Synode

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Eine Synode ist eine kirchenrechtlich festgelegte Zusammenkunft. Sie hat, ähnlich wie ein Konzil, das Ziel, theologische und kirchliche Fragen zu erörtern.

Synoden und Konzilien gehörten seit den ersten Jahrhunderten zu den Lebensäußerungen der Kirche und spielten häufig eine Rolle bei der Klärung und Weiterentwicklung des christlichen Glaubens (Depositum fidei) und der Kirchenordnung. Es gab und gibt Synoden der ganzen Kirche und Regionalsynoden einzelner Teilkirchen.

Papst Franziskus betonte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bischofssynode im Oktober 2015 die Wichtigkeit des synodalen Momentes, des freimütigen Gedankenaustauschs, für die Kirche: die Kirche des dritten Jahrtausends müsse eine synodale sein und geprägt vom gegenseitigen Zuhören. Ausgangspunkt müssen dabei für die Bischöfe, so der Papst, die Verhältnisse an der Basis und die Alltagsprobleme der Menschen sein. Dadurch sei die Bischofssynode "der sichtbarste Ausdruck einer gesamtkirchlichen Dynamik". Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes, doch handele dieser nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref>katholisch.de</ref>

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden verschieden Räte eingerichtet wie Priesterrat, Diözesanrat, Pastoralrat oder Pfarrgemeinderat und die Bischofssynode.

Diözesansynode

Die Diözesansynode beruft der Bischof in seiner Diözese ein und leitet sie. Ihre Beratungsvorschläge sind vom Bischof zu unterschreiben, um Rechtskraft zu erhalten (CIC can 460).

Zur Synode gehören die Weihbischöfe und ggf. ein Bischofskoadjutor, Generalvikare, Bischofsvikare und der Offizial des Bistums sowie der Gerichtsvikar, die Domkapitulare, die Mitglieder des Priesterrates sowie vom Pastoralrat gewählte Laien und Ordensleute, aus dem Kreis der Priester die Dechanten und wenigstens ein Priester aus jedem Dekanat sowie Ordenobere.

Zur Diözesansynode kann der Diözesanbischof auch andere als Synodenmitglieder einladen, seien es Kleriker, Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens oder Laien; ebenfalls kann er Amtsträger oder Mitglieder von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften als Beobachter zur Diözesansynode einladen, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist eine kirchliche Einrichtung, die Papst Paul VI. am 15. September 1965, gegen Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils, ins Leben rief. Im Blick auf die Zeichen der Zeit soll sie den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe erörtern. Das Ziel ist, die Einheit und Zusammenarbeit der Kirche auf dem Hintergrund ihrer Sendung zu fördern. Bischöfe der ganzen Welt bemühen sich mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche um eine einträchtige Lösung. Die Bischofssynode hat für den Papst beratenden Charakter. "Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art".<ref>Papst Paul VI. gab beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974.</ref>

Eine Bischofssynode, die vom Papst einberufen wird, kann aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen oder aus Bischöfen einer Region. Der Papst hält die Beratungsergebnisse gewöhnlich in einem Nachsynodalen Schreiben fest.

Im Vatikan wird zurzeit eine Reform der Synode erarbeitet. Papst Franziskus wünscht eine „Vertiefung der Synodalität" auf allen Ebenen. Diese versteht er, so Kardinal Lorenzo Baldisseri, als einen Weg, die Kirche als lebenden Organismus zu verstehen: Kirche, die eine wirkliche Gemeinschaft lebt, ohne sich nur mit der Spitze oder nur mit der Basis zu identifizieren. Synodalität betrifft das gesamte Volk Gottes, das nicht als passives, sondern als aktives Subjekt zu verstehen ist. In diesem Horizont müssten auch die Funktionen und die vorhandenen Institutionen an der Spitze des kirchlichen Körpers verstanden werden. Im Februar 2016 soll zu der Thematik ein Studienseminar mit Experten für Ekklesiologie und Kirchenrecht im Vatikan statfinden.<ref>katholisches.info, 30. Dezember 2015</ref>

Literatur

  • Palazzini (Hg.): Dizionario dei Concili (Nachschlagewerk). 6 Bde., Rom 1963-1967.

Päpstliches Schreiben

Weblinks

Anmerkungen

<references />