Depositum fidei

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Version vom 24. April 2018, 18:43 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Verkündung des Glaubensgutes und Umsetzung in die Praxis)
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Unter Depositum fidei, Glaubenshinterlage, Glaubensvermächtnis, Glaubensschatz, oder Glaubensgut (KKK 857) versteht man die Gesamtheit der von Gott bis zum Tode des letzten Apostels <ref>Jeder Kandidat des Bischofsamtes verspricht: „Ich will das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche weitergegeben wurde, rein und unverkürzt bewahren“, in: Bischof Athanasius Schneider über den Schlußbericht der Bischofssynode am 6. November 2015</ref> geoffenbarten Wahrheiten, die in der Heiligen Schrift (Bibel) und Tradition enthalten und von Christus der Kirche übergeben und als "Erbgut der Wahrheit"<ref> Kongregation des Heiligen Offiziums Erklärung Mysterium ecclesiae über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom 24. Juni 1973, Nr. 6.</ref> anvertraut worden sind. Sie sind das Objekt der Unfehlbarkeit (Lumen gentium, Nr. 25) und sind bis zur Parusie zu bewahren ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 6{{#if:20|,20}} Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 2 Tim|2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 2 Tim |2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 1{{#if:12ff|,12ff}} Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Unter dem Beistand des Heiligen Geistes sind sie unversehrt zu bewahren, unfehlbar auszulegen und zu verkünden.

Erklärung

Die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift sind eng miteinander verbunden und haben aneinander Anteil. Demselben göttlichen Quell entspringend, fließen beide gewissermaßen in eins zusammen und streben demselben Ziel zu. Denn die Heilige Schrift ist Gottes Rede, insofern sie unter dem Anhauch des Heiligen Geistes schriftlich aufgezeichnet wurde. Die Heilige Überlieferung aber gibt das Wort Gottes, das von Christus dem Herrn und vom Heiligen Geist den Aposteln anvertraut wurde, unversehrt an deren Nachfolger weiter, damit sie es unter der erleuchtenden Führung des Geistes der Wahrheit in ihrer Verkündigung treu bewahren, erklären und ausbreiten. So ergibt sich, daß die Kirche ihre Gewißheit über alles Geoffenbarte nicht aus der Heiligen Schrift allein schöpft. Daher sollen beide mit gleicher Liebe und Achtung angenommen und verehrt werden.<ref> Dei Verbum, Nr. 9: Vgl. Konzil von Trient, Dekret über die kanonischen Schriften: Denz. 783 (1501).</ref>

Es zeigt sich also, daß die Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt der Kirche gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, daß keines ohne die anderen besteht und daß alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen Dei Verbum, Nr. 10).

Das Depositum fidei und das Lehramt der Kirche

Die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanischen Konzils 1870, Nr. 19 sagt wörtlich:

Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in feierlichem Lehrentscheid (=außerordentlich), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."<ref>Vgl. Lumen gentium, Art. 25. Const., Decr., Decl. 139. S1 1. Vat. Konz., Dogm. Konst. Dei filius, Kap. 3. Denz.-Schönm. 3011. Vgl. CIC 1917 Kanon 1323, § 1 und 1325, § 2.</ref>

Papst Johannes Paul II fügt durch das Motu proprio Ad tuendam fidem vom 18. Mai 1998 einige Normen in den Codex Iuris Canonici ein:

Can. 750 -§ 1. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.
§ 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.

Die Kongregation des Heiligen Offiziums erklärt in Mysterium ecclesiae (am 24. Juni 1973): Nr. 3:

"Nach katholischer Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."

Unveränderlichkeit und scheinbare Veränderung des Depositum fidei

Der Tradition, als auch der schriftlichen Überlieferung der Kirche kann keine neue Lehre hinzugefügt werden (vgl. Pastor aeternus, Nr. 17; Mirari vos, Nr. 8), so wie man auf einen Quittenbaum einen Apfelbaumast einpfropft, um auch Äpfelfrüchte zu erhalten. Jedoch kann das Verständnis der Auslegung durch Studium und Herzenserwägung wachsen (fortschreiten, erhellen), welche dem Lehramt der Kirche untergeordnet ist (vgl. Dei verbum, Nr. 8), das den Zusammenhang der Glaubenswahrheiten untereinander garantiert (KKK 114). Diese Auslegung, die eine Vertiefung oder ein Gesichtspunkt, jedoch keine Sinnesänderung ist, sprießt wie eine Blume aus einem Samenkorn oder ist wie eine Blütenöffnung. Es kann dadurch eine Lehre neu erscheinen, obwohl diese denselben Ursprung hat. Eine Sinnesänderung der Lehre wäre z.B., die wirkliche Gegenwart Jesu Christi im Allerheiligsten Sakrament des Altars durch Worte oder Gestiken zu leugnen.

Verkündung des Glaubensgutes und Umsetzung in die Praxis

Papst Paul VI. sagt in der Ansprache Voi avete partecipato im September 1963, dass "das Glaubensgut" dazu da ist," in eine echte religiöse Praxis umgesetzt zu werden. Es muss den Menschen verkündet werden und in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweisen. Heute müssen Verstand und Wille, Geist und Arbeit, Lehre und Apostolat, Glaube und Liebe, Lehramt und Hirtenamt im Leben der Kirche sich ergänzen, sie müssen immer mehr ineinander greifen und sich gegenseitig befruchten."

Weblinks

Anmerkungen

<references />