Konstitution

Aus kathPedia
Version vom 1. April 2008, 19:58 Uhr von Otterbeck (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Eine Konstitution ist nach allgemeiner Rechtssprache eine Verfassungsurkunde. Im kirchlichen Sprachgebrauch werden damit grundlegende, rechtlich verbindliche Dokumente bezeichnet, die den höchsten Verbindlichkeitsgrad beanspruchen. Vom Papst erlassene Konstitutionen heißen regelmäßig apostolisch, etwa Munificentissimus deus von Pius XII. (1950). Werden lehrhaft verbindliche Aussagegen durch ein Konzil getroffen, so wurde beim I. Vatikanum wie beim II. Vatikanum von Dogmatischer Konstitution gesprochen (z.B. Pastor aeternus (1870), Dei Verbum, Lumen gentium (1965/1964)).

Neuartig war die pastorale Konzils-Konstitution Gaudium et spes von 1965, die bewusst ein Wort in die Gegenwart formulieren wollte.