Kirchenvater

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Der Begriff Kirchenvater deutet auf die Vatervorstellung und hebt den Aspekt des Bischofs als authentischen Tradenten und Garanten des Glaubens hervor.

Es sind vier Charakteristika, die den Kirchenvater ausmachen:

  • Rechtgläubigkeit der Person (doctrina orthodoxa): verstanden als Lehrgemeinschaft mit der Kirche, nicht als Irrtumslosigkeit in einzelnen theologischen Lehrmeinungen
  • Heiligkeit des Lebens (sanctitas vitae): verstanden im Sinne der alten Kirche durch Anerkennung und Verehrung des Lebens durch das gläubige Volk; nicht im Sinne einer ausdrücklichen Heiligsprechung
  • Anerkennung durch die Kirche (approbatio ecclesiae)
  • (Zugehörigkeit zum Altertum (antiquitas))

Die Begrenzung auf die Antike stammt aus neuerer Zeit. Noch Jean Mabillon (1632-1707) betrachtete Bernhard von Clairvaux als letzten Kirchenvater; Die Sammlung Patrologia Graeca des Jacques-Paul Migne (1800-1875) endet mit Gennadius II. von Konstantinopel (+ nach 1472) und umfasst somit die die gesamten byzantinischen Literatur, während die Patrologia Latina mit Papst Innozenz III. (+1216) endet. Die Begrenzung auf die Antike ist auch heute teilweise umstritten. Traditionelle Handbücher enden in der Regel mit Isidor von Sevilla (+636) im Westen und Johannes von Damaskus (+ um 750) im Osten.

Weblinks

Texte von Kirchenvätern: