Utrechter Union
Die Utrechter Union ist der Zusammenschluss der meisten Alt-Katholischen Kirchen. Sie entstand 1889. Die katholischen Christen, die die Beschlüsse des ersten Vatikanischen Konzils (1870) nicht annahmen, wurden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und gründeten in der Folge eigene Gemeinden und Kirchen. Hauptkritikpunkte waren dabei die dogmatischen Definitionen vom Jurisdiktionsprimat und von der Unfehlbarkeit des Papstes.
Eine besondere Bedeutung innerhalb der alt-katholischen Kirche besitzt die Altkatholische Kirche den Niederlanden als Sitz des Altkatholischen Erzbischofs von Utrecht und als erste altkatholische Kirche. Sie wurde durch die Exkommunikation des römisch-katholischen Erzbistums Utrecht und seiner Suffragane Haarlem und Deventer vom Papst unabhängig. Von dieser haben alle anderen alt-katholischen Kirchen die apostolische Sukzession erhalten, so dass nach offizieller römisch-katholischer Auffassung die alt-katholische Kirche zwar als schismatisch gilt, die Weihen der alt-katholischen Bischöfe (und Priester) aus Sicht des Heiligen Stuhls und der orthodoxen Kirchen jedoch für gültig erachtet werden. Seit 1878 gibt es keine Zölibatspflicht mehr. Im Mai 1994 beschloss die deutsche Synode der Alt-Katholiken die Öffnung der Ämter auch für Frauen. So ist es eine Zeitfrage, bis die Gültigkeit der Weihen durch die Katholische Kirche nicht mehr anerkannt wird, wie es bei der Anglikanischen Kirche 1896 der Fall war. Die Alt-Katholische Kirche in Deutschland und Österreich und die Christkatholische Kirche in der Schweiz entstanden ebenso im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil.