Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus

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Katechismus der Katholischen Kirche
Dritter Teil: Das Leben in Christus

(Quelle: Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite; Nr. 2267 erneuert - siehe dortiger Quelltext)

Abkürzungen im Prolog|; Katechismus der Katholischen Kirche II. Teil: Die Feier des christlichen Mysteriums
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Jesus Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch

Inhaltsverzeichnis

Einleitend

Christ, erkenne deine Würde

1691 „Christ, erkenne deine Würde! Du bist der göttlichen Natur teilhaftig geworden, kehre nicht zu der alten Erbärmlichkeit zurück und lebe nicht unter deiner Würde. Denk an das Haupt und den Leib, dem du als Glied angehörst! Bedenke, dass du der Macht der Finsternis entrissen und in das Licht und das Reich Gottes aufgenommen bist“ (Leo d. Gr., serm. 21,2–3) (Vgl. dazu auch 790).

1692 Das Glaubensbekenntnis sagt, wie groß die Gaben sind, die Gott in seinem Schöpfungswerk und mehr noch im Werk der Erlösung und Heiligung dem Menschen geschenkt hat. Was der Glaube bekennt, geben die Sakramente weiter. Durch die Sakramente der Wiedergeburt sind die Christen „Kinder Gottes“ geworden (Joh 1,12; 1 Joh 3,1) und haben „an der göttlichen Natur Anteil erhalten“ (2 Petr 1,4). Im Glauben ihrer neuen Würde bewusst, sollen die Christen fortan so leben, „wie es dem Evangelium Christi entspricht“ (Phil 1,27). Sie werden dazu befähigt durch die Gnade Christi und die Gaben seines Geistes, die sie durch die Sakramente und das Gebet erhalten.


Leben aus Gott, dem Dreifaltigen

1693 Christus Jesus tat stets das, was dem Vater gefiel [Vgl. Joh 8,29]. Er lebte in vollkommener Gemeinschaft mit ihm. Auch seine Jünger sind dazu berufen, vor dem Angesicht des Vaters zu leben, „der auch das Verborgene sieht“ (Mt 6,6), damit sie „vollkommen werden, wie der himmlische Vater es ist“ [Vgl. Mt 5,47].

1694 Die Christen sind „für die Sünde tot, leben aber für Gott in Christus Jesus“ (Röm 6, 11), weil sie durch die Taufe in Christus eingegliedert [Vgl. Röm 6,5] sind. So haben sie am Leben des Auferstandenen Anteil [Vgl. Kol 2,12]. In der Nachfolge Christi und in Einheit mit ihm [Vgl. Joh 15,5] sind die Christen fähig, Gott nachzuahmen „als seine geliebten Kinder“ (Eph 5,1) und dem Weg der Liebe zu folgen. Sie suchen in ihrem Denken, Reden und Handeln „so gesinnt“ zu sein, „wie es dem Leben in Christus Jesus entspricht“ (Phil 2,5) und sich an sein Beispiel zu halten [Vgl. Joh 13,12–16] (Vgl. dazu auch 1267).

1695 „Gerecht geworden im Namen Jesu Christi, des Herrn, und im Geist unseres Gottes“ (1 Kor 6, 11), „Geheiligte in Christus Jesus“ und „berufen als Heilige“ (1 Kor 1,2), sind die Christen „Tempel des Heiligen Geistes“ geworden [Vgl. 1 Kor 6,19]. Der „Geist des Sohnes“ lehrt sie, zum Vater zu beten [Vgl. Gal 4,6]. Und weil er zu ihrem Leben geworden ist, drängt er sie zum Handeln [Vgl. Gal 5,25], damit sie durch tätige Liebe „die Früchte des Geistes“ (Gal 5,22) hervorbringen. Der Heilige Geist heilt die Wunden der Sünde und „erneuert“ unseren „Geist und Sinn“ (Eph 4,23); er erleuchtet und stärkt uns, damit wir durch „Güte, Gerechtigkeit und Wahrheit“ (Eph 5,9) in allem als „Kinder des Lichts“ leben (Eph 5,8).


Die zwei Wege

1696 Der Weg Christi führt „zum Leben“, ein gegenläufiger Weg jedoch führt „ins Verderben“ (Mt 7, 13-14) [Vgl. Dtn 30,15–20]. Das Gleichnis des Evangeliums von den zwei Wegen hat in der Katechese der Kirche einen festen Platz. Es zeigt, wie wichtig sittliche Entscheidungen für unser Heil sind. „Der Wege sind zwei: einer des Lebens und einer des Todes. Sie gehen aber weit auseinander“ (Didaché 1, 1) (Vgl. dazu auch 1970).


Die Katechese des Lebens in Christus

1697 Die Katechese soll klar aufzeigen, welche Freude auf dem Weg Christi zu finden ist, und welche Forderungen er stellt [Vgl. CT 29]. Die Katechese über das Leben „als neue Menschen“ (Röm 6,4) in Christus soll sein:

– Eine Katechese des Heiligen Geistes. Dieser ist der innere Lehrer des christusgemäßen Lebens, der liebende Gast und Freund, der dieses Leben beseelt, es lenkt, berichtigt und stärkt. (Vgl. dazu auch 737 – 741)

– Eine Katechese der Gnade, denn durch Gnade sind wir gerettet und nur durch Gnade können unsere Werke Frucht für das ewige Leben bringen (Vgl. dazu auch 1987 – 1995).

– Eine Katechese der Seligpreisungen, denn diese sind der Inbegriff des Weges Christi, der einzige Pfad zum ewigen Glück, nach dem das Herz des Menschen sich sehnt (Vgl. dazu auch 1716 – 1719)

– Eine Katechese über Sünde und Vergebung. Wenn der Mensch nicht einsieht, dass er Sünder ist, kann er die Wahrheit über sich selbst nicht erkennen; diese Wahrheit aber ist eine Voraussetzung zu gutem Handeln. Ohne das Angebot der Vergebung könnte der Mensch diese Wahrheit nicht ertragen (Vgl. dazu auch 1846 – 1848).

– Eine Katechese der menschlichen Tugenden, die erfassen läßt, wie schön und erstrebenswert die Fähigkeit und Bereitschaft zum guten Handeln ist (Vgl. dazu auch 1803 – 1811).

– Eine Katechese der christlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe – eine Katechese, die großherzig am Vorbild der Heiligen Maß nimmt (Vgl. dazu auch 1812 – 1829).

– Eine Katechese des doppelten Gebotes der Liebe, welches im Dekalog entfaltet wird (Vgl. dazu auch 2067).

– Eine kirchliche Katechese, denn im vielfältigen Austausch der „geistlichen Güter“ in der „Gemeinschaft der Heiligen“ kann das christliche Leben wachsen, sich entfalten und sich mitteilen (Vgl. dazu auch 946 – 953).

1698 Der erste und letzte Bezugspunkt dieser Katechese wird stets Jesus Christus selbst sein. Er ist „der Weg, die Wahrheit und das Leben“ (Joh 14,6). Wenn wir gläubig auf Christus blicken, dürfen wir hoffen, dass er an uns seine Verheißungen erfüllt. Und wenn wir ihn lieben, wie er uns geliebt hat, werden wir so handeln, wie es unserer Würde entspricht (Vgl. dazu auch 426).

„Ich bitte dich, denk daran, dass unser Herr Jesus Christus dein Haupt ist und dass du eines seiner Glieder bist. Er ist für dich, was das Haupt für die Glieder bedeutet. Alles, was sein ist, ist auch dein: Geist, Herz, Leib, Seele und alle Fähigkeiten. Du sollst sie gebrauchen, als gehörten sie dir, um Gott zu dienen, zu loben, zu lieben und zu verherrlichen. Du bist für Christus, was ein Glied für das Haupt ist. Darum wünscht er dringend, alle deine Fähigkeiten, als seien es die seinen, in Dienst zu nehmen, um dem Vater zu dienen und ihn zu verherrlichen“ (Johannes Eudes, Cord. 1,5).

„Für mich ist Christus das Leben“ (Phil 1,21).

ERSTER ABSCHNITT: DIE BERUFUNG DES MENSCHEN: DAS LEBEN IM HEILIGEN GEIST

1699 Das Leben im Heiligen Geist vollendet die Berufung des Menschen (erstes Kapitel). Es besteht in der Liebe zu Gott und in der Solidarität mit den Menschen (zweites Kapitel). Es wird zu unserem Heil aus Gnade geschenkt (drittes Kapitel).

ERSTES KAPITEL: DIE WÜRDE DES MENSCHEN

1700 Die Würde des Menschen wurzelt in seiner Erschaffung nach Gottes Bild und Ähnlichkeit (Artikel 1); sie kommt in seiner Berufung zur Seligkeit Gottes zur Vollendung (Artikel 2). Aufgabe des Menschen ist es, in Freiheit auf diese Vollendung zuzugehen (Artikel 3). Durch seine bewussten Handlungen (Artikel 4) richtet sich der Mensch nach dem von Gott versprochenen und durch sein Gewissen bezeugten Guten aus oder wendet sich dagegen (Artikel 5). Der Mensch leistet einen eigenen Beitrag zu seinem inneren Wachstum; er macht sein ganzes Sinnes- und Geistesleben zum Mittel dieses Wachstums (Artikel 6). Mit Hilfe der Gnade wächst er in der Tugend (Artikel 7), meidet die Sünde und gibt sich, wenn er dennoch sündigt, wie der verlorene Sohn [Vgl. Lk 15, 11–31] dem Erbarmen des himmlischen Vaters anheim (Artikel 8). So gelangt er zur vollkommenen Liebe (Vgl. dazu auch 356, 1439).

ARTIKEL 1: DER MENSCH: GOTTES EBENBILD

1701 „Christus ... macht in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen sein eigenes Wesen voll kund und erschließt ihm seine höchste Berufung“ (GS 22,1). In Christus, dem „Ebenbild des unsichtbaren Gottes“ (Kol 1,15) [Vgl. 2 Kor 4,4], wurde der Mensch nach dem „Bilde“ des Schöpfers, „ihm ähnlich“ erschaffen. In Christus, dem Erlöser und Retter, wurde das durch die Ursünde entstellte göttliche Abbild im Menschen in seiner ursprünglichen Schönheit wiederhergestellt und durch die Gnade Gottes veredelt [Vgl. GS 22,2] (Vgl. dazu auch 359).

1702 Das Bild Gottes ist in jedem Menschen gegenwärtig. Es wird in der Gemeinschaft der Menschen, die der Einheit der göttlichen Personen gleicht [Vgl. das zweite Kapitel], sichtbar (Vgl. dazu auch 1878).

1703 Weil er eine „geistige und unsterbliche Seele“ besitzt (GS 14), ist „der Mensch ... auf Erden das einzige Geschöpf ... das Gott um seiner selbst willen gewollt hat“ (GS 24,3). Schon von seiner Empfängnis an ist er für die ewige Seligkeit bestimmt (Vgl. dazu auch 363, 2258).

1704 Der Mensch hat am Licht und an der Kraft des göttlichen Geistes teil. Durch seine Vernunft ist er fähig, die vom Schöpfer in die Dinge hineingelegte Ordnung zu verstehen. Durch seinen Willen ist er imstande, auf sein wahres Heil zuzugehen. Er findet seine Vollendung in der „Suche und Liebe des Wahren und Guten“ (GS 15,2) (Vgl. dazu auch 339, 30).

1705 Dank seiner Seele und seiner geistigen Verstandes- und Willenskraft ist der Mensch mit Freiheit begabt, die „ein erhabenes Kennzeichen des göttlichen Bildes im Menschen“ ist (GS 17) (Vgl. dazu auch 1730).

1706 Durch seine Vernunft vernimmt der Mensch die Stimme Gottes, die ihn drängt, „das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden“ (GS 16). Jeder Mensch ist zum Gehorsam gegenüber diesem Gesetz verpflichtet, das im Gewissen ertönt und in der Liebe zu Gott und zum Nächsten erfüllt wird. Im sittlichen Handeln zeigt sich die Würde des Menschen (Vgl. dazu auch 1776).

1707 Der Mensch hat „auf Anraten des Bösen gleich von Anfang der Geschichte an seine Freiheit missbraucht“ (GS 13, 1). Er ist der Versuchung erlegen und hat das Böse getan. Zwar verlangt er immer noch nach dem Guten, aber seine Natur ist durch die Erbsünde verwundet. Er neigt zum Bösen und ist dem Irrtum unterworfen (Vgl. dazu auch 397).

„So ist der Mensch in sich selbst zwiespältig. Deshalb stellt sich das ganze Leben der Menschen, das einzelne wie das kollektive, als Kampf dar, und zwar als ein dramatischer, zwischen Gut und Böse, zwischen Licht und Finsternis“ (GS 13,2).

1708 Christus hat uns durch sein Leiden vom Satan und von der Sünde befreit. Er hat für uns das neue Leben im Heiligen Geist verdient. Seine Gnade stellt wieder her, was die Sünde in uns verdorben hat (Vgl. dazu auch 617).

1709 Wer an Christus glaubt, wird Kind Gottes. Diese Annahme an Kindes Statt gestaltet den Menschen um und läßt ihn dem Vorbild Christi folgen. Sie befähigt ihn, richtig zu handeln und das Gute zu tun. In Vereinigung mit seinem Erlöser gelangt der Jünger zur Vollkommenheit der Liebe, zur Heiligkeit. Das sittliche Leben, in der Gnade gereift, weitet sich in der Herrlichkeit des Himmels zum ewigen Leben (Vgl. dazu auch 1265, 1050).

KURZTEXTE

1710 Christus macht „dem Menschen sein eigenes Wesen voll kund und erschließt ihm seine höchste Berufung“ (GS 22 1).

1711 Der Mensch ist schon von seiner Empfängnis an auf Gott hingeordnet und zur ewigen Seligkeit bestimmt, weil er mit einer geistigen Seele, mit Vernunft und Willen begabt ist. Er erstrebt seine Vollendung in der „Suche und Liebe des Wahren und Guten“ (GS 15 2).

1712 Die wahre Freiheit ist „ein erhabenes Kennzeichen des göttlichen Bildes im Menschen“ (GS 17).

1713 Der Mensch ist verpflichtet, dem natürlichen Sittengesetz zu gehorchen, das ihn anhält, „das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden“ (GS 16). Dieses Gesetz ertönt in seinem Gewissen.

1714 Der in seiner Natur durch die Erbsünde verwundete Mensch ist dem Irrtum unterworfen und in der Ausübung seiner Freiheit zum Bösen geneigt.

1715 Wer an Christus glaubt, hat das neue Leben im Heiligen Geist. Das in der Gnade gewachsene und gereifte sittliche Leben soll sich in der Herrlichkeit des Himmels vollenden.

ARTIKEL 2: UNSERE BERUFUNG ZUR SELIGKEIT

I Die Seligpreisungen

1716 Die Seligpreisungen stehen im Herzen der Predigt Jesu. Sie nehmen die Verheißungen wieder auf, die dem auserwählten Volk seit Abraham gemacht wurden. Die Seligpreisungen vollenden die Verheißungen, indem sie diese nicht mehr bloß auf den Besitz eines Landes, sondern auf das Himmelreich ausrichten (Vgl. dazu auch 2546):

Selig, die arm sind im Geiste; denn ihnen gehört das Himmelreich.

Selig die Trauernden; denn sie werden getröstet werden.

Selig, die Sanftmütigen; denn sie werden das Land erben.

Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit; denn sie werden satt werden.

Selig die Barmherzigen; denn sie werden Erbarmen finden.

Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen.

Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Söhne Gottes genannt werden.

Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihnen gehört das Himmelreich.

Selig seid ihr, wenn ihr um meinetwillen beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet.

Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein.

(Mt 5,3–12)

1717 Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu Christi und seine Liebe. Sie zeigen die Berufung der Gläubigen, in die Herrlichkeit seines Leidens und seiner Auferstehung mit hineingenommen zu werden; sie heben die Taten und Haltungen hervor, die das christliche Leben kennzeichnen; sie sind überraschende Verheißungen, die in Bedrängnissen die Hoffnung stärken; sie künden die Segnungen und Belohnungen an, welche die Jünger insgeheim schon besitzen; im Leben der Jungfrau Maria und aller Heiligen sind sie schon eröffnet (Vgl. dazu auch 459, 1820).

II Die Sehnsucht nach Glück

1718 Die Seligpreisungen entsprechen dem natürlichen Verlangen nach Glück. Dieses Verlangen geht auf Gott zurück. Er hat es in das Herz des Menschen gelegt, um ihn an sich zu ziehen, denn Gott allein vermag es zu erfüllen (Vgl. dazu auch 27, 1024):

„Gewiss wollen wir alle glücklich leben, und im Menschengeschlecht gibt es niemand, der diesem Satz nicht zustimmt, noch bevor er voll ausgesprochen ist“ (Augustinus, mor. eccl. 1,3,4).

„Auf welche Weise soll ich dich suchen, Herr? Denn wenn ich dich, meinen Gott, suche, suche ich das glückselige Leben. Ich will dich suchen, auf dass meine Seele lebe. Denn mein Leib lebt durch meine Seele, und meine Seele lebt durch dich“ (Augustinus, Conf. 10,29) (Vgl. dazu auch 2541).

„Gott allein sättigt“ (Thomas v. A., symb. 1)

1719 Die Seligpreisungen enthüllen den Sinn des menschlichen Daseins, das letzte Ziel des menschlichen Handelns: die Seligkeit in Gott. Gott richtet diese Berufung an jeden Menschen persönlich, aber auch an die ganze Kirche, an das neue Volk derer, welche die Verheißung empfangen haben und im Glauben aus ihr leben (Vgl. dazu auch 1950).

III Die christliche Glückseligkeit

1720 Das Neue Testament verwendet mehrere Ausdrücke, um die Glückseligkeit zu bezeichnen, zu der Gott den Menschen beruft: das Kommen des Reiches Gottes [Vgl. Mt 4,17]; die Schau Gottes: „Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen“ (Mt 5,8) [Vgl. 1 Joh 3,2; 1 Kor 13,12 ]; das Eingehen in die Freude des Herrn [Vgl. Mt 25,21.23] und das Eintreten in die Ruhe Gottes [Vgl. Hebr 4,7–11] (Vgl. dazu auch 1027).

„Da werden wir feiern und schauen, schauen und lieben, lieben und preisen. Ja, so wird es am Ende endlos sein. Denn was für ein Ziel haben wir, wenn nicht das, zum Reich zu gelangen, das kein Ende haben wird?“ (Augustinus, civ. 22,30).

1721 Gott hat uns ins Dasein gerufen, damit wir ihn erkennen, ihm dienen, ihn lieben und so ins Paradies gelangen. Die Seligkeit gibt uns Anteil „an der göttlichen Natur“ (2 Petr 1,4) und am ewigen Leben [Vgl. Joh 17,3]. Mit ihr tritt der Mensch in die Herrlichkeit Christi ein [Vgl. Röm 8,18] und in die Wonne des dreifaltigen Lebens (Vgl. dazu auch 260).

1722 Solche Seligkeit übersteigt den Verstand und die Kräfte des Menschen. Sie wird durch die Gnade Gottes geschenkt. Darum nennt man sie übernatürlich, wie die Gnade, die den Menschen auf den Eintritt in die Freude Gottes vorbereitet (Vgl. dazu auch 1028).

„‚Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen.‘ In seiner Größe und unaussprechlichen Herrlichkeit wird zwar ‚niemand Gott schauen und leben‘, denn unfaßbar ist der Vater. In seiner Liebe, Menschenfreundlichkeit und Allmacht aber geht er so weit, dass er denen, die ihn lieben, das Vorrecht gewährt, Gott zu schauen ... ‚Denn was den Menschen unmöglich ist, ist Gott möglich’“ (Irenäus, hær. 4,20,5)(Vgl. dazu auch 294).

1723 Die verheißene Seligkeit stellt uns vor wichtige sittliche Entscheidungen. Sie lädt uns ein, unser Herz von bösen Trieben zu läutern und danach zu streben, Gott über alles zu lieben. Sie lehrt uns: Das wahre Glück liegt nicht in Reichtum und Wohlstand, nicht in Ruhm und Macht, auch nicht in einem menschlichen Werk – mag dieses auch noch so wertvoll sein wie etwa die Wissenschaften, die Technik und die Kunst – und auch in keinem Geschöpf, sondern einzig in Gott, dem Quell alles Guten und aller Liebe (Vgl. dazu auch 2519, 227).

„Vor dem Reichtum beugen alle die Knie; ihm huldigt die Menge, die ganze Masse der Menschen instinktiv. Sie bemessen das Glück nach dem Vermögen, und nach dem Vermögen bemessen sie auch das Ansehen ... All das kommt aus der Überzeugung, dass man mit dem Reichtum alles könne. Reichtum ist eines der heutigen Idole, und die Bekanntheit ein anderes ... Die allgemeine Bekanntheit, die Tatsache, dass man bekannt ist und in der Welt Aufsehen erregt (was man ein Presserenommee nennen könnte), ist nun zu etwas in sich Gutem geworden, zu einem höchsten Gut, zu einem Gegenstand wahrer Verehrung“ (J. H. Newman, mix. 5: Über die Heiligkeit).

1724 Der Dekalog, die Bergpredigt und die Lehre der Apostel weisen uns den Weg, der zum Reich des Himmels führt. Wir gehen diesen Weg Schritt für Schritt in den alltäglichen Verrichtungen, gestützt durch die Gnade des Heiligen Geistes. Durch das Wirken des Wortes Christi tragen wir in der Kirche allmählich Früchte zur Ehre Gottes [Vgl. das Gleichnis vom Sämann: Mt 13,3–23].

KURZTEXTE

1725 Die Seligpreisungen übernehmen und erfüllen, was Gott seit Abraham verheißen hat, indem sie die Verheißungen auf das Himmelreich ausrichten. Sie entsprechen dem Verlangen nach Glück, das Gott in das Herz des Menschen gelegt hat.

1726 Die Seligpreisungen weisen uns das letzte Ziel, zu dem Gott uns beruft: das Himmelreich, die Schau Gottes, die Teilhabe an der göttlichen Natur, das ewige Leben, die Gotteskindschaft und die Ruhe in Gott.

1727 Die Seligkeit des ewigen Lebens ist ein Geschenk der Gnade Gottes; sie ist übernatürlich wie die Gnade, die zu ihr führt.

1728 Die Seligpreisungen stellen uns vor wichtige Entscheidungen bezüglich der irdischen Güter. Sie läutern unser Herz und lehren uns, Gott über alles zu lieben.

1729 Die himmlische Seligkeit setzt die Maßstäbe für einen dem Gesetz Gottes entsprechenden Gebrauch der irdischen Güter.

ARTIKEL 3: DIE FREIHEIT DES MENSCHEN

1730 Gott hat den Menschen als vernunftbegabtes Wesen erschaffen und ihm die Würde einer Person verliehen, die aus eigenem Antrieb handelt und über ihre Handlungen Herr ist. „Gott wollte nämlich den Menschen ‚der Macht der eigenen Entscheidung überlassen‘ (Sir 15,14), so dass er von sich aus seinen Schöpfer suche und frei zur vollen und seligen Vollendung gelange, indem er ihm anhängt“ (GS 17) (Vgl. dazu auch 30).

„Der Mensch ist vernünftig und dadurch das Ebenbild Gottes, geschaffen in Freiheit und Herr seines Tuns“ (Irenäus, hær. 4,4,3).

I Freiheit und Verantwortung

1731 Die Freiheit ist die in Verstand und Willen verwurzelte Fähigkeit, zu handeln oder nicht zu handeln, dieses oder jenes zu tun und so von sich aus bewusste Handlungen zu setzen. Durch den freien Willen kann jeder über sich selbst bestimmen. Durch seine Freiheit soll der Mensch in Wahrheit und Güte wachsen und reifen. Die Freiheit erreicht dann ihre Vollendung, wenn sie auf Gott, unsere Seligkeit, ausgerichtet ist (Vgl. dazu auch 1721).

1732 Solange sich die Freiheit nicht endgültig an Gott, ihr höchstes Gut, gebunden hat, liegt in ihr die Möglichkeit, zwischen Gut und Böse zu wählen, also entweder an Vollkommenheit zu wachsen oder zu versagen und zu sündigen. Die Freiheit kennzeichnet die im eigentlichen Sinn menschlichen Handlungen. Sie zieht Lob oder Tadel, Verdienst oder Schuld nach sich (Vgl. dazu auch 396, 1849, 2006).

1733 Je mehr man das Gute tut, desto freier wird man. Wahre Freiheit gibt es nur im Dienst des Guten und der Gerechtigkeit. Die Entscheidung zum Ungehorsam und zum Bösen ist ein Missbrauch der Freiheit und macht zum Sklaven der Sünde [Vgl. Röm 6,17] (Vgl. dazu auch 1803).

1734 Aufgrund seiner Freiheit ist der Mensch für seine Taten soweit verantwortlich, als sie willentlich sind. Fortschritt in der Tugend, Erkenntnis des Guten und Askese stärken die Herrschaft des Willens über das Tun (Vgl. dazu auch 1036, 1804).

1735 Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit, Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein (Vgl. dazu auch 597).

1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen.

So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage: „Was hast du da getan?“ (Gen 3,13). Die gleiche Frage stellt er Kain [Vgl. Gen 4,10]. Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruch mit der Frau des Urija und dessen Ermordung [Vgl. Sam 12,7–15] (Vgl. dazu auch 2568).

Eine Handlung kann indirekt willentlich sein, und zwar dann, wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezug auf etwas geschieht, das man hätte wissen oder tun müssen. Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln.

1737 Eine Wirkung, die vom Handelnden nicht gewollt ist, kann in Kauf genommen werden, wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt, um ihr krankes Kind zu pflegen. Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar, wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war, so z. B. der eigene Tod, den jemand erleidet, weil er einem Menschen, der in Gefahr ist, zuhilfe kommt. Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann, wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können, wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker (Vgl. dazu auch 2263).

1738 Freiheit wird in zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeübt. Jeder Mensch hat das natürliche Recht, als ein freies, verantwortliches Wesen anerkannt zu werden, weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist. Alle Menschen sind einander diese Achtung schuldig. Das Recht, die Freiheit auszuüben, ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden, besonders in sittlichen und religiösen Belangen [Vgl. DH 2]. Dieses Recht muss durch die staatliche Gesetzgebung anerkannt und innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls und der öffentlichen Ordnung geschützt werden [Vgl. DH 7] (Vgl. dazu auch 2106, 2108).

II Die menschliche Freiheit in der Heilsökonomie

1739 Freiheit und Sünde. Die Freiheit des Menschen ist begrenzt und fehlbar. Der Mensch hat sich tatsächlich verfehlt. Er hat freiwillig gesündigt. Indem er den liebevollen Plan Gottes zurückwies, täuschte er sich selbst; er wurde zum Sklaven der Sünde. Diese erste Entfremdung zog viele andere nach sich. Die Geschichte der Menschheit zeugt von Anfang an von schlimmen Geschehnissen und Unterdrückungen, die infolge eines Missbrauchs der Freiheit aus dem Herzen des Menschen hervorgingen (Vgl. dazu auch 387, 401).

1740 Bedrohungen der Freiheit. Die Freiheit gibt uns nicht das Recht, alles zu sagen und alles zu tun. Es ist falsch zu behaupten, dass der Mensch, das Subjekt der Freiheit ist, das „sich selbst genügt und als Ziel die Befriedigung seines eigenen Interesses im Genuss der irdischen Güter hat“ (CDF, Instr. „Libertatis conscientia“ 13). Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen zu einer gerechten Ausübung der Freiheit werden allzu oft verkannt oder verletzt. Solche Verblendung und Ungerechtigkeit belasten das sittliche Leben und bringen Starke und Schwache in Versuchung, gegen die Liebe zu sündigen. Wenn sich der Mensch vom sittlichen Gesetz entfernt, beeinträchtigt er seine Freiheit, kettet sich an sich selbst, zerreißt die Bande der Brüderlichkeit und lehnt sich gegen die göttliche Wahrheit auf (Vgl. dazu auch 2108, 1887).

1741 Befreiung und Heil. Durch sein glorreiches Kreuz hat Christus allen Menschen das Heil erworben. Er hat sie von der Sünde befreit, die sie gefangen hielt. „Zur Freiheit hat uns Christus befreit“ (Gal 5, 1). In ihm haben wir teil an der „Wahrheit“, die frei macht (Joh 8,32). Uns wurde der Heilige Geist geschenkt, und „wo der Geist des Herrn wirkt, da ist Freiheit“ (2 Kor 3, 17), lehrt der hl. Paulus. Schon jetzt rühmen wir uns der „Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes“ (Röm 8,21) (Vgl. dazu auch 872).

1742 Freiheit und Gnade. Die Gnade Christi beeinträchtigt unsere Freiheit keineswegs, falls diese dem Sinn für das Wahre und Gute entspricht, den Gott in das Herz des Menschen gelegt hat. Die christliche Erfahrung bezeugt vor allem im Gebet das Gegenteil: Unsere innere Freiheit und unsere Standhaftigkeit in Prüfungen sowie gegenüber dem Druck und den Zwängen der äußeren Welt nehmen in dem Maß zu, in dem wir den Anregungen der Gnade folgen. Durch das Wirken der Gnade erzieht uns der Heilige Geist zur geistigen Freiheit, um uns zu freien Mitarbeitern seines Werkes in Kirche und Welt zu machen (Vgl. dazu auch 2002, 1784).

„Allmächtiger und barmherziger Gott, ... Halte von uns fern, was uns gefährdet, und nimm weg, was uns an Seele und Leib bedrückt, damit wir freien Herzens deinen Willen tun“ (MR, Tagesgebet vom 32. Sonntag).

KURZTEXTE

1743 Gott hat den Menschen der Macht der eigenen Entscheidung überlassen (Sir 15 14), damit er seinem Schöpfer in Freiheit anhängen und so zur seligen Vollendung gelangen kann [Vgl. GS 17,1].

1744 Die Freiheit ist die Macht zu handeln oder nicht zu handeln und selbständig willentliche Handlungen zu setzen. Die Ausübung der Freiheit ist vollkommen, wenn sie auf Gott, das höchste Gut, ausgerichtet ist.

1745 Die Freiheit kennzeichnet die eigentlich menschlichen Handlungen. Sie macht den Menschen für willentlich gesetzte Taten verantwortlich. Seine willentlichen Handlungen sind ihm zu eigen.

1746 Unkenntnis, Gewalt, Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben.

1747 Das Recht, seine Freiheit auszuüben, ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung, besonders in religiösen und sittlichen Belangen. Mit der Ausübung der Freiheit ist aber nicht das Recht gegeben, alles zu sagen oder alles zu tun.

1748 „Zur Freiheit hat uns Christus befreit“ (Gal 5 1).

ARTIKEL 4: DER SITTLICHE CHARAKTER DER MENSCHLICHEN HANDLUNGEN

1749 Die Freiheit macht den Menschen zu einem sittlichen Subjekt. Wenn er bewusst handelt, ist der Mensch sozusagen der Vater seiner Handlungen. Die eigentlich menschlichen, das heißt aufgrund eines Gewissensurteils gewählten Handlungen können sittlich bewertet werden. Sie sind entweder gut oder böse (Vgl. dazu auch 1732).

I Die Quellen der Sittlichkeit

1750 Der sittliche Charakter der menschlichen Handlungen hängt ab

– vom gewählten Objekt;

– vom angestrebten Ziel oder von der Absicht;

– von den Umständen der Handlung.

Das Objekt, die Absicht und die Umstände bilden die Quellen oder wesentlichen Elemente der Sittlichkeit menschlicher Handlungen.

1751 Das gewählte Objekt ist ein Gut, auf das sich der Wille bewusst richtet. Es ist der „Stoff“ einer menschlichen Handlung. Das gewählte Objekt bestimmt den sittlichen Charakter des Willensaktes, je nachdem, ob es gemäß dem Urteil der Vernunft dem wahren Gut entspricht oder nicht. Die objektiven Regeln der Sittlichkeit drücken die vernunftgemäße Ordnung des Guten und des Bösen aus, die durch das Gewissen bezeugt wird (Vgl. dazu auch 1794).

1752 Im Unterschied zum Objekt steht die Absicht auf der Seite des handelnden Subjekts. Weil die Absicht in der Freiheit wurzelt und die Handlung auf ihr Ziel festlegt, ist sie ein Element, das den sittlichen Charakter einer Handlung wesentlich bestimmt. Das Ziel ist das, worauf sich die Absicht in erster Linie richtet. Es bezeichnet den im Handeln angestrebten Zweck. Die Absicht ist eine auf das Ziel gerichtete Willensbewegung; sie bestimmt, worauf sich das Handeln richtet. Sie richtet den Blick auf das Gut, das von der betreffenden Handlung erwartet wird. Sie beschränkt sich nicht auf die Ausrichtung einzelner Taten, sondern kann eine Vielfalt von Handlungen auf ein und dasselbe Ziel hinordnen; sie kann das ganze Leben auf das letzte Ziel ausrichten. Zum Beispiel hat ein Dienst, den man erweist, das Ziel, dem Mitmenschen zu helfen; er kann aber gleichzeitig von der Liebe zu Gott als dem letzten Ziel all unserer Handlungen beseelt sein. Ein und dieselbe Handlung kann auch von mehreren Absichten getragen sein, etwa, wenn man einen Dienst erweist, um eine Gunst zu erlangen oder um sich damit zu brüsten (Vgl. dazu auch 2520, 1731).

1753 Eine gute Absicht (z. B. die, dem Nächsten zu helfen) macht ein an sich falsches Verhalten (wie Lüge oder Verleumdung) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem. Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht. Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen. Hingegen wird eine an sich gute Handlung (z. B. Almosengeben) [Vgl. Mt 6,2–4] zu etwas Schlechtem, wenn eine schlechte Absicht (z. B. Eitelkeit) hinzukommt (Vgl. dazu auch 2479, 596).

1754 Die Umstände, einschließlich der Folgen, sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung. Sie tragen dazu bei, die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen (ein solcher Umstand ist z. B. die Höhe des Betrages eines Diebstahls). Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren (z. B. Handeln aus Todesangst). Die Umstände können an sich die sittliche Beschaffenheit der Handlungen selbst nicht ändern; sie können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen (Vgl. dazu auch 1735).

II Gute und schlechte Handlungen

1755 Die sittlich gute Handlung setzt voraus, dass sowohl das Objekt als auch die Absicht und die Umstände gut sind. Eine schlechte Absicht macht die Handlung zu etwas Schlechtem, selbst wenn ihr Gegenstand an sich gut ist (etwa beten und fasten, „um von den Menschen gesehen zu werden“).

Das gewählte Objekt kann allein schon ein Handeln als Ganzes zu etwas Schlechtem machen. Es gibt konkrete Verhaltensweisen wie etwa die Unzucht, für die sich zu entscheiden stets falsch ist, weil in der Entscheidung für sie ein Fehlgriff des Willens liegt, das heißt etwas sittlich Schlechtes.

1756 Somit ist es falsch, bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden Umstände (wie Milieu, gesellschaftlicher Druck, Zwang oder Notwendigkeit zu handeln) zu beachten. Es gibt Handlungen, die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise, unabhängig von den Umständen und den Absichten, aus sich und in sich schlecht sind, z. B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch. Es ist nicht erlaubt, etwas Schlechtes zu tun, damit etwas Gutes daraus entsteht (Vgl. dazu auch 1789).

KURZTEXTE

1757 Das Objekt, die Absicht und die Umstände bilden die drei Quellen der Sittlichkeit menschlicher Handlungen.

1758 Das gewählte Objekt bestimmt die Sittlichkeit des Willensaktes, je nachdem die Vernunft es als gut oder schlecht erkennt und beurteilt.

1759 „Keine in guter Absicht vollzogene schlechte Tat wird entschuldigt“ (Thomas v. A., dec. præc. 1) Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht.

1760 Damit eine Handlung sittlich gut ist, müssen zugleich das Objekt, das Ziel und die Umstände gut sein.

1761 Es gibt konkrete Verhaltensweisen, die zu wählen immer falsch ist. Denn ein solcher Entschluss bedingt schon eine Ungeordnetheit des Willens, das heißt etwas sittlich Schlechtes. Es ist nicht erlaubt, etwas Schlechtes zu tun, damit dabei etwas Gutes entsteht.

ARTIKEL 5: DIE SITTLICHKEIT DER LEIDENSCHAFTEN

1762 Der Mensch richtet sich durch bewusste Handlungen auf die Seligkeit aus. Leidenschaften oder Gefühle, die er verspürt, können darauf vorbereiten und dazu beitragen.

I Die Leidenschaften

1763 Der Ausdruck „Leidenschaften“ gehört zum christlichen Sprachgebrauch. Als Leidenschaften oder Gefühle bezeichnet man die Regungen und Bewegungen des Empfindungsvermögens. Sie drängen zum Handeln oder Nicht-Handeln, je nachdem, ob etwas als gut oder schlecht empfunden oder vorgestellt wird.

1764 Leidenschaften sind natürliche Regungen der menschlichen Seele. Sie bilden die Durchgangs- und Nahtstelle zwischen dem sinnenhaften und dem geistigen Leben. Unser Herr bezeichnet das Herz des Menschen als die Quelle, aus der die Regungen der Leidenschaften hervorgehen [Vgl. Mk 7,21] (Vgl. dazu auch 368).

1765 Die Leidenschaften sind zahlreich. Die grundlegendste Leidenschaft ist die Liebe, hervorgerufen durch die Anziehungskraft des Guten. Liebe bewirkt das Verlangen nach dem nicht gegenwärtigen Gut und die Hoffnung, es zu erlangen. Diese Regung kommt zur Ruhe im Gefallen und in der Freude am Gut, das man besitzt. Die Wahrnehmung von etwas Schlechtem bewirkt Haß, Abneigung und Angst vor dem drohenden Übel. Diese Regung endet in Traurigkeit über das vorhandene Übel oder im Zorn, der sich dagegen aufbäumt.

1766 „Lieben heißt jemandem Gutes wollen“ (Thomas v. A., s. th. 1–2, 26,4). Alle anderen Leidenschaften entspringen dieser Urbewegung des Menschenherzens zum Guten. Man liebt nur Gutes [Vgl. Augustinus, Trin. 8,3,4]. „Die Gemütsbewegungen sind schlecht, wenn die Liebe schlecht ist, gut, wenn sie gut ist“ (Augustinus, civ. 14,7).

II Leidenschaften und sittliches Leben

1767 Die Leidenschaften sind an sich weder gut noch böse. Sie werden nur in dem Maß sittlich bestimmt, als sie der Vernunft und dem Willen unterstehen. Leidenschaften werden als willentlich bezeichnet, „weil sie vom Willen angeregt oder vom Willen nicht verhindert werden“ (Thomas v. A., s. th. 1–2,24,1). Es gehört zur Vollkommenheit des sittlich oder menschlich Guten, dass die Leidenschaften durch die Vernunft geregelt werden [Vgl. Thomas v. A., s. th. 1–2,24,3] (Vgl. dazu auch 1860).

1768 Starke Empfindungen sind weder für die sittliche Haltung noch für die Heiligkeit der Menschen entscheidend; sie sind aber die unerschöpfliche Vorratskammer von Bildern und Gemütsregungen, in denen sich das sittliche Leben äußert. Die Leidenschaften sind sittlich gut, wenn sie zu einer guten Handlung beitragen; schlecht, wenn das Gegenteil der Fall ist. Der rechte Wille ordnet die sinnlichen Regungen, die er sich zu eigen macht, auf das Gute und auf die Seligkeit hin; der schlechte Wille erliegt den ungeordneten Leidenschaften und steigert sie. Die Gemütsbewegungen und Gefühle können in die Tugenden aufgenommen oder durch die Laster verdorben werden (Vgl. dazu auch 2005, 1803, 1865).

1769 Im christlichen Leben vollbringt der Heilige Geist sein Werk, indem er den ganzen Menschen mit all seinen Schmerzen, Ängsten und Traurigkeiten einsetzt, wie in der Todesangst und im Leiden des Herrn sichtbar wird. In Christus können die menschlichen Gefühle in der christlichen Liebe und göttlichen Seligkeit ihre Vollendung finden.

1770 Die sittliche Vollkommenheit besteht darin, dass der Mensch nicht nur durch seinen Willen zum Guten bewogen wird, sondern auch durch das sinnliche Strebevermögen, gemäß dem Psalmwort: „Mein Herz und mein Leib jauchzen ihm zu, ihm, dem lebendigen Gott“ (Ps 84,3) (Vgl. dazu auch 30).

KURZTEXTE

1771 Der Ausdruck „Leidenschaften“ bezeichnet die Gemütsbewegungen oder Gefühle. Durch seine Gefühlsregungen erahnt der Mensch das Gute und argwöhnt das Böse.

1772 Die grundlegenden Leidenschaften sind Liebe und Haß, Verlangen und Furcht, Freude und Traurigkeit sowie Zorn.

1773 Als Regungen des Empfindungsvermögens sind die Leidenschaften weder sittlich gut noch schlecht; soweit sie jedoch der Vernunft und dem Willen unterstehen oder nicht, sind sie sittlich gut oder schlecht.

1774 Gemütsbewegungen und Gefühle können durch die Tugenden aufgenommen oder durch die Laster verdorben werden.

1775 Die sittliche Vollkommenheit besteht darin, dass der Mensch nicht allein durch seinen Willen, sondern auch durch sein „Herz“ zum Guten bewogen wird.

ARTIKEL 6: Das Gewissen

1776 „Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muss und dessen Stimme ihn immer anruft, das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden und so, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt ... Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist... Und das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt“ (GS 16) (Vgl. dazu auch 1954).

I Das Gewissensurteil

1777 Im Innersten der Person wirkt das Gewissen [Vgl. Röm 2,14–16]. Es gebietet zum gegebenen Zeitpunkt, das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen. Es urteilt auch über die konkreten Entscheidungen, indem es den guten zustimmt, die schlechten missbilligt [Vgl. Röm 1,32]. Es bezeugt die Wahrheit im Hinblick auf das höchste Gut, auf Gott, von dem der Mensch angezogen wird und dessen Gebote er empfängt. Wenn er auf das Gewissen hört, kann der kluge Mensch die Stimme Gottes vernehmen, die darin spricht (Vgl. dazu auch 1766, 2071).

1778 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft, in welchem der Mensch erkennt, ob eine konkrete Handlung, die er beabsichtigt, gerade ausführt oder schon getan hat, sittlich gut oder schlecht ist. Bei allem, was er sagt und tut, ist der Mensch verpflichtet, sich genau an das zu halten, wovon er weiß, dass es recht und richtig ist. Durch das Gewissensurteil vernimmt und erkennt der Mensch die Anordnungen des göttlichen Gesetzes (Vgl. dazu auch 1749).

Das Gewissen ist „ein Gesetz des Geistes“ und ist darüber hinaus „eine unmittelbare Einsprechung“, die „auch den Begriff der Verantwortlichkeit, der Pflicht, einer Drohung und einer Verheißung“ in sich schließt ... Es ist ein Bote dessen, der sowohl in der Natur als auch in der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine Stellvertreter lehrt und regiert. Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter Christi“ (J. H. Newman, Brief an den Herzog von Norfolk 5).

1779 Um die Stimme des Gewissens vernehmen und ihr folgen zu können, muss man in sich gehen. Dieses Streben nach Innerlichkeit ist umso nötiger, als das Leben uns oft in Gefahr bringt, jegliche Überlegung, Selbstprüfung und Selbstbesinnnung zu unterlassen (Vgl. dazu auch 1886).

„Halte Einkehr in dein Gewissen, dieses befrage! ... Haltet also Einkehr in euer Inneres, Brüder! Und in allem, was ihr tut, schaut, dass Gott euer Zeuge sei!“ (Augustinus, ep. Jo. 8,9).

1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt, dass das Gewissen richtig urteilt. Zum Gewissen gehören: die Wahrnehmung der Moralprinzipien [Synderesis], ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen, und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen. Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute, die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist. Als klug bezeichnet man den Menschen, der sich diesem Urteil gemäß entscheidet (Vgl. dazu auch 1806).

1781 Das Gewissen ermöglicht es, für die vollbrachten Handlungen die Verantwortung zu übernehmen. Hat der Mensch Böses getan, kann das rechte Gewissensurteil in ihm immer noch Zeuge dafür sein, dass die moralische Wahrheit gilt, seine konkrete Entscheidung aber schlecht ist. Der Schuldspruch des schlechten Gewissens bleibt ein Unterpfand der Hoffnung und des Erbarmens. Indem er die begangene Verfehlung bezeugt, mahnt er, um Vergebung zu bitten, das Gute doch noch auszuführen und mit Hilfe der Gnade Gottes die Tugend unablässig zu pflegen (Vgl. dazu auch 1731).

„Wir werden unser Herz in seiner Gegenwart beruhigen. Denn wenn das Herz uns auch verurteilt – Gott ist größer als unser Herz, und er weiß alles“ (1 Joh 3,19–20).

1782 Der Mensch hat das Recht, in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln, und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden. „Er darf also nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf aber auch nicht daran gehindert werden, gemäß seinem Gewissen zu handeln, besonders im Bereiche der Religion“ (DH 3) (Vgl. dazu auch 2106).

II Die Gewissensbildung

1783 Das Gewissen muss geformt und das sittliche Urteil erhellt werden. Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig. Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut, das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist. Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung unerläßlich (Vgl. dazu auch 2039).

1784 Die Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe. Schon in den ersten Jahren leitet sie das Kind dazu an, das durch das Gewissen wahrgenommene innere Gesetz zu erkennen und zu erfüllen. Eine umsichtige Erziehung regt zu tugendhaftem Verhalten an. Sie bewahrt oder befreit vor Furcht, Selbstsucht und Stolz, falschen Schuldgefühlen und Regungen der Selbstgefälligkeit, die durch menschliche Schwäche und Fehlerhaftigkeit entstehen können. Gewissenserziehung gewährleistet die Freiheit und führt zum Frieden des Herzens (Vgl. dazu auch 1742).

1785 Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg. Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen. Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen. Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [Vgl. DH 14] (Vgl. dazu auch 890).

III Nach dem Gewissen entscheiden

1786 Vor eine sittliche Entscheidung gestellt, kann das Gewissen in Übereinstimmung mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz richtig urteilen oder, falls es sich an beides nicht hält, irren.

1787 Der Mensch steht zuweilen vor Situationen, die das Gewissensurteil unsicher und die Entscheidung schwierig machen. Er soll jedoch stets nach dem Richtigen und Guten suchen und den Willen Gottes, der im göttlichen Gesetz zum Ausdruck kommt, erkennen (Vgl. dazu auch 1955).

1788 Zu diesem Zweck bemüht sich der Mensch, seine Erfahrungen und die Zeichen der Zeit mit Hilfe der Tugend der Klugheit, der Ratschläge sachkundiger Menschen und mit Hilfe des Heiligen Geistes und seiner Gaben richtig zu deuten (Vgl. dazu auch 1806).

1789 In allen Fällen gelten die folgenden Regeln:

– Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit daraus etwas Gutes hervorgehe (Vgl. dazu auch 1756).

– Die „Goldene Regel“: „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen“ (Mt 7,12) [Vgl. Lk 6,31; Tob 4,15] (Vgl. dazu auch 1970).

– Die christliche Liebe achtet immer den Nächsten und sein Gewissen:

„Wenn ihr euch ... gegen eure Brüder versündigt und ihr ... Gewissen verletzt, versündigt ihr euch gegen Christus“ (1 Kor 8,12). „Es ist nicht gut ... etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt“ (Röm 14,21) (Vgl. dazu auch 1827, 1971).

IV Das irrende Gewissen

1790 Dem sicheren Urteil seines Gewissens muss der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewusst dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst. Es kann jedoch vorkommen, dass das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt.

1791 An dieser Unkenntnis ist der betreffende Mensch oft selbst schuld, z. B. dann, wenn er „sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird“ (GS 16). In diesem Fall ist er für das Böse, das er tut, verantwortlich (Vgl. dazu auch 1704).

1792 Unkenntnis über Christus und sein Evangelium, schlechte Beispiele anderer Leute, Verstrickung in Leidenschaften, Anspruch auf eine falsch verstandene Gewissensautonomie, Zurückweisung der Autorität der Kirche und ihrer Lehre, Mangel an Umkehrwillen und christlicher Liebe können der Grund für Fehlurteile im sittlichen Verhalten sein (Vgl. dazu auch 133).

1793 Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist, kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden. Trotzdem bleibt sie etwas Böses, ein Mangel, eine Unordnung. Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen, Irrtümer des Gewissens zu beheben (Vgl. dazu auch 1860).

1794 Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet, denn die christliche Liebe geht gleichzeitig „aus reinem Herzen, gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben“ hervor (1 Tim 1,5) [Vgl. 1 Tim 3,9; 2 Tim 1,3; 1 Petr 3,21; Apg 24,16].

„Je mehr also das rechte Gewissen sich durchsetzt, desto mehr lassen die Personen und Gruppen von der blinden Willkür ab und suchen sich nach den objektiven Normen der Sittlichkeit zu richten“ (GS 16).

KURZTEXTE

1795 „Das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt“ (GS 16).

1796 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft, durch das der Mensch erkennt, ob eine bestimmte Tat gut oder schlecht ist.

1797 Für den Menschen, der etwas Schlechtes getan hat, bleibt das Urteil seines Gewissens ein Unterpfand der Bekehrung und der Hoffnung.

1798 Ein gut gebildetes Gewissen ist aufrecht und wahrhaftig. Es urteilt vernunftgemäß, dem wahren Guten entsprechend, das die Weisheit des Schöpfers gewollt hat. Ein jeder soll sich der Mittel zur Bildung seines Gewissens bedienen.

1799 Vor eine sittliche Entscheidung gestellt, kann das Gewissen entweder ein richtiges Urteil fallen, das mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz übereinstimmt, oder aber ein Fehlurteil, das beidem widerspricht.

1800 Der Mensch muss dem sicheren Urteil seines Gewissens stets folgen.

1801 Das Gewissen kann in Unkenntnis bleiben oder falsch urteilen. Solche Unkenntnis und Fehlurteile sind nicht immer frei von Schuld.

1802 Das Wort Gottes ist ein Licht, das unsere Pfade erhellt. Wir müssen es uns im Glauben und im Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen. Auf diese Weise wird das Gewissen gebildet.

ARTIKEL 7: DIE TUGENDEN

1803 „Was immer wahrhaft, edel, recht, was lauter, liebenswert, ansprechend ist, was Tugend heißt und lobenswert ist, darauf seid bedacht!“ (Phil 4,8).

Die Tugend ist eine beständige, feste Neigung, das Gute zu tun. Sie ermöglicht dem Menschen, nicht nur gute Taten zu vollbringen, sondern sein Bestes zu leisten. Mit all seinen sinnlichen und geistigen Kräften strebt der tugendhafte Mensch nach dem Guten. Er sucht es zu erreichen und entscheidet sich bei seinen konkreten Handlungen dafür (Vgl. dazu auch 1733, 1768).

„Das Ziel eines tugendhaften Lebens besteht darin, Gott ähnlich zu werden“ (Gregor von Nyssa, beat. 1).

I Die menschlichen Tugenden

1804 Die menschlichen Tugenden sind feste Haltungen, verläßliche Neigungen, beständige Vollkommenheiten des Verstandes und des Willens, die unser Tun regeln, unsere Leidenschaften ordnen und unser Verhalten der Vernunft und dem Glauben entsprechend lenken. Sie verleihen dem Menschen Leichtigkeit, Sicherheit und Freude zur Führung eines sittlich guten Lebens. Der tugendhafte Mensch tut freiwillig das Gute (Vgl. dazu auch 2500).

Die sittlichen Tugenden werden durch menschliches Bemühen erworben. Sie sind Früchte und zugleich Keime sittlich guter Taten; sie ordnen alle Kräfte des Menschen darauf hin, mit der göttlichen Liebe vereint zu leben (Vgl. dazu auch 1827).


Die Kardinaltugenden

1805 Vier Tugenden sind Angelpunkte des sittlichen Lebens. Aus diesem Grund nennt man sie „Kardinal“-Tugenden; alle anderen sind rund um sie angeordnet. Es sind dies die Klugheit, die Gerechtigkeit, die Tapferkeit und die Mäßigung. „Wenn jemand Gerechtigkeit liebt, in ihren Mühen findet er die Tugenden. Denn sie lehrt Maß und Klugheit, Gerechtigkeit und Tapferkeit“ (Weish 8,7). Auch unter anderen Bezeichnungen werden diese Tugenden in zahlreichen Texten der Schrift gelobt.

1806 Die Klugheit ist jene Tugend, welche die praktische Vernunft bereit macht, in jeder Lage unser wahres Gut zu erfassen und die richtigen Mittel zu wählen, um es zu erlangen. „Der Kluge achtet auf seinen Schritt“ (Spr 14,15). „Seid also besonnen und nüchtern, und betet!“ (1 Petr 4,7). „Klugheit ist die rechte Vernunft als Grund des Handelns“, schreibt der hl. Thomas (s. th. 2–2, 47, 2, sc) im Anschluss an Aristoteles. Sie hat nichts mit Schüchternheit oder Ängstlichkeit, mit Doppelzüngigkeit oder Verstellung zu tun. Man nennt sie „auriga virtutum“ [Lenkerin der Tugenden]: sie steuert die anderen Tugenden, indem sie ihnen Regel und Maß gibt. Die Klugheit lenkt unmittelbar das Gewissensurteil. Der kluge Mensch bestimmt und ordnet sein Verhalten diesem Urteil gemäß. Dank dieser Tugend wenden wir die sittlichen Grundsätze irrtumslos auf die einzelnen Situationen an und überwinden die Zweifel hinsichtlich des Guten, das zu tun, und des Bösen, das zu meiden ist (Vgl. dazu auch 1788, 1780).

1807 Die Gerechtigkeit als sittliche Tugend ist der beständige, feste Wille, Gott und dem Nächsten das zu geben, was ihnen gebührt. Die Gerechtigkeit gegenüber Gott nennt man „Tugend der Gottesverehrung“ [virtus religionis]. Gerechtigkeit gegenüber Menschen ordnet darauf hin, die Rechte eines jeden zu achten und in den menschlichen Beziehungen jene Harmonie herzustellen, welche die Rechtschaffenheit gegenüber den Personen und dem Gemeinwohl fördert. Der gerechte Mensch, von dem in der Heiligen Schrift oft gesprochen wird, zeichnet sich durch die ständige Geradheit seines Denkens und die Richtigkeit seines Verhaltens gegenüber dem Nächsten aus. „Du sollst weder für einen Geringen noch für einen Großen Partei nehmen; gerecht sollst du deinen Stammesgenossen richten“ (Lev 19,15). „Ihr Herren, gebt den Sklaven, was recht und billig ist; ihr wißt, dass auch ihr im Himmel einen Herrn habt“ (Kol 4,1) (Vgl. dazu auch 2095, 2401).

1808 Die Tapferkeit ist jene sittliche Tugend, die in Schwierigkeiten standhalten und im Erstreben des Guten durchhalten läßt. Sie festigt die Entschlossenheit, Versuchungen zu widerstehen und im sittlichen Leben Hindernisse zu überwinden. Die Tugend der Tapferkeit befähigt, die Angst, selbst die vor dem Tod, zu besiegen und allen Prüfungen und Verfolgungen die Stirn zu bieten. Sie macht bereit, für eine gerechte Sache auch das eigene Leben zu opfern. „Meine Stärke und mein Lied ist der Herr“ (Ps 118,14). „In der Welt seid ihr in Bedrängnis; aber habt Mut: Ich habe die Welt besiegt“ (Joh 16,33) (Vgl. dazu auch 2848, 2473).

1809 Die Mäßigung ist jene sittliche Tugend, welche die Neigung zu verschiedenen Vergnügungen zügelt und im Gebrauch geschaffener Güter das rechte Maß einhalten läßt. Sie sichert die Herrschaft des Willens über die Triebe und läßt die Begierden die Grenzen des Ehrbaren nicht überschreiten. Der maßvolle Mensch richtet sein sinnliches Strebevermögen auf das Gute, bewahrt ein gesundes Unterscheidungsvermögen und richtet sich nach dem Wort: „Folg nicht deinem Herzen und deinen Augen, um nach dem Begehren deiner Seele zu leben“ (Sir 5,2) [Vgl. Sir 37,27–31]. Die Tugend des Maßhaltens wird im Alten Testament oft gelobt: „FoIg nicht deinen Begierden, von deinen Gelüsten halte dich fern!“ (Sir 18,30). Im Neuen Testament wird sie „Besonnenheit“ oder „Nüchternheit“ genannt. Wir sollen „besonnen, gerecht und fromm in dieser Welt leben“ (Tit 2,12) (Vgl. dazu auch 2341, 2517).

„Ein gutes Leben führen ist nichts anderes, als Gott aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele und aus ganzem Sinn zu lieben. Man bewahrt ihm (durch die Mäßigung) eine ganze Liebe, die kein Unglück erschüttern kann (was Sache der Tapferkeit ist), die einzig ihm gehorcht (das ist die Gerechtigkeit) und die wachsam ist, um alle Dinge zu besehen aus Angst, man könnte sich von List und Lüge überraschen lassen (und das ist Klugheit)“ (Augustinus, mor. eccl. 1,25,46).


Die Tugenden und die Gnade

1810 Die menschlichen Tugenden, die man durch Erziehung, durch bewusste Taten und durch Ausdauer in Anstrengungen erlangt, werden durch die göttliche Gnade geläutert und erhoben. Mit der Hilfe Gottes schmieden sie den Charakter und geben Leichtigkeit im Tun des Guten. Der tugendhafte Mensch freut sich am guten Tun (Vgl. dazu auch 1266).

1811 Für den durch die Sünde verwundeten Menschen ist es nicht leicht, das sittliche Gleichgewicht zu bewahren. Das durch Christus geschenkte Heil gibt uns die notwendige Gnade, im Streben nach Tugend auszuharren. Jeder muss stets um diese Gnade des Lichtes und der Kraft bitten, in den Sakramenten Hilfe suchen, mit dem Heiligen Geist mitwirken und dessen Anruf folgen, das Gute zu lieben und sich vor dem Bösen zu hüten (Vgl. dazu auch 2015).

II Die göttlichen Tugenden

(Vgl. dazu auch 2086 – 2094, 2656 – 2658)

1812 Die menschlichen Tugenden wurzeln in den göttlichen Tugenden, welche den menschlichen Fähigkeiten die Teilnahme an der göttlichen Natur ermöglichen [Vgl. 2 Petr 1,4]. Denn die göttlichen Tugenden beziehen sich unmittelbar auf Gott. Sie befähigen die Christen, in Verbindung mit der heiligsten Dreifaltigkeit zu leben. Sie haben den einen, dreieinigen Gott zum Ursprung, zum Beweggrund und zum Gegenstand (Vgl. dazu auch 1266).

1813 Die göttlichen Tugenden sind Grundlage, Seele und Kennzeichen des sittlichen Handelns des Christen. Sie gestalten und beleben alle sittlichen Tugenden. Sie werden von Gott in die Seele der Gläubigen eingegossen, um sie fähig zu machen, als seine Kinder zu handeln und das ewige Leben zu verdienen. Sie sind das Unterpfand dafür, dass der Heilige Geist in den menschlichen Fähigkeiten wirkt und gegenwärtig ist. Es gibt drei göttliche Tugenden: den Glauben, die Hoffnung und die Liebe [Vgl. 1 Kor 13,13] (Vgl. dazu auch 2008).


Glaube (Vgl. dazu auch 142 – 175)

1814 Der Glaube ist jene göttliche Tugend, durch die wir an Gott und an all das glauben, was er uns gesagt und geoffenbart hat und was die heilige Kirche uns zu glauben vorlegt. Denn Gott ist die Wahrheit selbst. Im Glauben „überantwortet sich der Mensch Gott als ganzer in Freiheit“ (DV 5). Darum ist der gläubige Mensch bestrebt, den Willen Gottes zu erkennen und zu tun. „Der aus Glauben Gerechte wird leben“ (Röm 1, 17). Der lebendige Glaube ist „in der Liebe wirksam“ (Gal 5,6) (Vgl. dazu auch 506).

1815 Das Geschenk des Glaubens bleibt in dem, der nicht gegen ihn sündigt [Vgl. K. v. Trient: DS 1545]. Aber „der Glaube [ist] tot ohne Werke“ (Jak 2,26). Der Glaube ohne Hoffnung und Liebe vereint den Gläubigen nicht voll mit Christus und macht ihn nicht zu einem lebendigen Glied seines Leibes.

1816 Der Jünger Christi muss den Glauben bewahren und aus ihm leben, ihn bekennen, mutig bezeugen und weitergeben: Alle müssen „bereit sein, Christus vor den Menschen zu bekennen und ihm in den Verfolgungen, die der Kirche nie fehlen, auf dem Weg des Kreuzes zu folgen“ (LG 42 [Vgl. DH 14]. Der Dienst und das Zeugnis für den Glauben sind heilsnotwendig: „Wer sich vor den Menschen zu mir bekennt, zu dem werde auch ich mich vor meinem Vater im Himmel bekennen. Wer mich aber vor den Menschen verleugnet, den werde auch ich vor meinem Vater im Himmel verleugnen“ (Mt 10, 32–33) (Vgl. dazu auch 2471).


Hoffnung

1817 Die Hoffnung ist jene göttliche Tugend, durch die wir uns nach dem Himmelreich und dem ewigen Leben als unserem Glück sehnen, indem wir auf die Verheißungen Christi vertrauen und uns nicht auf unsere Kräfte, sondern auf die Gnadenhilfe des Heiligen Geistes verlassen. „Lasst uns an dem unwandelbaren Bekenntnis der Hoffnung festhalten, denn er, der die Verheißung gegeben hat, ist treu“ (Hebr 10,23). Gott hat den Heiligen Geist „in reichem Maß über uns ausgegossen durch Jesus Christus, unseren Retter, damit wir durch seine Gnade gerecht gemacht werden und das ewige Leben erben, das wir erhoffen“ (Tit 3,6–7) (Vgl. dazu auch 1024).

1818 Die Tugend der Hoffnung entspricht dem Verlangen nach Glück, das Gott in das Herz jedes Menschen gelegt hat. Sie nimmt in sich die Hoffnungen auf, die das Handeln der Menschen beseelen; sie läutert sie, um sie auf das Himmelreich auszurichten; sie bewahrt vor Entmutigung, gibt Halt in Verlassenheit; sie macht das Herz weit in der Erwartung der ewigen Seligkeit. Der Schwung, den die Hoffnung verleiht, bewahrt vor Selbstsucht und führt zum Glück der christlichen Liebe (Vgl. dazu auch 27).

1819 Die christliche Hoffnung übernimmt und erfüllt die Hoffnung des auserwählten Volkes, die ihren Ursprung und ihr Vorbild in der Hoffnung Abrahams hat. Dieser wird durch die Erfüllung der Verheißungen Gottes in Isaak überreich beschenkt und durch die Prüfung des Opfers geläutert [Vgl. Gen 17,4–8; 22,1–18]. „Gegen alle Hoffnung hat er voll Hoffnung geglaubt, dass er der Vater vieler Völker werde“ (Röm 4,18) (Vgl. dazu auch 146).

1820 Die christliche Hoffnung wird gleich zu Beginn der Predigt Jesu in den Seligpreisungen entfaltet. Die Seligpreisungen richten unsere Hoffnung auf den Himmel als das neue verheißene Land; sie weisen den Weg durch die Prüfungen, die auf die Jünger Jesu warten. Aber durch die Verdienste Jesu Christi und seines Leidens bewahrt uns Gott in der Hoffnung; „die Hoffnung aber läßt nicht zugrunde gehen“ (Röm 5,5). „In ihr haben wir einen sicheren und festen Anker der Seele“, der dort hinreicht, wohin „Jesus für uns als unser Vorläufer hineingegangen“ ist (Hebr 6,19–20). Sie ist auch eine Waffe, die uns im Kampf um das Heil schützt: Wir wollen „uns rüsten mit dem Panzer des Glaubens und der Liebe und mit dem Helm der Hoffnung auf das Heil“ (1 Thess 5,8). Sie verschafft uns selbst in der Prüfung Freude: „Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis!“ (Röm 12,12). Sie äußert und nährt sich im Gebet, insbesondere im Vaterunser, der Zusammenfassung all dessen, was die Hoffnung uns ersehnen läßt (Vgl. dazu auch 1716, 2772).

1821 Wir dürfen also die Herrlichkeit des Himmels erhoffen, die Gott denen verheißen hat, die ihn lieben [Vgl. Röm 8,28–30] und seinen Willen tun [Vgl. Mt 7,21]. In jeder Lage sollen wir hoffen, mit der Gnade Gottes „bis zum Ende auszuharren“ [Vgl. Mt 10,22; K. v. Trient: DS 1541] und die Freude des Himmels zu erlangen: die von Gott geschenkte ewige Vergeltung der guten Werke, die mit der Gnade Christi getan wurden. Voller Hoffnung betet die Kirche, dass „alle Menschen gerettet werden“ (1 Tim 2,4). Sie sehnt sich danach, in der Herrlichkeit des Himmels mit Christus, ihrem Bräutigam, vereint zu sein (Vgl. dazu auch 2016, 1037).

„Hoffe, meine Seele, hoffe! Du weißt nicht den Tag und die Stunde. Wache aufmerksam. Alles geht rasch vorbei, obwohl deine Ungeduld das, was sicher ist, zweifelhaft und eine recht kurze Zeit lang macht. Denk daran: Je mehr du kämpfst, desto mehr wirst du deine Liebe zu Gott beweisen und desto mehr wirst du dich eines Tages mit deinem Geliebten freuen in einem Glück und einem Entzücken, die nie enden können“ (Theresia v. Jesus, excl. 15,3).


Liebe

1822 Die Liebe ist jene göttliche Tugend, kraft derer wir Gott um seiner selbst willen über alles lieben und aus Liebe zu Gott unseren Nächsten lieben wie uns selbst (Vgl. dazu auch 1723).

1823 Jesus macht die Liebe zum neuen Gebot [Vgl. Joh 13,34]. Da er die Seinen „bis zur Vollendung“ liebt (Joh 13,1), offenbart er die Liebe, die er vom Vater empfängt. Die Jünger ahmen durch die Liebe zueinander die Liebe Jesu nach, die sie von ihm empfangen. Darum sagt Jesus: „Wie mich der Vater geliebt hat, so habe auch ich euch geliebt. Bleibt in meiner Liebe!“ (Joh 15,9). Und auch: „Das ist mein Gebot: Liebt einander, so wie ich euch geliebt habe“ (Joh 15,12) (Vgl. dazu auch 1970).

1824 Als Frucht des Geistes und Vollendung des Gesetzes hält die Liebe die Gebote Gottes und Christi. „Bleibt in meiner Liebe! Wenn ihr meine Gebote haltet, werdet ihr in meiner Liebe bleiben“ (Joh 15, 9–10) [Vgl. Mt 22,40; Röm 13, 8–10] (Vgl. dazu auch 735).

1825 Christus ist aus Liebe zu uns gestorben, als wir noch „Feinde“ waren (Röm 5,10). Der Herr verlangt von uns, nach seinem Beispiel unsere Feinde zu lieben (Mt 5,44), uns dem Fernsten als Nächste zu erweisen [Vgl. Lk 10, 27–37], die Kinder [Vgl. Mk 9,37] und die Armen [Vgl. Mt 25,40.45] zu lieben (Vgl. dazu auch 604).

Der hl. Apostel Paulus hat ein unvergleichliches Bild der Liebe entworfen: „Die Liebe ist langmütig, die Liebe ist gütig. Sie ereifert sich nicht, sie prahlt nicht, sie bläht sich nicht auf. Sie handelt nicht ungehörig, sucht nicht ihren Vorteil, läßt sich nicht zum Zorn reizen, trägt das Böse nicht nach. Sie freut sich nicht über das Unrecht, sondern freut sich an der Wahrheit. Sie erträgt alles, glaubt alles, hofft alles, hält allem stand“ (1 Kor 13,4–7).

1826 Der Apostel sagt auch: Wenn ich alles hätte und könnte, „hätte aber die Liebe nicht, wäre ich nichts“; und wenn ich alles, was Vorrecht, Dienst und selbst Tugend ist, besäße, „hätte aber die Liebe nicht, nützte es mir nichts“ (1 Kor 13,1–4). Die Liebe steht über allen Tugenden. Sie ist die erste der göttlichen Tugenden: „Es bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; doch am größten unter ihnen ist die Liebe“ (1 Kor 13,13).

1827 Die Übung aller Tugenden wird von der Liebe beseelt und angeregt. Diese ist „das Band der Vollkommenheit“ (Kol 3,14); sie ist die Form der Tugenden; sie gliedert und ordnet diese untereinander; sie ist Ursprung und Ziel des christlichen Tugendlebens. Die christliche Liebe sichert und läutert unsere menschliche Liebeskraft. Sie erhebt sie zu übernatürlicher Vollkommenheit, zur göttlichen Liebe (Vgl. dazu auch 815, 826).

1828 Das von der Liebe beseelte sittliche Leben gibt dem Christen die Freiheit der Kinder Gottes. Er verhält sich vor Gott nicht mehr wie ein Sklave, in knechtischer Furcht, und auch nicht wie ein Tagelöhner, der entlohnt werden will, sondern wie ein Sohn, der auf die Liebe dessen antwortet, der „uns zuerst geliebt hat“ (1 Joh 4, 19) (Vgl. dazu auch 1972).

„Entweder wenden wir uns vom Bösen ab aus Furcht vor Bestrafung, und dann verhalten wir uns wie ein Sklave. Oder wir sind auf den Vorteil der Belohnung bedacht und erfüllen die Gebote, weil daraus Vorteil entspringt; dann gleichen wir den Tagelöhnern. Oder wir gehorchen um des Guten selbst willen und aus Liebe zu dem, der uns das Gesetz gegeben hat ... dann verhalten wir uns wie Söhne“ (Basilius, reg. fus. prol. 3).

1829 Die Frucht der Liebe sind Freude, Friede und Barmherzigkeit; die Liebe verlangt Wohltätigkeit und brüderliche Zurechtweisung; sie ist Wohlwollen; sie will gegenseitig sein; sie bleibt uneigennützig und großzügig; sie ist Freundschaft und Gemeinschaft (Vgl. dazu auch 2540).

„Die Vollendung all unserer Werke ist die Liebe. Das ist das Ziel, um dessentwillen wir laufen, dem wir zueilen und in dem wir, wenn wir es erreicht haben, ruhen werden“ (Augustinus, ep. Jo. 10,4).

II Die Gaben und Früchte des Heiligen Geistes

1830 Das sittliche Leben der Christen wird unterstützt durch die Gaben des Heiligen Geistes. Diese sind bleibende Anlagen, die den Menschen geneigt machen, dem Antrieb des Heiligen Geistes zu folgen.

1831 Die sieben Gaben des Heiligen Geistes sind: Weisheit, Einsicht, Rat, Stärke, Erkenntnis, Frömmigkeit und Gottesfurcht. In ihrer ganzen Fülle stehen sie Christus, dem Sohn Davids, zu [Vgl. Jes 11, 1–2]. Sie vervollständigen und vervollkommnen die Tugenden derer, die sie empfangen. Sie machen die Gläubigen bereit, den göttlichen Eingebungen willig zu gehorchen (Vgl. dazu auch 1266, 1299).

„Dein guter Geist leite mich auf ebenem Pfad“ (Ps 143,10).

„Alle, die sich vom Geist Gottes leiten lassen, sind Söhne Gottes ... Sind wir aber Kinder, dann auch Erben; wir sind Erben Gottes und sind Miterben Christi“ (Röm 8,14.17).

1832 Die Früchte des Geistes sind Vollkommenheiten, die der Heilige Geist in uns als die Erstlingsfrüchte der ewigen Herrlichkeit hervorbringt. Die Überlieferung der Kirche zählt deren zwölf auf: „Liebe, Freude, Friede, Geduld, Freundlichkeit, Güte, Langmut, Sanftmut, Treue, Bescheidenheit, Enthaltsamkeit, Keuschheit“ (Gal 5,22–23 Vg.).

KURZTEXTE

1833 Die Tugend ist eine feste, beständige Neigung, das Gute zu tun.

1834 Die menschlichen Tugenden sind feste Neigungen des Verstandes und des Willens, die unsere Handlungen regeln, unsere Leidenschaften ordnen und unser Verhalten der Vernunft und dem Glauben entsprechend leiten. Sie lassen sich nach vier Kardinaltugenden ordnen: Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung.

1835 Die Klugheit befähigt die praktische Vernunft, in allen Umstanden das wahre Gut zu erkennen und die rechten Mittel zu wählen, um es auszuführen.

1836 Die Gerechtigkeit besteht im beständigen festen Willen, Gott und dem Nächsten das zu geben, was ihnen zusteht.

1837 Die Tapferkeit lasst auch in Schwierigkeiten das Gute entschieden und ausdauernd anstreben.

1838 Die Mäßigung zügelt die Neigung zu sinnlichem Vergnügen und läßt im Gebrauch der geschaffenen Dinge das rechte Maß einhalten.

1839 Die sittlichen Tugenden wachsen durch Erziehung, durch überlegte Taten und ausdauernde Anstrengung. Die göttliche Gnade läutert und erhebt sie.

1840 Die göttlichen Tugenden machen den Christen fähig, in Verbindung mit der heiligsten Dreifaltigkeit zu leben. Sie haben Gott zum Ursprung, zum Beweggrund und zum Gegenstand – Gott selbst, der im Glauben erkannt, erhofft und um seiner selbst willen geliebt wird.

1841 Es gibt drei göttliche Tugenden: Glaube, Hoffnung und Liebe (Vgl. 1 Kor 13,13). Sie gestalten und beleben alle sittlichen Tugenden.

1842 Durch den Glauben glauben wir an Gott und glauben wir alles, was er uns geoffenbart hat und was die heilige Kirche uns zu glauben vorlegt.

1843 Durch die Hoffnung ersehnen und erwarten wir von Gott in festem Vertrauen das ewige Leben und die Gnaden es zu verdienen.

1844 Durch die Liebe lieben wir Gott über alles und aus Liebe zu ihm unseren Nächsten wie uns selbst. Sie ist „das Band der Vollkommenheit“ (Kol 3, 14) und die Form aller Tugenden.

1845 Die sieben Gaben des Heiligen Geistes, die den Christen gewährt werden, sind: Weisheit, Einsicht, Rat, Stärke, Erkenntnis, Frömmigkeit und Gottesfurcht.

ARTIKEL 8: DIE SÜNDE

I Die Barmherzigkeit und die Sünde

1846 Das Evangelium ist die in Jesus Christus ergangene Offenbarung, dass Gott mit den Sündern Erbarmen hat [Vgl. Lk 15]. Der Engel sagt zu Josef: „Ihm sollst du den Namen Jesus geben; denn er wird sein Volk von seinen Sünden erlösen“ (Mt 1,21). Und von der Eucharistie, dem Sakrament der Erlösung, sagt Jesus: „Das ist mein Blut, das Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden“ (Mt 26,28) (Vgl. dazu auch 430, 1365).

1847 „Gott hat uns erschaffen ohne uns, er wollte uns aber nicht retten ohne uns“ (Augustinus, serm. 169,11,13). Um sein Erbarmen zu empfangen, müssen wir unsere Verfehlungen bekennen: „Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre, und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden und reinigt uns von allem Unrecht“ (1 Joh 1,8–9) (Vgl. dazu auch 387, 1455).

1848 Der hl. Paulus sagt: „Wo jedoch die Sünde mächtig wurde, da ist die Gnade übergroß geworden“. Um aber ihr Werk zu tun, muss die Gnade die Sünde aufdecken, um unser Herz zu bekehren und uns „durch Gerechtigkeit zum ewigen Leben durch Jesus Christus, unsern Herrn“ (Röm 5,20–21) zu führen. Wie ein Arzt die Wunde untersucht, bevor er sie verbindet, so wirft Gott durch sein Wort und seinen Geist ein helles Licht auf die Sünde (Vgl. dazu auch 385).

„Umkehr erfordert, dass die Sünde ans Licht gebracht wird; sie enthält ein inneres Gewissensurteil, und da dieses eine Prüfung durch das Wirken des Geistes der Wahrheit im Herzen des Menschen ist, wird es zugleich zum Beginn einer neuen Ausspendung von Gnade und Liebe: ‚Empfangt den Heiligen Geist‘. Wir entdecken so in diesem ‚der Sünde Überführen‘ eine doppelte Gabe: das Geschenk der Wahrheit des Gewissens und das Geschenk der Gewissheit der Erlösung. Der Geist der Wahrheit ist auch der Tröster“ (DeV 31) (Vgl. dazu auch 1433).

II Das Wesen der Sünde

1849 Die Sünde ist ein Verstoß gegen die Vernunft, die Wahrheit und das rechte Gewissen; sie ist eine Verfehlung gegen die wahre Liebe zu Gott und zum Nächsten aufgrund einer abartigen Anhänglichkeit an gewisse Güter. Sie verletzt die Natur des Menschen und die menschliche Solidarität. Sie wurde definiert als „ein Wort, eine Tat oder ein Begehren im Widerspruch zum ewigen Gesetz“ (Augustinus, Faust. 22, 27) [Zitiert bei Thomas v. A., s. th. 1–2,71,6, obj.1] (Vgl. dazu auch 311, 1952).

1850 Die Sünde ist eine Beleidigung Gottes: „Gegen dich allein habe ich gesündigt, ich habe getan, was dir missfällt“ (Ps 51,6). Die Sünde lehnt sich gegen die Liebe Gottes zu uns auf und wendet unsere Herzen von ihm ab. Wie die Ursünde ist sie ein Ungehorsam, eine Auflehnung gegen Gott durch den Willen, „wie Gott“ zu werden und dadurch Gut und Böse zu erkennen und zu bestimmen (Gen 3,5). Die Sünde ist somit „die bis zur Verachtung Gottes gesteigerte Selbstliebe“ (Augustinus, civ. 14,28). Die Sünde ist wegen dieser stolzen Überheblichkeit dem Gehorsam Jesu [Vgl. Phil 2,6–9], der das Heil wirkt, völlig entgegengesetzt (Vgl. dazu auch 1440, 397, 615).

1851 Gerade in der Passion, in der die Barmherzigkeit Christi die Sünde überwindet, zeigt sich am besten, wie gewalttätig und vielgestaltig diese ist: Unglaube, mörderischer Haß, Verstoßung und Verspottung durch die Führer und das Volk, Feigheit des Pilatus und Grausamkeit der Soldaten, der für Jesus so bittere Verrat des Judas, die Verleugnung durch Petrus und die Flucht der Jünger. Doch gerade in der Stunde der Finsternis und des Fürsten dieser Welt [Vgl. Joh 14,30] wird das Opfer Christi im Verborgenen zur Quelle, aus der unerschöpflich die Vergebung unserer Sünden strömt (Vgl. dazu auch 598, 2746, 616).

III Die Verschiedenheit der Sünden

1852 Die Sünden sind vielfältig; die Schrift enthält mehrere Sündenregister. Der Galaterbrief setzt dabei der Frucht des Geistes die Werke des Fleisches entgegen: „Die Werke des Fleisches sind deutlich erkennbar: Unzucht, Unsittlichkeit, ausschweifendes Leben, Götzendienst, Zauberei, Feindschaften, Streit, Eifersucht, Jähzorn, Eigennutz, Spaltungen, Parteiungen, Neid und Missgunst, Trink- und Eßgelage und ähnliches mehr. Ich wiederhole, was ich euch schon früher gesagt habe: Wer so etwas tut, wird das Reich Gottes nicht erben“ (Gal 5, 19–21) [Vgl. Röm 1, 28–32; 1 Kor 6,9; Eph 5,3–5; Kol 3,5–8; 1 Tim 1,9–10; 2 Tim 3,2–5].

1853 Wie alle menschlichen Handlungen kann man die Sünden nach ihrem Gegenstand unterscheiden oder nach den Tugenden, zu denen sie durch Übertreibung oder Mangel im Gegensatz stehen, oder nach den Geboten, denen sie widersprechen. Man kann sie auch in Sünden gegen Gott, gegen den Nächsten und gegen sich selbst einteilen, in geistige und in fleischliche Sünden oder auch in Sünden, die man in Gedanken, Worten und Werken oder durch Unterlassungen begeht. Wie der Herr lehrt, liegt die Wurzel der Sünde im Herzen des Menschen, in seinem freien Willen: „Aus dem Herzen kommen böse Gedanken, Mord, Ehebruch, Unzucht, Diebstahl, falsche Zeugenaussagen und Verleumdungen. Das ist es, was den Menschen unrein macht“ (Mt 15,19). Im Herzen wohnt auch die Liebe, die Ursprung der guten und reinen Werke ist. Diese wird durch die Sünde verwundet (Vgl. dazu auch 1751, 2067, 368).

IV Die Schwere der Sünde – Todsünde und läßliche Sünde

1854 Die Sünden sind nach ihrer Schwere zu beurteilen. Die schon in der Schrift erkennbare [Vgl. 1 Joh 6,16–17] Unterscheidung zwischen Todsünde und läßlicher Sünde wurde von der Überlieferung der Kirche übernommen. Die Erfahrung der Menschen bestätigt sie.

1855 Die Todsünde zerstört die Liebe im Herzen des Menschen durch einen schweren Verstoß gegen das Gesetz Gottes. In ihr wendet sich der Mensch von Gott, seinem letzten Ziel und seiner Seligkeit, ab und zieht ihm ein minderes Gut vor (Vgl. dazu auch 1395).

Die läßliche Sünde läßt die Liebe bestehen, verstößt aber gegen sie und verletzt sie.

1856 Da die Todsünde in uns das Lebensprinzip, die Liebe, angreift, erfordert sie einen neuen Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine Bekehrung des Herzens, die normalerweise im Rahmen des Sakramentes der Versöhnung erfolgt (Vgl. dazu auch 1446).

„Wenn der Wille sich zu etwas entschließt, was der Liebe, durch die der Mensch auf das letzte Ziel hingeordnet wird, in sich widerspricht, ist diese Sünde von ihrem Objekt her tödlich ...‚ verstoße sie nun, wie die Gotteslästerung, der Meineid und ähnliches gegen die Liebe zu Gott oder, wie Mord, Ehebruch und ähnliches gegen die Liebe zum Nächsten ... Wenn hingegen der Wille des Sünders sich zu etwas entschließt, was in sich eine gewisse Unordnung enthält, aber nicht gegen die Liebe zu Gott und zum Nächsten gerichtet ist, wie z. B. ein müßiges Wort, übermäßiges Lachen und anderes, so sind das läßliche Sünden“ (Thomas v. A., s. th. 1–2, 88, 2).

1857 Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: „Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewusstsein und bedachter Zustimmung begangen wird“ (RP 17).

1858 Was eine schwerwiegende Materie ist, wird durch die zehn Gebote erläutert, entsprechend der Antwort Jesu an den reichen Jüngling: „Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen ... ehre deinen Vater und deine Mutter“ (Mk 10,19). Sünden können mehr oder weniger schwer sein: ein Mord wiegt schwerer als ein Diebstahl. Auch die Eigenschaft der Personen, gegen die man sich verfehlt, ist zu berücksichtigen: eine Gewalttat gegen die Eltern wiegt schwerer als die gegen einen Fremden (Vgl. dazu auch 2072, 2214).

1859 Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung. Sie setzt das Wissen um die Sündhaftigkeit einer Handlung, ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes, voraus. Die Todsünde schließt auch eine genügend überlegte Zustimmung ein, um persönliche Willensentscheidung zu sein. Selbstverschuldete Unwissenheit und Verhärtung des Herzens [Vgl. Mk 3,5–6; Lk 16,19–31] mindern die Freiwilligkeit der Sünde nicht, sondern steigern sie (Vgl. dazu auch 1734).

1860 Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern, wenn nicht sogar aufheben. Aber von niemandem wird angenommen, dass er die sittlichen Grundsätze nicht kennt, die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind. Auch Triebimpulse, Leidenschaften sowie von außen ausgeübter Druck oder krankhafte Störungen können die Freiheit und die Willentlichkeit eines Vergehens vermindern. Die Sünde aus Bosheit, aus überlegter Entscheidung für das Böse wiegt am schwersten (Vgl. dazu auch 1735, 1767).

1861 Die Todsünde ist wie auch die Liebe eine radikale Möglichkeit, die der Mensch in Freiheit wählen kann. Sie zieht den Verlust der göttlichen Tugend der Liebe und der heiligmachenden Gnade, das heißt des Standes der Gnade, nach sich. Wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle, da es in der Macht unseres Willens steht, endgültige und unwiderrufliche Entscheidungen zu treffen. Doch wenn wir auch beurteilen können, dass eine Handlung in sich ein schweres Vergehen darstellt, müssen wir das Urteil über die Menschen der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit Gottes überlassen (Vgl. dazu auch 1472, 1033).

1862 Eine läßliche Sünde begeht, wer in einer nicht schwerwiegenden Materie eine Vorschrift des Sittengesetzes verletzt oder das Sittengesetz zwar in einer schwerwiegenden Materie, aber ohne volle Kenntnis oder volle Zustimmung übertritt.

1863 Die läßliche Sünde schwächt die göttliche Tugend der Liebe; in ihr verrät sich eine ungeordnete Neigung zu geschaffenen Gütern; sie verhindert, dass die Seele in der Übung der Tugenden und im Tun des sittlich Guten Fortschritte macht; sie zieht zeitliche Strafen nach sich. Falls die läßliche Sünde mit Bedacht geschieht und nicht bereut wird, macht sie uns allmählich bereit, Todsünden zu begehen. Die läßliche Sünde bricht den Bund mit Gott nicht. Sie läßt sich mit der Gnade Gottes menschlich wiedergutmachen. Sie „entzieht nicht die heiligmachende, vergöttlichende Gnade, die Liebe und so auch nicht die ewige Seligkeit“ (RP 17) (Vgl. dazu auch 1394, 1472).

„Solange der Mensch im Fleisch wandelt, kann er wenigstens nicht ohne leichte Sünden sein. Halte aber diese Sünden, die wir als leicht bezeichnen, nicht für harmlos. Falls du sie für harmlos ansiehst, wenn du sie wägst, zittere, wenn du sie zählst. Viele kleine Dinge bilden eine große Masse; viele Tropfen füllen einen Fluß; viele Körner bilden einen Haufen. Welche Hoffnung haben wir also? Zuerst das Bekenntnis“ (Augustinus, ep. Jo. 1,6).

1864 „Wer aber den Heiligen Geist lästert, der findet in Ewigkeit keine Vergebung, sondern seine Sünde wird ewig an ihm haften“ (Mk 3,29) [Vgl. Mt 12,32; Lk 12,10]. Die Barmherzigkeit Gottes ist grenzenlos; wer sich aber absichtlich weigert, durch Reue das Erbarmen Gottes anzunehmen, weist die Vergebung seiner Sünden und das vom Heiligen Geist angebotene Heil zurück [Vgl. DeV 46]. Eine solche Verhärtung kann zur Unbußfertigkeit bis zum Tod und zum ewigen Verderben führen (Vgl. dazu auch 2091, 1037).

V Die Ausbreitung der Sünde

1865 Die Sünde schafft einen Hang zur Sünde; Wiederholung der gleichen bösen Taten erzeugt das Laster. Es kommt zu verkehrten Neigungen, die das Gewissen verdunkeln und das konkrete Urteil über Gut und Böse beeinträchtigen. Die Sünde neigt dazu, sich zu wiederholen und sich zu verstärken; sie kann jedoch das sittliche Empfinden nicht völlig zerstören (Vgl. dazu auch 401, 1768).

1866 Die Laster lassen sich nach den Tugenden ordnen, deren Gegensatz sie sind, oder auch mit den Hauptsünden in Verbindung bringen, welche die christliche Erfahrung in Anlehnung an den hl. Johannes Cassian und den hl. Gregor d. Gr [Vgl. mor. 31,45] unterschieden hat. Als Hauptsünden werden sie deshalb bezeichnet, weil sie weitere Sünden, weitere Laster erzeugen. Hauptsünden sind: Stolz, Habsucht, Neid, Zorn, Unkeuschheit, Unmäßigkeit, Trägheit oder Überdruß [acedia] (Vgl. dazu auch 2539).

1867 Die katechetische Tradition erinnert auch daran, dass es himmelschreiende Sünden gibt. Zum Himmel schreien das Blut Abels [Vgl. Gen 4,10], die Sünde der Sodomiten [Vgl. Gen 18,20; 19,13], die laute Klage des in Ägypten unterdrückten Volkes [Vgl. Ex 3.7–10], die Klage der Fremden, der Witwen und Waisen [Vgl. Ex 22, 20–22] und der den Arbeitern vorenthaltene Lohn [Vgl. Dtn 24,14–15; Jak 5,4] (Vgl. dazu auch 2268).

1868 Die Sünde ist eine persönliche Handlung. Wir haben aber auch eine Verantwortung für die Sünden anderer Menschen, wenn wir daran mitwirken,

– indem wir uns direkt und willentlich daran beteiligen (Vgl. dazu auch 1736),

– indem wir sie befehlen, zu ihnen raten, sie loben oder gutheißen,

– indem wir sie decken oder nicht verhindern, obwohl wir dazu verpflichtet sind und

– indem wir Übeltäter schützen.

1869 So macht die Sünde die Menschen zu Komplizen und läßt unter ihnen Gier, Gewalttat und Ungerechtigkeit herrschen. Die Sünden führen in der Gesellschaft zu Situationen und Institutionen, die zur Güte Gottes im Gegensatz stehen. „Sündige Strukturen“ sind Ausdruck und Wirkung persönlicher Sünden. Sie verleiten ihre Opfer dazu, ebenfalls Böses zu begehen. In einem analogen Sinn stellen sie eine „soziale Sünde“ dar [Vgl. RP 16] (Vgl. dazu auch 408, 1887).

KURZTEXTE

1870 Gott hat alle in den Ungehorsam eingeschlossen, um sich aller zu erbarmen“ (Röm 11,32).

1871 Die Sünde ist „ein Wort, eine Tat oder ein Begehren im Widerspruch zum ewigen Gesetz“ (Augustinus Faust 22 27) [Zitiert bei Thomas v. A., s. th. 1–2,71,6, obj. 1: sc] Sie ist eine Beleidigung Gottes. Sie lehnt sich gegen Gott auf in Ungehorsam, der dem Gehorsam Christi entgegensteht.

1872 Die Sünde ist eine Handlung, die der Vernunft widerspricht. Sie verwundet die Natur des Menschen und beeinträchtigt die menschliche Solidarität.

1873 Die Wurzel aller Sünden liegt im Herzen des Menschen. Ihre Art und ihre Schwere werden hauptsächlich nach ihrem Objekt bestimmt.

1874 Wer sich absichtlich, das heißt mit Wissen und Willen zu etwas entscheidet, das dem göttlichen Gesetz und dem letzten Ziel des Menschen schwer widerspricht, begeht eine Todsünde. Diese zerstört in uns die göttliche Tugend der Liebe, ohne die es keine ewige Seligkeit geben kann. Falls sie nicht bereut wird zieht sie den ewigen Tod nach sich.

1875 Die läßliche Sünde stellt eine sittliche Unordnung dar, welche durch die göttliche Liebe, die trotzdem in uns weiterbesteht, wiedergutgemacht werden kann.

1876 Die Wiederholung von Sünden, auch von läßlichen, führt zu Lastern, unter anderen zu den sogenannten Hauptsünden.

ZWEITES KAPITEL: DIE MENSCHLICHE GEMEINSCHAFT

1877 Die Menschheit ist dazu berufen, das Ebenbild Gottes offenbar zu machen und nach dem Bilde des eingeborenen Sohnes des Vaters umgestaltet zu werden. Diese Berufung ergeht an jeden persönlich, denn jeder Mensch ist eingeladen, in die göttliche Seligkeit einzutreten. Sie betrifft aber auch die menschliche Gesellschaft als Ganze (Vgl. dazu auch 355).

ARTIKEL 9: PERSON UND GESELLSCHAFT

I Der Gemeinschaftscharakter der Berufung des Menschen

1878 Alle Menschen sind zum gleichen Ziel berufen: zu Gott. Zwischen der Einheit der göttlichen Personen und der brüderlichen Gesinnung, in der die Menschen in Wahrheit und Liebe untereinander leben sollen [Vgl. GS 24,3], besteht eine gewisse Ähnlichkeit. Die Liebe zum Nächsten läßt sich von der Liebe zu Gott nicht trennen (Vgl. dazu auch 1702).

1879 Die menschliche Person bedarf des gesellschaftlichen Lebens. Dieses stellt für sie nicht etwas Zusätzliches dar, sondern ist ein Anspruch ihrer Natur. Durch Begegnung mit anderen, durch wechselseitige Dienste und durch Zwiesprache mit seinen Brüdern und Schwestern entwickelt der Mensch seine Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen [Vgl. GS 25,1] (Vgl. dazu auch 1936).

1880 Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Personen, die organisch durch ein Einheitsprinzip verbunden sind, das über den Einzelnen hinausgeht. Als zugleich sichtbare und geistige Vereinigung dauert eine Gesellschaft in der Zeit fort: sie empfängt das Vergangene und bereitet die Zukunft vor. Durch sie wird jeder Mensch zum „Erben“ und empfängt „Talente“, die ihn bereichern und die er fruchtbringend einsetzen soll [Vgl. Lk 19,13.15]. Darum schuldet jeder Mensch den Gemeinschaften, denen er angehört, seinen Beitrag, und den Autoritäten, die mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind, Achtung (Vgl. dazu auch 771).

1881 Jede Gemeinschaft ist durch ihr Ziel bestimmt und gehorcht infolgedessen eigenen Regeln, aber „Grund, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist die menschliche Person und muss es sein“ (GS 25, 1) (Vgl. dazu auch 1929).

1882 Manche Gesellschaften, so die Familie und der Staat, entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen; sie sind für ihn notwendig. Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern, ist die Schaffung von „Verbänden, Vereinigungen, Einrichtungen mit wirtschaftlicher, kultureller, unterhaltender, sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene“ (MM 60) zu fördern. Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen, sich zusammenzuschließen, um Ziele zu erreichen, welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen. Sie bringt die Anlagen der Person, insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft, ihre Rechte zu gewährleisten [Vgl. GS 25,2; CA 12] (Vgl. dazu auch 1913)

1883 Die Sozialisation ist auch mit Gefahren verbunden. Ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen. Die Kirche vertritt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip: „Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht so in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, dass sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen“ (CA 48) [Vgl. Pius Xl.. Enz. „Quadragesimo anno“] (Vgl. dazu auch 2431).

1884 Gott wollte sich nicht die Ausübung aller Gewalten allein vorbehalten. Er überläßt jedem Geschöpf jene Aufgaben, die es den Fähigkeiten seiner Natur gemäß auszuüben vermag. Diese Führungsweise soll im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden. Das Verhalten Gottes bei der Weltregierung, das von so großer Rücksichtnahme auf die menschliche Freiheit zeugt, sollte die Weisheit derer inspirieren, welche die menschlichen Gesellschaften regieren. Sie haben sich als Diener der göttlichen Vorsehung zu verhalten (Vgl. dazu auch 307, 302).

1885 Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus. Es zieht die Grenzen für das Eingreifen des Staates. Es zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen den Einzelpersonen und den Gesellschaften in ein harmonisches Verhältnis zu bringen. Es sucht auf internationaler Ebene eine wahre Ordnung zu schaffen.

II Umkehr und Gesellschaft

1886 Die Gesellschaft ist notwendig für die Verwirklichung der Berufung des Menschen. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist die richtige Ordnung der Werte zu beachten, welche „die materiellen und triebhaften [Dimensionen] den inneren und geistigen unterordnet“ (CA 36) (Vgl. dazu auch 1779).

„Das Zusammenleben der Menschen ist ... als ein vordringlich geistiges Geschehen aufzufassen. In den geistigen Bereich gehören nämlich die Forderungen, dass die Menschen im hellen Licht der Wahrheit ihre Erkenntnisse untereinander austauschen, dass sie in den Stand gesetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Pflichten zu erfüllen, dass sie angespornt werden, die geistigen Güter zu erstreben, dass sie aus jeder ehrenhaften Sache, wie immer sie beschaffen sein mag, einen Anlass zu gemeinsamer rechtschaffener Freude gewinnen, dass sie in unermüdlichem Wollen das Beste, was sie haben, einander mitzuteilen und voneinander zu empfangen suchen. Diese Werte berühren und lenken alles, was sich auf Wissenschaft, Wirtschaft, soziale Einrichtungen, Entwicklung und Ordnung des Staates und schließlich auf alle übrigen Dinge bezieht, die äußerlich das menschliche Zusammenleben ausmachen und in ständigem Fortschritt entwickeln“ (PT 36) (Vgl. dazu auch 2500).

1887 Die Vertauschung von Mitteln und Zielen [Vgl. CA41] gibt dem, was nur Mittel ist, den Wert eines letzten Zieles oder betrachtet Personen als bloße Mittel zum Zweck. Das führt zu ungerechten Strukturen, die „ein christliches, den Geboten des göttlichen Gesetzgebers entsprechendes Leben erschweren, ja praktisch verunmöglichen“ (Pius XII., Ansprache vom 1. Juni 1941) (Vgl. dazu auch 909, 1869).

1888 Deshalb ist an die geistigen und sittlichen Kräfte des Menschen zu appellieren, und es ist daran zu erinnern, dass sich der Mensch dauernd innerlich erneuern muss, um Gesellschaftsveränderungen herbeizuführen, die wirklich im Dienste der Person stehen. Die Bekehrung des Herzens ist an erste Stelle zu setzen. Das enthebt nicht der Pflicht, sondern verstärkt sie vielmehr, Institutionen und Lebensbedingungen, falls sie zur Sünde Anlass geben, zu verbessern, damit sie den Normen der Gerechtigkeit entsprechen und das Gute fördern, statt es zu behindern [Vgl. LG 36] (Vgl. dazu auch 407, 1430).

1889 Ohne die Hilfe der Gnade sind die Menschen außerstande, „den schmalen Pfad zu erkennen zwischen der Feigheit, die dem Bösen weicht, und der Gewalt, die sich zwar einbildet, das Böse zu bekämpfen, es aber in Wirklichkeit verschlimmert“ (CA 25). Dies ist der Pfad der christlichen Liebe, der Liebe zu Gott und zum Nächsten. Die Liebe ist das größte soziale Gebot. Sie achtet den anderen und dessen Rechte. Sie verlangt gerechtes Handeln und sie allein macht uns dazu fähig. Sie drängt zu einem Leben der Selbsthingabe: „Wer sein Leben zu bewahren sucht, wird es verlieren; wer es dagegen verliert, wird es gewinnen“ (Lk 17,33) (Vgl. dazu auch 1825).

KURZTEXTE

1890 Zwischen der Einheit der göttlichen Personen und der brüderlichen Beziehung, die unter den Menschen herrschen soll, besteht eine gewisse Ähnlichkeit.

1891 Der Mensch bedarf des gesellschaftlichen Lebens, um sich seiner Natur gemäß entfalten zu können. Gewisse Gesellschaften, so die Familie und der Staat, entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen.

1892 „Grund, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist die menschliche Person und muss es sein“ (GS 25 1).

1893 Eine starke und freiwillige Beteiligung an Vereinigungen und Institutionen ist zu fördern.

1894 Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip dürfen weder Staat noch größere Gesellschaften die Initiative und Verantwortung der Personen und der kleineren Gemeinwesen verdrängen.

1895 Die Gesellschaft muss das Tun des Guten begünstigen, nicht behindern. Sie muss sich von einer richtigen Ordnung der Werte leiten lassen.

1896 Wo die Sünde das Gesellschaftsklima verdirbt, ist zur Bekehrung der Herzen aufzurufen und an die Gnade Gottes zu appellieren. Die Liebe drängt zu gerechten Reformen. Es gibt keine Lösung der sozialen Frage außerhalb des Evangeliums [Vgl. CA 3].

ARTIKEL 10: DIE BETEILIGUNG AM GESELLSCHAFTLICHEN LEBEN

I Die Autorität

1897 „Die menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrecht erhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist“ (PT 46) (Vgl. dazu auch 2234).

Als „Autorität“ bezeichnet man die Eigenschaft von Personen oder Institutionen, aufgrund derer sie den Menschen Gesetze und Befehle geben und von ihnen Gehorsam erwarten können.

1898 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität, von der sie geleitet wird [Vgl. Leo XIII., Enz. „Immortale Dei“; Enz. „Diuturnum illud“]. Diese hat ihre Grundlage in der menschlichen Natur. Sie ist für die Einheit des Gemeinwesens notwendig. Ihre Aufgabe ist es, soweit wie möglich das Gemeinwohl der Gesellschaft zu gewährleisten.

1899 Die von der sittlichen Ordnung geforderte Autorität geht von Gott aus: „Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen“ (Röm 13, 1–2) (Vgl. dazu auch 2235).

1900 Die Gehorsamspflicht verlangt von allen, der Autorität die ihr gebührende Ehre zu erweisen und die Personen, die ein Amt ausüben, zu achten und ihnen – je nach Verdienst – Dankbarkeit und Wohlwollen entgegenzubringen (Vgl. dazu auch 2238).

Dem hl. Papst Clemens von Rom verdanken wir das älteste Gebet der Kirche für die Träger der staatlichen Autorität [Vgl. schon 1 Tim 2,1–2]: „Gib ihnen, Herr, Gesundheit, Frieden, Eintracht, Beständigkeit, damit sie die von dir ihnen gegebene Herrschaft untadelig ausüben! Denn du, himmlischer Herr, König der Äonen, gibst den Menschenkindern Herrlichkeit und Ehre und Gewalt über das, was auf Erden ist; du, Herr, lenke ihren Willen nach dem, was gut und wohlgefällig ist vor dir, damit sie in Frieden und Milde frommen Sinnes die von dir ihnen gegebene Gewalt ausüben und so deiner Huld teilhaftig werden!“ (Cor. 61,1–2) (Vgl. dazu auch 2240).

1901 Während die Autorität als solche auf eine von Gott vorgebildete Ordnung verweist, muss „die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen“ bleiben (GS 74,3).

Unterschiedliche Regierungsformen sind sittlich zulässig, sofern sie zum rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft, die sie annimmt, beitragen. Regierungen, deren Wesen dem natürlichen Sittengesetz, der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht, können das Gemeinwohl der Nationen, denen sie aufgezwungen wurden, nicht verwirklichen (Vgl. dazu auch 2242).

1902 Die Autorität hat ihre moralische Rechtmäßigkeit nicht aus sich selbst. Sie darf sich nicht willkürlich verhalten, sondern muss für das Gemeinwohl wirken „als moralische Macht, die sich stützt auf die Freiheit und auf das Bewusstsein einer übernommenen Verantwortung“ (GS 74,2) (Vgl. dazu auch 1930).

„Insofern das menschliche Gesetz der rechten Vernunft entspricht, hat es das Wesen eines Gesetzes; dementsprechend leitet es sich offenbar vom ewigen Gesetz her. Aber insofern es von der Vernunft abweicht, heißt es ungerechtes Gesetz; und so hat es nicht das Wesen eines Gesetzes, sondern vielmehr das einer Gewalttat“ (Thomas v. A., s. th. 1–2, 93,3, ad 2).

1903 Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt, wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gemeinschaft anstrebt und sittlich erlaubte Mittel anwendet, um es zu erreichen. Falls Behörden ungerechte Gesetze erlassen oder der sittlichen Ordnung widersprechende Maßnahmen ergreifen, können solche Anordnungen das Gewissen nicht verpflichten; „in diesem Falle hört die Autorität ganz auf; an ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht“ (PT 51) (Vgl. dazu auch 2242).

1904 Es ist besser, „wenn jede Macht von anderen Mächten und anderen Kompetenzbereichen ausgeglichen wird, die sie in ihren rechten Grenzen halten. Das ist das Prinzip des ‚Rechtsstaates‘, in dem das Gesetz und nicht die Willkür der Menschen herrscht“ (CA 44).

II Das Gemeinwohl

1905 Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jeden in Verbindung mit dem Gemeinwohl. Dieses läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen (Vgl. dazu auch 801, 1881).

„Verkriecht euch nicht in euch selbst und sondert euch nicht ab, als wäret ihr schon gerechtfertigt, sondern kommt zusammen und sucht miteinander nach dem gemeinsamen Nutzen!“ (Barnabasbrief 4,10).

1906 Das Gemeinwohl ist „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen, die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen“ (GS 26,1) [Vgl. GS 74,1]. Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller. Von einem jeden verlangt es Klugheit, besonders von denen, die mit der Ausübung der Autorität betraut sind. Es beruht auf drei wesentlichen Elementen:

1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus. Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet, die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten. Die Gesellschaft muss jedem ihrer Glieder ermöglichen, seine Berufung zu verwirklichen. Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin, dass man die natürlichen Freiheiten ausüben kann, die unerläßlich sind, um die Berufung als Mensch zu entfalten: „das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens, das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit, und zwar auch im religiösen Bereich“ (GS 26,2) (Vgl. dazu auch 1929, 2106).

1908 Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung der Gemeinschaft. Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben. Gewiss kommt es der Autorität zu, im Namen des Gemeinwohls zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin zu walten. Sie muss aber einem jeden das zugänglich machen, was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist, wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Arbeit, Erziehung und Bildung, richtige Information und Recht auf Familiengründung [Vgl. GS 26,2] (Vgl. dazu auch 2441).

1909 Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede, das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt somit voraus, dass die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet. Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung (Vgl. dazu auch 2304, 2310).

1910 Jede menschliche Gemeinschaft besitzt ein Gemeinwohl, durch das sie sich als solche erkennen kann. Am vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht. Es ist Aufgabe des Staates, das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft, der Bürger und der kleineren Gemeinwesen zu schützen und zu fördern (Vgl. dazu auch 2244).

1911 Die gegenseitige Abhängigkeit der Menschen wächst und erstreckt sich allmählich über die ganze Erde. Die Einheit der Menschheitsfamilie, welche Menschen gleicher natürlicher Würde vereint, setzt ein weltweites Gemeinwohl voraus. Dieses erfordert eine Gliederung der Völkergemeinschaft, die imstande ist, „den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen nach Kräften Rechnung zu tragen, und zwar sowohl in den Bereichen des sozialen Lebens, z. B. Ernährung, Gesundheit, Erziehung, Arbeit, als auch in besonderen Situationen, die hier und dort entstehen können“ (GS 84,2), etwa durch Flüchtlingshilfe und Unterstützung Heimatloser und ihrer Familien (Vgl. dazu auch 2438).

1912 Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet, „denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt“ (GS 26,3). Diese Ordnung gründet in der Wahrheit, wird in der Gerechtigkeit aufgebaut und ist durch die Liebe beseelt (Vgl. dazu auch 1881).

III Verantwortung und Mitarbeit

1913 Die Mitarbeit ist der freiwillige und großmütige Einsatz der Person im gesellschaftlichen Austausch. Ihrem Platz und ihrer Rolle entsprechend, sollen alle an der Förderung des Gemeinwohls mitwirken. Diese Pflicht ist mit der Würde der menschlichen Person untrennbar verbunden.

1914 Diese Mitarbeit besteht zunächst darin, dass der Mensch sich in Bereichen einsetzt, für die er die persönliche Verantwortung übernimmt. Indem der Mensch für die Erziehung seiner Familie sorgt und gewissenhaft arbeitet, trägt er zum Wohl anderer und dem der Gesellschaft bei [Vgl. CA 43] (Vgl. dazu auch 1734).

1915 Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen. Die Art und Weise dieser Teilnahme kann von Land zu Land, von Kultur zu Kultur verschieden sein. „Lobenswert ist aber die Handlungsweise jener Nationen, in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrer Freiheit am Gemeinwesen beteiligt wird“ (GS 31,3) (Vgl. dazu auch 2239).

1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt, wie jede ethische Verpflichtung, eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft. Listige Betrügereien, durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen, sind entschieden zu verurteilen. Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren. Institutionen, die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern, sind zu fördern [Vgl. GS 3O,1] (Vgl. dazu auch 1888, 2409).

1917 Wer Autorität auszuüben hat, muss die Werte sichern, die bei den Mitgliedern der Gruppe Vertrauen schaffen und sie anspornen, sich in den Dienst ihrer Mitmenschen zu stellen. Die Mitwirkung beginnt mit der Erziehung und Bildung. „Mit Recht dürfen wir annehmen, dass das künftige Schicksal der Menschheit in den Händen jener ruht, die imstande sind, den kommenden Generationen einen Sinn des Lebens und Grund zur Hoffnung zu vermitteln“ (GS 31,3) (Vgl. dazu auch 1818).

KURZTEXTE

1918 „Es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt (Röm 13 1).

1919 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität, um sich erhalten und entwickeln zu können.

1920 „Die politische Gemeinschaft und die öffentliche Autorität sind in der menschlichen Natur begründet und gehören zu der von Gott vorgebildeten Ordnung“ (GS 74 3).

1921 Die Autorität wird rechtmäßig ausgeübt, wenn sie darauf bedacht ist, das Gemeinwohl der Gesellschaft zu fordern. Um das zu erreichen, soll sie sittlich annehmbare Mittel anwenden.

1922 Die verschiedenen Regierungsformen sind rechtmäßig, sofern sie zum Wohl der Gemeinschaft beitragen.

1923 Die politische Autorität muss sich innerhalb der Grenzen der sittlichen Ordnung entfalten und die Voraussetzungen zur Ausübung der Freiheit gewährleisten.

1924 Das Gemeinwohl ist „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch den einzelnen Gliedern ermöglichen, die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen“ (GS 26, 1).

1925 Zum Gemeinwohl gehören drei wesentliche Elemente: die Achtung und Förderung der Grundrechte der Person; das Gedeihen oder die Entfaltung der geistigen und der zeitlichen Güter der Gesellschaft; der Friede und die Sicherheit der Gruppe und ihrer Glieder.

1926 Zur Würde des Menschen gehört es, das Gemeinwohl anzustreben. Jeder soll darauf bedacht sein, Institutionen anzuregen und zu fördern, welche die menschlichen Lebensbedingungen verbessern.

1927 Der Staat hat die Aufgabe, das Gemeinwohl der Gesellschaft zu verteidigen und zu fördern. Das Gemeinwohl der gesamten Menschheitsfamilie erfordert eine Organisation der internationalen Gesellschaft.

ARTIKEL 11: DIE SOZIALE GERECHTIGKEIT

1928 Die Gesellschaft gewährleistet die soziale Gerechtigkeit, wenn sie dafür sorgt, dass die Verbände und die einzelnen Menschen das erhalten können, was ihnen ihrer Natur und Berufung nach zusteht. Die soziale Gerechtigkeit hängt mit dem Gemeinwohl und der Ausübung der Autorität zusammen (Vgl. dazu auch 2832).

I Die Achtung der menschlichen Person

1929 Die soziale Gerechtigkeit läßt sich nur dann ereichen, wenn die überragende Würde des Menschen geachtet wird. Die Person ist das letzte Ziel der Gesellschaft; die Gesellschaft ist auf die Person hingeordnet (Vgl. dazu auch 1881).

Auf dem Spiel steht „die Würde der menschlichen Person, deren Verteidigung und Förderung uns vom Schöpfer anvertraut ist und deren verantwortliche Schuldner im strengen Sinn alle Männer und Frauen in jeder Lage der Geschichte sind“ (SRS 47).

1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte, die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben. Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen. Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität. Eine Gesellschaft, die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert, sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen, untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit [Vgl. PT 65]. Wenn eine Autorität die Person nicht achtet, kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen, um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen. Die Kirche muss die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von missbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden (Vgl. dazu auch 1700, 1902).

1931 Um die menschliche Person zu achten, muss man sich an den Grundsatz halten, dass „alle ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein anderes Ich ansehen müssen, indem sie vor allem auf sein Leben und die notwendigen Mittel, um es würdig zu führen, bedacht sind“ (GS 27, 1). Keiner Gesetzgebung wird es von sich aus gelingen, die Ängste und Vorurteile, die überheblichen und egoistischen Haltungen zu beseitigen, die das Entstehen wahrhaft brüderlicher Gesellschaften behindern. Solche Verhaltensweisen werden nur durch die christliche Liebe überwunden, die in jedem Menschen einen „Nächsten“, einen Bruder oder eine Schwester erblickt (Vgl. dazu auch 2212, 1825).

1932 Je größer die Hilflosigkeit eines Menschen in irgendeinem Lebensbereich ist, desto dringender ist die Pflicht, sich ihm durch tätigen Beistand als Nächster zu erweisen. „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Mt 25,40) (Vgl. dazu auch 2449).

1933 Diese Pflicht bezieht sich auch auf jene, die anders denken oder handeln als wir. Die Lehre Christi verlangt sogar, Schuld zu verzeihen. Sie dehnt das Gebot der Liebe, das Gebot des neuen Gesetzes, auf alle Feinde aus [Vgl. Mt 5,43 – 44]. Die Befreiung im Geist des Evangeliums ist unvereinbar mit dem Haß des Feindes als Person, nicht aber mit dem Haß auf das Böse, das er als Feind verübt (Vgl. dazu auch 2303).

II Gleichheit und Verschiedenheit der Menschen

1934 Weil alle Menschen nach dem Bilde des einzigen Gottes geschaffen und mit der gleichen vernunftbegabten Seele ausgestattet sind, haben sie die gleiche Natur und den gleichen Ursprung. Da sie durch das Opfer Christi erlöst wurden, sind alle berufen, an der gleichen göttlichen Seligkeit teilzuhaben. Alle Menschen erfreuen sich somit der gleichen Würde (Vgl. dazu auch 225).

1935 Die Gleichheit unter den Menschen bezieht sich wesentlich auf deren Würde als Person und auf die Rechte, die sich daraus ergeben (Vgl. dazu auch 357).

„Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht“ (GS 29,2).

1936 Der Mensch verfügt zu Beginn seines irdischen Daseins noch nicht über alles, was er zur Entwicklung seines leiblichen und geistigen Lebens benötigt. Er bedarf der anderen Menschen. Es treten Unterschiede zutage, die mit dem Alter, den körperlichen Fähigkeiten, den geistigen und sittlichen Anlagen, den im Umgang mit anderen gewonnenen Vorteilen oder mit der Verteilung der Reichtümer zusammenhängen [Vgl. GS 29,2]. Die „Talente“ sind nicht gleich verteilt [Vgl. Mt 25,14–30; Lk 19,11–27] (Vgl. dazu auch 1879).

1937 Diese Unterschiede entsprechen dem Plane Gottes. Gott will, dass jeder Mensch vom anderen erhält, was er benötigt. Wer über besondere „Talente“ verfügt, soll sie zum Vorteil derer anwenden, die ihrer bedürfen. Die Unterschiede ermutigen und verpflichten die Menschen oft zu Großmut, Wohlwollen und zum Teilen; sie regen die Kulturen an, einander zu bereichern (Vgl. dazu auch 340, 791, 1202).

„Ich habe die Tugenden verschieden verteilt, indem ich nicht sämtliche einem Einzelnen verlieh, vielmehr dem einen diese, dem andern jene ... Dem einen schenke ich vor allem die Liebe, einem anderen die Gerechtigkeit oder die Demut, diesem lebendigen Glauben ... Die zum menschlichen Leben notwendigen Dinge habe ich so unterschiedlich verteilt und nicht jedem alle gegeben, damit ihr gezwungen seid, euch gegenseitig Liebe zu erweisen ... Ich wollte, dass der eine auf den andern angewiesen sei, und alle als meine Diener die von mir empfangenen Gnaden und Geschenke mit anderen teilen“ (Katharina v. Siena, dial. 1,7).

1938 Es gibt auch ungerechte Unterschiede, die Millionen von Männern und Frauen betreffen. Sie stehen in offenem Widerspruch zum Evangelium (Vgl. dazu auch 2437).

Die gleiche Würde der Personen fordert, „dass man zu humaneren und gerechten Lebensbedingungen gelangt. Allzu große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Gliedern oder Völkern der einen menschlichen Familie erregen nämlich Ärgernis und widersprechen der sozialen Gerechtigkeit, der Billigkeit, der Würde der menschlichen Person sowie dem gesellschaftlichen und internationalen Frieden“ (GS 29,3) (Vgl. dazu auch 2317).

III Die menschliche Solidarität

1939 Das Prinzip der Solidarität, die man auch als „Freundschaft“ oder „soziale Liebe“ bezeichnen kann, ist eine Forderung, die sich aus der menschlichen und christlichen Brüderlichkeit direkt ergibt [Vgl. SRS 38–40; CA 10] (Vgl. dazu auch 2213).

„Ein heute weitverbreiteter Irrtum liegt darin, dass man das Gesetz der Solidarität und Liebe zwischen den Menschen in Vergessenheit geraten läßt, jenes Gesetz, das sowohl durch den gemeinsamen Ursprung und durch die nämliche Vernunftnatur aller Menschen, gleichviel welchen Volkes, vorgeschrieben und auferlegt ist, wie auch durch das Opfer der Erlösung, das Jesus Christus am Altar des Kreuzes seinem himmlischen Vater darbrachte der sündigen Menschheit zum Heil“ (Pius XII., Enz. „Summi pontificatus“) (Vgl. dazu auch 360).

1940 Die Solidarität zeigt sich in erster Linie in der Güterverteilung und in der Entlohnung der Arbeit. Sie setzt auch den Einsatz für eine gerechtere Gesellschaftsordnung voraus, in der die Spannungen sich besser beseitigen und die Konflikte sich leichter auf dem Verhandlungsweg lösen lassen (Vgl. dazu auch 2402).

1941 Die gesellschaftlich-wirtschaftlichen Probleme lassen sich nur mit Hilfe aller Formen von Solidarität lösen: Solidarität der Armen untereinander, der Reichen mit den Armen, der Arbeiter untereinander, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Unternehmen und Solidarität unter den Nationen und Völkern. Die internationale Solidarität ist eine Forderung der sittlichen Ordnung. Der Weltfriede hängt teilweise von ihr ab (Vgl. dazu auch 2317).

1942 Bei der Tugend der Solidarität geht es nicht nur um materielle Güter. Durch die Verbreitung der geistigen Güter des Glaubens begünstigte die Kirche auch die Entwicklung zeitlicher Güter, der sie oft neue Wege bahnte. So erfüllte sich im Verlauf der Jahrhunderte das Wort des Herrn: „Euch aber muss es zuerst um [Gottes] Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles andere dazugegeben“ (Mt 6,33) (Vgl. dazu auch 1887, 2632).

„Seit zweitausend Jahren lebt und verharrt in der Seele der Kirche dieser Sinn, der die Seelen – bis zum Liebesheroismus der das Land bebauenden Mönche, der Sklavenbefreier, der Krankenheiler, der Boten des Glaubens, der Zivilisation, der Wissenschaft – zu allen Generationen und Völkern gedrängt hat und drängt, um Gesellschaftsverhältnisse zu schaffen, die allen ein menschen- und christenwürdiges Leben ermöglichen“ (Pius XII., Ansprache vom 1. Juni 1941).

KURZTEXTE

1943 Die Gesellschaft sichert die soziale Gerechtigkeit, indem sie die Bedingungen schafft, die es den Verbänden und jedem einzelnen ermöglichen, das ihnen Zustehende zu erhalten.

1944 Die Achtung vor der menschlichen Person betrachtet den Mitmenschen als ein „anderes Ich“. Sie setzt die Achtung der Grundrechte voraus, die sich aus der Würde der Person ergeben.

1945 Die Gleichheit der Menschen betrifft die Würde der Person und die sich daraus ergebenden Rechte.

1946 Die Unterschiede zwischen den Menschen gehören zum Plane Gottes, der will, dass wir aufeinander angewiesen sind. Sie sollen die christliche Liebe fördern.

1947 Die gleiche Würde aller Menschen verpflichtet zum Bemühen, die krassen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Unterschiede zu vermindern und ungerechte Ungleichheiten zu beseitigen.

1948 Die Solidarität ist eine vorzüglich christliche Tugend. Sie drängt dazu, die materiellen und ganz besonders die geistigen Güter zu teilen.

DRITTES KAPITEL: DAS HEIL GOTTES: DAS GESETZ UND DIE GNADE

1949 Zur Seligkeit berufen, aber durch die Sünde verwundet, bedarf der Mensch des Heiles Gottes. Die göttliche Hilfe wird ihm in Christus durch das Gesetz, das ihn leitet, und in der Gnade, die ihn stärkt, zuteil.

„Müht euch mit Furcht und Zittern um euer Heil! Denn Gott ist es, der in euch das Wollen und Vollbringen bewirkt, nach seinem Wohlgefallen“ (Phil 2,12–13).

ARTIKEL 12: DAS SITTLICHE GESETZ

1950 Das sittliche Gesetz ist Werk der göttlichen Weisheit. Man kann es im biblischen Sinn als eine väterliche Unterweisung, eine Pädagogik Gottes bezeichnen. Es schreibt dem Menschen die Wege und die Verhaltensregeln vor, die zur verheißenen Seligkeit führen; es verbietet die Wege zum Bösen, die von Gott und seiner Liebe wegführen. Es ist zugleich fest in seinen Geboten und liebenswert in seinen Verheißungen (Vgl. dazu auch 53, 1719).

1951 Das Gesetz ist eine von der zuständigen Autorität im Blick auf das Gemeinwohl angeordnete Verhaltensregel. Das sittliche Gesetz setzt die vernunftgemäße Ordnung unter den Geschöpfen voraus, die durch die Macht, Weisheit und Güte des Schöpfers zu ihrem Wohl und im Blick auf ihr Ziel festgelegt worden ist. Jedes Gesetz hat im ewigen Gesetz seine erste und letzte Wahrheit. Das Gesetz wird von der Vernunft ausgesprochen und festgelegt als eine Teilhabe an der Vorsehung des lebendigen Gottes, des Schöpfers und Erlösers aller. „Diese Anordnung der Vernunft nennt man das Gesetz“ (Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum“, Thomas v. A., s. th. 1–2,90,1 zitierend) (Vgl. dazu auch 295, 306).

„Unter allen beseelten Wesen kann einzig der Mensch sich rühmen, gewürdigt worden zu sein, von Gott ein Gesetz zu empfangen. Als vernunftbegabtes Lebewesen, das zu verstehen und zu unterscheiden fähig ist, soll er das Verhalten seiner Freiheit und seiner Vernunft entsprechend regeln in Unterordnung unter den, der ihm alles übergeben hat“ (Tertullian, Marc. 2,4) (Vgl. dazu auch 301).

1952 Die verschiedenen Ausdrucksformen des moralischen Gesetzes sind alle aufeinander abgestimmt: das ewige Gesetz, der göttliche Ursprung aller Gesetze; das natürliche Sittengesetz; das geoffenbarte Gesetz, das aus dem alten Gesetz und dem neuen Gesetz des Evangeliums besteht; schließlich die staatlichen und kirchlichen Gesetze.

1953 Das sittliche Gesetz findet in Christus seine Fülle und Einheit. Jesus Christus ist in Person der Weg zur Vollkommenheit. Er ist das Ende des Gesetzes, denn er allein lehrt und schenkt die Gerechtigkeit Gottes: „Christus ist das Ende des Gesetzes, und jeder, der an ihn glaubt, wird gerecht“ (Röm 10,4) (Vgl. dazu auch 578).

I Das natürliche Sittengesetz

1954 Der Mensch hat an der Weisheit und Güte des Schöpfers teil, der ihm die Herrschaft über seine Taten gibt und ihm die Fähigkeit verleiht, sich selbst im Hinblick auf die Wahrheit und das Gute zu leiten. Das natürliche Gesetz bringt das grundlegende sittliche Wissen zum Ausdruck, das dem Menschen ermöglicht, durch die Vernunft zwischen Gut und Böse, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden (Vgl. dazu auch 1776).

Das natürliche Sittengesetz ist „das vornehmste von allen, das in die Herzen der einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt ist, weil es selbst die menschliche Vernunft ist, die recht zu handeln befiehlt und zu sündigen verbietet. Diese Vorschrift der menschlichen Vernunft kann aber nur dann die Kraft eines Gesetzes haben, wenn sie die Stimme und Auslegerin einer höheren Vernunft ist, der unser Geist und unsere Freiheit unterworfen sein müssen“ (Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum“).

1955 „Die Kenntnis des göttlichen und natürlichen Sittengesetzes“ (GS 89,1) zeigt dem Menschen den Weg, an den er sich halten muss, um das Gute zu tun und sein Ziel zu erreichen. Das natürliche Sittengesetz drückt die ersten, wesentlichen Gebote aus, die das sittliche Leben regeln. Angelpunkt des Sittengesetzes ist das Verlangen nach Gott und die Unterordnung unter ihn, den Quell und Richter alles Guten, sowie der Sinn für den Mitmenschen als ein ebenbürtiges Wesen. In seinen Hauptgeboten wird es im Dekalog vorgelegt. Dieses Gesetz wird nicht in bezug auf die Natur der vernunftlosen Wesen natürlich genannt, sondern weil die Vernunft, die es verkündet, zur menschlichen Natur gehört (Vgl. dazu auch 1787, 396, 2070).

„Wo sind denn diese Regeln verzeichnet, wenn nicht im Buch des Lichtes, das man die Wahrheit nennt? Darin ist jedes gerechte Gesetz verzeichnet. Von da geht es in das Herz des Menschen über, der der Gerechtigkeit nachkommt – nicht, als ob es in dieses auswanderte, aber es prägt in es seinen Abdruck ein, so wie ein Siegel, das von einem Ring in das Wachs übergeht, aber ohne den Ring zu verlassen“ (Augustinus, Trin. 14,15,21).

„Das Gesetz der Natur ist nichts anderes als das von Gott in uns hineingelegte Licht der Vernunft. Durch es erkennen wir, was zu tun und was zu meiden ist. Dieses Licht und dieses Gesetz hat Gott dem Menschen in der Schöpfung gegeben“ (Thomas v. A., dec. præc. prol.).

1956 Das sittliche Naturgesetz ist im Herzen jedes Menschen zugegen und durch die Vernunft festgesetzt. Es ist in seinen Vorschriften allgemeingültig, und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen. Es bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und –pflichten (Vgl. dazu auch 2261).

„Es gibt ein wahres Gesetz: das der rechten Vernunft. Es stimmt mit der Natur überein, ist bei allen Menschen vorhanden und besteht unveränderlich und ewig. Seine Gebote fordern zur Pflicht auf; seine Verbote verwehren Verfehlungen ... Es durch ein gegenteiliges Gesetz zu ersetzen, ist ein Sakrileg. Man darf es auch nicht teilweise aufheben, und niemand kann es gänzlich abschaffen“ (Cicero, rep. 3, 22, 33).

1957 Die Anwendung des natürlichen Sittengesetzes ist vielfältig; sie kann ein Nachdenken erfordern, das die je nach Ort, Zeit und Umständen vielfach verschiedenen Lebensbedingungen berücksichtigt. Dennoch bleibt in der Mannigfaltigkeit der Kulturen das natürliche Gesetz eine Regel, welche die Menschen untereinander verbindet und ihnen über die unvermeidlichen Unterschiede hinaus gemeinsame Grundsätze auferlegt.

1958 Das natürliche Sittengesetz ist unveränderlich [Vgl. GS 10] und überdauert die geschichtlichen Veränderungen; in der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt. Die Regeln, die es wiedergeben, bleiben dem Wesen nach gültig. Selbst wenn man es einschließlich seiner Grundsätze bestreitet, kann man es weder zerstören noch aus dem Herzen des Menschen reißen. Es taucht im Leben der einzelnen Menschen und der Gesellschaften immer wieder auf.

„Jedermann weiß, dass dein Gesetz, Herr, den Diebstahl verbietet, und ebenso das Gesetz, das in die Herzen der Menschen geschrieben ist und das auch die Ungerechtigkeit nicht auszulöschen vermag“ (Augustinus, conf. 2,4,9).

1959 Das natürliche Sittengesetz liefert als sehr gutes Werk des Schöpfers das feste Fundament, auf dem der Mensch das Gebäude der moralischen Regeln aufbauen kann, die seine Entscheidungen leiten sollen. Es ist auch die unerläßliche sittliche Grundlage für den Aufbau der menschlichen Gemeinschaft. Es bietet schließlich den notwendigen Boden für das staatliche Gesetz, das an es gebunden bleibt, sei es durch Schlussfolgerungen aus seinen Grundsätzen, sei es durch Zusätze positiv-rechtlicher Art (Vgl. dazu auch 1879).

1960 Die Gebote des natürlichen Gesetzes werden nicht von allen Menschen klar und unmittelbar wahrgenommen. Damit religiöse und moralische Wahrheiten „von allen ohne Schwierigkeit, mit sicherer Gewissheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden“ können (Pius XII., Enz. „Humani generis“: DS 3876), sind dem sündigen Menschen in seiner jetzigen Verfasstheit Gnade und Offenbarung notwendig. Das sittliche Naturgesetz verschafft dem geoffenbarten Gesetz und der Gnade eine Grundlage, die von Gott gelegt und dem Wirken des Heiligen Geistes angemessen ist (Vgl. dazu auch 2071, 37).

II Das alte Gesetz

1961 Gott, unser Schöpfer und Erlöser, hat sich Israel zu seinem Volk erwählt und ihm sein Gesetz geoffenbart. So hat er das Kommen Christi vorbereitet. Das mosaische Gesetz bringt mehrere Wahrheiten zum Ausdruck, die der Vernunft von Natur aus einsichtig sind, jedoch innerhalb des Heilsbundes bekanntgemacht und beglaubigt wurden (Vgl. dazu auch 62).

1962 Das alte Gesetz ist die erste Stufe des geoffenbarten Gesetzes. Seine sittlichen Vorschriften sind in den zehn Geboten zusammengefasst. Die Gebote des Dekalogs legen die Grundlagen der Berufung des Menschen, der nach dem Bilde Gottes geschaffen ist. Sie untersagen, was gegen die Liebe zu Gott und zum Nächsten verstößt, und schreiben vor, was für sie wesentlich ist. Der Dekalog ist ein Licht für das Gewissen jedes Menschen, um ihn auf den Ruf und die Wege Gottes hinzuweisen und ihn vor dem Bösen zu schützen (Vgl. dazu auch 2058).

„Gott hat auf die Gesetzestafeln das geschrieben, was die Menschen nicht in ihren Herzen lasen“ (Augustinus, Psal. 57,1).

1963 Gemäß der christlichen Überlieferung ist das heilige [Vgl. Röm 7,12], geistige [Vgl. Röm 7,14] und gute [Vgl. Röm 7,16] Gesetz noch unvollkommen. Wie ein Lehrmeister [Vgl. Gal 3,4] zeigt es uns, was zu tun ist, gibt aber nicht von sich aus die Kraft, die Gnade des Heiligen Geistes, zu seiner Erfüllung. Weil es die Sünde nicht wegnehmen kann, bleibt es ein Gesetz der Knechtschaft. Dem hl. Paulus zufolge hat es insbesondere die Aufgabe, die Sünde anzuklagen und ans Licht zu bringen, die im Herzen des Menschen ein Gesetz der Begierlichkeit bildet [Vgl. Röm 7]. Immerhin bleibt das Gesetz auf dem Weg zum Gottesreich die erste Stufe. Es bereitet das auserwählte Volk und jeden Christen auf die Bekehrung und den Glauben an den rettenden Gott vor. Es bietet eine Lehre, die – wie das Wort Gottes – für immer besteht (Vgl. dazu auch 1610, 2542, 2515).

1964 Das alte Gesetz ist eine Vorbereitung auf das Evangelium. „Das Gesetz war eine Pädagogik und eine Weissagung der zukünftigen Güter“ (Irenäus, hær. 4,15,1). Es kündigt das Werk der Befreiung von der Sünde an, das mit Christus vollendet wird; es liefert dem Neuen Testament die Bilder, „Typen“, Symbole, um das Leben nach dem Geiste zu veranschaulichen. Das Gesetz wird vervollständigt durch die Lehre der Weisheitsbücher und der Propheten, die es auf den Neuen Bund und das Himmelreich ausrichten (Vgl. dazu auch 122, 128).

„Manche, die in der Zeit des Alten Bundes lebten, hatten die Liebe und die Gnade des Heiligen Geistes und erwarteten hauptsächlich geistige und ewige Verheißungen; und insofern gehörten sie zum neuen Gesetz. – Ebenso sind im Neuen Testament manche fleischliche Menschen noch nicht zur Vollkommenheit des neuen Gesetzes gelangt. Diese mussten auch im Neuen Testament durch Furcht vor Strafen und durch gewisse zeitliche Verheißungen zu den Tugendwerken geführt werden. Wenn das alte Gesetz auch die Gebote der Liebe gab, so wurde durch es doch nicht der Heilige Geist verliehen, durch den ‚die Liebe in unsere Herzen ausgegossen ist‘ (Röm 5,5)“ (Thomas v. A., s. th. 1 – 2,107,1, ad 2).

III Das neue Gesetz – das Gesetz des Evangeliums

1965 Das neue Gesetz, das Gesetz des Evangeliums, ist die vollendete irdische Gestalt des natürlichen und geoffenbarten göttlichen Gesetzes. Es ist das Werk Christi und kommt vor allem in der Bergpredigt zum Ausdruck. Es ist auch das Werk des Heiligen Geistes und wird durch ihn zum inneren Gesetz der Liebe: Ich werde „mit dem Haus Israel ... einen neuen Bund schließen ... Ich lege meine Gesetze in ihr Inneres hinein und schreibe sie ihnen in ihr Herz. Ich werde ihr Gott sein, und sie werden mein Volk sein“ (Hebr 8,8–10) [Vgl. Jer 31,31–34] (Vgl. dazu auch 459, 581).

1966 Das neue Gesetz ist die Gnade des Heiligen Geistes, die den Gläubigen durch den Glauben an Christus geschenkt wird. Es wirkt durch die Liebe; es lehrt uns mit Hilfe der Bergpredigt des Herrn, was wir zu tun haben, und gibt uns durch die Sakramente die Gnade, dies dann auch wirklich zu tun (Vgl. dazu auch 1999).

„Wer die Predigt, die unser Herr auf dem Berg gehalten hat, wie wir sie im Matthäusevangelium lesen, fromm und mit Scharfsinn überdenken will, wird darin zweifellos das vollkommene Grundgesetz des christlichen Lebens finden ... Diese Predigt enthält alle Gebote, die dazu bestimmt sind, das christliche Leben zu leiten“ (Augustinus, serm. Dom. 1,1).

1967 Das Gesetz des Evangeliums „erfüllt“ [Vgl. Mt 5,17–19], verfeinert, überragt und vervollkommnet das alte Gesetz. In den Seligpreisungen erfüllt es die göttlichen Verheißungen, indem es sie erhebt und auf das Himmelreich hinordnet. Es wendet sich an jene, die bereit sind, diese neue Hoffnung gläubig anzunehmen: an die Armen, Demütigen, Betrübten, die Menschen reinen Herzens und die um Christi willen Verfolgten. So bahnt es die überraschenden Wege des Reiches Gottes (Vgl. dazu auch 577).

1968 Das Gesetz des Evangeliums erfüllt die Gebote des Gesetzes. Die Bergpredigt schafft die sittlichen Vorschriften des alten Gesetzes keineswegs ab und setzt sie nicht außer Kraft, sondern offenbart die in ihm verborgenen Möglichkeiten und läßt aus ihm neue Forderungen hervorgehen; das neue Gesetz offenbart die ganze göttliche und menschliche Wahrheit des alten Gesetzes. Es fügt ihm nicht neue äußere Vorschriften hinzu, sondern erneuert das Herz, die Wurzel der Handlungen; hier wählt der Mensch zwischen Rein und Unrein [Vgl. Mt 15,18–19] und hier bilden sich der Glaube, die Hoffnung und die Liebe und mit ihnen die anderen Tugenden. So bringt das Evangelium das Gesetz zur Vollendung, indem es fordert, vollkommen zu sein wie der himmlische Vater [Vgl. Mt 5,48] und der göttlichen Großmut entsprechend den Feinden zu vergeben und für die Verfolger zu beten [Vgl. Mt 5,44] (Vgl. dazu auch 129, 582).

1969 Das neue Gesetz vollbringt die Akte der Gottesverehrung – wie Almosengeben, Beten und Fasten –‚ aber im Blick „auf den Vater, der im Verborgenen sieht“, statt im Verlangen, dabei „von den Menschen gesehen zu werden“ [Vgl. Mt 6,1–6; 16-18]. Das Gebet des neuen Gesetzes ist das Vaterunser [Vgl. Mt 6,9–13] (Vgl. dazu auch 1434, 2095).

1970 Das Gesetz des Evangeliums bringt die entscheidende Wahl zwischen den „zwei Wegen“ [Vgl. Mt 7.13–14] mit sich und verlangt, dass man die Worte des Herrn in die Tat umsetzt [Vgl. Mt 7, 21–27]. Es ist zusammengefasst in der goldenen Regel: „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten“ (Mt 7,12) [Vgl. Lk 6.31] (Vgl. dazu auch 1696, 1789).

Das ganze Gesetz des Evangeliums besteht im neuen Gebot Jesu (Joh 13,34), einander zu lieben, wie er uns geliebt hat [Vgl. Joh 15,12].

1971 Zur Predigt des Herrn kommen die sittlichen Weisungen der Apostel hinzu [Vgl. etwa Röm 12–15; 1 Kor 12–13; Kol 3–4; Eph 4–5]. Sie geben die Lehre des Herrn mit der Autorität der Apostel weiter, insbesondere durch die Darlegung der Tugenden, die sich aus dem Glauben an Christus ergeben und die durch die Liebe, die Hauptgabe des Heiligen Geistes, beseelt werden. „Eure Liebe sei ohne Heuchelei ... Seid einander in brüderlicher Liebe zugetan ... Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Helft den Heiligen, wenn sie in Not sind; gewährt jederzeit Gastfreundschaft!“ (Röm 12,9–13). Diese Weisungen lehren uns auch, Gewissensfälle im Licht unserer Beziehung zu Christus und zur Kirche zu behandeln [Vgl. Röm 14; 1 Kor 5–10] (Vgl. dazu auch 1789).

1972 Das neue Gesetz wird Gesetz der Liebe genannt, weil es mehr aus Liebe, die der Heilige Geist eingießt, handeln läßt als aus Furcht. Es heißt auch Gesetz der Gnade, denn es schenkt die Gnade, aus der Kraft des Glaubens und der Sakramente zu handeln. Es wird auch als Gesetz der Freiheit bezeichnet [Vgl. Jak 1,25; 2,12], weil es uns von den rituellen und rechtlichen Vorschriften des alten Gesetzes befreit, uns bereit macht, unter dem Antrieb der Liebe spontan zu handeln, und uns aus dem Stand des Knechtes, „der nicht weiß, was sein Herr tut“, in den eines Freundes Christi erhebt – „denn ich habe euch alles mitgeteilt, was ich von meinem Vater gehört habe“ (Joh 15,15) – und in den Stand des erbberechtigten Sohnes einsetzt [Vgl. Gal4,1–7.21–31; Röm 8,15] (Vgl. dazu auch 782, 1828).

1973 Das neue Gesetz enthält neben seinen Geboten die evangelischen Räte. Die überlieferte Unterscheidung zwischen den Geboten Gottes und den evangelischen Räten wird in bezug auf die Liebe, die Vollkommenheit des christlichen Lebens, getroffen. Die Gebote sollen aus dem Wege räumen, was sich mit der Liebe nicht vereinbaren läßt. Ziel der Räte ist es, zu beheben, was die Entfaltung der Liebe hemmen kann, auch wenn es nicht gegen sie verstößt [Vgl. Thomas v.A., s. th. 2 – 2,184,3] (Vgl. dazu auch 2053, 915).

1974 Die evangelischen Räte bekunden die lebendige Fülle der Liebe, die immer noch mehr schenken möchte. Sie bezeugen ihre Dynamik und fordern uns zu geistiger Verfügbarkeit auf. Die Vollkommenheit des neuen Gesetzes besteht wesentlich in den Geboten der Liebe zu Gott und zum Nächsten. Die Räte geben direktere Wege und tauglichere Mittel dazu an und sollen je nach der Berufung eines jeden in die Tat umgesetzt werden (Vgl. dazu auch 2013).

Gott „will nicht, dass jeder alle Räte befolge, sondern nur jene, die den jeweils verschiedenen Personen, Zeiten, Anlässen und Kräften angemessen sind, so wie die Liebe es erfordert. Denn sie ist die Königin aller Tugenden, aller Gebote, aller Räte, kurz aller christlichen Gesetze und Taten und gibt ihnen allen Rang und Ordnung, Zeit und Wert“ (Franz v. Sales, amour 8,6).

KURZTEXTE

1975 Gemäß der Schrift ist das Gesetz eine väterliche Unterweisung Gottes, die dem Menschen die Wege vorschreibt, die zur verheißenen Seligkeit führen, und die Wege zum Bösen verbietet.

1976 Das Gesetz ist nichts anderes als eine Anordnung der Vernunft im Hinblick auf das Gemeinwohl, öffentlich bekanntgegeben von dem, der die Sorge für die Gemeinschaft innehat (Thomas v A s th 1–2 904).

1977 Christus ist das Ende des Gesetzes [Vgl. Röm 10,4]. Er allein lehrt und gewährt die Gerechtigkeit Gottes.

1978 Das natürliche Sittengesetz ist eine Teilhabe des nach dem Bilde seines Schöpfers geschaffenen Menschen an der Weisheit und Güte Gottes. Es bringt die Würde der menschlichen Person zum Ausdruck und bildet die Grundlage ihrer Grundrechte und -pflichten.

1979 Das natürliche Sittengesetz ist unveränderlich und bleibt die ganze Geschichte hindurch bestehen. Die Regeln, die dieses Gesetz zum Ausdruck bringen, bleiben der Substanz nach gültig. Es ist notwendiges Fundament zum Aufbau der sittlichen Regeln und der staatlichen Gesetzgebung.

1980 Das alte Gesetz ist die erste Stufe des geoffenbarten Gesetzes. Seine sittlichen Vorschriften sind in den zehn Geboten zusammengefasst.

1981 Das mosaische Gesetz enthält Wahrheiten, die der Vernunft von Natur aus zugänglich sind. Gott hat sie geoffenbart, weil die Menschen sie nicht in ihrem Herzen erkannten.

1982 Das alte Gesetz ist eine Vorbereitung auf das Evangelium.

1983 Das neue Gesetz ist die durch den Glauben an Christus empfangene, in der Liebe wirksame Gnade des Heiligen Geistes. Es findet vor allem in der Bergpredigt des Herrn seinen Ausdruck und teilt uns mit Hilfe der Sakramente die Gnade mit.

1984 Das Gesetz des Evangeliums erfüllt, übersteigt und vervollkommnet das alte Gesetz. Dessen Verheißungen werden durch die Seligpreisungen des Himmelreiches erfüllt, und dessen Gebote durch die Erneuerung des Herzens, dem Ursprung aller Handlungen.

1985 Das neue Gesetz ist ein Gesetz der Liebe, der Gnade und der Freiheit.

1986 Das neue Gesetz enthält neben seinen Geboten die evangelischen Räte. „Die Heiligkeit der Kirche wird in besonderer Weise gefördert durch die vielfachen Räte, deren Beobachtung der Herr im Evangelium seinen Jüngern vorlegt“ (LG 42).

ARTIKEL 13: GNADE UND RECHTFERTIGUNG

I Die Rechtfertigung

1987 Die Gnade des Heiligen Geistes hat die Macht, uns zu rechtfertigen, das heißt von unseren Sünden reinzuwaschen und uns „die Gerechtigkeit Gottes aus dem Glauben an Jesus Christus“ (Röm 3,22) und aus der Taufe [Vgl. Röm 6,3 – 4] zu schenken (Vgl. dazu auch 734):

„Sind wir nun mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden. Wir wissen, dass Christus, von den Toten auferweckt, nicht mehr stirbt; der Tod hat keine Macht mehr über ihn. Denn durch sein Sterben ist er ein für allemal gestorben für die Sünde, sein Leben aber lebt er für Gott. So sollt auch ihr euch als Menschen begreifen, die für die Sünde tot sind, aber für Gott leben in Christus Jesus“ (Röm 6,8–11).

1988 Durch die Macht des Heiligen Geistes nehmen wir am Leiden und an der Auferstehung Christi teil, indem wir der Sünde sterben und zu einem neuen Leben geboren werden. Denn wir sind die Glieder seines Leibes, der Kirche [Vgl. 1 Kor 12], und die Rebzweige, die auf den Weinstock aufgepfropft sind, welcher er selbst ist [Vgl. Joh 15,1–4] (Vgl. dazu auch 654).

„Durch den Geist haben wir an Gott teil. Dadurch, dass wir am Geist teilhaben, werden wir der göttlichen Natur teilhaftig ... Deswegen sind die, in denen der Geist wohnt, vergöttlicht“ (Athanasius, ep. Serap. 1,24) (Vgl. dazu auch 460).

1989 Das erste Werk der Gnade des Heiligen Geistes ist die Bekehrung, die die Rechtfertigung bewirkt, wie Jesus zu Beginn des Evangeliums angekündigt hat: „Kehrt um! Denn das Himmelreich ist nahe“ (Mt 4,17). Der Mensch wird von der Gnade dazu bewogen, sich Gott zuzuwenden und von der Sünde Abstand zu nehmen. So empfängt er die Vergebung und die Gerechtigkeit von oben. Darin besteht „die Rechtfertigung selbst, die nicht nur Vergebung der Sünden ist, sondern auch Heiligung und Erneuerung des inneren Menschen“ (K. v. Trient: DS 1528) (Vgl. dazu auch 1427).

1990 Die Rechtfertigung löst den Menschen von der Sünde, die der Liebe zu Gott widerspricht, und reinigt sein Herz. Die Rechtfertigung erfolgt auf die Initiative der Barmherzigkeit Gottes hin, der die Vergebung anbietet. Sie versöhnt den Menschen mit Gott, befreit von der Herrschaft der Sünde und heilt (Vgl. dazu auch 1446, 1733).

1991 Die Rechtfertigung besteht zugleich darin, dass man durch den Glauben an Jesus Christus die Gerechtigkeit Gottes aufnimmt. „Gerechtigkeit“ besagt hier die Geradheit der göttlichen Liebe. Bei der Rechtfertigung werden Glaube, Hoffnung und Liebe in unsere Herzen gegossen und es wird uns geschenkt, dem Willen Gottes zu gehorchen (Vgl. dazu auch 1812).

1992 Die Rechtfertigung wurde uns durch das Leiden Christi verdient, der sich am Kreuz als lebendige, heilige, Gott wohlgefällige Opfergabe dargebracht hat und dessen Blut zum Werkzeug der Sühne für die Sünden aller Menschen geworden ist. Die Rechtfertigung wird uns durch die Taufe, das Sakrament des Glaubens, gewährt. Sie läßt uns der Gerechtigkeit Gottes gleichförmig werden, der uns durch die Macht seiner Barmherzigkeit innerlich gerecht macht. Die Rechtfertigung hat die Verherrlichung Gottes und Christi sowie die Gabe des ewigen Lebens zum Ziel [Vgl. K. v. Trient: DS 1529] (Vgl. dazu auch 617, 1266, 294).

„Jetzt aber ist unabhängig vom Gesetz die Gerechtigkeit Gottes offenbart worden, bezeugt vom Gesetz und von den Propheten: die Gerechtigkeit Gottes aus dem Glauben an Jesus Christus, offenbart für alle, die glauben. Denn es gibt keinen Unterschied: Alle haben gesündigt und die Herrlichkeit Gottes verloren. Ohne es verdient zu haben, werden sie gerecht, dank seiner Gnade, durch die Erlösung in Christus Jesus. Ihn hat Gott dazu bestimmt, Sühne zu leisten mit seinem Blut, Sühne, wirksam durch Glauben. So erweist Gott seine Gerechtigkeit durch die Vergebung der Sünden, die früher, in der Zeit seiner Geduld, begangen wurden; er erweist seine Gerechtigkeit in der gegenwärtigen Zeit, um zu zeigen, dass er gerecht ist und den gerecht macht, der an Jesus glaubt“ (Röm 3,21–26) (Vgl. dazu auch 2543).

1993 ie Rechtfertigung begründet ein Zusammenwirken zwischen der Gnade Gottes und der Freiheit des Menschen. Sie äußert sich dadurch, dass der Mensch dem Wort Gottes, das ihn zur Umkehr auffordert, gläubig zustimmt und in der Liebe mit der Anregung des Heiligen Geistes zusammenwirkt, der unserer Zustimmung zuvorkommt und sie trägt (Vgl. dazu auch 2008).

„Wenn Gott durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes das Herz des Menschen berührt, bleibt einerseits der Mensch nicht ganz untätig, denn er nimmt ja jene Eingebung auf, die er auch ablehnen könnte; anderseits kann er sich doch nicht aus freiem Willen heraus ohne die Gnade Gottes zur Gerechtigkeit vor ihm erheben“ (K. v. Trient: D5 1525) (Vgl. dazu auch 2068).

1994 Die Rechtfertigung ist das erhabenste Werk der Liebe Gottes. Sie wird in Jesus Christus geoffenbart und durch den Heiligen Geist gewährt. Der hl. Augustinus ist der Ansicht, dass „die Rechtfertigung des Gottlosen ein größeres Werk ist als die Erschaffung des Himmels und der Erde“, denn „Himmel und Erde werden vergehen, während das Heil und die Rechtfertigung der Auserwählten bleiben werden“ (ev. Jo. 72,3). Er meint sogar, die Rechtfertigung der Sünder übertreffe die Erschaffung der Engel in Gerechtigkeit, da sie von einem noch größeren Erbarmen zeuge (Vgl. dazu auch 312, 412).

1995 Der Heilige Geist ist der innere Meister. Die Rechtfertigung läßt den „inneren Menschen“ erstehen (Röm 7,22; Eph 3,16) und bringt die Heiligung des ganzen menschlichen Wesens mit sich (Vgl. dazu auch 741).

„Wie ihr eure Glieder in den Dienst der Unreinheit und der Gesetzlosigkeit gestellt habt, so dass ihr gesetzlos wurdet, so stellt jetzt eure Glieder in den Dienst der Gerechtigkeit, so dass ihr heilig werdet ... Jetzt, da ihr aus der Macht der Sünde befreit und zu Sklaven Gottes geworden seid, habt ihr einen Gewinn, der zu eurer Heiligung führt und das ewige Leben bringt“ (Röm 6,19.22).

II Die Gnade

1996 Wir haben unsere Rechtfertigung der Gnade Gottes zu verdanken. Die Gnade ist das Wohlwollen, die ungeschuldete Hilfe, die Gott uns schenkt, um seinem Ruf zu entsprechen. Denn unsere Berufung ist es, Kinder Gottes zu werden [Vgl. Joh 1,12–18], seine Adoptivsöhne [Vgl. Röm 8, 14–17], teilzuhaben an der göttlichen Natur [Vgl. 2 Petr 1,3–4] und am ewigen Leben [Vgl. Joh 17,3] (Vgl. dazu auch 153).

1997 Die Gnade ist eine Teilhabe am Leben Gottes; sie führt uns in das Innerste des dreifaltigen Lebens: Durch die Taufe hat der Christ Anteil an der Gnade Christi, der das Haupt seines Leibes ist. Als ein „Adoptivsohn“ darf er nun in Vereinigung mit dem eingeborenen Sohn Gott „Vater“ nennen. Er empfängt das Leben des Geistes, der ihm die Liebe einhaucht und der die Kirche aufbaut (Vgl. dazu auch 375, 260).

1998 Diese Berufung zum ewigen Leben ist übernatürlich. Sie ist ganz dem ungeschuldeten Zuvorkommen Gottes zu verdanken, denn er allein kann sich offenbaren und sich schenken. Sie geht über die Verstandes- und Willenskräfte des Menschen und jedes Geschöpfes hinaus [Vgl. 1 Kor 2,7-9] (Vgl. dazu auch 1719).

1999 Die Gnade Christi besteht darin, dass uns Gott ungeschuldet sein Leben schenkt. Er gießt es durch den Heiligen Geist in unsere Seele ein, um sie von der Sünde zu heilen und sie zu heiligen. Das ist die heiligmachende oder vergöttlichende Gnade, die wir in der Taufe erhalten haben. Sie ist in uns der Ursprung des „Heiligungswerkes“ [Vgl. Joh 4,14; 7, 38–39] (Vgl. dazu auch 1966).

„Wenn also jemand in Christus ist, dann ist er eine neue Schöpfung: Das Alte ist vergangen, Neues ist geworden. Aber das alles kommt von Gott, der uns durch Christus mit sich versöhnt“ hat (2 Kor 5,17–18).

2000 Die heiligmachende Gnade ist ein bleibendes Geschenk, eine übernatürliche feste Neigung. Sie vervollkommnet die Seele, um sie zu befähigen, mit Gott zu leben und aus seiner Liebe zu handeln. Man unterscheidet die sogenannte habituelle Gnade, das heißt eine bleibende Neigung, entsprechend dem göttlichen Ruf zu leben und zu handeln, von den sogenannten helfenden Gnaden, das heißt dem göttlichen Eingreifen zu Beginn der Bekehrung oder im Verlauf des Heiligungswerkes.

2001 Schon die Vorbereitung des Menschen auf den Empfang der Gnade ist ein Werk der Gnade. Diese ist notwendig, um unser Mitwirken an der Rechtfertigung durch den Glauben und an der Heiligung durch die Liebe hervorzurufen und zu unterstützen. Gott vollendet in uns, was er begonnen hat, „denn er beginnt, indem er bewirkt, dass wir wollen; er vollendet, indem er mit unserem schon bekehrten Wollen mitwirkt“ (Augustinus, grat. 17) (Vgl. dazu auch 490).

„Zwar arbeiten auch wir, aber wir arbeiten nur zusammen mit Gott, der arbeitet. Sein Erbarmen ist uns nämlich zuvorgekommen, damit wir geheilt wurden, und es folgt uns, damit wir, einmal geheilt, belebt werden; es kommt uns zuvor, damit wir gerufen werden, und es folgt uns, damit wir verherrlicht werden; es kommt uns zuvor, damit wir fromm leben, und folgt uns, damit wir für immer mit Gott leben, denn ohne ihn können wir nichts tun“ (Augustinus, nat. et grat. 31).

2002 Das freie Handeln Gottes erfordert die freie Antwort des Menschen. Denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild geschaffen und hat ihm zusammen mit der Freiheit die Fähigkeit verliehen, ihn zu erkennen und zu lieben. Die Seele kann nur freiwillig in die Gemeinschaft der Liebe eintreten. Gott berührt das Herz des Menschen unmittelbar und bewegt es direkt. Er hat in den Menschen eine Sehnsucht nach dem Wahren und Guten gelegt, die er allein erfüllen kann. Die Verheißungen des „ewigen Lebens“ entsprechen über alle Hoffnung hinaus diesem inneren Verlangen (Vgl. dazu auch 1742).

„Wenn du am Ende deiner sehr guten Werke am siebten Tag geruht hast, dann um uns durch die Stimme deines Buches im voraus zu sagen, dass auch wir am Ende unserer Werke, die deshalb ‚sehr gut‘ sind, weil du sie uns geschenkt hast, am Sabbat des ewigen Lebens in dir ruhen werden“ (Augustinus, conf. 13, 36,51) (Vgl. dazu auch 2550).

2003 Die Gnade ist in erster Linie die Gabe des Heiligen Geistes, der uns rechtfertigt und heiligt. Zur Gnade gehören aber auch die Gaben, die der Geist uns gewährt, um uns an seinem Wirken teilnehmen zu lassen und uns zu befähigen, am Heil der andern und am Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, mitzuwirken. Dazu gehören die sakramentalen Gnaden, das heißt Gaben, die den verschiedenen Sakramenten zu eigen sind. Dazu gehören aber auch die besonderen Gnaden, die entsprechend dem vom hl. Paulus verwendeten griechischen Ausdruck Charismen genannt werden, der Wohlwollen, freies Geschenk und Wohltat bedeutet [Vgl. LG 12]. Es gibt verschiedene Charismen, manchmal außerordentliche wie die Wunder- oder Sprachengabe. Sie alle sind auf die heiligmachende Gnade hingeordnet und haben das Gemeinwohl der Kirche zum Ziel. Sie stehen im Dienst der Liebe, welche die Kirche aufbaut [Vgl. 1 Kor 12] (Vgl. dazu auch 1108, 1127, 799 – 801).

2004 Unter den besonderen Gnaden sind die Standesgnaden zu erwähnen, welche die Ausübung der Pflichten des christlichen Lebens und der Dienste innerhalb der Kirche begleiten.

„Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Hat einer die Gabe prophetischer Rede, dann rede er in Übereinstimmung mit dem Glauben; hat einer die Gabe des Dienens, dann diene er. Wer zum Lehren berufen ist, der lehre; wer zum Trösten und Ermahnen berufen ist, der tröste und ermahne. Wer gibt, gebe ohne Hintergedanken; wer Vorsteher ist, setze sich eifrig ein; wer Barmherzigkeit übt, der tue es freudig“ (Röm 12,6–8).

2005 Da die Gnade übernatürlich ist, entzieht sie sich unserer Erfahrung und ist nur durch den Glauben zu erkennen. Wir können uns also nicht auf unsere Gefühle oder Werke verlassen, um daraus zu folgern, dass wir gerechtfertigt und gerettet sind [Vgl. K. v. Trient: DS 1533-1534]. Doch nach dem Wort des Herrn: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen“ (Mt 7,20), können wir, wenn wir an die Wohltaten Gottes in unserem Leben und im Leben der Heiligen denken, darin eine Gewähr dafür erblicken, dass die Gnade in uns am Werk ist. Das ermutigt uns zu einem stets stärkeren Glauben und zu einer Haltung vertrauender Armut (Vgl. dazu auch 1768).

Diese Haltung wird besonders gut in der Antwort der hl. Jeanne d‘Arc auf eine Fangfrage ihrer kirchlichen Richter veranschaulicht: Befragt, ob sie wisse, dass sie in der Gnade Gottes sei, antwortet sie: „Falls ich nicht in ihr bin, wolle Gott mich in sie versetzen; falls ich in ihr bin, möge Gott mich in ihr bewahren“ (Jeanne d‘Arc, proc.).

III Das Verdienst

„Die Schar der Heiligen verkündet deine Größe, denn in der Krönung ihrer Verdienste krönst du das Werk deiner Gnade“ (MR, Präfation von den Heiligen, nach einem Wort des „Lehrers der Gnade“, des hl. Augustinus, Psal. 102,7).

2006 Das Wort „Verdienst“ bezeichnet im allgemeinen die Vergeltung, die eine Gemeinschaft oder Gesellschaft für die Tat eines ihrer Mitglieder schuldet, die als Wohltat oder Missetat, als etwas zu Belohnendes oder zu Bestrafendes empfunden wird. Verdienste zu vergelten, ist Sache der Tugend der Gerechtigkeit, denn es entspricht dem für sie geltenden Prinzip der Gleichheit (Vgl. dazu auch 1723, 1807).

2007 Gegenüber Gott gibt es von seiten des Menschen kein Verdienst im eigentlichen Sinn. Zwischen ihm und uns besteht eine unermeßliche Ungleichheit, denn wir haben alles von ihm, unserem Schöpfer, empfangen (Vgl. dazu auch 42).

2008 Der Mensch hat nur deshalb im christlichen Leben bei Gott ein Verdienst, weil Gott in Freiheit verfügt hat, den Menschen mit seiner Gnade mitwirken zu lassen. Ausgangspunkt für dieses Mitwirken ist immer das väterliche Handeln Gottes, das den Anstoß für das freie Handeln des Menschen gibt, so dass die Verdienste für gute Werke in erster Linie der Gnade Gottes und erst dann dem Glaubenden zuzuschreiben sind. Das Verdienst des Menschen kommt im Grunde Gott zu, denn seine guten Taten gehen in Christus aus den zuvorkommenden und helfenden Gnaden des Heiligen Geistes hervor (Vgl. dazu auch 306, 155, 970).

2009 Die Annahme an Kindes Statt macht uns aus Gnade der göttlichen Natur teilhaftig. Sie kann uns darum der ungeschuldeten Gerechtigkeit Gottes entsprechend ein wirkliches Verdienst verleihen. Dies ist ein Recht aus Gnade, das volle Recht der Liebe, die uns zu „Miterben“ Christi macht, würdig, „das ewige Leben zu gegebener Zeit zu erlangen“ (K. v. Trient: DS 1546). Die Verdienste unserer guten Werke sind Geschenke der göttlichen Güte [Vgl. K. v. Trient: DS 1548]. „Die Gnade ist vorausgegangen; jetzt wird vergolten, was geschuldet ist ... Die Verdienste sind Geschenke Gottes“ (Augustinus, serm. 298, 4–5) (Vgl. dazu auch 604).

2010 Da in der Ordnung der Gnade das erste Handeln Gott zukommt, kann niemand die erste Gnade verdienen, aus der die Bekehrung, die Vergebung und die Rechtfertigung hervorgehen. Erst vom Heiligen Geist und der Liebe dazu angetrieben, können wir uns selbst und anderen die Gnaden verdienen, die zu unserer Heiligung, zum Wachstum der Gnade und der Liebe sowie zum Erlangen des ewigen Lebens beitragen. Der Weisheit Gottes gemäß können selbst zeitliche Güter wie Gesundheit oder Freundschaft verdient werden. Diese Gnaden und Güter sind Gegenstand des christlichen Gebetes. Dieses sorgt für die Gnade, die für unsere verdienstlichen Taten unerläßlich ist (Vgl. dazu auch 1998).

2011 Die Liebe Christi ist in uns die Quelle all unserer Verdienste vor Gott. Die Gnade vereint uns in tätiger Liebe mit Christus und gewährleistet so den übernatürlichen Charakter unserer Taten und folglich ihren Verdienst vor Gott und den Menschen. Die Heiligen waren sich stets lebhaft bewusst, dass ihre Verdienste reine Gnade sind (Vgl. dazu auch 492):

„Nach der Verbannung auf Erden hoffe ich, in der Heimat mich an dir zu erfreuen; aber ich will nicht Verdienste für den Himmel sammeln, sondern allein für deine Liebe arbeiten ... Am Ende dieses Lebens werde ich mit leeren Händen vor dir erscheinen; denn ich bitte dich nicht, o Herr, meine Werke zu zählen. All unsere Gerechtigkeit ist voll Makel in deinen Augen! Ich will mich also mit deiner eigenen Gerechtigkeit bekleiden und von deiner Liebe den ewigen Besitz deiner selbst erlangen“. (Theresia vom Kinde Jesu, offr.)

IV Die christliche Heiligkeit

2012 „Wir wissen, dass Gott bei denen, die ihn lieben, alles zum Guten führt ... denn alle, die er im voraus erkannt hat, hat er auch im voraus dazu bestimmt, an Wesen und Gestalt seines Sohnes teilzuhaben, damit dieser der Erstgeborene von vielen Brüdern sei. Die aber, die er vorausbestimmt hat, hat er auch berufen, und die er berufen hat, hat er auch gerecht gemacht; die er aber gerecht gemacht hat, die hat er auch verherrlicht“ (Röm 8,28–30) (Vgl. dazu auch 459).

2013 „Daher ist allen klar, dass alle Christgläubigen jeglichen Standes oder Ranges zur Fülle des christlichen Lebens und Vollkommenheit der Liebe berufen sind“ (LG 40). Alle sind zur Heiligkeit berufen: „Ihr sollt also vollkommen sein, wie es auch euer himmlischer Vater ist“ (Mt 5,48) (Vgl. dazu auch 915, 2545, 825).

„Zur Erreichung dieser Vollkommenheit sollen die Gläubigen die Kräfte, die sie nach Maß der Gabe Christi empfangen haben, anwenden, um, ... indem sie dem Willen des Vaters in allem gehorchen, sich der Ehre Gottes und dem Dienst am Nächsten mit ganzem Herzen zu verschreiben. So wird die Heiligkeit des Gottesvolkes zu überreichen Früchten anwachsen, wie es in der Geschichte der Kirche durch das Leben so vieler Heiliger leuchtend aufgezeigt wird“ (LG 40).

2014 Der geistliche Fortschritt strebt nach immer innigerer Vereinigung mit Christus. Diese Vereinigung wird „mystisch“ genannt, weil sie durch die Sakramente – „die heiligen Mysterien“ – am Mysterium Christi teilhat und in Christus am Mysterium der heiligsten Dreifaltigkeit. Gott beruft uns alle zu dieser innigen Vereinigung mit ihm. Besondere Gnaden oder außerordentliche Zeichen dieses mystischen Lebens werden nur Einzelnen gewährt, um die uns allen geschenkte Gnade sichtbar zu machen (Vgl. dazu auch 774).

2015 Der Weg zur Vollkommenheit führt über das Kreuz. Es gibt keine Heiligkeit ohne Entsagung und geistigen Kampf [Vgl. 2 Tim 4]. Der geistliche Fortschritt verlangt Askese und Abtötung, die stufenweise dazu führen, im Frieden und in der Freude der Seligpreisungen zu leben (Vgl. dazu auch 407, 2725, 1438).

„Wer aufsteigt, hört nie auf, durch endlose Anfänge von Anfang zu Anfang zu schreiten. Wer aufsteigt, hört nie auf, zu ersehnen, was er schon kennt“ (Gregor von Nyssa, hom. in Cant. 8).

2016 Die Kinder unserer Mutter, der heiligen Kirche, erhoffen die Gnade der Beharrlichkeit bis zum Ende und die Belohnung durch Gott, ihren Vater, für die guten Werke, die sie dank seiner Gnade in Gemeinschaft mit Jesus vollbracht haben [Vgl. K. v. Trient: DS 1576]. Da sie sich an die gleiche Lebensregel halten, teilen die Gläubigen die „selige Hoffnung“ derer, die das göttliche Erbarmen in der „Heiligen Stadt“ versammelt. Dieses „neue Jerusalem“, das von Gott her aus dem Himmel herabkommt, ist „bereit wie eine Braut, die sich für ihren Mann geschmückt hat“ (Offb 21,2) (Vgl. dazu auch 162, 1821, 1274).

KURZTEXTE

2017 Die Gnade des Heiligen Geistes schenkt uns die Gerechtigkeit Gottes. Der Geist vereint uns durch den Glauben und die Taufe mit dem Leiden und der Auferstehung Christi und läßt uns an dessen Leben teilhaben.

2018 Die Rechtfertigung hat wie die Bekehrung zwei Seiten. Unter dem Antrieb der Gnade wendet sich der Mensch Gott zu und von der Sünde ab; so empfängt er die Vergebung und die Gerechtigkeit von oben.

2019 Die Rechtfertigung besteht in der Sündenvergebung, der Heiligung und der Erneuerung des inneren Menschen.

2020 Die Rechtfertigung ist uns durch das Leiden Christi verdient worden und wird uns durch die Taufe gewährt. Sie läßt uns der Gerechtigkeit Gottes gleichförmig werden, die uns gerecht macht. Sie hat die Ehre Gottes und Christi und das Geschenk des ewigen Lebens zum Ziel. Sie ist das vortrefflichste Werk der Barmherzigkeit Gottes.

2021 Die Gnade ist die Hilfe, die Gott uns gewährt, um unserer Berufung zu entsprechen, seine Adoptivkinder zu werden. Sie führt uns in das Innerste des Lebens der Dreifaltigkeit ein.

2022 Im Werk der Gnade kommt das göttliche Handeln der freien Antwort des Menschen zuvor, führt zu ihr hin und ruft sie hervor. Die Gnade entspricht den tiefen Erwartungen der menschlichen Freiheit; sie ruft diese auf, mit ihr mitzuwirken und vervollkommnet sie.

2023 Die heiligmachende Gnade ist die ungeschuldete Gabe, in der Gott uns sein Leben schenkt. Sie wird vom Heiligen Geist in unsere Seele eingegossen, um sie von der Sünde zu heilen und sie zu heiligen.

2024 Die heiligmachende Gnade macht uns „Gott wohlgefällig“. Besondere Gaben des Heiligen Geistes, die Charismen, sind auf die heilig machende Gnade hingeordnet und haben das Gemeinwohl der Kirche zum Ziel. Gott handelt auch durch vielfältige, helfende Gnaden, die man von der habituellen Gnade, die in uns dauernd vorhanden ist, unterscheidet.

2025 Verdienst vor Gott gibt es für uns nur infolge des freien Ratschlusses Gottes, den Menschen am Wirken seiner Gnade zu beteiligen. Das Verdienst gebührt in erster Linie der Gnade Gottes, in zweiter Linie dem Mitwirken des Menschen. Das Verdienst des Menschen kommt somit Gott zu.

2026 Durch unsere Annahme an Kindes Statt und dank der ungeschuldeten Gerechtigkeit Gottes kann die Gnade des Heiligen Geistes uns ein wirkliches Verdienst ermöglichen. Die Liebe ist in uns die Hauptquelle des Verdienstes vor Gott.

2027 Niemand kann sich die erste Gnade verdienen, welche die Bekehrung bewirkt. Unter dem Antrieb des Heiligen Geistes können wir für uns und auch für andere die Gnaden verdienen, die uns zum ewigen Leben verhelfen, wie auch die notwendigen zeitlichen Güter.

2028 „Daher ist allen klar, dass alle Christgläubigen jeglichen Standes oder Ranges zur Fülle des christlichen Lebens und zur Vollkommenheit der Liebe berufen sind“ (LG 40). „Die christliche Vollkommenheit hat nur eine Grenze: die, keine Grenze zu haben“ (Gregor von Nyssa, v. Mos).

2029 „Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach“ (Mt 16 24).

ARTIKEL 14: DIE KIRCHE – MUTTER UND LEHRMEISTERIN

2030 Der Getaufte erfüllt seine Sendung in der Kirche, der Gemeinschaft aller Getauften. Von der Kirche empfängt er das Wort Gottes, das die Weisungen des „Gesetzes Christi“ (Gal 6,2) enthält. Von der Kirche empfängt er die Gnade der Sakramente, die ihn auf dem „Weg“ stärkt. Die Kirche gibt ihm das Beispiel der Heiligkeit. In der heiligen Jungfrau Maria erkennt er die Gestalt und die Quelle dieser Heiligkeit; er gewahrt sie im unverfälschten Zeugnis derer, die sie leben; er entdeckt sie in der geistlichen Tradition und in der langen Geschichte der Heiligen, die ihm vorausgegangen sind und deren jeweiliger Gedenktag in der Liturgie gefeiert wird (Vgl. dazu auch 828, 970, 1172).

2031 Das sittliche Leben ist ein geistiger Gottesdienst. Im Leib Christi, den wir bilden, und in Verbindung mit der Darbringung der Eucharistie bringen wir uns selbst als „lebendiges und heiliges Opfer“ dar, das Gott gefällt (Röm 12,1). In der Liturgie und der Feier der Sakramente verbinden sich Gebet und Lehre mit der Gnade Christi, um das christliche Handeln zu erhellen und zu nähren. Wie das ganze christliche Leben findet das sittliche Leben seine Quelle und seinen Höhepunkt im eucharistischen Opfer (Vgl. dazu auch 1368).

I Sittliches Leben und Lehramt der Kirche

(Vgl. dazu auch 85 – 87, 888 – 892)

2032 Die Kirche ist „die Säule und das Fundament der Wahrheit“ (1 Tim 3, 15). Den „feierlichen Auftrag Christi zur Verkündigung der Heilswahrheit hat die Kirche von den Aposteln erhalten“ (LG 17). „Der Kirche kommt es zu, immer und überall die sittlichen Grundsätze auch über die soziale Ordnung zu verkündigen wie auch über menschliche Dinge jedweder Art zu urteilen, insoweit die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen dies erfordern“ (CIC, can. 747, § 2) (Vgl. dazu auch 2246, 2420).

2033 Das Lehramt der Hirten der Kirche auf dem Gebiet der Moral wird für gewöhnlich in der Katechese und Predigt ausgeübt, mit Hilfe der Werke der Theologen und der geistlichen Schriftsteller. Unter Leitung und Aufsicht der Hirten ist das „Vermächtnis“ der christlichen Moral von Generation zu Generation weitergegeben worden. Dieses besteht aus einer unverwechselbaren Gesamtheit von Regeln, Geboten und Tugenden, welche sich aus dem Glauben an Christus ergeben und durch die Liebe belebt werden. Diese Katechese nimmt nach alter Tradition neben dem Glaubensbekenntnis und dem Vaterunser den Dekalog zur Grundlage, der die für alle Menschen geltenden Grundsätze des sittlichen Lebens ausspricht (Vgl. dazu auch 84).

2034 Der Papst und die Bischöfe sind „authentische, das heißt mit der Autorität Christi versehene Lehrer, die dem ihnen anvertrauten Volk den Glauben verkündigen, der geglaubt und auf die Sitten angewandt werden soll“ (LG 25). Das universale ordentliche Lehramt des Papstes und der in Gemeinschaft mit ihm stehenden Bischöfe lehrt die Gläubigen die zu glaubende Wahrheit, die zu lebende Liebe und die zu erhoffende Seligkeit.

2035 Die höchste Stufe in der Teilhabe an der Autorität Christi wird durch das Charisma der Unfehlbarkeit gewährleistet. Diese reicht so weit wie das Vermächtnis der göttlichen Offenbarung [Vgl. LG 25]. Sie erstreckt sich auf alle Elemente der Lehre einschließlich der Sittenlehre, ohne welche die Heilswahrheiten des Glaubens nicht bewahrt, dargelegt und beobachtet werden können [Vgl. CDF, Erkl. „Mysterium Ecclesiæ“ 3].

2036 Die Autorität des Lehramtes erstreckt sich auch auf die einzelnen Gebote des natürlichen Sittengesetzes. Es ist heilsnotwendig, sie zu beobachten, wie der Schöpfer es verlangt. Wenn das Lehramt der Kirche die Vorschriften des sittlichen Naturgesetzes in Erinnerung ruft, übt es einen wesentlichen Teil seiner prophetischen Aufgabe aus, den Menschen zu verkünden, was sie in Wirklichkeit sind, und sie daran zu erinnern, was sie vor Gott sein sollen [Vgl. DH 14] (Vgl. dazu auch 1960).

2037 Das der Kirche anvertraute Gesetz Gottes wird den Gläubigen als Weg des Lebens und der Wahrheit gelehrt. Die Gläubigen haben das Recht [Vgl. CIC, can. 213], in den heilsamen göttlichen Geboten unterwiesen zu werden, die das Urteilsvermögen läutern und mit Hilfe der Gnade die verwundete menschliche Vernunft heilen. Sie haben die Pflicht, die durch die rechtmäßige Autorität der Kirche erlassenen Anordnungen und Vorschriften zu beobachten. Selbst wenn diese disziplinärer Natur sind, erfordern sie Folgsamkeit in Liebe (Vgl. dazu auch 2041).

2038 Bei ihrer Aufgabe, die christliche Moral zu lehren und anzuwenden, benötigt die Kirche den Eifer der Seelsorger, das Wissen der Theologen und den Beitrag aller Christen und Menschen guten Willens. Der Glaube und das gelebte Evangelium schenken jedem eine Lebenserfahrung „in Christus“, die ihn erhellt und befähigt, die göttlichen und menschlichen Wirklichkeiten dem Geist Gottes entsprechend zu beurteilen [Vgl. 1 Kor 2,10–15]. So kann der Heilige Geist sich ganz einfacher Menschen bedienen, um Gelehrte und höchste Würdenträger zu erleuchten (Vgl. dazu auch 2442).

2039 Die kirchlichen Ämter sind im Geist brüderlichen Dienens und der Hingabe an die Kirche im Namen des Herrn auszuüben [Vgl. Röm 12,8.11]. Wer im Dienst der Kirche steht, soll sich hüten, sich bei der moralischen Beurteilung des eigenen Tuns auf eine bloß individuelle Sicht zurückzuziehen. Er soll soweit wie möglich das Wohl aller im Blick haben, wie es im natürlichen und geoffenbarten Sittengesetz und daher auch im Gesetz der Kirche und in der Lehre des Lehramtes über die sittlichen Fragen zum Ausdruck kommt. Es ist nicht angemessen, das persönliche Gewissen und die Vernunft dem moralischen Gesetz oder dem Lehramt der Kirche entgegenzusetzen (Vgl. dazu auch 1783).

2040 So kann sich unter den Christen eine echte Haltung kindlicher Liebe zur Kirche entwickeln. Sie ist die normale Entfaltung der Taufgnade, die uns im Schoß der Kirche gezeugt und zu Gliedern des Leibes Christi gemacht hat. In ihrer mütterlichen Sorge vermittelt uns die Kirche die Barmherzigkeit Gottes, die über alle unsere Sünden siegt und insbesondere im Sakrament der Versöhnung wirkt. Als eine sorgende Mutter spendet sie uns auch in ihrer Liturgie Tag für Tag die Nahrung des Wortes und der Eucharistie des Herrn (Vgl. dazu auch 167).

II Die Gebote der Kirche

2041 Die Gebote der Kirche stehen im Dienst eines sittlichen Lebens, das mit dem liturgischen Leben verbunden ist und sich von ihm nährt. Der verpflichtende Charakter dieser von den Hirten der Kirche erlassenen positiven Gesetze will den Gläubigen das unerläßliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern.

2042 Das erste Gebot („Du sollst am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen und dich knechtlicher Arbeit enthalten“) verlangt von den Gläubigen, den Gedenktag der Auferstehung des Herrn sowie die liturgischen Hauptfeste, welche die Mysterien des Herrn, der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren, zu heiligen. Sie sollen vor allem an der Eucharistiefeier teilzunehmen, zu der sich die christliche Gemeinschaft versammelt, und sich ausruhen von jenen Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung dieser Tage hindern könnten. [Vgl. CIC, cann. 1246–1248; CCEO, can. 881,1.2.4] (Vgl. dazu auch 1389, 2180).

Das zweite Gebot („Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten“) sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung, das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt [Vgl. CIC, can. 989; CCEO, can. 719] (Vgl. dazu auch 1457).

Das dritte Gebot („Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen“) gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn. Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit, dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie, Wert gelegt [Vgl. CIC, can. 92O; CCEO, cann. 708; 881,3] (Vgl. dazu auch 1389).

2043 Das vierte Gebot („Du sollst die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage halten“) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, dass wir die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [Vgl. CIC, can. 1249 – 1251; CCEO, cann. 882] (Vgl. dazu auch 2177).

Das fünfte Gebot („Du sollst der Kirche in ihren Erfordernissen beistehen“) besagt, dass die Gläubigen verpflichtet sind, ihren Möglichkeiten entsprechend der Kirche in ihren materiellen Erfordernissen beizustehen. (Vgl. CIC, can. 222; CCEO, can. 25. Die Bischofskonferenzen können außerdem für ihr Gebiet andere kirchliche Gebote erlassen; bgl. CIC, can. 455) (Vgl. dazu auch 1387, 1438).

Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [Vgl. CIC, can. 222] (Vgl. dazu auch 1351).

III Sittliches Leben und missionarisches Zeugnis

2044 Die Treue der Getauften ist eine entscheidende Voraussetzung zur Verkündigung des Evangeliums und für die Sendung der Kirche in der Welt. Damit die Heilsbotschaft vor den Menschen ihre Wahrheits- und Ausstrahlungskraft zeigen kann, muss sie durch das Lebenszeugnis der Christen beglaubigt werden. „Das Zeugnis des christlichen Lebens selbst und die guten in übernatürlichem Geist vollbrachten Werke haben die Kraft, Menschen zum Glauben und zu Gott zu führen“ (AA 6) (Vgl. dazu auch 852, 905).

2045 Als Glieder des Leibes, dessen Haupt Christus ist [Vgl. Eph 1,22], tragen die Christen durch die Beständigkeit ihrer Überzeugungen und ihres sittlichen Verhaltens zum Aufbau der Kirche bei. Die Kirche wächst, erstarkt und entwickelt sich durch die Heiligkeit ihrer Gläubigen [Vgl. LG 39], bis diese „zum vollkommenen Menschen werden und Christus in seiner vollendeten Gestalt darstellen“ (Eph 4, 13) (Vgl. dazu auch 753, 828).

2046 Durch ihr christusförmiges Leben beschleunigen die Christen das Kommen des Reiches Gottes, des Reiches „der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens“ (MR, Präfation vom Christkönigssonntag). Sie vernachlässigen deswegen ihre irdischen Aufgaben nicht; ihrem Meister getreu erfüllen sie diese redlich, geduldig und in Liebe (Vgl. dazu auch 671, 2819).

KURZTEXTE

2047 Das sittliche Leben ist ein geistiger Gottesdienst. Das christliche Handeln findet Nahrung in der Liturgie und in der Feier der Sakramente.

2048 Die Gebote der Kirche beziehen sich auf das sittliche und christliche Leben, das mit der Liturgie verbunden ist und sich aus ihr nährt.

2049 Die Hirten der Kirche üben ihr Lehramt im Bereich der Moral für gewöhnlich in Katechese und Predigt aus. Grundlage dafür ist der Dekalog, der die für jeden Menschen geltenden Grundsätze des sittlichen Lebens zum Ausdruck bringt.

2050 Als maßgebende Lehrer predigen der Papst und die Bischöfe dem Volk Gottes den Glauben, an dem festzuhalten und der im sittlichen Leben anzuwenden ist. Es steht ihnen auch zu, sich zu sittlichen Fragen zu äußern, die Gegenstand des sittlichen Naturgesetzes und der Vernunft sind.

2051 Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Hirten erstreckt sich auf all jene Elemente der Lehre, auch der Sittenlehre, ohne die sich die Heilswahrheiten des Glaubens nicht bewahren, darlegen und beobachten lassen.


DIE ZEHN GEBOTE

Exodus 20, 2 – 17

Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Sklavenhaus.

Du sollst neben mir keine anderen Götter haben.

Du sollst dir kein Gottesbild machen und keine Darstellung von irgend etwas am Himmel droben, auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde.

Du sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich nicht verpflichten, ihnen zu dienen. Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir feind sind, verfolge ich die Schuld der Väter an den Söhnen, an der dritten und vierten Generation; bei denen, die mich lieben und auf meine Gebote achten, erweise ich Tausenden meine Huld.

Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der Herr läßt den nicht ungestraft, der seinen Namen missbraucht.

Gedenke des Sabbat: Halte ihn heilig!

Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun: du, dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, dein Vieh und der Fremde, der in deinen Stadtbereichen Wohnrecht hat.

Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel, Erde und Meer gemacht und alles, was dazugehört; am siebten Tag ruhte er. Darum hat der Herr den Sabbattag gesegnet und ihn für heilig erklärt.

Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt.

Du sollst nicht morden.

Du sollst nicht die Ehe brechen,

Du sollst nicht stehlen.

Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen.

Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen.

Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgend etwas, das deinem Nächsten gehört.


Deuternonomium 5, 6 – 21

Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Sklavenhaus.

Du sollst neben mir keine anderen Götter haben.

Du sollst dir kein Gottesbildnis machen, das irgend etwas darstellt am Himmel droben, auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde.

Du sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich nicht verpflichten, ihnen zu dienen. Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir feind sind, verfolge ich die Schuld der Väter an den Söhnen und an der dritten und vierten Generation; bei denen, die mich lieben und auf meine Gebot achten, erweise ich Tausenden meine Huld.

Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der Herr läßt den nicht ungestraft, der seinen Namen missbraucht.

Achte auf den Sabbat: Halte ihn heilig, wie es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht hat.

Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun: du, dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, dein Rind, dein Esel und dein ganzes Vieh und der Fremde, der in deinen Stadtbereichen Wohnrecht hat. Dein Sklave und deine Sklavin sollen sich ausruhen wie du. Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der Herr, dein Gott, mit starker Hand und hocherhobenem Arm dort herausgeführt. Darum hat es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht, den Sabbat zu halten.

Ehre deinen Vater und deine Mutter, wie es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht hat, damit du lange lebst und es dir gut geht in dem Land, das der, Herr, dein Gott, dir gibt.

Du sollst nicht morden,

du sollst nicht die Ehe brechen,

du sollst nicht stehlen,

du sollst nicht Falsches gegen deinen Nächsten aussagen,

du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, und du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren, nicht sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel, nichts, was deinem Nächsten gehört.


Katechetische Überlieferung

Ich bin der Herr, dein Gott:

Du sollst keine anderen Götter neben mir haben

Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren.

Gedenke, dass du die Feiertage heiligst.

Ehre deinen Vater und deine Mutter damit du lange lebest und es dir wohlergehe auf Erden.

Du sollst nicht töten.

Du sollst nicht ehebrechen.

Du sollst nicht stehlen.

Du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen deinen Nächsten.

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau.

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut.

ZWEITER ABSCHNITT: DIE ZEHN GEBOTE

„Meister, was muss ich tun?“

2052 „Meister, was muss ich Gutes tun, um das ewige Leben zu gewinnen?“ Jesus weist den reichen jungen Mann, der ihm diese Frage stellt, zunächst darauf hin, dass Gott, der „allein Gute“, als Inbegriff und Quell alles Guten anzuerkennen sei. Dann sagt Jesus zu ihm: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote“. Und er nennt dem Fragesteller die Gebote, welche die Nächstenliebe betreffen: „Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen; ehre Vater und Mutter!“ Schließlich fasst Jesus diese Gebote zusammen: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!“ (Mt 19,16–19) (Vgl. dazu auch 1858).

2053 Dieser ersten Antwort wird noch eine zweite hinzugefügt: „Wenn du vollkommen sein willst, geh, verkauf deinen Besitz und gib das Geld den Armen; so wirst du einen bleibenden Schatz im Himmel haben; dann aber komm und folge mir nach!“ (Mt 19,21). Dies hebt die erste Antwort nicht auf. Es gehört zur Nachfolge Christi, dass man die Gebote hält. Das Gesetz wird nicht abgeschafft [Vgl. Mt 5,17], sondern der Christ wird aufgefordert, es in der Person seines Meisters wiederzufinden, der dessen vollkommene Erfüllung ist. Die Aufforderung Jesu an den jungen Mann, ihm im Gehorsam eines Jüngers und im Beobachten der Gebote nachzufolgen, ist in den drei synoptischen Evangelien mit der Aufforderung zu Armut und Keuschheit verbunden [Vgl. Mt 19,6–12.21.23–29]. Die evangelischen Räte sind von den Geboten nicht zu trennen (Vgl. dazu auch 1968, 1973).

2054 Jesus hat die zehn Gebote übernommen; er hat aber auch die Kraft des Geistes geoffenbart, die in ihnen wirkt. Er predigte eine Gerechtigkeit, die „weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer“ (Mt 5,20) und als die der Heiden [Vgl. Mt 5,46–47]. Er verdeutlichte die Forderungen der Gebote: „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten ... Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein“ (Mt 5,21–22) (Vgl. dazu auch 581).

2055 Als man ihm die Frage stellt: „Welches Gebot im Gesetz ist das wichtigste?“ (Mt 22,36), antwortet Jesus: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken. Das ist das wichtigste und erste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. An diesen beiden Geboten hängt das ganze Gesetz samt den Propheten“ (Mt 22,37–40) [Vgl. Dtn 6,5; Lev 19,18]. Der Dekalog ist im Licht dieses zweifachen und zugleich einzigen Gebotes der Liebe auszulegen, welche die Erfüllung des Gesetzes ist (Vgl. dazu auch 129):

„Die Gebote: Du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren!, und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. Also ist die Liebe die Erfüllung des Gesetzes“ (Röm 13,9–10).


Der Dekalog in der Heiligen Schrift

2056 „Dekalog“ bedeutet wörtlich „zehn Worte“ (Ex 34,28; Dtn 4,13; 10,4). Diese „zehn Worte“ hat Gott seinem Volk auf dem heiligen Berg Sinai geoffenbart. Im Unterschied zu den anderen von Mose aufgezeichneten Geboten [Vgl. Dtn 31,9.24] hat der „Finger Gottes“ (Ex 31, 18) [Vgl. Dtn 5,22] sie geschrieben. Darum sind sie in einem besonderen Sinn Worte Gottes. Überliefert werden sie uns im Buch Exodus [Vgl. Ex 20,1–17].und im Buch Deuteronomium [Vgl. Dtn 5,6–22]. Schon im Alten Testament nehmen die heiligen Bücher auf die „zehn Worte“ Bezug [Vgl. z. B. Hos 4,2; Jer 7,9; Ez 18,5–9]. Doch erst im Neuen Bund, in Jesus Christus, enthüllt sich ihr tiefster Sinn (Vgl. dazu auch 62, 700).

2057 Der Dekalog ist zunächst im Zusammenhang mit dem Auszug aus Ägypten zu verstehen, jener im Zentrum des Alten Bundes stehenden großen Befreiungstat Gottes. Diese „zehn Worte“, ob negativ als Verbote, oder positiv als Gebote (wie: „Ehre Vater und Mutter!“) formuliert, zeigen die Bedingungen für ein von der Sklaverei der Sünde befreites Leben. Der Dekalog ist ein Weg des Lebens (Vgl. dazu auch 2084):

Wenn du „den Herrn, deinen Gott, liebst, auf seinen Wegen gehst und auf seine Gebote, Gesetze und Rechtsvorschriften achtest, dann wirst du leben und zahlreich werden“ (Dtn 30,16).

Diese befreiende Kraft des Dekalogs zeigt sich zum Beispiel im Gebot der Sabbatruhe, das auch für die Fremden und die Sklaven gilt (Vgl. dazu auch 2170):

„Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der Herr, dein Gott, mit starker Hand und hoch erhobenem Arm dort herausgeführt“ (Dtn 5,15).

2058 In den „zehn Worten“ wird das Gesetz Gottes zusammengefasst und verkündet: „Diese Worte sagte der Herr auf dem Berg zu eurer vollzähligen Versammlung, mitten aus dem Feuer, aus Wolken und Dunkel, unter lautem Donner, diese Worte und sonst nichts. Er schrieb sie auf zwei Steintafeln und übergab sie mir“ (Dtn 5,22). Darum werden diese beiden Tafeln „die Bundesurkunde“ genannt (Ex 25,16). Sie enthalten die Bestimmungen des Bundes zwischen Gott und seinem Volk. Diese „Tafeln der Bundesurkunde“ (Ex 31,18; 32,15; 34,29) sollen in der „Lade“ aufbewahrt werden (Ex 25,16; 40,3) (Vgl. dazu auch 1962).

2059 Die „zehn Worte“ werden von Gott im Rahmen einer Theophanie ausgesprochen – „Auge in Auge hat der Herr auf dem Berg mitten aus dem Feuer mit euch geredet“ (Dtn 5,4). Die zehn Worte gehören zur Selbstoffenbarung Gottes und seiner Herrlichkeit. In den Geboten, die er gibt, schenkt Gott sich selbst und seinen heiligen Willen. Indem er seinen Willen kundtut, offenbart sich Gott seinem Volk (Vgl. dazu auch 707, 2823).

2060 Die Gabe der Gebote und des Gesetzes ist Bestandteil des Bundes, den Gott mit den Seinen geschlossen hat. Dem Buch Exodus zufolge ergeht die Offenbarung der „zehn Worte“ in der Zeit zwischen dem Bundesangebot [Vgl. Ex 19] und dem Bundesschluss [Vgl. Ex 24], nachdem sich das Volk verpflichtet hat, alles zu „tun“, was der Herr gesagt hatte, und ihm zu „gehorchen“ (Ex 24,7). Der Dekalog wird erst überliefert, wenn zuvor an den Bund erinnert worden ist („Der Herr, unser Gott, hat am Horeb einen Bund mit uns geschlossen“: Dtn 5,2) (Vgl. dazu auch 62).

2061 Die Gebote erhalten ihre volle Bedeutung innerhalb des Bundes. Der Schrift zufolge findet das moralische Handeln des Menschen seinen eigentlichen Sinn im Bund und durch den Bund. Das erste der „zehn Worte“ erinnert daran, dass Gott sein Volk zuerst geliebt hat:

„Da zur Bestrafung der Sünde der Übergang vom Freiheitsparadies zur Knechtschaft dieser Welt geschehen war, betrifft der erste Satz des Dekalogs, das erste Wort der Gebote Gottes, die Freiheit: ‚Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Sklavenhaus‘ (Ex 20,2; Dtn 5,6)“ (Origenes, horn. in Ex. 8,1) (Vgl. dazu auch 2086).

2062 Die eigentlichen Gebote folgen erst an zweiter Stelle; sie sagen, was aufgrund der durch den Bund gestifteten Zugehörigkeit zu Gott zu tun ist. Die sittliche Lebensführung ist Antwort auf das liebende Handeln des Herrn. Sie ist Anerkennung, Ehrerbietung und Danksagung an Gott. Sie ist Mitwirkung an dem Plan, den Gott in der Geschichte verfolgt (Vgl. dazu auch 142, 2002).

2063 Der Bund und der Dialog zwischen Gott und dem Menschen werden auch dadurch bezeugt, dass Gott als Gesetzgeber stets in der ersten Person spricht („Ich bin der Herr ...“) und sich dabei immer an einen Einzelnen wendet („Du...“). In allen Geboten Gottes wird der Adressat mit einem in der Einzahl gehaltenen Personalpronomen angesprochen. Während Gott seinen Willen dem ganzen Volk kundtut, teilt er ihn auch jedem einzelnen mit (Vgl. dazu auch 878).

Der Herr „schrieb die Liebe zu Gott vor und schärfte die Gerechtigkeit gegen den Nächsten ein, damit der Mensch gerecht und Gottes würdig wäre, und bereitete ihn durch den Dekalog auf seine Freundschaft und auf die Eintracht mit dem Nächsten vor ... Die Worte des Dekalogs ... dauern auch bei uns [den Christen] fort, denn durch die Ankunft [des Herrn] wurden sie ausgefaltet und erweitert, nicht aber aufgehoben“ (Irenäus, hær. 4,16,3–4).


Der Dekalog in der Überlieferung der Kirche

2064 Getreu der Schrift und in Übereinstimmung mit dem Beispiel Jesu hat die Überlieferung der Kirche dem Dekalog immer vorrangige Bedeutung zuerkannt.

2065 Seit dem hl. Augustinus nehmen die „zehn Gebote“ in der Unterweisung der Taufbewerber und der Gläubigen einen wichtigen Platz ein. Im 15. Jahrhundert kam der Brauch auf, die Gebote des Dekalogs in positiver Formulierung und in leicht einzuprägender Reimform wiederzugeben. Dieser Brauch besteht zum Teil noch heute. Die Katechismen der Kirche legten die christliche Sittenlehre oft anhand der „zehn Gebote“ dar.

2066 Im Lauf der Geschichte wurden die Gebote verschieden eingeteilt und numeriert. Der vorliegende Katechismus folgt der vom hl. Augustinus vorgenommenen Einteilung, die in der katholischen Kirche zur Tradition geworden ist. Sie ist auch die der lutherischen Bekenntnisse. Die griechischen Väter haben eine etwas andere Einteilung vorgenommen, die sich in den orthodoxen Kirchen und den reformierten Gemeinschaften findet.

2067 Die zehn Gebote bringen die Forderungen der Gottes- und Nächstenliebe zum Ausdruck. Die ersten drei Gebote beziehen sich vor allem auf die Liebe zu Gott, die sieben weiteren auf die Liebe zum Nächsten (Vgl. dazu auch 1853).

„Wie die Liebe zwei Gebote umfasst, auf die der Herr das ganze Gesetz und die Propheten bezieht ... so sind die zehn Gebote auf zwei Tafeln verteilt. Drei waren auf die eine Tafel und sieben auf die andere geschrieben“ (Augustinus, serm. 33,2,2).

2068 Das Konzil von Trient lehrt, dass die zehn Gebote für Christen verpflichtend sind und dass auch der gerechtfertigte Mensch sie zu befolgen hat [Vgl. DS 1569–1570]. Das Zweite Vatikanische Konzil bestätigt: „Die Bischöfe empfangen als Nachfolger der Apostel vom Herrn ... die Sendung, alle Völker zu lehren und jedem Geschöpf das Evangelium zu verkündigen, damit alle Menschen durch Glaube, Taufe und Erfüllung der Gebote das Heil erlangen“ (LG 24) (Vgl. dazu auch 1993, 888).


Die Einheit des Dekalogs

2069 Der Dekalog bildet ein unteilbares Ganzes. Jedes seiner „Worte“ verweist auf alle anderen; sie bedingen einander. Die beiden Tafeln erhellen einander; sie bilden eine Einheit. Wer ein Gebot übertritt, verstößt gegen das ganze Gesetz [Vgl. Jak 2,10–11]. Man kann den Mitmenschen nicht ehren, ohne Gott, seinen Schöpfer, zu preisen. Man kann Gott nicht anbeten, ohne die Menschen, seine Geschöpfe, zu lieben. Der Dekalog bringt das gottbezogene und das gesellschaftliche Leben des Menschen in eine Einheit (Vgl. dazu auch 2534).


Der Dekalog und das natürliche Gesetz

2070 Die zehn Gebote sind Teil der Offenbarung Gottes. Zugleich lehren sie uns die wahre Natur des Menschen. Sie heben seine wesentlichen Pflichten hervor und damit indirekt auch die Grundrechte, die der Natur der menschlichen Person innewohnen. Der Dekalog enthält einen hervorragenden Ausdruck des natürlichen Sittengesetzes (Vgl. dazu auch 1955):

„Von Anfang an hatte Gott die natürlichen Gebote in die Herzen der Menschen gepflanzt. Er begnügte sich zunächst damit, an sie zu erinnern. Das war der Dekalog“ (Irenäus, hær. 4,15,1).

2071 Obwohl die Gebote des Dekalogs schon der Vernunft einsichtig sind, wurden sie geoffenbart. Um zu einer vollständigen und sicheren Erkenntnis der Forderungen des natürlichen Gesetzes zu gelangen, bedurfte die sündige Menschheit dieser Offenbarung (Vgl. dazu auch 1960).

„Im Zustand der Sünde war eine volle Erklärung der Gebote des Dekalogs nötig geworden, weil das Licht der Vernunft verdunkelt und der Wille vom Weg abgewichen war“ (Bonaventura, sent. 4, 37, 1,3).

Wir erkennen die Gebote Gottes durch die göttliche Offenbarung, die uns in der Kirche verkündet wird und durch die Stimme des Gewissens (Vgl. dazu auch 1777).


Die Verbindlichkeit des Dekalogs

2072 Weil die zehn Gebote die Grundpflichten des Menschen gegenüber Gott und dem Nächsten zum Ausdruck bringen, sind sie ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind unveränderlich, sie gelten immer und überall. Niemand kann von ihnen dispensieren. Gott hat die zehn Gebote in das Herz des Menschen geschrieben (Vgl. dazu auch 1858, 1958).

2073 Die Gehorsamspflicht gegenüber den Geboten erstreckt sich auch auf Verpflichtungen, die der Sache nach weniger schwer wiegen. So wird z. B. durch das fünfte Gebot untersagt, einander durch Worte zu verletzen, was nur aufgrund der Umstände oder der Absicht dessen, der die Beleidigung ausspricht, ein schwerwiegendes Vergehen sein kann.

„Getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen“

2074 Jesus sagte: „Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt reiche Frucht; denn getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen“ (Joh 15,5). Die Frucht, von der hier die Rede ist, ist die Heiligkeit eines durch die Vereinigung mit Christus fruchtbaren Lebens. Wenn wir an Jesus Christus glauben, an seinen Mysterien teilhaben und seine Gebote halten, liebt der Erlöser in uns seinen Vater und seine Brüder, unseren Vater und unsere Brüder. Durch die Gnade des Heiligen Geistes wird seine Person zur lebendigen inneren Richtschnur unseres Handelns. „Das ist mein Gebot: Liebt einander, so wie ich euch geliebt habe“ (Joh 15,12) (Vgl. dazu auch 2732, 521).

KURZTEXTE

2075 „Was muss ich Gutes tun, um das ewige Leben zu gewinnen ?“ – „Wenn du ... das Leben erlangen willst, halte die Gebote“ (Mt 19,16–1 7).

2076 Durch sein Handeln und seine Predigt hat Jesus die bleibende Gültigkeit des Dekalogs bezeugt.

2077 Die Gabe des Dekalogs erfolgte innerhalb des Bundes, den Gott mit seinem Volk geschlossen hat. Die Gebote Gottes erhalten ihren wahren Sinn in und durch diesen Bund.

2078 In Treue zur Schrift und nach dem Beispiel Jesu hat die Überlieferung der Kirche dem Dekalog eine überaus wichtige und grundlegende Bedeutung zuerkannt.

2079 Der Dekalog bildet eine organische Einheit; jedes „Wort“ oder „Gebot“ verweist auf das Ganze. Wer ein Gebot übertritt, verstoßt gegen das gesamte Gesetz [Vgl. Jak 2,10–11].

2080 Der Dekalog drückt das natürliche Sittengesetz treffend aus. Wir kennen ihn durch die göttliche Offenbarung und die menschliche Vernunft.

2081 Die zehn Gebote sprechen ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen aus. Der Gehorsam gegenüber diesen Geboten umfasst jedoch auch der Sache nach weniger schwerwiegende Pflichten.

2082 Was Gott gebietet, ermöglicht er durch seine Gnade.

ERSTES KAPITEL: „DU SOLLST DEN HERRN, DEINEN GOTT, LIEBEN MIT GANZEM HERZEN, GANZER SEELE UND MIT ALL DEINER KRAFT“

2083 Jesus hat die Pflichten des Menschen gegenüber Gott in dem Wort zusammengefasst: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken“ (Mt 22,37) [Vgl. Lk 10,27 „... mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken“]. Dieses Gebot ist der unmittelbare Widerhall des feierlichen Anrufs: „Höre, Israel! Der Herr, unser Gott, der Herr ist einzig“ (Dtn 6,4) (Vgl. dazu auch 367).

Gott hat uns zuerst geliebt. An diese Liebe des einen Gottes erinnert das erste der „zehn Worte“. Die darauf folgenden Gebote erläutern die liebende Antwort, die der Mensch seinem Gott geben soll (Vgl. dazu auch 199).

ARTIKEL 1: DAS ERSTE GEBOT

„Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Sklavenhaus. Du sollst neben mir keine anderen Götter haben. Du sollst dir kein Gottesbild machen und keine Darstellung von irgend etwas am Himmel droben, auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde. Du sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich nicht verpflichten, ihnen zu dienen“ (Ex 20,2–5)[Vgl. Dtn 5,6–9].

„In der Schrift steht: Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du dich niederwerfen und ihm allein dienen“ (Mt 4,10).

I „Du sollst den Herrn, deinen Gott, anbeten und ihm dienen“

2084 Gott gibt sich zu erkennen, indem er an sein allmächtiges, gütiges und befreiendes Handeln in der Geschichte des Volkes erinnert, an das er sich wendet: „Ich habe dich aus Ägypten geführt, aus dem Sklavenhaus“. Das erste Wort enthält das erste Gebot des Gesetzes: „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen ... Ihr sollt nicht anderen Göttern nachfolgen“ (Dtn 6,13–14). Der erste Ruf und die gerechte Forderung Gottes ist die, dass der Mensch ihn annehme und ihn anbete (Vgl. dazu auch 2057, 398).

2085 Der eine und wahre Gott offenbart seine Herrlichkeit zunächst dem Volk Israel [Vgl. Ex 19,16–25; 24,15–18] Mit der Offenbarung Gottes wird auch die Berufung und das wahre Wesen des Menschen geoffenbart. Der Mensch ist berufen, Gott zu bezeugen, indem er so handelt, wie es seiner Erschaffung „nach dem Bilde Gottes“ und seiner Gottähnlichkeit entspricht (Vgl. dazu auch 200, 1701).

Der hl. Justin der Märtyrer sagt (um 155) zu einem gelehrten Juden: „Es wird nie ein anderer Gott sein, Tryphon, noch war von Ewigkeit her ein anderer Gott als der, der dieses Weltall gemacht und geordnet hat. Wir glauben ferner, dass unser Gott kein anderer ist als der eurige, dass er vielmehr der gleiche ist wie der, der eure Väter aus Ägypten geführt hat ‚mit starker Hand und erhobenem Arm‘. Auch setzen wir unsere Hoffnung auf keinen anderen Gott – es gibt ja keinen anderen –‚ sondern auf denselben wie ihr, auf den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs“ (Justin, dial. 11,1).

2086 Im ersten Wort „ist das Gebot des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe enthalten. Denn wenn wir von Gott sagen, er sei unbeweglich, unveränderlich, bleibe immer der gleiche, bekennen wir ihn mit Recht als treu ohne jede Ungerechtigkeit. Darum ist es notwendig, seinen Worten zuzustimmen, festen Glauben an ihn und gänzliches Vertrauen zu ihm zu haben. Wer aber seine Allmacht, Milde und Bereitschaft und Neigung zum Wohltun betrachtet – könnte der anders als all seine Hoffnung auf ihn setzen? Wenn er die Reichtümer der Güte und Liebe anschaut, die er in uns ausgegossen hat – muss er ihn dann nicht lieben? Daher gebraucht Gott zur Einleitung und als Abschluss seiner Befehle und Gebote die Worte ‚Ich bin der Herr’“ (Catech. R. 3,2,4) (Vgl. dazu auch 212, 2061).


Glaube (Vgl. dazu auch 1814 – 1816)

2087 Unser sittliches Leben wurzelt im Glauben an Gott, der uns seine Liebe offenbart. Der hl. Paulus spricht vom „Gehorsam des Glaubens“ (Röm 1,5; 16,26) als der ersten Pflicht. Im „Verkennen“ Gottes sieht er den Grund und die Erklärung für alle sittlichen Verfehlungen [Vgl. Röm 1,18–32] Wir haben Gott gegenüber die Pflicht, an ihn zu glauben und ihn zu bezeugen (Vgl. dazu auch 143).

2088 Das erste Gebot verlangt von uns, unseren Glauben zu nähren, ihn umsichtig und wachsam zu behüten und alles zurückzuweisen, was ihm widerspricht. Man kann auf verschiedene Weisen gegen den Glauben sündigen:

Freiwilliger Glaubenszweifel besteht in der Vernachlässigung oder Weigerung, für wahr zu halten, was Gott geoffenbart hat und die Kirche zu glauben vorlegt. Unfreiwilliger Zweifel besteht im Zögern, zu glauben, in der Mühe, über Einwände gegen den Glauben hinwegzukommen, oder auch in der Angst, die durch das Dunkel des Glaubens hervorgerufen wird. Wird der Zweifel mit Absicht gepflegt, kann er zu geistiger Verblendung führen (Vgl. dazu auch 157).

2089 Unglaube besteht in der Missachtung der geoffenbarten Wahrheit oder in der willentlichen Weigerung, ihr zuzustimmen. „Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“ (CIC, can. 751) (Vgl. dazu auch 162, 817).


Hoffnung (Vgl. dazu auch 1817 – 1821)

2090 Wenn Gott sich offenbart und den Menschen anruft, vermag dieser der göttlichen Liebe nicht aus eigener Kraft voll zu entsprechen. Er muss hoffen, dass Gott ihm die Fähigkeit schenken wird, seine Liebe zu erwidern und den Geboten der Liebe entsprechend zu handeln. Die Hoffnung ist die vertrauensvolle Erwartung des göttlichen Segens und der beseligenden Gottesschau; sie ist auch mit der Befürchtung verbunden, gegen die Liebe Gottes zu verstoßen und sich strafbar zu machen (Vgl. dazu auch 1996).

2091 Das erste Gebot betrifft auch die Sünden gegen die Hoffnung, nämlich die Verzweiflung und die Vermessenheit.

In der Verzweiflung hört der Mensch auf, von Gott sein persönliches Heil, die Gnadenhilfe, um zum Heil zu gelangen, oder die Vergebung seiner Sünden zu erhoffen. Er widersetzt sich damit der Güte Gottes, seiner Gerechtigkeit – denn der Herr bleibt seinen Verheißungen treu – und seiner Barmherzigkeit (Vgl. dazu auch 1864).

2092 Es gibt zwei Arten von Vermessenheit: Der Mensch überschätzt seine Fähigkeiten, indem er hofft, er könne das Heil ohne die Hilfe von oben erlangen; oder er hofft vermessen, er könne von der Allmacht und dem Erbarmen Gottes Vergebung erlangen, ohne sich zu bekehren, und selig werden, ohne es zu verdienen (Vgl. dazu auch 2732).


Liebe (Vgl. dazu auch 1822 – 1829)

2093 Im Glauben an die Liebe Gottes liegt die Aufforderung und die Pflicht, die göttliche Liebe aufrichtig zu erwidern. Das erste Gebot befiehlt uns, Gott über alles und seinetwegen sämtliche Geschöpfe zu lieben [Vgl. Dtn 6,4–5]

2094 Man kann auf verschiedene Weise gegen die Liebe zu Gott sündigen. Gleichgültigkeit versäumt es oder weigert sich, an die Liebe Gottes zu denken; sie verkennt deren zuvorkommendes Wesen und leugnet ihre Kraft. Undankbarkeit unterläßt es oder weigert sich, die Liebe Gottes dankbar anzuerkennen und in Gegenliebe zu erwidern. Lauheit zögert oder unterläßt, die göttliche Liebe zu erwidern; in ihr kann die Weigerung liegen, sich dieser Liebe auszuliefern. Überdruß an geistlichen Dingen [acedia] oder geistige Trägheit kann so weit gehen, dass man die von Gott kommende Freude verschmäht und das göttliche Gut verabscheut. Haß gegen Gott entspringt dem Stolz. Er widersetzt sich der Liebe Gottes, dessen Güte er leugnet und den er vorgeblich deswegen verwünscht, weil Gott die Sünden verbietet und Strafen verhängt (Vgl. dazu auch 2733, 2303).

II „Ihm allein sollst du dienen“

2095 Die göttlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe formen die sittlichen Tugenden und erfüllen sie mit Leben. So drängt uns die Liebe, Gott das zu geben, was wir ihm als Geschöpfe rechtmäßig schulden. Die Tugend der Gottesverehrung [virtus religionis] macht uns zu dieser Haltung bereit (Vgl. dazu auch 1807).


Anbetung (Vgl. dazu auch 2628)

2096 Der erste Akt der Tugend der Gottesverehrung ist die Anbetung. Gott anbeten heißt, ihn als Gott, als den Schöpfer und Retter, den Herrn und Meister von allem, was ist, als unendliche und barmherzige Liebe anzuerkennen. Jesus beruft sich auf das Buch Deuteronomium [Vgl. Dt 6,13] und sagt: „Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du dich niederwerfen und ihm allein dienen“ (Lk 4,8).

2097 Gott anbeten heißt, in Ehrfurcht und absoluter Unterwerfung die „Nichtigkeit des Geschöpfs“ anzuerkennen, welches einzig Gott sein Dasein verdankt. Gott anbeten heißt, wie Maria im Magnificat ihn zu loben, ihn zu preisen und sich selbst zu demütigen, indem man dankbar anerkennt, dass er Großes getan hat und dass sein Name heilig ist [Vgl. Lk 1,46–49]. Die Anbetung des einzigen Gottes befreit den Menschen von der Selbstbezogenheit, von der Sklaverei der Sünde und der Vergötzung der Welt (Vgl. dazu auch 2807).


Gebet

2098 Die Akte des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, die das erste Gebot befiehlt, vollenden sich im Gebet. Wir beten Gott an, indem wir den Geist in Lob- und Dankgebet, Fürbitte und Bitte zu Gott erheben. Das Gebet ist eine unerläßliche Voraussetzung, um die Gebote Gottes halten zu können. Man soll „allzeit beten und darin nicht nachlassen“ (Lk 18,1) (Vgl. dazu auch 2742).


Opfer

2099 Es ist richtig, Gott Opfer darzubringen zum Zeichen der Anbetung und des Dankes, des Flehens und der Gemeinschaft mit ihm. „Ein wahres Opfer ist jegliches Werk, das getan wird, um in heiliger Gemeinschaft Gott anzuhangen“ (Augustinus, civ. 10,6) (Vgl. dazu auch 613).

2100 Damit die äußere Opferhandlung wahrhaftig ist, muss sie Ausdruck einer inneren Opferhaltung sein: „Das Opfer, das Gott gefällt, ist ein zerknirschter Geist ...“ (Ps 51, 19). Die Propheten des Alten Bundes verurteilten oft die Opfer, die ohne innere Anteilnahme [Vgl. Am 5,21–25] oder ohne Liebe zum Nächsten [Vgl. Jes 1,10–20] dargebracht werden. Jesus erinnert an das Wort des Propheten Hosea: „Barmherzigkeit will ich, nicht Opfer“ (Mt 9,13; 12,7) [Vgl. Hos 6,6]. Das einzige vollkommene Opfer ist jenes, das Christus am Kreuz in völliger Hingabe an die Liebe des Vaters und zu unserem Heil dargebracht hat [Vgl. Hebr 9,13–14]. Indem wir uns mit seinem Opfer vereinen, können wir unser Leben zu einer Opfergabe an Gott machen (Vgl. dazu auch 2711, 614, 618).


Versprechen und Gelübde

2101 Bei mehreren Anlässen wird der Christ aufgerufen, Gott Versprechen zu machen. Taufe und Firmung, Trauung und Weihe sind stets mit einem solchen Versprechen verbunden. Aus persönlicher Frömmigkeit kann der Christ Gott auch eine Tat, ein Gebet, ein Almosen, eine Wallfahrt oder ähnliches versprechen. Im treuen Einhalten der Gott gemachten Versprechen zeigt sich die der göttlichen Majestät geschuldete Ehrerbietung und die Liebe zum getreuen Gott (Vgl. dazu auch 1237, 1064).

2102 „Ein Gelübde, das ist ein Gott überlegt und frei gegebenes Versprechen, das sich auf ein mögliches und besseres Gut bezieht, muss kraft der Tugend der Gottesverehrung erfüllt werden“ (CIC, can. 1191, § 1). Das Gelübde ist ein Akt der Hingabe, durch den sich der Christ Gott weiht oder ihm ein gutes Werk verspricht. Durch die Erfüllung seiner Gelübde schenkt er Gott, was er ihm versprochen und geweiht hat. So war der hl. Paulus, wie die Apostelgeschichte uns zeigt, sehr darauf bedacht, seine Gelübde zu erfüllen [Vgl. Apg 18,18; 21,23–24].

2103 Den Gelübden, den evangelischen Räten entsprechend zu leben, erkennt die Kirche einen beispielgebenden Wert zu [Vgl. CIC. can. 654] (Vgl. dazu auch 1973).

„Deshalb freut sich die Mutter Kirche darüber, dass sich in ihrem Schoß viele Männer und Frauen finden, die die Entäußerung des Erlösers nachdrücklicher befolgen und deutlicher erweisen, indem sie die Armut in der Freiheit der Kinder Gottes übernehmen und auf den Eigenwillen verzichten, das heißt, sie unterwerfen sich einem Menschen um Gottes willen hinsichtlich der Vollkommenheit über das Maß des Gebotes hinaus, um sich dem gehorsamen Christus mehr gleichzugestalten“ (LG 42). (Vgl. dazu auch 914)

In gewissen Fällen kann die Kirche aus angemessenen Gründen von Gelübden und Versprechen dispensieren [Vgl. CIC, cann. 692; 1196–1197].


Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Gottesverehrung und das Recht auf Religionsfreiheit

2104 Alle Menschen sind „verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren“ (DH 1). Zu dieser Pflicht werden die Menschen „durch ihre eigene Natur gedrängt“ (DH 2). Diese Pflicht verbietet nicht, „mit aufrichtigem Ernst“ die verschiedenen Religionen zu achten, die „nicht selten einen Strahl jener Wahrheit wiedergeben, die alle Menschen erleuchtet“ (NA 2); sie widerspricht auch nicht dem Liebesgebot, das die Christen drängt, „den Menschen, die in Irrtum oder Unwissenheit in den Dingen des Glaubens befangen sind, in Liebe, Klugheit und Geduld zu begegnen“ (DH 14) (Vgl. dazu auch 2467, 851).

2105 Die Pflicht, Gott aufrichtig zu verehren, betrifft sowohl den einzelnen Menschen als auch die Gesellschaft. Dies ist „die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi“ (DH 1). Indem die Kirche unablässig das Evangelium verkündet, bemüht sie sich darum, dass es den Menschen möglich wird, „Mentalität und Sitte, Gesetz und Strukturen der Gemeinschaft, in der jemand lebt, im Geist Christi zu gestalten“ (AA 13). Die Christen haben die soziale Verpflichtung, in jedem Menschen die Liebe zum Wahren und Guten zu achten und zu wecken. Dies verlangt von ihnen, die einzige wahre Religion, die in der katholischen und apostolischen Kirche verwirklicht ist [Vgl. DH 1], zu verbreiten. Die Christen sind berufen, das Licht der Welt zu sein [Vgl. AA 13]. Die Kirche bezeugt so die Königsherrschaft Christi über die ganze Schöpfung, insbesondere über die menschlichen Gesellschaften [Vgl. Leo XIII.. Enz. „Immortale Dei“; Pius Xl., Enz. „Quas primas“] (Vgl. dazu auch 854, 898).

2106 Religionsfreiheit bedeutet, „dass im religiösen Bereich niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner und in Verbindung mit anderen innerhalb der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln“ (DH 2). Dieses Recht gründet auf der Natur des Menschen, dessen Würde erfordert, dass er der göttlichen Wahrheit, die die zeitliche Ordnung übersteigt, freiwillig zustimmt. Deswegen bleibt dieses Recht „auch denjenigen erhalten, die der Verpflichtung, die Wahrheit zu suchen und an ihr festzuhalten, nicht nachkommen“ (DH 2) (Vgl. dazu auch 160, 1782, 1738).

2107 „Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, dass zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird“ (DH 6).

2108 Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen [Vgl. Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum“], noch ein angebliches Recht auf Irrtum [Vgl. Pius XII., Ansprache vom 6 Dezember 1953], sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit, das heißt darauf, dass im religiösen Bereich – innerhalb der gebührenden Grenzen – von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird. Dieses natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen, so dass es zum staatlichen Recht wird [Vgl. DH 2] (Vgl. dazu auch 1740).

2109 Das Recht auf Religionsfreiheit darf an sich weder unbeschränkt [Vgl. Pius VI., Breve „Quod aliquantum“] noch bloß durch eine positivistisch oder naturalistisch verstandene „öffentliche Ordnung“ [Vgl. Pius IX., Enz. „Quanta cura“] beschränkt sein. Die diesem Recht innewohnenden „gerechten Grenzen“ sind für jede Gesellschaftssituation den Forderungen des Gemeinwohls entsprechend durch die politische Klugheit zu bestimmen und durch die staatliche Autorität „nach rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung entsprechen“, zu bestätigen (DH 7) (Vgl. dazu auch 2244, 1906).

III „Du sollst neben mir keine anderen Götter haben“

2110 Das erste Gebot verbietet, neben dem einen Herrn, der sich seinem Volk geoffenbart hat, noch andere Götter zu verehren. Es untersagt Aberglauben und Unglauben. Der Aberglaube ist gewissermaßen ein abartiges Zuviel an Religiosität, der Unglaube ein Zuwenig, ein der Tugend der Gottesverehrung widersprechendes Laster.


Aberglaube

2111 Der Aberglaube ist eine Entgleisung des religiösen Empfindens und der Handlungen, zu denen es verpflichtet. Er kann sich auch in die Verehrung einschleichen, die wir dem wahren Gott erweisen. So wenn z. B. bestimmten, im übrigen berechtigten oder notwendigen Handlungen eine magische Bedeutung beigemessen wird. Wer die Wirksamkeit von Gebeten oder von sakramentalen Zeichen dem bloß äußerlichen Verrichten zuschreibt und dabei von den inneren Haltungen, die sie erfordern, absieht, verfällt dem Aberglauben [Vgl. Mt 23,16–22].


Götzendienst

2112 Das erste Gebot verurteilt die Vielgötterei. Es verlangt vom Menschen, nur an Gott, nicht an andere Götter zu glauben und außer dem einen Gott keine anderen Gottheiten zu verehren. Die Schrift mahnt beständig zur Zurückweisung der Götzen. Diese „sind nur Silber und Gold, ein Machwerk von Menschenhand. Sie haben einen Mund und reden nicht, Augen und sehen nicht.“ Diese kraftlosen Götzen machen kraftlos: „Die sie gemacht haben, sollen ihrem Machwerk gleichen, alle, die den Götzen vertrauen“ (Ps 115,4–5.8) [Vgl. Jes 44,9–10; Jer 10,1–16; Dtn 14,1–30; Bar 6; Weish 13,1–15,19]. Gott hingegen ist der „lebendige Gott“ (z. B. Jos 3,10 und Ps 42,3), der Leben schafft und in die Geschichte eingreift (Vgl. dazu auch 210).

2113 Götzendienst kommt nicht nur in den falschen Kulten des Heidentums vor. Er bleibt auch für den Glauben eine beständige Versuchung. Es ist Götzendienst, wenn der Mensch anstelle Gottes etwas Geschaffenes ehrt und verehrt, ob es sich nun um Götter oder Dämonen (z. B. im Satanismus) oder um Macht, Vergnügen, Rasse, Ahnen, Staat, Geld oder ähnliches handelt. „Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott und dem Mammon“, sagt Jesus (Mt 6,24). Zahlreiche Märtyrer starben, weil sie „das Tier“ nicht anbeteten [Vgl. Offb 13–14]; sie weigerten sich sogar, es auch nur zum Schein zu verehren. Götzendienst läßt Gott nicht als den einzigen Herrn gelten; er schließt also von der Gemeinschaft mit Gott aus [Vgl. Gal 5,20; Eph 5,5] (Vgl. dazu auch 2534, 398, 2289, 2473).

2114 In der Anbetung des einzigen Gottes wird das menschliche Leben zu einer Einheit. Das Gebot, den einen Herrn allein anzubeten, macht den Menschen einfach und rettet ihn vor unendlicher Zersplitterung. Der Götzendienst ist eine Perversion des dem Menschen angeborenen religiösen Empfindens. Den Götzen dient, „wer seinen unzerstörbaren Sinn für Gott auf etwas anderes als auf Gott richtet“ (Origenes, Cels. 2,40).


Wahrsagerei und Magie

2115 Gott kann seinen Propheten und anderen Heiligen die Zukunft offenbaren. Die christliche Haltung besteht jedoch darin, die Zukunft vertrauensvoll der Vorsehung anheimzustellen und sich jeglicher ungesunder Neugier zu enthalten. Wer es an notwendiger Voraussicht fehlen läßt, handelt verantwortungslos (Vgl. dazu auch 305).

2116 Sämtliche Formen der Wahrsagerei sind zu verwerfen: Indienstnahme von Satan und Dämonen, Totenbeschwörung oder andere Handlungen, von denen man zu Unrecht annimmt, sie könnten die Zukunft „entschleiern“ [Vgl. Dtn 18,10; Jer 29,8]. Hinter Horoskopen, Astrologie, Handlesen, Deuten von Vorzeichen und Orakeln, Hellseherei und dem Befragen eines Mediums verbirgt sich der Wille zur Macht über die Zeit, die Geschichte und letztlich über die Menschen, sowie der Wunsch, sich die geheimen Mächte geneigt zu machen. Dies widerspricht der mit liebender Ehrfurcht erfüllten Hochachtung, die wir allein Gott schulden.

2117 Sämtliche Praktiken der Magie und Zauberei, mit denen man sich geheime Mächte untertan machen will, um sie in seinen Dienst zu stellen und eine übernatürliche Macht über andere zu gewinnen – sei es auch, um ihnen Gesundheit zu verschaffen –‚ verstoßen schwer gegen die Tugend der Gottesverehrung. Solche Handlungen sind erst recht zu verurteilen, wenn sie von der Absicht begleitet sind, anderen zu schaden, oder wenn sie versuchen, Dämonen in Anspruch zu nehmen. Auch das Tragen von Amuletten ist verwerflich. Spiritismus ist oft mit Wahrsagerei oder Magie verbunden. Darum warnt die Kirche die Gläubigen davor. Die Anwendung sogenannter natürlicher Heilkräfte rechtfertigt weder die Anrufung böser Mächte noch die Ausbeutung der Gutgläubigkeit anderer.


Verfehlungen gegen die Gottesverehrung

2118 Das erste Gebot Gottes verwirft die Sünden gegen die Gottesverehrung. Dazu gehören in erster Linie: Gott in Worten oder Handlungen zu versuchen, Sakrileg und Simonie.

2119 Gott zu versuchen bedeutet, dass man seine Güte und Allmacht durch Worte oder Taten auf die Probe stellt. So wollte Satan Jesus dazu bringen, sich vom Tempel hinabzustürzen und dadurch Gott zum Eingreifen zu zwingen [Vgl. Lk 4,9]. Jesus hält ihm das Wort Gottes entgegen: „Ihr sollt den Herrn, euren Gott, nicht auf die Probe stellen“ (Dtn 6,16). Die Herausforderung, die in einem solchen Ansinnen an Gott liegt, verletzt die Ehrfurcht und das Vertrauen, die wir unserem Schöpfer und Herrn schulden. Dies schließt immer einen Zweifel an der Liebe, der Vorsehung und der Macht Gottes ein [Vgl. 1 Kor 10,9; Ex 17,2–7; Ps 95,9] (Vgl. dazu auch 394, 2088).

2120 Ein Sakrileg begeht, wer Sakramente oder andere liturgische Handlungen, gottgeweihte Personen, Dinge oder Orte entweiht oder verunehrt. Eine besonders schwere Sünde ist das Sakrileg dann, wenn es sich gegen die Eucharistie richtet, denn in diesem Sakrament ist der Leib Christi substantiell gegenwärtig [Vgl. CIC, cann. 1367; 1376] (Vgl. dazu auch 1374).

2121 Simonie besteht im Kauf oder Verkauf geistlicher Dinge. Zu Simon dem Zauberer, der die geistliche Macht kaufen wollte, die er in den Aposteln am Werk sah, sagte der hl. Petrus: „Dein Silber fahre mit dir ins Verderben, wenn du meinst, die Gabe Gottes lasse sich für Geld kaufen“ (Apg 8,20). Er hielt sich an das Wort Jesu: „Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben“ (Mt 10,8) [Vgl. schon Jes 55,1]. Man kann sich nicht geistliche Güter aneignen und so tun, als wäre man deren Besitzer oder Herr, denn sie kommen von Gott. Man kann sie nur als Geschenk von ihm empfangen (Vgl. dazu auch 1578).

2122 „Der Spender [von Sakramenten] darf außer den von der zuständigen Autorität festgesetzten Stolgebühren für die Sakramentenspendung nichts fordern; er hat immer darauf bedacht zu sein, dass Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden“ (CIC, can. 848). Die zuständige Autorität setzt „Stolgebühren“ fest, kraft des Grundsatzes, dass das christliche Volk für den Unterhalt der kirchlichen Amtsträger aufzukommen hat. „Denn wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Unterhalt“ (Mt 10,10) [Vgl. Lk 10,7; 1 Kor 9,5–18; 1 Tim 5,17–18].


Atheismus

2123 „Viele von unseren Zeitgenossen erkennen ... [die] innigste und lebenskräftige Verbindung mit Gott überhaupt nicht oder verwerfen sie ausdrücklich, so dass der Atheismus zu den ernstesten Gegebenheiten dieser Zeit zu rechnen ... ist“ (GS 19,1) (Vgl. dazu auch 29).

2124 Der Begriff „Atheismus“ kann sehr verschiedene Phänomene bezeichnen. Eine häufige Form ist der praktische Materialismus, der seine Bedürfnisse und Anliegen auf den Raum und die Zeit beschränkt. Der atheistische Humanismus ist der falschen Ansicht, „dass der Mensch sich selbst Ziel und alleiniger Gestalter und Schöpfer seiner eigenen Geschichte sei“ (GS 20, 1). Eine weitere Form des heutigen Atheismus erwartet die Befreiung des Menschen durch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Befreiung. „Dieser Befreiung steht, so behauptet er, die Religion ihrer Natur nach im Wege, insofern sie die Hoffnung des Menschen auf ein künftiges und trügerisches Leben richte und ihn dadurch vom Aufbau der irdischen Gesellschaft abschrecke“ (GS 20,2) (Vgl. dazu auch 1049).

2125 Da der Atheismus die Existenz Gottes leugnet oder ablehnt, ist er eine Sünde gegen die Tugend der Gottesverehrung [Vgl. Röm 1,18]. Absichten und Umstände können die Verantwortlichkeit für dieses Vergehen stark einschränken. An der Entstehung und Verbreitung des Atheismus können „die Gläubigen einen nicht geringen Anteil haben, insofern man sagen muss, dass sie durch Vernachlässigung der Glaubenserziehung, durch missverständliche Darstellung der Lehre oder auch durch die Mängel ihres religiösen, sittlichen und gesellschaftlichen Lebens das wahre Antlitz Gottes und der Religion eher verhüllen als offenbaren“ (GS 19,3) (Vgl. dazu auch 1535).

2126 Oft basiert der Atheismus auf einer falschen Auffassung von der menschlichen Autonomie, die so weit geht, dass sie jegliche Abhängigkeit von Gott leugnet [Vgl. GS 20,1]. Es ist jedoch so, „dass die Anerkennung Gottes der Würde des Menschen keineswegs widerstreitet, da diese Würde in Gott selbst gründet und vollendet wird“ (GS 21,3). Die Kirche weiß, „dass ihre Botschaft mit den verborgensten Wünschen des menschlichen Herzens übereinstimmt“ (GS 21,7) (Vgl. dazu auch 396, 154).


Agnostizismus

2127 Der Agnostizismus hat mehrere Formen. In manchen Fällen weigert sich der Agnostiker, Gott zu leugnen, und postuliert sogar die Existenz eines transzendenten Wesens; dieses könne sich aber nicht offenbaren und niemand könne etwas über es aussagen. In anderen Fällen nimmt der Agnostiker zur Existenz Gottes gar nicht Stellung, da es unmöglich sei, diese zu beweisen, ja auch nur zu bejahen oder zu leugnen (Vgl. dazu auch 36).

2128 Im Agnostizismus kann zuweilen ein gewisses Suchen nach Gott liegen; er kann aber auch auf Gleichgültigkeit beruhen, auf einer Flucht vor der letzten Daseinsfrage und einer Trägheit des Gewissens. Allzuoft kommt der Agnostizismus dem praktischen Atheismus gleich (Vgl. dazu auch 1036).

IV „Du sollst dir kein Gottesbildnis machen“

(Vgl. dazu auch 1159 – 1162)

2129 Die göttliche Weisung untersagt jede von Menschenhand angefertigte Darstellung Gottes. Das Buch Deuteronomium erklärt: „Eine Gestalt habt ihr an dem Tag, als der Herr am Horeb mitten aus dem Feuer zu euch sprach, nicht gesehen. Lauft nicht in euer Verderben, und macht euch kein Gottesbildnis, das irgend etwas darstellt“ (Dtn 4, 15–16). Der absolut transzendente Gott hat sich Israel geoffenbart. „Er ist alles“, aber gleichzeitig „ist er doch größer als alle seine Werke“ (Sir 43,27–28). Er ist „der Urheber der Schönheit“ (Weish 13,3) (Vgl. dazu auch 300, 2500).

2130 Doch schon im Alten Testament hat Gott die Anfertigung von Bildern angeordnet oder erlaubt, die sinnbildlich auf das Heil durch das fleischgewordene Wort hinweisen sollten: beispielsweise die eherne Schlange [Vgl. Num 21,4–9; Weish 16, 5–14; Joh 3,14–15], die Bundeslade und die Kerubim [Vgl. Ex 25,10–22; 1 Kön 6, 23–28; 7, 23–26]

2131 Unter Berufung auf das Mysterium des fleischgewordenen Wortes hat das siebte Ökumenische Konzil in Nizäa im Jahr 787 die Verehrung der Ikonen, die Christus oder auch die Gottesmutter, Engel und Heilige darstellen, gegen die Ikonoklasten verteidigt. Durch seine Menschwerdung hat der Sohn Gottes eine neue Bilder-„Ökonomie“ eröffnet (Vgl. dazu auch 476).

2132 Die christliche Bilderverehrung widerspricht nicht dem ersten Gebot, das Götzenbilder verbietet. Denn „die Ehre, die wir einem Bild erweisen, geht über auf das Urbild“ (Basilius, Spir. 18,45), und „wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten“ (2. K. v. Nizäa: DS 601) [Vgl. K. v. Trient: D5 1821–1825; 2. Vatikanisches Konzil: SC 126; LG 67]. Die Ehre, die wir den heiligen Bildern erweisen, ist eine „ehrfürchtige Verehrung“, keine Anbetung; diese steht allein Gott zu.

„Die Gottesverehrung wird nicht den Bildern als Ding zuteil, sondern nur insofern sie Bilder sind, die zum menschgewordenen Gott führen. Die Bewegung, die sich auf das Bild als Bild richtet, bleibt nicht in diesem stehen, sondern strebt zu dem, dessen Bild es ist“ (Thomas v. A., s. th. 2–2, 81,3, ad 3).

KURZTEXTE

2133 „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft“ (Dtn 6 5).

2134 Das erste Gebot fordert den Menschen auf, an Gott zu glauben, auf ihn zu hoffen und ihn über alles zu lieben.

2135 „Vor dem Herrn deinem Gott sollst du dich niederwerfen und ihm allein dienen“ (Mt 4 10). Gott anbeten, zu ihm beten, ihm die gebührende Verehrung erweisen und die ihm gemachten Versprechen und Gelübde erfüllen, sind Akte der Tugend der Gottesverehrung ein Befolgen des ersten Gebotes.

2136 Die Pflicht, Gott echte Verehrung zu erweisen, betrifft den Menschen als Einzelwesen und als gesellschaftliches Wesen.

2137 Der Mensch soll „die Religion privat und öffentlich in Freiheit bekennen können“ (DH 15).

2138 Der Aberglaube ist ein Abweichen von der Verehrung, die wir dem wahren Gott schulden. Er zeigt sich in Götzendienst, sowie in verschiedenen Formen der Wahrsagerei und Magie.

2139 Gott in Worten oder Taten auf die Probe zu stellen, das Sakrileg und die Simonie sind durch das erste Gebot verbotene Sünden gegen die Gottesverehrung.

2140 Da der Atheismus die Existenz Gottes leugnet oder ablehnt, ist er eine Sünde gegen das erste Gebot.

2141 Die Verehrung heiliger Bilder gründet auf dem Mysterium der Inkarnation des Wortes Gottes. Sie widerspricht dem ersten Gebot nicht.

ARTIKEL 2: DAS ZWEITE GEBOT

„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen“ (Ex 20,7; Dtn 5,11).

„Zu den Alten ist gesagt worden: Du sollst keinen Meineid schwören ... Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht“ (Mt 5, 33–34).

I Der Name des Herrn ist heilig

2142 Das zweite Gebot schreibt vor, den Namen des Herrn zu achten. Wie das erste Gebot gehört es zur Tugend der Gottesverehrung und bestimmt insbesondere unseren Wortgebrauch in heiligen Dingen.

2143 Unter allen Offenbarungsworten nimmt der geoffenbarte Name Gottes eine einzigartige Stellung ein. Gott vertraut seinen Namen jenen an, die an ihn glauben. Er gibt sich ihnen im Mysterium seiner Person zu erkennen. Diese Preisgabe des Namens ist ein Zeichen des Vertrauens und der Freundschaft. „Der Name des Herrn ist heilig.“ Darum darf der Mensch ihn nicht missbrauchen. Er soll ihn in schweigender, liebender Anbetung im Gedächtnis behalten [Vgl. Sach 2,17]. Er darf ihn nur gebrauchen, um Gott zu preisen, zu loben und zu verherrlichen [Vgl. Ps 29,2; 96,2; 113,1–2] (Vgl. dazu auch 203, 435).

2144 In der Ehrfurcht vor dem Namen Gottes äußert sich die Ehrfurcht, die man dem Mysterium Gottes selbst und allem Heiligen schuldet. Der Sinn für das Heilige gehört zur Tugend der Gottesverehrung.

„Sind Scheu und Ehrfurcht christliche Gefühle oder nicht? Niemand kann vernünftigerweise daran zweifeln. Es sind die Gefühle, die wir – und zwar ganz intensiv – hätten, wenn wir den erhabenen Gott schauten. Es sind tatsächlich die Gefühle, die wir haben sollen, wenn wir seiner Gegenwart bewusst werden. In dem Maß, als wir glauben, dass er zugegen ist, müssen wir sie haben. Sie nicht haben, heißt, sich nicht bewusst sein, nicht glauben, dass er zugegen ist“ (J. H. Newman, par. 5,2).

2145 Der Gläubige soll den Namen des Herrn bezeugen, indem er furchtlos seinen Glauben bekennt [Vgl. Mt 10,32; 1 Tim 6,12]. Predigt und Katechese sollen von Anbetung und Achtung gegenüber dem Namen des Herrn Jesus Christus durchdrungen sein (Vgl. dazu auch 2472, 427).

2146 Das zweite Gebot verbietet den Missbrauch des Namens Gottes, das heißt jeden unziemlichen Gebrauch der Namen Gottes, Jesu Christi, aber auch der Jungfrau Maria und aller Heiligen.

2147 Versprechen, die man jemandem im Namen Gottes macht, bringen die Ehre, Zuverlässigkeit, Wahrhaftigkeit und Autorität Gottes ins Spiel. Sie müssen unbedingt eingehalten werden. Wer sie nicht hält, missbraucht den Namen Gottes und erklärt Gott gleichsam zum Lügner [Vgl. 1 Joh 1,10] (Vgl. dazu auch 2101).

2148 Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot. Sie besteht darin, dass man – innerlich oder äußerlich – gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes missbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene, „die den hohen Namen [Jesu] lästern, der über euch ausgerufen worden ist“ (Jak 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu missbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Missbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion.

Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich eine schwere Sünde [Vgl. CIC, can. 1369] (Vgl. dazu auch 1756).

2149 Flüche, die den Namen Gottes ohne gotteslästerliche Absicht missbrauchen, sind ein Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn. Das zweite Gebot untersagt auch den magischen Gebrauch des Namens Gottes.

„Der Name Gottes ist da groß, wo man ihn mit der Ehrfurcht ausspricht, die seiner Größe und Majestät gebühren. Der Name Gottes ist da heilig, wo man ihn in Verehrung und in Furcht, ihn zu beleidigen, ausspricht“ (Augustinus, serm. Dom. 2,45, 19).

II Missbrauch des Namens Gottes

2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören“ (Dtn 6, 13).

2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott. Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit. Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott, der die Wahrheit selbst ist. Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreicht er, dass das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge (Vgl. dazu auch 215).

2152 Eidbrüchig ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten beabsichtigt oder nachträglich bricht. Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel an Achtung gegenüber dem, der Herr über jedes Wort ist. Sich unter Eid verpflichten, etwas Schlechtes zu tun, verstößt gegen die Heiligkeit des göttlichen Namens (Vgl. dazu auch 2476, 1756).

2153 Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen“ (Mt 5,33 34.37) [Vgl. Jak 5,12]. Jesus lehrt, dass jeder Eid Gott miteinbezieht und dass Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes „Gott“ zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird (Vgl. dazu auch 2466).

2154 In Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20] hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, dass es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit“ (CIC, can. 1199, § 1).

2155 Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, dass man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muss verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen (Vgl. dazu auch 1903).

III Der christliche Name

2156 Das Sakrament der Taufe wird gespendet „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28,19). In der Taufe heiligt der Name des Herrn den Menschen, und der Christ erhält seinen Namen in der Kirche. Es kann der Name eines Heiligen sein, das heißt eines Jüngers Christi, der in vorbildlicher Treue zu seinem Herrn gelebt hat. Der Namenspatron ist ein Vorbild christlicher Liebe und sichert seine Fürbitte zu. Der Taufname kann auch ein christliches Mysterium oder eine christliche Tugend zum Ausdruck bringen. „Die Eltern, die Paten und der Pfarrer haben dafür zu sorgen, dass kein Name gegeben wird, der christlichem Empfinden fremd ist“ (CIC, can. 855) (Vgl. dazu auch 232, 1267)

2157 Der Christ beginnt seinen Tag, sein Gebet und seine Handlungen mit dem Kreuzzeichen: „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen“. Als Getaufter weiht er den Tag der Ehre Gottes und ruft die Gnade des Erlösers an, die es ihm ermöglicht, im Heiligen Geist als Kind des Vaters zu handeln. Das Kreuzzeichen stärkt uns in Versuchungen und Schwierigkeiten (Vgl. dazu auch 1235, 1668).

2158 Gott ruft jeden bei seinem Namen [Vgl. Jes 43,1; Joh 10,3]. Der Name jedes Menschen ist heilig. Der Name ist gleichsam die Ikone der Person. Zum Zeichen der Würde dessen, der ihn trägt, soll der Name in Ehren gehalten werden.

2159 Der empfangene Name ist ein Name auf ewig. Im Himmelreich wird der geheimnisvolle und einzigartige Charakter jeder mit dem Namen Gottes bezeichneten Person in vollem Licht erstrahlen. „Wer siegt, dem werde ich ... einen weißen Stein geben, und auf dem Stein steht ein neuer Name, den nur der kennt, der ihn empfängt“ (Offb 2,17). „Und ich sah: Das Lamm stand auf dem Berg Zion, und bei ihm waren hundertvierundvierzigtausend; auf ihrer Stirn trugen sie seinen Namen und den Namen seines Vaters“ (Offb 14,1).

KURZTEXTE

2160 „Herr, unser Herrscher, wie gewaltig ist dein Name auf der ganzen Erde“ (Ps 8 2).

2161 Das zweite Gebot schreibt vor, den Namen des Herrn in Ehren zu halten. Der Name des Herrn ist heilig.

2162 Das zweite Gebot verbietet jede ungeziemende Verwendung des Namens Gottes. Wer die Namen Gottes, Jesu Christi, der Jungfrau Maria und Heiliger auf beleidigende Weise gebraucht, lästert Gott.

2163 Der Meineid fordert Gott zum Zeugen für eine Lüge. Der Eidbruch ist eine schwere Verfehlung gegen den Herrn, der seine Versprechen stets treu hält.

2164 „Schwöre nicht, weder beim Schöpfer noch beim Geschöpf, es sei denn mit Wahrheit, aus Notwendigkeit und mit Ehrfurcht“ (Ignatius ex spir 38).

2165 Bei der Taufe erhält der Christ seinen Namen in der Kirche. Die Eltern die Paten und der Pfarrer sollen dafür sorgen, dass man ihm einen christlichen Vornamen gibt. Der heilige Namenspatron dient als Vorbild der christlichen Liebe und sichert seine Fürbitte zu.

2166 Der Christ beginnt sein Gebet und seine Handlungen mit dem Kreuzzeichen: „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen“.

2167 Gott ruft jeden Menschen bei seinem Namen [Vgl. Jes 43,1].

ARTIKEL 3: DAS DRITTE GEBOT

„Gedenke des Sabbat: Halte ihn heilig! Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun.“ (Ex 20, 8–10) [Vgl. Dtn 5,12–15]

„Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat. Deshalb ist der Menschensohn Herr auch über den Sabbat“ (Mk 2, 27–28).

I Der Tag des Sabbat

(Vgl. dazu auch 346 – 348)

2168 Das dritte Gebot des Dekalogs betont die Heiligkeit des Sabbat. „Der siebte Tag ist Sabbat, Ruhetag, heilig für den Herrn“ (Ex 31, 15).

2169 Die Heilige Schrift gedenkt in diesem Zusammenhang der Schöpfungstat: „In sechs Tagen hat der Herr Himmel, Erde und Meer gemacht und alles, was dazugehört; am siebten Tag ruhte er. Darum hat der Herr den Sabbattag gesegnet und ihn für heilig erklärt“ (Ex 20,11).

2170 Die Schrift offenbart im Tag des Herrn auch ein Gedenken an die Befreiung Israels aus der Knechtschaft Ägyptens: „Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der Herr, dein Gott, mit starker Hand und hoch erhobenem Arm dort herausgeführt. Darum hat es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht, den Sabbat zu halten“ (Dtn 5,15) (Vgl. dazu auch 2057).

2171 Gott hat Israel den Sabbat anvertraut, damit es ihn zum Zeichen des unverbrüchlichen Bundes hatte [Vgl. Ex 31,16]. Der Sabbat ist für den Herrn da; er ist dem Lobpreis Gottes, seines Schöpfungswerkes und seiner Heilstaten für Israel vorbehalten und geweiht.

2172 Das Tun Gottes ist Vorbild für das menschliche Tun. Gott ruhte am siebten Tag „und atmete auf“ (Ex 31,17); darum soll auch der Mensch die Arbeit ruhen und die anderen, vor allem die Armen, „zu Atem kommen“ lassen (Ex 23,12). Der Sabbat unterbricht den Arbeitsalltag und gewährt eine Ruhepause. Er ist ein Tag des Protestes gegen die Fron der Arbeit und die Vergötzung des Geldes [Vgl. Neh 13,15-22; 2 Chr 36,21] (Vgl. dazu auch 2184).

2173 Das Evangelium berichtet von zahlreichen Zwischenfällen, bei denen Jesus beschuldigt wird, das Sabbatgebot zu verletzen. Jesus verstößt jedoch nie gegen die Heiligkeit dieses Tages [Vgl. Mk 1,21; Joh 9,16]. Er gibt mit Autorität dessen wahren Sinn an: „Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat“ (Mk 2,27). Voll Mitleid beansprucht Christus das Recht, am Sabbat Gutes zu tun statt Böses, ein Leben zu retten, statt es zu verderben [Vgl. Mk 3,4]. Der Sabbat ist der Tag des barmherzigen Herrn und der Gottesverehrung [Vgl. Mt 12,5; Joh 7,23]. „Deshalb ist der Menschensohn Herr auch über den Sabbat“ (Mk 2,28) (Vgl. dazu auch 582).

II Der Tag des Herrn

„Dies ist der Tag, den der Herr gemacht hat; wir wollen jubeln und uns an ihm freuen“ (Ps 118,24).


Der Tag der Auferstehung: die neue Schöpfung

2174 Jesus ist „am ersten Tag der Woche“ (Mt 28, 1; Mk 16,2; Lk 24,1; Joh 20,1) von den Toten auferstanden. Als der „erste Tag“ erinnert der Tag der Auferstehung Christi an die erste Schöpfung. Als „achter Tag“, der auf den Sabbat folgt [Vgl. Mk 16,1; Mt 28,1], bedeutet er die mit der Auferstehung Christi angebrochene neue Schöpfung. Er ist für die Christen zum ersten aller Tage, zum ersten aller Feste geworden, zum „Tag des Herrn“ [hè kyriakè heméra, dies dominica], zum „Sonntag“ (Vgl. dazu auch 638, 349).

„Am Sonntag kommen wir alle zusammen, weil er der erste Tag ist, an welchem Gott aus der Finsternis den Urstoff gezogen und die Welt erschaffen hat, und weil Jesus Christus, unser Erlöser, an diesem Tage von den Toten auferstanden ist“ (Justin apol. 1,67).


Der Sonntag – Vollendung des Sabbats

2175 Der Sonntag unterscheidet sich ausdrücklich vom Sabbat, anstelle dessen er, in Erfüllung des Sabbatgebotes, von den Christen allwöchentlich am Folgetag des Sabbats gefeiert wird. Der Sonntag erfüllt im Pascha Christi den geistlichen Sinn des jüdischen Sabbats und kündigt die ewige Ruhe des Menschen in Gott an. Der Kult des Gesetzes bereitete ja auf das Mysterium Christi vor und seine Riten wiesen auf das Leben Christi voraus [Vgl. 1 Kor 10,11] (Vgl. dazu auch 1166).

„Wenn nun die, die in alten Bräuchen wandelten, zu neuer Hoffnung gelangten und nicht mehr den Sabbat halten, sondern nach dem Tag des Herrn leben, an dem auch unser Leben aufging durch ihn und seinen Tod ... wie werden wir leben können ohne ihn?“ (Ignatius v. Antiochien, Magn. 9,1).

2176 Die Feier des Sonntags hält sich an die sittliche Vorschrift, die dem Menschenherzen von Natur aus eingeschrieben ist: Gott einen sichtbaren, öffentlichen und regelmäßigen „äußeren Kult zu erweisen zur Erinnerung an eine allgemeine Wohltat, welche alle Menschen angeht“ (Thomas v. A., s. th. 2–2,122,4). Die Sonntagsfeier erfüllt das im Alten Testament geltende Gebot, dessen Rhythmus und Sinn sie übernimmt, indem sie jede Woche den Schöpfer und Erlöser seines Volkes feiert.


Die sonntägliche Eucharistiefeier

2177 Die sonntägliche Feier des Tages des Herrn und seiner Eucharistie steht im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. „Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten“ (CIC, can. 1246, § 1) (Vgl. dazu auch 1167).

„Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen“ (CIC, can. 1246, § 1) (Vgl. dazu auch 2043).

2178 Dieser Brauch der christlichen Versammlung geht auf die Zeit der Apostel zurück [Vgl. Apg 2,42–46; 1 Kor 11,17]. Der Hebräerbrief ermahnt: „Lasst uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander“ (Hebr 10,25) (Vgl. dazu auch 1343).

Die Überlieferung bewahrt die Erinnerung an eine stets aktuelle Ermahnung: „Früh zur Kirche kommen, sich dem Herrn nahen und seine Sünden beichten, im Gebet bereuen, ... der heiligen, göttlichen Liturgie beiwohnen, sein Gebet beenden und nicht weggehen vor der Entlassung ... Wir sagten es schon oft: Dieser Tag ist euch zum Gebet und zum Ausruhen gegeben. Er ist der Tag, den der Herr gemacht hat. An ihm lasst uns jubeln und uns freuen“ (Sermo de die dominica).

2179 „Die Pfarrei ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird“ (CIC, can. 515, § 1). Sie ist der Ort, wo sich alle Gläubigen zur sonntäglichen Eucharistiefeier versammeln können. Die Pfarrei führt das christliche Volk in das liturgische Leben ein und versammelt es bei dieser Feier; sie gibt die Heilslehre Christi weiter; sie übt in guten und brüderlichen Werken die Nächstenliebe des Herrn aus (Vgl. dazu auch 1567, 2691, 2226).

„Du kannst daheim nicht beten wie in der Kirche, wo eine große Anzahl da ist und wo wie aus einem Herzen zu Gott gerufen wird. Hier ist mehr: die Einheit der Gesinnungen, der Einklang der Seelen, das Band der Liebe, die Gebete der Priester“ (Johannes Chrysostomus, incomprehens. 3,6).


Das Sonntagsgebot

2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an derMeßfeier verpflichtet“ (CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teilnahme an derMeßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird“ (CIC, can. 1248, § 1) (Vgl. dazu auch 2042, 1389).

2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.

2182 Die Teilnahme an der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier bezeugt die Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche. Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe. Sie bezeugen gemeinsam die Heiligkeit Gottes und ihre Hoffnung auf das Heil. Sie bestärken einander unter der Leitung des Heiligen Geistes (Vgl. dazu auch 815).

2183 „Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder dass sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen“ (CIC, can. 1248, § 2).


Tag der Gnade und der Arbeitsruhe

2184 So wie Gott „ruhte am siebten Tag, nachdem er sein ganzes Werk vollbracht hatte“ (Gen 2,2), so erhält das Leben des Menschen durch die Arbeit und die Ruhe seinen Rhythmus. Die Einsetzung des Tages des Herrn trägt dazu bei, dass alle über genügend Zeit der Ruhe und der Muße verfügen, um ihr familiäres, kulturelles, gesellschaftliches und religiöses Leben zu pflegen [Vgl. GS 67,3] (Vgl. dazu auch 2172).

2185 Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sollen die Gläubigen keine Arbeiten oder Tätigkeiten ausüben, die die schuldige Gottesverehrung, die Freude am Tag des Herrn, das Verrichten von Werken der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist und Körper verhindern [Vgl. CIC. can, 1247]. Familienpflichten oder wichtige soziale Aufgaben entschuldigen rechtmäßig davon, das Gebot der Sonntagsruhe einzuhalten. Die Gläubigen sollen aber darauf achten, dass berechtigte Entschuldigungen nicht zu Gewohnheiten führen, die für die Gottesverehrung, das Familienleben und die Gesundheit nachteilig sind (Vgl. dazu auch 2428).

Die Liebe zur Wahrheit drängt zu heiliger Muße; die Dringlichkeit der Liebe nimmt willig Arbeit auf sich“ (Augustinus, civ. 19,19).

2186 Christen, die über freie Zeit verfügen, sollen an ihre Brüder und Schwestern denken, die die gleichen Bedürfnisse und Rechte haben, sich jedoch aus Gründen der Armut und der Not nicht ausruhen können. Der Sonntag wird in der christlichen Frömmigkeitstradition für gewöhnlich guten Werken und demütigem Dienst an Kranken, Behinderten und alten Menschen gewidmet. Die Christen sollen den Sonntag auch dadurch heiligen, dass sie ihren Angehörigen und Freunden die Zeit und Aufmerksamkeit schenken, die sie ihnen an den übrigen Tagen der Woche zu wenig widmen können. Der Sonntag ist ein Tag der Besinnung, der Stille, der Bildung und des Betrachtens, die das Wachstum des christlichen inneren Lebens fördern (Vgl. dazu auch 2447).

2187 Die Heiligung der Sonn- und Feiertage erfordert eine gemeinsame Anstrengung. Ein Christ soll sich hüten, einen anderen ohne Not zu etwas zu verpflichten, das ihn daran hindern würde, den Tag des Herrn zu feiern. Auch wenn Veranstaltungen (z. B. sportlicher oder geselliger Art) und gesellschaftliche Notwendigkeiten (wie öffentliche Dienste) von Einzelnen Sonntagsarbeit verlangen, soll sich doch jeder genügend Freizeit nehmen. Christen werden maßvoll und in Liebe darauf bedacht sein, die Auswüchse und Gewalttätigkeiten zu meiden, zu denen es manchmal bei Massenveranstaltungen kommt. Trotz aller wirtschaftlichen Zwänge sollen die Behörden für eine der Ruhe und dem Gottesdienst vorbehaltene Zeit ihrer Bürger sorgen. Die Arbeitgeber haben eine entsprechende Verpflichtung gegenüber ihren Angestellten (Vgl. dazu auch 2289).

2188 Die Christen sollen darauf hinwirken, dass die Sonntage und kirchlichen Feiertage als gesetzliche Feiertage anerkannt werden, wobei sie die Religionsfreiheit und das Gemeinwohl aller zu achten haben. Sie sollen allen ein öffentliches Beispiel des Gebetes, der Ehrerbietung und der Freude geben und ihre Überlieferungen als einen wertvollen Beitrag zum geistlichen Leben der menschlichen Gesellschaft verteidigen. Falls die Gesetzgebung des Landes oder andere Gründe zur Sonntagsarbeit verpflichten, soll dieser Tag dennoch als der Tag unserer Erlösung gefeiert werden, der uns an der „festlichen Versammlung“, an der „Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind“, teilnehmen läßt (Hebr 12,22–23) (Vgl. dazu auch 2105).

KURZTEXTE

2189 „Achte auf den Sabbat: Halte ihn heilig!“ (Dtn 5, 12). „Der siebte Tag ist Sabbat, Ruhetag, heilig für den Herrn“ (Ex 31, 15).

2190 An die Stelle des Sabbats, des Gedenkens an die Vollendung der ersten Schöpfung, ist der Sonntag getreten, der an die neue Schöpfung erinnert, die mit der Auferstehung Christi angebrochen ist.

2191 Die Kirche feiert die Auferstehung Christi am achten Tag, der mit Recht Tag des Herrn oder Sonntag genannt wird [Vgl. SC 106].

2192 „Der Sonntag ... ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten“ (CIC can 1246 § 1). „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an derMeßfeier verpflichtet“ (CIC can 1247).

2193 An diesen Tagen haben sie „sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern“ (CIC can 1247).

2194 Die Institution des Sonntags tragt dazu bei, dass alle „über ausreichende Ruhezeiten und Muße verfügen für das Leben mit ihren Familien, für ihr kulturelles, gesellschaftliches und religiöses Leben“ (GS 67,3).

2195 Jeder Christ soll sich hüten, ohne Notwendigkeit andere zu etwas zu verpflichten, das sie hindern würde, den Tag des Herrn zu halten.

ZWEITES KAPITEL: „DU SOLLST DEINEN NÄCHSTEN LIEBEN WIE DICH SELBST“

Jesus sagte zu seinen Jüngern: „Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben“ (Joh 13,34).

2196 Auf die Frage, welches das erste Gebot sei, antwortete Jesus: „Das erste ist: Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist der einzige Herr. Darum sollst du den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deinen Gedanken und all deiner Kraft. Als zweites kommt hinzu: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Kein anderes Gebot ist größer als diese beiden“ (Mk 12, 29–31).

Der hl. Apostel Paulus erinnert daran: „Wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt. Denn die Gebote: Du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren!, und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. Also ist die Liebe die Erfüllung des Gesetzes“ (Röm 13, 8–10) (Vgl. dazu auch 2822).

ARTIKEL 4: DAS VIERTE GEBOT

„Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt“ (Ex 20,12).

„Er ... war ihnen gehorsam“ (Lk 2,51).

Jesus selbst hat an die Geltung dieses „Gebotes Gottes“ erinnert [Vgl. Mk 7,8–13]. Der Apostel lehrt: „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern, wie es vor dem Herrn recht ist. Ehre deinen Vater und deine Mutter: Das ist ein Hauptgebot, und ihm folgt die Verheißung: damit es dir gut geht und du lange lebst auf der Erde“ (Eph 6, l–3) [Vgl. Dtn 5,16].

2197 Mit dem vierten Gebot beginnt die zweite Tafel des Dekalogs. Es weist auf die Ordnung der Liebe hin. Gott hat gewollt, dass wir nach ihm auch unsere Eltern ehren, denen wir das Leben verdanken und die uns den Glauben vermittelt haben. Wir sind verpflichtet, alle zu ehren und zu achten, die Gott zu unserem Wohl mit seiner Autorität ausgestattet hat (Vgl. dazu auch 1897).

2198 Dieses Gebot ist positiv formuliert; es weist auf Pflichten hin, die zu erfüllen sind. Es leitet über zu den folgenden Geboten, in denen gefordert wird, das Leben, die Ehe, die irdischen Güter anderer und das menschliche Wort zu achten. Es stellt eine der Grundlagen der Soziallehre der Kirche dar (Vgl. dazu auch 2419).

2199 Das vierte Gebot wendet sich ausdrücklich an die Kinder und betrifft ihre Beziehungen zu Vater und Mutter, denn diese ist die grundlegendste aller Beziehungen. Es schließt auch die Verwandtschaftsbeziehungen mit den übrigen Familienmitgliedern ein. Es verlangt, den älteren Verwandten und den Vorfahren Ehre, Liebe und Dank zu erweisen. Schließlich erstreckt es sich auch auf die Pflichten der Schüler gegenüber dem Lehrer, der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern, der Untergebenen gegenüber ihren Vorgesetzten, der Bürger gegenüber ihrem Vaterland und gegenüber denen, die es verwalten und regieren.

Im weiteren Sinn schließt dieses Gebot auch die Pflichten von Eltern, Vormündern, Lehrern, Vorgesetzten, Behörden und Regierenden mit ein, all jener also, die über andere Menschen oder über eine Gemeinschaft Autorität ausüben.

2200 Mit der Befolgung des vierten Gebotes ist eine Belohnung verbunden: „Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt“ (Ex 20,12) [Vgl. Dtn 5,16]. Die Beherzigung dieses Gebotes bringt neben geistlichen auch zeitliche Früchte, nämlich Frieden und Wohlergehen. Die Missachtung dieses Gebotes hingegen zieht schwere Nachteile für menschliche Gemeinschaften und Einzelpersonen nach sich (Vgl. dazu auch 2304).

I Die Familie im Plane Gottes

Natur der Familie

2201 Die Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten, ihrem gegenseitigen Einverständnis. Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Die Liebe der Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den Familienmitgliedern persönliche Beziehungen und grundlegende Verantwortung entstehen (Vgl. dazu auch 1625).

2202 Ein Mann und eine Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit ihren Kindern eine Familie. Diese Gemeinschaft geht jeder Anerkennung durch die öffentliche Autorität voraus; sie ist ihr vorgegeben. Man muss sie als die normale Beziehungsgrundlage betrachten, von der aus die verschiedenen Verwandtschaftsformen zu würdigen sind (Vgl. dazu auch 1882).

2203 Indem Gott Mann und Frau erschuf, hat er die menschliche Familie gegründet und ihr die Grundverfassung gegeben. Ihre Glieder sind Personen gleicher Würde. Zum Gemeinwohl der Familienmitglieder und der Gesellschaft gibt es in der Familie verschiedene Verantwortungen, Rechte und Pflichten (Vgl. dazu auch 369).


Christliche Familie (Vgl. dazu auch 1655 – 1658)

2204 Die christliche Familie ist eine spezifische Darstellung und Verwirklichung der kirchlichen Gemeinschaft. Sie kann und muss deshalb auch „Hauskirche“ genannt werden“ (FC 21) [Vgl. LG 11]. Sie ist eine Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe; wie im Neuen Testament angedeutet wird [Vgl. Eph 5,21–6,4; Kol 3,18–21; 1 Petr 3,1–7], kommt ihr in der Kirche eine einzigartige Bedeutung zu (Vgl. dazu auch 553).

2205 Die christliche Familie ist eine Gemeinschaft von Personen, ein Zeichen und Abbild der Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes im Heiligen Geist. In der Zeugung und Erziehung von Kindern spiegelt sich das Schöpfungswerk des Vaters wider. Die Familie ist berufen, am Gebet und am Opfer Christi teilzunehmen. Das tägliche Gebet und die Lesung des Wortes Gottes stärken in ihr die Liebe. Die christliche Familie wirkt evangelisierend und missionarisch (Vgl. dazu auch 1702).

2206 Die Familienbeziehungen bewirken eine besondere gegenseitige Nähe der Gefühle, Neigungen und Interessen, vor allem, wenn ihre Mitglieder einander achten. Die Familie ist eine Gemeinschaft mit besonderen Vorzügen: sie ist berufen, „herzliche Seelengemeinschaft, gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder“ zu verwirklichen (GS 52,1).

II Familie und Gesellschaft

2207 Die Familie ist die Urzelle des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die natürliche Gemeinschaft, in der Mann und Frau zur Hingabe der Liebe und zur Weitergabe des Lebens berufen sind. Die Autorität, die Beständigkeit und das Gemeinschaftsleben innerhalb der Familie bilden die Grundlage von Freiheit, Sicherheit und Brüderlichkeit innerhalb der Gesellschaft. Die Familie ist die Gemeinschaft, in der man von Kind auf lernen kann, die sittlichen Werte zu achten, Gott zu ehren und die Freiheit richtig zu gebrauchen. Das Familienleben ist eine Einübung in das gesellschaftliche Leben (Vgl. dazu auch 1880, 372, 1603).

2208 Die Familie soll so leben, dass ihre Mitglieder lernen, sich um Junge und Alte, um Kranke, Behinderte und Arme zu kümmern und sich ihrer anzunehmen. Es gibt zahlreiche Familien, die zeitweilig nicht imstande sind, diese Hilfe zu leisten. Dann ist es Sache anderer Personen oder Familien, subsidiär auch Sache der Gesellschaft, für die Bedürfnisse dieser Menschen zu sorgen. „Ein reiner und makelloser Dienst vor Gott, dem Vater, besteht darin: für Waisen und Witwen zu sorgen, wenn sie in Not sind, und sich vor jeder Befleckung durch die Welt zu bewahren“ (Jak 1,27).

2209 Die Familie ist durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen. Wenn die Familien nicht imstande sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht, der Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon Abstand nehmen, sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr Leben einzugreifen (Vgl. dazu auch 1883).

2210 Weil die Familie für das Leben und das Wohlergehen der Gesellschaft so bedeutend ist [Vgl. GS 47,1], hat diese eine besondere Verpflichtung, Ehe und Familie zu unterstützen und zu stärken. Die Staatsgewalt hat es als ihre besondere Pflicht anzusehen, „die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen, zu hüten und zu fördern, die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand zu begünstigen“ (GS 52,2).

2211 Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht, die Familie in Ehren zu halten, ihr beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten:

– die Freiheit, eine Familie zu gründen, Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen;

– den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie;

– die Freiheit, seinen Glauben zu bekennen, weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen;

– das Recht auf Privateigentum, die Freiheit, selbständig oder unselbständig zu arbeiten, eine Wohnung zu erhalten und das Recht, auszuwandern;

– den Institutionen des betreffenden Landes entsprechend das Recht auf medizinische Betreuung, auf Beistand im Alter und auf Kindergeld;

– den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit, insbesondere gegenüber Gefahren wie Drogen, Pornographie und Alkoholismus;

– die Freiheit, Familienverbände zu bilden und so bei den staatlichen Institutionen vertreten zu sein [Vgl. FC 46].

2212 Das vierte Gebot erhellt auch die anderen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft. In unseren Geschwistern sehen wir Kinder unserer Eltern; in unseren Vettern und Basen Nachkommen unserer Ahnen; in unseren Mitbürgern Söhne und Töchter unseres Heimatlandes; in allen Getauften Kinder unserer Mutter, der Kirche; in jedem Menschen einen Sohn oder eine Tochter dessen, der „unser Vater“ genannt werden will. Dadurch erhalten unsere Beziehungen zu unseren Mitmenschen einen persönlichen Charakter. Der Nächste ist kein bloßes „Individuum“ innerhalb der Masse, sondern „jemand“, der aufgrund seiner bekannten Herkunft besondere Aufmerksamkeit und Achtung verdient (Vgl. dazu auch 225, 1931).

2213 Die menschlichen Gemeinschaften setzen sich aus Personen zusammen. Sie gut zu regieren besteht nicht bloß darin, dass Rechte gewährleistet, Pflichten erfüllt und Verträge eingehalten werden. Gerechte Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Regierenden und Bürgern setzen das natürliche Wohlwollen voraus, das der Würde menschlicher Personen entspricht, die auf Gerechtigkeit und Brüderlichkeit bedacht sind (Vgl. dazu auch 1939).

III Pflichten der Familienmitglieder

Pflichten der Kinder

2214 Die Vaterschaft Gottes ist die Quelle der menschlichen Elternschaft [Vgl. Eph 3,14]; auf ihr gründet die Ehre der Eltern. Die Achtung der minderjährigen oder erwachsenen Kinder vor Vater und Mutter [Vgl. Spr 1,8;Tob 4,3–4] erwächst aus der natürlichen Zuneigung, die sie miteinander vereint. Sie wird vom Gebot Gottes gefordert [Vgl. Ex 20,12].

2215 Die Achtung der Kinder vor den Eltern [Kindesliebe, pietas filialis] entspringt der Dankbarkeit gegenüber denen, die ihnen das Leben geschenkt und durch ihre Liebe und Arbeit ihnen ermöglicht haben, an Größe, Weisheit und Gnade zu wachsen. „Ehre deinen Vater von ganzem Herzen, vergiß niemals die Schmerzen deiner Mutter! Denk daran, dass sie dir das Leben gaben. Wie kannst du ihnen vergelten, was sie für dich taten?“ (Sir 7, 27–28).

2216 Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeit und wahrem Gehorsam. „Achte, mein Sohn, auf das Gebot deines Vaters, missachte nicht die Lehre deiner Mutter! ... Wenn du gehst, geleitet sie dich, wenn du ruhst, behütet sie dich, beim Erwachen redet sie mit dir“ (Spr 6,20–22). „Ein weiser Sohn ist die Frucht der Erziehung des Vaters, der zuchtlose aber hört nicht auf die Mahnung“ (Spr 13,1) (Vgl. dazu auch 532).

2217 Solange das Kind bei den Eltern wohnt, muss es jeder Aufforderung der Eltern gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem der Familie dient. „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem; denn so ist es gut und recht im Herrn“ (Kol 3,20) [Vgl. Eph 6,1]. Die Kinder haben auch den vernünftigen Vorschriften ihrer Erzieher und all derer zu gehorchen, denen sie von den Eltern anvertraut wurden. Falls jedoch das Kind im Gewissen überzeugt ist, dass es unsittlich wäre, einem bestimmten Befehl zu gehorchen, soll es ihm nicht Folge leisten.

Auch wenn sie größer werden, sollen die Kinder ihre Eltern weiterhin achten. Sie sollen ihren Wünschen zuvorkommen, ihren Rat suchen und ihre gerechtfertigten Ermahnungen annehmen. Die Pflicht, den Eltern zu gehorchen, hört mit der Volljährigkeit der Kinder auf, doch schulden sie ihnen für immer Achtung. Diese wurzelt in der Gottesfurcht, einer der Gaben des Heiligen Geistes (Vgl. dazu auch 1831).

2218 Das vierte Gebot ruft den erwachsenen Kindern die Pflichten gegenüber den Eltern in Erinnerung. Im Alter, in Krankheit, Einsamkeit oder Not sollen sie ihnen, so gut sie können, materiell und moralisch beistehen. Jesus erinnert an diese Dankespflicht [Vgl. Mk 7,1O–12].

„Der Herr hat den Kindern befohlen, ihren Vater zu ehren, und die Söhne verpflichtet, das Recht ihrer Mutter zu achten. Wer den Vater ehrt, erlangt Verzeihung der Sünden, und wer seine Mutter achtet, gleicht einem Menschen, der Schätze sammelt. Wer den Vater ehrt, wird Freude haben an den eigenen Kindern, und wenn er betet, wird er Erhörung finden. Wer den Vater achtet, wird lange leben, und wer seiner Mutter Ehre erweist, erweist sie dem Herrn“ (Sir 3,2–6).

„Mein Sohn, wenn dein Vater alt ist, nimm dich seiner an, und betrübe ihn nicht, solange er lebt. Wenn sein Verstand abnimmt, sieh es ihm nach, und beschäme ihn nicht in deiner Volikraft! ... Wie ein Gotteslästerer handelt, wer seinen Vater im Stich läßt, und von Gott ist verflucht, wer seine Mutter kränkt“ (Sir 3,12–13.16).

2219 Die Kindesliebe begünstigt die Harmonie des ganzen Familienlebens; sie beeinflußt auch die Beziehungen zwischen den Geschwistern. Die Achtung vor den Eltern durchstrahlt die Atmosphäre innerhalb der Familie. „Eine Krone der Alten sind Kindeskinder“ (Spr 17,6). „Seid demütig, friedfertig und geduldig, ertragt einander in Liebe“ (Eph 4,2).

2220 Die Christen sind jenen besondere Dankbarkeit schuldig, denen sie die Gabe des Glaubens, die Gnade der Taufe und das Leben in der Kirche verdanken. Es kann sich dabei um die Eltern, um andere Familienmitglieder, um die Großeltern, um Seelsorger, Katecheten, Lehrer oder Freunde handeln. „Ich denke an deinen aufrichtigen Glauben, der schon in deiner Großmutter Lois und in deiner Mutter Eunike lebendig war und der nun, wie ich weiß, auch in dir lebt“ (2 Tim 1,5).


Pflichten der Eltern

2221 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht darauf, Kinder zu zeugen; sie muss sich auch auf ihre sittliche Erziehung und ihre geistliche Bildung erstrecken. Die Erziehung durch die Eltern „ist so entscheidend, dass sie dort, wo sie fehlt, kaum zu ersetzen ist“ (GE 3). Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, sind unveräußerlich [Vgl. FC 36] (Vgl. dazu auch 1653).

2222 Die Eltern sollen ihre Kinder als Kinder Gottes ansehen und sie als menschliche Personen achten. Sie erziehen ihre Kinder dazu, das Gesetz Gottes zu erfüllen, indem sie selbst gegenüber dem Willen des Vaters im Himmel gehorsam sind (Vgl. dazu auch 494).

2223 Die Eltern sind die Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder. In erster Linie erfüllen sie diese Verantwortung, indem sie ein Zuhause schaffen, wo Zärtlichkeit, Vergebung, gegenseitige Achtung, Treue und selbstlose Dienstbereitschaft herrschen. Die Erziehung zu den Tugenden beginnt zu Hause. Hier müssen die Kinder Opferbereitschaft, gesundes Urteil und Selbstbeherrschung lernen, die Voraussetzung zu wahrer Freiheit sind. Die Eltern sollen die Kinder lehren, „die materiellen und triebhaften [Dimensionen] den inneren und geistigen“ unterzuordnen (CA 36). Die Eltern haben die große Verantwortung, ihren Kindern ein gutes Beispiel zu geben. Wenn sie ihre Fehler vor ihnen eingestehen können, werden sie eher imstande sein, sie zu leiten und zurechtzuweisen (Vgl. dazu auch 1804).

„Wer seinen Sohn liebt, hält den Stock für ihn bereit, damit er später Freude erleben kann. Wer seinen Sohn in Zucht hält, wird Freude an ihm haben“ (Sir 30,1–2). „Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn!“ (Eph 6,4).

2224 Das Zuhause ist die natürliche Umgebung, in der die Kinder zur Solidarität und zur gemeinsamen Verantwortung angeleitet werden sollen. Die Eltern sollen die Kinder dazu erziehen, sich vor falschen Zugeständnissen und dem Verlust der Würde zu bewahren, die jede menschliche Gesellschaft in Gefahr bringen (Vgl. dazu auch 1939).

2225 Durch die Gnade des Ehesakramentes haben die Eltern die Pflicht und das Vorrecht erhalten, ihre Kinder zu evangelisieren. Sie sollen als „die ersten Glaubensboten“ (LG 11) ihre Kinder möglichst früh in die Mysterien des Glaubens einführen und sie schon von früher Kindheit an in das kirchliche Leben miteinbeziehen. Die Lebensweise in der Familie kann jene Gefühlshaltungen prägen, die während des ganzen späteren Lebens Voraussetzung und Stütze eines lebendigen Glaubens bleiben werden (Vgl. dazu auch 1656).

2226 Die Erziehung zum Glauben durch die Eltern muss schon in frühester Kindheit einsetzen. Sie beginnt damit, dass die Familienmitglieder einander helfen, durch das Zeugnis eines dem Evangelium entsprechenden Lebens im Glauben zu wachsen. Die Familienkatechese geht allen anderen Formen der Glaubensunterweisung voran, begleitet und bereichert sie. Die Eltern haben die Sendung, ihre Kinder beten zu lehren und sie ihre Berufung als Kinder Gottes entdecken zu lassen [Vgl. LG 11]. Die Pfarrei ist für die christlichen Familien Eucharistiegemeinschaft und Herz des liturgischen Lebens. Sie ist ein besonders geeigneter Ort für die Katechese der Kinder und der Eltern (Vgl. dazu auch 2179).

2227 Die Kinder tragen ihrerseits dazu bei, dass ihre Eltern an Heiligkeit zunehmen [Vgl. GS 48,4]. Wenn es zu Beleidigung, Streit, Ungerechtigkeit und Mangel an Aufmerksamkeit kommt, sollen alle einander großmütig und unermüdlich verzeihen, wie es die gegenseitige Liebe nahelegt und die Liebe Christi verlangt [Vgl. Mt 18,21–22; Lk 17,4] (Vgl. dazu auch 2013).

2228 Die Achtung und die Liebe der Eltern gegenüber ihren Kindern zeigt sich während der ersten Jahre in der Sorge und der Zuwendung, mit der sie ihre Kinder erziehen und deren leibliche und geistige Bedürfnisse stillen. Wenn die Kinder heranwachsen, werden die Eltern aufgrund der gleichen Achtung und Hingabe ihre Kinder dazu anleiten, Vernunft und Freiheit recht zu gebrauchen.

2229 Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht, für sie eine Schule zu wählen, die ihren Überzeugungen entspricht. Das ist ein Grundrecht. Die Eltern haben die Pflicht, soweit wie möglich solche Schulen zu wählen, die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [Vgl. GE 6]. Die Behörden haben die Pflicht, dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass es auch wirklich ausgeübt werden kann.

2230 Wenn die Kinder erwachsen werden, haben sie die Pflicht und das Recht, ihren Beruf und Lebensstand zu wählen. Sie sollen diese neuen Verantwortungen in vertrauensvoller Beziehung zu ihren Eltern wahrnehmen und deren Ansichten und Ratschläge gerne erfragen und entgegennehmen. Die Eltern mögen darauf bedacht sein, weder in der Berufswahl noch in der Partnerwahl auf ihre Kinder Zwang auszuüben. Diese Pflicht, sich zurückzuhalten, verbietet ihnen jedoch nicht, den Kindern durch kluge Ratschläge beizustehen, besonders dann, wenn diese vorhaben, eine Familie zu gründen (Vgl. dazu auch 1625).

2231 Manche Menschen heiraten nicht, um für ihre Eltern oder Geschwister zu sorgen, sich intensiver einem Beruf zu widmen oder aus anderen achtenswerten Beweggründen. Sie können zum Wohl der Menschheitsfamilie einen großen Beitrag leisten (Vgl. dazu auch 1658).

IV Familie und Reich Gottes

2232 Die Familienbande sind zwar wichtig, aber nicht absolut. So wie das Kind zur menschlichen und geistigen Selbständigkeit heranreift, bestätigt sich auch seine besondere Berufung, die von Gott kommt, immer klarer und stärker. Die Eltern sollen diese Berufung achten und ihre Kinder ermutigen, ihr Folge zu leisten. Man muss überzeugt sein, dass es die erste Berufung des Christen ist, Christus nachzufolgen [Vgl. Mt 16,25]: „Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig, und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig“ (Mt 10,37) (Vgl. dazu auch 1618).

2233 Jünger Jesu werden heißt die Einladung annehmen, zur Familie Gottes zu gehören und so zu leben wie er: „Wer den Willen meines himmlischen Vaters erfüllt, der ist für mich Bruder und Schwester und Mutter“ (Mt 12,49). Die Eltern sollen es freudig und dankbar annehmen und achten, wenn der Herr eines ihrer Kinder beruft, ihm in der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen, im gottgeweihten Leben oder im priesterlichen Dienst nachzufolgen (Vgl. dazu auch 542, 1547).

V Autoritäten in der Gesellschaft

2234 Das vierte Gebot Gottes befiehlt uns auch, all jene zu ehren, die von Gott zu unserem Wohl ein öffentliches Amt in der Gesellschaft erhalten haben. Es gibt Aufschluss über die Pflichten der Amtsträger sowie jener, zu deren Wohl sie bestellt sind (Vgl. dazu auch 1897).


Pflichten der Behörden

2235 Der Inhaber eines Amtes muss dieses als einen Dienst ausüben. „Wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein“ (Mt 20,26). Die Ausübung eines Amtes wird sittlich gemessen an seinem göttlichen Ursprung, seiner vernünftigen Natur und seinem besonderen Objekt. Niemand darf etwas befehlen oder einführen, was der Menschenwürde und dem natürlichen Sittengesetz widerspricht (Vgl. dazu auch 1899).

2236 Die Ausübung von Autorität zielt darauf ab, eine gerechte Rangordnung der Werte sichtbar zu machen, um allen den Gebrauch ihrer Freiheit und Verantwortung zu erleichtern. Die Vorgesetzten sollen die austeilende Gerechtigkeit weise ausüben, dabei den Bedürfnissen sowie dem Beitrag eines jeden Rechnung tragen und gegenseitiges Einvernehmen und Frieden anstreben. Sie sollen darauf bedacht sein, dass die von ihnen getroffenen Maßnahmen und Anordnungen nicht dadurch in Versuchung führen, dass sie das persönliche Interesse in Widerspruch zum Gemeinwohl bringen [Vgl. CA 25] (Vgl. dazu auch 2411).

2237 Die politischen Autoritäten sind verpflichtet, die Grundrechte der menschlichen Person zu achten. Sie sollen die Gerechtigkeit menschlich ausüben und dabei das Recht eines jeden, besonders das der Familien und Bedürftigen, achten (Vgl. dazu auch 357).

Die staatsbürgerlichen Rechte dürfen und sollen gemäß den Erfordernissen des Gemeinwohls gewährt werden. Die öffentlichen Gewalten dürfen sie nicht ohne berechtigten und angemessenen Grund außer Kraft setzen. Die Ausübung der politischen Rechte soll das Gemeinwohl der Nation und der menschlichen Gesellschaft fördern.


Pflichten der Bürger

2238 Die der Autorität Unterstellten sollen ihre Vorgesetzten als Diener Gottes ansehen, der diese zur Verwaltung seiner Gaben bestellt hat [Vgl. Röm 13, 1-2] „Unterwerft euch um des Herrn willen jeder menschlichen Ordnung ... Handelt als Freie, aber nicht als solche, die Freiheit als Deckmantel für das Böse nehmen, sondern wie Knechte Gottes“ (1 Petr 2, 13. 16). Loyale Mitarbeit bringt für die Bürger das Recht und manchmal sogar die Pflicht mit sich, in angemessener Weise zu kritisieren, was der Menschenwürde oder dem Gemeinwohl zu schaden scheint (Vgl. dazu auch 1900).

2239 Pflicht der Bürger ist es, gemeinsam mit den Behörden im Geist der Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Die Heimatliebe und der Einsatz für das Vaterland sind Dankespflichten und entsprechen der Ordnung der Liebe. Gehorsam gegenüber den rechtmäßigen Autoritäten und Einsatzbereitschaft für das Gemeinwohl verlangen von den Bürgern, ihre Aufgabe im Leben der staatlichen Gemeinschaft zu erfüllen (Vgl. dazu auch 1915, 2310).

2240 Der Gehorsam gegenüber der Autorität und die Mitverantwortung für das Gemeinwohl machen es zu einer sittlichen Pflicht, Steuern zu zahlen, das Stimmrecht auszuüben und das Land zu verteidigen (Vgl. dazu auch 2265).

„Gebt allen, was ihr ihnen schuldig seid, sei es Steuer oder Zoll, sei es Furcht oder Ehre“ (Röm 13,7).

Die Christen „bewohnen das eigene Vaterland, aber wie seßhafte Fremde. Sie nehmen an allem teil wie Bürger, und sie ertragen alles wie Fremde ... Sie gehorchen den erlassenen Gesetzen, und mit der ihnen eigenen Lebensweise überbieten sie die Gesetze ... Auf einen so wichtigen Posten hat Gott sie gestellt, dem sich zu entziehen ihnen nicht erlaubt ist“ (Diognet 5,5.10; 6,10).

Paulus fordert uns auf, für die Herrscher und für alle, die Macht ausüben, zu beten und dankzusagen, „damit wir in aller Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ungestört und ruhig leben können“ (1 Tim 2,2) (Vgl. dazu auch 1900).

2241 Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist, Ausländer aufzunehmen, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind, die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können. Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen, das den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen.

Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen, dass die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen. Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten, dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mitzutragen (Vgl. dazu auch 2237).

2242 Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern, falls deren Forderungen dem rechten Gewissen widersprechen, findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft. „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!“ (Mt 22,21). „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29) (Vgl. dazu auch 1903, 2313, 450).

„Wo ... die Staatsbürger von einer öffentlichen Gewalt, die ihre Zuständigkeit überschreitet, bedrückt werden, sollen sie sich nicht weigern, das zu tun, was das Gemeinwohl objektiv verlangt. Sie haben jedoch das Recht, ihre und ihrer Mitbürger Rechte gegen den Missbrauch der staatlichen Autorität zu verteidigen, freilich innerhalb der Grenzen des Naturrechts und des Evangeliums“ (GS 74,5) (Vgl. dazu auch 1901).

2243 Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt, wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) dass nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden; (2) dass alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind; (3) dass dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht; (4) dass begründete Aussicht auf Erfolg besteht und (5) dass vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind (Vgl. dazu auch 2309).


Staat und Kirche

2244 Jede Institution ist, zumindest implizit, von einer bestimmten Sicht des Menschen und seiner Bestimmung beeinflußt, aus der sie ihre Urteilskriterien, ihre Wertordnung und ihre Verhaltensweisen ableitet. Bei der Errichtung ihrer Institutionen gehen die meisten Gesellschaften davon aus, dass dem Menschen ein gewisser Vorrang vor den Dingen gebührt. Einzig die göttlich geoffenbarte Religion hat in Gott, dem Schöpfer und Erlöser, klar den Ursprung und das Ziel des Menschen erkannt. Die Kirche lädt die politischen Verantwortungssträger ein, sich in ihren Urteilen und Entscheidungen nach dieser geoffenbarten Wahrheit über Gott und den Menschen zu richten (Vgl. dazu auch 1910, 1881, 2109).

Die Gesellschaften, die diese Offenbarung nicht kennen oder sie im Namen ihrer Unabhängigkeit von Gott ablehnen, müssen ihre Maßstäbe und Ziele in sich selbst suchen oder einer Ideologie entnehmen. Und da sie kein objektives Kriterium zur Unterscheidung von gut und böse dulden, maßen sie sich offen oder unterschwellig eine totalitäre Gewalt über den Menschen und sein Schicksal an, wie die Geschichte beweist [Vgl. CA 45;46].

2245 Die Kirche, die sich aufgrund ihres Auftrags und ihrer Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft keineswegs deckt, ist Zeichen und zugleich Schützerin des transzendenten Wesens des Menschen. Als solche „achtet und fördert sie auch die politische Freiheit der Bürger und ihre Verantwortlichkeit“ (GS 76,3) (Vgl. dazu auch 912).

2246 Zur Sendung der Kirche gehört es, „auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen. Sie wendet dabei alle, aber auch nur jene Mittel an, welche dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und Verhältnissen entsprechen“ (GS 76,5) (Vgl. dazu auch 2032, 2420).

KURZTEXTE

2247 „Ehre deinen Vater und deine Mutter!“ (Dtn 5, 16; Mk 7, 10).

2248 Gemäß dem vierten Gebot will Gott, dass wir nach ihm auch unsere Eltern und diejenigen ehren, denen er zu unserem Wohl Autorität verliehen hat.

2249 Die eheliche Gemeinschaft gründet auf dem Bund und dem Konsens der Gatten. Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet.

2250 „Das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gemeinschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden“ (GS 47, 1).

2251 Die Kinder schulden ihren Eltern Achtung, Dankbarkeit, gebührenden Gehorsam und Hilfsbereitschaft. Die Ehrfurcht vor den Eltern fördert die Harmonie des ganzen Familienlebens.

2252 Die Eltern sind die Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder zum Glauben, zum Gebet und zu allen Tugenden. Sie haben die Pflicht, soweit es ihnen möglich ist, für die leiblichen und geistigen Bedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen.

2253 Die Eltern sollen die Berufung ihrer Kinder achten und unterstützen. Sie sollen nicht vergessen und es auch ihren Kindern beibringen, dass jeder Christ in erster Linie dazu berufen ist, Christus nachzufolgen.

2254 Die öffentliche Autorität hat die Grundrechte der Menschen und die Voraussetzungen zur Ausübung dieser Rechte zu achten.

2255 Die Bürger haben die Pflicht, mit den staatlichen Gewalten zusammenzuarbeiten, um die Gesellschaft im Geist der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Freiheit aufzubauen.

2256 Der Bürger hat die Gewissenspflicht, Vorschriften der Staatsgewalt nicht zu befolgen, falls diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung widersprechen. „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5 29).

2257 Jede Gesellschaft bezieht ihre Urteile und ihr Verhalten auf eine bestimmte Sicht des Menschen und seiner Bestimmung. Wenn Gesellschaften von den erhellenden Aussagen des Evangeliums über Gott und den Menschen absehen, besteht die Gefahr dass sie totalitär werden.

ARTIKEL 5: DAS FÜNFTE GEBOT

„Du sollst nicht morden“ (Ex 20,13).

„Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten; wer aber jemand tötet, soll dem Gericht verfallen sein. Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein“ (Mt 5, 21–23).

2258 „Das menschliche Leben ist heilig, weil es von seinem Beginn an ‚der Schöpfermacht Gottes‘ bedarf und für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer bleibt, seinem einzigen Ziel. Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende: Niemand darf sich, unter keinen Umständen, das Recht anmaßen, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören“ (DnV intr. 5) (Vgl. dazu auch 356).

I Die Achtung vor dem menschlichen Leben

Das Zeugnis der Heilsgeschichte

2259 Im Bericht über die Ermordung Abels durch seinen Bruder Kain [Vgl. Gen 4, 8–12] offenbart die Schrift, dass im Menschen schon von Anfang seiner Geschichte an Zorn und Eifersucht als Folgen der Erbsünde wirksam sind. Der Mensch ist zum Feind des Mitmenschen geworden. Gott spricht aus, wie niederträchtig dieser Brudermord ist: „Was hast du getan? Das Blut deines Bruders schreit zu mir vom Ackerboden. So bist du verflucht, verbannt vom Ackerboden, der seinen Mund aufgesperrt hat, um aus deiner Hand das Blut deines Bruders aufzunehmen“ (Gen 4,10–11) (Vgl. dazu auch 401).

2260 Der Bund zwischen Gott und der Menschheit ist vom Wissen um die göttliche Gabe des menschlichen Lebens und die mörderische Gewalttätigkeit des Menschen durchwirkt:

„Wenn aber euer Blut vergossen wird, fordere ich Rechenschaft, und zwar für das Blut eines jeden von euch ... Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wird durch Menschen vergossen. Denn: Als Abbild Gottes hat er den Menschen gemacht“ (Gen 9,5–6).

Das Alte Testament hat das Blut stets als ein heiliges Sinnbild des Lebens betrachtet [Vgl. Lev 17,14]. Dies muss zu allen Zeiten gelehrt werden.

2261 Die Schrift verdeutlicht das Verbot des fünften Gebotes: „Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben“ (Ex 23,7). Der willentliche Mord an einem Unschuldigen ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, die goldene Regel und die Heiligkeit des Schöpfers. Das Gesetz, das ihn untersagt, gilt allgemein: es verpflichtet alle und jeden, immer und überall (Vgl. dazu auch 1756, 1956).

2262 In der Bergpredigt erinnert der Herr an das Gebot: „Du sollst nicht töten“ (Mt 5,21) und fügt das Verbot des Zorns, des Hasses und der Rache hinzu. Christus verlangt sogar von seinem Jünger, auch die andere Wange hinzuhalten und seine Feinde zu lieben [Vgl. Mt 5,44]. Er selbst verteidigte sich nicht und sagte zu Petrus, er solle sein Schwert in die Scheide stecken [Vgl. Mt 26,52] (Vgl. dazu auch 2844).


Notwehr

2263 Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot, einen Unschuldigen zu töten, also einen willentlichen Mord zu begehen. „Aus der Handlung dessen, der sich selbst verteidigt, kann eine doppelte Wirkung folgen: die eine ist die Rettung des eigenen Lebens, die andere ist die Tötung des Angreifers“ (Thomas v. A., s. th. 2–2, 64, 7). Nur die eine Wirkung ist gewollt, die andere nicht (Vgl. dazu auch 1737).

2264 Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre. Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen. Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen (Vgl. dazu auch 2196):

„Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig, ist das unerlaubt. Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt, ist die Verteidigung erlaubt ... Es ist zum Heil nicht notwendig, auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten, um die Tötung des anderen zu vermeiden; denn der Mensch ist mehr gehalten, für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen“ (Thomas v. A., s. th. 2–2, 64, 7).

2265 Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein. Die Verteidigung des Gemeinwohls erfordert, dass der ungerechte Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. aus diesem Grund haben die gesetzmäßigen Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, auch mit Waffengewalt abzuwehren (Vgl. dazu auch 2240).

2266 Der Einsatz des Staates gegen die Ausbreitung von Verhaltensweisen, welche die Rechte des Menschen und die Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens schädigen, entspricht einer Forderung des Schutzes des Gemeinwohls. Die gesetzmäßige öffentliche Gewalt hat das Recht und die Pflicht, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen. Die Strafe hat vor allem das Ziel, die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutzumachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gewinnt sie sühnenden Wert. Schließlich hat die Strafe, über die Verteidigung der öffentlichen Ordnung und die Sicherheit der Personen hinaus, eine heilende Wirkung; sie soll möglichst dazu beitragen, dass sich der Schuldige bessert (Vgl. dazu auch 1897, 1899, 2308).

2267 Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.

Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.

Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“ (Papst Franziskus, Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017) und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.

Mord

2268 Das fünfte Gebot verwirft den direkten und willentlichen Mord als schwere Sünde. Der Mörder und seine freiwilligen Helfer begehen eine himmelschreiende Sünde [Vgl. Gen 4,10].

Kindesmord [Vgl. GS 51,3], Brudermord, Elternmord und Gattenmord sind wegen der natürlichen Bande, die sie zerreißen, besonders schwere Verbrechen. Rücksichten auf die Gesundheit des Erbgutes und die öffentliche Gesundheit können keinen Mord rechtfertigen, selbst wenn er von der öffentlichen Gewalt angeordnet wäre.

2269 Das fünfte Gebot untersagt auch, etwas mit der Absicht zu tun, den Tod eines Menschen indirekt herbeizuführen. Das sittliche Gesetz verbietet, jemanden ohne schwerwiegenden Grund einer tödlichen Gefahr auszusetzen ebenso wie die Weigerung, einem Menschen in Lebensgefahr zu Hilfe zu kommen.

Dass die menschliche Gesellschaft mörderische Hungersnöte hinnimmt, ohne sich um Hilfe zu bemühen, ist ein empörendes Unrecht und eine schwere Verfehlung. Händler, die durch wucherische und profitgierige Geschäfte ihre Mitmenschen hungern und sterben lassen, begehen indirekt einen Mord; für diesen sind sie verantwortlich [Vgl. Am 8,4–10].

Die unwillentliche Tötung eines Menschen ist moralisch nicht anrechenbar. Man ist aber nicht von einem schweren Vergehen entschuldigt, wenn man ohne angemessene Gründe so handelt, dass man, wenn auch unbeabsichtigt, den Tod eines Menschen verursacht (Vgl. dazu auch 2290).


Abtreibung

2270 Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1] (Vgl. dazu auch 1703, 357).

„Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt“ (Jer 1,5) [Vgl. Ijob 10,8–12; Ps 22,10–11].

„Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen“ (Ps 139,15).

2271 Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar:

„Du sollst ... nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten“ (Didaché 2,2) [Vgl. Barnabasbrief 19,5; Diognet 5,5; Tertullian, apol. 9].

„Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen“ (GS 51,3).

2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), „so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt“ (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323–1324] (Vgl. dazu auch 1463). Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

2273 Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung (Vgl. dazu auch 1930).

„Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden: Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muss man in diesem Zusammenhang zählen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod“ (DnV 3).

„In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muss, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben ... Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick seiner Empfängnis an zusichern muss, muss das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen“ (DnV 3).

2274 Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muss, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen.

Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie „das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge für den einzelnen Embryo ausgerichtet ist ... Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie – je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen – die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose ... nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein“ (DnV 1,2).

2275 „Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, dass sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben“ (DnV 1,3).

„Es ist unmoralisch, menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares ‚biologisches Material‘ herzustellen“ (DnV 1,5).

„Einige Versuche, in das chromosomale oder das genetische Gut einzugreifen, sind nicht therapeutischer Natur, sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen, die nach dem Geschlecht oder anderen vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden. Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens, seiner Integrität und seiner Identität“ (DnV 1,6).


Euthanasie

2276 Menschen, die versehrt oder geschwächt sind, brauchen besondere Beachtung. Kranke oder Behinderte sind zu unterstützen, damit sie ein möglichst normales Leben führen können (Vgl. dazu auch 1503).

2277 Die direkte Euthanasie besteht darin, dass man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt. Sie ist sittlich unannehmbar.

Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht, die stets zu verbieten und auszuschließen ist.

2278 Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis. Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls er dazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind (Vgl. dazu auch 1007).

2279 Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht, darf die Pflege, die man für gewöhnlich einem kranken Menschen schuldet, nicht abgebrochen werden. Schmerzlindernde Mittel zu verwenden, um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin, sein Leben abzukürzen, kann sittlich der Menschenwürde entsprechen, falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird.

Die Betreuung des Sterbenden ist eine vorbildliche Form selbstloser Nächstenliebe; sie soll aus diesem Grund gefördert werden.


Selbstmord

2280 Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen (Vgl. dazu auch 2258).

2281 Der Selbstmord widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu bewahren und zu erhalten. Er ist eine schwere Verfehlung gegen die rechte Eigenliebe. Selbstmord verstößt auch gegen die Nächstenliebe, denn er zerreißt zu Unrecht die Bande der Solidarität mit der Familie, der Nation und der Menschheit, denen wir immer verpflichtet sind. Der Selbstmord widerspricht zudem der Liebe zum lebendigen Gott (Vgl. dazu auch 2212).

2282 Wenn der Selbstmord in der Absicht begangen wird, als Beispiel –vor allem für junge Menschen – zu dienen, bildet er zudem ein schweres Ärgernis. Freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz.

Schwere psychische Störungen, Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag, vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern (Vgl. dazu auch 1735).

2283 Man darf die Hoffnung auf das ewige Heil der Menschen, die sich das Leben genommen haben, nicht aufgeben. Auf Wegen, die Gott allein kennt, kann er ihnen Gelegenheit zu heilsamer Reue geben. Die Kirche betet für die Menschen, die sich das Leben genommen haben (Vgl. dazu auch 1037).

II Achtung der Menschenwürde

Achtung der Seele des Anderen: Das Ärgernis

2284 Das Ärgernis ist eine Haltung oder ein Verhalten, das den Anderen zum Bösen verleitet. Wer Ärgernis gibt, wird zum Versucher seines Nächsten. Er gefährdet dessen Tugend und Rechtschaffenheit; er kann seinen Bruder in den seelischen Tod treiben. Das Ärgernis ist eine schwere Verfehlung, wenn durch eine Tat oder eine Unterlassung andere absichtlich zu einem schlimmen Fehrtritt verleitet werden (Vgl. dazu auch 2847).

2285 Besonders schlimm ist das Ärgernis, wenn es von Respektspersonen gegeben wird und wenn Schwache dadurch gefährdet werden. Dies hat unseren Herrn zum Wehruf veranlasst: „Wer einem von diesen Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde!“ (Mt 18,6) [Vgl. 1 Kor 8,10–13]. Das Ärgernis ist besonders schwerwiegend, wenn es von Erziehern und Lehrern gegeben wird. Deshalb wirft Jesus den Schriftgelehrten und den Pharisäern vor, sie seien Wölfe im Schafspelz [Vgl. Mt 7,15] (Vgl. dazu auch 1903).

2286 Ärgernis kann durch Gesetz oder Institutionen, durch Mode oder öffentliche Meinung hervorgerufen werden.

So gibt Ärgernis, wer Gesetze oder gesellschaftliche Strukturen schafft, die zum Verfall der Sitten und zur Zersetzung des religiösen Lebens führen oder zu „Gesellschaftsverhältnissen, die – ob gewollt oder nicht – ein den Geboten entsprechendes christliches Verhalten schwierig und praktisch unmöglich machen“ (Pius XII., Ansprache vom 1. Juni 1941). Das gleiche gilt von Betriebsleitern, welche Vorschriften erlassen, die zu Betrügereien verleiten, von Lehrern, die ihre Kinder „zum Zorn reizen“ [Vgl. Eph 6,4; Kol 3,21], oder von Leuten, die die öffentliche Meinung manipulieren und sie von den sittlichen Werten abbringen (Vgl. dazu auch 1887, 2498).

2287 Wer seine Befugnisse so gebraucht, dass sie zum Bösen verleiten, macht sich des Ärgernisses schuldig und ist für das Böse, das er direkt oder indirekt begünstigt, verantwortlich. „Es ist unvermeidlich, dass Ärgernisse kommen. Aber wehe dem, der sie verschuldet“ (Lk 17,1).


Achtung der Gesundheit

2288 Das Leben und die Gesundheit sind wertvolle, uns von Gott anvertraute Güter. Wir haben für sie auf vernünftige Weise Sorge zu tragen und dabei auch die Bedürfnisse anderer und das Gemeinwohl zu berücksichtigen (Vgl. dazu auch 1503).

Die Sorge für die Gesundheit der Bürger erfordert, dass die Gesellschaft mithilft, Existenzbedingungen zu schaffen, unter denen die Menschen sich entwickeln und reifen können: Nahrung und Kleidung, Wohnung, Gesundheitsdienst, Grundausbildung, Arbeitsplatz und Sozialhilfe (Vgl. dazu auch 1509).

2289 Zwar fordert die Sittenlehre auf, das leibliche Leben zu achten, aber sie erklärt dieses nicht zu einem absoluten Wert. Sie wendet sich gegen eine neuheidnische Auffassung, die dazu neigt, einen Körperkult zu treiben, ihm alles zu opfern, körperliche Tüchtigkeit und sportlichen Erfolg zu vergötzen. Durch eine einseitige Auslese der Starken kann diese Auffassung die menschlichen Beziehungen verzerren (Vgl. dazu auch 364, 2113).

2290 Die Tugend der Mäßigung läßt Unmäßigkeit aller Art meiden: jedes Übermaß an Speisen, Alkohol, Tabak und Medikamenten. Wer in betrunkenem Zustand oder im Geschwindigkeitsrausch auf der Straße, auf dem Wasser oder in der Luft die Sicherheit anderer und die eigene gefährdet, versündigt sich schwer (Vgl. dazu auch 1809).

2291 Der Genuss von Drogen führt zu schweren Schädigungen der Gesundheit und des menschlichen Lebens. Abgesehen vom rein medizinischen Gebrauch ist er eine schwerwiegende sittliche Verfehlung. Die heimliche Herstellung von Drogen und der Rauschgifthandel sind etwas Schändliches; durch ihre verführerische Wirkung sind sie eine direkte Mitwirkung zu schwerwiegenden Verstößen gegen das moralische Gesetz.


Achtung des Menschen und wissenschaftliche Forschung

2292 Medizinische und psychologische Experimente an Personen oder Menschengruppen können zur Heilung von Kranken und zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen.

2293 In der wissenschaftlichen Grundlagenforschung und in der angewandten Forschung kommt die Herrschaft des Menschen über die Schöpfung deutlich zum Ausdruck. Wissenschaft und Technik sind wertvolle Mittel, wenn sie in den Dienst des Menschen gestellt werden und dessen ganzheitliche Entwicklung zum Wohl aller fördern. Sie sind jedoch nicht imstande, aus sich selbst heraus den Sinn des Daseins und des menschlichen Fortschritts anzugeben. Wissenschaft und Technik sind auf den Menschen hingeordnet, dem sie ihre Entstehung und Entwicklung verdanken; die Bestimmung ihres Ziels und das Bewusstsein ihrer Grenzen finden sie somit nur in der Person und ihren sittlichen Werten (Vgl. dazu auch 159, 1703).

2294 Die Meinung, die wissenschaftliche Forschung und ihre Anwendungen seien wertfrei, ist eine Illusion. Auch lassen sich die Kriterien für die Orientierung der Forschung weder einfach aus der technischen Wirksamkeit noch aus dem Nutzen ableiten, den sie für die einen zum Schaden der anderen haben kann, und erst recht nicht aus den herrschenden Ideologien. Wissenschaft und Technik erfordern ihrem inneren Sinn gemäß die unbedingte Achtung der sittlichen Grundwerte. Sie müssen im Dienst der menschlichen Person, ihrer unveräußerlichen Rechte, ihres wahren, ganzheitlichen Wohls stehen, wie das dem Plan und dem Willen Gottes entspricht (Vgl. dazu auch 2375).

2295 Forschungen und Experimente, die am Menschen vorgenommen werden, können keine Handlungen rechtfertigen, die in sich der Menschenwürde und dem sittlichen Gesetz widersprechen. Auch das allfällige Einverständnis der betreffenden Menschen rechtfertigt solche Handlungen nicht. Ein Experiment, das an einem Menschen vorgenommen wird, ist sittlich unerlaubt, wenn es dessen Leben oder physische und psychische Unversehrtheit unverhältnismäßigen oder vermeidbaren Gefahren aussetzt. Solche Experimente widersprechen der Menschenwürde erst recht, wenn sie ohne Wissen und Einverständnis der Betreffenden oder der für sie Verantwortlichen vorgenommen werden (Vgl. dazu auch 1753).

2296 Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden. Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.


Achtung der körperlichen Unversehrtheit

2297 Entführungen und Geiselnahmen verbreiten Schrecken und üben durch Drohung auf die Opfer unzulässigen Druck aus; sie sind moralisch unzulässig. Der Terrorismus bedroht, verwundet und tötet auf willkürliche Weise; er ist ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die Liebe. Folterung, die körperliche oder seelische Gewalt anwendet, um Geständnisse zu erpressen, Schuldige zu bestrafen, Opponenten Angst einzujagen oder Haß zu befriedigen, widerspricht der Achtung vor der Person und der Menschenwürde. Außer wenn streng therapeutische Gründe dafür sprechen, verstoßen direkt gewollte Amputationen, Verstümmelungen oder Sterilisationen unschuldiger Menschen gegen das sittliche Gesetz [Vgl. DS 3722].

2298 In früheren Zeiten wurden grausame Maßnahmen auch von rechtmäßigen Regierungen allgemein angewendet, um Gesetz und Ordnung aufrechtzuerhalten – oft ohne Missbilligung durch die Hirten der Kirche, die in ihren eigenen Gerichten die Vorschriften des römischen Rechts in bezug auf die Folter übernahmen. Von diesen bedauerlichen Vorkommnissen abgesehen, trat die Kirche stets für Milde und Barmherzigkeit ein; sie verbot Klerikern, Blut zu vergießen. In neuerer Zeit setzte sich die Einsicht durch, dass solche grausame Handlungen weder für die öffentliche Ordnung notwendig sind noch den legitimen Menschenrechten entsprechen, sondern im Gegenteil zu schlimmsten Verirrungen führen. Man muss sich für ihre Abschaffung einsetzen. Für die Opfer, aber auch für ihre Peiniger, soll man beten (Vgl. dazu auch 2267).


Achtung der Toten

2299 Sterbenden soll Aufmerksamkeit und Pflege zuteil werden, um ihnen zu helfen, die ihnen noch verbleibende Zeit in Würde und Frieden zu leben. Sie sollen durch das Gebet ihrer Angehörigen Beistand erfahren. Diese sollen darauf bedacht sein, dass die Kranken zu gegebener Zeit die Sakramente erhalten, die auf die Begegnung mit dem lebendigen Gott vorbereiten (Vgl. dazu auch 1525).

2300 Der Leib des Verstorbenen ist im Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung ehrfürchtig und liebevoll zu behandeln. Die Totenbestattung ist ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit [Vgl. Tob 1,16–18]; sie ehrt die Kinder Gottes als Tempel des Heiligen Geistes (Vgl. dazu auch 1681 – 1690).

2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.

Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will [Vgl. CIC, can. 1176, § 3].

III Aufrechterhaltung des Friedens

Friede

2302 Wenn Jesus an das Gebot: „Du sollst nicht töten“ (Mt 5,21) erinnert, fordert er den Frieden des Herzens und verurteilt die Unsittlichkeit des mörderischen Zorns und des Hasses (Vgl. dazu auch 1765)

Zorn ist ein Verlangen nach Rache. „Nach Rache zu verlangen zum Schaden dessen, der bestraft werden soll, ist unerlaubt; aber nach Rache zu verlangen zur Bestrafung der Laster und zur Bewahrung der Gerechtigkeit ist lobenswert“ (Thomas v. A., s. th. 2–2, 158,1, ad 3). Falls der Zorn so weit geht, dass man den Mitmenschen absichtlich töten oder schwer verwunden möchte, ist er eine schwere Verfehlung gegen die Liebe und damit eine Todsünde. Der Herr sagt: „Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein“ (Mt 5,22).

2303 Willentlicher Haß verstößt gegen die Liebe. Haß gegen einen Mitmenschen ist eine Sünde, wenn man diesem absichtlich Böses wünscht. Er ist eine schwere Sünde, wenn man dem Nächsten wohlüberlegt schweren Schaden wünscht. „Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet“ (Mt 5, 44–45) (Vgl. dazu auch 2094, 1933).

2304 Damit das Menschenleben geachtet wird und sich entfalten kann, muss Friede sein. Friede besteht nicht einfach darin, dass kein Krieg ist; er läßt sich nicht bloß durch das Gleichgewicht der feindlichen Kräfte sichern. Friede auf Erden herrscht nur dann, wenn die persönlichen Güter gesichert sind, die Menschen frei miteinander verkehren können, die Würde der Personen und der Völker geachtet und die Brüderlichkeit unter den Menschen gepflegt wird. Der Friede besteht in der „Ruhe der Ordnung“ (Augustinus, civ. 19, 13). Er ist das Werk der Gerechtigkeit [Vgl. Jes 32,17] und die Wirkung der Liebe [Vgl. GS 78.1–2] (Vgl. dazu auch 1909, 1807).

2305 Der irdische Friede ist Abbild und Frucht des Friedens Christi, welcher der messianische „Fürst des Friedens“ ist (Jes 9,5). Durch sein am Kreuz vergossenes Blut hat er „in seiner Person die Feindschaft getötet“ (Eph 2, 16) [Vgl. Kol 1,20–22], die Menschen mit Gott versöhnt und seine Kirche zum Sakrament der Einheit des Menschengeschlechts und dessen Vereinigung mit Gott gemacht. „Er ist unser Friede“ (Eph 2, 14). Jesus nennt die „selig, die Frieden stiften“ [Vgl. Mt 5,9] (Vgl. dazu auch 1468).

2306 Wer auf gewaltsame und blutige Handlungen verzichtet und zur Wahrung und Verteidigung der Menschenrechte Mittel einsetzt, die auch den Schwächsten zur Verfügung stehen, legt Zeugnis ab für die Liebe des Evangeliums, sofern dabei nicht die Rechte und Pflichten der anderen Menschen und der Gesellschaft verletzt werden. Er bezeugt zu Recht, welch schwerwiegende physische und moralische Gefahren der Einsatz gewaltsamer Mittel mit sich bringt, der immer Zerstörungen und Tote hinterläßt [Vgl. GS 78,5] (Vgl. dazu auch 2267).


Vermeidung des Krieges

2307 Das fünfte Gebot verbietet, menschliches Leben willentlich zu zerstören. Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, fordert die Kirche alle eindringlich zum Beten und Handeln auf, damit die göttliche Güte uns von der alten Knechtschaft des Krieges befreit [Vgl. GS 81,4].

2308 Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet, sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen.

Solange allerdings „die Gefahr von Krieg besteht und solange es noch keine zuständige internationale Autorität gibt, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist, kann man, wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung erschöpft sind, einer Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung nicht absprechen“ (GS 79,4) (Vgl. dazu auch 2266).

2309 Die Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen, sind genau einzuhalten. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen, sittlich vertretbar ist (Vgl. dazu auch 2243):

– Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.

– Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben.

– Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen.

– Der Gebrauch von Waffen darf nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten.

Dies sind die herkömmlichen Elemente, die in der sogenannten Lehre vom „gerechten Krieg“ angeführt werden.

Die Beurteilung, ob alle diese Voraussetzungen für die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind (Vgl. dazu auch 1897).

2310 Die staatlichen Behörden haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht, den Bürgern die zur nationalen Verteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen.

Diejenigen, die sich als Militärangehörige in den Dienst ihres Vaterlandes stellen, verteidigen die Sicherheit und Freiheit der Völker. Wenn sie ihre Aufgabe richtig erfüllen, tragen sie zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei [Vgl. GS 79,5] (Vgl. dazu auch 2239, 1909).

2311 Die staatlichen Behörden sollen sich in angemessener Weise um jene kümmern, die aus Gewissensgründen den Waffengebrauch verweigern. Diese bleiben verpflichtet, der Gemeinschaft in anderer Form zu dienen [Vgl. GS 79,3].

2312 Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären, dass das sittliche Gesetz während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt. Es „wird nicht deshalb, weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist, damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt“ (GS 79,4).

2313 Die Zivilbevölkerung, die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln.

Handlungen, die mit Wissen und Willen gegen das Völkerrecht und seine allgemeingültigen Grundsätze verübt werden, sowie Befehle, solche Handlungen auszuführen, sind Verbrechen. Blinder Gehorsam ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund für jene, die sich solchen Befehlen fügen. So ist die Ausrottung eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als eine Todsünde zu verurteilen. Man ist sittlich verpflichtet, sich Befehlen, die einen Völkermord anordnen, zu widersetzen (Vgl. dazu auch 2242).

2314 „Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiter Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist“ (GS 80,4). Eine Gefahr des modernen Krieges ist es, den Besitzern hochtechnisierter, insbesondere atomarer, biologischer oder chemischer Waffen Anlass zu solchen Verbrechen zu geben.

2315 Die Anhäufung von Waffen erscheint vielen als ein paradoxerweise geeignetes Vorgehen, mögliche Gegner vom Krieg abzuhalten. Sie sehen darin das wirksamste Mittel, um den Frieden zwischen den Nationen zu sichern. Gegenüber einer solchen Abschreckung sind schwere moralische Vorbehalte anzubringen. Der Rüstungswettlauf sichert den Frieden nicht. Statt die Kriegsursachen zu beseitigen, droht er diese zu verschlimmern. Die Ausgabe ungeheurer Summen, die für die Herstellung immer neuer Waffen verwendet werden, verhindert, dass notleidenden Völkern geholfen wird [Vgl. PP 53]. Somit hält die übermäßige Rüstung die Entwicklung der Völker auf. Sie vervielfacht die Konfliktgründe und verstärkt die Gefahr der Ausbreitung von Kriegen.

2316 Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft. Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht, sie gesetzlich zu regeln. Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen, die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden (Vgl. dazu auch 1906).

2317 Ungerechtigkeiten, krasse Unterschiede in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sowie Neid, Misstrauen und Stolz, die unter den Menschen und den Nationen wüten, bedrohen unablässig den Frieden und führen zu Kriegen. Alles, was unternommen wird, um diese Übel zu besiegen, trägt zum Aufbau des Friedens und zur Vermeidung des Krieges bei (Vgl. dazu auch 1938, 2538, 1941).

„Insofern die Menschen Sünder sind, droht ihnen die Gefahr des Krieges, und sie wird ihnen drohen bis zur Ankunft Christi. Soweit aber die Menschen sich in Liebe vereinen und so die Sünde überwinden, überwinden sie auch die Gewaltsamkeit, bis sich einmal die Worte erfüllen: ‚Zu Pflügen schmieden sie ihre Schwerter um, zu Winzermessern ihre Lanzen. Kein Volk zückt mehr gegen das andere das Schwert. Das Kriegshandwerk gibt es nicht mehr‘ (Jes 2,4)“ (GS 78,6).

KURZTEXTE

2318 „In Gottes Hand ruht die Seele allen Lebens und jeden Menschenleibes Geist“ (Ijob 12, 10).

2319 Jedes menschliche Leben ist vom Moment der Empfängnis an bis zum Tod heilig, denn die menschliche Person ist um ihrer selbst willen gewollt und nach dem Bild des lebendigen und heiligen Gottes, ihm ähnlich geschaffen.

2320 Der Mord an einem Menschen verstoßt schwer gegen die Menschenwürde und gegen die Heiligkeit des Schöpfers.

2321 Das Verbot des Mordes hebt nicht das Recht auf, einen ungerechten Angreifer unschädlich zu machen. Die Notwehr ist für solche, die für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich sind, eine schwerwiegende Pflicht.

2322 Das Kind hat von seiner Empfängnis an das Recht auf Leben. Die direkte, das heißt als ein Ziel oder ein Mittel gewollte Abtreibung ist „eine Schändlichkeit“ (GS 27, 3), ein schwerer Verstoß gegen das sittliche Gesetz. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation.

2323 Weil der Embryo von seiner Empfängnis an als eine Person zu behandeln ist, muss er wie jeder Mensch unversehrt bewahrt, gepflegt und geheilt werden.

2324 Willentliche Euthanasie, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen, ist Mord. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde des Menschen und gegen die Ehrfurcht vor dem lebendigen Gott, seinem Schöpfer.

2325 Der Selbstmord ist ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit, die Hoffnung und die Liebe. Er wird durch das fünfte Gebot untersagt.

2326 Das Ärgernis ist ein schweres Vergehen, wenn es durch eine Tat oder eine Unterlassung andere mit Wissen und Willen zum Sündigen verleitet.

2327 Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, müssen wir alles tun, was vernünftigerweise möglich ist, um ihn zu verhindern. Die Kirche betet: „Von Hunger, Pest und Krieg befreie uns, o Herr“.

2328 Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären, dass das sittliche Gesetz auch während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt. Maßnahmen, die bewusst gegen das Völkerrecht und seine allgemeingültigen Grundsätze verstoßen, sind Verbrechen.

2329 „Der Rüstungswettlauf ist eine der schrecklichsten Wunden der Menschheit, er schädigt unerträglich die Armen“ (GS 81 3).

2330 „Selig, die Frieden stiften, denn sie werden Söhne Gottes genannt werden“ (Mt 5 9).

ARTIKEL 6: DAS SECHSTE GEBOT

„Du sollst nicht die Ehe brechen“ (Ex 20,14; Dtn 5,18).

„Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5,27–28).

I „Als Mann und Frau schuf er sie ...“

(Vgl. dazu auch 369 – 373)

2331 „,Gott ist Liebe‘ und lebt in sich selbst ein Geheimnis personaler Liebesgemeinschaft. Indem er den Menschen nach seinem Bild erschafft prägt Gott der Menschennatur des Mannes und der Frau die Berufung und daher auch die Fähigkeit und die Verantwortung zu Liebe und Gemeinschaft ein“ (FC 11) (Vgl. dazu auch 1604).

„Gott schuf also den Menschen als sein Abbild ... Als Mann und Frau schuf er sie“ (Gen 1,27). „Seid fruchtbar, und vermehrt euch“ (Gen 1,28). „Am Tag, da Gott den Menschen erschuf, machte er ihn Gott ähnlich. Als Mann und Frau erschuf er sie, er segnete sie und nannte sie Mensch an dem Tag, da sie erschaffen wurden“ (Gen 5,1–2).

2332 Die Geschlechtlichkeit berührt alle Aspekte des Menschen in der Einheit seines Leibes und seiner Seele. Sie betrifft ganz besonders das Gefühlsleben, die Fähigkeit, zu lieben und Kinder zu zeugen und, allgemeiner, die Befähigung, Bande der Gemeinschaft mit anderen zu knüpfen (Vgl. dazu auch 362).

2333 Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muss seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen. Die leibliche, moralische und geistige Verschiedenheit und gegenseitige Ergänzung sind auf die Güter der Ehe und auf die Entfaltung des Familienlebens hingeordnet. Die Harmonie des Paares und der Gesellschaft hängt zum Teil davon ab, wie Gegenseitigkeit, Bedürftigkeit und wechselseitige Hilfe von Mann und Frau gelebt werden (Vgl. dazu auch 1603).

2334 „Indem Gott den Menschen ‚als Mann und Frau‘ erschuf, schenkte er dem Mann und der Frau in gleicher Weise personale Würde“ (FC 22) [Vgl. GS 49,2]. „Der Mensch ist eine Person: das gilt in gleichem Maße für den Mann und für die Frau; denn beide sind nach dem Bild und Gleichnis des personhaften Gottes erschaffen“ (MD 6) (Vgl. dazu auch 357).

2335 Beide Geschlechter besitzen die gleiche Würde und sind, wenn auch auf verschiedene Weise, Bild der Kraft und der zärtlichen Liebe Gottes. Die eheliche Vereinigung von Mann und Frau ahmt die Freigebigkeit und Fruchtbarkeit des Schöpfers leiblich nach. „Der Mann verläßt Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch“ (Gen 2,24). Diese Vereinigung ist Ursprung aller Generationen [Vgl. Gen 4,1–2.25–26; 5,1] (Vgl. dazu auch 2205).

2336 Jesus ist gekommen, um die Schöpfung in der ursprünglichen Reinheit wiederherzustellen. In der Bergpredigt legt er den Plan Gottes entschieden aus: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5,27–28). Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen [Vgl. Mt 19,6] (Vgl. dazu auch 1614).

Die Überlieferung der Kirche hat das sechste Gebot als auf die gesamte menschliche Geschlechtlichkeit bezogen verstanden.

II Berufung zur Keuschheit

2337 Keuschheit bedeutet die geglückte Integration der Geschlechtlichkeit in die Person und folglich die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein. Die Geschlechtlichkeit, in der sich zeigt, dass der Mensch auch der körperlichen und biologischen Welt angehört, wird persönlich und wahrhaft menschlich, wenn sie in die Beziehung von Person zu Person, in die vollständige und zeitlich unbegrenzte wechselseitige Hingabe von Mann und Frau eingegliedert ist (Vgl. dazu auch 2520).

Die Tugend der Keuschheit wahrt somit zugleich die Unversehrtheit der Person und die Ganzheit der Hingabe.


Unversehrtheit der Person

2338 Der keusche Mensch bewahrt die in ihm angelegten Lebens- und Liebeskräfte unversehrt. Diese Unversehrtheit sichert die Einheit der Person; sie widersetzt sich jedem Verhalten, das diese Einheit beeinträchtigen würde. Sie duldet kein Doppelleben und keine Doppelzüngigkeit [Vgl. Mt 5,37].

2339 Die Keuschheit erfordert das Erlernen der Selbstbeherrschung, die eine Erziehung zur menschlichen Freiheit ist. Die Alternative ist klar: Entweder ist der Mensch Herr über seine Triebe und erlangt so den Frieden, oder er wird ihr Knecht und somit unglücklich [Vgl. Sir 1,22]. „Die Würde des Menschen erfordert also, dass er in bewusster und freier Wahl handelt, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem innerem Drang oder unter bloßem äußeren Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller Knechtschaft der Leidenschaften befreit und so sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt und sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in schöpferischem Bemühen verschafft“ (GS 17) (Vgl. dazu auch 1767).

2340 Wer seinem Taufversprechen treu bleiben und den Versuchungen widerstehen will, soll darauf bedacht sein, die Mittel dazu zu ergreifen: Selbsterkenntnis, den jeweiligen Situationen angepaßten Verzicht, Gehorsam gegenüber den Geboten Gottes, Übung der sittlichen Tugenden und Treue im Gebet. „Durch die Keuschheit werden wir gesammelt und zu der Einheit zurückgeführt, von der wir uns getrennt hatten, um in der Vielheit zu zerfließen“ (Augustinus, conf. 10,29) (Vgl. dazu auch 2015).

2341 Die Tugend der Keuschheit steht unter dem Einfluß der Kardinaltugend der Mäßigung, welche die Leidenschaften und das sinnliche Begehren des Menschen mit Vernunft zu durchdringen sucht (Vgl. dazu auch 1809).

2342 Selbstbeherrschung zu erringen, ist eine langwierige Aufgabe. Man darf nie der Meinung sein, man habe sie für immer erworben. Man muss sich in allen Lebenslagen immer wieder neu um sie bemühen [Vgl. Tit 2,1–6]. In gewissen Lebensabschnitten, in denen sich die Persönlichkeit ausformt, erfordert sie eine besondere Anstrengung, etwa in der Kindheit und im Jugendalter (Vgl. dazu auch 407).

2343 Die Keuschheit folgt Gesetzen des Wachstums: sie durchläuft verschiedene Stufen, in denen sie noch unvollkommen und für die Sünde anfällig ist. Der tugendhafte und keusche Mensch ist „ein geschichtliches Wesen, das sich Tag für Tag durch seine zahlreichen freien Entscheidungen selbst formt; deswegen kennt, liebt und vollbringt er das sittlich Gute auch in einem stufenweisen Wachsen.“ (FC 34) (Vgl. dazu auch 2223).

2344 Die Keuschheit ist eine persönliche Aufgabe; sie erfordert aber auch eine kulturelle Anstrengung, weil „der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachstum der Gesellschaft als solcher voneinander abhängen“ (GS 25,1). Die Keuschheit setzt die Achtung der Menschenrechte voraus, insbesondere des Rechtes auf Bildung und Erziehung, welche die sittlichen und geistigen Dimensionen des menschlichen Lebens berücksichtigen (Vgl. dazu auch 2525).

2345 Die Keuschheit ist eine sittliche Tugend. Sie ist auch eine Gabe Gottes, eine Gnade, eine Frucht des Geistes [Vgl. Gal 5,22]. Der Heilige Geist schenkt den im Wasser der Taufe Wiedergeborenen die Kraft, der Reinheit Christi [Vgl. 1 Joh 3,3] nachzustreben (Vgl. dazu auch 1810).


Ganzheit der Selbsthingabe

2346 Die Liebe ist die Form aller Tugenden. Unter ihrem Einfluß erscheint die Keuschheit als eine Schule der Selbsthingabe. Die Selbstbeherrschung ist auf die Selbsthingabe hingeordnet. Die Keuschheit läßt den, der ihr gemäß lebt, für den Nächsten zu einem Zeugen der Treue und der zärtlichen Liebe Gottes werden (Vgl. dazu auch 1827, 210).

2347 Die Tugend der Keuschheit entfaltet sich in der Freundschaft. Sie läßt den Jünger Christi erkennen, wie er Jesus nachfolgen und ähnlich werden kann. Jesus hat uns zu seinen Freunden erwählt [Vgl. Joh 15,15], sich uns ganz hingegeben und läßt uns an seinem Gottsein teilhaben. Keuschheit verheißt Unsterblichkeit (Vgl. dazu auch 374).

Keuschheit äußert sich besonders in der Freundschaft mit dem Nächsten. Freundschaft zwischen Menschen gleichen oder verschiedenen Geschlechtes ist etwas sehr Wertvolles für alle. Sie führt zu einer Gemeinschaft im Geist.


Verschiedene Formen der Keuschheit

2348 Jeder Getaufte ist zur Keuschheit berufen. Der Christ hat „Christus [als Gewand] angelegt“ (Gal 3,27), ihn, das Vorbild jeglicher Keuschheit. Alle, die an Christus glauben, sind berufen, ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen. Bei der Taufe verpflichtet sich der Christ, in seinem Gefühlsleben keusch zu sein.

2349 Die Keuschheit „soll die Menschen in den verschiedenen Lebensständen auszeichnen: die einen im Stand der Jungfräulichkeit oder in der gottgeweihten Ehelosigkeit, einer hervorragenden Weise, sich leichter mit ungeteiltem Herzen allein Gott hinzugeben; die anderen, in der für alle vom Sittengesetz bestimmten Weise, je nachdem ob sie verheiratet oder unverheiratet sind“ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 11). Verheiratete sind berufen, in ehelicher Keuschheit zu leben; die anderen leben keusch, wenn sie enthaltsam sind (Vgl. dazu auch 1620).

„Es gibt drei Formen der Tugend der Keuschheit: die eine ist die der Verheirateten, die andere die der Verwitweten, die dritte die der Jungfräulichkeit. Wir loben nicht die eine unter Ausschluss der anderen. Dies macht den Reichtum der Disziplin der Kirche aus“ (Ambrosius, vid. 23).

2350 Die Brautleute sind aufgefordert, die Keuschheit in Enthaltsamkeit zu leben. Sie sollen diese Bewährungszeit als eine Zeit ansehen, in der sie lernen, einander zu achten und treu zu sein in der Hoffnung, dass sie von Gott einander geschenkt werden. Sie sollen Liebesbezeugungen, die der ehelichen Liebe vorbehalten sind, der Zeit nach der Heirat vorbehalten. Sie sollen einander helfen, in der Keuschheit zu wachsen (Vgl. dazu auch 1632).


Verstöße gegen die Keuschheit

2351 Unkeuschheit ist ein ungeregelter Genuss der geschlechtlichen Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr. Die Geschlechtslust ist dann ungeordnet, wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird.

2352 Masturbation ist die absichtliche Erregung der Geschlechtsorgane, mit dem Ziel, geschlechtliche Lust hervorzurufen. „Tatsache ist, dass sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben, die Masturbation als eine in sich schwere ordnungswidrige Handlung zu brandmarken“, weil „der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer geschieht, außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht“. Der um ihrer selbst willen gesuchten geschlechtlichen Lust fehlt „die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Beziehung, jene nämlich, die den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe realisiert“ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 9).

Um ein ausgewogenes Urteil über die sittliche Verantwortung jener, die sich hierin verfehlen, zu bilden und um die Seelsorge danach auszurichten, soll man affektive Unreife, die Macht eingefleischter Gewohnheiten, Angstzustände und weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen, welche die moralische Schuld vermindern oder sogar auf ein Minimum einschränken können (Vgl. dazu auch 1735).

2353 Unzucht ist die körperliche Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verheiratet sind. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde dieser Menschen und der menschlichen Geschlechtlichkeit selbst, die von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Zudem ist sie ein schweres Ärgernis, wenn dadurch junge Menschen sittlich verdorben werden.

2354 Pornographie besteht darin, tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen, um sie Dritten vorzuzeigen. Sie verletzt die Keuschheit, weil sie den ehelichen Akt, die intime Hingabe eines Gatten an den anderen, entstellt. Sie verletzt die Würde aller Beteiligten (Schauspieler, Händler, Publikum) schwer; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits. Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt. Sie ist eine schwere Verfehlung. Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern (Vgl. dazu auch 2523).

2355 Prostitution verletzt die Würde der Person, die sich prostituiert und sich dadurch zum bloßen Lustobjekt anderer herabwürdigt. Wer sie in Anspruch nimmt, sündigt schwer gegen sich selbst: er bricht mit der Keuschheit, zu der ihn seine Taufe verpflichtet hat, und befleckt seinen Leib, den Tempel des Heiligen Geistes [Vgl. 1 Kor 6,15–20]. Prostitution ist eine Geißel der Gesellschaft. Sie betrifft für gewöhnlich Frauen, aber auch Männer, Kinder oder Jugendliche (in den beiden letzteren Fällen kommt zur Sünde noch ein Ärgernis hinzu). Es ist immer schwer sündhaft, sich der Prostitution hinzugeben; Notlagen, Erpressung und durch die Gesellschaft ausgeübter Druck können die Anrechenbarkeit der Verfehlung mindern (Vgl. dazu auch 1735).

2356 Vergewaltigung ist ein gewaltsamer Einbruch in die geschlechtliche Intimität eines Menschen. Sie ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die Liebe. Vergewaltigung ist eine tiefe Verletzung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Achtung, Freiheit, physische und seelische Unversehrtheit. Sie fügt schweren Schaden zu, der das Opfer lebenslang zeichnen kann (Vgl. dazu auch 2297).

Sie ist stets eine in sich zutiefst verwerfliche Tat. Noch schlimmer ist es, wenn Eltern oder Erzieher ihnen anvertraute Kinder vergewaltigen (Vgl. dazu auch 1756, 2388).


Keuschheit und Homosexualität

2357 Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen, die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen. Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf. Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet [Vgl. Gen 19, 1–29; Röm 1,24–27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, „dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind“ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen (Vgl. dazu auch 2333).

2358 Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfasstheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.

2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft –‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern (Vgl. dazu auch 2347).

III Eheliche Liebe

2360 Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet. In der Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft. Das Eheband zwischen Getauften wird durch das Sakrament geheiligt (Vgl. dazu auch 1601).

2361 „Infolgedessen ist die Sexualität, in welcher sich Mann und Frau durch die den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte einander schenken, keineswegs etwas rein Biologisches, sondern betrifft den innersten Kern der menschlichen Person als solcher. Auf wahrhaft menschliche Weise wird sie nur vollzogen, wenn sie in jene Liebe integriert ist, mit der Mann und Frau sich bis zum Tod vorbehaltlos einander verpflichten“ (FC 11) (Vgl. dazu auch 1643, 2332).

„Als Tobias und Sara in der Kammer allein waren, erhob sich Tobias vom Lager und sagte: Steh auf, Schwester, wir wollen beten, damit der Herr Erbarmen mit uns hat. Und er begann zu beten: Sei gepriesen, Gott unserer Väter ... Du hast Adam erschaffen und hast ihm Eva zur Frau gegeben, damit sie ihm hilft und ihn ergänzt. Von ihnen stammen alle Menschen ab. Du sagtest: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein ist; wir wollen für ihn einen Menschen machen, der ihm hilft und zu ihm paßt. Darum, Herr, nehme ich diese meine Schwester nicht aus reiner Lust zur Frau, sondern aus wahrer Liebe. Hab Erbarmen mit mir, und lass mich gemeinsam mit ihr ein hohes Alter erreichen! Und Sara sagte zusammen mit ihm: Amen. Und beide schliefen die Nacht über miteinander“ (Tob 8,4–9) (Vgl. dazu auch 1611).

2362 „Jene Akte also, durch die Eheleute innigst und lauter eins werden, sind von sittlicher Würde; sie bringen, wenn sie human vollzogen werden, jenes gegenseitige Übereignetsein zum Ausdruck und vertiefen es, durch das sich die Gatten gegenseitig in Freude und Dankbarkeit reich machen“ (GS 49,2). Die Geschlechtlichkeit ist eine Quelle der Freude und Lust:

„Der Schöpfer selbst ... hat es so eingerichtet, dass die Gatten bei dieser [Zeugungs]funktion Lust und Befriedigung des Leibes und des Geistes erleben. Somit begehen die Gatten nichts Böses, wenn sie diese Lust anstreben und sie genießen. Sie nehmen das an, was der Schöpfer ihnen zugedacht hat. Doch sollen die Gatten sich innerhalb der Grenzen einer angebrachten Mäßigung zu halten wissen“ (Pius XII., Ansprache vom 29. Oktober 1951).

2363 Durch die Vereinigung der Gatten verwirklicht sich der doppelte Zweck der Ehe: das Wohl der Gatten selbst und die Weitergabe des Lebens. Man kann diese beiden Bedeutungen oder Werte der Ehe nicht voneinander trennen, ohne das geistliche Leben des Ehepaares zu beeinträchtigen und die Güter der Ehe und die Zukunft der Familie aufs Spiel zu setzen.

Die eheliche Liebe zwischen Mann und Frau steht somit unter der doppelten Forderung der Treue und der Fruchtbarkeit.


Eheliche Treue (Vgl. dazu auch 1646 – 1648)

2364 „Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt, wird durch den Ehebund, das heißt durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet“ (GS 48,1). Die Ehegatten schenken sich einander endgültig und ganz. Sie sind nicht mehr zwei, sondern bilden fortan ein einziges Fleisch. Der von den Ehegatten in Freiheit geschlossene Bund verpflichtet sie, an seiner Einheit und Unauflöslichkeit fest zu halten [Vgl. CIC, can. 1056]. „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10,9) [Vgl. Mt 19,1-12; 1 Kor 7.10-11] (Vgl. dazu auch 1603, 1615).

2365 Die Treue kommt darin zum Ausdruck, dass das gegebene Wort stets gehalten wird. Gott ist treu. Das Sakrament der Ehe nimmt den Mann und die Frau in die Treue Christi zu seiner Kirche hinein. Durch die eheliche Keuschheit bezeugen sie vor der Welt dieses Mysterium (Vgl. dazu auch 1640).

Der hl. Johannes Chrysostomus empfiehlt den jungen Ehemännern, zu ihrer Gattin zu sagen: „[Ich habe dich in meine Arme genommen] und liebe dich sogar mehr als mein Leben. Das gegenwärtige Leben bedeutet ja nichts, und mein glühendster Traum ist der, es zusammen mit dir so zu durchschreiten, dass wir sicher sind, in dem Leben, das unser harrt, nicht voneinander getrennt zu werden ... Deine Liebe geht mir über alles, und nichts wäre für mich schmerzlicher, als nicht so gesinnt zu sein wie du“ (hom. in Eph. 20,8).


Eheliche Fruchtbarkeit (Vgl. dazu auch 1652 – 1653)

2366 Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe, ein Zweck der Ehe, denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein. Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Darum lehrt die Kirche, die „auf der Seite des Lebens“ steht (FC 30), „dass jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muss“ (HV 11). „Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen – liebende Vereinigung und Fortpflanzung –‚ die beide dem ehelichen Akt innewohnen“ (HV 12) [Vgl. Pius Xl., Enz. „Casti connubii“].

2367 Dazu berufen, Leben zu schenken, haben die Gatten an der Schöpferkraft und Vaterschaft Gottes teil [Vgl. Eph 3,14; Mt 23,9]. „In ihrer Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten ist, wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe. Daher müssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen“ (GS 50,2) (Vgl. dazu auch 2205).

2368 Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung. Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen. Es ist an ihnen, zu prüfen, ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht, sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht. Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln:

„Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit“ (GS 51,3).

2369 „Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz die Bedeutung gegenseitiger und wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist“ (HV 12).

2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [Vgl. HV 16] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral. Diese Methoden achten den Leib der Eheleute, ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit. Hingegen „ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (HV 14).

„Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt, wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde, zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken. So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe, die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist.“ Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist „mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft“(FC 32).

2371 „Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen“ (GS 51,4) (Vgl. dazu auch 1703).

2372 Der Staat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich. Aus diesem Grund ist er berechtigt, auf das Bevölkerungswachstum einzuwirken. Er darf das mittels einer taktvollen objektiven Information tun, nicht aber auf autoritäre Weise und durch Ausübung von Zwang. Er darf sich nicht über den freien Entschluss der Gatten hinwegsetzen, welche die erste Verantwortung für die Zeugung und Erziehung ihrer Kinder tragen [Vgl. HV 23; PP 37]. Er ist nicht berechtigt, der Moral widersprechende Mittel zur Regelung des Bevölkerungswachstums zu begünstigen (Vgl. dazu auch 2209).


Kinder sind ein Geschenk

2373 Die Heilige Schrift und die kirchliche Überlieferung sehen in kinderreichen Familien ein Zeichen des göttlichen Segens und der Großzügigkeit der Eltern [Vgl. GS 50,2].

2374 Keine Kinder bekommen zu können, ist für Eheleute ein schweres Leid. „Herr, mein Herr, was willst du mir schon geben? Ich gehe doch kinderlos dahin ...“ (Gen 15,2). „Verschaff mir Söhne! Wenn nicht, sterbe ich“ schreit Rahel ihrem Gatten Jakob zu (Gen 30,1) (Vgl. dazu auch 1654).

2375 Forschungsarbeiten zur Behebung der Unfruchtbarkeit sind zu ermutigen, vorausgesetzt, dass sie „im Dienst der menschlichen Person stehen, ihrer unveräußerlichen Rechte sowie ihres wahren und ganzheitlichen Wohls gemäß dem Plan und dem Willen Gottes“ (DnV intr. 2) (Vgl. dazu auch 2293).

2376 Techniken, die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen, sind äußerst verwerflich. Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind. Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute, „dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird“ (DnV 2,1).

2377 Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet (homologe künstliche Insemination und Befruchtung), sind sie vielleicht weniger verwerflich, bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar. Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt. Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben. Somit vertraut man „das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person. Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muss“ (DnV 2,5). „Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt, wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes, also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute, angestrebt wird ... Nur die Achtung vor dem Band, das zwischen den Sinngehalten des ehelichen Aktes besteht, und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung“ (DnV 2,4).

2378 Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes, sondern ein Geschenk. Das „vorzüglichste Geschenk der Ehe“ ist also eine menschliche Person. Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden, so als könnte man ein „Recht auf das Kind“ beanspruchen. In diesem Bereich besitzt einzig das Kind eigentliche Rechte: „das Recht, die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein“ und das Recht, „vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden“ (DnV 2,8).

2379 Wie das Evangelium zeigt, ist körperliche Unfruchtbarkeit kein absolutes Übel. Eheleute, die, nachdem sie alle berechtigten medizinischen Hilfsmittel ausgeschöpft haben, weiterhin an Unfruchtbarkeit leiden, werden sich dem Kreuz des Herrn anschließen, dem Quell aller geistlichen Fruchtbarkeit. Sie können ihre Großmut zeigen, indem sie verlassene Kinder adoptieren oder anspruchsvolle Dienste an anderen erfüllen.

IV Verstöße gegen die Würde der Ehe

2380 Ehebruch, das heißt eheliche Untreue. Wenn zwei Partner, von denen wenigstens einer verheiratet ist, miteinander eine, wenn auch nur vorübergehende geschlechtliche Beziehung eingehen, begehen sie Ehebruch. Christus verurteilt schon den Ehebruch im Geiste [Vgl. Mt 5,27–28]. Das sechste Gebot und das Neue Testament verbieten den Ehebruch absolut [Vgl. Mt 5,32; 19,6; Mk 10,11; 1 Kor 6,9–10]. Die Propheten prangern ihn als schweres Vergehen an. Sie betrachten den Ehebruch als Abbild des sündigen Götzendienstes [Vgl. Hos 2.7; Jer 5,7; 13,27] (Vgl. dazu auch 1611).

2381 Ehebruch ist ein Unrecht. Wer die Ehe bricht, wird seinen Verpflichtungen untreu. Er verletzt das Band der Ehe, das Zeichen des Bundes ist; er verletzt auch das Recht seines Ehepartners und schädigt die Institution der Ehe, indem er den Vertrag nicht einhält, der ihr zugrunde liegt. Er setzt das Gut der menschlichen Zeugung aufs Spiel sowie das Wohl der Kinder, die eine dauerhafte Verbundenheit der Eltern benötigen (Vgl. dazu auch 1640).


Ehescheidung

2382 Jesus betonte die ursprüngliche Absicht des Schöpfers, der wollte, dass die Ehe unauflöslich sei [Vgl. Mt 5,31–32; 19,3–9; Mk 10,9; Lk 16,18; 1 Kor 7,10–11]. Er hob die Duldungen auf, die sich in das alte Gesetz eingeschlichen hatten [Vgl. Mt 19,7] (Vgl. dazu auch 1614).

„Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe“ zwischen Getauften „kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden“ (CIC, can. 1141).

2383 Die Trennung der Gatten unter Beibehaltung des Ehebandes kann in gewissen Fällen, die das kanonische Recht vorsieht, berechtigt sein [Vgl. CIC, cann. 1151–1155] (Vgl. dazu auch 1649).

Falls die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist, gewisse legitime Rechte, die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern, darf sie in Kauf genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung.

2384 Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung missachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch (Vgl. dazu auch 1650).

„Wenn der Gatte, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hat, sich einer anderen Frau nähert, ist er ein Ehebrecher, denn er läßt diese Frau Ehebruch begehen; und die Frau, die mit ihm zusammenwohnt, ist eine Ehebrecherin, denn sie hat den Gatten einer anderen an sich gezogen“ (Basilius, moral. reg. 73).

2385 Die Ehescheidung ist auch deshalb unsittlich, weil sie in die Familie und in die Gesellschaft Unordnung bringt. Diese Unordnung zieht schlimme Folgen nach sich: für den Partner, der verlassen worden ist; für die Kinder, die durch die Trennung der Eltern einen Schock erleiden und oft zwischen diesen hin- und hergerissen werden; für die Gesellschaft, für die sie aufgrund ihrer ansteckenden Wirkung zu einer tiefen Wunde wird.

2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung. In diesem Fall verstößt er nicht gegen das sittliche Gebot. Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben, und ungerechterweise verlassen wird, und demjenigen, der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [Vgl. FC 84] (Vgl. dazu auch 1640).


Weitere Verstöße gegen die Würde der Ehe

2387 Man kann sich vorstellen, welchen inneren Konflikt es für jemanden, der sich zum Evangelium bekehren will, bedeutet, deshalb eine oder mehrere Frauen entlassen zu müssen, mit denen er jahrelang ehelich zusammengelebt hat. Doch läßt sich die Polygamie mit dem sittlichen Gesetz nicht vereinbaren, denn sie „widerspricht radikal“ der ehelichen Gemeinschaft. „Sie leugnet in direkter Weise den Plan Gottes, wie er am Anfang offenbart wurde; denn sie widerspricht der gleichen personalen Würde von Mann und Frau, die sich in der Ehe mit einer Liebe schenken, die total und eben deshalb einzig und ausschließlich ist“ (FC 19) [Vgl. GS 47,2]. Ein Christ, der einst mehrere Frauen hatte, untersteht der strengen Gerechtigkeitspflicht, den finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen ehemaligen Frauen und seinen Kindern nachzukommen (Vgl. dazu auch 1610).

2388 Als Inzest bezeichnet man intime Beziehungen zwischen Verwandten oder Verschwägerten, unter denen die Ehe verboten wäre [Vgl. Lev 18,7–20]. Der hl. Paulus brandmarkt dieses besonders schwere Vergehen: „Übrigens hört man von Unzucht unter euch ... dass nämlich einer mit der Frau seines Vaters lebt. Im Namen Jesu, unseres Herrn, wollen wir ... diesen Menschen dem Satan übergeben zum Verderben seines Fleisches“ (1 Kor 5,1.4–5). Inzest verdirbt die Beziehungen in der Familie und stellt einen Rückschritt zu tierischem Verhalten dar (Vgl. dazu auch 2356, 2207).

2389 Mit Inzest sind auch sexuelle Missbräuche Erwachsener von Kindern oder Jugendlichen, die ihrer Obhut anvertraut sind, in Verbindung zu bringen. Dann kommt zu der Verfehlung ein skandalöser Verstoß gegen die leibliche und moralische Unversehrtheit der jungen Menschen hinzu, die dadurch für ihr ganzes Leben gezeichnet bleiben. Hier ist zudem eine krasse Verletzung der Erziehungsverantwortung gegeben (Vgl. dazu auch 2285).

2390 Ein Verhältnis liegt dann vor, wenn ein Mann und eine Frau sich weigern, ihrer auch die sexuelle Intimität einbegreifenden Beziehung eine öffentliche Rechtsform zu geben (Vgl. dazu auch 1631).

Der Ausdruck „freie Liebe“ ist trügerisch: Was kann ein Liebesverhältnis bedeuten, bei dem die beiden Partner keine gegenseitigen Verpflichtungen eingehen und damit bezeugen, dass sie weder auf den Partner noch auf sich selbst noch auf die Zukunft genügend vertrauen?

Der Ausdruck „Verhältnis“ bezeichnet unterschiedliche Situationen: Konkubinat, Ablehnung der Ehe als solcher und Unfähigkeit, sich durch langfristige Verpflichtungen zu binden [Vgl. FC 81]. Alle diese Situationen verletzen die Würde der Ehe; sie zerstören den Grundgedanken der Familie; sie schwächen den Sinn für Treue. Sie verstoßen gegen das moralische Gesetz: Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der Heiligen Kommunion aus (Vgl. dazu auch 2353, 1385).

2391 Manche, die zu heiraten beabsichtigen, beanspruchen heute eine Art Versuchsrecht. Wenn auch der Wille zur Heirat fest ist, besteht doch die Tatsache, dass verfrühte geschlechtliche Beziehungen „keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch sie vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen“ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 7). Die leibliche Vereinigung ist nur dann moralisch zu rechtfertigen, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft gegründet worden ist. Die menschliche Liebe läßt den bloßen „Versuch“ nicht zu. Sie verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner [Vgl. FC 80] (Vgl. dazu auch 2364).

KURZTEXTE

2392 „Die Liebe ist die grundlegende und naturgemäße Berufung jedes Menschen“ (FC 11).

2393 Als Gott den Menschen als Mann und Frau erschuf, gab er beiden die gleiche personale Würde. Mann und Frau haben ihre Geschlechtlichkeit wahrzunehmen und anzunehmen.

2394 Christus ist das Vorbild der Keuschheit. Jeder Getaufte ist berufen, seinem Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen.

2395 Keuschheit bedeutet, dass die Geschlechtlichkeit in die Person integriert ist. Sie ist eine Schule der Selbstbeherrschung.

2396 Zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen, gehören Masturbation, Unzucht, Pornographie und homosexuelle Praktiken.

2397 Zum Bund, den die Brautleute in Freiheit eingehen, gehört treue Liebe. Diese bringt die Verpflichtung mit sich, die Ehe unauflöslich zu bewahren.

2398 Fruchtbarkeit ist ein Gut, ein Geschenk, ein Zweck der Ehe. Indem die Eheleute Leben schenken, nehmen sie an der Vaterschaft Gottes teil.

2399 Die Empfängnisregelung stellt einen der Aspekte verantwortlicher Elternschaft dar. Auch wenn die Absicht der beiden Gatten gut ist, sind sie doch nicht berechtigt, sich sittlich unzulässiger Mittel zu bedienen (z. B. direkte Sterilisation oder Verhütungsmittel).

2400 Ehebruch und Ehescheidung, Polygamie und Verhältnisse sind schwere Verstöße gegen die Würde der Ehe.

ARTIKEL 7: DAS SIEBTE GEBOT

„Du sollst nicht stehlen“ (Ex 20,15; Dtn 5,19; Mt 19,18).

2401 Das siebte Gebot verbietet, fremdes Eigentum unrechtmäßig an sich zu nehmen oder zurückzubehalten und dem Nächsten auf irgendwelche Weise an Hab und Gut Schaden zuzufügen. Es schreibt Gerechtigkeit und Liebe in der Verwaltung der irdischen Güter und der Früchte der menschlichen Arbeit vor. Es verlangt, im Hinblick auf das Gemeinwohl, die allgemeine Bestimmung der Güter und das Recht auf Privateigentum zu achten. Der Christ ist in seinem Leben bestrebt, die Güter dieser Welt auf Gott und die Bruderliebe hinzuordnen (Vgl. dazu auch 1807, 952).

I Bestimmung der irdischen Güter für alle Menschen und das Recht auf Privateigentum

2402 Am Anfang hat Gott die Erde und ihre Güter der Menschheit zur gemeinsamen Verwaltung anvertraut, damit sie für die Erde sorge, durch ihre Arbeit über sie herrsche und ihre Früchte genieße [Vgl. Gen 1,26–29]. Die Güter der Schöpfung sind für das gesamte Menschengeschlecht bestimmt. Die Erde ist jedoch unter die Menschen aufgeteilt, um die Sicherheit ihres Lebens zu gewährleisten, das in Gefahr schwebt, Mangel zu leiden und der Gewalttätigkeit zum Opfer zu fallen. Die Aneignung von Gütern ist berechtigt, um die Freiheit und Würde der Menschen zu sichern und jedem die Möglichkeit zu verschaffen, für seine Grundbedürfnisse und die Bedürfnisse der ihm Anvertrauten aufzukommen. Sie soll ermöglichen, dass unter den Menschen eine natürliche Solidarität besteht (Vgl. dazu auch 226, 1939).

2403 Das Recht auf das Privateigentum, das man sich selbst erarbeitet oder von andern geerbt oder geschenkt bekommen hat, hebt die Tatsache nicht auf, dass die Erde ursprünglich der ganzen Menschheit übergeben worden ist. Dass die Güter für alle bestimmt sind, bleibt vorrangig, selbst wenn das Gemeinwohl erfordert, das Recht auf und den Gebrauch von Privateigentum zu achten.

2404 „Darum soll der Mensch, der sich dieser Güter bedient, die äußeren Dinge, die er rechtmäßig besitzt, nicht nur als ihm persönlich zu eigen, sondern er muss sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn, dass sie nicht ihm allein, sondern auch anderen von Nutzen sein können“ (GS 69,1). Der Besitz eines Gutes macht dessen Eigentümer zu einem Verwalter im Dienst der Vorsehung; er soll es nutzen und den daraus erwachsenden Ertrag mit anderen, in erster Linie mit seinen Angehörigen, teilen (Vgl. dazu auch 307).

2405 Materielle oder immaterielle Produktionsgüter – wie z. B. Ländereien oder Fabriken, Fachwissen oder Kunstfertigkeiten – sollen von ihren Besitzern gut verwaltet werden, damit der Gewinn, den sie abwerfen, möglichst vielen zugute kommt. Die Eigentümer von Gebrauchs- und Konsumgütern sollen sie mit Maß verwenden und den besten Teil davon Gästen, Kranken und Armen vorbehalten.

2406 Die staatliche Gewalt hat das Recht und die Pflicht, zugunsten des Gemeinwohls die rechtmäßige Ausübung des Eigentumsrechtes zu regeln [Vgl. GS 71,4; SRS 42; CA 40; 48] (Vgl. dazu auch 1903).

II Achtung der Menschen und ihrer Güter

2407 Auf wirtschaftlichem Gebiet erfordert die Achtung der Menschenwürde die Tugend der Mäßigung, um die Anhänglichkeit an die Güter dieser Welt zu zügeln; die Tugend der Gerechtigkeit, um die Rechte des Nächsten zu wahren und ihm zu geben, was ihm zusteht; und die Solidarität gemäß der Goldenen Regel und der Freigebigkeit des Herrn, denn „er, der reich war, wurde euretwegen arm, um euch durch seine Armut reich zu machen“ (2 Kor 8,9) (Vgl. dazu auch 1809, 1807, 1939).


Achtung fremden Gutes

2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl, der darin besteht, dass man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet. Kein Diebstahl ist es, wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann, oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht. So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist, um unmittelbare Grundbedürfnisse (wie Nahrung, Unterkunft und Kleidung) zu befriedigen [Vgl. GS 69,1].

2409 Sich fremdes Gut auf welche Weise auch immer ungerecht anzueignen oder es zu behalten, ist selbst dann, wenn dabei den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes nicht zuwidergehandelt wird, ein Verstoß gegen das siebte Gebot. Das Gleiche gilt vom bewussten Zurückbehalten entliehener Sachen oder von Fundgegenständen, vom Betrug im Handel [Vgl. Dtn 25,13–16], von der Zahlung ungerechter Löhne [Vgl. Dtn 24,14–15; Jak 5,4] und dem Hochtreiben von Preisen unter Ausnützung der Unwissenheit oder der Notlage der anderen [Vgl. Am 8,4–6] (Vgl. dazu auch 1867).

Ebenfalls sittlich verwerflich sind: Spekulation, durch die man Preise für Güter künstlich steigert oder senkt, um daraus zum Schaden anderer Gewinn zu ziehen; Korruption, durch die man Verantwortliche dazu verführt, entgegen den Rechtsbestimmungen zu entscheiden; Aneignung und private Verwendung des Gesellschaftseigentums eines Unternehmens; schlechte Ausführung von Arbeiten, Steuerhinterziehung, Fälschung von Schecks und Rechnungen, überhöhte Ausgaben und Verschwendung. Privates oder öffentliches Eigentum mutwillig zu beschädigen verstößt gegen das moralische Gesetz und verlangt Wiedergutmachung.

2410 Versprechen und Verträge müssen gewissenhaft gehalten werden, soweit die eingegangene Verpflichtung sittlich gerecht ist. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben hängt zu einem großen Teil davon ab, dass man sich an die Verträge zwischen physischen oder moralischen Personen hält: an Verkauf- oder Kaufverträge, Miet- oder Arbeitsverträge. Jeder Vertrag ist guten Glaubens abzuschließen und auszuführen (Vgl. dazu auch 2101).

2411 Verträge unterstehen der ausgleichenden Gerechtigkeit, die den Austausch zwischen Personen unter genauer Beachtung ihrer Rechte regelt. Die ausgleichende Gerechtigkeit ist streng verpflichtend. Sie fordert, dass man Eigentumsrechte wahrt, Schulden zurückzahlt und sich an freiwillig eingegangene Verpflichtungen hält. Ohne ausgleichende Gerechtigkeit ist keine andere Form der Gerechtigkeit möglich (Vgl. dazu auch 1807).

Man unterscheidet ausgleichende [kommutative] von legaler Gerechtigkeit, die das betrifft, was der Bürger gerechterweise der Gemeinschaft schuldet, und von austeilender [distributiver] Gerechtigkeit, die regelt, was die Gemeinschaft den Bürgern im Verhältnis zu deren Beiträgen und Bedürfnissen schuldet.

2412 Im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit fordert die Verpflichtung zur Wiedergutmachung einer begangenen Ungerechtigkeit, dass man das entwendete Gut dem Eigentümer zurückgibt (Vgl. dazu auch 1459).

Jesus lobt Zachäus für sein Versprechen: „Wenn ich von jemand zu viel gefordert habe, gebe ich ihm das Vierfache zurück“ (Lk 19,8). Wer sich direkt oder indirekt fremdes Gut angeeignet hat, ist verpflichtet, es zurückzugeben oder, falls es nicht mehr vorhanden ist, den Gegenwert bar oder in Naturalien zurückzuzahlen sowie die Zinsen und den Nutzen zu vergüten, die sein Eigentümer rechtmäßig daraus gewonnen hätte. Wer in irgendeiner Weise an einem Diebstahl beteiligt war oder in dessen Kenntnis daraus Nutzen gezogen hat, z. B. wer ihn befohlen oder daran mitgewirkt oder ihn gedeckt hat, ist entsprechend seiner Verantwortung und seinem Profit ebenfalls zur Wiedergutmachung verpflichtet (Vgl. dazu auch 2487).

2413 Glücksspiele (wie Kartenspiele) oder Wetten verstoßen an und für sich nicht gegen die Gerechtigkeit. Sie werden jedoch dann sittlich unzulässig, wenn sie jemand um das bringen, was er zu seinem und anderer Menschen Lebensunterhalt braucht. Die Spielleidenschaft droht den Spieler zu versklaven. Eine ungerechte Wette abzuschließen oder beim Spiel zu betrügen ist schwerwiegend, außer wenn der zugefügte Schaden so gering ist, dass der Geschädigte ihn vernünftigerweise nicht ernst nehmen kann.

2414 Das siebte Gebot verbietet Handlungen oder Unternehmungen, die aus irgendeinem Grund – aus Egoismus, wegen einer Ideologie, aus Profitsucht oder in totalitärer Gesinnung – dazu führen, dass Menschen geknechtet, ihrer persönlichen Würde beraubt oder wie Waren gekauft, verkauft oder ausgetauscht werden. Es ist eine Sünde gegen ihre Menschenwürde und ihre Grundrechte, sie gewaltsam zur bloßen Gebrauchsware oder zur Quelle des Profits zu machen. Der hl. Paulus befahl einem christlichen Herrn, seinen christlichen Sklaven „nicht mehr als Sklaven, sondern als weit mehr: als geliebten Bruder“ zu behandeln (Phlm 16) (Vgl. dazu auch 2297).


Achtung der Unversehrtheit der Schöpfung

2415 Das siebte Gebot verlangt auch, die Unversehrtheit der Schöpfung zu achten. Tiere, Pflanzen und leblose Wesen sind von Natur aus zum gemeinsamen Wohl der Menschheit von gestern, heute und morgen bestimmt [Vgl. Gen 1,28–31]. Die Bodenschätze, die Pflanzen und die Tiere der Welt dürfen nicht ohne Rücksicht auf sittliche Forderungen genutzt werden. Die Herrschaft über die belebte und die unbelebte Natur, die der Schöpfer dem Menschen übertragen hat, ist nicht absolut; sie wird gemessen an der Sorge um die Lebensqualität des Nächsten, wozu auch die künftigen Generationen zählen; sie verlangt Ehrfurcht vor der Unversehrtheit der Schöpfung [Vgl. CA 37–38] (Vgl. dazu auch 226, 358, 373, 378).

2416 Tiere sind Geschöpfe Gottes und unterstehen seiner für sorgenden Vorsehung [Vgl. Mt 6,26]. Schon allein durch ihr Dasein preisen und verherrlichen sie Gott [Vgl. Dan 3,57–58]. Darum schulden ihnen auch die Menschen Wohlwollen. Erinnern wir uns, mit welchem Feingefühl die Heiligen, z. B. der hl. Franz von Assisi und der hl. Philipp Neri, die Tiere behandelten (Vgl. dazu auch 344).

2417 Gott hat die Tiere unter die Herrschaft des Menschen gestellt, den er nach seinem Bild geschaffen hat [Vgl. Gen 2, 19–20; 9,1–14]. Somit darf man sich der Tiere zur Ernährung und zur Herstellung von Kleidern bedienen. Man darf sie zähmen, um sie dem Menschen bei der Arbeit und in der Freizeit dienstbar zu machen. Medizinische und wissenschaftliche Tierversuche sind in vernünftigen Grenzen sittlich zulässig, weil sie dazu beitragen, menschliches Leben zu heilen und zu retten (Vgl. dazu auch 2294).

2418 Es widerspricht der Würde des Menschen, Tiere nutzlos leiden zu lassen und zu töten. Auch ist es unwürdig, für sie Geld auszugeben, das in erster Linie menschliche Not lindern sollte. Man darf Tiere gern haben, soll ihnen aber nicht die Liebe zuwenden, die einzig Menschen gebührt (Vgl. dazu auch 2446).

III Soziallehre der Kirche

2419 „Die christliche Offenbarung ... führt ... zu einem tieferen Verständnis der Gesetze des gesellschaftlichen Lebens“ (GS 23, 1). Die Kirche erhält durch das Evangelium die volle Offenbarung der Wahrheit über den Menschen. Wenn sie ihren Auftrag, das Evangelium zu verkünden, erfüllt, bescheinigt sie dem Menschen im Namen Christi seine Würde und seine Berufung zu personaler Gemeinschaft; sie lehrt ihn die Forderungen der Gerechtigkeit und der Liebe, die der göttlichen Weisheit entsprechen (Vgl. dazu auch 1960, 359).

2420 Die Kirche fällt auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet ein sittliches Urteil, „wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen“ (GS 76,5). Im Bereich der Moral hat sie eine andere Sendung als die staatliche Gewalt: Die Kirche kümmert sich um die zeitlichen Belange des Gemeinwohls, weil diese auf das höchste Gut, unser letztes Ziel, hingeordnet sind. Sie ist bestrebt, die richtige Einstellung zu den irdischen Gütern und den gesellschaftlich wirtschaftlichen Beziehungen zu verbreiten (Vgl. dazu auch 2032, 2246).

2421 Die Soziallehre der Kirche entwickelte sich im 19. Jahrhundert, veranlasst durch die Konfrontation des Evangeliums mit der modernen Industriegesellschaft, ihren neuen Strukturen zur Herstellung von Verbrauchsgütern, ihrer neuen Auffassung von der Gesellschaft, dem Staat und der Autorität und ihren neuen Arbeits- und Eigentumsformen. Die Entwicklung der Wirtschafts- und Soziallehre der Kirche bezeugt den bleibenden Wert der kirchlichen Lehrtätigkeit sowie den wahren Sinn ihrer stets lebendigen und wirksamen Überlieferung [Vgl. CA 3].

2422 Die Soziallehre der Kirche besteht aus einem Lehrgefüge, das sich dadurch bildet, dass die Kirche die geschichtlichen Ereignisse unter dem Beistand des Heiligen Geistes im Licht der gesamten Offenbarung Christi deutet [Vgl. SRS 1;41]. Diese Lehre wird für Menschen guten Willens umso annehmbarer, je stärker sich die Gläubigen in ihrem Verhalten von ihr bestimmen lassen. (Vgl. dazu auch 2044)

2423 Die Soziallehre der Kirche legt Grundsätze für die Reflexion vor, erarbeitet Maßstäbe des Urteilens und gibt Wegweisungen zum Handeln.

Jedes System, in dem die gesellschaftlichen Beziehungen ausschließlich durch wirtschaftliche Faktoren bestimmt werden, widerspricht der Natur der menschlichen Person und ihrer Handlungen [Vgl. CA 24].

2424 Eine Theorie, die den Profit zur alleinigen Regel und zum letzten Zweck aller wirtschaftlichen Tätigkeit macht, ist sittlich unannehmbar. Ungezügelte Geldgier zieht böse Folgen nach sich. Sie ist eine der Ursachen der zahlreichen Konflikte, die die Gesellschaftsordnung stören [Vgl. GS 63,3; LE 7; CA 35] (Vgl. dazu auch 2317).

Systeme, die „um einer kollektivistischen Organisation des Produktionsprozesses willen grundlegende Rechte der Einzelpersonen und der Gruppen hintansetzen“, widersprechen der Würde des Menschen (GS 65,2). Alles, was die Menschen zu bloßen Profitmitteln erniedrigt, knechtet den Menschen, führt zur Vergötzung des Geldes und trägt zur Ausbreitung des Atheismus bei. „Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott und dem Mammon“ (Mt 6,24; Lk 16,13).

2425 Die Kirche hat die totalitären und atheistischen Ideologien abgelehnt, die in neuerer Zeit mit dem „Kommunismus“ oder dem „Sozialismus“ einhergingen. Andererseits hat sie in der Handlungsweise des „Kapitalismus“ den Individualismus und den absoluten Primat der Marktgesetze über die menschliche Arbeit abgelehnt [Vgl. CA 10; 13; 44]. Die ausschließliche Regulierung der Wirtschaft durch zentralistische Planung verdirbt die gesellschaftlichen Beziehungen von Grund auf; ihre ausschließliche Regulierung durch das Gesetz des freien Marktes verstößt gegen die soziale Gerechtigkeit, denn „es gibt ... unzählige menschliche Bedürfnisse, die keinen Zugang zum Markt haben“ (CA 34). Deshalb ist auf eine vernünftige Regelung des Marktes und der wirtschaftlichen Unternehmungen hinzuwirken, die sich an die rechte Wertordnung hält und auf das Wohl aller ausgerichtet ist (Vgl. dazu auch 676, 1886).

IV Wirtschaftsleben und soziale Gerechtigkeit

2426 Die Entfaltung des Wirtschaftslebens und die Steigerung der Produktion haben den Bedürfnissen der Menschen zu dienen. Das wirtschaftliche Leben ist nicht allein dazu da, die Produktionsgüter zu vervielfachen und den Gewinn oder die Macht zu steigern; es soll in erster Linie im Dienst der Menschen stehen: des ganzen Menschen und der gesamten menschlichen Gemeinschaft. Die wirtschaftliche Tätigkeit ist – gemäß ihren eigenen Methoden – im Rahmen der sittlichen Ordnung und der sozialen Gerechtigkeit so auszuüben, dass sie dem entspricht, was Gott mit dem Menschen vorhat [Vgl. GS 64] (Vgl. dazu auch 1928).

2427 Die menschliche Arbeit ist das unmittelbare Werk der nach dem Bilde Gottes geschaffenen Menschen. Diese sind dazu berufen, miteinander das Schöpfungswerk fortzusetzen, indem sie über die Erde herrschen [Vgl. Gen 1,28; GS 34; CA 31]. Die Arbeit ist somit eine Pflicht: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“ (2 Thess 3, 10) [Vgl. 1 Thess 4,11]. Die Arbeit ehrt die Gaben des Schöpfers und die empfangenen Talente. Sie kann auch erlösend sein. Indem der Mensch in Vereinigung mit Jesus, dem Handwerker von Nazaret und dem Gekreuzigten von Golgotha, die Mühen der Arbeit [Vgl. Gen 3,14–19] auf sich nimmt, arbeitet er gewissermaßen mit dem Sohn Gottes an dessen Erlösungswerk mit. Er erweist sich als Jünger Christi, indem er bei der Tätigkeit, die er auszuführen hat, Tag für Tag sein Kreuz auf sich nimmt [Vgl. LE 27]. Die Arbeit kann ein Mittel der Heiligung sein und die irdische Wirklichkeit mit dem Geiste Christi durchdringen (Vgl. dazu auch 307, 378, 531).

2428 Bei der Arbeit übt und verwirklicht der Mensch einen Teil seiner natürlichen Fähigkeiten. Der Hauptwert der Arbeit kommt vom Menschen selbst, der sie vollzieht und für den sie bestimmt ist. Die Arbeit ist für den Menschen da, und nicht der Mensch für die Arbeit [Vgl. LE 6] (Vgl. dazu auch 2834, 2185).

Jeder soll aus der Arbeit die Mittel gewinnen können, um für sich und die Seinen zu sorgen und sich für die menschliche Gemeinschaft nützlich zu erweisen.

2429 Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche Unternehmung; jeder darf und soll seine Talente nutzen, um zu einem Wohlstand beizutragen, der allen zugute kommt, und um die gerechten Früchte seiner Mühe zu ernten. Er soll darauf bedacht sein, sich dabei an die Regelungen zu halten, die rechtmäßigen Autoritäten zugunsten des Gemeinwohls erlassen haben [Vgl. CA 32; 34].

2430 Im Wirtschaftsleben sind verschiedene Interessen im Spiel, die einander oft widersprechen. Daraus ergeben sich die Konflikte, die es kennzeichnen [Vgl. LE 11]. Man soll sich bemühen, sie auf dem Weg von Verhandlungen zu lösen, die den Rechten und Pflichten jedes Sozialpartners Rechnung tragen: denen der Unternehmensleiter, denen der Lohnempfänger und ihrer Vertreter, z. B. der Gewerkschaften, und gegebenenfalls denen der staatlichen Behörden.

2431 Die Verantwortung des Staates. „Die Wirtschaft, insbesondere die Marktwirtschaft, kann sich nicht in einem institutionellen, rechtlichen und politischen Leerraum abspielen. Im Gegenteil, sie setzt die Sicherheit der individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige öffentliche Dienste voraus. Hauptaufgabe des Staates ist es darum, diese Sicherheit zu garantieren, so dass der, der arbeitet und produziert, die Früchte seiner Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt, seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen ... Eine andere Aufgabe des Staates besteht darin, die Ausübung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Bereich zu überwachen und zu leiten. Aber die erste Verantwortung auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat, sondern bei den Einzelnen und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen, in denen sich die Gesellschaft artikuliert“ (CA 48) (Vgl. dazu auch 1908, 1883).

2432 Die Unternehmensleiter sind gegenüber der Gesellschaft für die wirtschaftlichen und ökologischen [Vgl. CA 37] Folgen ihrer Tätigkeiten verantwortlich. Sie sind verpflichtet, auf das Wohl der Menschen und nicht nur auf die Steigerung der Gewinne Bedacht zu nehmen. Gewinne sind jedoch notwendig. Sie ermöglichen Investitionen, die die Zukunft des Unternehmens und die Arbeitsplätze sichern (Vgl. dazu auch 2415).

2433 Ohne ungerechte Zurücksetzung sollen alle, Männer und Frauen, Gesunde und Behinderte, Einheimische und Fremdarbeiter Zugang zur Arbeit und zum Berufsleben haben [Vgl. LE 19; 22–23]. Die Gesellschaft soll den Umständen entsprechend den Bürgern helfen, sich Arbeit und Anstellung zu verschaffen [Vgl. CA 48].

2434 Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit. Ihn zu verweigern oder zurückzubehalten ist eine schwere Ungerechtigkeit [Vgl. Lev 19,13; Dtn 24,14–15; Jak 5,4] Zur Berechnung des gerechten Entgelts sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen. Die Arbeit ist „so zu entlohnen, dass dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen, um sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten – gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen, der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl“ (GS 67,2). Das Einverständnis der Parteien allein genügt nicht, um die Höhe des Lohns sittlich zu rechtfertigen (Vgl. dazu auch 1867).

2435 Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt. Er wird sittlich unannehmbar, wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt, die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen.

2436 Es ist ungerecht, den Institutionen der Sozialversicherung die von den Zuständigen Autoritäten festgesetzten Beiträge nicht zu entrichten.

Arbeitslosigkeit verletzt fast immer die Würde dessen, den sie trifft, und droht, sein Leben aus dem Gleichgewicht zu bringen. Außer dem Schaden, den er persönlich erleidet, bringt sie auch zahlreiche Gefahren für seine Familie mit sich [Vgl. LE 18].

V Gerechtigkeit und Solidarität zwischen den Nationen

2437 Auf internationaler Ebene sind die wirtschaftlichen Ressourcen und Mittel so ungleich verteilt, dass zwischen den Nationen ein regelrechter „Graben“ aufgerissen wird (SRS 14). Auf der einen Seite stehen jene, die Entwicklungsmöglichkeiten haben und nützen, auf der anderen Seite jene, die sich immer tiefer verschulden (Vgl. dazu auch 1938).

2438 Verschiedene Ursachen religiöser, politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur verleihen heute der sozialen Frage „ein weltweites Ausmaß“ (SRS 9). Zwischen den Nationen, die politisch bereits voneinander abhängen, bedarf es der Solidarität. Sie ist noch unerläßlicher, wenn es darum geht, „entarteten Mechanismen“ Einhalt zu gebieten, die die Entwicklung der wirtschaftlich schwachen Länder behindern [Vgl. SRS 17; 45]. Missbräuchliche, wenn nicht gar wucherische Finanzsysteme [Vgl. CA 35], ungerechte Handelsbeziehungen zwischen den Nationen und der Rüstungswettlauf sind durch gemeinsame Anstrengungen zu ersetzen, um die Ressourcen für sittliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungsziele einsetzen zu können; dabei wird man „die Prioritäten und die Werteskalen ... neu definieren müssen“ (CA 28) (Vgl. dazu auch 1911, 2315).

2439 Die reichen Nationen haben eine große sittliche Verantwortung gegenüber denen, welche die Mittel zu ihrer Entwicklung nicht selbst aufbringen können oder durch tragische geschichtliche Ereignisse daran gehindert worden sind. Das ist eine Pflicht der Solidarität und der Liebe, aber auch eine Pflicht der Gerechtigkeit, falls der Wohlstand der reichen Nationen aus Ressourcen stammt, die nicht angemessen bezahlt wurden.

2440 Direkthilfe ist eine entsprechende Reaktion auf unmittelbare, außerordentliche Bedürfnisse, die z. B. durch Naturkatastrophen und Seuchen verursacht werden. Sie genügt aber nicht, um die aus der Not erwachsenden schweren Schäden zu beheben, noch um Bedürfnisse dauernd zu stillen. Man muss auch die internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen erneuern, damit sie sich stärker für gerechte Beziehungen zu den weniger entwickelten Ländern einsetzen [Vgl. SRS 16]. Die Anstrengungen der armen Länder, die an ihrem Wachstum und ihrer Befreiung arbeiten, sind zu unterstützen [Vgl. CA 26]. Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Landwirtschaft. Die Bauern stellen, vor allem in der Dritten Welt, die Hauptmasse der Armen dar.

2441 Grundlage ist für jede umfassende Entwicklung der menschlichen Gesellschaft, den Sinn für Gott und die Selbsterkenntnis zu fördern. Diese Entwicklung vervielfacht die materiellen Güter und stellt sie in den Dienst des Menschen und seiner Freiheit. Sie vermindert das Elend und die wirtschaftliche Ausbeutung. Sie läßt die Achtung vor den kulturellen Eigenarten und die Offenheit für das Transzendente wachsen [Vgl. SRS 32; CA 51].

2442 Es ist nicht Sache der Hirten der Kirche, in die politischen Strukturen und die Organisation des Gesellschaftslebens direkt einzugreifen. Diese Aufgabe gehört zur Sendung der gläubigen Laien, die aus eigenem Ansporn mit ihren Mitbürgern zusammenarbeiten. Ihrem sozialen Einsatz steht eine Vielzahl konkreter Wege offen. Er soll stets auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein und der Botschaft des Evangeliums und der Lehre der Kirche entsprechen. Es ist Aufgabe der gläubigen Laien, „mit christlichem Engagement die irdischen Bereiche zu durchdringen und sich darin als Zeugen und Mitarbeiter des Friedens und der Gerechtigkeit zu erweisen“ (SRS 47) [Vgl. SRS 42].

VI Liebe zu den Armen

(Vgl. dazu auch 2544 – 2547)

2443 Gott segnet die, die den Armen zuhilfe kommen, und verurteilt jene, die sich von ihnen abwenden: „Wer dich bittet, dem gib, und wer von dir borgen will, den weise nicht ab“ (Mt 5,42). „Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben“ (Mt 10,8). An dem, was sie für die Armen getan haben, wird Jesus Christus seine Auserwählten erkennen [Vgl. Mt 25,31–36]. Wenn „den Armen das Evangelium verkündet“ wird (Mt 11,5) [Vgl. Lk 4,18], ist dies ein Zeichen für die Gegenwart Christi (Vgl. dazu auch 786, 525, 544, 853).

2444 Die Kirche läßt sich in ihrer „Liebe zu den Armen, die ... zu ihrer festen Tradition gehört“ (CA 57), vom Evangelium der Seligpreisungen [Vgl. Lk 6,20–22], von der Armut Jesu [Vgl. Mt 8,20] und seiner Zuwendung zu den Armen [Vgl. Mk 12,41–44] leiten. Die Liebe zu den Armen ist für den Christen sogar einer der Beweggründe, zu arbeiten und etwas zu „verdienen, damit er den Notleidenden davon geben kann“ (Eph 4,28). Dies betrifft nicht nur die materielle Armut, sondern auch zahlreiche Formen kultureller und religiöser Armut [Vgl. CA 57] (Vgl. dazu auch 1716).

2445 Die Liebe zu den Armen ist mit der ungezügelten Liebe zum Reichtum oder mit dessen egoistischem Gebrauch unvereinbar (Vgl. dazu auch 2536):

„Ihr aber, ihr Reichen, weint nur und klagt über das Elend, das euch treffen wird. Euer Reichtum verfault, und eure Kleider werden von Motten zerfressen. Euer Gold und Silber verrostet; ihr Rost wird als Zeuge gegen euch. auftreten und euer Fleisch verzehren wie Feuer. Noch in den letzten Tagen sammelt ihr Schätze. Aber der Lohn der Arbeiter, die eure Felder abgemäht haben, der Lohn, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit zum Himmel; die Klagerufe derer, die eure Ernte eingebracht haben, dringen zu den Ohren des Herrn der himmlischen Heere. Ihr habt auf Erden ein üppiges und ausschweifendes Leben geführt, und noch am Schlachttag habt ihr euer Herz gemästet. Ihr habt den Gerechten verurteilt und umgebracht, er aber leistete euch keinen Widerstand“ (Jak 5,1–6). (Vgl. dazu auch 2547).

2446 Der hl. Johannes Chrysostomus erinnert an diese Pflicht mit den eindringlichen Worten: „Die Armen nicht an seinen Gütern teilhaben lassen, heißt sie bestehlen und ihnen das Leben nehmen. Nicht unsere Güter haben wir in Besitz, sondern die ihrigen“ (Laz. 1,6). „Zuerst muss man den Forderungen der Gerechtigkeit Genüge tun, und man darf nicht als Liebesgabe anbieten, was schon aus Gerechtigkeit geschuldet ist“ (AA 8) (Vgl. dazu auch 2402).

„Wenn wir den Armen das unbedingt Nötige geben, machen wir ihnen nicht freigebige persönliche Spenden, sondern geben wir ihnen zurück, was ihnen gehört. Wir erfüllen damit viel eher eine Pflicht der Gerechtigkeit als dass wir damit eine Tat der Nächstenliebe vollziehen“ (Gregor d. Gr., past. 3,21).

2447 Die Werke der Barmherzigkeit sind Liebestaten, durch die wir unserem Nächsten in seinen leiblichen und geistigen Bedürfnissen zuhilfe kommen [Vgl. Jes 58,6–7; Hebr 13,3]. Belehren, raten, trösten, ermutigen sowie vergeben und geduldig ertragen sind geistliche Werke der Barmherzigkeit. Leibliche Werke der Barmherzigkeit sind vor allem: die Hungrigen speisen, Obdachlose beherbergen, Nackte bekleiden, Kranke und Gefangene besuchen und Tote begraben [Vgl. Mt 25,31–46]. Unter diesen Werken ist das Almosenspenden an Arme [Vgl. Tob 4,5–11; Sir 17,22] eines der Hauptzeugnisse der Bruderliebe; es ist auch eine Gott wohlgefällige Tat der Gerechtigkeit [Vgl. Mt 6,2–4] (Vgl. dazu auch 1460, 1038, 1969):

„Wer zwei Gewänder hat, der gebe eines davon dem, der keines hat, und wer zu essen hat, der handle ebenso“ (Lk 3,11). „Gebt lieber, was in den Schüsseln ist, den Armen, dann ist für euch alles rein“ (Lk 11,41). „Wenn ein Bruder oder eine Schwester ohne Kleidung ist und ohne das tägliche Brot und einer von euch zu ihnen sagt: Geht in Frieden, wärmt und sättigt euch!, ihr gebt ihnen aber nicht, was sie zum Leben brauchen – was nützt das?“ (Jak2,15–16) [Vgl. 1 Joh 3,17] (Vgl. dazu auch 1004).

2448 „Unter seinen vielfältigen Formen – materielle Not, Unrecht und Unterdrückung, leibliche und seelische Krankheiten und schließlich der Tod – ist das menschliche Elend das offenkundige Zeichen für den Zustand einer angeborenen Schwäche, in dem sich der Mensch nach der Ursünde befindet, sowie für die Notwendigkeit einer Heilung. Darum hat es das Mitleid Christi, des Erlösers, geweckt, der dieses Elend hat auf sich nehmen und sich mit den ‚geringsten seiner Brüder‘ hat identifizieren wollen. Darum richtet sich auf alle, die davon bedrückt sind, auch eine vorrangige Liebe der Kirche, die seit ihren Anfängen, ungeachtet der Schwächen vieler ihrer Glieder, unaufhörlich dafür gewirkt hat, die Bedrückten zu stützen, zu verteidigen und zu befreien. Das hat sie getan durch zahllose Werke der Wohltätigkeit, die immer und überall unentbehrlich bleiben“ (CDF, Instr. „Libertatis conscientia“ 68) (Vgl. dazu auch 886, 1586).

2449 Schon im Alten Testament entsprechen allerlei gesetzliche Maßnahmen (Schuldenerlassjahr, Verbot, Zins zu verlangen und ein Pfand zu behalten, Verpflichtung zum Zehnten, tägliche Bezahlung von Tagelöhnern, Recht zur Nachlese in Weinbergen und auf Fruchtfeldern) der Mahnung im Buch Deuteronomium: „Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem notleidenden und armen Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand öffnen“ (Dtn 15,11). Jesus hat sich dieses Wort zu eigen gemacht: „Die Armen habt ihr immer bei euch, mich aber habt ihr nicht immer bei euch“ (Joh 12,8). Damit entkräftet er nicht die früheren heftigen Anklagen der Propheten gegen Leute, die sagten: „Wir wollen mit Geld die Hilflosen kaufen, für ein Paar Sandalen die Armen“ (Am 8,6), sondern er fordert uns damit auf, seine Gegenwart in seinen Brüdern, den Armen, zu erkennen [Vgl. Mt 25,40] (Vgl. dazu auch 1397).

Die hl. Rosa antwortete ihrer Mutter, als diese sie tadelte, weil sie zu Hause Arme und Kranke beherbergte: „Wenn wir den Armen und Kranken dienen, dienen wir Jesus. Wir dürfen nicht müde werden, unseren Nächsten zu helfen, denn in ihnen dienen wir Jesus“ (vita) (Vgl. dazu auch 786).

KURZTEXTE

2450 „Du sollst nicht stehlen“ (Dtn 5 19). Weder „Diebe, noch Habgierige ... keine Räuber werden das Reich Gottes erben“ (1 Kor 6 10).

2451 Das siebte Gebot gebietet, bei der Verwaltung der irdischen Güter und der Früchte der menschlichen Arbeit Gerechtigkeit und Nächstenliebe zu üben.

2452 Die Güter der Schöpfung sind für das ganze Menschengeschlecht bestimmt. Das Recht auf Privateigentum hebt die Tatsache nicht auf, dass diese Güter für alle bestimmt sind.

2453 Das siebte Gebot verbietet den Diebstahl. Diebstahl besteht darin, dass man fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Eigentümers widerrechtlich an sich nimmt.

2454 Jede Weise, fremdes Gut entgegen der Gerechtigkeit an sich zu nehmen und zu gebrauchen, verstößt gegen das siebte Gebot. Die begangene Ungerechtigkeit erfordert Wiedergutmachung. Die ausgleichende Gerechtigkeit verlangt, das gestohlene Gut zurückzugeben.

2455 Das sittliche Gesetz verbietet, aus Gewinnsucht oder in totalitärer Absicht Menschen auf irgendeine Weise zu knechten und sie wie Waren zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen.

2456 Der Schöpfer hat dem Menschen das Recht gewährt, über die Rohstoffe, Pflanzen und Tiere der Welt zu verfügen. Dabei muss aber der Mensch die sittlichen Verpflichtungen achten, auch gegenüber den kommenden Generationen.

2457 Die Tiere sind dem Menschen unterstellt, der ihnen Wohlwollen schuldet. Sie können einer gerechten Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen.

2458 Die Kirche urteilt im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, wenn die Grundrechte der Person oder das Heil der Seelen es erfordern. Sie kümmert sich um das irdische Gemeinwohl der Menschen, insofern diese auf das höchste Gut, unser letztes Ziel hingeordnet sind.

2459 Der Mensch selbst ist Urheber, Mitte und Zweck des ganzen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Es ist für die soziale Frage entscheidend, dass die von Gott für alle geschaffenen Güter entsprechend der Gerechtigkeit und mit Hilfe der Liebe tatsächlich allen zukommen.

2460 Der vorrangige Wert der Arbeit kommt vom Menschen selbst, der sie verrichtet und für den sie bestimmt ist. Durch seine Arbeit nimmt der Mensch am Schöpfungswerk teil. Mit Christus vereint zu arbeiten, kann erlösend sein.

2461 Wahre Entwicklung betrifft den ganzen Menschen. Es geht darum, die Fähigkeit jedes Menschen zu fördern, seiner Berufung, also dem Ruf Gottes zu entsprechen [Vgl. CA 29].

2462 Armen Almosen zu geben ist ein Zeugnis der brüderlichen Liebe und ein Gott wohlgefälliges Werk der Gerechtigkeit.

2463 Wer erkennt nicht in der großen Zahl von Menschen ohne Brot, Dach und Bleibe, Lazarus, den hungrigen Bettler im Gleichnis Jesu [Vgl. Lk 16, 19–31]? Wie kann man die Stimme Jesu überhören: „Das habt ihr auch mir nicht getan“ (Mt 25,45)?

ARTIKEL 8: DAS ACHTE GEBOT

„Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen“ (Ex 20,16).

„Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast“ (Mt 5,33).

2464 Das achte Gebot verbietet, in den Beziehungen zu anderen die Wahrheit zu verdrehen. Diese moralische Vorschrift ergibt sich auch aus der Berufung des heiligen Volkes, Zeuge seines Gottes zu sein, der die Wahrheit ist und sie will. In Worten oder Taten gegen die Wahrheit zu verstoßen, bedeutet eine Weigerung, sich zur moralischen Redlichkeit zu verpflichten; es ist eine tiefgreifende Untreue gegenüber Gott und untergräbt damit die Fundamente des Bundes.

I In der Wahrheit leben

2465 Das Alte Testament bezeugt: Gott ist der Quell aller Wahrheit. Sein Wort ist Wahrheit [Vgl. Spr 8,7; 2 Sam 7,28]. Sein Gesetz ist Wahrheit [Vgl. Ps 119, 142]. „Deine Treue währt von Geschlecht zu Geschlecht“ (Ps 119,90) [Vgl. Lk 1,50]. Weil Gott der „Wahrhaftige“ ist (Röm 3,4), sollen die Angehörigen seines Volkes in der Wahrheit leben [Vgl. Ps 119,30] (Vgl. dazu auch 215).

2466 In Jesus Christus hat sich die Wahrheit Gottes voll und ganz gezeigt. Weil „voll Gnade und Wahrheit“ (Joh 1,14), ist er „das Licht der Welt“ (Joh 8,12), die Wahrheit selbst [Vgl. Joh 14,6] „damit jeder, der an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibt“ (Joh 12,46). Wer in Jesu Wort bleibt, ist wahrhaft Jesu Jünger; er wird „die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird [ihn] befreien“ (Joh 8,32) und heiligen [Vgl. Joh 17,17]. Jesus nachfolgen heißt aus dem „Geist der Wahrheit“ (Joh 14,17) leben, den der Vater in seinem Namen sendet [Vgl. Joh 14.26] und der „in die ganze Wahrheit führen wird“ (Joh 16,13). Seine Jünger lehrt Jesus unbedingte Wahrheitsliebe: „Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein“ (Mt 5,37) (Vgl. dazu auch 2153).

2467 Der Mensch strebt von Natur aus nach Wahrheit. Er ist verpflichtet, sie in Ehren zu halten und zu bezeugen: Die Menschen „werden alle ihrer Würde gemäß durch ihre eigene Natur gedrängt sowie durch eine moralische Verpflichtung gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben an den Forderungen der Wahrheit auszurichten“ (DH 2) (Vgl. dazu auch 2104).

2468 Die Wahrheit im Sinn des redlichen Handelns und aufrichtigen Sprechens heißt Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit oder Freimut. Die Tugend der Aufrichtigkeit oder Wahrhaftigkeit besteht darin, dass man sich in seinen Handlungen als wahr erweist, in seinen Worten die Wahrheit sagt und sich vor Doppelzüngigkeit, Verstellung, Vortäuschung und Heuchelei hütet (Vgl. dazu auch 1458).

2469 „Die Menschen könnten nicht in Gemeinschaft miteinander leben, wenn sie sich nicht gegenseitig glaubten, als solche, die einander die Wahrheit offenbaren“ (Thomas v. A., s. th. 2–2,109,3, ad 1). Die Tugend der Wahrhaftigkeit gibt dem anderen, was ihm zusteht. Sie bewahrt die rechte Mitte zwischen dem, was auszusprechen, und dem Geheimnis, das zu halten ist. Dazu gehören Aufrichtigkeit und Verschwiegenheit. „Ein Mensch schuldet dem anderen aus Ehrenhaftigkeit die Kundgabe der Wahrheit“ (Thomas v. A., s. th. 2–2, 109, 3) (Vgl. dazu auch 1807).

2470 Der Jünger Christi ist bereit, „in der Wahrheit zu leben“, das heißt in der Einfachheit eines Lebens nach dem Beispiel des Herrn; so bleibt er in der Wahrheit. „Wenn wir sagen, dass wir Gemeinschaft mit ihm haben, und doch in der Finsternis leben, lügen wir und tun nicht die Wahrheit“ (1 Joh 1,6).

II Für die Wahrheit Zeugnis ablegen

2471 Vor Pilatus erklärt der Herr: „Ich bin dazu geboren und dazu in die Welt gekommen, dass ich für die Wahrheit Zeugnis ablege“ (Joh 18,37). Der Christ braucht sich nicht „des Zeugnisses für unseren Herrn“ (2 Tim 1,8) zu schämen. In Situationen, die ein Glaubenszeugnis verlangen, muss der Christ, wie der hl. Paulus vor seinen Richtern, den Glauben unzweideutig bekennen. Er muss sich bemühen, „vor Gott und den Menschen immer ein reines Gewissen zu haben“ (Apg 24,16) (Vgl. dazu auch 1816).

2472 Die Pflicht der Christen, sich am Leben der Kirche zu beteiligen, drängt sie, als Zeugen für das Evangelium und für die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu handeln. Dieses Zeugnis ist Weitergabe des Glaubens in Wort und Tat. Zeugnis abzulegen ist ein Akt der Gerechtigkeit, der die Wahrheit feststellt oder zur Kenntnis bringt [Vgl. Mt 18,16] (Vgl. dazu auch 863, 905, 1807).

„Alle Christgläubigen, wo immer sie leben, müssen durch das Beispiel ihres Lebens und durch das Zeugnis des Wortes den neuen Menschen, den sie durch die Taufe angezogen haben, und die Kraft des Heiligen Geistes, der sie durch die Firmung gestärkt hat ... offenbaren“ (AG 11).

2473 Das Martyrium ist das erhabenste Zeugnis, das man für die Wahrheit des Glaubens ablegen kann; es ist ein Zeugnis bis zum Tod. Der Märtyrer legt Zeugnis ab für Christus, der gestorben und auferstanden ist und mit dem er durch die Liebe verbunden ist. Er legt Zeugnis ab für die Wahrheit des Glaubens und die christliche Glaubenslehre. Er nimmt in christlicher Stärke den Tod auf sich. „Lasst mich ein Fraß der wilden Tiere sein, durch die es möglich ist, zu Gott zu gelangen!“ (Ignatius v. Antiochien, Rom. 4,1) (Vgl. dazu auch 852, 1808, 1258).

2474 Mit größter Sorgfalt hat die Kirche Erinnerungen an jene, die in ihrer Glaubensbezeugung bis zum äußersten gegangen sind, in den Akten der Märtyrer gesammelt. Sie bilden die mit Blut geschriebenen Archive der Wahrheit.

„Nichts werden mir nützen die Enden der Welt und die Königreiche dieses Äons. Besser ist es für mich, zu sterben auf Christus hin, als König zu sein über die Enden der Erde. Jenen suche ich, der für uns starb; jenen will ich, der unsertwegen auferstand. Das Gebären steht mir bevor“ (Ignatius v. Antiochien, Rom. 6,1-2) (Vgl. dazu auch 1011).

„Herr, allmächtiger Gott ... ich preise dich, weil du mich dieses Tages und dieser Stunde gewürdigt hast, zur Zahl deiner Blutzeugen zu gehören ... Du hast dein Versprechen gehalten, Gott der Treue und Wahrheit. Für diese Gnade und für alles lobe ich dich, preise ich dich und verherrliche ich dich durch den ewigen himmlischen Hohenpriester Jesus Christus, deinen geliebten Sohn. Durch ihn, der mit dir und dem Geist ist, sei dir Ehre jetzt und in alle Ewigkeit. Amen“ (Polykarp, mart. 14,2–3).

III Verstöße gegen die Wahrheit

2475 Die Jünger Christi haben „den neuen Menschen“ angezogen, „der nach dem Bild Gottes geschaffen ist in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit“ (Eph 4,24). Daraus folgen die Ermahnungen: „Legt deshalb die Lüge ab“ (Eph 4,25) und: „Legt also alle Bosheit ab, alle Falschheit und Heuchelei, allen Neid und alle Verleumdung“ (1 Petr 2,1).

2476 Falsches Zeugnis und Meineid. Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend, wenn sie öffentlich gemacht wird. Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis [Vgl. Spr 19,9], unter Eid wird sie zu einem Meineid. Diese Handlungsweisen tragen dazu bei, dass Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe, welcher der Angeklagte verfällt [Vgl. Spr 18,5], verschärft wird. Sie beeinträchtigen schwerwiegend das Rechtswesen und die Gerechtigkeit des von den Richtern gefällten Urteils (Vgl. dazu auch 2152).

2477 Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort, die ihn ungerechterweise schädigen könnten [Vgl. CIC, can. 220]. Schuldig macht sich

– des vermessenen Urteils, wer ohne ausreichende Beweise, und sei es auch nur stillschweigend, von einem Mitmenschen annimmt, er habe einen Fehltritt begangen;

– der üblen Nachrede, wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt, die nichts davon wissen [Vgl. Sir 21,28];

– der Verleumdung, wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlass gibt.

2478 Um nicht vermessen zu urteilen, soll jeder darauf bedacht sein, die Gedanken, Worte und Handlungen seines Nächsten soweit als möglich günstig zu beurteilen.

„Jeder gute Christ muss mehr dazu bereit sein, die Aussage des Nächsten für glaubwürdig zu halten, als sie zu verurteilen. Vermag er sie nicht zu rechtfertigen, so forsche er nach, wie jener sie versteht; versteht jener sie aber in üblem Sinn, so verbessere er ihn mit Liebe; und wenn das nicht genügt, so suche er nach allen angemessenen Mitteln, damit jener zu ihrem richtigen Verständnis gelange und so sich rette“ (Ignatius, ex. spir. 22).

2479 Üble Nachrede und Verleumdung zerstören den guten Ruf und die Ehre des Nächsten. Nun ist aber die Ehre das gesellschaftliche Zeugnis für die Würde eines Menschen, und jeder besitzt das natürliche Recht auf die Ehre seines Namens, auf seinen guten Ruf und auf Achtung. Üble Nachrede und Verleumdung verletzen somit die Tugenden der Gerechtigkeit und der Liebe (Vgl. dazu auch 1753).

2480 Es ist verwerflich, durch Schmeichelei, Lobhudelei oder Gefälligkeit in Worten oder Haltungen andere in ihren schlechten Handlungen und ihrem falschen Verhalten zu bestärken. Lobhudelei ist ein schwerwiegender Fehler, wenn sie sich zum Komplizen von Lastern oder schweren Sünden macht. Der Wunsch, einen Dienst zu leisten, oder Freundschaft rechtfertigt Doppelzüngigkeit nicht. Lobhudelei ist eine läßliche Sünde, wenn sie nur in der Absicht geschieht, angenehm zu sein, ein Übel zu verhüten, einer Not zu begegnen oder berechtigte Vorteile zu erlangen.

2481 Prahlerei oder Aufschneiderei ist eine Verfehlung gegen die Wahrheit. Das gleiche gilt von der Ironie, die jemanden herabzusetzen sucht, indem sie den einen oder anderen Aspekt seines Verhaltens böswillig ins Lächerliche zieht.

2482 „Die Lüge besteht darin, dass man Unwahres sagt in der Absicht zu täuschen“ (Augustinus, mend. 4,5). Der Herr prangert die Lüge als Werk des Teufels an: „Ihr habt den Teufel zum Vater ... Es ist keine Wahrheit in ihm. Wenn er lügt, sagt er das, was aus ihm selbst kommt; denn er ist ein Lügner und ist der Vater der Lüge“ (Joh 8,44) (Vgl. dazu auch 392).

2483 Die Lüge ist der unmittelbarste Verstoß gegen die Wahrheit. Lügen heißt gegen die Wahrheit reden oder handeln, um jemanden zu täuschen, der ein Recht hat, sie zu kennen. Da die Lüge die Verbindung des Menschen mit der Wahrheit und dem Nächsten verletzt, verstößt sie gegen die grundlegende Beziehung des Menschen und seines Wortes zum Herrn.

2484 Eine Lüge ist mehr oder weniger schwerwiegend gemessen an der Natur der Wahrheit, die sie entstellt, den Umständen, den Absichten dessen, der sie begeht, und den Nachteilen, die den Belogenen daraus erwachsen. Die Lüge ist an sich nur eine läßliche Sünde, wird jedoch zu einer Todsünde, wenn sie gegen die Tugenden der Gerechtigkeit und der Liebe schwer verstößt (Vgl. dazu auch 1750).

2485 Die Lüge ist ihrer Natur nach verwerflich. Sie ist eine Profanierung des Wortes, das dazu bestimmt ist, die Wahrheit, die man kennt, anderen mitzuteilen. Die bewusste Absicht, durch wahrheitswidrige Aussagen den Nächsten zu täuschen, verstößt gegen die Gerechtigkeit und die Liebe. Die Schuld ist noch größer, wenn Gefahr besteht, dass die Täuschungsabsicht für die Getäuschten schlimme Folgen hat (Vgl. dazu auch 1756).

2486 Als ein Verstoß gegen die Tugend der Wahrhaftigkeit ist die Lüge eine Art der Gewalt gegenüber dem Nächsten. Sie trifft ihn in seiner Erkenntnisfähigkeit, die Voraussetzung für jedes Urteil und jede Entscheidung ist. Sie enthält im Keim die Spaltung der Geister und alle Übel, die daraus hervorgehen. Die Lüge ist für jede Gesellschaft unheilvoll; sie untergräbt das Vertrauen zwischen den Menschen und zerreißt das Netz der gesellschaftlichen Beziehungen (Vgl. dazu auch 1607).

2487 Jede Verfehlung gegen die Gerechtigkeit und die Wahrheit bringt die Verpflichtung zur Wiedergutmachung mit sich, selbst dann, wenn ihrem Urheber Vergebung gewährt worden ist. Falls es unmöglich ist, ein Unrecht öffentlich wiedergutzumachen, muss man es insgeheim tun; wenn der Geschädigte nicht direkt entschädigt werden kann, muss man ihm im Namen der Liebe moralische Genugtuung leisten. Die Pflicht zur Wiedergutmachung betrifft auch die Verfehlungen gegen den guten Ruf eines anderen. Diese moralische und zuweilen auch materielle Wiedergutmachung ist nach der Größe des verursachten Schadens zu bemessen. Sie ist eine Gewissenspflicht (Vgl. dazu auch 1459, 2412).

IV Achtung der Wahrheit

2488 Das Recht auf Mitteilung der Wahrheit ist nicht bedingungslos. Das Leben ist nach dem Gebot der Nächstenliebe des Evangeliums auszurichten. Diese Liebe verlangt, dass man in der konkreten Situation abschätzt, ob es angemessen ist oder nicht, die Wahrheit dem zu sagen, der sie wissen will (Vgl. dazu auch 1740).

2489 Eine Bitte um Wissen oder Mitteilung muss stets mit Nächstenliebe und Achtung vor der Wahrheit beantwortet werden. Das Wohl und die Sicherheit anderer, die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe, etwas, das nicht bekanntwerden soll, zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen. Die Pflicht, Ärgernis zu vermeiden, fordert oft strenge Diskretion. Niemand ist verpflichtet, die Wahrheit Personen zu enthüllen, die kein Recht auf deren Kenntnis haben [Vgl. Sir 27,16; Spr 25, 9–10] (Vgl. dazu auch 2284).

2490 Das Beichtgeheimnis ist heilig, und es darf aus keinem Grund verletzt werden. „Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich; dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten“ (CIC, can. 983, § 1) (Vgl. dazu auch 1467).

2491 Berufsgeheimnisse – die z. B. Politiker, Militärangehörige, Ärzte und Juristen bewahren müssen – oder vertrauliche Mitteilungen, die unter dem Siegel der Verschwiegenheit gemacht wurden, dürfen nicht verraten werden, außer wenn der Sonderfall eintritt, dass die Bewahrung des Geheimnisses dem, der es anvertraut, oder dem, dem es anvertraut wird, oder einem Dritten einen sehr großen Schaden zufügen würde, der sich nur durch die Verbreitung der Wahrheit verhüten läßt. Private Informationen, die für andere nachteilig sind, dürfen selbst dann, wenn sie nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurden, nicht ohne einen entsprechend wichtigen Grund weiterverbreitet werden.

2492 Jeder muss sich in bezug auf das Privatleben anderer Menschen gebührende Zurückhaltung auferlegen. Jene, die für die Weitergabe von Informationen verantwortlich sind, müssen das Gemeinwohl und die Achtung persönlicher Rechte in ein gerechtes Verhältnis bringen. Informationen über das Privatleben von Personen, die eine politische oder öffentliche Tätigkeit ausüben, sind soweit zu verurteilen, als sie deren Intimsphäre und Freiheit verletzen (Vgl. dazu auch 2522).

V Gebrauch der Massenmedien

2493 In der modernen Gesellschaft spielen die Massenmedien bei der Weitergabe von Information, der Förderung der Kultur und in der Bildung eine bedeutende Rolle. Infolge der technischen Fortschritte, des Umfangs und der Vielfalt der übermittelten Inhalte sowie aufgrund ihres Einflusses auf die öffentliche Meinung wird diese Rolle immer wichtiger.

2494 Die Information durch Medien steht im Dienst des Gemeinwohls [Vgl. IM 11]. Die Gesellschaft hat das Recht auf eine Information, die auf Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität gründet (Vgl. dazu auch 1906).

„Der richtige Gebrauch [dieses] Rechtes fordert aber, dass die Mitteilung inhaltlich stets der Wahrheit entspricht und bei Beachtung der durch Recht und menschliche Rücksichtnahme gezogenen Grenzen vollständig ist. Auch in der Form muss sie ethisch einwandfrei sein, das heißt beim Sammeln und Verbreiten von Nachrichten müssen die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und Würde des Menschen beachtet werden“ (IM 5).

2495 „Darum müssen alle Glieder der Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch in diesem Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung und Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen“ (IM 8). Solidarität ergibt sich aus einer wahren und rechten Kommunikation und dem Fluß von Ideen, die Kenntnis und Achtung anderer Menschen fördern (Vgl. dazu auch 906).

2496 Die Kommunikationsmittel, vor allem die Massenmedien, können bei den Benützern eine gewisse Passivität erzeugen, indem sie diese zu wenig aufmerksamen Konsumenten von Worten und Bildern machen. Die Benützer sollen die Massenmedien maß- und zuchtvoll gebrauchen und sich ein klares und rechtes Gewissen bilden, um schlechten Einflüssen leichter zu widerstehen (Vgl. dazu auch 2525).

2497 Schon aufgrund ihrer Berufsaufgabe im Pressewesen haben Journalisten die Verpflichtung, bei der Verbreitung von Informationen der Wahrheit zu dienen und das Liebesgebot nicht zu verletzen. Sie sollen sich in gleichem Maße bemühen, den Fakten gerecht zu werden und die Grenzen des kritischen Urteils über Personen zu achten. Sie sollen sich vor Verleumdung hüten.

2498 „Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl ... besondere Verpflichtungen ... Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information ... zu verteidigen und zu schützen“ (IM 12). Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen und darauf achten, dass diese auch eingehalten werden, sollen sie dafür sorgen, dass der schlechte Gebrauch der Massenmedien „nicht schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft“ verursacht (IM 12). Sie sollen die Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung seines Privatlebens bestrafen. Sie sollen rechtzeitig und aufrichtig die Informationen vermitteln, die das Gemeinwohl betreffen, und auf begründete Besorgnisse der Bevölkerung antworten. Die Verbreitung von Fehlinformationen, um die öffentliche Meinung durch die Medien zu manipulieren, ist durch nichts zu rechtfertigen. Behördliche Eingriffe dürfen die Freiheit von Einzelpersonen und Gruppen nicht beeinträchtigen (Vgl. dazu auch 2237, 2286).

2499 Die Moral verurteilt die Missstände in den totalitären Staaten, wo die Wahrheit systematisch verfälscht wird, wo durch die Medien eine politische Herrschaft über die öffentliche Meinung ausgeübt wird, bei Schauprozessen die Angeklagten und Zeugen manipuliert werden und wo die Machthaber meinen, sie könnten ihre Tyrannei dadurch sichern, dass sie alles, was sie als „Gesinnungsdelikte“ ansehen, im Keim ersticken und unterdrücken (Vgl. dazu auch 1903).

VI Wahrheit, Schönheit und sakrale Kunst

2500 Das Tun des Guten ist mit geistiger Freude und moralischer Schönheit verbunden. Desgleichen bringt die Wahrheit Freude und den Glanz geistiger Schönheit mit sich. Die Wahrheit ist von sich aus schön. Die Wahrheit des Wortes ist rationaler Ausdruck der Erkenntnis der geschaffenen und der unerschaffenen Wirklichkeit. Sie ist für den vernunftbegabten Menschen notwendig. Die Wahrheit kann aber auch andere, ergänzende menschliche Ausdrucksformen finden, vor allem dann, wenn das angesprochen werden soll, was sich an ihr nicht in Worte fassen läßt: die Tiefen des menschlichen Herzens, die Erhebungen der Seele und das Mysterium Gottes. Bevor sich Gott dem Menschen in Worten der Wahrheit offenbart, offenbart er sich ihm durch die allgemeine Sprache der Schöpfung, des Werkes seines Wortes, seiner Weisheit, in der Ordnung und Harmonie des Kosmos, die sowohl das Kind als auch der Wissenschaftler entdecken kann. „Von der Größe und Schönheit der Geschöpfe läßt sich auf ihren Schöpfer schließen“ (Weish 13,5), „denn der Urheber der Schönheit hat sie geschaffen“ (Weish 13,3) (Vgl. dazu auch 1804, 341, 2129).

Die Weisheit „ist ein Hauch der Kraft Gottes und reiner Ausfluß der Herrlichkeit des Allherrschers; darum fällt kein Schatten auf sie. Sie ist der Widerschein des ewigen Lichts, der ungetrübte Spiegel von Gottes Kraft, das Bild seiner Vollkommenheit“ (Weish 7, 25–26). „Sie ist schöner als die Sonne und übertrifft jedes Sternbild. Sie ist strahlender als das Licht; denn diesem folgt die Nacht, doch über die Weisheit siegt keine Schlechtigkeit“ (Weish 7,29–30). „Ich fand Gefallen an ihrer Schönheit“ (Weish 8,2).

2501 Weil der Mensch nach dem Bilde Gottes geschaffen [Vgl. Gen 1,26] ist, bringt er die Wahrheit seiner Beziehung zu Gott, dem Schöpfer, auch durch die Schönheit seiner Kunstwerke zum Ausdruck. Die Kunst ist eine dem Menschen eigentümliche Ausdrucksform. Sie geht über das allen Lebewesen gemeinsame Streben nach dem Lebensnotwendigen hinaus; sie ist ein freies Überströmen des inneren Reichtums des Menschen. Einem vom Schöpfer geschenkten Talent und der Anstrengung des Menschen entstammend, ist die Kunst eine Form der praktischen Weisheit. In ihr vereinen sich Erkenntnis und Können [Vgl. Weish 7,17], um der Wahrheit einer Wirklichkeit in einer dem Sehen oder dem Hören verständlichen Sprache Gestalt zu verleihen. Soweit sich die Kunst von der Wahrheit der Geschöpfe und der Liebe zu ihnen inspirieren läßt, weist sie eine gewisse Ähnlichkeit mit der Tätigkeit Gottes in der Schöpfung auf. Wie jede andere menschliche Tätigkeit hat die Kunst ihr absolutes Ziel nicht in sich selbst, sondern empfängt ihre Ordnung vom letzten Ziel des Menschen und wird durch dieses veredelt [Vgl. Pius XII., Ansprachen vom 25. Dezember 1955 und vom 3. September 1950] (Vgl. dazu auch 339).

2502 Die sakrale Kunst ist wahr und schön, wenn sie durch die Form ihrer Berufung entspricht: im Glauben und in der Anbetung das transzendente Mysterium Gottes erahnen zu lassen und zu verherrlichen – die unsichtbare, über alles erhabene Schönheit der Wahrheit und Liebe, die in Christus erschienen ist, der „Abglanz“ von Gottes „Herrlichkeit und ... Abbild seines Wesens“ (Hebr 1,3) ist, und in dem „die ganze Fülle der Gottheit leibhaftig“ wohnt (Kol 2,9). Diese geistige Schönheit spiegelt sich in der seligen Jungfrau und Gottesmutter, den Engeln und den Heiligen wider. Die wahre sakrale Kunst versetzt den Menschen in Anbetung, in Gebet und Liebe zu Gott dem Schöpfer und Retter, dem Heiligen und Heiligmachenden (Vgl. dazu auch 1156 – 1162).

2503 Deswegen sollen die Bischöfe entweder selbst oder durch Beauftragte dafür sorgen, dass die alte und die neue sakrale Kunst in allen ihren Formen gefördert werden. Mit der gleichen religiösen Sorgfalt sollen sie von der Liturgie und den Kultgebäuden alles fernzuhalten suchen, was der Glaubenswahrheit und der echten Schönheit der sakralen Kunst nicht entspricht [Vgl. SC 122–127].

KURZTEXTE

2504 „Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen“ (Ex 20 16). Die Jünger Christi haben den neuen Menschen angezogen, „der nach dem Bild Gottes geschaffen ist in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit“ (Eph 4 24).

2505 Die Wahrheit oder Wahrhaftigkeit ist die Tugend, die darin besteht, dass sich der Mensch in seinen Handlungen wahr verhält und in seinen Worten das Wahre sagt, indem er sich vor Doppelzüngigkeit, Verstellung und Heuchelei hütet.

2506 Der Christ hat sich „des Zeugnisses für unseren Herrn“ in Wort und Tat nicht zu schämen (2 Tim 1,8). Das Martyrium ist das erhabenste Zeugnis für die Wahrheit des Glaubens.

2507 Die Rücksicht auf den guten Ruf und die Ehre der Menschen verbietet üble Nachrede und Verleumdung in Haltung oder Worten.

2508 Die Lüge besteht darin, die Unwahrheit zu sagen in der Absicht, den Nächsten, der ein Recht auf die Wahrheit hat, zu täuschen.

2509 Eine Verfehlung gegen die Wahrheit verlangt Wiedergutmachung.

2510 Die Goldene Regel läßt in konkreten Situationen unterscheiden, ob die Wahrheit dem, der nach ihr fragt, mitgeteilt werden soll oder nicht.

2511 „Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich“ (CIC can 983 § 1). Berufsgeheimnisse sind zu wahren. Vertrauliche Mitteilungen, die anderen schaden könnten, dürfen nicht verbreitet werden.

2512 Die Gesellschaft hat Anrecht auf eine Information, die auf Wahrheit, Freiheit und Gerechtigkeit beruht. Beim Gebrauch der Massenmedien hat man maß- und zuchtvoll zu sein.

2513 Die schönen Künste, vor allem die sakrale Kunst, sind „ausgerichtet auf die unendliche Schönheit Gottes, die in menschlichen Werken zum Ausdruck kommen soll, und sie sind um so mehr Gott, seinem Lob und seiner Herrlichkeit geweiht, als ihnen kein anderes Ziel gesetzt ist, als durch ihre Werke den Sinn der Menschen in heiliger Verehrung auf Gott zu wenden“ (SC 122).

ARTIKEL 9: DAS NEUNTE GEBOT

„Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen. Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgend etwas, das deinem Nächsten gehört“ (Ex 20, 17).

„Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5,28).

2514 Der hl. Johannes unterscheidet drei Arten der Begehrlichkeit oder Begierde: die Begierde des Fleisches, die Begierde der Augen und die Hoffart der Welt [Vgl. 1 Joh 2,16]. Gemäß der katholischen katechetischen Tradition verbietet das neunte Gebot die fleischliche Begierde, das zehnte die Begierde nach fremdem Besitz (Vgl. dazu auch 377, 400).

2515 Seiner etymologischen Bedeutung nach kann das Wort „Begierde“ jede heftige Form des menschlichen Verlangens bezeichnen. Die christliche Theologie versteht darunter eine Regung des sinnlichen Strebevermögens, die sich der menschlichen Vernunft widersetzt. Der hl. Apostel Paulus gebraucht das Wort für das Aufbegehren des „Fleisches“ wider den „Geist“ [Vgl. Gal 5,16.17.24; Eph 2,3]. Die Begierde entstammt dem Ungehorsam der ersten Sünde [Vgl. Gen 3,11]. Auch wenn die Begierde selbst keine Verfehlung ist, stört sie doch die Ordnung der sittlichen Kräfte des Menschen und macht diesen geneigt, Sünden zu begehen [Vgl. K. v. Trient DS 1515] (Vgl. dazu auch 405).

2516 Weil der Mensch ein aus Geist und Leib zusammengesetztes Wesen ist, besteht in ihm eine gewisse Spannung; die Neigungen des Geistes und die des Leibes liegen in einem gewissen Widerstreit. Aber dieser Konflikt ist ein Erbe der Sünde; er folgt aus ihr und bestätigt sie zugleich. Wir erleben ihn im täglichen geistlichen Kampf (Vgl. dazu auch 362, 407).

„Dem Apostel geht es nicht darum, den Leib zu diskriminieren und zu verurteilen, der zusammen mit der Geistseele die Natur des Menschen und seine personale Subjektivität bildet; er handelt vielmehr von den Werken oder besser von den habituellen Verhaltensweisen – Tugenden und Lastern – die sittlich gut oder böse sind als Frucht der Unterordnung (im ersten Fall) oder des Widerstandes (im zweiten) gegen das Heilswirken des Heiligen Geistes. Deshalb schreibt der Apostel: ‚Wenn wir aus dem Geist leben, dann wollen wir dem Geist auch folgen‘ (Gal 5,25)“ (DeV 55).

I Läuterung des Herzens

2517 Das Herz ist der Sitz der sittlichen Persönlichkeit: „Aus dem Herzen kommen böse Gedanken, Mord, Ehebruch, Unzucht“ (Mt 15,19). Beim Kampf gegen das Begehren des Fleisches bedarf es der Läuterung des Herzens und des Maßhaltens (Vgl. dazu auch 368, 1809).

„Bewahre dich in Einfachheit und Unschuld, und du wirst wie die kleinen Kinder sein, die das Böse, das das Menschenleben zerstört, nicht kennen.“ (Hermas, mand. 2,1).

2518 Die sechste Seligpreisung verkündet: „Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen“ (Mt 5,8). Ein „reines Herz“ haben jene, die ihren Verstand und ihren Willen mit den Forderungen der Heiligkeit Gottes in Einklang gebracht haben, vor allem in drei Bereichen: in dem der christlichen Liebe [Vgl. 1 Tim 4,3–9; 2 Tim 2,22], dem der Keuschheit oder geschlechtlichen Lauterkeit [Vgl. 1 Thess 4,7; Kol 3,5; Eph 4,19], und in dem der Wahrheitsliebe und der Rechtgläubigkeit [Vgl. Tit 1,15; 1 Tim 1,3–4; 2 Tim 2,23–26]. Die Reinheit des Herzens, des Leibes und des Glaubens stehen miteinander in Verbindung (Vgl. dazu auch 94).

Die Christen müssen die Artikel des Symbolum glauben, „damit. sie als Glaubende Gott gehorchen; als Gehorchende sittlich gut leben; als sittlich gut Lebende ihr Herz läutern, und als ihr Herz Läuternde das, was sie glauben, erfassen“ (Augustinus, fid. et symb. 10,25) (Vgl. dazu auch 158).

2519 Den „Herzensreinen“ ist verheißen, dass sie Gott von Angesicht zu Angesicht schauen und ihm ähnlich sein werden [Vgl. 1 Kor 13,12; 1 Joh 3,2]. Ein reines Herz ist Voraussetzung der Gottesschau. Schon heute befähigt es uns, die Dinge im Lichte Gottes zu sehen und andere als „Nächste“ anzunehmen. Es läßt uns den menschlichen Leib, unseren eigenen wie den des Nächsten, als Tempel des Heiligen Geistes, als Spur der göttlichen Schönheit wahrnehmen (Vgl. dazu auch 2538, 2819, 2501).

II Kampf um die Reinheit

2520 Die Taufe verleiht dem Täufling (Vgl. dazu auch 1264) die Gnade der Reinigung von allen Sünden. Der Getaufte muss aber weiterhin gegen die Begierde des Fleisches und die ungeordnete Begehrlichkeit ankämpfen. Mit der Gnade Gottes gelingt ihm das

– durch die Tugend und Gabe der Keuschheit, denn die Keuschheit ermöglicht, mit aufrichtigem und ungeteiltem Herzen zu lieben (Vgl. dazu auch 2337);

– durch die lautere Absicht, die das wahre Ziel des Menschen ins Auge fasst, denn der Getaufte sucht mit arglosem Auge in allem den Willen Gottes zu erkennen und zu erfüllen [Vgl. Röm 12,2; Kol 1,10] (Vgl. dazu auch 1752);

– durch die äußerlich und innerlich lautere Sichtweise, durch die Beherrschung der Gefühle und der Phantasie, durch die Zurückweisung jedes Wohlgefallens an unreinen Gedanken, die zur Abkehr vom Weg der göttlichen Gebote verleiten: Der „Anblick erregt die Sehnsucht der Toren“ (Weish 15,5) (Vgl. dazu auch 1762);

– durch das Gebet (Vgl. dazu auch 2846):

„Ich glaubte, die Enthaltsamkeit sei Sache der eigenen Kraft ... denn in meiner Torheit wußte ich nicht, was geschrieben steht: dass ‚keiner enthaltsam sein kann, außer wem Gott es gibt‘. Du hättest es mir gegeben, wenn ich mit innerlichem Seufzen dein Ohr bestürmt und in gefestigtem Glauben meine Sorge auf dich geworfen hätte“ (Augustinus, conf. 6,11,20).

2521 Reinheit verlangt Schamhaftigkeit. Diese ist ein wesentlicher Bestandteil der Mäßigung. Die Schamhaftigkeit wahrt den Intimbereich des Menschen. Sie weigert sich, zu enthüllen, was verborgen bleiben soll. Sie ist auf die Keuschheit hingeordnet, deren Feingefühl sie bezeugt. Sie lenkt Blicke und Gesten entsprechend der Würde der Menschen und ihrer Verbundenheit.

2522 Die Schamhaftigkeit schützt das Geheimnis der Personen und ihrer Liebe. Sie lädt zu Geduld und Mäßigung in der Liebesbeziehung ein; sie verlangt, dass die Bedingungen der endgültigen Bindung und wechselseitigen Hingabe von Mann und Frau erfüllt seien. Zur Schamhaftigkeit gehört auch Bescheidenheit. Sie beeinflußt die Wahl der Kleidung. Wo sie die Gefahr einer ungesunden Neugier vermutet, gebietet sie Schweigen und Zurückhaltung. Sie wahrt Diskretion (Vgl. dazu auch 2492).

2523 Es gibt eine Schamhaftigkeit der Gefühle wie des Körpers. Sie erhebt z. B. Einspruch gegen die „voyeuristische“ Ausbeutung des menschlichen Körpers in gewissen Reklamen oder gegen die Bestrebungen mancher Medien, bei der Enthüllung intimer Dinge zu weit zu gehen. Die Schamhaftigkeit regt zu einer Lebensweise an, die den Zwängen der Mode und dem Druck vorherrschender Ideologien widersteht (Vgl. dazu auch 2354).

2524 Die Ausdrucksformen der Schamhaftigkeit sind von Kultur zu Kultur verschieden. Überall wohnt ihnen jedoch die Ahnung einer dem Menschen eigenen geistigen Würde inne. Sie entsteht durch das Erwachen des personalen Bewusstseins. Kinder und Jugendliche zur Schamhaftigkeit erziehen heißt, Achtung vor der menschlichen Person zu wecken.

2525 Die christliche Reinheit erfordert eine Reinigung des gesellschaftlichen Umfeldes. Sie verlangt von den Massenmedien jene Ausdrucksweise, die auf Rücksichtnahme und Zurückhaltung bedacht ist. Herzensreinheit befreit von diffuser Erotik und meidet Schauspiele, die Voyeurismus und Sinnestäuschung begünstigen (Vgl. dazu auch 2344).

2526 Die sogenannte Permissivität der Sitten beruht auf einer irrigen Auffassung von der menschlichen Freiheit. Die Entwicklung der Freiheit bedarf der Erziehung durch das sittliche Gesetz. Von den Erziehern ist zu verlangen, dass sie der Jugend eine Unterweisung vermitteln, welche die Wahrheit, die Eigenschaften des Herzens und die sittliche und geistige Würde des Menschen achtet (Vgl. dazu auch 1740).

2527 „Die gute Botschaft Christi erneuert unausgesetzt Leben und Kultur des gefallenen Menschen und bekämpft und beseitigt Irrtümer und Übel, die aus der stets drohenden Verführung zur Sünde hervorgehen. Unablässig reinigt und hebt sie die Sitten der Völker. Die geistigen Vorzüge und Anlagen eines jeden Volkes oder einer jeden Zeit befruchtet sie sozusagen von innen her mit überirdischen Gaben, festigt, vollendet und erneuert sie in Christus“ (GS 58,4) (Vgl. dazu auch 1204).

KURZTEXTE

2528 „Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5 28).

2529 Das neunte Gebot warnt vor der fleischlichen Begierde oder Begehrlichkeit.

2530 Der Kampf gegen die fleischliche Begierde geschieht durch Läuterung des Herzens und Übung des Maßhaltens.

2531 Die Reinheit des Herzens wird uns Gott schauen lassen. Sie läßt uns schon jetzt alles im Lichte Gottes sehen.

2532 Zur Läuterung des Herzens braucht es Gebet, Keuschheit, Reinheit der Absicht und des Blickes.

2533 Die Herzensreinheit erfordert Schamhaftigkeit, die in Geduld, Bescheidenheit und Feingefühl besteht. Das Schamgefühl behütet die Intimsphäre der Person.

ARTIKEL 10: DAS ZEHNTE GEBOT

„Du sollst nicht ... verlangen ... nach irgend etwas, das deinem Nächsten gehört“ (Ex 20,17). „Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren, nicht sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel, nichts, was deinem Nächsten gehört“ (Dtn 5,21).

„Wo dein Schatz ist, da ist auch dein Herz“ (Mt 6,21).

2534 Das zehnte Gebot verdoppelt und ergänzt das neunte, das die Begierde des Fleisches betrifft. Es untersagt, fremdes Gut zu begehren, denn daraus gehen Diebstahl, Raub und Betrug hervor, die das siebte Gebot verbietet. Die „Begierde der Augen“ [Vgl. 1 Joh 2,16] führt zu Gewalttätigkeit und Ungerechtigkeit, die durch das fünfte Gebot verboten sind [Vgl. Mich 2,2]. Die Begierde wurzelt, wie die Unkeuschheit, in dem von den drei ersten Gesetzesvorschriften untersagten Götzendienst [Vgl. Weish 14,12]. Das zehnte Gebot betrifft die Absicht des Herzens; es fasst, zusammen mit dem neunten, alle Vorschriften des Gesetzes zusammen (Vgl. dazu auch 2112, 2069).

I Ungeordnetheit der Begierden

2535 Das sinnliche Verlangen läßt uns angenehme Dinge ersehnen, die wir nicht haben. So verlangen wir z. B. nach Essen, wenn wir hungern, oder nach Wärme, wenn wir frieren. Diese Wünsche sind an sich gut, gehen aber oft über das vernünftige Maß hinaus und verleiten uns dazu, ungerechterweise nach etwas zu verlangen, das nicht uns, sondern einem anderen gehört oder zusteht (Vgl. dazu auch 1767).

2536 Das zehnte Gebot verbietet die Gier und das maßlose Verlangen nach irdischen Gütern; es verbietet die ungezügelte Habsucht, die aus dem unmäßigen, leidenschaftlichen Verlangen nach Reichtum und der damit verbundenen Macht entsteht. Es untersagt auch das Verlangen, eine Ungerechtigkeit zu begehen, die den irdischen Besitz eines anderen schädigen würde (Vgl. dazu auch 2445):

„Wenn durch das Gesetz verboten wird: ‚Du sollst nicht begehren‘ haben diese Worte den Sinn, dass wir unsere Begierden von fremden Dingen fernhalten; denn der Durst der Begierde nach fremden Dingen ist sehr groß und unendlich und läßt sich nie stillen, wie die Schrift sagt: ‚Der Geizige wird nie genug Geld bekommen‘ (Koh 5,9)“ (Catech. R. 3,10,13).

2537 Der Wunsch nach Dingen, die dem Nächsten gehören, verletzt dieses Gebot nicht, sofern man sie sich mit rechten Mitteln verschaffen will. Die herkömmliche Katechese gibt realistisch an, welche Menschen gegen das Laster der Begierlichkeit besonders zu kämpfen haben und die man somit „sorgfältiger zur Einhaltung dieses Gebotes ermahnen muss“:

„Kaufleute, die Hungersnot und Teuerung herbeiwünschen, und es ungern sehen, dass es andere neben ihnen gibt, die kaufen oder verkaufen, weil sie sonst teurer verkaufen und billiger kaufen könnten. In dieser Sache sündigen auch jene, die wünschen, dass andere Not leiden, damit sie beim Verkaufen oder Kaufen selber Gewinn machen ... auch die Ärzte, die Krankheiten wünschen; die Rechtsgelehrten, die viele schwere Fälle und Streitereien begehren“ (Catech. R. 3,10,23).

2538 Das zehnte Gebot verlangt, den Neid aus dem Herzen der Menschen zu verbannen. Als der Prophet Natan den König David zur Reue bewegen wollte, erzählte er ihm die Geschichte vom Armen, der nur ein einziges Schaf besaß, das er wie sein eigenes Kind behandelte, und vom Reichen, der, obwohl er zahlreiche Herden besaß, den Armen beneidete und ihm schließlich sein Schaf wegnahm [Vgl. 2 Sam 12,1–4]. Neid kann zu schlimmsten Untaten führen [Vgl. Gen 4,3–7; 1 Kön 21,1–29]. Durch den Neid des Teufels kam der Tod in die Welt [Vgl. Weish 2,24] (Vgl. dazu auch 2317, 391).

„Wir bekämpfen einander, und der Neid bewaffnet uns gegeneinander... Wenn alle so verbissen den Leib Christi zerrütten, wo kommen wir dann hin? Wir sind im Begriff, den Leib Christi zu zermürben ... Wir sagen, wir seien Glieder ein und desselben Leibes, und verschlingen dabei einander wie Raubtiere“ (Johannes Chrysostomus, hom. in 2 Cor. 27,3–4).

2539 Der Neid ist eine Hauptsünde. Er besteht darin, dass man traurig ist, weil es einem anderen gut geht, und maßlos danach verlangt, sich dessen Gut selbst auf ungerechte Weise anzueignen. Wer aus Neid dem Nächsten ein schlimmes Übel wünscht, begeht eine Todsünde (Vgl. dazu auch 1866).

Der hl. Augustinus erblickte im Neid „die teuflische Sünde schlechthin“ (catech. 4,8). „Aus dem Neid entstehen Haß, üble Nachrede, Verleumdung, Freude am Unglück des Nächsten und Missfallen an seinem Wohlergehen“ (Gregor d. Gr., mor. 31,45).

2540 Der Neid stellt eine der Formen des Trübsinns dar und somit eine Zurückweisung der Liebe. Der Getaufte soll durch das Wohlwollen gegen ihn ankämpfen. Neid entspringt oft dem Stolz; der Getaufte bemüht sich, in Demut zu leben (Vgl. dazu auch 1829).

„Möchtet ihr Gott durch euch verherrlicht sehen? Gut, dann freut euch über die Fortschritte eures Bruders, und schon wird Gott durch euch verherrlicht sein. ‚Gott sei gelobt!‘ wird man sagen, weil sein Diener den Neid zu besiegen verstand, indem er sich über die Verdienste der anderen freute“ (Johannes Chrysostomus, hom. in Rom. 7,5).

II Die Absicht des Heiligen Geistes

2541 Die Ordnung des Gesetzes und der Gnade wendet das Herz der Menschen von Habsucht und Neid ab; sie leitet es an, nach dem höchsten Gut zu verlangen; sie belehrt es über den Willen des Heiligen Geistes, der das Menschenherz sättigt (Vgl. dazu auch 1718, 2764).

Der Gott der Verheißungen hat den Menschen von jeher vor der Verlockung durch das gewarnt, was schon im Paradies als gut zu essen, lieblich anzusehen und begehrenswert erschien [Vgl. Gen 3,6] (Vgl. dazu auch 397).

2542 Das dem Volk Israel anvertraute Gesetz konnte niemals die ihm unterstellten Menschen rechtfertigen; es ist sogar zum Werkzeug der „Begierde“ geworden [Vgl. Röm 7,7]. Die Kluft zwischen dem Wollen und dem Tun [Vgl. Röm 7,10] zeigt den Konflikt zwischen dem Gesetz Gottes, nämlich dem „Gesetz der Vernunft“, und einem anderen Gesetz, das „mich gefangenhält im Gesetz der Sünde, von dem meine Glieder beherrscht werden“ (Röm 7,23) (Vgl. dazu auch 1963).

2543 „Jetzt aber ist unabhängig vom Gesetz die Gerechtigkeit Gottes offenbart worden, bezeugt vom Gesetz und von den Propheten: die Gerechtigkeit Gottes aus dem Glauben an Jesus Christus, offenbart für alle, die glauben“ (Röm 3,21–22). Folglich haben die an Christus Glaubenden „das Fleisch und damit ihre Leidenschaften und Begierden gekreuzigt“ (Gal 5,24); sie lassen sich durch den Heiligen Geist leiten [Vgl. Röm 8,14] und folgen seiner Absicht [Vgl. Röm 8,27] (Vgl. dazu auch 1992).

III Armut des Herzens∫

(Vgl. dazu auch 2443 – 2449)

2544 Jesus macht es seinen Jüngern zur Pflicht, ihn allem und allen vorzuziehen, und schlägt ihnen vor, um seinetwillen und um des Evangeliums willen [Vgl. Mk 8,35] auf ihren „ganzen Besitz“ zu verzichten (Lk 14,33). Kurz vor seinem Leiden stellt er ihnen die arme Witwe von Jerusalem als Vorbild hin, die, obwohl selbst bedürftig, alles gab, was sie zum Leben besaß [Vgl. Lk 21,4]. Das Gebot der Loslösung von den Besitztümern zu erfüllen, ist notwendig, um in das Himmelreich zu gelangen (Vgl. dazu auch 544).

2545 Alle Christgläubigen sollen „ihre Willensantriebe richtig leiten, um nicht im Umgang mit Dingen der Welt und durch die Anhänglichkeit an die Reichtümer wider den Geist der evangelischen Armut im Streben nach vollkommener Liebe gehindert zu werden“ (LG 42) (Vgl. dazu auch 2013).

2546 „Selig, die arm sind im Geiste“ (Mt 5,3). Die Seligpreisungen offenbaren eine Ordnung der Freude und der Gnade, der Schönheit und des Friedens. Jesus preist die Freude der Armen, denen das Reich Gottes schon gehört [Vgl. Lk 6,20] (Vgl. dazu auch 1716).

„Das Wort [das heißt Christus] bezeichnet als ‚Armut im Geiste‘ die willige Demut und Entsagung eines menschlichen Geistes, und der Apostel stellt uns die Armut Gottes als Beispiel hin, wenn er sagt: ‚Er ist unseretwegen arm geworden‘ (2 Kor 8,9)“ (Gregor v. Nyssa, beat. 1).

2547 Der Herr beklagt die Reichen, weil sie im Überfluß der Güter ihren Trost finden [Vgl. Lk 6,24]. „Der Stolze strebt nach irdischer Macht, während der Arme im Geist nach dem Himmelreich sucht“ (Augustinus, serm. Dom. 1,1,3). Wer sich auf die Vorsehung des himmlischen Vaters verläßt, wird von unruhiger Sorge um seine Zukunft befreit [Vgl. Mt 6,25–34]. Das Vertrauen auf Gott ist eine Vorbereitung auf die Seligkeit der Armen. Sie werden Gott schauen (Vgl. dazu auch 305).

IV „Ich will Gott schauen“

2548 Das Verlangen nach dem wahren Glück befreit den Menschen von maßloser Anhänglichkeit an die Güter dieser Welt und findet seine Erfüllung in der Schau und der Seligkeit Gottes. Die Verheißung, Gott zu schauen, „geht über alle Seligkeit hinaus ... In der Schrift ist Schauen gleichbedeutend mit Besitzen ... Wer Gott schaut, hat alle Güter erlangt, die man sich nur denken kann“ (Gregor v. Nyssa, beat. 6) (Vgl. dazu auch 2519).

2549 Noch muss das heilige Volk mit Hilfe der Gnade von oben kämpfen, um die von Gott versprochenen Güter zu erlangen. Um Gott zu besitzen und zu schauen, töten die an Christus Glaubenden ihre Begierden und siegen mit der Gnade Gottes über die Verlockungen von Genuss und Macht (Vgl. dazu auch 2015).

2550 Auf diesem Weg zur Vollkommenheit rufen der Geist und die Braut jeden, der auf sie hört [Vgl. Offb 22,17], zur vollkommenen Gemeinschaft mit Gott:

„Dort wird es wahre Verherrlichung geben, wo das Lob weder dem Irrtum ausgesetzt noch von Schmeicheleien angekränkelt ist; wahre Ehre, die keinem Würdigen versagt, keinem Unwürdigen zuteil wird; es wird sich gar kein Unwürdiger darum bemühen, wo nur Würdige sich aufhalten dürfen. Wahrer Friede wird herrschen, wo keiner Widriges zu erfahren hat von sich selbst oder von einem anderen. Der Lohn der Tugend wird Gott selbst sein, der die Tugend verliehen und ihr sich selbst in Aussicht gestellt hat, das Größte und Beste, was es geben kann ... ‚Ich werde ihr Gott sein, und sie werden mein Volk sein‘ (Lev 26,12) ... In diesem Sinn ist auch das Wort des Apostels aufzufassen: ‚Auf dass Gott alles in allem sei‘ (1 Kor 15,12). Der wird unseres Sehnens Ende sein, den man ohne Ende schaut, ohne Überdruß liebt, ohne Ermüdung preist. Diese Gnadengabe, diese Zuneigung, diese Tätigkeit wird, wie das ewige Leben selbst, sicher allen gemeinsam sein“ (Augustinus, civ. 22,30). (Vgl. dazu auch 314)

KURZTEXTE

2551 „Wo dein Schatz ist, da ist auch dein Herz“ (Mt 6, 21).

2552 Das zehnte Gebot verbietet die Habgier, die aus maßlosem, leidenschaftlichem Verlangen nach Reichtum und der damit verbundenen Macht entsteht.

2553 Neid besteht in der Traurigkeit über das Gut eines anderen und im ungezügelten Verlangen, es sich anzueignen. Neid ist ein Hauptlaster.

2554 Der Getaufte bekämpft den Neid durch Wohlwollen, Demut und Hingabe an die Vorsehung Gottes.

2555 Die an Christus Glaubenden „haben das Fleisch und damit ihre Leidenschaften und Begierden gekreuzigt“ (Gal 5 24): sie lassen sich durch den Heiligen Geist leiten und halten sich an seinen Willen.

2556 Um in das Himmelreich einzugehen, muss man sich von den Reichtümern lösen. „Selig, die arm sind im Geiste!“

2557 Der Mensch voll Sehnsucht sagt: „Ich will Gott schauen“. Der Durst nach Gott wird durch das Wasser des ewigen Lebens gestillt [Vgl. Joh 4,14].

Katechismus der Katholischen Kirche IV. Teil: Das christliche Gebet