Konziliarismus

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Unter Konziliarismus versteht man in der Geschichte der Kirche den immer wieder aufgekommenen Gedanken, das Konzil stünde über dem Papst; ein Papst müsse sich notfalls vor dem Ökumenischen Konzil rechtfertigen. Die schwere Krise des Papsttums am Ausgang des Mittelalters begünstigte, besonders im Konzil von Konstanz, diese Idee. Faktisch begünstigt sie das Staatskirchentum und die Aufsplitterung der Kirche in nationale, regionale oder rituelle Bruchstücke. Denn praktizierbar ist der Konziliarismus real nicht.

Das Erste Vatikanische Konzil (vgl. Pastor aeternus, Nr. 14). lehrt:

Vom rechten Weg irren daher jene ab, die behaupten, es sei erlaubt, von den Entscheidungen der römischen Päpste an ein allgemeines Konzil zu appellieren, als wäre ein solches eine dem römischen Papst übergeordnete Behörde.

Seit den beiden Vatikanischen Konzilien ist der Konziliarismus jedoch definitiv überwunden. Stattdessen gilt die Lehre vom Kollegium der Bischöfe (vgl. Lumen gentium, Nr. 22), dass mit und unter dem dem Papst (aber nie ohne oder gegen ihn) als Nachfolger Petri (stets) handelt. Der Papst muss per definitionem sein Amt immer und überall völlig frei ausüben können; die "immanenten Schranken" werden durch das Amt selbst gesetzt.

Da der Papst aber nicht "Souverän" über die Kirche ist, sondern Diener der Diener Gottes, geistlich eingebunden in die Hierarchie, der er dient, ist die denkbare Frage nach einem "häretischen Papst" eher abstrakt-spekulativer Natur. Einzelne Krisen in der Kirchengeschichte (relevante Fälle: Liberius (gest. 366; teilw. Nachgiebigkeit ggü. den Arianern), Honorius I. (gest. 638; grobe Missverständnisse um den Monotheletismus), zuletzt (!) Johannes XXII.(gest. 1334; Problematik der visio beatifica)) sind gerade durch die Weiterentwicklung des Amtsbegriff rückblickend gelöst (Lumen gentium, Kapitel III.) und für die Zukunft ausgeschlossen.