Erzbischof

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Wappen eines Metropolitan-Erzbischofs: Der Wappenschild wird timbriert mit dem grünen Bischofshut (galero) mit zwanzig (je Seite zehn) herabhängenden grünen Quasten (fiochi). Hinter dem Wappenschild steht das erzbischöflichen Kreuz. Das Pallium weist darauf hin, dass dieser Erzbischof zugleich Metropolit einer Kirchenprovinz ist.

Ein Erzbischof ist ein Bischof, der an der Spitze eines Erzbistums steht. Der Begriff stammt vom griechisch Wort αρχή (arche, Anfang, Führung) und επίσκοπος (episkopos, Aufseher, Bischof).

In der westlichen Kirche, tragen Metropoliten den Titel eines Erzbischofs. Als Metropoliten sind sie damit Vorsteher einer Kirchenprovinz, die außer seiner Diözese auch Suffraganbistümer mit eigenen Bischöfen umfaßt. Es gibt jedoch auch Erzbischöfe, die keine Metropoliten sind. Sie sind entweder Ordinarius eines exemten Erzbistums oder eines Suffraganerzbistums oder aber in der Mehrzahl Titularerzbischöfe mit besonderen Aufgaben in der römischen Kurie oder als Apostolische Nuntien. Der Titel Erzbischof kann aber zuweilen auch als persönliche Ehrung einem Bischof verliehen werden (persönlicher Erzbischof). Letztgenannter führt hinter dem Wappenschild nur das einfache Bischofskreuz.

Das Pallium und das zweibalkige Vortragekreuz sind die Rangzeichen eines regierenden Metropoliten einer Kirchenprovinz, der grüne Prälatenhut mit 20 Quasten ist das heraldische Zeichen für alle Erzbischöfe.

In den östlichen Kirchen ist der Titel eines Erzbischofs meist jenen Bischöfen vorbehalten, die an der Spitze einer autokephalen Kirche stehen.

Siehe auch: Diözese, Großerzbischof, Kardinal

Literatur

  • Dieter Philippi: Sammlung Philippi – Kopfbedeckungen in Glaube, Religion und Spiritualität. St. Benno Verlag Leipzig 2009 (ISBN 978-3-7462-2800-6).