Kleriker
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Version vom 23. August 2006, 17:49 Uhr von Juergen (Diskussion | Beiträge)
Ein Kleriker ist jeder, der mindestens die Diakonensweihe empfangen hat.
Früher begann der Eintritt in den Klerikerstand mit der Tonsur, nach dem neuen CIC mit der Diakonenweihe (vgl. c. 266 §1 CIC; c. 358 CCEO).