Beichte

Aus kathPedia
Version vom 7. Dezember 2016, 13:09 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Die Beichte und das priesterliche Leben)
Zur Navigation springenZur Suche springen
Die Sakramente
Ursprung der Sakramente
Die sieben Sakramente
Sakramentalien

Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße oder der Versöhnung genannt. Das Bußsakrament ist eine liturgische Handlung und der ordentliche Weg, um Vergebung und Nachlass seiner schweren Sünden zu erlangen, die nach der Taufe<ref>Die Taufe ist der erste Heilsanker, die Beichte der Zweite: aus: Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung: Barmherzigkeit feiern. Liturgische Anregungen. Jubiläum der Barmherzigkeit 2015-2016. Schwabenverlag 2015, S. 41 (96 Seiten; ISBN 978-3-7966-1680-8).</ref> begangen worden sind. In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Schuld und wendet ihm die Früchte seines Leidens und seines Todes am Kreuz zu.

Das Bußsakrament entspricht auch einem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen innewohnenden Bedürfnis, sich jemandem zu eröffnen.

Gott vergibt dem Bekennenden durch Vermittlung und Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt ist (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (vgl. Beichtvater).

Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den Gewissensspiegel.

#default =bibleserver.com">EU }})

Sündenvergebung

Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:

In der Beichte sind alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung reumütig bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Glaubenden ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der heiligen Kommunion.

In der Generalbeichte (Beichte eines Lebensabschnittes) und der Lebensbeichte (Beichte des gesamten Lebens) stellt der Getaufte sein Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existenz zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen.

In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten darf, also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade (notfalls täglich!) überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im Evangelium fest enthalten.

Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen dürfen beichten; und so ihre sakramentale Taufe, den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der Eucharistie.

Jedoch um die Eucharistie zu empfangen, darf man nicht in schwerer Sünde ("Todsünde") leben. Diese Menschen "müssen" zunächst beichten und die Absolution bekommen. Jeder Katholik sollte vor dem Empfangen der eucharistischen Kommunion sein Gewissen prüfen, um die Gnade Gottes würdig zu erhalten. Somit ist das Beichten fest mit der Eucharistie verbunden. Denn nur derjenige der weiß dass er fehlerhaft ist und es sich eingestehen kann und vor Gott Reue empfindet, der hat das göttliche Geschenk der Vergebung - also die Beichte - verstanden.

Die sakramentale Sündenvergebung in der Taufe, der Beichte und der Kommunion (des Blutes) wird in der Offenbarung des Johannes mit den Worten ausgedrückt {{#ifeq: Johannes-Apokalypse | Beichte |{{#if: Offb|Offb|Johannes-Apokalypse}}|{{#if: Offb |Offb|Johannes-Apokalypse}}}} 22{{#if:14|,14}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}: "Selig, wer sein Gewand (der Seele) wäscht: Er hat Anteil am Baum des Lebens und er wird durch die Tore in die Stadt eintreten können.<ref>Predigt von Dr. Josef Spindelböck</ref>

Absolution

#default =bibleserver.com">EU }}), KKK 1470

Bei der Absolution (von lat. absolutio "Freisprechung") in der Einzelbeichte geschieht die sakramentale Lossprechung von den Sünden durch einen Priester, der dabei die Absolutionsformel spricht: „„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus.

Der Glaubende, der sich mit der richtigen inneren Verfassung zur Beichte begibt, macht nicht die Erfahrung der verurteilenden Gerechtigkeit, sondern der vergebenden Liebe,<ref> 17. April 1986 Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für die Sakramente Erstbeichte und Generalabsolution.</ref> der Barmherzigkeit Gottes.

Die Lossprechung durch einen an einer Sünde gegen das sechste Gebot beteiligten Priester (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (Can. 977) und zieht für den Priester die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1). Das bedeutet:, Wenn ein Priester mit einer anderen Person Unzucht treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser Sünde erteilen.

Sakramentaler Zusammenhang

Die Aussage aus dem Credo "Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben" meint verschiedene Aspekte desselben sakramentalen Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben sind Ausdruck des einen Heils, welches Gott den Menschen verheißt.

Der Empfang der eucharistischen Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Wiederverheiratete Geschiedene sind so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'."<ref> Johannes Paul II.: Familiaris consortio, Nr. 84.</ref>

Sündenfolgen und Buße

Je nach Art und Zahl der Sünden hat der Beichtvater unter Berücksichtigung der Verfassung des Pönitenten heilsame und angemessene Bußen aufzuerlegen; der Pönitent ist verpflichtet, diese persönlich zu verrichten (CIC can 981).

Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sündenschulden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das Purgatorium bedeutet.

Wie oft darf ich beichten ?

Wer sich in schwerer Schuld weiß, sollte bald zur Beichte gehen. Die von der Kirche verlangte jährliche Beichte (vgl. KKK: 1457), ist ein Minimum für das Überleben des Seele (ähnlich der Intensivstation für den Körper). Dieses gilt auch, wenn man sich keiner schweren Sünde bewusst ist.<ref>Beichten während der Fastenzeit. Die Regel „einmal im Jahr“ lässt Raum für Flexibilität Zenit am 26. Februar 2016</ref> Der Gläubige sollte wenigstens an den Hauptfesten: Weihnachten, Ostern und Pfingsten (oder zwischen Ostern und Weihnachten) die sakramentale Lossprechung erhalten. So wie man immer wieder im Haus Staub wischt, so sollte man öfters bereuen. Als Richtschnur kann auch die monatliche Beichte am Herz-Jesu-Freitag angesehen werden.

Die Beichte sollte regelmäßig stattfinden. Es wird die Beichte auch bei lässlichen Sünden (Andachtsbeichte) von der Kirche seit dem Mittelalter nachdrücklich empfohlen (vgl. KKK: 1493, Mediator dei Nr. 176). Wenn jemand alle zwei Wochen beichtet, kann er ohne weitere Beichte alle Ablässe empfangen, für welche das Bußsakrament erforderlich ist.

Wo soll ich beichten ?

Der der Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle, (Can. 964, § 1.), wobei pastorale Gründe die Erteilung des Sakramentes auch an anderen Orten rechtfertigen können (Vgl. can. 964, § 3.) Die Stelle der Beichtgelegenheit muss "an einem offen zugänglichen Ort" sich befinden und soll mit einem festen Gitter versehen sein.<ref>Vgl. Motu proprio Misericordia dei, Nr. 9.</ref>

Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel

Kirchenrechtlich darf der Beichtvater, das aus der Beichte gewonnene Wissen, unter keinen Umständen preisgeben, weder Vorgesetzten (Can. 984 — § 2), dem Staat, auch nicht bei Todesgefahr (vgl. Johannes Nepomuk). Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten (Can. 983 — § 1).

Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe (indem er es begangen hat) zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden (Can. 1388 — § 1). Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind. "Jeder, der das Bußsakrament verletzt, indem er mittels eines technischen Gerätes aufnimmt, was bei echten oder simulierten sakramentalen Beichten gesagt wird, dies ausdruckt oder das so in Erfahrung Gebrachte verbreitet, sowie alle, die formal daran mitwirken, ziehen sich gemäß der Vorschrift der Canones 889, 890, 2369 die Strafe der Exkommunikation als Tatstrafe zu.<ref> 23. März 1973 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore über die Schutzwürdigkeit des Bußsakramentes.</ref>

Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>§ 139 StGB</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung. Die Deutsche Bischofskonferenz gibt einen juristischen Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses in den Arbeitshilfen Nr. 222 heraus.<ref> Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht</ref>

Die Beichte und das priesterliche Leben

Papst Johannes Paul II. wendet sich an die Priester und ermahnt sie, "großherzig ihre Verfügbarkeit im Beichthören einzusetzen und selber durch den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes ein Beispiel zu geben." Sie sollen die Gläubigen geduldig dahin bringen, die Forderungen des christlichen Sittengesetzes anzuerkennen, und ihnen helfen, das Sakrament als eine freudige Begegnung mit dem Erbarmen des himmlischen Vaters zu leben.<ref>Nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Europa, vom 28. Juni 2003, Nr. 77; Vgl. Propositio 16; Johannes Paul II., Brief an die Priester zum Gründonnerstag 2002 (17. März 2002), 4: AAS 94 (2002), 435-436.</ref> "Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Leben und Dienst der Priester Presbyterorum ordinis, 18.</ref> Die Feier der Eucharistie und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem Bischof, das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche Existenz würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer Frömmigkeit das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle Priester in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im Bischofsamt und an die Pfarrer, die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere Brüder wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur Versöhnung jedes einzelnen und der ganzen Welt mit Gott in Christus vermittelt wird (RP, Nr. 31, VI.).

Zitate

  • Papst Pius XII.: Die Beichte ist "die rettende Planke nach dem Schiffbruch" der Todsünde.<ref>Aus der Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger, 6. Februar 1940: aus Pius XII. sagt, S. 263.</ref>
  • Carl Gustav Jung: "Unzweifelhaft ist die gewaltige Wirkung der katholischen Beichte, besonders wenn sie nicht bloße Abhörung sondern aktiver Eingriff ist." (G. Bichlmair S. I, Religion und seelische Gesundheit [Wien, Mayer und Co.] S. 57).
  • Ansgar Puff: Gerade vor Ostern sollten Christen zur Beichte gehen, «weil man ja auch regelmäßig seinen Müll aus der Wohnung bringt», «Der innere Müll muss irgendwann weg, sonst fängt es an zu stinken. Und die Müllabfuhr ist der Beichtstuhl».<ref>Müllabfuhr der Seele ist der Beichtstuhl Kath.net am 20. März 2016</ref>

Päpstliche Schreiben

siehe: Generalabsolution, Communicatio in sacris bezüglich der Beichte

Julius III.

Pius V.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

siehe auch: Sacrosancta oecumenica (3), Beichtjurisdiktion, Konversion, Generalabsolution.

Medien

Weblinks

Anmerkungen

<references />