Glaube und die Absicht, die zur Taufe erforderlich sind

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Dekret

Heiliges Offizium
von Papst
Leo XIII.
über den Glauben und die Absicht, die zur Taufe erforderlich sind
20. November 1878
(Offizieller lateinischer Text: ASS 30 [1897/98] 699–701)

(Quelle: Denzinger-Hünermann 3333–3335)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


DH 3333: Frage: Kann ein Missionar einem erwachsenen Mohammedaner, dem man unterstellt, dass er sich in gutem Glauben in seinen Irrtümern (befindet), im Augenblick des Todes die Taufe spenden:

1. Wenn er noch volles Wahrnehmungsver-mögen besitzt und er ihn nur zum (Reue-) Schmerz und zur Zuversicht ermahnt, ohne überhaupt über unsere (Glaubensigeheimnisse zu reden, aus Furcht, er werde ihnen nicht glauben?

DH 3334: 2. Wenn er ihm, was für ein Wahrnehmungsvermögen auch immer er besitze, nichts sagt, da man einerseits unterstellt, ihm fehle die Reue nicht, andererseits aber, es sei nicht klug, mit ihm über unsere (Glaubens)geheimnisse zu reden?

DH 3335: Wenn er das Wahrnehmungsvermögen schon verloren hat und er ihm überhaupt nichts sagt?

Antwort: Antwort (vom Papst am 1. April bestätigt): Zu 1 und 2. Nein, d. h., es ist nicht erlaubt, solchen Mohammedanern ... entweder absolut oder bedingt die Taufe zu spenden; und es sollen gegeben werden die Dekrete des Heiligen Offiziums an den Bischof von Quebec vom 25. Januar und 10. Mai 1703 (DH 2380–2382) und die Instruktion des Heiligen Offiziums an den Apostolischen Vikar von Tche-Kiang vom 1. Aug. 1860 (DH 2835–2839).

Zu 3. Was die sterbenden und der Sinne schon beraubten Mohammedaner betrifft, so ist zu antworten wie in dem Dekret des Heiligen Offiziums vom 18. Sept. 1850 an den Bischof von Perth, nämlich: »Wenn sie zuvor Zeichen gegeben haben, dass sie getauft werden wollen, oder im gegenwärtigen Zustand entweder durch einen Wink oder auf eine andere Weise ebendiese Voraussetzung zu erkennen gegeben haben, können sie bedingungsweise getauft werden, insofern jedoch der Missionar in Anbetracht aller Umstände umsichtig so entscheidet«.