Dokumentation zu den Anglikanern
im Pontifikat von Papst Johannes Paul II. (Ist die gegenseitige Anerkennung der Ämter möglich?)
→ De mulierum sacerdotio (Wortlaut)
Einführung zu den Briefen vom 13. Juli 1985 und 14. Januar 1986
(Quelle: Der Apostolische Stuhl 1986, S. 1945-1946)
Während des Englandbesuches Papst Johannes Pauls II. (1982) gaben der Heilige Vater und Dr. Robert Runcie ihrer gemeinsamen Überzeugung Ausdruck, dass der Augenblick gekommen sei, eine neue internationale Kommission einzusetzen, der - neben anderen Themen - die Aufgabe obliegen sollte, "alle Hindernisse zu untersuchen, welche der gegenseitigen Anerkennung der Ämter unserer Kirchen noch im Wege stehen, sowie praktische Verfügungen zu empfehlen, die sich als notwendig erweisen werden, wenn wir einmal aufgrund der Einheit im Glauben imstande sein werden, zur Wiederherstellung der vollen kirchlichen Gemeinschaft zu schreiten" (Gemeinsame Erklärung: OR, 30.5.1982,1,4).
Anläßlich der bevorstehenden Tagung der neuerrichteten Kommission in den Vereinigten Staaten wollte Kardinal Johannes Willebrands, Präsident des Sekretariats für die Einheit der Christen, die Aufmerksamkeit der beiden Co-Präsidenten auf die Haltung der katholischen Kirche zur heiklen Frage der anglikanischen Weihen lenken.
Dieser Haltung wurde von Leo XIII. Ausdruck gegeben, als er in der Absicht, der Frage ein Ende zu setzen, in der Bulle Apostolicae curae (1896) die nach anglikanischem Ritus erteilten Priesterweihen für ungültig erklärte (vgl. DS 3319).
Grundlage dieser Entscheidung war der "angeborene ... Charakter und Geist" (nativa ... indoles ac spiritus) des an Stelle des römischen Pontifikale eingeführten Ordinale, in dem der sakramentale Ritus der Weihe modifiziert und bewusst jeder Hinweis auf einige wesentliche Punkte der katholischen Lehre über die Eucharistie als Opfer unterlassen wurde. Daraus folgte, dass das Ordinale nicht mehr einen Ritus enthielt, der bezeichnete, was er bewirken sollte, und sich damit als ungeeignet für die Spendung des Weihesakraments erwies. Aus dieser Lehrentscheidung, die die Haltung der katholischen Kirche zum Ausdruck bringt, rührte auch die ständige Praxis her, anglikanische Priester, die nach Eintritt in die katholische Kirche ihr Dienstamt weiterführen wollten, "bedingungslos" (absolute) neu zu weihen.
Im augenblicklichen Rahmen des katholisch-anglikanischen Dialogs stellt man sich die Frage, ob - wenn die Gültigkeit der Entscheidung Leos XIII. bestehen bleibt - eine Änderung der nativa ... indoles ac spiritus des Ordinale die Möglichkeit erkennen lasse, diese als ausreichend für die Spendung von Weihen zu betrachten, deren Gültigkeit von der katholischen Kirche anerkannt wird.
In ihrem Schlussbericht hat die internationale gemischte katholisch-anglikanische Kommission (ARCIC I; Windsor, September 1981) nicht die Schwierigkeit verschwiegen, die sich aus der von der katholischen Kirche verkündeten Entscheidung ergibt. Sie stellte jedoch fest, dass die Einigung, die über wesentliche Punkte des eucharistischen Glaubens erreicht wurde, soweit er die sakramentale Gegenwart Christi und den Opfercharakter der Eucharistie betrifft, wie auch über Wesen und Rolle des Priestertums, über die Weihe und über die apostolische Sukzession einen neuen Kontext darstellt, in dem diese Fragen diskutiert werden sollten (Vgl. Erklärung ARCIC I über Amt und Ordination, N r. 16; Erläuterungen, Nr. 6).
Der Schlussbericht wartet jedoch noch auf eine endgültige Bestätigung durch die beiden Gemeinschaften. Die anglikanischen Bischöfe werden sich 1988 in Lambeth dazu äußern. Auf katholischer Seite hat die Kongregation für die Glaubenslehre zwar die positiven Aspekte des Dokuments unterstrichen, jedoch die bleibenden Schwierigkeiten der Lehre hervorgehoben (vgl. AAS 74, 1982, 1065-1068).
Die Überwindung dieser Schwierigkeiten könnte den Weg eröffnen zu einer neuen Wertung der Frage, ob das anglikanische Ordinale ausreicht, um künftig gültige Weihen zu spenden.
In ihrer Antwort an Kardinal Willebrands stimmen die Co-Präsidenten von ARCIC II, die Bischöfe Mark Santer und Cormac Murphy-O'Connor, mit ihm in der Meinung überein, dass das Problem der Gültigkeit der anglikanischen Weihen nicht als eine Sache für sich betrachtet werden kann, sondern im Gegenteil verlangt, in einen Gesamtkontext gestellt und darüber hinaus im Licht des Glaubens der beiden Gemeinschaften geprüft zu werden.
Die Arbeit, mit deren Durchführung die Mitglieder der zweiten Kommission beauftragt sind, ist schwer und heikel. Der Briefwechsel, den wir im folgenden veröffentlichen, zeigt einerseits die Schwierigkeit des Unternehmens, bietet aber andererseits einige Klarstellungen, die erkennen lassen, worin die Aufgabe von ARCIC II besteht.
13. Juli 1985 Brief von Kardinal Willebrands an die Ko-Präsidenten von ARCIC (Anglican Roman Catholic International Commission) II
(AAS 77 [1985] 472-475; Der Apostolische Stuhl 1986, S. 1946-1950)
Während Sie sich auf das diesjährige Treffen der zweiten Internationalen Anglikanisch/Römisch-Katholischen Kommission vorbereiten, sehe ich mich durch die Tatsache, dass die Kommission vor dem Abschluss ihrer ersten größeren Studie "über Kirche und Erlösung" (Church and Salvation) steht, veranlasst, Ihnen zu einem wichtigen Gesichtspunkt ihres künftigen Arbeitsprogrammes zu schreiben.
In ihrer Gemeinsamen Erklärung vom 29. Mai faßten Papst Johannes Paul II. und Erzbischof Runcie die Aufgabe der neuen Kommission mit Worten zusammen, die Ihnen nur zu gut vertraut sind. Die zweite der drei Hauptaufgaben, die der Kommission für die Weiterführung der bereits begonnenen Arbeit - stets im Licht der Beurteilungen des Schlussberichtes der ARCIC I durch unsere beiden Gemeinschaften - gestellt sind, ist "die Untersuchung aller Hindernisse, welche der gegenseitigen Anerkennung der Ämter unserer beiden Gemeinschaften im Wege stehen".
Von den vielen mit dieser Untersuchung verknüpften Fragen, einschließlich der Priesterweihe von Frauen in einigen Kirchen der anglikanischen Gemeinschaft, ist bekanntlich das grundlegendste und empfindlichste Problem das Urteil der römisch-katholischen Kirche über die Gültigkeit anglikanischer Weihen.
Im Lichte einiger in jüngster Zeit stattgefundener Gespräche zwischen dem Sekretariat für die Einheit der Christen und der Kongregation für die Glaubenslehre möchte ich Sie bitten, die Aufmerksamkeit der Kommissionsmitglieder auf gewisse Aspekte der Einstellung der römisch-katholischen Kirche zu dieser Frage zu lenken. Ich tue das in der Hoffnung, dass es der Kommission bei der Planung der nächsten Etappe ihrer Arbeit hilfreich sein möge.
Das Sekretariat für die Einheit der Christen ist sich sehr wohl dessen bewusst, dass die Kommission nicht beabsichtigt, die Frage anglikanischer Weihen isoliert von den anderen Problemen zu untersuchen. ARCIC II besteht mit Recht darauf, dass die gegenseitige Anerkennung und Rekonziliation der Dienstämter nur als ein Teil, ein lebendiger Teil des Gesamtprozesses der Versöhnung zwischen unseren Gemeinschaften richtig untersucht werden kann. So planen Sie bereits, dass Ihre Studie in den Kontext Ihrer generelleren Studie über "Wachsen in Versöhnung" (Growth in Reconciliation) gehören soll.
Ebenso kennt und teilt das Sekretariat für die Einheit der Christen die Ansicht der Kommission, dass eine solche Studie nicht rein historisch sein darf, ob es sich um die Ereignisse des 16. Jahrhunderts handelt oder um die Umstände, unter denen die Bulle Apostolicae curae Leos XIII. vorbereitet und verkündet wurde. Die Geschichte darf nicht unbeachtet bleiben, aber ARCIC II geht es, wie ihrer Vorläuferin, darum, "dass jeder den Glauben des anderen so entdeckt, wie er heute ist, und sich nur zur Erhellung auf die Geschichte beruft" (vgl. ARCIC I, Schlussbericht, Vorwort, 1).
Die Entscheidung Leos XIII. beruhte auf einer Lehrgrundlage, einem Urteil, dass die Lehre hinsichtlich Eucharistie und Priestertum, wie sie in dem anglikanischen Ordinale von 1552 zum Ausdruck gebracht wurde und in der Tat das Zustandekommen desselben bestimmte, zu Mängeln in der sakramentalen Form wie in der Intention, die der Ritus selbst zum Ausdruck brachte, führen musste. Darum bestand er darauf, dass der Ritus im Ordinale nicht als ein angemessenes Mittel für die Spendung des Weihesakraments angesehen werden könne. Seine Entscheidung, dass die auf diese Weise erteilten Weihen ungültig bleiben, beruhte also vor allem auf dem, was er als die nativa indoles ac spiritus (den "angeborenen Charakter und Geist") des Ordinale als ganzes beschrieben hat.
Papst Leo sah diese nativa indoles durch die bewusste Unterlassung aller Hinweise auf einige der Grundpfeiler katholischer Lehre durch das Ordinale von 1552 angezeigt, was insbesondere für die Beziehung der Eucharistie zum Opfer Christi und zu den sich daraus ergebenden Folgen für ein richtiges Verständnis des Wesens des christlichen Priestertums gilt. Er beurteilte diese Unterlassungen so, dass sie die Leugnung dieser wesentlichen katholischen Lehraussagen widerspiegeln.
Seit jener Entscheidung, die die Haltung der katholischen Kirche zum Ausdruck bringt und die weiterhin die Praxis beherrscht, wonach ehemalige anglikanische Kleriker, die in die Gemeinschaft der römisch-katholischen Kirche eintreten und ihr im Priesteramt dienen wollen, "bedingungslos" (absolute) geweiht werden müssen, hat es eine Reihe wichtiger Entwicklungen gegeben. Einerseits hat unser Jahrhundert einen bemerkenswerten liturgischen Erneuerungsprozess in unseren beiden Gemeinschaften erlebt. In der römisch-katholischen Kirche hat das zur Veröffentlichung neuer Weiheriten im Pontificale Romanum Papst Pauls VI. geführt. In der anglikanischen Gemeinschaft haben zahlreiche Mitgliedskirchen neue Ordinalia eingeführt, während sie gleichzeitig das Ordinale von 1552-1662 in Gebrauch hielten. In all dem können wir etwas von den Nachwirkungen der theologischen Entwicklungen erkennen, die sich in beiden Gemeinschaften seit Apostolicae curae vollzogen haben. Andererseits hat der in den letzten zwanzig Jahren geführte Dialog, mit dessen Förderung Sie so sehr beschäftigt sind, Statements und Erläuterungen über die Eucharistie und über das Amt hervorgebracht, die nun zusammen mit dem übrigen Schlussbericht der ARCIC I Gegenstand gründlicher Studien von seiten unserer beiden Gemeinschaften sind, wobei jede in Übereinstimmung mit ihrer eigenen Vorgangsweise zu bestimmen versucht, wieweit sie darin den von ihr bekannten Glauben zu erkennen vermag.
ARCIC I versicherte, dass ihrem Urteil nach die Übereinstimmung, die sie erreicht hat, das Problem des Urteils der römisch-katholischen Kirche über anglikanische Weihen in einen neuen Kontext geführt hat (vgl. Ministry, Nr. 17). Später erweiterte sie das: "Die Kommission glaubt, dass unsere Einigung über die wesentlichen Punkte des eucharistischen Glaubens, was die sakramentale Gegenwart Christi und den Opfercharakter der Eucharistie betrifft, und über Wesen und Zweck des Priesteramtes, der Weihe und der apostolischen Sukzession der neue Rahmen ist, in dem die Frage jetzt diskutiert werden sollte" (Eluc. Min., Nr. 6).
Wenn der Prozess der Würdigung Fortschritte macht, wird die Haltung beider Gemeinschaften klarer werden. Wir sehen mit Freude der Zustimmung der anglikanischen Gemeinschaft entgegen, wenn sich die Bischöfe dieser Gemeinschaft 1988 zu ihrer Lambeth-Konferenz treffen, und die römisch-katholische Kirche wird hoffentlich in der Lage sein, ihre endgültige Antwort etwa zur gleichen Zeit zu geben. Inzwischen sind Sie wohl beide über die Vorbehalte informiert, die in den Bemerkungen der Kongregation für die Glaubenslehre 1982 geäußert wurden, und über die weitgehend positiven Antworten (aber mit Hinweisen auf Punkte, die weitere Untersuchungen verlangen), die von einigen römisch-katholischen Bischofskonferenzen im Laufe des vergangenen Jahres veröffentlicht wurden. Ebenso kennen Sie die ersten Etappen der anglikanischen Antworten, nicht zuletzt das gesamte, in Towards a Church of England Response (Auf dem Weg zu einer Antwort der Kirche von England) zusammengetragene Material, das zuvor auf der Generalsynode dieses Jahr erörtert wurde. Zweifellos wird es verschiedene Forderungen nach weiterem Studium oder weiterer Diskussion über den einen oder anderen Aspekt des Schlussberichtes geben, und man kann nur hoffen, dass solche Studien und Diskussionen beide Gemeinschaften zu größerer Klarheit und zur Vertiefung des von beiden geteilten Glaubens und der gegenseitigen Anerkennung führen werden.
Wenn am Ende dieses Würdigungsprozesses die anglikanische Gemeinschaft als solche imstande ist, formell zu erklären, dass sie sich in wesentlichen Lehrinhalten, wo die Lehre keinen Unterschied zuläßt und bei denen die römisch-katholische Kirche behauptet, dass sie hinsichtlich der Eucharistie und des Weiheamts geglaubt und festgehalten werden müssen, zu demselben Glauben bekennt, würde die römisch-katholische Kirche die Möglichkeit anerkennen, dass im Kontext eines solchen Glaubensbekenntnisses der Text des Ordinale nicht länger jene nativa indoles bewahren würde, die die Grundlage der Entscheidung von Papst Leo XIII. war. Es sei gesagt, dass, wenn beide Gemeinschaften in ihrem Glauben hinsichtlich Eucharistie und Amt, so eindeutig einig wären, der Kontext dieser Diskussion tatsächlich geändert würde.
In diesem Fall könnte ein solches Glaubensbekenntnis den Weg zu einem neuen Überdenken des Ordinale (und der danach in den anglikanischen Kirchen eingeführten Weiheriten) eröffnen, einer Überlegung, die von seiten der katholischen Kirche zu einer Neubewertung des Hinreichens dieser anglikanischen Riten für künftige Weihen führen könnte. Eine solche Studie müßte sich mit den Riten als solchen beschäftigen, wobei sie auf dieser Stufe von der Frage der Kontinuität in der apostolischen Sukzession des Weihebischofs auszugehen hat.
Unserer Ansicht nach könnte eine solche Möglichkeit (auch wenn man das Ergebnis einer solchen Untersuchung nicht mit Sicherheit voraussagen kann) für das Klima der ganzen Diskussion sehr förderlich sein. Das ausdrückliche Bekenntnis ein und desselben Glaubens, was Eucharistie und Amt anbelangt, würde zusammen mit den möglichen positiven Auswirkungen eines solchen Bekenntnisses auf die Bewertung der anglikanischen Weiheformeln durch die römisch-katholische Kirche der stärkstmögliche Ansporn sein, Wege zur Überwindung der Schwierigkeiten zu finden, die einer gegenseitigen Anerkennung der Ämter noch im Wege stehen, jener Hindernisse also, mit deren Untersuchung ARCIC II beauftragt ist.
Ich nehme die Gelegenheit wahr, durch Sie als Ko-Präsidenten alle Mitglieder der ARCIC II zu grüßen und ihnen für die Arbeit, die sie geleistet haben und noch leisten, zu danken. Ich richte mein aufrichtiges Gebet an Gott, dass er die Arbeit der Kommission reich segnen und ihre Bemühungen leiten möge, die Wiederherstellung der vollen Gemeinschaft, die unser gemeinsames Ziel und unsere gemeinsame Hoffnung ist, möglich zu machen.
14. Januar 1986 Antwortschreiben der beiden Ko-Präsidenten der ARCIC II.
(Quelle: Der Apostolische Stuhl 1986, S. 1950-1952)
Mark Santer
Bischof von Kensington
Cormac Murphy-O'Connor
Als Ko-Präsidenten der Zweiten Internationalen anglikanisch/römisch-katholischen Kommission (ARCIC II) waren wir sehr glücklich, Ihren Brief vom 13. Juli zur Frage der Rekonziliation der Ämter und insbesondere zu den Fragen, die von der Entscheidung der römisch-katholischen Kirche zur Gültigkeit anglikanischer Priesterweihen aufgeworfen wurden, zu erhalten. Wir waren Ihnen auch dankbar, dass Sie uns gestatteten, Ihr Schreiben und die Perspektiven, die es eröffnet, mit den Mitgliedern der Kommission auf der jüngsten Tagung in Graymoor, New York, zu erörtern.
Ihr Brief war in der Tat besonders hilfreich und angebracht, und wir möchten in unserer Antwort unsere Gründe für diese Aussage angeben. Die negative Entscheidung der römisch-katholischen Kirche zur Gültigkeit anglikanischer Weihen stützte sich, wie Sie sagen, auf das Urteil, dass die vom anglikanischen Ordinale des Jahres 1552 vorausgesetzte Lehre über Eucharistie und Priestertum sowohl in der sakramentalen Form wie in der vom Ritus selbst zum Ausdruck gebrachten Intention mangelhaft sei. Diese in der Enzyklika Apostolicae curae von 1896 verkündete Entscheidung bestätigte die vorausgegangene Praxis und hat seitdem die römisch-katholische Vorstellung von den anglikanischen Ordinationen bestimmt. Ein Urteil, das die mannigfaltigen Beziehungen zwischen unseren Kirchen gefärbt hat. Im besonderen bildet es den Hintergrund für die herrschende Disziplin der katholischen Kirche, Anglikanern die Zulassung zur Kommunion nur in sehr begrenzten Fällen zu gewähren. In Ländern, wo unsere beiden Überlieferungen Seite an Seite leben, wissen wir um die akuten Seelsorgsprobleme, vor die uns diese Situation stellt. Besonders schmerzlich wird das in jenen Familien empfunden, wo ein Ehepartner Katholik und der andere Anglikaner ist. Leute in dieser Situation tragen einen großen Teil des Schmerzes christlicher Uneinigkeit, und ihre Sehnsucht nach gemeinsamer Teilnahme am sakramentalen Leben ist tief und drängend. Aber der Schmerz wird auch in Gruppen und in Ortsgemeinden empfunden, wo bereits die Erfahrung des gemeinsamen christlichen Lebens gemacht wird.
Sie haben in Ihrem Brief betont, auf welche Weise uns der Fortgang der Arbeit von ARCIC weiterbringen, aus dieser Situation herausführen und den Weg zu ihrer Lösung zeigen kann. Die Mitglieder von ARCIC I unterbreiteten den Autoritäten ihrer Kirchen Statements über Eucharistie und Amt, die ihrem Urteil nach eine wesentliche Einigung über Lehrinhalte darstellten, bei denen die Lehre keine Abweichungen zulässt. Nun ist ein Prozess im Gange, durch den die Autoritäten beider Kirchen gebeten werden, sich dazu zu äußern, ob sie ihren Glauben hinsichtlich Eucharistie und Amt in diesen einmütigen Statements angemessen und hinreichend zum Ausdruck gebracht finden. Es kann sein, dass die Autoritäten unserer beiden Kirchen eine weitere Erläuterung dieser Statements für erforderlich halten werden, ehe sie eine endgültige Entscheidung abgeben können. Wenn das der Fall ist, wird sich die jetzige Kommission mit aller Dringlichkeit ihren Fragen widmen.
Wenn am Ende dieses Prozesses die Autoritäten unserer beiden Gemeinschaften in der Lage sind, auf der Grundlage der von ARCIC I verabschiedeten Erklärungen gegenseitig anzuerkennen, dass sie über Eucharistie und Amt denselben Glauben vertreten, werden sie das Urteil unserer Vorgänger von ARCIC I bestätigen, dass wir jetzt einen neuen Kontext für die Erörterung der gegenseitigen Anerkennung der Ämter haben. In diesem Falle wäre das Kernproblem von Apostolicae curae, nämlich die Notwendigkeit eines gemeinsamen Glaubens hinsichtlich Eucharistie und Amt, gelöst. Eine solche Lösung würde uns eine klare Sichtweise für die Beurteilung der von unseren beiden Gemeinschaften benützten Ordinalia liefern. Sie würde von uns auch verlangen, dass wir uns allen praktischen Fragen stellen, die in der Situation einer wiederhergestellten Gemeinschaft aufgeworfen würden.
Die zweite Internationale anglikanisch/römisch-katholische Kommission widmet sich bereits den Fragen, die bei weiterer Entwicklung dieses Prozesses aller Voraussicht nach auftreten werden. Im besonderen geben wir zu, dass unsere Überlegungen der Tatsache der Priesterweihe von Frauen in einigen Teilen der anglikanischen Gemeinschaft Rechnung tragen müssen. Wir sind uns klar darüber, dass diese Entwicklung ein neues und schweres Hindernis für die Rekonziliation der Ämter hervorruft, ein Hindernis, das, so meint man, eng mit der Lehre vom Amt verknüpft ist. Nichtsdestoweniger wurzelt unsere Zuversicht und unsere Hoffnung auf das erfolgreiche Ergebnis unserer Arbeit in unserer Erfahrung der bereits erreichten Versöhnung unserer beiden Kirchen, in unserem wachsenden Vertrauen auf die Zuverlässigkeit des anderen und die Gnade Gottes.
Vor dem Hintergrund dieses wachsenden Glaubens und Vertrauens sprachen Papst Paul VI. und Erzbischof Donald Coggan von "der Wiederherstellung der vollen Gemeinschaft im Glauben und sakramentalen Leben" (Gemeinsame Erklärung vom 29. April 1977) als unserem Ziel. Die Konsequenzen dieser Erklärung sind tiefgreifend. Wir streben nicht nur an, uns gegenseitig als Bekenner desselben katholischen und apostolischen Glaubens anerkennen zu können. Wir sehen nicht nur dem Augenblick erwartungsvoll entgegen, wo wir um den gleichen Altar am Sakrament des Leibes und Blutes Christi teilhaben können. Wir sehnen uns auch danach, miteinander von jenem Glauben Zeugnis zu geben und miteinander unser Leben in Christus in der Welt zu bekunden. Das wird uns dazu auffordern, auf die von unseren Vorgängern erreichte Konvergenz über Wesen und Ausübung der Autorität in der Kirche zu bauen. Unser Ziel ist die volle kirchliche Gemeinschaft. Wir stimmen mit ARCIC I darin überein, dass "Einheit zum Wesen der Kirche gehört, und da die Kirche sichtbar ist, auch ihre Einheit sichtbar sein muss. Die volle, sichtbare Gemeinschaft zwischen unseren beiden Kirchen kann nicht erreicht werden ohne die gegenseitige Anerkennung von Sakramenten und Amt zusammen mit der gemeinsamen Anerkennung eines universalen Primats, der mit dem Bischofskollegium eins ist im Dienst der koinonia" (Schlußbericht, Einleitung, 8). Abschließend möchten wir Eurer Eminenz danken für Ihre Sorge, Ihr Interesse und Ihr Gebet für unsere Arbeit, wohl wissend, dass wir mit der Suche nach der Einheit des Volkes Christi seinen Willen zu tun versuchen, und eingedenk der Verheißung, von der der hl. Paulus Zeugnis gibt: "Gott, der euch beruft, ist treu; er wird es tun" (1 Thess 5,24).