Pontifikat Pius' XII.
Papst Pius XII. (1939-1958) |
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(Quelle: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, 13 Jahrgang 1958/59; Zweites Heft, November 1958, S. 57-71; Die Abkürzung "HK" bedeutet Herder-Korrespondenz)
Angesichts der Bedeutung der am 9. Oktober 1958 zu Ende gegangenen Regierung Papst Pius' XII. für Kirche und Welt inmitten einer Zeitenwende größten Ausmaßes kann es nicht Aufgabe dieses Beitrages sein, der notwendigen systematischen Aufarbeitung dieses Pontifikates vorzugreifen. Es handelt sich im folgenden um eine skizzenhafte Darstellung der Tätigkeit Papst Pius' XII. in den verschiedenen Sachgebieten an Hand der wichtigsten päpstlichen Verlautbarungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Lebenslauf Eugenio Pacellis
Eugenio Pacelli wurde am 2. März 1876 in Rom als Sohn des päpstlichen Konsistorialadvokaten Filippo Pacelli geboren. Nach seinen Studien am staatlichen Gymnasium Ennio Quirino Visconti, der Päpstlichen Universität Gregoriana, der Hochschule Sant' Apollinare und der staatlichen Universität Sapienza in Rom, die er mit den Promotionen zum Doktor der Philosophie, der Theologie und beider Rechte abschloss, wurde er am 2. April 1899 durch den Vizegerenten von Rom, Msgr. Francesco Casetta, zum Priester geweiht.
Am 8. Februar 1901 trat er als Apprendista in das päpstliche Staatssekretariat ein, wo er mit Msgr. della Chiesa, dem späteren Papst Benedikt XV., und mit dem späteren Kardinalstaatssekretär Gasparri bekannt wurde. Im Jahre 1904 wurde er als Minutante etatmäßiger Beamter des Staatssekretariates und im Jahre 1909 außerdem Professor an der Accademia dei Nobili Ecclesiastici, die der Ausbildung der kirchlichen Diplomaten dient. Am 7. März 1911 wurde Pacelli zum Substituten der Kongregation für die außerordentlichen Angelegenheiten und am 1. Februar 1914 zu deren Sekretär ernannt. Während seiner Tätigkeit in Rom war er auch unter der Leitung Gasparris an der neuen Kodifizierung des Kirchenrechtes beteiligt, die im Jahre 1917 durch die Promulgation des Codex Iuris Canonici ihren Abschluss fand.
Am 20. April 1917 erhielt er die Ernennung zum Nuntius in Bayern und am 13. Mai 1917 durch die Hand des Papstes die Bischofsweihe als Erzbischof von Sardes. Am 25. Mai 1917 traf er in München ein. Mit seiner Mission war der ausdrückliche Auftrag des Heiligen Vaters verbunden, die deutsche Regierung zur Annahme des päpstlichen Friedensvermittlungsvorschlages zu bewegen. So stand der Beginn seines öffentlichen Wirkens im Dienst des Friedens. Leider scheiterten die Bemühungen, denen er sich vom Juni bis zum September 1917 unterzog, am Widerstand der verantwortlichen deutschen Staatsmänner.
Am 22. Juni 1920 wurde der Nuntius in Bayern zugleich, zum ersten Mal in der Geschichte, bei der Deutschen Reichsregierung in Berlin akkreditiert, wohin er am 18. August 1925 auch seinen Amtssitz verlegte. Zuvor, am 29. März 1924, war das Konkordat mit dem Freistaat Bayern unterzeichnet worden. Am 14. Juni 1929 folgte der Abschluss einer feierlichen Konvention mit Preußen. Als Kardinal Gasparri nach Abschluss der Lateranverträge von seinem Amt zurücktrat, berief Papst Pius XI. den Nuntius in Deutschland am 7. Februar 1930 zu seinem Staatssekretär, nachdem er ihn schon am 16. Dezember 1929 in das Heilige Kollegium aufgenommen hatte. Am 25. März 1930 wurde er Erzpriester der Vatikanischen Basilika und am 1. April 1935 Camerlengo der Römischen Kirche. Während seiner Tätigkeit als Staatssekretär wurden die Konkordate mit Baden, mit Österreich und am 20. Juli 1933 mit dem Deutschen Reich abgeschlossen. Der Kardinalstaatssekretär unternahm in diesen Jahren als Päpstlicher Legatus a latere Reisen nach Frankreich, Ungarn, Nord- und Südamerika.
Am 2. März 1939 wurde Eugenio Pacelli im dritten Wahlgang des Konklaves mit allen außer seiner eigenen Stimme zum Papst gewählt und am 12. März 1939 in St. Peter gekrönt. Er wählte im Andenken an seinen Vorgänger den Namen Pius XII. und den Wahlspruch: Opus iustitiae pax. Der Friede wurde auch zum großen Anliegen seines Pontifikates. Papst Pius XII. regierte 19 Jahre, 7 Monate und 8 Tage. Am 9. Oktober 1958 um 3.52 Uhr rief Gott ihn heim. Die Anteilnahme der Welt am Tode des Papstes war überwältigend. An den Trauerfeierlichkeiten in St. Peter nahmen Sonderbotschafter aus 53 Ländern der Erde teil.
Das Lehramt
Pius XII. hat das oberste Lehramt in verschiedenen Formen ausgeübt: durch autoritative Stellungnahmen zu Fragen der theologischen Wissenschaft; durch Gedenkschriften und Ansprachen aus Anlass wichtiger Jubiläen; durch Worte an die Mitglieder wissenschaftlicher Kongresse und Akademien, vor denen er sich nach den christlichen Lehren und theologischen Grundsätzen zu den Ergebnissen ihrer Wissenschaften äußerte; und schließlich durch Ansprachen an bestimmte Berufsgruppen, denen er die Anwendung der Glaubens- und Sittenlehre auf ihre Lebens- und Berufssituationen aufzeigte. Die erste Gruppe ist die bedeutsamste; in ihr handelt es sich jeweils um aktuelle Probleme, die für das Leben der Kirche von größter Wichtigkeit sind. Die Problemlage selber ist nicht ganz neu, sondern in längerer Entwicklung soweit herangereift, dass eine lehramtliche Klärung oder Wegweisung unerläßlich erschien. Es handelt sich um folgende Schwerpunkte:
1. Die Kirche. Das Vatikanische Konzil hatte in der Kirchenfrage Entscheidendes gesagt, sich aber zu der Lehre über den Sinn und das Wesen der Kirche als Corpus Christi mysticum bewusst nicht geäußert. Gegen Ende der 20er Jahre unseres Jahrhunderts trat diese altchristliche Kirchenauffassung jedoch wieder stark in den Vordergrund. Die theologischen Werke darüber haben im wesentlichen die Schätze wieder sichtbar gemacht, die man lange vergessen hatte; aber manche Fragen blieben noch umstritten. 1943 gab Pius XII. in der Enzyklika Mystici Corporis Antwort auf die Grundfragen: zum Vollbegriff der Kirche gehört ihre sichtbare und ihre unsichtbare Seite. Volles Mitglied der Kirche ist, wer unter der Leitung des sichtbaren Stellvertreters Christi steht und Christus eingegliedert ist. Die Kirche ist also keineswegs in ihrer hierarchischen Leitung allein zu sehen. Die Enzyklika bestimmt die Art der Gemeinschaft mit Christus, der Verbindung der Glieder mit ihrem Haupt, die weder rein physisch noch rein moralisch, sondern einzigartig ist, was wir mystisch nennen. Vom Menschen aus gesehen ist das verwirklicht mit der Einwohnung des Heiligen Geistes, dem Besitz der theologischen Tugenden und der Teilnahme an den Gnadenmitteln der Kirche. Doch darf auch die juridische und soziale Seite der Kirche nicht übersehen werden.
2. Die Heilige Schrift. Seitdem Papst Leo XIII. im Jahre 1893 klare und weitsichtige Richtlinien für das Studium der Heiligen Schrift gegeben hatte, ist von ihm und seinen Nachfolgern in dieser Richtung sehr viel geschehen. Darauf konnte Pius XII. zurückgreifen, als er 1943 in der Enzyklika Divino afflante Spiritu seine Leitsätze über das Studium und den Gebrauch der Bibel entwickelte. Er forderte den Gebrauch des Urtextes und damit notwendigerweise für den Exegeten das Studium der biblischen Sprachen und eine gute Kenntnis der Textkritik. Die Betonung der Bedeutung des Urtextes forderte ein klärendes Wort über den verpflichtenden Wert des tridentinischen Vulgatadekrets. Die Schriftinterpretation hat die doppelte Aufgabe, den Literalsinn herauszuarbeiten und einen gesunden geistlichen Sinn aufzudecken. Um das zu erreichen, ist das Studium der Kirchenväter und der bedeutenden Theologen der Vergangenheit unerlässlich. Eine besondere Aufgabe der heutigen Bibelwissenschaftler ist es, die Eigenart der Hagiographen, die besondere Art der alttestamentlichen und neutestamentlichen Schriften, den Charakter der alten Geschichtsschreibung und die orientalische Archäologie mit einzubeziehen. In Predigt und Unterricht ist ein erweitertes Schriftverständnis notwendig.
Praktische Anwendungen dieser Leitsätze haben wir in der neuen Psalmenübersetzung P. Beas; in dem Schreiben der Bibelkommission an Kardinal Suhard, Erzbischof von Paris, über die Verwendung früherer Dokumente im Pentateuch und über die literarische Eigenart der ersten 11 Kapitel der Genesis; schließlich in der Neuordnung der biblischen Studien in Ordensseminarien.
In den nächsten Jahren entwickelte sich die Bibelwissenschaft so, dass der Papst sich 1950 (in der Enzyklika Humani generis) nochmals veranlaßt sah, und dieses Mal nach Form und Inhalt grundsätzlich, zu Irrtümern in bezug auf Inspiration und Sinn der Schrift Stellung zu nehmen. Er forderte aufs nachdrücklichste die Beachtung des bisherigen kirchlichen Verständnisses als entscheidender Interpretationsquelle.
3. Die Glaubenswissenschaft. In der Enzyklika Humani generis steht die Verlautbarung des Papstes über die Bibelforschung in einem größeren Zusammenhang: hier behandelt Pius XII., in Fortsetzung der Verwerfung des Modernismus durch Pius X., die Gefahren, die heute der theologischen Wissenschaft von den Zeitströmungen des Evolutionismus, des dialektischen Materialismus, des Idealismus und des Existenzialismus erwachsen, wenn der katholische Theologe diesen zu irenisch entgegenkommt. Pius XII. verwirft den dogmatischen Relativismus, der die Glaubenswahrheiten nur in einem approximativen Sinn wahrhaben will und Anspruch auf eine Neuinterpretation im Anschluß an die moderne Philosophie erhebt. Positiv wird der Sinn eines echten theologischen Fortschritts, die Bedeutung der positiven Theologie und der Wert der päpstlichen Verlautbarungen in Glaubensfragen dargelegt. Gegenüber den Irrtümern, die aus einem verfehlten Gebrauch der Vernunft in der Auffassung von der übernatürlichen Ordnung, der Erbsünde und dem Corpus Christi mysticum entstanden sind, wird der Wert der scholastischen Philosophie für das theologische Studium betont.
4. Jesus Christus. Von grundlegender Bedeutung ist die Stellungnahme Pius' XII. zum Gegenstand der Herz Jesu-Verehrung. Die großen Herz-Jesu-Enzykliken Leos XIII. und Pius' X. hatten wohl die bei den Hauptformen der Herz- Jesu-Verehrung (Weihe und Sühne) klar genug herausgestellt, aber der eigentliche Gegenstand der Verehrung war noch umstritten geblieben, und die Frömmigkeitsformen zeigten Auswüchse. Nachdem Pius XII. in der Chalzedon-Gedächtnis-Enzyklika die Lehre von der hypostatischen Union erneut vorgelegt hatte, wies er diese in der Enzyklika Haurietis aquas als die dogmatische Grundlage der Herz- Jesu-Verehrung auf. In dieser handelt es sich letzten Endes um die Verehrung der dreifachen Erlöserliebe Christi: der göttlichen, der menschlich-geistigen und der sensitiven. Die Verehrung des Herzens Jesu ist zugleich die Erfüllung des Gebotes der Gottesliebe. Sie nimmt unter den Andachten der Kirche den ersten Platz ein.
5. Maria. Die Entwicklung der Marienverehrung und der Mariologie seit der Definierung der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis ist von dem Thema beherrscht:
Maria ist die Mutter Gottes und unsere Mutter. Das Vertrauen zur Hilfe der Allerseligsten Jungfrau weckte und förderte die theologische Erörterung über die Teilhabe Mariens an unserer Rechtfertigung und Begnadigung. Während die Gnadenvermittlung Mariens in einem weiten Sinn Allgemeingut des christlichen Glaubens und auch der Theologie wurde, blieb die Frage nach der Stellung Mariens im Heilswirken Christi noch offen und ist auch heute noch nicht nach Inhalt, Grenze und Art gen au bestimmt. Zu der Gnadenvermittlung Mariens nahm Pius XII. bereits in der Enzyklika über die Kirche Stellung. Der Höhepunkt seiner Lehräußerungen überhaupt aber war die Proklamation des Dogmas von der leiblichen Aufnahme der Gottesmutter in den Himmel. Als Nachklang davon ist die Einsetzung des Festes des Königtums Mariens anzusehen. In der Begründung der Lehren werden die dogmatische Tradition und das Harmoniegesetz in neuer Sicht verwertet.
6. Die Liturgie. Nach den Kommuniondekreten Pius' X. und im Fortschreiten der liturgischen Bewegung ist mit der Liturgieenzyklika Mediator Dei eine wichtige Station erreicht. Das Wesen der Liturgie, die Eucharistiefeier, das Stundengebet und das Kirchenjahr, auch die außerliturgische Frömmigkeit werden behandelt. Insbesondere wird die aktive und passive Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer ausdrücklich gelehrt, ihre Teilnahme aber ebenso klar von der Konsekrations- und Opfermacht des geweihten Priesters abgehoben. - Schon vorher hatte der Heilige Vater sich autoritativ über das Wesen, die Materie und die Form des Ordo geäußert und die Spendung der hl. Firmung im Notfalle einem weiteren Kreis von Seelsorgern zuerkannt.
7. Sittenlehre. Die meisten theologisch verwertbaren Verlautbarungen des Papstes gehören in das Gebiet des praktischen christlichen Lebens. Wo die Anwendung der sittlichen Grundsätze schwierig ist oder Grenzsituationen auftreten, ist die sittliche Persönlichkeit immer in etwa gefährdet. Das Charakteristische der Äußerungen Pius' XII. besteht darin, dass er tatsächlich alle Anlässe wahrnahm, welche die allgemeine Zeitsituation, der Wandel der Wertungen auf den verschiedenen Lebensgebieten und die Bedürfnisse einzelner Berufsstände ihm boten. Dabei geht es durchweg um ein Doppeltes, einmal um die möglichst genaue Erfassung des Zeitproblems oder der Zeitsituation selbst, zum zweiten um die moraltheologische Korrektur oder Neuorientierung. Bei letzterem stehen drei Themenreihen im Vordergrund: die Integrität der menschlichen Persönlichkeit; die Gesundheit oder Gesundung von Ehe und Familie; die Grundlagen des Staats- und Völkerlebens.
a) Die innere Integrität der menschlichen Persönlichkeit hat, theologisch gesehen, die Anerkennung des wahren Persönlichkeitsbegriffs, der Menschenwürde und des rechten Verhältnisses von objektivem Gesetz und subjektivem Gewissensurteil zur Voraussetzung. In dieser Richtung liegen weiter die Lehren des Papstes über: die Gewissensbildung der Jugendlichen; die Zusammenhänge von Gewissen, Schuld, Strafe und Entschuldung; in ähnlicher Weise auch die rechten Wertungen der verschiedenen Erziehungsfaktoren und Lebensgegebenheiten wie Zusammenarbeit von Schule und Familie, Erziehung und Sport; Film, Rundfunk und Fernsehen; Mode; Sinngebung der Krankheit. Das Verhältnis von objektivem Gesetz und subjektivem Gewissensurteil wurde durch ein eigenes Dekret des Hl. Offiziums über die Situationsethik in seiner theologischen Bedeutung hervorgehoben.
Die innere Integrität ist auch gemeint, wenn von dem Berufsethos, dem Recht und den Pflichten bestimmter Berufsstände (Ärzte und Hebammen, Psychologen, Juristen usw.) die Rede ist. Hierbei aber geht es auch und im besonderen um die körperliche und seelische Integrität jener Menschen, die im Wirkbereich dieser Berufe stehen, sowie um die Aufgabe und sittliche Begrenztheit der Tätigkeiten selbst.
b) In der Lehre über die Ehe nimmt Pius XII. Stellung zu den heute als dringlich bezeichneten grundsätzlichen Fragen über das Recht auf die Ehe, die Ehezwecke und das Verhältnis von Ehe und Jungfräulichkeit. Nachdem ein bedeutendes Missverständnis der Lehre vom Sinn (ratio) und von den Zwecken (finis) der Ehe mit ihrer Zuordnung zueinander (finis primarius, f. secundarius), wie Papst Pius XI. sie in der Enzyklika Casti connubii gelehrt hatte, weiter um sich griff, folgte ein Dekret des Hl. Offiziums, das keine Zweifel über die Ehezwecke und ihre Stufenfolge mehr übrigließ.
Die Sorge um den Schutz und die Sicherung eines gesunden Ehe- und Familienlebens steht hinter den Mahnungen und Belehrungen über die Erneuerung der Familie, die Segnungen und Sorgen der kinderreichen Familie, über Fruchtbarkeit und Sterilität, den Schutz des ungeborenen Lebens, den Verkehr in empfängnisfreien Tagen und den amplexus reservatus.
c) Die theologischen Grundlagen für ein geordnetes Staats- und Völkerleben und die sozialen Belange eines Volkes sind mit der recht verstandenen Menschenwürde und Freiheit, der Liebe und Gerechtigkeit gegeben. Diese Grundlehren werden angewandt auf das Verhältnis der Völker zueinander, das Verhältnis von Staat und Kirche, das Verhältnis von Staat und innerstaatlichen Gemeinschaften, zumal von Staat und Familie. Als Sonderfragen heben sich ab die Aufgabe des Christen für eine Harmonie in der Welt und die Dienste derer, denen berufsmäßig der Schutz der Staatssicherheit übertragen ist.
Unter diesen Fragen sind zwei besonders zu unterstreichen: Die Friedensfrage als theologische Frage nach den Fundamenten eines gerechten Friedens, den Bedingungen eines gerechten Krieges, der Erlaubtheit oder Unerlaubtheit eines Krieges mit Atomwaffen und chemischen und bakteriologischen Mitteln, schließlich die Frage nach Frieden und Koexistenz. Als zweites muss besonders genannt werden das Dekret des Hl. Offiziums über die Exkommunikation der Kommunisten, was Folgerungen für die Eheschließung nach sich zieht.
8. Das Studium der Pastoraltheologie. Viel ist seit dem Vatikanischen Konzil zur Förderung der theologischen Studien geschehen. In dieser Linie ist es ein bedeutender Schritt, dass Pius XII. mit der Apostolischen Konstitution Sedes Sapientiae das Studium der Ordenstheologen um ein Jahr verlängert hat, das sog. "pastorale Jahr", in dem die bereits Geweihten theoretisch und praktisch in die Fragen der Seelsorge eingeführt werden sollen. Im Vordergrund steht die Einführung in Soziologie, Psychologie und die übrigen pastoralen Fächer. Über einzelne hierher gehörende Fragen hatte Pius XII. sich schon früher geäußert, so über die Notwendigkeit des Studiums der Psyche des Jugendlichen und über den Wert der Jungfräulichkeit im Leben der Kirche.
Ad 1) Enz. Mystici Corporis v. 29.6.1943, AAS, 1943, 193-248.
Ad 2) Enz. Divino afflante spiritu v. 30.9. 1943, AAS, 1943, 297-325; Motuproprio: De novae Psalmorum conversionis latinae usu in persolvendo officio v. 24.3.1945, AAS, 1945, 65-67; Schreiben der Bibelkommission an Kardinal Suhard, Erzbischof von Paris, v. 16.1. 1948, AAS, 1948, 45-48 (HK III / 313-314); Schreiben der Bibelkommission an die Ordensoberen über die biblischen Studien v. 13.5. 1950, AAS, 1950, 495-505 (HK IV / 70-74); Enz. Humani generis v. 12.8.1950, AAS, 1950, 561-578 (HK VII 215-221).
Ad 3) Enz. Humani generis, 1. c.
Ad 4) Chalzedon-Gedächtnis-Enz. Sempiternus rex v. 8.9. 1951, AAS, 1951, 625-644 (HK VI/21-27); Enz. Haurietis aquas v. 15.5.1956, AAS, 1956, 309-353 (HK XI 554-568).
Ad 5) Bulla dogmatica: Munificentissimus deus v. 1. 11. 1950, AAS, 1950, 753-771 (HK VII 118-124); Enz. Fulgens corona v. 8.9.1953, AAS, 1953, 577-592 (HK VllI / 69-74); Enz. Ad caeli Reginam v. 11. 10. 1954, AAS, 1954, 625-640 (HK IX / 115-119).
Ad 6) Enz. Mediator dei v. 20. 11. 1947, AAS, 1947, 521-595 (HK II / 145-155 und 193-209); Dekr. d. Sakramentenkongregation über die Spendung der hl. Firmung v. 14. 9. 1946, AAS, 1946, 349-354 (HK I/298); Const. Apost. Sacramentum Ordinis v. 30. 11. 1947, AAS, 1948, 5-7 (HK II / 214).
Ad 7) Die Verlautbarungen befinden sich fast ausschließlich in den Rundfunkbotschaften und Ansprachen des Papstes. Wir zitieren nur die wichtigsten mit einer Stichwortangabe, und zwar:
Zu a): Persönlichkeit und Psychologie v. 10.4.1958, AAS, 1958, 268-282 (HK XII / 512-518); Menschenwürde, mehrfach und wiederholt, vgl. z. B. AAS, 1951, 214-554; 731; 855; AAS, 1957, 830-836 (HK VI305-306; HK V1494; VI/68-69; VII170-172; XII/59-60); Gewissensbildung der Jugendlichen v. 23. 3. 1952, AAS, 1952, 270-278 (HK VI/ 360-364); Gewissen, Schuld und Strafe, Entschuldung von 5. 12. 1954 und 5. 2. 1955, AAS, 1955, 60-85 (HK IX / 266-276); Schule und Familie v. 5. 1. 1954, AAS, 1954, 50-54; 12. 1. 1954, AAS, 1954, 59-62 (HK VIII / 212-213); Erziehung und Sport v. 8. 11. 1952, AAS, 1952, 868-876 (HK VII / 114- 117); Film, Rundfunk und Fernsehen v. 21. 6. 1955, AAS, 1955, 501-516; 21. 10. 1955, AAS, 1955, 775-780; 29. 10. 1955, AAS, 1955, 816-828; Enz. Miranda prorsus v. 8. 9. 1957, AAS, 1957, 765-805 (HK X / 25-29; HK X / 130-136; HK XI! / 72-83); Mode v. 8. 11. 1957, AAS, 1957, 1011- 1023; Krankheit v. 7. 10. 1957, AAS, 1957, 954-958; Situationsethik, Dekret des Heiligen Offiziums v. 2. 2. 1956, AAS, 1956, 144-145; die Papstansprachen AAS, 1952, 270 ff.; 413 ff.; AAS, 1956, 677 ff. (HK X / 401- 402; VI / 360-364; XI / 68-72);
Berufsethos, Fachrichtungen und Tätigkeiten der Ärzte v. 29. 9. 1949, AAS, 1949, 557-561; v. 7. 4. 1955, AAS, 1955, 275-281; v. 8. 5. 1956; AAS, 1956, 454-459; v. 11. 9. 1956, AAS, 677-686; v. 27. 5. 1958, AAS, 1958, 586, 591 (HK IV / 113-114); insonderheit über Schutz des ungeborenen Lebens und schmerzlose Geburt v. 29. 10. 1951, AAS, 1951, 835-859; v. 8. 1. 1956, AAS, 1956, 82-93 (HK VI/112-119; HK X / 224-228; HK VIl/ 71-76; HK VII / 174-77 [Geburtshelfer, Hebammen]); dann v. 13. 9. 1952, AAS, 1952,779-787 (Histopathologie); v. 8. 10. 1953, AAS, 1953, 673-679 (Amputation); v. 7. 9. 1953, AAS, 1953, 597-607 (Erbforschung); v. 13. 9. 1953, AAS, 1953, 666-671 (Mikrobiologie; eugenische Sterilisation); v. 13. 4. 1953, AAS, 1953, 278-283 (HK VII / 553-557 [Psychotherapie und Psychoanalyse]); v. 30. 9. 1954, AAS, 1954, 587-598 (HK IX / 76-79 [Tätigkeit im Kriege mit modernen Waffen]); v. 19. 5. 1956, AAS, 1956, 567-480 (HK X / 462-465 [Fruchtbarkeit und Sterilität]); v. 24. 2. 1957, AAS, 1957, 129-147 (HK XI / 372-379 [Anästhesie]); v. 8. 9.1957, AAS, 1957, 849-854 [Zahnärzte]; v. 24.11. 1957, AAS, 1957, 1027-1033 (HK XII / 228-230 [Wiederbelebung]); v. 29. 6. 1958, AAS, 1958, 518 [Hals-, Nasen-, Ohrenärzte].
Andere Berufe: v. 3. 10. 1941, AAS, 1941, 420-426 (Advokaten und Prokuratoren der Rota Romana über die Ehe); v. 15. 10. 1954, AAS, 1954, 598-605 (HK IX / 103-105 [Kriminalpolizei]); v. 5. 12. 1954, AAS, 1957, 403-413 (HK IX / 266-270; HK IX / 309-314 [Juristen, Advokaten, Richter]); v. 19. 1. 1958, AAS, 1958, 85-90 (HK XIl / 255-260 [Hausgehilfinnen]); v. 10.4.1958, AAS, 1958, 268-282 (HK XI / 512-518 [Psychologen]); v. 16. 4. 1958, AAS, 1958, 287-291 (Landwirte); v. 17. 2. 1950, AAS, 1950, 251-257 (HK IV / 313-316 [Presse]);
zu b): Das Recht auf die Ehe v. 3. 10. 1941, AAS, 1941, 420-426; die Ehezwecke und ihre Stufenfolge 1) I. C.; 2) Dekr. d. Heiligen Offiziums v. 1. 4. 1944, AAS, 1944, 163; 3) vgl. v. 29.10.1951, AAS, 1951, 835 bis 854 (HK VI / 112-119); Verhältnis von Ehe und Jungfräulichkeit v. 15. 9. 1952, AAS, 1952, 823-826; 9. 10. 1955, AAS, 1955, 725-733; Erneuerung der Familie vgl. AAS, 258-266, 425-431, 480-488 (HK / 1522-525; HK I / 172-75; HK I / 175-78); Kinderreiche Familien v. 29. 1. 1958, AAS, 1958,90-96 (HK XII / 253-254); Fruchtbarkeit und Sterilität v. 19. 5. 1956, AAS, 1956, 467-480 (HK X / 462-465); Lebensrecht des ungeborenen Lebens v. 29. 10. 1951, AAS, 1951, 835-859 (HK VI / 112-119); Lebensrecht der geistig Unmündigen, Dekr. d. Heiligen Offiziums v. 2. 12. 1940, AAS, 1940, 553-554; Verkehr an empfängnisfreien Tagen und Erziehungspflichten der Eltern v. 29. 10. 1951, AAS, 1951, 835-859 (HK VI / 112-119); Amplexus reservatus, Monitum des Heiligen Offiziums v. 30. 6. 1952, AAS, 1952, 546;
zu c): Über Politik und soziale Frage und Caritas vgl. die nachfolgenden Abhandlungen. Hier sei verwiesen auf die Lehren über: die Rechte des Staates, der Familie und des Gewissens in dem Verhältnis der Staaten zueinander, in der Enz. Summi Pontificatus v. 20.10.1939, AAS, 1939, 413 bis 453; cf. auch AAS, 1953, 794-802 (HK VIII / 173-176); die Fundamente eines gerechten Friedens, i. d. Weihnachtsbotschaft 1939, AAS, 1940, 5-13; cf. auch AAS, 1957, 5-22 (HK XII / 175-183); die fünf Punkte über die Ordnung und Befreiung der menschlichen GeseIIschaft, in der Weihnachtsbotschaft 1942, AAS, 1943, 5-24; die gesunde Ordnung einer Demokratie, in der Weihnachtsbotschaft 1944, AAS, 1945, 10-23; das Verhältnis von Staat und Kirche in der Allocutio an die neukreierten Kardinäle v. 20.2.1946, AAS, 1946, 141; cf. auch AAS, 1952,5-15 (HK VII / 166-172); den gerechten Krieg und Krieg mit modernen Waffen, i. d. Ansprache vor dem Ärztekongress am 30.9. 1954, AAS, 1954, 587-598, und i. d. Weihnachtsbotschaft 1955, AAS, 1956, 26-41 (HK IX / 587-598; HK X / 76-79; HK X / 175-181); Frieden und Koexistenz, in der Weihnachtsbotschaft 1954, AAS, 1955, 15-28 (HK IX/ 212-217); die Pflichten der Christen für eine Harmonie in der Welt, in der Weihnachtsbotschaft 1957, AAS, 1958, 5-24 (HK XII / 175-183); das Exkommunikationsdekret des Heiligen Offiziums vom 20.2.1949 und 1. 7.1949, AAS, 1949, 333-334; cf. auch AAS, 1949, 427-429 über die Eheschließung der Kommunisten (HK III / 487; HK IV / 77).
Ad 8) Const. Apost. Sedes Sapientiae v. 31. 5. 1956, AAS, 1956, 354-365 (HK X / 514-519); Enz. Quemadmodum v. 6.1.1946, AAS, 1946, 5-10; Enz. Sacra virginitate v. 25.3. 1954, AAS, 1954, 161-191 (HK VIII / 412 bis 422)
Die liturgische Erneuerung
Das liturgische Leben unserer Zeit hat in Fortführung des großen von Pius X. begonnenen Erneuerungswerkes entscheidende Neuerungen und Regelungen unter dem Pontifikat Pius' XII. erfahren. Von allen kann man sagen, dass sie unter pastoralem Gesichtspunkt getroffen worden sind, die einen in dem Sinne, dass das gläubige Volk ganz allgemein näher an die Schätze der Liturgie heran- oder zurückgeführt werden soll, da die Liturgie die reichste Nahrung des Christen enthält; die anderen als Antwort auf ganz bestimmte konkrete Zeitverhältnisse und Zeitnöte.
Die größte Tat Pius' XII. zur allgemeinen liturgischen Erneuerung ist zweifellos die Wiedereinführung der Feier der Osternacht und die Neuordnung der gesamten Liturgie der Heiligen Woche, denn sie betrifft das zentrale Mysterium des christlichen Lebens. Der liturgischen Erneuerung und Neuerschließung der alten Schätze dienen ebenfalls die Neuübersetzung des Psalters nach dem Urtext; die begonnene Brevier- und Missalereform; die unter diesem Pontifikat zugelassene lebhafte, ja leidenschaftliche Diskussion über die Verwendung der Muttersprache in der Liturgie und die Rolle der lateinischen Kultsprache, die durch die Probleme in den Missionsländern noch an Dringlichkeit gewann. Der Gebrauch der Muttersprache in der Liturgie wurde in mehreren Fällen erweitert. Zu den einschneidenden Neuerungen unter diesem Pontifikat gehört auch die Erlaubnis zu Abendmessen, die ursprünglich zur Abhilfe in ganz bestimmten Schwierigkeiten der Kriegszeit (Verdunkelung, Verbote des Hitler-Regimes usw.) erteilt wurde, sich aber dann als so fruchtbar für den Messbesuch vieler Kategorien von Gläubigen erwies, dass sich die Abendmesse unter bestimmten Bedingungen und Restriktionen seither in vielen Ländern eingebürgert hat, nachdem eine anderthalb Jahrtausende alte Tradition die Messfeier nur mehr am Morgen erlaubt hatte. Mit der Einführung der Abendmesse einerseits und mit mannigfachen modernen Zeitnöten anderseits hängt wiederum die Erleichterung des eucharistischen Nüchternheitsgebotes zusammen. Andere, ebenfalls zur Behebung bestimmter Notstände dienende Neuerungen sind die Erlaubnis oder selbst Pflicht für einfache Priester, die Notfirmung zu erteilen, sowie die Erlaubnis, den Brautsegen außerhalb der Messe zu spenden.
Mit der Dogmenverkündung von der Aufnahme Mariens in den Himmel verbunden war die Schaffung eines neuen Messformulars für das Fest Mariä Himmelfahrt.
Die Förderung des Neuen verlangte als Ausgleich eine vermehrte Sorge um Ehrfurcht und Ordnung im sakralen Raum. Ein Dekret der Ritenkongregation schützte den Ort der Aufstellung des Tabernakels. Der Papst selber veröffentlichte eine große Enzyklika über die Musik im Kirchenraum, die zugleich den altehrwürdigen gregorianischen Gesang und die polyphone Musik schützt und dem Bedürfnis nach Volksgesang entgegenkommt. Eine Instructio des Hl. Offiziums vom 30. Juni 1953 hat Richtlinien gegeben, nach denen sich die künstlerische Ausgestaltung des Gotteshauses zu richten hat. Eine ähnliche Instructio ist kurz vor dem Tod des Papstes am 3. 9. 1958 in bezug auf die Musik im Kirchenraum herausgegeben worden.
Grundlegende Enzykliken über die Rolle und das Wesen der Liturgie:
Mystici Corporis v. 29.6.1943, AAS, 1943, 193-248; Mediator Dei v. 20.11. 1947, AAS, 1947,521-595 (HK II /145-154 u. 193-209).
Osterliturgie. neuer Psalter, Brevier- und Missalereform:
Feier der Gemeinschaftsmesse dem klugen Ermessen des Ordinarius anheimgegeben; Deutsches Hochamt, wo es alter Brauch ist, benignissime toleretur (24. 12. 1943)
Litterae Apostolicae v. 24.3.1945: Einführung des neuen Psalters im Brevier facultative. AAS, 1945, 65·-67
Dekret der Ritenkongregation v. 9.2.1951 De solemni Vigilia Paschali instauranda zur Erneuerung der Osternacht "facultative et ad experimentum", AAS, 1951, 128-137 (HK V / 287f.)
Dekret der Ritenkongregation v. 28.11. 1947 über den Gebrauch der französischen Sprache bei der Sakramentenspendung (Taufe, Letzte Ölung, Trauung und Beerdigung), AAS, 1947, 5-7 (HK II / 214)
Neues Rituale für die deutschen Diözesen v. 4.1.1949 mit erweiterter Verwendung der Muttersprache von Pius XII. approbiert (HK IV / 338-339)
Die Propagandakongregation wünscht im Dezember 1952 Beschleunigung approbierter Übersetzungen des Rituale in Eingeborenensprachen für Kamerun (HK VII / 101-102)
Dekret der Ritenkongregation v. 16.11.1955 über die liturgische Neuordnung der Karwoche nebst Instructio zu deren Durchführung, AAS, 1955, 130-137 (HK X/187-191)
Ausführungsbestimmungen der Ritenkongregation v. 15.3.1956 zu dem Dekret über die Neuordnung der Karwoche, AAS, 1956, 153-154 (HK XI / 306)
Ergänzungen dazu v. 23.2.1957 (HK XI / 306)
Die kleine Brevier- und Missale-Reform v. 23.3.1955, AAS, 1955, 218 bis 224 (HK IX/393-395).
Die neuen Messformulare:
Einführung des Commune unius aut plurium Pontificum in Missale und Brevier v. 9. 1. 1942, AAS, 1942, 105-110
Dekret der Ritenkongregation über die Einführung eines neuen Messformulars für Mariä Himmelfahrt v. 30. 10. 1950, AAS 1950, 795 (HK V / 110)
Messformular für das Fest des Unbefleckten Herzens Mariä v. 4. 5. 1944, AAS, 1944, 44
Epistula ad Cardinalem Micara v. 28.11. 1954 über die jährliche Erneuerung der Weihe des Menschengeschlechtes an das Unbefleckte Herz Mariens am Fest des Königtums Mariens am 31. Mai, AAS, 1954, 708-711.
Abendmessen und eucharistische Nüchternheit:
Motu Proprio v. 1. 12. 1940: Wegen der Verdunklungsvorschriften in verschiedenen Ländern wird die Feier der weihnachtlichen Mitternachtsmesse schon am Vorabend gestattet. Kommunionempfang bei vierstündiger Nüchternheit, AAS, 1941, 516
Es folgen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Erleichterungen und Fixierungen für die Feier der Abendmessen, um den Kriegsverhältnissen Rechnung zu tragen.
Reskript des Heiligen Offiziums v. 25.6.1949: Einschränkung der Erleichterungen des Nüchternheitsgebots auf bestimmte Gruppen, AAS, 1949, 31-33.
Apostolische Konstitution Christus Dominus v. 6.1.1953 über die Nüchternheit beim Empfang der Kommunion. Mit einer Unterweisung des Heiligen Offiziums. In der gleichen Konstitution wird den Ordinarien erlaubt, Abendmessen zu gestatten, wenn die Verhältnisse es dringend fordern, AAS, 1953, 15-24 (HK VII / 217-222)
Motu Proprio v. 19.3.1957 über die eucharistische Nüchternheit. Von den Erleichterungen soll nicht ohne dringenden Grund Gebrauch gemacht werden
Reskript der Ritenkongregation v. 16.7.1942, wodurch die Spendung des Brautsegens außerhalb der Messe gestattet wird
Spendung der Notfirmung generell allen Priestern gestattet, v. 17. 9. 1946, AAS, 1946, 349-354 (HK I / 298-299).
Zur Ordnung im Gotteshaus:
Instructio über die sakrale Kunst v. 30.6.1952, AAS, 1952, 542-546 (HK VI / 580-581)
Enzyklika Musicae sacrae disciplina v. 24.12.1955, AAS, 1956, 5-25 (HK X / 417-427)
Dekret der Ritenkongregation v. 1. 6. 1957 über Tabernakel und Aufbewahrung der Eucharistie. Der Tabernakel muss auf dem Hauptaltar sein, AAS, 1957, 425 (HK X / 554)
Instructio v. 3.9.1958 über die hl. Musik und Liturgie im Geiste der Enzykliken Pius' XII. Musicae sacrae disciplina und Mediator Dei.
Allgemein:
Fastenansprache v. 23.3. 1949 an den Klerus von Rom über die Bedeutung der Liturgie für die Gläubigen (HK III / 354-355)
Der erste Weltkongress für Liturgie und Pastoral vom 18. bis 21. September 1957 in Assisi hat die Bedeutung aller bisherigen Maßnahmen Pius' XII. auf liturgischem Gebiet herausgestellt (vgl. HK XI / 136-144).
Der Ruf zur Heiligkeit
Während die allgemeine Pastoral Pius' XII. sich um die Bewahrung der Natur des Menschen sorgte, war die innerste Idee seines pastoralen Pontifikates die planvolle Erweckung eines christlichen Heroismus, der bereit ist, auf die Mittelmäßigkeit zu verzichten (1). Um der "ins Heidentum zurückgefallenen Welt" (2) und ihrem "antichristlichen Hedonismus" (3), der auch die Christen befallen hat, wirksam begegnen zu können, forderte er die Heiligkeit aller Stände. Dabei leiteten ihn die klassischen Motive der Christusförmigkeit: Matth. 20, 28 (Mark. 10, 45) (4), ganz besonders Gal. 2, 19-20 (5) und Phil. 2, 5 f. mit Kol. 1,24. Alle Christen sollen als Glieder des Leibes Christi in sein Opfer eintreten und vollenden, was noch fehlt am Leiden Christi (6), alle sollen das liturgische Opfer im Leben nachvollziehen (7) und so, wie Christus sein Leben für uns hingegeben hat, ihr Leben für die Brüder hingeben (8). Alle Christen sind zur Vollkommenheit berufen, das ist ihre normale Disposition (9), jeder einzelne muss beitragen zum Erlösungswerk Gottes (10), denn "wir brauchen Heilige in der Welt, gerade heute eine große Zahl heiliger Laien" (11), Daher sollen die Gläubigen mit den Priestern "die hl. Eucharistie zum Mittelpunkt ihres Lebens machen" (12), nur sie kann ein Gemeinschaftsleben begründen, das dem Leibe Christi würdig ist, "ein Leben verborgen mit Christus in Gott" (13). Diese Gedanken, schon in Mystici corporis vorbereitet, verdichten sich besonders in Mediator dei und Haurietis aquas (HerzJesu-Verehrung). Von hier strahlen sie in Anrufen an alle Stände der Kirche aus.
1. Den Bischöfen werden der hl. Bonifatius, der hl. Papst Gregor VII. und ganz besonders der hl. Papst Pius X. als Vorbilder des Guten Hirten hingestellt: sie sollen ihr Leben hingeben für die Größe der Kirche, Treue zum Heiligen Stuhl bewahren, vor allem in der Verfolgung, sich der Brüder erbarmen, wachsam die geistige Ansteckung durch Neuerungen der Lehre in erster Linie bei Priestern und Theologen bekämpfen, das volle Lehramt der Kirche auch über alle sittlichen Fragen des Lebens wahrnehmen, z. B. über die Grenzen der Staatsgewalt, in den Gläubigen einen unersättlichen Hunger nach Christus erwecken und sie in der wahren Freiheit erhalten, damit sie nicht Knechte der Sünde werden. Sie sollen aber keine Last für die Herde sein, sondern sie zum Wachsen in der Gnade führen.
2. Besonders sorgte sich Pius XII. um die Heiligkeit der Priester, denen schon Mediator Dei einschärft, lebendiges Abbild der Liebe Christi und seines Opfers zu sein: "Das Kreuz bleibt das Werkzeug unseres Heils" (14), nicht die "Häresie der Aktion" (15), eines Tuns, das nicht aus der Gnade lebt. In Worten des hl. Ignatius von Antiochien mahnt Menti nostrae über die Förderung der Heiligkeit des Priestertums zur Fügsamkeit gegenüber dem Bischof, so wie Christus dem Vater gehorchte, zur Treue gegenüber der Lehre der Kirche und zur rechten Predigt des Wortes Gottes, die keine falsche Anpassung an den Zeitgeist erlaubt, sondern "Jesus als lebendige Wirklichkeit" vermitteln muss (16). Angesichts der Angst vor neuen Weltkatastrophen sollen die Priester den Mut haben, den Gläubigen Heiligkeit als Ziel aufzustellen.
3. Zur Ergänzung fordert Pius XII. "eine wahrhaft christliche Wertschätzung der Jungfräulichkeit", die, um Gottes willen als freies Opfer gelebt, als "vita crucifixa" größer ist als die Ehe, obwohl sie kein Sakrament ist. Ihre Fruchtbarkeit liegt im Erwecken eines apostolischen Geistes und in der Fürbitte. Obwohl allen Gläubigen zur Vollkommenheit geraten ist, lebt dieses Streben sicherer in den kanonischen Ständen der Vollkommenheit. Deshalb ermöglicht die Konstitution Provida mater über die Weltlichen Institute diesen Weg auch Laien in der Welt.
a) Mehrfach ermahnte Pius XII. die Oberen der männlichen Orden, sich in der äußeren Form der modernen Zeit anzupassen, aber sich aus dem Geist des Ordensstifters zu erneuern. Dazu gehört ein Ernstnehmen des Gehorsams, doch er darf nicht die Menschenwürde beeinträchtigen oder zum Infantilismus führen. Die Evangelischen Räte sind genau zu befolgen und nicht durch Existentialismus abzuschwächen. An den kontemplativen Orden ist festzuhalten, denn aus ihrer Glut schöpft der mystische Leib Christi Kraft.
b) Für die Erneuerung der weiblichen Orden, des "edelsten Teils der Herde Christi", mit neuen Statuten sorgte die Enzyklika Sponsa christi. Auch sie hält unerschütterlich an den kontemplativen Orden fest, fordert aber vernünftige Modernisierung der übrigen Orden gemäß dem sozialen Sinn der Laien und Zusammenlegungen nicht lebensfähiger Klöster. Auch die Erziehungsarbeit hat sich den berechtigten Forderungen der Zeit anzupassen.
4. Die strengen Forderungen an Priester und Religiosen haben noch den besonderen Sinn, den Laien Vorbilder christlicher Vollkommenheit zu geben. Im Mittelpunkt des Heiligkeitsstrebens der Laien steht die unerbittliche Gewissensschärfung für die Heiligkeit der Ehe mit nachdrücklichster Betonung des finis primarius und der Enthaltsamkeit bei Schwierigkeiten, die Pius XII. die einzige sittliche Lösung nennt, während die Situationsethik dem Kreuz ausweicht. Ferner bemühte er sich um die Erneuerung des christlichen Standes der Witwen. Für die allgemeine Laienaszese gilt, dass sie nicht nur individualistische Frömmigkeit pflegen, sondern durch das sakramentale Leben in der brüderlichen Gemeinschaft des mystischen Leibes Christi und Apostolatsmethoden im Team für die großen Aufgaben der Kirchen leben soll.
(1) An die Neuvermählten v. 2. und 13.8.1941; an die Fastenprediger Roms v. 23.2.1944, AAS, 1944, 69-87; an die Jugendpfarrer der Katholischen Aktion v. 9.9.1953, AAS, 1953, 607-611 (HK VIlI / 7) -
(2) An die Fastenprediger Roms v. 10.3.1955, AAS, 1955, 212-217 (HK IX/315)
(3) An die Hebammen v. 29.10.1951, AAS, 1951, 835-854 (HK IX/315) -
(4) Adhortatio Menti nostrae v. 23,9.1950, AAS, 1950, 657-702 (HK V/62 und 130) -
(5) Enz. Mystici Corporis v. 29.6.1943, AAS, 1943, 193-248; Enz. Mediator dei v. 20.11. 1947, AAS, 1947, 521-595 (HK II/145 und 193); Adhortatio Menti Nostrae (a. a. O.); an die Ordensoberen v. 8. 12. 1950, AAS, 1951, 26-36 (HK V/191) -
(6) Enz. Mystici corporis (a. a. O.); Ap. Konst. Sponsa christi v. 21. 11. 1950, AAS, 1951, 5-24 (HK V/253) -
(7) Mediator dei (a. a. O.) .Menti nostrae (a. a. O.) -
(8) Enz. Haurietis aquas v. 15.5.1956, AAS, 1956, 309-353 (HK X/554) -
(9) An die Ordensoberen v.9.12.1957 (HKXII/207)-
(10) An die Gläubigen Roms v. 10.2.1952,AAS, 1952, 158-160 (HK VI/267)
(11) An die Fastenprediger Roms v. 19.2.1958, AAS, 1958, 161-169 (HK XIII320) -
(12) Allgemeine Gebetsmeinungen für November 1956 und Mai 1956 -
(13) Rundfunkrede über Pius X. v. 29.5.1954, AAS, 1954, 307-313; (HK VII/267) -
(14) An Kardinal Feltin v. 25.3.1957, AAS, 1957, 272-275 (HK XII351) -
(15) Adhortatio Menti nostrae (a. a. O.) - "An die Fastenprediger Roms, März 1954 (HK VIII/323).
Ad 1) Rundbrief Ecclesiae fastos v. 5.6.1954, AAS, 1954, 337-356 (HK VIII/506); Rundfunkrede über Pius X. (a. a. O.); Ansprache an die Bischöfe v. 31. 5.1954, AAS, 1954, 313-316 (HK VIII/467); Brief an die Bischöfe und Gläubigen Osteuropas v. 29.6.1956, AAS, 1956, 549-554 (HK XI/6); Mediator dei (a. a. O.)
Ad 2) Mediator dei (a. a. O.); Menti nostrae (a. a. O.); An die Fastenprediger Roms v. 19.2.1958 (a. a. O.); An die VI. nationale Woche für zeitgemäße Seelsorge in Rom v. 14.9.1956, AAS, 1956, 699-709 (HK XI/68)
Ad 3) Enz. Sacra virginitas v. 25.3.1954, AAS, 1954, 161-191 (HK VIII/412); An die Ordensoberen v. 9.12.1957 (a. a. O.); Apost. Konstitution Provida mater v. 2.2.1947, AAS, 1947, 114-124 (HK I/423); Sponsa christi (a. a. O.); An die weiblichen Erzieherorden v. 14.9.1951, AAS, 1951, 738-744 (HK VI/69)
Ad 4) Dekret des Heiligen Offiziums v. 1. 4. 1944, AAS, 1944, 103; An die Hebammen (a. a. O.) und an die Ärzte v. 29.9.1949, AAS, 1949, 557 bis 561; über den christlichen Witwenstand v. 16.9.1957, AAS, 1957, 898 bis 904 (HK XII/371).
Die Regierung der Kirche
Das Lehramt und das Hirtenamt, und wiederum die Jurisdiktion und die Seelsorge sind schon der Sache nach nicht adäquat zu trennen. Sie sind es um so weniger, als der Primat der Seelsorge im Herzen dieses Papstes alles andere überwog. Die Sorge um die Seelen in einer Zeit größter Umwälzungen, die immerfort Anpassungen des kirchlichen Lebens an die Verhältnisse verlangte, hat ihn genötigt, manche Regierungsakte vorzunehmen, die man von einem so sehr in der römischen und kurialen Tradition verwurzelten Papst im voraus nicht erwartet hätte. Doch verband sich in ihm mit der Liebe zur kirchlichen Überlieferung eine weltweite persönliche Erfahrung und ein die Gegenwart überschauender Horizont. Wir würdigen in diesem Abschnitt diejenigen bedeutsamen Akte seiner Regierung, von denen an anderer Stelle nicht die Rede ist.
1. Zu den erhabensten Äußerungen der päpstlichen Hirtengewalt gehört die Vollmacht, Heilige zu kanonisieren.
Papst Pius XII. hat die folgenden Seligen heiliggesprochen:
1. Maria Pelletier, 2. Gemma Galgani (2.5.1940), 3. Maria Margarete von Arpad (19.11. 1943), 4. Franziska Cabrini (7.7.1946),5. Nikolaus von der Flüe (15. 5. 1947), 6. Johannes de Britto (22.6.1947), 7. Bernardinus Realino, 8. Joseph Cafasso (22.6.1947), 9. Michael Garicoïts, 10. Elisabeth Bichier des Ages (6.7. 1947), 11. Ludwig Grignion de Montfort (20.7.1947),12. Katharina Labouré (27. 7.1947),13. Johanna de Lestonnac (15.5. 1949), 14. Maria Josepha Rossello (12.6.1949), 15. Maria Wilhelma de Rodat (23.4.1950), 16. Antonius M. Claret (7.5.1950), 17. Bartholomaea Capitanio, 18. Katharina Vicenta Gerosa (18.5.1950),19. Johanna von Valois, Königin von Frankreich (28. 5. 1950), 20. Vinzenz M. Strambi (11. 6. 1950), 21. Maria Goretti (24.6.1950), 22. Maria Anna de Paredes (9. 7. 1950), 23. Aemilia de Vialar, 24. Maria Mazzarello (24.6.1951), 25. Antonius M. Gianelli, 26. Franz X. M. Bianchi, 27. Ignatius von Laconi (21. 10. 1951), 28. Pius X., Papst (29.5. 1954), 29. Petrus Chanel, 30. Gasparro dei Buffalo, 31. Joseph Pignatelli, 32. Domenico Savio, 33. Maria de Rosa (12.6.1954).
2. Die päpstliche Jurisdiktion vollzieht sich auf höchster Ebene durch die Kreation von Kardinälen und ihre Berufung in die obersten Kirchenämter. Das Amt des Staatssekretärs übertrug Papst Pius XII. zunächst dem Kardinal Maglione. Nach dessen Tod wurde es nicht mehr besetzt. Der Heilige Vater führte seine Geschäfte persönlich mit Hilfe des Sekretärs der Kongregation für die außerordentlichen Angelegenheiten der Kirche, Msgr. Tardini, des Unterstaatssekretärs Montini, die beide, nachdem sie die Erhebung zu Kardinälen abgelehnt hatten, durch die neugeschaffene Stellung von Prosekretären im Rang erhöht wurden, und des Unterstaatssekretärs Dell'Acqua. Auch das Amt des Camerlengo der Römischen Kirche verwaiste im Laufe des Pontifikates.
Seine Absichten bezüglich der Zusammensetzung des Heiligen Kollegiums bekundete Papst Pius XII. in seiner Weihnachtsansprache 1945. Er wolle, so sagte er, im Heiligen Kollegium "ein lebendiges Abbild der Universalität der Kirche" schaffen und in ihm "die größtmögliche Zahl von Rassen und Völkern vertreten sehen". Der Papst kreierte dann im Konsistorium von 18. 2. 1946 folgende Kardinäle:
1. Grégoire Pierre XV. Agagianian, Armenischer Patriarch von Cilicien,
2. John Glennon, Erzbischof von St. Louis,
3. Benedetto Aloisi Masella, Nuntius in Brasilien,
4. Clemente Micara, Nuntius in Belgien,
5. Adam Stefan Sapieha, Erzbischof von Krakau,
6. Edward Mooney, Erzbischof von Detroit,
7. Jules Saliége, Erzbischof von Toulouse,
8. James Charles McGuigan, Erzbischof von Toronto,
9. Samuel Alphonsus Stritch, Erzbischof von Chikago,
10. Agostino Parrado y Garda, Erzbischof von Granada,
11. Clément Émile Roques, Erzbischof von Rennes,
12. Johannes de Jong, Erzbischof von Utrecht,
13. Carlos Carmelo de Vasconcellos Motta, Erzbischof von São Paolo,
14. Pierre Petit de Julleville, Erzbischof von Rouen,
15. Norman Thomas Gilroy, Erzbischof von Sidney,
16. Francis SpeIlman, Erzbischof von New York,
17. José Mafia Caro Rodriguez, Erzbischof von Santiago de Chile,
18. Teódosio Clemente de Gouveia, Erzbischof von Lourenço Marques,
19. J aime de Barros Câmara, Erzbischof von Rio de Janeiro,
20. Enrique Pla y Deniel, Erzbischof von Toledo und Primas von Spanien,
21. Manuel Arteaga y Betancourt, Erzbischof von Havanna,
22. Joseph Frings, Erzbischof von Köln,
23. Juan Gualberto Guevara, Erzbischof von Lima,
24. Bernard Griffin, Erzbischof von Westminster,
25. Manue! Arce y Ochotorena, Erzbischof von Tarragona,
26. József Mindszenty, Erzbischof von Gran und Primas von Ungarn,
27. Ernesto Ruffini, Erzbischof von Palermo,
28. Konrad Graf von Preysing, Bischof von Berlin,
29. Clemens August Graf von Galen, Bischof von Münster,
30. Antonio Caggiano, Bischof von Rosario,
31. Thomas Tien Ken-sin, Apostolischer Vikar von Tsingtau,
32. Giuseppe Bruno, Sekretär der Konzilskongregation.
Im Konsistorium vom 12. Januar 1953 kreierte der Papst ferner:
1. Celso Costantini, Sekretär der Kongregation De Propaganda Fide,
2. Augusto Álvaro da Silva, Erzbischof von São Salvador da Bahia,
3. Gaetano Cicognani, Nuntius in Spanien,
4. Angelo Giuseppe Roncalli, Nuntius in Frankreich,
5. Valerio Valeri, Assessor der Kongregation für die Orientalische Kirche,
6. Pietro Ciriaci, Nuntius in Portugal,
7. Francesco Borgongini Duca, Nuntius in Italien,
8. Maurice FeItin, Erzbischof von Paris,
9. Marcello Mimmi, Erzbischof von Neapel,
10. Carlos María de la Torre, Erzbischof von Quito,
11. Alojzije Stepinac, Erzbischof von Agram,
12. Georges Grente, Erzbischof, Bischof von Le Mans,
13. Giuseppe Siri, Erzbischof von Genua,
14. Jolm D'Alton, Erzbischof von Armagh,
15. James Francis L. McIntyre, Erzbischof von Los Angeles,
16. Giacomo Lercaro, Erzbischof von Bologna,
17. Stefan Wyszynski, Erzbischof von Gnescn und Warschau, Primas von Polen,
18. Benjamin de Arriba y Castro, Erzbischof von Tarragona,
19. Fernando Quiroga y Palacios, Erzbischof von Santiago de Compostela,
20. Paul Emile Leger, Erzbischof von Montreal,
21. Crisanto Luque, Erzbischof von Bogotá,
22. Valerian Gracias, Erzbischof von Bombay,
23. Joseph Wendel, Erzbischof von München und Freising,
24. Alfredo Ottaviani, Assessor des Heiligen Offiziums.
Die vornehmste Obliegenheit des Heiligen Kollegiums, den Papst zu wählen, wurde in der Konstitution De sede vacante am 8. 12. 1945 von neuem geregelt. Um die absolute Geheimhaltung der Stimmabgabe zu gewährleisten, wurde die für die Papstwahl erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln um eine Stimme erhöht, so dass sich nun die Prüfung der abgegebenen Stimmen vereinfacht. Eine Anordnung über die Vereinfachung der Kleidung der Kardinäle vom 30. 11. 1952 und der Bischöfe vom 4. 12. 1952 hatte nach Absicht des Heiligen Vaters den Sinn, das Zeremoniell der Kirche zeitgemäß zu vereinfachen, wie er denn auch gewisse Vorschriften des vatikanischen Protokolls vereinfachte. Aus demselben Grunde verbot er den Bischöfen die Führung von Adelstiteln durch Dekret der Konsistorialkongregation vom 12. 5. 1951.
Für die Ausübung des bischöflichen Amtes gab der Papst wichtige Direktiven in seinen Ansprachen an die Bischöfe aus Anlass der Heiligsprechung Pius' X. und der Verkündigung des Festes Maria Königin. Gegenüber dem bisweilen erhobenen Vorwurf eines allzu starken Zentralismus sagte er: "Die Verbindung und der sachgemäße Austausch mit dem Heiligen Stuhl haben ihren Ursprung nicht in der Sucht, alles zu konzentrieren und gleichzuschalten, sondern im göttlichen Recht und in der Eigenart der Verfassung der Kirche." Um der Einheit willen ermahnte er die Bischöfe auch zu ständiger Fühlungnahme untereinander und zu gemeinsamen Konferenzen. Er wandte sich hier auch gegen die Tendenz, den Umfang des Hirtenamtes zugunsten der sog. Mündigkeit der Laien auf das rein religiöse Gebiet zu beschränken. Die Bischöfe sollen sich für den Gesamtbereich des Naturrechts verantwortlich fühlen. Der Kontakt zwischen dem Papst und den Bischöfen vollzieht sich naturgemäß vor allem im persönlichen Schriftwechsel und den Besuchen ad limina unter Ausschluss der Öffentlichkeit, selbst der Acta Apostolicae Sedis. Doch zeigte der Papst seine Sorge um diesen Kontakt auch öffentlich in überaus zahlreichen Briefen an den Episkopat einzelner Länder, die sich überwiegend mit religiösen Anliegen beschäftigen, die ein ganzes Land angehen. Die Acta enthalten solche Briefe an die Bischöfe Italiens, der Schweiz, Frankreichs, Belgiens, Spaniens, Deutschlands, der Niederlande, der Vereinigten Staaten, Brasiliens, Boliviens, Indiens und Japans und der Länder hinter dem Eisernen Vorhang.
3. Wenn bisher und in diesem Abschnitt durchgehend von administrativen und gesetzgeberischen Akten des Pontifex die Rede ist, darf man nicht vergessen, zu erwähnen, worin der Papst die Funktion des Kirchenrechts erblickte. In seiner Rede an die Rota sagte er 1944: "Der Jurist zeigt sich gewöhnlich instinktiv dem Gedanken und dem Zweck der Sorge um die Seele fremd. Er tritt für die reinliche Scheidung zwischen den beiden Fora ein ... Wenn die einseitige richterliche Tätigkeit in sich immer die Gefahr eines übertriebenen Formalismus birgt, ist die Sorge um die Seelen ein Gegengewicht. Sie hält im Gewissen den Grundsatz wach: ,Leges propter homines, et non propter leges.'"
In dieser Sorge um die Seelen gibt es im Pontifikat Pius' XII. gewisse Schwerpunkte, die auch in seiner Gesetzgebung Ausdruck finden. Wir nennen:
a) seine Sorge um die Emanzipation der Missionsländer, die in der Errichtung ordentlicher Bistümer in China, Brit.- West- und Ostafrika, Formosa, Dänemark, Norwegen, Süd-Rhodesien, Südafrika, Burma, Finnland, Französisch-Afrika Jamaika, Brit.- und Franz.-Guayana und Marokko zum Ausdruck kommt.
b) Die Sorge des Papstes galt ferner der Reinheit der Lehre. Sie wird in der Enzyklika Humani generis am offensichtlichsten. Im Hinblick darauf überrascht es nicht, dass der Heilige Vater zweimal, am 29. 3. 1941 und am 17. 4. 1943, durch Dekrete des Heiligen Offiziums das Bücherverbot und seine Handhabung einschärfte. Von seinen Lehrentscheidungen seien genannt: das Verbot der direkten Sterilisation vom 24. 2. 1940, der Tötung Geisteskranker am 2. 12. 1940, die Entscheidung über den finis primarius matrimonii vom 1. 4. 1944, die Warnung vor der Rotary-Bewegung vom 11. 1. 1951, die Instruktionen des Heiligen Offiziums zur Frage der ökumenischen Bewegung vom 20. 12. 1949 und zur Frage der Situationsethik am 2. 2. 1956, und endlich verschiedene Weisungen zur Auslegung der Heiligen Schrift.
c) Oft und mit besonderem Nachdruck in den Ansprachen an die römischen Fastenprediger hat der Heilige Vater darauf hingewiesen, dass die Sakramente die Quelle unserer Heiligung sind. Deshalb gehören seine Anordnungen, die den Besuch der Heiligen Messe und den Empfang der Kommunion erleichtern, sicher zu den wichtigsten Akten seiner Gesetzgebung. Sie sind an anderer Stelle nachgewiesen. Die Spendung des Firmsakramentes durch Priester regelte ein Dekret vom 14. 9. 1946. Doch war der Heilige Vater auch um die Ehrfurcht vor den Sakramenten besorgt. Das zeigt die Instruktion über das Brautexamen vom 29. 6. 1941, die Warnung vor leichtfertiger Handhabung der Generalabsolution vom 25. 3. 1944 und die Instruktion über das altare portabile vom 1. 10. 1949.
d) Als die Pönitentiarie am 15.6.1939 bekannt gab, dass der Päpstliche Segen hinfort auch am Radio empfangen werden kann, fügte sie hinzu: Der Papst "hat den dringenden Wunsch, dass die Fortschritte der Wissenschaft dem Seelenheil dienstbar gemacht werden". Dem Film, dem Funk und dem Fernsehen galt das höchste Wohlwollen des Papstes, aber auch seine Sorge, die zwar nicht in formalen Gesetzen, doch in verschiedenen hirtenamtlichen Weisungen Ausdruck fand.
Dokumente: Dekret S. Poen. Ap. de benedictione papali v. 15. 6. 1939, AAS, 1939, 277; Dekret S. Off. de sterilizatione directa v. 24.2.1940, AAS, 1940, 73; Dekret S. Off. de direct. insontium occisione v. 2.12.1940, AAS, 1940,553; Monitum S. Off. de praevia librorum censura v. 29.3.1941, AAS, 1941, 121; Declartio S. Off. de prohibitione librorum v. 17.4.1943, AAS, 1943, 144; Instructio S. Poen. circa sacr. absol. gen. modo v. 25.3.1944, AAS, 1944, 155; Dekret S. Off. de finibus matrimonii v. 1. 4. 1944, AAS, 1944, 103; Allocutio ad R. Prael. S. Rotae v. 2. 10. 1944, AAS, 1944, 281; Instructio pastoralis ad parochos et concionatores Urbis v. 28.2.1945, AAS, 1945, 33; Constitutio Apostolica De sede vacante v. 8.12.1945, AAS, 1946, 65; Allocutio in vigilia Natalis D. N. J. Ch. v. 24.12.1945, AAS, 1946, 15; Consistorium secreturn v. 18.2.1946, AAS, 1946, 103; Dekret S. Cong. de disco Sacr. V. 14.9.1946, AAS, 1946, 349; Instructio S. Cong. de disco Sacr. v. 1. 10. 1949, AAS, 1949, 493); Instructio S. Off. de motione Oecurnenica vom 20. 12. 1949, AAS, 1950, 142 (HK IV/318); Instructio P. Comm. de Re Biblica V. 13.5.1950, AAS, 1950, 495; Dekret S. Off. de adscriptione Ass. Rotary v. 11. 1. 1951, AAS, 1951, 91; Dekret S. Cong. Cons. de vetito nobil. tit. v. 12.5.1951, AAS, 1951, 480; Motu proprio Valde solliciti de S. R. E. Card. habitu v. 30. 11. 1952, AAS, 1952, 849 (HK VII/150); Responsum S. Congr. Rit. de habitu Eppum. v. 4.12.1952, AAS, 1952, 888; Consistorium secretum v. 12.1. 1953, AAS, 1953, 69); Allocutio ad E. S. R. E. Cardinales ect. V. 31. 5. 1954, AAS, 1954, 313; Allocutio ad E. S. R. E. Cardinales V. 2.11. 1954, AAS, 1954, 666; Instructio S. Off. de ethica situationis v. 2.2.1956, AAS, 1956, 144 (HK X/401); Film, Rundfunk und Fernsehen v. 21. 6.1955, AAS, 1955, 501-516; 21. 10. 1955, AAS, 1955, 775-780; 29.10.1955, AAS, 1955, 816-828; Enz. Miranda prorsus v. 8.9.1957, AAS, 1957, 765-805 (HK X/2.5-29; HK X/130-136; HK XII/72-83).
Aufruf der Laien
Die bewusste Erweckung der Verantwortung auch der Laien in der Kirche hat Pius XII. in der Enzyklika Mystici Corporis durch die Betonung einer unmittelbaren Führung der Gläubigen durch den Heiligen Geist und der Mitwirkung aller Glieder bei der Ausführung des Erlösungswerkes Christi dogmatisch unterbaut. Die Ansprache an das erneuerte Kardinalskollegium vom 20. 2. 1946 erklärte die Kirche zum Lebensprinzip der Gesellschaft, in der die Laien wissen sollen: "Wir gehören nicht nur zur Kirche, wir sind die Kirche" - selbstverständlich in Unterordnung unter die Hierarchie. Der Aufruf an die Laien stand auch unter dem pastoralen Aspekt, die Kirche tauglicher zu machen für die Auseinandersetzung mit den säkularen und totalitären Mächten. Der Katholischen Aktion, der" wohlgeordneten Mitarbeit der Laien am hierarchischen Apostolat", wie der Papst es in einem Brief an die Bischöfe Italiens über die Katholische Aktion am 25. 1. 1950 ausdrückte, blieb diese wichtige Rolle, die Laien zu organisieren, erhalten. Die Organisation der Laien in der Kirche bedeutet, wie Pius XII. erkannte, keinen Strukturwandel der Kirche; sie ist vielmehr notwendig geworden durch die neuen Verhältnisse, die durch die Französische Revolution - und vorher schon durch die Konstitution der Vereinigten Staaten von Amerika - geschaffen worden waren und die "sowohl in Europa wie in Übersee zu einer Trennung von Kirche und Staat" führten. "Ohne sich überall gleichzeitig oder im gleichen Ausmaß zu vollziehen, hatte diese Loslösung überall die logische Folge, dass die Kirche nun mit ihren eigenen Mitteln ihre Wirksamkeit, die Erfüllung ihrer Mission, die Verteidigung ihrer Rechte und ihrer Freiheit sichern musste. Das war der Ursprung dessen, was man die katholischen Bewegungen nennt" (Ansprache an den Weltkongress für das Laienapostolat 1951).
Das Apostolat der Laien soll jedoch nicht nur an die offizielle Form der Katholischen Aktion, des Instruments der Bischöfe, gebunden sein, sondern sich auch in freier Initiative und in apostolischer Erfüllung der Standespflichten entfalten, wie die Ansprachen an die beiden Laienkongresse in Rom 1951 und 1957 wiederholten. Das Laienapostolat muss auch überpfarrlich und überdiözesan arbeiten. Der Klerus soll lernen, die besten Initiativen der Laien aufzunehmen. Er soll die Laien dort einsetzen, wo sie ohnehin beruflich wirken, besonders in den politisch und wirtschaftlich verantwortlichen Berufen. Die Laien sind nicht nur als Aushilfe-Katecheten für den Priestermangel anzusehen und auszubilden. In der so genannten "Kapillarmission", die eine individuelle Rückführung der Abständigen bis nach unten durchorganisiert, bestätigte Pius XII. die modernste Form des Laienapostolats (Ansprache an die Katholische Aktion Italiens 1952 und Radiobotschaft an die Katholische Aktion Italiens 1953). Zugleich förderte er mit der Konstitution Provida Mater Ecclesia über die Weltlichen Institute die Möglichkeit für die Laien, durch freiwillige Übernahme der evangelischen Räte ihr Weltapostolat auch in den Formen eines kanonischen Standes der Vollkommenheit auszuüben. Auch die Marianischen Kongregationen, die ja ebenfalls eine Form der Katholischen Aktion im Sinne der Formulierung darstellen, die der Papst gegenüber den Bischöfen Italiens gebraucht hatte, fanden bei Pius XII. Ermutigung und Förderung, zumal anlässlich des Weltkongresses der Marianischen Kongregationen in Rom 1954. Im einzelnen entfaltete Pius XII. diese Mobilisierung der Laien, ja das freie Bündnis mit ihnen, in Ansprachen an die verschiedensten Berufsstände von den Naturwissenschaftlern bis zu den Straßenbahnern. Jeder wurde in seinem Gewissen konkret angesprochen durch die Einschärfung der unwandelbaren sittlichen Normen des Naturrechts und der Gebote Christi unter Ausrichtung auf die jeweils spezifischen Gefahren, Fragen und Aufgaben jedes Standes.
Ein besonderes Mittel, die Laien ständig in das Beten der Kirche mit einzubeziehen und die großen Anliegen der Kirche und des Reiches Gottes in der Welt zu ihrem eigenen Anliegen zu machen, waren die Allgemeinen Gebetsmeinungen und die Missionsgebetsmeinungen für jeden Monat. In ihnen legte der Papst alle seine Sorgen den Gläubigen unmittelbar ans Herz. Sie stifteten daher eine große Gebetsgemeinschaft der Kirche mit ihrem obersten Hirten, ja sie zeigten, dass das Leben der Kirche in der Welt und das Wirken der Hierarchie weitgehend auf dem Beten der Gläubigen beruhen. Mit diesem Aufruf an die Laien als voll berechtigte Mitglieder der Kirche, sich diesem Rang gemäß zu bewähren, erweiterte Pius XII. den Kirchenbegriff seines Lehrschreibens Mystici Corporis. Er sieht in der Kirche auch das kämpfende Volk Gottes inmitten einer Welt der Auflehnung gegen Gott.
Dogmatische Grundlegung:
Enzyklika Mystici Corporis, AAS, 1943, 193-248
Ansprache an das Kardinalskollegium v. 20.2.1946, AAS, 1946, 141-143 Apostolische Konstitution Provida Mater Ecclesia v. 2.2.1947, AAS, 1947, 114-124 (HK I/423).
Ansprachen und Rundfunkbotschaften:
Ansprache an den Ersten Weltkongress des Laienapostolats v. 14.10.1951, AAS, 1951, 784-794 (HK VI!120-123)
Ansprache an den Zweiten Weltkongress des Laienapostolats v. 5.10.1957, AAS, 1957, 922-939 (HK XII/112-113)
Ansprache an die Katholische Aktion Italiens v. 4.9. 1940, AAS, 1940, 362-372
Ansprache an die Gruppe "Rinascita Cristiana" v. 22.1. 1947, AAS, 1947, 58-63 (HK I/358-361)
Direktiven für die Organisation der Katholischen Aktion in Indien (Ende 1948), (HK III / 104)
Brief an Msgr. Cardijn zum 25jährigen Jubiläum der JOC (1949), AAS, 1949, 324-326 (HK III / 407)
Brief an die italienischen Bischöfe v. 25. 1. 1950 über die Katholische Aktion, AAS, 1950, 247-250 (HK IV / 260-261)
Fastenansprache v. 6.2.1951 an den Klerus von Rom über das Laienapostolat, AAS, 1951, 112-118 (HK V / 251-253)
Ansprache an die Katholische Aktion Italiens v. 5.5.1951, AAS, 1951, 375-379
Ansprache v. 22. 5. 1952 a.n die Frommen Vereine der Marienkinder über persönliche Frömmigkeit und Katholische Aktion, AAS, 1952, 536-539 (HK VI / 443-444)
Ansprache an die Katholische Aktion Italiens v. 12. 10. 1952, AAS, 1952, 830-835 (HK VII / 113-114)
Brief anlässlich der Tagung für das Laienapostolat in Uganda an den Erzbischof von Rubaga (Dez. 1953) (HK VIII / 158-159)
Brief an die Fastenprediger Roms über das Laienapostolat (1954) (HK VIII / 323-325)
Brief Msgr. Montinis an die Generalversammlung der Katholischen Aktion Italiens (Mai 1954) (HK VIII / 401)
Ansprache v. 8.9.1954 an den Weltkongress der Marianischen Kongregationen, AAS, 1954, 529-532 (HK IX / 79-80)
Brief anlässlich der Tagung der Internationalen katholischen Organisationen (März 1955) (HK IX / 357)
Ansprache v. 11. 4.1957 an eine Gruppe von Marienkindern über die Pflicht des Christen zum Apostolat (HK XI / 407)
Die Caritas
Der Amtsantritt Pius' XII. stand im Zeichen der Vorahnung des zweiten Weltkriegs. Als die weltpolitische Entzweiung nicht mehr aufzuhalten war, bemühte sich der Papst unermüdlich um friedliche Vermittlung zwischen den kämpfenden Mächten und um die Humanisierung des ausgebrochenen Krieges; aber ebenso unermüdlich, wenn auch viel weniger im Rampenlicht der Öffentlichkeit, wirkte Pius XII. zugunsten der Opfer des Krieges. Er steht damit in einer der ältesten Traditionen der Kirche; freilich waren die Aufgaben und Bedürfnisse wohl kaum jemals so groß und weltumspannend gewesen.
Für die Opfer des Nationalsozialismus, die aus den besetzten Gebieten flüchten mussten oder vertrieben wurden, hatte am Ende seines Pontifikats schon Pius XI. vielfache Hilfe geleistet. Im Verlauf des Krieges kam nun die Sorge um die Verwundeten, die Kriegsgefangenen, die Vermissten und Gefallenen, um die Opfer der Fliegerangriffe hinzu. Als schließlich sogar die Ewige Stadt Schauplatz von Bombenabwürfen und Straßenkämpfen wurde, veranlasste Pius XII. persönlich Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen.
In großem Maßstab konnten die Hilfsaktionen erst nach dem Ende der Kampfhandlungen einsetzen. Unter den Namen "Vatican-Mission", "Vatican-Relief", "Päpstliches Hilfswerk" gelangten die Sendungen von Lebensmitteln, Bekleidung und Medikamenten in über vierzig vom Krieg heimgesuchte Länder. Diese tatkräftige Hilfe war vom Lehr- und Hirtenamt her begleitet durch unaufhörliche Ermahnungen, Kriegshass und kollektive Diskriminierungen aufzugeben.
Der Vatikan hat darauf verzichtet, über diese Hilfe Statistiken zu veröffentlichen. Lediglich für den deutschen Raum sind einige Zahlen bekanntgeworden. Unter der Obhut der Besatzungsmächte kamen vom Päpstlichen Hilfswerk - zunächst auf Großlastwagen, später in rund tausend Eisenbahnwaggons - 7500 Tonnen Lebensmittel, 2500 Tonnen Bekleidung und 500 Tonnen Medikamente. Eine große Spende Insulin stellte auf Monate die Diabetikerversorgung in der französischen Zone sicher. Fahrräder erleichterten die Aufgaben der Flüchtlingspriester. Hochwertige und sorgfältig zusammengestellte Sonderspenden kamen in allen Besatzungszonen heimkehrenden und vielfach heimatlosen Kriegsgefangenen zugute. In 18 000 Radiosendungen ermöglichte der Informations- und Suchdienst des Vatikans die Aufklärung von über einer Million Vermissten- und Gefangenenschicksale und die Benachrichtigung von 2,5 Millionen Angehörigen. Das Päpstliche Hilfswerk sorgte für die Internierten und Zwangsverschleppten sowie die deutschen Kriegsgräber in Italien. 500 unterernährte Kriegsopferkinder erhielten einen mehrwöchigen Erholungsaufenthalt an der Adria. Für den Bau von Notkirchen und Schwesternstationen in den deutschen Notstandsgebieten stellte der Vatikan finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Ebenso großzügig wurde anderen Völkern geholfen.
Organisatorisch vollzog sich die vatikanische Hilfe teils direkt durch Transporte aus den päpstlichen Magazinen in Rom unter der Leitung des Gouverneurs der Vatikanstadt, teils durch das am 18. April 1944 gegründete Päpstliche Hilfswerk für Flüchtlinge (Pontificia Commissione di Assistenza ai Profughi, PCA). Es war der Vorläufer der inzwischen vollständig ausgebauten Caritasorganisation Italiens, die als Pontificia Opera di Assistenza in Italia (POA) durch päpstliches Statut vom 15. Juni 1953 bestätigt wurde. In großem Stil hat sich die POA erstmals in der Katastrophenhilfe des Winters 1955/56 bewährt, als sie u. a. 300 000 Landarbeiterfamilien des Po-Deltas erste Hilfe brachte und sie für längere Zeit versorgte. In 344 Diözesan- und Regionalverbänden betreut die POA jährlich rund 8 Millionen Bedürftige. Auch im internationalen Rahmen bedurfte die Caritas einer Neukonstituierung. Die 1924 in Amsterdam gegründete und von Pius XI. approbierte "Caritas Catholica" musste während des Krieges ihre Tätigkeit einstellen. Als Caritas Internationalis mit dem Sitz in Rom wurde sie neu begründet und veranstaltete im Dezember 1954 ihren ersten Nachkriegskongress. Eine starke Förderung und einen weiteren Ausbau erfuhr die kirchliche Liebestätigkeit in allen Ländern durch Rundschreiben an den Weltepiskopat zur Schaffung und Unterstützung der Caritas- Landesorganisationen.
Auch die lehr- und hirtenamtliche Wirksamkeit Pius' XII. war immer wieder darauf abgestellt, die Christen und die Staaten an das Liebesgebot und dessen praktische Verwirklichung zu erinnern. Zahlreiche der Weihnachts- und Osterbotschaften, der Berufs- und Standesansprachen, auch die Herz- Jesu-Enzyklika Haurietis aquas sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Ansprache v. 4.4.1946, AAS, 1949, 165-172 (HK 1/22-23); v. 31. 5. 1946 (HK 1/531); v. 12.10.1947, AAS, 1947, 625-627 (HK II/183-184)
Der christliche Osten
Die Sorge um den christlichen Osten hat Pius XII. von seinen Vorgängern übernommen. Die Probleme der mit Rom vereinten Ostkirchen sind ebenso wie die wachsende Sehnsucht nach der Wiedervereinigung mit der orthodoxen Christenheit seit Leo XIII. in ein ganz neues Stadium getreten und waren ein besonderes Herzensanliegen Pius' XI. In bezug auf die so genannten Unierten Kirchen hatte Pius XII. einige Initiativen des vorigen Pontifikats fortzuführen, in erster Linie die Kodifizierung eines gemeinsamen Kirchenrechts für alle unierten orientalischen Kirchen mit ihren rund 10 Millionen Gläubigen. Diese Kirchen hatten bisher nach eigenem überliefertem und nicht kodifiziertem Kirchenrecht gelebt. Fürsorge für die unierten Kirchen und Gläubigen bedeutet stets vor allem Reinerhaltung und Pflege der ostkirchlichen Riten und Überlieferungen und Schutz ihres Fortbestandes angesichts der Überzahl der lateinischen Gläubigen innerhalb der Gesamtkirche. Die strengen Grundsätze des Schutzes konnten allerdings unter Pius XII. unter dem Druck der Zeitverhältnisse - ein völlig neues Phänomen stellt die millionenweise Verpflanzung unierter Christen nach USA, Kanada und auch Australien dar - nicht ganz durchgehalten werden, wie einige Paragraphen des neuen Kirchenrechts beweisen. Die pastorale Sorge des Papstes für diesen Teil der Kirche jedoch konnte sich immer wieder betätigen. Pius XII. hat mehrere neue Exarchate und Diözesen östlicher Riten geschaffen. Noch im letzten Jahr wurde ein neues ukrainisches Bistum in Kanada und ein ebensolches in Australien errichtet, während ein neues armenisches Erzbistum in Bagdad und eine armenische Diözese in Kametilie, Provo Gezira, bereits 1954 errichtet wurden. In anderen Fällen erhielten lateinische Oberhirten einen für die Gläubigen der östlichen Riten verantwortlichen Auxiliarbischof, so die Erzdiözese Paris für ganz Frankreich und jüngst noch die Erzdiözese Rio de Janeiro für ganz Brasilien. Pius XII. hat zuweilen schlichtend in Zwistigkeiten bei der Neubesetzung unierter Patriarchensitze eingreifen müssen, obwohl die Patriarchen der Ostkirchen an sich gewählt, nicht ernannt, und erst nachträglich vom Papst bestätigt werden. So geschah es bei der Einsetzung des neuen maronitischen Patriarchen im Libanon 1955. Rom hat auch unter Pius XII. weitere Ritualien östlicher Kirchen herausgegeben. Nach dem 1958 erschienenen Rituale für die äthiopisch-katholische Kirche konnte am 6. Juli dieses Jahres zum ersten Male in der tausendjährigen Geschichte des äthiopischen Christentums ein katholischer Bischof in Addis Abeba (nicht wie sonst in Rom) geweiht werden.
Die Sorge für die unierten Christen der östlichen Riten hat einen doppelten Aspekt. Es handelt sich einerseits um die seelsorgliche Betreuung dieser Christen und ihre Eigenständigkeit innerhalb der Katholischen Kirche, anderseits aber um ihre Bedeutung als Brücke zu den von Rom getrennten 250 Millionen Christen mit dem gleichen Ritus. Pius XII. hat sich stets als Vater aller Christen gefühlt, auch derer, die nicht in der Einheit mit Rom lebten. Er hat diesem Gefühl auf verschiedene Weise immer wieder Ausdruck verliehen, vor allem in den Gebetsmeinungen, durch die er zumal im Monat Januar die gesamte Katholische Kirche zum Gebet um die Wiedervereinigung der getrennten Christen mit Rom aufforderte. Dabei wandte sich seine Sorge gelegentlich bestimmten Einzelkirchen zu, so im Januar 1955 der Einheit der malabaresischen Christen in Südindien, die heute noch teilweise jakobitisch sind. Sein aufsehenerregendster Schritt in dieser Richtung war sein "Brief an die Völker Russlands" vom 7. Juli 1952, in dem er Russland, gemäß den Weisungen der Prophezeiungen von Fatima, dem Unbefleckten Herzen Mariens weihte. Diesem Schreiben war es nicht beschieden, bei der orthodoxen Kirche, weder in Russland noch in der Emigration, ein günstiges Echo zu finden und die Herzen zu erreichen. Nicht anders erging es der besonderen Aufforderung an "jene, die durch die alte Kirchenspaltung von Uns getrennt sind", aber ebenso wie wir "die Mutter Jesu Christi aufs höchste verehren und ihre unbefleckte Empfängnis feiern", sie möchten in das Gebet um die Fürbitte der Unbefleckt Empfangenen für die verfolgte Kirche mit einstimmen. Diesen Aufruf fügte der Papst der Enzyklika Fulgens corona ein, mit der er das Marienjahr zur Hundertjahrfeier der Dogmenverkündigung der Unbefleckten Empfängnis einleitete. Obwohl die orthodoxe Kirche in beständiger Tradition an die Unbeflecktheit der Gottesmutter glaubt, hat sie doch die Erhebung dieses Glaubens zum Dogma ebenso wie die Erhebung des Glaubens an die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel zum Dogma abgelehnt, da sie die Kompetenz der Kirche zu solchen Lehräußerungen bestreitet. Es hat sich auch nicht vermeiden lassen, dass pastorale Maßnahmen des Heiligen Stuhls zugunsten unierter Gemeinschaften die orthodoxe Kirche verletzten, so die Neubesetzung des griechisch-katholischen Exarchensitzes in Athen nach dem Tode Msgr. Calavassys 1957.
Die vatikanische Stelle, durch die alle Angelegenheiten der Ostkirchen in Rom betreut werden, die Kongregation für die Ostkirche, hat unter Pius XII. eine lebhafte Tätigkeit entfalten können. Unter ihm gehörten zwei Kardinäle der Ostkirche an, der Irakese Kardinal Tappouni und der Armenier Kardinal Agagianian.
Für die Unierten:
Kodifizierung des orientalischen Kirchcnredlts: Eherecht 1949, AAS, 1949, 89-119; Kirchliche Gerichtsverfahren 1950, AAS, 1950, 5-120; Verwaltung kirchlichen Besitzes und Ordensrecht 1952, AAS, 1952, 65-150; Riten und Personenrecht 1957, AAS, 1957, 433-603
Enzykliken: Orientalis Ecclesiae Decus v. 9.4.1944 (zum 1500. Todestag des hl. Cyrill v. Alexandrien. Aufforderung, für die Rückkehr der getrennten Ostkirchen zu beten), AAS, 1944, 129-144
Orientales omnes Ecclesiae v. 23. 12. 1945 (zum 350. Jahrestag der Union von Brest. Mahnung an die Ruthenen, sich nicht ins Schisma zwingen zu lassen), AAS, 1946, 33-63
Sempiternus Rex Christus v. 8. 9. 1951 (zum 1500. Jahrgedächtnis des Konzils von Chalzedon), AAS, 1951, 625-644 (HK VI / 22-27)
Orientales Ecclesias v. 15.12.1952 (Rundschreiben an die mit Rom verbundenen Ostkirchen über die Verfolgung durch den Kommunismus), AAS, 1953, 5-14 (HK VII/213-216)
Rundschreiben v. 13.5.1956 an alle Bischöfe des byzantinischen Ritus (zum 1000. Jahrgedächtnis der Bekehrung Russlands durch die Taufe der Fürstin OIga), AAS, 1956, 260-264 (HK X / 450-451)
Für die orthodoxe Christenheit:
Brief an die Völker Russlands v. 7.7. 1952, AAS, 1952, 505-511 (HK VI / 577-580)
Enzyklika Fulgens Corona v. 8.9. 1954, AAS, 1953, 577-593 (HK VIII / 73)
Die Weltmission
Gleich zu Beginn seines Pontifikates erklärte Pius XII., er wolle die Missionspolitik seines Vorgängers fortführen, und bekräftigte dies sofort durch die Weihe von 12 Missionsbischöfen, darunter den beiden ersten einheimischen afrikanischen Bischöfen der Neuzeit. Die Reform der Missionsmethoden wurde am Ende des "Kolonialzeitalters" unter maßgebender Hilfe des Kardinals van Rossum von Papst Benedikt XV. eingeleitet und von Pius XI. fortgeführt; die programmatische Formulierung gab ihr der langjährige Sekretär der Propaganda Fide, Kardinal Celso Costantini. Je mehr sich das Tempo des "Entkolonisierungsvorgangs" und der "Einswerdung der Welt" beschleunigte, desto intensiver förderte nun Pius XII. die Bildung einheimischer Kirchen in den bisherigen Missionsländern. Das tritt in der immer häufigeren Ernennung einheimischer Bischöfe, in der Umwandlung von mehr als 100 Missionssprengeln in Bistümer mit ordentlicher Hierarchie in Erscheinung. 1946 erhielt zum ersten Mal ein chinesischer Bischof, Msgr. Thomas Tien Ken-sin, den Kardinalshut, 1953 folgte ihm der Erzbischof von Bombay, Valerian Gracias (trotz des portugiesischen Namens ein reinblütiger Inder) in das Kardinalskollegium.
Schon Benedikt XV. und Pius XI. hatten die neue Missionsmethode der Kirche durch dogmatische Betrachtungen über die Universalität der christlichen Heilsbotschaft und das Wesen echter Katholizität unterbaut. Pius XII. schuf in der Enzyklika Mystici corporis das endgültige dogmatische Fundament zu der großartigen Entfaltung des Missionswerks unter seinem Pontifikat, worauf er selber in seiner Missionsenzyklika Fidei donum von 1957 hinwies. In vielen Kundgebungen und Ansprachen hat der Papst die in dieser Enzyklika enthaltenen Grundwahrheiten selbst erläutert und dadurch auch die in der Weltmission Tätigen angeleitet, die Missionsprobleme im Lichte der gesamtkirchlichen Aufgaben neu zu sehen. Man kann es als den wichtigsten Beitrag Pius' XII. zur Erneuerung des Missionsbewusstseins der Kirche bezeichnen, dass er die Abspaltung des Missionssektors vom übrigen Leben der Kirche beseitigt und den Missionsgedanken aus seiner Verdrängung an die Peripherie wieder ins Zentrum des christlichen Lebens zurückgeführt hat. So sprach er schon in der Weihnachtsbotschaft von 1945 von dem "Austausch von Leben und Energie zwischen allen Gliedern des Mystischen Leibes". Von den einzelnen Bischöfen sagte er in der Enzyklika Fidei donum, sie seien zwar nur für den ihnen eigens anvertrauten Bereich Hirten im eigentlichen Sinne des Wortes, jedoch als Nachfolger der Apostel mitverantwortlich für die Missionsaufgabe der Gesamtkirche. Denn "diese Sorge um die Bedürfnisse der Gesamtkirche ist in Wahrheit auch das sicherste Zeichen für die Katholizität der lebendigen Kirche".
Mit dem Wachsen der einheimischen Kirchen zugleich hat das Problem der Anpassung der Kirche und zumal der Liturgie an ganz andere Kulturkreise eine steigende Bedeutung erhalten. Die Diskussionen über diese Fragen sind unter dem Pontifikat Pius' XII. nicht zur Ruhe gekommen. Dass die Kirche nicht wesensmäßig mit einer bestimmten Kultur verbunden ist, hat Pius XII. mehrmals betont; anderseits hat er davor gewarnt, einmal erworbene Werte, die die Kirche von einer bestimmten Kultur in sich aufgenommen hat, wieder preiszugeben. Wo die Grenzen der Anpassung der Kirche an konkrete Verhältnisse liegen, das ist in der Enzyklika Humani generis klar umrissen, wenn auch nicht unmittelbar auf Missionsgegebenheiten bezogen. Konkrete Versuche zur Akkommodation des kirchlichen und liturgischen Lebens sind in verschiedenen Ländern (China, Indien, Afrika) unter dem Pontifikat Pius' XII. teils gestattet, teils geduldet worden.
Einer der jungen Kirchen in den Missionsgebieten, der chinesischen, die, wie die Kirche in einigen altchristlichen Ländern, von Verfolgung und Schisma heimgesucht ist, hat Papst Pius XII. auch durch die Beatifikation von 29 chinesischen Märtyrern, die zu Anfang ds. Jh. den Tod erlitten und von denen 14 einheimische Chinesen waren, am 27. November 1946 eigene Selige geschenkt.
Missionsenzykliken :
Saeculo exeunte (an Portugal) AAS, 1940, 249-260
Evangelii praecones, AAS, 1951, 497-528 (HK V/490-493 und 544-549) Fidei donum, AAS, 1957, 225-248 (HK XI/474-480)
Enzykliken mit starken inneren Bezügen zur Mission:
Summi pontificatus, AAS, 1939, 413-453, Mystici corporis, AAS, 1943, 193-248
Humani generis, AAS, 1950, 561-578 (HK VI/215-221) Meminisse iurat, AAS, 1958, 449-459 (HK XII/563-566)
China-Enzykliken:
Cupimus imprimis, AAS, 1952, 153-158 (HK VI/378)
Ad sinarum gentes, AAS, 1955, 5-14 (HK IX/217-220) Ad apostolorum principis, 29.6. 1958 (HK XIII/96)
Bedeutsame Ansprachen:
Weihnachtsansprache 1945, AAS, 1946, 15-25
An die neuen Kardinäle, 20.2. 1946, AAS, 1946, 141/f.
An die Vertreter der Geschichtswissenschaft, 9.8. 1955, AAS, 1955, 672 /f. (HK X/74-78)
Dekrete der Propaganda-Kongregation:
Instruktion über die Behandlung von Missionsfragen v. 9.6. 1939, AAS, 1939, 269
Instruktion über die chinesischen Riten v. 8. 12. 1939, AAS, 1940, 24
Seligsprechung der 29 chinesischen Märtyrer:
Ansprache v. 27. 11. 1946, AAS, 1947, 307-311 (HK 1/282-284)
Die Ökumene
Pius XII. erkannte, dass die katholische Welt den Widerstand gegen die totalitären Mächte nicht allein bestehen könne. Diese Erkenntnis bildete eine der Grundlagen zu einem positiveren Verhältnis zur ökumenischen Bewegung, als es seine Vorgänger hatten. Schon als Staatssekretär duldete er diskrete Verbindungen zur "Bekennenden Kirche". Seine erste Rundfunkbotschaft vom 3. März 1939 richtete sich auch an die getrennten Christen. In der ersten Enzyklika Summi pontificatus versicherte er ihnen, dass er ihnen, die in der Liebe zu Christus oder im Glauben an Gott mit ihm verbunden seien, das Beispiel des Guten Hirten geben wolle. Folgerichtig heißt es im Lehrschreiben Mystici Corporis, dass die nichtkatholischen Christen "inscio quodam desiderio ac voto ad mysticum Redemptoris Corpus ordinantur". Der Papst lud sie zur Rückkehr in das gemeinsame Vaterhaus ein, das durch Bibelstudium und Liturgiereform für die Getrennten heimischer wurde. Die Botschaft an den Mainzer Katholikentag betonte 1948, dass die Kirche alle im Glauben von ihr Getrennten mit Liebe umfasst und demütig um ihre Rückkehr betet. Obwohl das Monitum des Heiligen Offiziums vom 5.6.48 an die geltenden Einschränkungen des Kanonischen Rechts für interkonfessionelle Gespräche erinnerte und damit die offizielle Teilnahme katholischer Theologen als Beobachter bei der Gründung des Weltrates der Kirchen ausschloss, forderte die Instructio Ecclesia Catholica vom 20. 12.49 Bischöfe, Priester und Gläubige auf, sich der ökumenischen Bewegung anzunehmen, deren Verlangen nach Einheit "unter dem Wehen des Heiligen Geistes" sie anerkannte, während freilich die Wiedervereinigung gemäß dem Rundschreiben Leos' XIII. Satis cognitum, dem Pius' XI. Mortalium animos und seiner eigenen Enzyklika Mystici corporis als Rückkehr zur Katholischen Kirche verstanden und ein gefährlicher Indifferentismus abgewiesen wurde. Die Andersgläubigen würden bei ihrer Rückkehr in die katholische Einheit nichts aufzugeben haben, was Gottes Gnade an ihnen gewirkt hat, aber sie würden der Kirche auch nichts Wesentliches hinzufügen. Wie weitherzig dieser Grundsatz in einzelnen Fällen verstanden wurde, zeigten seit 1951 die vom Papst genehmigten Priesterweihen ehemals evangelischer Pfarrer, die ihre Ehe beibehalten durften. Die politische Zusammenarbeit mit den getrennten Christen wird von der Instructio gutgeheißen. Ein Brief des Heiligen Offiziums vom 8. August 1949 an Erzbischof R. Cushing von Boston hatte bereits den Satz "Außerhalb der Kirche kein Heil" dahin interpretiert, es sei für einen Menschen zur Erlangung des Heils nicht immer erforderlich, tatsächlich der Kirche als Glied einverleibt zu werden, wenn nur ein votum vorliege. Die Enzyklika Humani generis vom 12.8.1950 warnte indessen davor, die einschränkenden Definitionen des großen Lehrschreibens über die Kirche Mystici Corporis zu erweichen. Die Enzyklika Sempiternlts Rex Christi vom 8. 9. 1951 lud angesichts der Kampffront des Atheismus die getrennten Christen abermals dazu ein, sich unter dem Banner Christi zusammenzuschließen. Die katholische Glaubensüberzeugung machte eine offizielle Fühlungnahme mit dem Weltrat der Kirchen nicht möglich, der, darum wissend, seine Entstehung im Januar 1939 aus Höflichkeit durch einen Brief des Erzbischofs William Temple von Canterbury an den Apostolischen Delegaten Msgr. Godfrey anzeigte und die Antwort erhielt, dass inoffiziellen und vertraulichen Gesprächen von Theologen im Rahmen des Kanonischen Rechts kein Hindernis bereitet werde. Das ermutigte Erzbischof Temple, am 11. 10. 1943 in einem neuen Brief an Msgr. Godfrey die Weihnachtsansprachen des Papstes über einen gerechten Frieden als Anknüpfung für Verhandlungen über ein gemeinsames Friedensprogramm zu benutzen, aber er starb darüber. Das Mariendogma von 1950, die Enzyklika Humani generis und disziplinäre Maßnahmen Roms gegen theologische Bewegungen in Frankreich wurden vom Weltrat der Kirchen als Herausforderung empfunden. Dennoch haben die Ansprachen Pius' XII. über einen gerechten Frieden, über die Behandlung der ABC-Waffen und über den technischen Geist in Dokumenten des Weltrates der Kirchen mittelbar einen Niederschlag gefunden, der die außerordentliche Reichweite der Verkündigung des Papstes beweist.
Lehräußerungen :
Enzyklika Mystici Corporis v. 29.6. 1943, AAS, 1943, 193-248
Monitum des Heiligen Offiziums v. 5.6.1948 über ökumenische Gespräche, AAS, 1948 (HK II / 443-444)
Instructio des Heiligen Offiziums v. 20.12.1949 über die ökumenische Bewegung, AAS, 1950, 142-147 (HK IV/318-32C)
Brief des Heiligen Offiziums v. 8. 8. 1949 an Erzbischof Cushing von Boston über den Satz .Außerhalb der Kirche kein Heil" (vgl. HK IX / 324) Enzyklika Humani Generis v. 12. 8. 1950, AAS, 1950, 561-578 (HK VI / 215 bis 221)
Aufrufe zu gemeinsamem Widerstand gegen die Mächte des Bösen:
Rundfunkbotschaft v. 3.3.1939
Enzyklika Summi pontificatus, AAS, 1939, 413-453
Botschaft an den Mainzer Katholikentag v. 5. 10. 1948, AAS, 1948, 417 bis 420 (HK III / 15)
Enzyklika Sempiternus rex christi v. 8.9.1951 (zum 1500. Jahrgedächtnis des Konzils von Chalzedon), AAS, 1951, 625-644 (HK VI/21-27) Weihnachtsansprache 1954, AAS, 1955, 15-28 (HK IX/212-217)
[Fortsetzung folgt]