Immensa pastorum

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Bulle
Immensa pastorum

unseres Heiligen Vaters
Benedikt XIV.
an die Bischöfe Brasiliens und den König von Portugal und Algarve
über die Rechte der Indianer (vgl. Sklaverei)

20. Dezember 1741

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Utz + Birgitta Gräfin von Galen, Band I, III 6-14, S. 388-397; Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.; Benedikti XIV Pontificis Opt. Max. olim Prosperi Cardinalis De Lambertini Bullarium, Prati 1839 sq., I 123-125)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Einleitung

1 Die unendliche Liebe Jesu Christi, des höchsten Hirten, der gekommen ist und sich selbst geopfert hat für die Erlösung der vielen, auf dass sie das Leben in Fülle hätten, drängt Uns, gerade im Hinblick darauf, dass Wir sein unwürdiger Stellvertreter auf Erden sind, nicht nur für die Christen, sondern für alle Menschen insgesamt eine so große Liebe zu empfinden, dass Wir Unser Leben für sie geben würden. Da Wir aber um der Unserer Schwachheit anvertrauten obersten Leitung der Katholischen Kirche willen an diesen Heiligen Apostolischen Stuhl gebunden sind, und zwar gemäß dem von unseren Vorfahren eingeführten Brauch hier zu Rom, wohin täglich Völker von überallher zusammenströmen, um zweckmäßige und heilsame Hilfsmittel gegen Schwierigkeiten und Schäden, die im christlichen Volke auftreten, zu finden; und da Wir nicht in ferne, weit abgelegene Gegenden reisen können, um Unsere Kräfte in den apostolischen Dienst für das Heil der mit dem kostbaren Blute Jesu Christi erkauften Seelen zu stellen und dort Unser Leben, wie Wir es wünschten, hinzugeben; da Wir andererseits nicht wollen, dass irgendeine Nation unter dem Himmel die Fürsorge, Autorität und Güte dieses Apostolischen Stuhles entbehren muss, so ermahnen Wir aus wachsamer Hirtensorge Euch, Ehrwürdige Brüder, die eben dieser Apostolische Stuhl als Mitarbeiter herangezogen hat, um den Weinberg des Gottes Sabaoth zu pflegen, mit allem Freimut, dass Ihr dem Euch übertragenen Amt mehr und mehr entsprechen und dadurch den Siegeskranz, der für die den gerechten Kampf Kämpfenden im Himmel hinterlegt ist, umso leichter erringen mögt.

Die Bemühungen des Heiligen Stuhls um die Ausbreitung des Glaubens

2 § 1. Ihr wisst, Ehrwürdige Brüder, wie vieIe Anstrengungen, Mühen und Opfer Unsere Vorgänger, die Römischen Päpste, und die katholischen Fürsten, die sich um den christlichen Glauben verdient gemacht, mit' Freuden und Beharrlichkeit auf sich genommen haben, um durch fromme Werke, sei es durch Predigt oder gutes Beispiel, sei es durch Schenkungen, Beistand oder Unterstützung, Menschen, die im Dunkeln wandelten und im Schatten des Todes wohnten, das Licht des wahren Glaubens zu bringen und sie zur Erkenntnis der Wahrheit zu führen. Und mit welchen Geschenken, Wohltaten, Vorzügen und Vorrechten müssen nicht auch heute noch, wie es schon immer geschehen ist, die Ungläubigen überhäuft werden, damit sie, von ihnen angezogen, die katholische Religion annehmen und, in ihr verharrend, durch gute Werke christlicher Frömmigkeit das ewige Heil erlangen.

Weiterbestehen der Sklaverei

3 § 2. Deshalb hat es Unserer Seele den tiefsten Schmerz bereitet, zu hören, dass es nach so vielen Ratschlägen, die diese Unsere Vorgänger, die Römischen Päpste, erteilt haben, nach aIl den Konstitutionen, die sie erlassen haben, wonach den Ungläubigen Hilfe, Beistand und Unterstützung auf jede nur mögliche Weise zu gewähren sei und ihnen kein Unrecht, keine Plage, keine Fessel, keine Knechtschaft, kein Mord zugefügt werden dürften, wofür die schwersten Strafen und kirchlichen Zensuren vorgeschrieben wurden, noch immer, und vor allem in jenen Gegenden Brasiliens, Menschen gibt, die sich zum wahren Glauben bekennen und trotzdem, so als hätten sie den Geist der Liebe, der durch den Heiligen Geist in unsere Herzen ausgegossen wurde, ganz und gar vergessen, es wagen, jene unglücklichen Indianer, die die gebirgigen und rauen Einöden der westlichen, südlichen und anderer Gebiete Brasiliens bewohnen, - und zwar nicht nur diejenigen, die das Licht des Glaubens noch nicht besitzen, sondern auch jene, die durch das heilige Bad der Wiedergeburt gereinigt sind, - zu Knechten zu machen, als Sklaven an andere zu verkaufen oder ihrer Güter zu berauben und sie mit solcher Unmenschlichkeit zu behandeln, dass sie von der Annahme des Glaubens an Christus abgehalten und in ihrem Hass nur umso mehr bestärkt werden.

Appell an den König von Portugal und an die Bischöfe

4 § 3. Da Wir nun diesen Übeln, soweit es Uns mit der Hilfe des Herrn möglich ist, begegnen wollen, haben Wir Uns zunächst an Unseren in Christus geliebten, überaus frommen und um die Ausbreitung des katholischen Glaubens außerordentlich eifrig bemühten Sohn Johannes, den erlauchten König von Portugal und Algarve, gewandt. Er hat aus kindlicher Ergebenheit gegen Uns und diesen Heiligen Stuhl unverzüglich versprochen, allen Beamten und Ministern seines Herrschaftsbereichs zu befehlen, jedweden seiner Untertanen, von dem sie erfahren, dass er die Indianer anders behandelt, als es die Milde der christlichen Liebe vorschreibt, gemäß königlichem Edikt aufs schwerste zu bestrafen.

5 § 4. Nunmehr bitten und ermahnen Wir Euch im Herrn, Geliebte Brüder, dass Ihr es in dieser Angelegenheit nicht an Wachsamkeit, Sorge und Mühe, wie es Euer Amt erfordert, zum Schaden für Euer Ansehen und Eure Würde, ermangeln lasst, dass Ihr vielmehr Euren Eifer mit der Pflichttreue der königlichen Beamten vereinigt und jedermann beweist, dass die Priester als Hirten der Seelen mehr noch als die weltlichen Amtsträger im glühenden Eifer der priesterlichen Liebe den Indianern Beistand leisten und sie zum katholischen Glauben hinführen.

Erneuerung der Maßnahmen gegen die Sklaverei

6 § 5. Des weiteren erneuern und bekräftigen Wir kraft Apostolischer Autorität mit diesem Schreiben den in Form eines Breve gehaltenen Apostolischen Brief Unseres Vorgängers seligen Angedenkens, Papst Pauls III., an den damaligen Kardinal der Heiligen Römischen Kirche und Bischof von Toledo de Tavera vom 28. Mai 1537 wie auch jenen Unseres Vorgängers seligen Angedenkens, Papst Urbans VIII., vom 22. April 1639 an den damaligen Generalkollektor für die der Apostolischen Rechts- und Spolienkammer im Königreich von Portugal und Algarve zustehenden Ansprüche. Zugleich wollen Wir selbst, dem Vorbild Unserer Vorgänger Paul und Urban nachfolgend, der Dreistigkeit jener ruchlosen Menschen Einhalt gebieten, die die genannten Indianer, die eigentlich durch alle erdenklichen Werke der christlichen Liebe und Güte zur Annahme des Glaubens an Christus bewegt werden sollten, durch unmenschliche Taten davon abschrecken. Deshalb beauftragen und ermahnen Wir einen jeden von Euch, Geliebte Brüder, sowie Eure zukünftigen Nachfolger, dass ein jeder von Euch, persönlich oder durch einen oder mehrere andere, aufgrund der erlassenen und öffentlich verkündeten und angeschlagenen Edikte, allen Indianern, sowohl in den Provinzen von Paraguay und Brasilien und am La Plata genannten Fluss als auch in irgendwelchen anderen Gebieten und Orten West- und Südindiens, gegebenenfalls durch wirkungsvolle Verteidigung Beistand leiste, und dass Ihr allen und jeder einzelnen Person, sei sie Laie oder Kleriker, jedweden Standes, Geschlechtes, Ranges, jedweder Stellung oder Würde, auch Personen mit besonderer Auszeichnung, Personen jedweden Ordens, jedweder Kongregation und Gesellschaft, auch der Gesellschaft Jesu, jedweder religiösen Gemeinschaft und Institution, von Mendikanten oder Nicht-Mendikanten, von Mönchen oder Regularen, auch Personen jedweden geistlichen Ritterordens, auch des Johanniterordens, bei Strafe der kraft bestehenden Gesetzes aufgrund der bloßen Tatsache der Zuwiderhandlung zu gewärtigenden Exkommunikation, von der sie, außer in Todesgefahr, nur durch Uns oder den jeweils regierenden Papst und nach vorausgegangener Wiedergutmachung absolviert· werden können, auf das strengste verbietet, es in Zukunft zu wagen oder sich zu erdreisten, die genannten Indianer zu versklaven, zu verkaufen, zu kaufen, zu tauschen oder zu verschenken, von ihren Frauen und Kindern zu trennen, ihrer Sachen und Güter zu berauben, an andere Orte umzusiedeln oder zu verbringen oder in irgendeiner Weise ihrer Freiheit zu berauben und als Sklaven zu halten; denen, die solches tun, Rat, Hilfe, Gunst oder Dienst, unter welchem Vorwand oder welcher Beschönigung auch immer, zu gewähren oder zu erklären oder zu lehren, dass dies erlaubt sei, oder sonstwie hierbei mitzuwirken. Zu diesem Zweck sollt Ihr alle, die dem widersprechen oder sich widersetzen und die irgendeinem unter Euch hierin nicht gehorchen, der Strafe der Exkommunikation hierdurch für verfallen erklären oder durch andere Zensuren und Kirchenstrafen und andere angemessene rechtlich zu verhängende und ipso facto zu inkurrierende Strafen unter Zurückstellung der Berufung in die Schranken weisen, wobei Ihr unter Beachtung der hierzu vorgesehenen rechtlichen Verfahren die Zensuren und Strafen, auch mehrere Male, verschärfen und, wo es nötig sein sollte, sogar die Unterstützung der weltlichen Gewalt anrufen könnt. Wir aber geben einem jeden von Euch und Euren zukünftigen Nachfolgern hierzu volle, umfassende und freie Vollmacht.

Annullierung von allem, was diesem Brief widerspricht

7 § 6. Dem soll nicht entgegenstehen, was von einem Unserer Vorgänger seligen Angedenkens, Papst Bonifaz VIII., über den einen und vom Allgemeinen Konzil über die beiden Lebensstände bestimmt wurde, noch die vom Apostolischen Stuhl oder von Allgemeinen Konzilien, von Provinzkapiteln oder Synoden erlassenen allgemeinen oder speziellen Anordnungen und Verfügungen, noch irgendwelche Gesetze, ob von Städten oder irgendwelchen religiösen oder profanen Orten erlassen, noch überhaupt ganz allgemein jedwede Bestimmung und Gewohnheit, auch wenn sie durch Eid, Apostolische Bestätigung oder irgendeine andere Sicherung bekräftigt wurden, noch auch Privilegien, Indulte und Apostolische Briefe, die im Widerspruch zu dem hier Gesagten erteilt, bekräftigt oder erneuert wurden. All dies insgesamt und jedes einzelne davon, auch wenn es im Detail oder im gesamten Inhalt speziell, juristisch genau, ausdrücklich und individuell, wortwörtlich statt nur durch gleichbedeutende Generalklauseln erwähnt oder in anderer juristisch ausgefeilter Form zum Ausdruck gebracht werden müsste, betrachten Wir dem Inhalt nach als in dem vorliegenden Schreiben vollständig und ausreichend wiedergegeben und enthalten, so als wäre es hier wortwörtlich, ohne Auslassungen und in entsprechend juristischer Form wiedergegeben und einbegriffen. Wir setzen sie daher, da sie sonst noch weiterhin in Kraft bleiben würden, im vorgenannten Sinne eigens und ausdrücklich außer Kraft, ungeachtet dessen, was dem entgegenstehen könnte.

Der juristische Wert der Kopien

8 § 7. Wir bestimmen außerdem, dass den von der Hand eines offiziellen Notars unterschriebenen und mit dem Siegel eines kirchlichen Würdenträgers versehenen Abschriften und gedruckten Exemplaren dieses Briefes vor Gericht und sonstwo die gleiche Beweiskraft zuerkannt werde, wie sie diesem Brief zuerkannt würde, wenn er im Original vorgelegt würde.

Schlusswort und Segen

9 § 8. Bemüht Euch weiter, Ehrwürdige Brüder, aufmerksam über die einem jeden von Euch anvertraute Herde zu wachen, strebt danach, das, wozu Ihr verpflichtet seid, mit Gewissenhaftigkeit, Beflissenheit und Liebe zu erfüllen, und gedenkt im Geiste unaufhörlich der Rechenschaft, die auch Ihr dem höchsten Hirten Jesus Christus, dem ewigen Richter, über seine Schafe ablegen werdet und die Er von Euch auf das genaueste fordern wird. Wir vertrauen darauf, dass ein jeder von Euch jede Mühe und Anstrengung aufwendet, damit dem Werk einer so außerordentlichen Liebe nicht die geschuldete Pflichttreue fehlt. Inzwischen spenden Wir von ganzem Herzen Euch, Ehrwürdige Brüder, für einen glücklichen Ausgang den mit der überreichen Fülle himmlischer Gnadengaben verbundenen Segen.

Gegeben zu Rom bei Santa Maria Maggiore und

gesiegelt mit dem Fischerring am 20. Dezember 1741,
im zweiten Jahr Unseres Pontifikats.

D. Card. Passioneus