Ad gravissima avertenda
Ad gravissima avertenda sind die lateinischen Anfangsworte der Instruktion des Heiligen Officiums im Pontifikat Leos XIII. vom 10. Mai 1884 an alle katholischen Bischöfe der Welt über die clandestine Ehe und das Verhalten gegenüber der Freimaurerei (ASS 17 [1884] 44).
Quelle: DH 3159-3160:
3159 Damit es aber keinen Raum für einen Irrtum gebe, wenn zu beurteilen sein wird, welche von diesen verderblichen Sekten nun der Zensur, welche aber nur dem Verbot unterworfen sind, ist es vor allem gewiss, dass mit der Exkommunikation als Tatstrafe die freimaurerische und andere derartige Sekten bestraft werden, die … gegen die Kirche oder die rechtmäßigen Gewalten Ränke schmieden, ob sie dies heimlich tun oder öffentlich, ob sie von ihren Anhängern den Eid zur Wahrung des Geheimnisses fordern oder nicht.
3160 Außer diesen sind auch andere Sekten verboten und unter Gefahr schwerer Schuld zu meiden, unter die vornehmlich all jene zu rechnen sind, die von den Anhängern durch Schwur verlangen, niemandem das Geheimnis zu eröffnen und den verborgenen Führern jedweden Gehorsam zu leisten. Überdies ist festzustellen, dass es manche Gesellschaften gibt, von denen man zwar nicht sicher feststellen kann, ob sie zu diesen, die wir erwähnt haben, gehören oder nicht, die jedoch zweifelhaft und voller Gefahr sind sowohl wegen der Lehren, die sie verkünden, als auch wegen der Handlungsweise, der jene folgen, unter deren Führung sie sich zusammengefunden haben und von denen sie geleitet werden.
Siehe auch Liste von Lehramtstexten