Benedictus Deus et Pater (Wortlaut)

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Bulle
Benedictus Deus et Pater

des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Pius IV.
26. Januar 1564

zur Bestätigung aller Dekrete

(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 333-340; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben=Fraktur abgedruckt]).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Pius Bischof, Diener der Diener Gottes, zu der Sache ewigem Gedächtnis

Gebenedeit (2 Kor. 1, 3) sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christi, der Vater der Barmherzigkeit und Gott alles Trostes, der sich gewürdigt hat, herabzuschauen auf seine, von so vielen Stürmen und Ungewittern heimgesuchte und verfolgte und täglich scherer leidende heilige Kirche und ihr endlich mit einem angemessenen und erwünschten Heilmittel zu Hilfe gekommen ist. Zur Austilgung so vieler und so verderblicher Irrlehren, zur Verbesserung der Sitten und zur Herstellung der Kirchenzucht und zur Erziehung des Friedens und der Eintracht für das christliche Volk ward schon früher von Paulus III. Unserem Vorgänger frommen Andenkens, ein allgültiges, allgemeines Concilium in der Stadt Trient angesagt und durch die Haltung einiger Sitzungen begonnen. Von seinem Nachfolger Julius aber wieder in die gleiche Stadt zurückgerufen, setzen sie ihm, nach der Feier einiger ferneren Sitzungen, verschiedene Hindernisse und Schwierigkeiten entgegen, so dass es auch damals nicht vollendet werden konnte und daher wieder längere Zeit unterbrochen wurde, zur größten Betrübnis aller Frommen, zumal die Kirche täglich mehr um ein solches Heilmittel flehte. Nachdem aber Wir die Regierung des Apostolischen Stuhles über Uns genommen hatten, unternahmen Wir es, ein so notwendiges und heilsames Werk, wie die oberhirtliche Sorgfalt Uns anmahnte, im Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit zu vollenden und unterstützt durch den frommen Eifer Unseres in Christo geliebtesten Sohnes Ferdinands, erwählten Römischen Kaisers und anderer christlicher Könige, Staaten und Fürsten, erlangten Wir endlich, was Wir zu bewirken weder durch tägliche noch nächtliche Sorgen unterlassen und um was Wir ohne Unterlass (Jak 1, 17) den Vater des Lichts gebeten haben. Denn da durch Unsere Schreiben zusammenberufen und durch ihre eigene Frömmigkeit dazu aufgemuntert, überall her aus den Nationen des christlichen Namens eine große und eines allgültigen Conciliums würdige Anzahl Bischöfe und anderer ausgezeichneten Prälaten, nebst sehr vielen andern frommen, und durch die Kunde der heiligen Schriften und Kenntnis des göttlichen und menschlichen Rechtes vorzüglicher Männer in diese Stadt zusammen gekommen waren, dem Kirchenrat selbst aber die Gesandten des Apostolischen Stuhls vorstanden und wir die Freiheit des Conciliums so sehr begünstigen, dass Wir von freien Stücken durch die an Unsere Gesandte abgefertigten Schreiben dem Concilium selbst, auch über Dinge, die dem Apostolischen Stuhl eigens vorbehalten sind, freie Entscheidung überließen, so ist dasjenige, was von den Sakramenten und anderen Gegenständen, von denen es notwendig schien, noch zu verhandeln, zu bestimmen und zu verordnen übrig war, um die Irrlehren zu widerlegen, die Missbräuche abzustellen und die Sitten zu verbessern, von dem hochheiligen Kirchenrat mit der höchsten Freiheit und Sorgfalt verhandelt und ungemein genau und reiflich bestimmt, erklärt und verordnet worden. Nach Vollendung dieser Gegenstände wurde es selbst dann mit einer solchen Eintracht aller derer, welche ihm beiwohnten beendigt, dass es sich offenbar zeigte, der Herr habe allerdings diese Übereinstimmung bewirkt und dass es (Ps 117) Unsern und den Augen aller als sehr wunderbar erschien. Für dieses so ausgezeichnete Gnadengeschenk Gottes haben Wir dann sogleich in dieser erhabenen Stadt öffentliche Gebete, die mit großem Frohsinn der Geistlichkeit und des Volkes gehalten wu_rden, angesagt, und dafür gesorgt, dass der göttlichen Majestät billig Preis und Dank entrichtet werde, zumal ein solcher Ausgang des Conciliums große und fast gewisse Hoffnung gewährte, dass aus freien Beschlüssen und Verordnungen von Tag zu Tag der Kirche größere Früchte zusprossen werden. Da aber der heilige Kirchenrat selbst gemäß seiner Ehrfurcht für den Apostolischen Stuhl und auch in Anhänglichkeit an die Fußstapfen der alten Konzilien, Uns um die Bestätigung aller seiner Beschlüsse, welche zu Unserer und zur Zeit Unserer Vorgänger abgefasst wurden, (Oben, am Ende der letzten Sitzung) gebeten und in einer öffentlichen Sitzung einen Beschluss hierüber festgesetzt hat. So haben Wir, nachdem Wir zuerst aus dem Schreiben der Gesandten und nach derer Zurückkunft, aus dem, was sie im Namen des Kirchenrats sorgfältig einberichten, die Bitte ebendesselben Kirchenrats vernommen, auch mit unsern ehrwürdigen Brüdern, den Kardinälen der heiligen Römischen Kirche, über diese Sache reifliche Beratung gehalten und vorzüglich den Beistand des Heiligen Geistes angerufen haben, da Wir alle jene Beschlüsse als katholisch und dem christlichen Volke nützlich und heilsam erkannten, zur Ehre Gottes des Allmächtigen, mit dem Rat und der Zustimmung Unserer nämlichen Brüder, in Unserem geheimen Konsistorium heute sie alle und jede mit apostolischer Autorität bestätigt und beschlossen, dass sie von allen Gläubigen Christi angenommen und beobachtet werden müssen, so wie Wir dieselbigen auch laut des gegenwärtigen Schreibens zur deutlicheren Erkenntnis für alle bestätigen und beschließen, dass sie angenommen und beobachtet werden sollen. Wir gebieten aber in Kraft des heiligen Gehorsams und unter den von den heiligen Canones verordneten und anderen schwereren, nach Unserem gutachten zu verhängenden Strafen, auch der Amtsberaubung, allen und jeden Unseren ehrwürdigen Brüdern, den Patriarchen, Erzbischöfen, Bischöfen und durchaus allen Kirchenprälaten, wessen Standes, Grades, Ordens und Würde sie immer seien, auch wenn sie mit der Kardinalswürde glänzen, dass sie endieselben Beschlüsse und Satzungen in ihren Kirchen, Städten und Diözesen, bei Gerichte und außer dem Gerichte, sorgfältig beobachten und bewirken sollen, dass sie von ihren Untergebenen, auf welche sie sich immer beziehen, unverletzlich beobachtet werden und zwar dadurch, dass sie die Widersprechenden und Widersetzlichen, wer sie immer seien, durch Verurteilungen, durch die kirchlichen Zensuren und Strafen, auch durch die in den Beschlüssen selbst Enthaltenen, mit Hintansetzung aller Appellation, bezwingen und wo es nötig ist, selbst den weltlichen Arm zu Hilfe rufen. Unsern geliebtesten Sohn, den erwählten Kaiser selbst aber und die übrigen christlichen Könige, Staaten und Fürsten ermahnen und beschwören Wir bei der innigen Barmherzigkeit Unseres Herrn Jesu Christi, dass sie mit dem Frohsinn, mit welchem sie durch ihre Sprecher dem Concilium beiwohnten und mit gleichem Eifer, wegen Gottes Ehre und dem Heile ihrer Völker, auch gemäß der Ehrfurcht für den Apostolischen Stuhl un den heiligen kirchenrat, den Prälaten zur Vollziehung und Beobachtung der Bischöfe desselben Conciliums, wenn es nötig ist, mit ihrem Beistand und ihrer Begünstigung zur Hand sein und keine der gefunden und heilsamen Lehre des Conciliums widerstrebende Meinungen von den Völkern ihres Gebietes annehmen lassen, sondern solche durchaus verbieten wollen. Um überdies der Verkehrung und Verwirrung auszuweichen, welche entstehen könnte, wenn es jeglichem erlaubt wäre, wie ihm beliebte, seine Kommentare und Erklärungen über die Beschlüsse des Conciliums herauszugeben. So verbieten Wir mit apostolischer Autorität allen, sowohl den kirchlichen Personen, von was immer für einen Orden, Beruf und Grad,als auch den Laien, mit was immer für Ehre und Gewalt sie begabt sein mögen und zwar den Prälaten unter den Strafen des Interdikts, die Kirche zu betreten, den Übrigen, wer sie immer seien, unter den Strafen der Exkommunikation schon gefällter Sentenz, sich erfrechen ohne Unsere Autorität und was immer für Kommentaren, Klossen, Anmerkungen, Erläuterungen oder was durchaus immer für eine Art der Erklärung auf was immer für eine Weise über die Beschlüsse desselben Conciliums wie immer herausgegeben oder darüber mit was immer für Namen, auch unter dem Vorwande einer größeren Bekräftigung oder der Vollziehung der Beschlüsse oder unter einem andern ausgesuchten Anstriche, etwas zu verordnen. Wenn aber jemanden in desnselben etwas zu dunkle gesagt und verordnet zu sein und deswegen eine Erklärung oder Entscheidung zu bedürfen schiene, so steige er zu dem Worte empor, den der Herr ausgewählt hat, nämlich zum Apostolischen Stuhle, dem Lehrer aller Gläubigen, dessen Ansehen auch der heilige Kirchenrat selbst so ehrfurchtsvoll anerkannte. Denn die Schwierigkeiten und Kontroverse, die etwa aus jenen Beschlüssen entspringen mögen, behalten Wir uns, wie es der heilige Kirchenrat selbst beschlossen hat, zu erklären und zu entscheiden vor und sind bereit, wie er uns billig das Zutrauen hegte, für die Bedürfnisse aller Provinzen auf diejenige Weise fürsorgen, welche uns die dienlichere scheinen wird. Nichts desto weniger für nichtig und eitel erklärend, was über dieselben etwa von irgend jemanden, mit was immer für Autorität, wissentlich oder unwissentlich anders versucht werden sollte. Damit aber dies zur Kenntnis aller komme und sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen könne, so wollen und gebieten Wir, dass dieses Schreiben durch einige Läufer Unserer Kurie in der vatikanischen Hauptkirche des Apostelfürsten und in der Laterankirche dann, wann das Volk, um der Feier der Welt beizuwohnen, sich in diesen Kirchen zu versammeln pflegt, öffentlich und laut verlesen werde und nachdem es verlesen ist, an die Pforten derselben Kirchen und ebenso der apostolischen Kanzlei und an dem gewohnten Orte des Florafeldes angeheftet werden und daselbst, damit es gelesen und allen bekannt werden könne, einige Zeit verbleiben soll. Wenn es aber wieder mit Zurücklassung einiger Abschriften, wie üblich, dort weggenommen wird, so soll es in der erhabenen Stadt dem Drucke übergeben werden, damit es desto bequemer durch die Provinzen und Reiche der Christenheit ausgebreitet werden könne. Auch gebieten und beschließen wir, dass denjenigen Abschriften desselben, welche von der Hand eines öffentlichen Notarius geschrieben oder unterschrieben und mit dem Siegel und der Unterschrift einer in kirchlicher Würde stehenden Person versehen sind, ohne allen Zweifel Glauben beigemessen werde. Es ist daher durchaus keinem Menschen erlaubt, dies Schrift Unserer Bestätigung, Ermahnung, Verbietung, Vorbehaltung, Willens, Gebote und Beschlüsse zu brechen oder ihr mit vermessenem Erkühnen entgegen zu handeln. Wenn aber jemand sich vermessen sollte, dies zu ersuchen, der wisse, dass er dadurch den Unwillen des allmächtigen Gottes und seiner Apostel, des heiligen Petrus und Paulus auf sich ziehen würde.

Gegeben zu Rom bei St. Peter
Im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1564
An den siebenten Kalenden des Februars (26. Februar)
Im fünften Jahre Unser päpstlichen Regierung
Ich Pius, Bischof der Katholischen Kirche
Ich Fr. Pisanus, Kardinal, Bischof von Ostia, Dekan.
Ich Fed. Cäsius, Kardinal, Bischof von Porto
Ich Joh. Moronus, Kardinal, Bischof von Tuskulum
Ich A. Farnesius, Kardinal Vizekanzler, Bischof von Sabina
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Ich R. St. Angeli, Kardinal, Groß-Pönitentiarius
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Ich Joh. St. Vitalis Kardinal
Ich Joh. Mich., Saracenus Kardinal
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Ich Joh. B. Cicada, St. Klemens Kard.
Ich Scipio Pis. Kardinal
Ich Joh. Reumanus Kardinal
Ich F. M. G. Alexandrius Kardinal
Ich Klemens Aracäli Kardinal
Ich Jac. Sabellus Kardinal
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Ich B. Salviatus Kardinal
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Ich b. Salviatus Kardinal
Ich Ph. Aburd. Kardinal
Ich Lud. Simoneta Kardinal
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Ich F. Pacieccus y de Tol. Kardinal
Ich M. A. Amulius Kardinal
Ich Joh. Franc. De Gambara Kardinal
Ich Carolus Borromäus Kardinal
Ich M. S. Const. Kardinal
Ich Alph. Gesualdus Kardinal
Ich Hip. Ferrar Kardinal
Ich Franziskus Gonzaga Kardinal
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Ich Wilh. Ase. Cam. Diak. Kardinal
Ich Bitellocius Vitellius Kardinal
Antonius Florebellus Lapellinus
H. Cumyn