Konsistorium (Kardinalsversammlung)
Konsistorium bedeutet in der Katholischen Kirche die beratende Versammlung der Kardinäle, die vom Papst einberufen und geleitet wird.
Ursprünglich war das Konsistorium eine feierliche öffentliche Gerichtsverhandlung, an der neben dem Papst und den Kardinälen auch andere Prozessteilnehmer anwesend waren. Im Mittelalter wurde das Konsistorium in erweiterter Bedeutung zum Beratungsgremium des Papstes durch die Kardinäle. Es ist wöchentlich mehrmals zusammengetreten, hat wichtige Fragen beraten und Beschlüsse gefasst.
Mit der weiteren Ausformung der Kurie durch die Institutionalisierung der Kardinalskongregationen ist die Einrichtung des Konsistoriums seit dem 16. Jh. langsam zurückgedrängt worden. Es dient heute vornehmlich als feierliches Forum zur Vornahme päpstlicher Regierungsakte oder zur Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen.
Inhaltsverzeichnis
Arten
Mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 ist auch das Konsistorium neu geregelt worden. Hatte es bis dahin drei Formen gegeben (das geheime bzw. ordentliche, das öffentliche bzw. außerordentliche und das halb öffentliche Konsistorium), so gibt es jetzt gemäß can. 353 CIC nur noch zwei Arten:
Ordentliches Konsistorium
Zur Beratung "gewisser schwerwiegender Angelegenheiten" oder "zur Durchführung gewisser besonders feierl. Akte" werden alle Kardinäle eingeladen, zumindest die in Rom anwesenden. (§ 2). Neben der Beratung wichtiger Kirchenangelegenheiten kann hier der Papst auch Entscheidungen bekannt geben, wie zum Beispiel die Ernennung neuer Kardinäle oder Angelegenheiten im Rahmen von Selig- und Heiligsprechungen. Ein solches ordentliches Konsistorium kann öffentlich sein, nämlich dann wenn dort "irgendwelche feierlichen Akte vorgenommen werden (z.B. Kardinalsernennungen mit Übergabe der Insignien und Titelkirche) und wenn dort auch andere "Prälaten, Gesandte weltl. Mächte oder andere hierzu Geladene Zutritt erhalten." (§ 4).
Außerordentliches Konsistorium
Hier werden alle Kardinäle einberufen, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen." (§ 3)
Das Kardinalskreierungskonsistorium
Das Konsistorium folgt dem 1991 eingeführten neuen Ritus, der aus den folgenden Elementen besteht: Nach dem liturgischen Gruß verliest der Heilige Vater die Ernennungsformel und verkündet feierlich die Namen der neuen Kardinäle. Der erste der neuen Kardinäle richtet dann im Namen aller ein Gruß- und Dankwort an den Papst.
Nach dem Wortgottesdienst hält der Papst die Predigt. Ihr folgen das Glaubensbekenntnis und der Eid der neuen Kardinäle. Im Anschluss daran, kniet jeder einzelne der neuen Kardinäle vor dem Nachfolger des Petrus nieder, um das Kardinalsbirett und die Urkunde der Zuweisung eines Titels oder einer Diakonie in Empfang zu nehmen.
Bei der Übergabe des Kardinalsbiretts erklärt der Papst: „Rot als Zeichen der Würde des Amtes des Kardinals, um zum Ausdruck zu bringen, dass ihr bereit sein müsst, euch mit Stärke zu verhalten, bis zum Vergießen des Blutes, für die Mehrung des christlichen Glaubens, für den Frieden und die Ruhe des Volkes Gottes und für die Freiheit und die Verbreitung der Heiligen Römischen Kirche.“
Anschließend überreicht der Papst die Bulle der Kardinalsernennung, die Zuweisung des Titels oder der Diakonie und tauscht mit dem neuen Kardinal den Friedensgruß aus. Der neue Kardinal tauscht dann mit den anderen Kardinälen den Friedensgruß aus.
Der Ritus findet mit dem Gebet der Gläubigen, dem Gebet des Vaterunsers, und dem Schlusssegen seinen Abschluss.
Es findet eine feierliche Messe statt, der der Papst zusammen mit den neuen Kardinälen vorsteht. Während der Feier überreicht der Heilige Vater jedem der neuen Kardinälen den Kardinalsring und spricht dazu: „Empfange den Ring aus den Händen des Petrus zum Zeichen der Würde, der pastoralen Sorge und einer festeren Gemeinschaft mit dem Sitz des Petrus.“
siehe: Kardinalskreierungen der Päpste