Dekretalen

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Dekretalen (lat. litterae od. epistolae decretales) sind päpstliche Antwortschreiben auf kirchenrechtliche oder disziplinäre Anfragen, meist an Einzelpersonen gerichtet. Sie binden formell nur die Personen oder Gebiete, an die sie gerichtet sind, bedeuten praktisch aber auch eine Norm für ähnliche Fälle. Sie wurden seit dem 5. Jahrhundert gesammelt. Seit dem 12. Jahrhundert erlangen Dekretalen mit dem gestiegenen Einfluß des Papsttums in Verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung überragende Bedeutung für die Entwicklung des klassischen kanonischen Rechts.

Dekretalensammlungen

Dekretalensammlungen (Compilationes decretalium) ist die mittelalterliche Bezeichnung für Sammlungen päpstlicher Dekretalen. Es gab zunächst Dekretalensammlungen als Anhänge an das Dekret Gratians, nach 1175 in eigenen Sammlungen. Die "primitiven" Sammlungen boten die Dekretalen meist noch ungeordnet und ungeteilt, in den systematischen Sammlungen wurden sie öfter nach den behandelten Inhalten auf verschiedene Titel aufgeteilt. Bernhard von Pavia schuf um 1190 in seinem "Breviarium extravagantium" die maßgebende Gliederung in fünf Bücher mit vielen Titeln. Später bildete seine Dekretalensammlung die erste der sog. "Quinque Compilationes antiquae", die Haupt-Grundlagen der Dekretalen Gregors IX. von 1234 (vgl. Corpus Iuris Canonici).

Quelle: Rudolf Weigand in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage; Band 3, Sp. 70+71.