Da nun mehr als 30 Jahre vergangen sind

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Rundbrief

Dikasterium für die Glaubenslehre
im Pontifikat von Papst
Benedikt XVI.
an die Präsidenten der Bischofskonferenzen
über das Opus Angelorum
2. Oktober 2010

(Quelle: Deutsche Fassung auf der Vatikanseite)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Engel.jpg
Eminenz / Exzellenz,

Da nun mehr als dreißig Jahre vergangen sind, seit die von den Mitgliedern des Opus Angelorum (Engelwerk) vertretenen Theorien und Bräuche einer Prüfung unterzogen worden sind, scheint es der Kongregation für die Glaubenslehre angebracht, die Mitglieder der von Ihnen geleiteten Bischofskonferenz über die seither eingetretenen Entwicklungen zu informieren, damit sie besser damit umgehen können.

I. Die genannte Prüfung fand mit der Veröffentlichung eines Schreibens über die vom Heiligen Vater am 24. September 1983 approbierten Entscheidungen (AAS 76 [1984] 175-176) und später mit der Publikation des Dekretes Litteris diei vom 6. Juni 1992 (AAS 84 [1992] 805-806) ihren Abschluss.

Diese Dokumente verfügten im Wesentlichen, dass die Mitglieder des Opus Angelorum sich bei der Förderung der Verehrung der heiligen Engel an die Lehre der Kirche, an die heiligen Väter und an die Kirchenlehrer halten müssen und weder die „Namen“, die aus den Frau Gabriele Bitterlich zugeschriebenen angeblichen Privatoffenbarungen stammen, gebrauchen noch die aus diesen angeblichen Offenbarungen hervorgegangenen Theorien in irgend einer Weise lehren, verbreiten oder benutzen dürfen. Darüber hinaus wurden die Mitglieder angehalten, sich streng an die liturgischen Vorschriften zu halten, besonders bei der Feier der heiligen Eucharistie. Mit dem Dekret von 1992 wurde die Umsetzung dieser Anweisungen einem Delegaten mit besonderen Vollmachten anvertraut, der vom Heiligen Stuhl ernannt wurde und auch die Aufgabe erhielt, die Beziehungen zwischen dem Opus Angelorum und dem Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz zu regeln.

In den darauf folgenden Jahren gelang es dem Delegaten, P. Benoît Duroux OP, die ihm anvertrauten Aufgaben zu erfüllen. Heute kann man davon ausgehen, dass das Opus Angelorum dank des Gehorsam seiner Mitglieder loyal und treu in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche sowie den liturgischen und kanonischen Vorschrift lebt. Mit Rücksicht auf das vorgerückte Alter von P. Duroux ist am 13. März 2010 P. Daniel Ols OP zum neuen Delegaten mit denselben Kompetenzen, die im Dekret vom 6. Juni 1992 beschrieben sind, ernannt worden.

Die Normalisierung der Situation zeigt sich besonders in den folgenden Punkten: Am 31. Mai 2000 hat die Glaubenskongregation für das Opus Angelorum die Formel einer Weihe an die heiligen Engel approbiert. Mit Zustimmung der Glaubenskongregation hat dann die Kongregation für die Institute des geweihten Leben und die Gesellschaften des apostolischen Lebens das „Statut des Opus Sanctorum Angelorum” approbiert, in dem unter anderem die Beziehungen zwischen dem Opus Angelorum und dem Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz geregelt werden.

Gemäß diesem Statut ist das Opus Angelorum ein öffentlicher Verein der katholischen Kirche mit Rechtpersönlichkeit gemäß can. 313 CIC; dieser Verein ist nach can. 677 § 2 CIC dem Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz angeschlossen und steht nach can. 303 CIC unter dessen Leitung. Zudem sind die Konstitutionen der Schwestern vom Heiligen Kreuz vom Bischof von Innsbruck approbiert worden. Schließlich konnte der Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz, dessen Leitung am 30. Oktober 1993 von der Kongregation für die Institute des geweihten Leben und die Gesellschaften des apostolischen Lebens ernannt worden war, Anfang 2009 den eigenen Generaloberen und die Mitglieder des Generalrates wählen.

Wie sich das Opus Angelorum heute darstellt, ist es also ein öffentlicher Verein der Kirche in Übereinstimmung mit der überlieferten Lehre und den Weisungen der höchsten Autorität. Es verbreitet die Verehrung der heiligen Engel unter den Gläubigen, ruft zum Gebet für die Priester auf, fördert die Liebe zu Christus in seinem Leiden und die Verbundenheit mit ihm. Es besteht daher für die Ortsordinarien kein Hindernis lehrmäßiger oder disziplinären Art, diesen Verein in ihren Diözesen aufzunehmen und sein Wachstum zu fördern.

II.Die Glaubenskongregation möchte die Ordinarien freilich auch darauf aufmerksam machen, dass in den vergangenen Jahre einige Mitglieder des Opus Angelorum, darunter verschiedene ausgetretene oder entlassene Priester des Ordens der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz, die von der Kongregation erlassenen Normen nicht akzeptiert haben und gezielt darauf hinarbeiten, das ihrer Auffassung nach „echte Engelwerk“ wieder herzustellen. In dieser Bewegung wird all das vertreten und praktiziert, was in den genannten Dokumenten verboten worden ist. Nach dem Kenntnisstand der Kongregation erfolgt die Werbung für diese Bewegung, die vom gesunden Weg abweicht und jeglicher kirchlicher Kontrolle entzogen ist, auf sehr diskrete Weise; sie präsentiert sich, als ob sie in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stünde.

Die Kongregation für die Glaubenslehre bittet deshalb die Ordinarien, bezüglich solcher Aktivitäten, welche die kirchliche Gemeinschaft schädigen, wachsam zu sein und sie zu verbieten, wenn sie davon in der eigenen Diözese Kenntnis erhalten.

Im Vertrauen darauf, dass sich die Mitglieder der von Ihnen geleiteten Bischofskonferenz die hier gegebenen Hinweise zu Herzen nehmen, verbleiben wir mit besten Grüßen und Segenswünschen

Ihre im Herrn ergebenen

William Kardinal Levada
Präfekt
Luis F. Ladaria, S.I.
Titularerzbischof von Thibica

Sekretär

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