschenk Gottes (Gnade der Beharrlirchkeit) kann der Gerechtfertigte nicht dauernd die Rechtfertigungsgnade bewahren. Aber auch nach dem Verlust der Rechtfertigungsgnade reicht Gott in seiner Barmherzigkeit dem Menschen die "rettende Planke nach dem Schiffbruch", das Sakrament der Buße. Doch ist diese "zweite Rechtfertigung" ein mühsamerer Weg. Zwischen der Sünde und "der zweiten Rechtfertigung" steht das Gericht und nur durch diesen richterlerlichen Freispruch wird dem Menschen erneut das Heil. Wendet sich jedoch der Sünder in vollkommener Liebe und Reue über seine Sünden Gott wieder zu und hegt er das Verlangen. sich dem Gerichte zu stellen, so wartet Gott dieses Gericht nicht ab, sondern schenkt ihm schon vorher die Rechtfertigungsgnade; der Empfang des Bußsakramentes bleibt aber notwendig, wenn er geschehen kann. Die Rechtfertigungsgnade erlangt auch der, dem ohne eigenes Verschulden die Taufe versagt bleibt (Begierdetaufe).

In der Auseinandersetzung gegen die pelagianische Irrlehre hob Augustinus hervor, dass auf Erden keine „vollkommene Gerechtigkeit", die der Vergebung nicht mehr bedürfe, möglich sei, mit Hilfe der Gnade muss der Gerechtfertigte vielmehr die sittlichen Unvollkommenheiten, die ihm anhaften, überwinden. Dadurch kann er aber die Rechtfertigungsgnade in sich vermehren. Auch hat das Konzil von Trient entgegen der Auffassung der sogenannten Reformatoren gelehrt, dass die Rechtfertigungsgnade nicht in allen dem Grade nach die gleiche sei. Das Maß der Gnade ist einmal die Freiheit Gottes in der Austeilung seiner Gnaden und zum anderen wird es bestimmt durch unsere Mitwirkung mit seiner Gnade.

Endlich kann niemand ohne einen ganz besonderen Gnadenvorzug Gottes mit einer Gewissheit, wie sie dem Glauben eignet, sicher sein, dass er vor Gott gerechtfertigt ist. Wenn jedoch der Mensch alles getan hat, um sich auf die Rechtfertigung vorzubereiten, so darf er hoffen, dass Gott sich seiner erbarmt (Unsicherheit des Heiles). Wir sollen uns nicht ängstigen, sondern wie ein Kind unser Heil in die Hände des Vaters legen. Die Frucht der Rechtfertigung ist die Möglichkeit des übernatürlichen Verdienstes auf Grund der guten Werke.

Päpstliche Schreiben zur Rechtfertigung