Klaus Berger

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Version vom 28. Oktober 2006, 09:01 Uhr von Gandalf (Diskussion | Beiträge) (Klaus Berger - Evangelisch oder katholisch?)
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Klaus Berger (* 25. November 1940 in Hildesheim) ist ein Theologe und bekannter Buchautor aus Deutschland

Biographie

Klaus Berger wurde am 25. November 1940 in Hildesheim geboren. Nach dem Abitur am Gymnasium in Goslar studierte Berger ab 1960 in München, Berlin und Hamburg Theologie und Philosophie sowie mehrere christlich-orientalische Sprachen, darunter Aramäisch und Arabisch sowie Syrisch und Äthiopisch. Berger wollte ursprünglich katholischer Priester werden. 1967 hatte die Münchner katholische Fakultät seine Doktorarbeit ablehnend beurteilt, da er behauptete, Jesus Christus habe das jüdische Gesetz nicht aufgelöst, sondern ausgelegt und im Sinne seiner Zeit erfüllt. Er selbst sagte dazu: "Diese Promotion an der Münchner Fakultät endete mit einem Skandal: Ich durfte, entgegen meinem Wunsch, nicht Priester werden und mußte eine neue Dissertation schreiben. Der Grund: Ich hatte behauptet, Jesus habe das jüdische Gesetz nicht abgeschafft, sondern im Sinne seiner Zeit verstanden und erfüllt." [1]

Aufgrund dieser Ablehnung wanderete Berger zuerst nach Holland aus. Ab 1970 doziert er an der Rijksuniversität in Leiden Neues Testament und altchristliche Literatur. 1971 promovierte er an der Universität Hamburg. 1974 wurde er Professor für Neutestamentliche Theologie an der protestantischen Universität Heidelberg. In den Folgejahren schrieb er etwa 45 Bücher und veröffentlichte regelmäßig Beiträge in der Tagespost, der FAZ und anderen Medien. Außerdem hielt er jedes Jahr zahlreiche Vorträge im gesamten deutschen Sprachraum. Er gehört zu den meist gelesenen Theologen im deutschen Sprachraum. Klaus Berger ist in zweiter Ehe mit Christiane Nord, einer Übersetzungswissenschaftlerin, verheiratet. Aus erster Ehe hat Berger zwei Kinder mit Christa Berger.

Klaus Berger - Evangelisch oder katholisch?

Seit 20. Oktober 2005 tobt eine heftige Diskussion, ob Klaus Berger (noch) Mitglied er Katholischen Kirche ist. In dem Aufsatz "Der Fall Klaus Berger" [2] kritisierte der Publizist Robert Leicht auf heftige Weise Klaus Berger und bezeichnete Berger als "guten Katholik im evangelischen Gewand". Leicht verweist dabei auf eine Gegendarstellung von Klaus Berger vom 26. August 2005, in dem es hieß: "Unwahr ist, dass ich jemals aus der katholischen Kirche ausgetreten wäre. Wahr ist vielmehr, dass ich seit 1974 mit Billigung Freiburgs ('um einen Riesenskandal zu vermeiden') evangelische Kirchensteuer zahlen darf… So bin ich glücklicherweise juristisch abgesichert… Unwahr ist, dass ich es darauf angelegt hätte, 'evangelische Theologie zu lehren‹. Wahr ist, dass ich kath. Priester werden wollte, es aber wegen des Häresievorwurfs nicht durfte. Und wahr ist, dass ich ohne das Asyl in Heidelberg seit fast vierzig Jahren arbeitslos wäre.« Dem Pfarrer der Heilig-Geist-Gemeinde schrieb Berger am 21. September: »Wäre ich evangelisch, wie Sie unterstellen…«"

Laut Berger war dieser Vorgang mit seinem einem Beichtvater der Erzdiözese Freiburg im forum internum unter dem Schutz des Beichtgeheimnisses ausgemacht, nämlich, dass er zwar treues Glied der katholischen Kirche bleibe, aber zu Tarnungszwecken, ohne zu konvertieren, künftig evangelische Kirchensteuer entrichte, damit er unter Verweis auf die gezahlte »Kirchensteuer ev.« (und mit dem dadurch ausgelösten Fehlschluss, er sei Protestant) als Lebenszeitbeamter eine Professur an einer evangelischen Fakultät erlangen könne. Auch der jetzige Papst Benedikt hatte laut Bergers Aussagen davon gewusst.

Der Vatikan hatte allerdings am 8. November 2005 diese Darstellung [3] zurückgewiesen und festgestellt: "Dem Streit um die Konfessionszugehörigkeit des Heidelberger Exegeten Klaus Berger, der sich als katholisch ansieht und – wie jetzt öffentlich bekannt wurde – 1968 durch Teilnahme am evangelischen Abendmahl 'Glied der evangelisch-lutherischen Kirche' geworden ist, ist die Behauptung aufgestellt worden, "Kardinal Ratzinger, der nachmalige Papst" habe "den Vorgang nach seiner formalen Seite" genau gekannt und "keine Einwände erhoben". Diese Aussage ist falsch. Bis zum Ausbruch der gegenwärtigen Diskussion waren dem Kardinal bzw. Papst keinerlei Informationen zugekommen, die über das allgemein Bekannte hinausgingen; von einer doppelten Konfessionszugehörigkeit war nichts bekannt. Der Kardinal hatte daher keinerlei Anlaß, zur Frage der Konfessionszugehörigkeit von Herrn Berger Stellung zu nehmen und hat es auch nie getan. Es ist selbstverständlich, daß die Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts, die eine gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zu einer evangelischen Landeskirche nicht zulassen, ausnahmslos und daher auch im genannten Fall gelten. Von dieser Ordnung der Kirche kann auch nicht im Bußsakrament dispensiert werden."

Literatur

Klaus Berger, Jesus, München 2004, ISBN 3-629-00812-7

Weblinks

Klaus Berger verteidigt sich gegen die Vorwürfe

Theologisches - Kritisches zu Klaus Berger

Die Tagespost verteidigt Klaus Berger