Ulme ei Revme Seigneur (Wortlaut)

Aus kathPedia
Version vom 26. Juni 2018, 12:09 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Oswald verschob Seite Ulme ei Revme Seigneur nach Ulme ei Revme Seigneur (Wortlaut))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen
Schreiben
Ulme ei Revme Seigneur

Konzilskongregation
von Papst
Pius XI.
an Mgr. Achille Liénart, Bischof von Lille
über die Streitfrage zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Gegend
5. Juni 1929

(Offizieller lateinischer Text AAS XXI [1929] 494-504)

(Quelle: Emil Marmy unter Mitwirkung von Josef Schäfer und Anton Rohrbasser: Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, Dokumente, Paulusdruckerei Freiburg/Schweiz 1945, S. 426-442; Imprimatur Friburgi Helv., die 22. Augusti 1945 L. Weber, Vic. Cap.).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Das Gesuch eines Arbeitgeberverbandes

1 Diese heilige Konzilskongregation<ref>Schreiben an Mgr. Achille Liénart, Bischof von Lille, « über eine gewisse Streitfrage, die zwischen den Arbeitern und Arbeitsherren der Gegend entstand ". AAS XXI (1929) 494-504. Der Titel in den Acta Apostolicae Sedis ist lateinisch: De quodam conflictu inter opiftcos herosque operamm in regione suborto; der Text ist französisch. Im Osservatore Romano, Nr. 192, 18. August 1929, steht der italienische Wortlaut. </ref> wurde durch ein Gesuch des Herrn Eugen Mathon im Namen des Arbeitgeber-Konsortiums der Gegend von Roubaix-Tourcoing gebeten, sich schiedsgerichtlich mit der Streitfrage zu befassen, die zwischen genanntem Konsortium und den christlichen Arbeitergewerkschaften derselben Gegend entstand. Nach sorgfältiger und reiflicher Prüfung der schwerwiegenden und heiklen Frage hat sie folgende Entschließungen gefasst, die sie Ihnen hier mitteilt. Sie hofft, dass dieselben, nach Kenntnisnahme durch die interessierten Teile, den Zwist zu beenden und die Einigung aller Kräfte der Katholiken gegen die Feinde des Glaubens und der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen vermögen.

Die Zuständigkeit der Kirche in der Streitfrage

2 Vor allem erachtet es die heilige Kongregation als angezeigt, daran zu erinnern, dass dieder Zuständigkeit Kirche in dieser Sache nicht in Frage gestellt werden kann, unter dem Vorwande, es handle sich lediglich um materielle Interessen. Leo XIII. verkündete diese Zuständigkeit, als er in dem Rundschreiben Rerum novarum<ref>Leo XIII., Rundschreiben Rerum novarum, 15. Mai 1891, ASS XXIII (1890-1891) 641-670; vgl. MG n. 525. </ref> die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern behandelte und erklärte: "Mit Zuversicht treten Wir an diese Aufgabe heran und im vollen Bewusstsein Unseres Rechtes." Und Pius X. seinerseits sagte in dem Rundschreiben Singulari quadam<ref>Pius X., Rundschreiben Singulari quadam, 24. September 1912, AAS IV (1912) 659 ; vgl. MG n. 578. </ref>: "Die soziale Frage und die mit ihr verbundenen Streitfragen über die Art und Dauer der Arbeit, die Höhe des Lohnes, die willkürliche Einstellung der Arbeit sind nicht rein wirtschaftlicher Natur und daher nicht von jener Art, dass sie entschieden werden dürften ohne Rücksicht auf die kirchliche Autorität."

Infolgedessen wird es nützlich und auch notwendig sein, den Parteien die großen Richtlinien, die Grundsätze der katholischen Soziallehre und die praktischen von der höchsten kirchlichen Autorität erlassenen Weisungen sittlicher Natur in Erinnerung zu rufen, um die Organisationen und die Tätigkeit der christlichen Gewerkschaften zu regulieren.

I. Grundsätze der katholischen Gesellschaftslehre

1. Das Recht zur Gründung von Berufsgewerkschaften

3 Die Kirche anerkennt und bejaht das Recht der Arbeitgeber (patrons) und der Arbeitnehmer (ouvriers), gewerkschaftliche Vereinigungen, seien es getrennte oder gemischte, zu gründen, und erblickt in ihnen ein wirksames Mittel zur Lösung der sozialen Frage.

"Endlich ist in dieser Frage den Herren und den Werktätigen selbst vieles möglich, wenn sie solche Einrichtungen schaffen, die den Bedürftigen in geeigneter Weise zu helfen und die eine Klasse der andern näher zu bringen vermögen ... Aber den ersten Platz nehmen die Arbeitervereinigungen ein, deren Wirkungsfeld beinahe alle andern genannten Einrichtungen umfasst ... In der heutigen Zeit, mit ihren größeren Kenntnissen, ihren neuen Verhältnissen und gesteigerten Bedürfnissen des täglichen Lebens müssen natürlich die Vereinigungen der Werktätigen den Anforderungen der Gegenwart angepasst werden. Es ist erfreulich, dass sich allenthalben derartige Gemeinschaften bilden, seien sie bloß aus Werktätigen zusammengesetzt oder seien sie aus bei den Ständen gemischt. Mögen sie an Zahl und Tatkraft wachsen!"<ref> Leo XIII., Rerum novarum ; vgl. MG n. 557. </ref>

"Wenn es sich darum handelt, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen, so muss gut darauf geachtet werden, nicht in Irrtum zu fallen. Wir wollen hier ganz besonders von den Arbeitern sprechen, die ohne Zweifel das Recht haben, sich zusammenzuschließen, um für ihre Interessen zu sorgen; die Kirche stimmt dem zu und die Natur widersetzt sich dem nicht."<ref>Leo XIII., Apostolisches Schreiben Longinqua Oceani, 6. Januar 1895, ASS XXVII (1894-1895) 396. </ref>

2. Die sittliche Notwendigkeit dieser Vereinigungen

4 Beim gegenwiirtigen Stand der Dinge erachtet die Kirche die Bildung solcher gewerkschaftlicher Vereinigungen als sittlich notwendig (moralement necessaire).

" Sicher ist die Zahl der verschiedensten Vereinigungen, besonders unter den Werktätigen, heutzutage weitaus größer als früher. Es ist hier nicht der Ort, Ursprung, Ziele und Wege mancher dieser Gesellschaften zu untersuchen. Aber es ist eine durch viele Tatsachen bestätigte Vermutung, dass sie meistenteils einer geheimen Leitung gehorchen, deren Organisation und Satzungen mit dem christlichen Namen und dem Wohle der Staaten unvereinbar sind, und dass sie darauf ausgehen, das Arbeitsmonopol in die Hände zu bekommen, um dann alle, die den Beitritt in ihre Vereinigungen verweigern, im Elend büßen zu lassen. So sind die christlichen Arbeiter vor die Wahl gestellt, entweder religionsfeindlichen Bünden beizutreten, oder unter sich eigene Vereine zu gründen, um sich so mit vereinten Kräften mutig von jener auferlegten, unerträglichen Bedrückung befreien zu können. Muß man nicht unbedingt das Zweite wählen? Kann darüber bei denjenigen noch ein Zweifel bestehen, die das höchste Gut des Menschen nicht der unmittelbarsten Gefahr aussetzen wollen?"<ref>Leo XIII., Rerum novarum ; vgl. MG n. 561. </ref>

3. Die Kirche muntert zu ihrer Gründung auf

5 Die Kirche muntert dazu auf, solche gewerkschaftliche Vereinigungen zu gründen.

"An erster Stelle ermuntern Wir dazu, unter den Katholiken solche Gesellschaften zu gründen, wie sie fast Gründung auf allenthalben entstehen, um die Interessen auf sozialem Gebiete wahrzunehmen. Denn diese Art von Gesellschaften ist unsern Zeiten sehr angepasst: sie erlauben ihren Mitgliedern für die Verteidigung ihrer Interessen und gleichzeitig für die Bewahrung ihres Glaubens und der Moral zu sorgen." <ref> Pius X., Schreiben an die Erzbischöfe und Bischöfe Brasiliens, 18. Dezember 1910, AAS III (1911) 312. </ref>

Derselbe Papst ermahnte in einem Schreiben vom 19. März 1904 den Grafen Medolago-Albani mit folgenden Worten: "Fahren Sie also fort, geliebter Sohn, wie Sie das bisher getan haben, nicht bloß Einrichtungen mit bloß wirtschaftlichem Charakter zu fördern und zu leiten, sondern auch andere verwandte Berufsvereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber, die unter sich ein gutes Einvernehmen anstreben, die Volkssekretariate, die Ratschläge auf dem Gebiete der Rechtspflege und des Verwaltungswesens erteilen ... ; es werden Ihnen die tröstlichsten Aufmunterungen nicht fehlen."<ref>ASS XXXVI (1903-1904) 578. </ref>

Und an die Direktoren der Unione Economica Italiana richtete er folgende Worte: "Was für Institutionen haben Sie in Ihrer Union vornehmlich zu fördern? Darüber wird Ihre erfinderische Liebe entscheiden. Nach Unserem Dafürhalten scheinen Uns jene, welche Gewerkschaften genannt werden, sehr zweckmäßig zu sein. "<ref>Brief an die Leiter der Unione Economica Italiana, 20. Jan. 1907, ASS XL (1907) 130. </ref>

Benedikt XV. schrieb am 7. Mai 1919 dem Kanonikus Murry zu Autun durch den Kardinal-Staatssekretär<ref> Documentation catholique I (1919) S. 541. </ref>, er " wünsche, dass man die Bildung wirklich beruflicher Gewerkschaften erleichtere, und· dass solche sich über das ganze französische Gebiet ausdehnen; mächtiger Gewerkschaften, die beseelt sind vom christlichen Geiste, die in großen allgemeinen Organisationen Arbeiter und Arbeiterinnen der verschiedenen Berufe brüderlich vereint umfassen. Er weiß wohl, dass er mit diesen Ermahnungen gleichzeitig auch den heiligsten Interessen der Arbeiterklasse und damit den Interessen des sozialen Friedens, dessen oberster Vertreter er ist, wie auch denjenigen der edlen französischen Nation dient, die ihm so sehr am Herzen liegt."

Der glorreich regierende Papst Pius XI. ließ am 31. Dezember 1922 durch den Kardinal-Staatssekretär, dem Herrn Zirnheld, Präsidenten des französischen christlichen Arbeiterverbandes, schreiben: "Mit lebhaftester Freude nahm der Heilige Vater Kenntnis vom Fortschritte dieser Gruppe, die die Besserstellung der Arbeiterklassen anstrebt durch die Betätigung der Grundsätze des Evangeliums, wie die Kirche sie stets zur Lösung der sozialen Fragen angewendet hat.

Der Heilige Vater wünscht aufs innigste, dass die katholischen Mitglieder Ihrer Gruppen stets sich zu Herzen nehmen, ihren lebendigen Glauben und ihre eifrige Frömmigkeit durch Regelmäßigkeit in den verschiedenen religiösen, katholischen Übungen zu erhalten, aus denen sie, mit den Mitteln persönlicher Heiligung, den glühenden Eifer und die Entsagung schöpfen, wie sie sich bei den gewerkschaftlichen Vereinigungen zeigen ... "<ref>Documentation catholique IX (1923) S. 158. </ref>

4. Aber nach den Grundsätzen von Glaube und Sittlichkeit

6 Die Kirche will, dass die gewerkschaftlichen Vereinigungen gemäß den Grundsätzen des Glaubens und der christlichen Moral gegründet und geleitet werden (stabiles et régies sei on les principes de la foi et de la morale chrétienne).

"In der Hauptsache sei folgende allgemein gültige Norm aufgestellt: Die Vereine der Werktätigen sind so einzurichten und zu leiten, dass sie höchst geeignete und taugliche Werkzeuge im Dienste ihrer Aufgabe seien. Dieser Zweck ist aber die bestmögliche Förderung der einzelnen Vereinsmitglieder in den leiblichen, geistigen und materiellen Gütern. Klar ist, dass sie auf Hebung von Glaube und Sittlichkeit als auf die wichtigste Aufgabe sehen müssen. Von dieser Hauptaufgabe soll die soziale Verfassung vollständig bestimmt werden. Denn sonst würden die Vereine ausarten und vor jenen Verbänden, die auf die Religion keine Rücksicht zu nehmen pflegen, wahrlich nicht viel voraus haben. "<ref>Leo XIII., Rerum novarum ,. vgl. MG n. 564. </ref>

" Dies ist offenbar der Grund, warum Wir niemals Katholiken ermuntert haben, Wohltätigkeitsvereine für das Volk und andere ähnliche Einrichtungen zu gründen, ohne sie zugleich zu ermahnen, dies unter Leitung und mit Hilfe der Religion und in steter Verbindung mit ihr zu tun."<ref>Leo XIII., Rundschreiben Graves de communi, 18. Januar 1901, ASS XXXIII (1901) 389. </ref>

"Es ist dem Christen, was immer er tut, auch in der Ordnung der irdischen Dinge, nicht erlaubt, die Güter zu vernachlässigen, welche übernatürlich sind, vielmehr muss er alles auf das höchste Gut als sein letztes Ziel hinordnen gemäß den weisen Vorschriften der christlichen Wahrheit."<ref>Pius X., Rundschreiben Singulari quadam, 24. September 1912, AAS IV (1912) 658 ; vgl. MG n. 576. </ref>

II. Praktische Weisungen

1. Damit die Gewerkschaften Werkzeuge des Friedens seien, sollen gemischte Ausschüsse gebildet werden

7 Die Kirche will, dass die gewerkschaftlichen Vereinigungen Werkzeuge der Eintracht und des Friedens seien und rät zu diesem Zwecke als Mittel der Einigung die Schaffung gemischter Ausschüsse an.

"Alle, welche sich des christlichen Namens rühmen, Einzelpersonen wie ganze Vereinigungen, sollen, wenn sie ihrer Pflicht eingedenk sind, nicht Feindschaften und Eifersüchteleien unter den bürgerlichen Ständen schüren, sondern Frieden und gegenseitige Liebe fördern. "<ref>Pius X., ebenda, AAS IV (1912) 658 ; vgl. MG n. 577. </ref>

"Die katholischen Schriftsteller, die die Sache der Proletarier und der Armen zu verteidigen übernehmen, haben sich davor zu hüten, eine Sprache zu gebrauchen, die dem Volke Abneigung gegen die höheren Klassen der Gesellschaft einflößen kann ... Sie haben sich daran zu erinnern, dass Jesus Christus alle Menschen durch das Band einer wechselseitigen Liebe einen wollte, jener Liebe, welche die Vervollkommnung der Gerechtigkeit ist und die Pflicht damit verbindet, dass die einen für das Wohl der andern arbeiten. <ref>Instruktion der Hl. Kongregation für die Außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten, 27. Januar 1902, ASS XXXIV (1901- 1902) 401. </ref>

"Diejenigen, die derartigen Institutionen (welche die Förderung des Arbeiterwohls zum Zwecke haben) vorstehen, sollen sich daran erinnern ... , dass nichts geeigneter ist, das allgemeine Wohl zu sichern, als die Eintracht und gute Harmonie unter allen Klassen, und dass die christliche Liebe das beste Einigungsmittel ist. Gar schlecht würden für das Wohl des Arbeiters jene sorgen, welche unter dem Vorwand, seine Lebensbedingungen zu verbessern, ihm lediglich zur Erlangung vergänglicher und hinfälliger Güter helfen würden, jedoch versäumten, die Gemüter durch den Hinweis auf die christlichen Pflichten zur Mäßigung anzuhalten, ja, die sogar dazu sich verstiegen, die Erbitterung gegen die Begüterten noch mehr aufzustacheln, indem sie sich zu herben und heftigen Ausfällen gehen ließen, mit denen Leute, die unserem Glauben ferne stehen, es lieben, die Massen zum Umsturz der Gesellschaft anzutreiben. " <ref>Benedikt XV., Schreiben an den Bischof von Bergamo, 11. März 1920, AAS XII (1920) 110. </ref>

"Die Rechte und Pflichten der Lohnherren bringe man mit den Rechten und Pflichten der Werktätigen in vollsten Einklang. Glaubt einer aus dem einen oder andern Stand, er sei in irgendeinem Rechte verletzt, so ist nichts wünschenswerter als ein Schiedsgericht von klugen und unbescholtenen Männern aus der gleichen Körperschaft. Die Verbandsstatuten selbst sollten erklären, dass durch deren Schiedsspruch der Streit geschlichtet werde. "<ref> Leo XIII., Rerum novarum ,. vgl. MG n. 566. </ref>

"Die katholischen Vereinigungen haben den Klassenkampf als etwas, das den Grundsätzen des Christentums wesentlich zuwiderläuft, nicht bloß zu meiden, sondern auch zu bekämpfen... Es ist angezeigt, nützlich und entspricht durchaus den christlichen Grundsätzen, mit der gleichzeitigen und getrennten Gründung von Vereinigungen der Arbeitgeber und Vereinigungen der Arbeiter, wo dies praktisch möglich ist, fortzufahren und als Berührungsfeld zwischen ihnen gemischte Ausschüsse zu bilden, um nach Gerechtigkeit und Liebe die Streitfälle, die zwischen den beiden Gruppen dieser beiden Arten von Arbeiterverbänden entstehen können, zu erörtern und friedlich zu lösen. "<ref>Schreiben des Kardinal-Staatssekretärs an die Unione Economica Sociale, 25. Februar 1915, AAS VII (1915) 138. </ref>

2. Reinkatholische Gewerkschaften sind im allgemeinen vorzuziehen

8 Die Kirche will, dass die von Katholiken für Katholiken ins Leben gerufenen gewerkschaftlichen Vereinigungen sich aus Katholiken bilden, ohne jedoch zu verkennen, dass besondere Notwendigkeiten dazu veranlassen können, anders zu handeln.

"Die Katholiken sollen sich vorzüglich mit Katholiken verbünden, insofern nicht die Notwendigkeit sie zwingt, anders zu handeln. Es ist das ein sehr wichtiger Punkt zur Wahrung des Glaubens."<ref>Leo XIII., Schreiben Longinqua Oceani an die Bischöfe der Vereinigten Staaten, 6. Januar 1895, ASS XVII (1894-1895) 396. </ref>

"Einbezug auf die Arbeitervereine ist folgendes zu sagen. Ihr Ziel geht freilich auf irdische Vorteile ihrer Mitglieder. Doch verdienen gewisse unter ihnen volle Empfehlung und sollen unter allen als meistgeeignet angesehen werden, um die wahren und dauernden Interessen ihrer Mitglieder sicherzustellen. Das sind jene, die bei ihrer Gründung die katholische Religion zur Hauptgrundlage genommen haben und offen die Leitgrundsätze der Kirche befolgen. Wir haben dies selbst des öfteren erklärt, wenn die Gelegenheit in diesem oder jenem Lande sich bot. Es folgt hieraus die Notwendigkeit, diese Art von 'katholisch-konfessionellen' Vereinigungen, wie man sie nennt, zu gründen und sie auf jede Weise zu begünstigen. Dies vorab in katholischen Gegenden und dann auch in allen andern Landesteilen, überall, wo es möglich scheinen wird, mit ihrer Hilfe die verschiedenen Bedürfnisse der Mitglieder zu befriedigen. "<ref>Pius X., Rundschreiben Singulari quadam, 24. September 1912, AAS IV (1912) 659 ; vgl. MG n. 579. </ref>

3. Ruf nach dem Zusammenschluss aller Katholiken zu gemeinsamer Arbeit

9 Die Kirche empfiehlt den Zusammenschluss aller Katholiken durch die Bande der christlichen Caritas zu gemeinsamer Arbeit.

"Laut rufen, ja, schreien die Missstände nach mutigen Männern und nach Vereinigung der Kräfte. Zu groß ist ja vor unsern Augen die Saat des Elendes, und es drohen besonders von der wachsenden Macht der Sozialisten Gefahren schlimmer Empörung." <ref>Leo XIII., Rundschreiben Graves de communi, 18. Januar 1901, :?ISS XXXIII (1901) 393. </ref>

"Mögen die Geistlichen alle Kräfte ihres Geistes und ihres Eifers anspannen und unermüdlich die Lebensgrundsätze des heiligen Evangeliums den Menschen jeglichen Standes einschärfen und möget Ihr, Ehrwürdige Brüder, ihnen mit Eurer Autorität und Eurem guten Beispiel vorangehen! Mögen sie für das Wohl des Volkes alle ihnen zu Gebote stehenden Kräfte und Mittel aufbieten und hauptsächlich danach streben, die Liebe, die Herrin und Königin aller Tugenden, in sich zu bewahren und bei den andern, hoch und niedrig, anzufachen! Das ersehnte Heil ist ja vorzüglich von der großzügigen Betätigung der Liebe zu erwarten, Wir meinen jene christliche Liebe, die das kurzgefasste Hauptgebot des ganzen Evangeliums ist. Immer bereit, sich für der andern Wohl zu opfern, ist sie das sicherste Gegengift gegen die Hoffart der Welt und die ungeregelte Selbstliebe. Der hl. Paulus hat ihr himmlisches Walten und ihre göttlichen Züge mit den Worten geschildert: Die Liebe ist geduldig, sie ist gütig, sie sucht nicht das Ihrige, sie duldet alles, sie trägt alles. "<ref> Leo XIII., Rerum novarum; vgl. MG n. 570-571. </ref>

III. Anwendungen auf den gegenwärtigen Streitfall

1. Die Arbeiter haben das Recht, eigene Gewerkschaften zu gründen

10 Im Lichte dieser Grundsätze und Richtlinien ist der Weg deutlich sichtbar, dem zwecks Fällung eines gerechten Urteils zu folgen ist.

Um mit den Arbeitergewerkschaften zu beginnen, kann den christlichen Arbeitern das Recht nicht verwehrt werden, sich in unabhängigen Syndikaten zusammenzuschließen, die von den Syndikaten der Arbeitgeber getrennt sind, ohne aber zu ihnen einen Gegensatz zu bilden. Insbesondere, wenn, wie im gegenwärtigen Fall, diese Gewerkschaften von der kirchlichen Autorität gebilligt sind und Aufmunterungen besitzen, die ihnen gegeben wurden auf Grund der Regeln der katholischen Gesellschaftslehre, deren Beobachtung den Mitgliedern in ihren Statuten und in ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit, die vor allem sich nach dem Rundschreiben Rerum novarum richten soll, vorgeschrieben ist.

Es ist ferner offensichtlich, dass die Bildung solcher Gewerkschaften, die von den Syndikaten der Arbeitgeber gesondert sind, mit dem sozialen Frieden durchaus nicht unvereinbar ist; denn während sie grundsätzlich einerseits den Klassenkampf und den Kollektivismus in allen seinen Formen ablehnen, lassen sie anderseits die gemeinsamen Arbeitsverträge zur Schaffung friedlicher Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit zu.

2. Die Arbeitgeber sollen christliche Gewerkschaften begünstigen

11 Die Industriellen dürfen hierin, besonders unter den obwaltenden Umständen, nicht einen Akt des Misstrauens erblicken, zumal heute sich die Notwendigkeit so klar erweist, dem sozialistischen und kommunistischen Syndikalismus jene Gewerkschaften entgegenzustellen, zu fördern und zu begünstigen, in welchen die christlichen Arbeiter in der Lage sein können, ihre wirtschaftlichen und zeitlichen Interessen ohne Gefahr für ihre geistigen und ewigen Anliegen wahrzunehmen.

Über diesen Punkt scheint zwischen den in Konflikt befindlichen beiden Syndikaten keine Meinungsverschiedenheit zu bestehen. Denn Herr Mathon erklärt in seinem zweiten Bericht, das Konsortium der Arbeitgebersyndikate wünsche dringlich die Schaffung von wirklich christlichen Arbeitersyndikaten, die ihre Interessen verteidigen und sie mit ihren eigenen vergleichen, die in aller Freiheit und Unabhängigkeit mit den Organisationen der Arbeitgeber sich aussprechen können, wo die einen wie die andern mit aller Billigkeit und Gerechtigkeit die Ursachen des Zwistes untersuchen, ohne die Gefühle der christlichen Liebe zu benachteiligen, die einem Jeden von ihnen am Herzen liegen müssen.

3. Die Beschwerden der Industriellen waren zum großen Teil unbegründet, ja ungerecht

12 Das Zerwürfnis kommt daher, dass das Konsortium meint, die christlichen Gewerkschaften seien bis anhin in Wirklichkeit nicht christlich gewesen; mit andern Worten, es glaubt, dass sie in der Ausübung ihrer Tätigkeit den Grundsätzen der christlichen Gesellschaftsmoral nicht tatsächlich treu gewesen seien, und es führt für diese Behauptung eine gewisse Anzahl Belege an.

Vorbehaltlich der Absichten und des guten Glaubens der Gesuchsteller zeigt sich hier die ganze Schwere der Anklage. Die heilige Kongregation hat daher vor der Fällung eines Urteils verfügt, dass vielfache und einlässliche Nachforschungen angestellt werden: sie konnte derweise aus vollkommen zuständigen Quellen ganz glaubwürdige Erkundigungen einziehen, um die Gründe einer so schwerwiegenden Anschuldigung abwägen zu können.

Nachdem die heilige Kongregation dies bewerkstelligt hat, erachtet sie es als ihre Pflicht, auf Grund unanfechtbarer Dokumente und eingesammelter Zeugnisse zu erklären, dass einzelne dieser Argumente übertrieben sind, dass weitere, die schwerwiegendsten, die den Gewerkschaften einen marxistischen Geist und sogar Staatssozialismus zuschreiben, vollständig unbegründet und ungerecht sind.

4. Die Leiter sollen für eine christliche, gewerkschaftliche Erziehung der Mitglieder sorgen

13 Die heilige Kongregation gibt aber immerhin zu, dass die christlichen Gewerkschaften den einen oder andern taktischen Irrtum begangen haben und einzelne Mitglieder öffentlich Ausdrücke gebraucht haben, die nicht in allem mit der katholischen Lehre übereinstimmen.

Die heilige Kongregation will deshalb, dass die Führer aufgefordert werden, wirksamer für die christliche, gewerkschaftliche Erziehung aller ihrer Mitglieder zu sorgen und die von ihnen in lobenswerter Weise bereits angewandten Mittel zu gebrauchen: Sekretariate, gewerkschaftliche Wochen, Studienzirkel, Zusammenkünfte der Propagandisten, Kurse geistlicher Übungen: alles zum Zwecke, die gewerkschaftliche Tätigkeit mit christlichem Geiste, bestehend aus brüderlicher Liebe, Gerechtigkeit und Mäßigung, zu durchdringen.

Zu diesem Zwecke empfiehlt die heilige Kongregation zur Erzielung einer vollständigeren, der Jugend angepassteren christlichen, sozialen Bildung, in den Patronaten und verschiedenen erzieherischen Werken einen sozialen Unterricht zu erteilen, der der Einsicht der jungen Leute angemessen ist (wie man das in einzelnen Diözesen mit trefflichen Erfolgen bereits tut): einen Unterricht, der sie nicht bloß gegen die Irrtümer, denen sie ausgesetzt sind, wappnet, sondern sie auch die wohltätige Arbeit der Kirche auf sozialem Gebiete kennen lehrt.

Außerdem hat man besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, dass die Führer eine hinreichende Kenntnis der technischen, beruflichen und wirtschaftlichen Fragen besitzen.

5. Ermächtigung zu zeitweiligen zwischengewerkschaftlichen Kartellen

14 Was so dann die ausnahmsweise Schaffung eines so genannten intersyndikalen Kartells zwischen christlichen Gewerkschaften und neutralen oder sogar sozialistischen Gewerkschaften zur Verteidigung rechtmäßiger Interessen anbelangt, so erinnere man sich dabei stets, dass dies nur unter Umständen erlaubt ist, die lediglich in gewissen besonderen Fällen eintreffen können; dass die Sache, die man wahren will, gerecht sei; dass es sich nur um ein vorübergehendes Einvernehmen handelt und alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um die Gefahren zu vermeiden, die sich aus einer solchen Annäherung ergeben könnten.<ref>Die Einzelheiten dieser Bedingungen finden sich im Rundschreiben Singulari quadam, 24. September 1912, AAS IV (1912) ~7-662 ; MG S. 418. (Anmerkung des Herausgebers.) </ref>

6. Ruf nach wirklich katholischen Arbeitergewerkschaften

15 Nach diesen Bemerkungen erklärt die heilige Kongregation, sie sehe mit Wohlwollen, dass sich Arbeitergewerkschaften bilden, die nach Geisteshaltung und Tätigkeit wirklich katholisch sind. Sie wünscht, dass sie an Zahl und Tüchtigkeit wachsen, damit durch sie das glückliche Resultat erzielt werden kann, auf das Papst Leo XIII. hinwies und in Aussicht stellte, nämlich jenen Arbeitern eine sichere Zuflucht zu bereiten, die bei antichristlichen Gewerkschaften Mitglieder sind und die Pflicht und das Bedürfnis fühlen, sich von einer Bindung zu befreien, die durch lediglich wirtschaftliche Interessen das Gewissen versklavt.

" Zum Wohle dieser aller nun können die Vereine der Katholiken wunderbar großen Nutzen stiften, wenn sie die Zögernden zu sich einladen, ihnen die Schwierigkeiten aus dem Wege räumen und diejenigen, die wieder zur Besinnung kommen, in ihre treue Obhut nehmen."<ref> Leo XIII., Rerum novarum ,. vgl. MG n. 568. </ref>

7. Glückwunsch und Mahnung an die Arbeitgeber

16 Was sodann die Industriellen des Konsortiums direkt anbetrifft, so hat die heilige Kongregation mit lebhafter Befriedigung von all dem Kenntnis genommen, was das Konsortium selbst zur Hebung des Arbeiterelendes getan hat, wie auch von den herrlichen schon organisierten Wohltätigkeitswerken der Arbeitgeber, ganz besonders was bereits durch die Entwicklung des " Familienlohnes " erzielt wurde, eine Einrichtung von hoher brüderlicher Liebe und gleichzeitig auch der sozialen Gerechtigkeit.

Anderseits muss die heilige Kongregation, indem sie sich an Katholiken richtet, nichtsdestoweniger dazu einladen, zu bedenken, dass es zur Aufrechterhaltung dauerhafter Eintracht und dauerhaften Friedens in den Beziehungen zwischen Industriellen und Arbeitnehmern nicht genügt, die "berufliche Zusammengehörigkeit" anzurufen und die von einer lediglich menschlichen Philanthropie eingegebenen Wohlfahrtswerke zu vermehren. Die wahre Eintracht und der wahre Frieden können nur erreicht werden durch den (vollständigen und bedingungslosen, im Osservatore Romano) Anschluss aller an die leuchtenden Grundsätze der christlichen Sittenlehre.

Auch beglückwünscht die heilige Kongregation die betr. Industriellen, dass sie das Bedürfnis empfunden und verstanden haben, auch selber eine Arbeitgeberorganisation zu schaffen, um wirksamer zum sozialen Frieden beizutragen.

Dessen ungeachtet konnte sie aber nicht unterlassen, zu bemerken, dass die Gesellschaft des Konsortiums, obgleich ihre Leiter einzeln offen den katholischen Glauben bekennen, sich tatsächlich auf neutralem Boden organisiert hat. Hinsichtlich dieses Punktes wolle man sich an die Worte Leos XIII. erinnern: " Die Katholiken sollen sich vornehmlich mit Katholiken verbünden, solange nicht die Notwendigkeit sie zwingt, anders zu handeln. Das ist ein sehr wichtiger Punkt für die Verteidigung des Glaubens."<ref> Leo XIII., Schreiben Longinqua Oceani an die Bischöfe der Vereinigten Staaten, 6. Januar 1895, ASS XVIII (1894-1895) 396.</ref>

Wenn es zur Stunde nicht möglich ist, konfessionelle Arbeitgeber-Syndikate zu gründen, so erachtet die heilige Kongregation es gleichwohl für nötig, die Aufmerksamkeit der katholischen Industriellen, besonders derjenigen, die der christlichen Arbeitgebervereinigung des Nordens angehören, auf die persönliche Verantwortlichkeit bei den Beschlüssen, die gefasst werden, hinzulenken, damit diese mit den Gesetzen der katholischen Moral übereinstimmen und die religiösen und sittlichen Interessen der Arbeiter sichergestellt oder mindestens nicht verletzt werden. In besonderer Weise haben sie sich dafür zu verwenden, dass ihre intersyndikale Kommission nach Gerechtigkeit den den christlichen Gewerkschaften schuldigen Rücksichten Rechnung trage und ihnen, wenn nicht eine bessere, so doch mindestens gleiche Behandlung angedeihen lasse, wie sie gegenüber den rein irreligiösen und revolutionären Organisationen gehandhabt wird.

8. Ein ständiger, gemischter Ausschuss soll gerechte und friedliche Beziehungen schaffen

17 Nach diesen an beide Kategorien von Syndikaten gemachten Bemerkungen will die heilige Kongregation, dass Misstrauen und Zwistigkeiten verschwinden und entsprechend den christlichen Grundsätzen gerechte und friedliche Beziehungen zwischen beiden Gewerkschaften sich festigen. Die Mitglieder der einen wie der andern haben sich der großen sozialen Verantwortlichkeiten zu erinnern, die sie als Katholiken haben: denn beide Gewerkschaften haben das Beispiel jener Zusammenarbeit von Klassen zu geben, wie die Moral, zu der sie sich bekennen, sie fordert.

Da nun das Konsortium sich bereit erklärt hat, allfällige Anlässe zu Konflikten mit beiderseitiger voller Freiheit und Unabhängigkeit im Lichte der Grundsätze der Billigkeit und Gerechtigkeit zu erörtern, so würde diese Kongregation es mit Freuden sehen, wenn mittels eines ständigen gemischten Ausschusses zwischen bei den Gewerkschaften regelmäßige Beziehungen hergestellt würden. Dieser Ausschuss hätte zum Zwecke, in periodischen Zusammenkünften die gemeinsamen Interessen zu behandeln, und zu erzielen, dass die beruflichen Organisationen nicht Organismen des Kampfes und Gegensatzes, sondern Mittel gegenseitigen Einvernehmens, wohlwollender Aussprache und des Friedens seien, was sie nach christlicher Auffassung sein sollen.

9. Ruf nach priesterlichen "Missionären der Arbeit"

18 Die heilige Kongregation kann es nicht unterlassen, den Ordinarien des Nord-Gebietes ihr Lob dafür zu zollen, dass sie befugten und eifrigen Priestern die Aufgabe übertragen haben, den Führern und Mitgliedern der Syndikate nicht bloß in den geistlichen Anliegen, sondern auch in den die Moral berührenden Fragen beizustehen; sie wünscht, dass die Bischöfe der andern Industriegebiete ebenfalls Priester als " Missionäre der Arbeit ", wie sie genannt werden, ernennen; ihr Apostolat wird nicht bloß die Bevölkerungen vor den Gefahren der Gleichgültigkeit und der sozialistischen und kommunistischen Gefahr beschützen, sondern auch einen Beweis für die mütterliche Sorge bilden, welche die Kirche den Arbeitern angedeihen lässt.

Benedikt XV. zeigte, bis zu welchem Grade die Sache nicht bloß zeitgemäß, sondern notwendig ist, als er im schon erwähnten Schreiben an den Bischof von Bergamo erklärte: " Kein Mitglied des Klerus denke, eine derartige Tätigkeit sei dem priesterlichen Amte fremd, unter dem Vorwande, sie werde auf wirtschaftlichem Gebiete ausgeübt; denn gerade auf diesem Gebiete befindet sich das Heil der Seelen in Gefahr. Wir wollen also, dass die Priester es als eine ihrer Pflichten erachten, sich soviel als möglich der sozialen Wissenschaft und Tätigkeit zu widmen, durch Studium, Beobachtung und Arbeit und durch nachdrücklichste Förderung aller derjenigen, die auf diesem Gebiete einen heilsamen Einfluss zum Wohle der Katholiken ausüben." <ref> Benedikt XV.., Schreiben an den Bischof von Bergamo, 11. März 1920, AAS XII (1920) 110. </ref>

Schluss

Erneuter, dringender Ruf nach sozialer Zusammenarbeit der Katholiken

19 Zum Schlüsse ladet die heilige Kongregation die einen wie die andern, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dazu ein, sich zu Erwägungen und Gefühlen höherer Ordnung zu erheben. Die so eindruckerweckenden Fortschritte des Sozialismus und des Kommunismus, der Abfall der Arbeitermassen von der Religion sind unbestreitbare Tatsachen, die zu ernstem Nachdenken veranlassen. Die wirklich elende Lage der Arbeiter benutzend, haben der Sozialismus und der Kommunismus es verstanden, unter ihnen den Glauben zu wecken, dass sie allein fähig seien, die beruflichen, staatlichen und gesellschaftlichen Interessen wirksam zu fördern und sammelten sie derweise in ihren gewerkschaftlichen Organisationen. Es ist somit dringend notwendig, dass alle Katholiken ihre Kräfte zusammenschließen, um dem großen Unheil, das so viele Seelen auf den Weg des ewigen Verderbens führt, das die Grundlage der sozialen Ordnung untergräbt, und so den Ruin der Völker und Nationen vorbereitet, einen Damm entgegenzustellen.

Mit Vertrauen und Liebe schaffe man wahrhaft katholische Sozialwerke

20 Lasse man also alle Zwistigkeiten beiseite und schaffe man in beiderseitiger Eintracht und beiderseitigem Vertrauen, vor allem mit großer brüderlicher Liebe, Einrichtungen, die sich nach den Grundsätzen der katholischen Moral richten und den Arbeitern zugleich mit der Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen die Freiheit und die Möglichkeit sichern, sich als Christen zu bekennen und die daraus erwachsenden Pflichten zu erfüllen.

Ich bitte Eure Gnaden, die in diesem Schreiben enthaltenen Bestimmungen auszuführen und die wirksamsten Mittel anzuwenden, die Ihr Takt und Ihre Klugheit Ihnen eingeben, um auf die leichteste Weise das Ziel zu erreichen, das diese heilige Kongregation sich gestellt hat, zum größten Nutzen aller. Ich werde Euren Gnaden dankbar sein, wenn Sie mich über all das, was in dieser Beziehung getan wurde, benachrichtigen wollen.

Wollen Sie, hochwürdigster Herr, den Ausdruck meiner im Herrn sehr ergebenen Gefühle genehmigen. 5. Juni 1929.

† D. Card. SBARRETTI,

Bischof von Sabina und PORTO MIRTETO,
Präfekt.

JULIUS, tit. Bischof von Lampsacus,

Sekretär.

Anmerkungen

<references />