Vikar

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Ein Vikar ist allgemein ein Stellvertreter. Dazu zählen der Papst (Stellvertreter Jesu Christi), die Apostolischen Vikare, die Generalvikare, Kapitularvikare oder Pfarrvikare. Gewöhnlich wird die Bezeichnung für einen Hilfsgeistlichen (Priester) in einer Pfarrei, vielfach fast gleichbedeutend mit Kaplan verwandt. Dieser hat keine alleinige Verantwortung für eine Pfarrei und ist einem Pfarrer unterstellt. In der Regel sind Priester nach der Priesterweihe für einige Jahre als Kaplan tätig.

In den franziskanischen Männerorden ist der Vikar der Stellvertreter des Guardians, der Stellvertreter eines Provinzialministers wird Provinzvikar genannt.

Der Begriff Vikar stammt vom lateinischen "vicarius" und bedeutet "Stellvertreter". Die Stellvertretungsämter können dauernd oder nur vorübergehend ausgeübt werden. Durch Delegation erhält der Vikar bestimmte Vollmachten hoheitlicher Kirchengewalt. Je nach Aufgabengebiet werden verschiedene Vikare unterschieden. Der Pfarrvikar unterstützt den Priester oder steht der Pfarrgemeinde vor. Der Generalvikar vertritt den Bischof in der Verwaltung der Diözese. Seine Amtszeit endet mit der des Bischofs. In der Zeit der Sedisvakanz leitet der Kapitularvikar übergangsweise das Bistum, bis ein neuer Bischof in sein Amt eingeführt ist. Domvikare unterstützen das Domkapitel besonders bei geistlichen Aufgaben. Der Apostolische Vikar steht einer für Missionsgebiete errichteten bistumsähnlichen Gebietskörperschaft vor. Provikare leiten vorübergehend apostolische Missionsgebiete. Der Kardinalvikar ist Stellvertreter des Papstes als Bischof von Rom.

Anmerkungen

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