Ordo consecrationis virginum
Consecrationis virginum |
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Kongregation für den Gottesdienst
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
Liturgische Ordnung der Jungfrauenweihe
31. Mai 1970
(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, Offizielle lateinische Ausgabe, 5 f; N 6 (1970) 313; EV III, 1526-1528. Deutscher Text: Offizielle deutsche Ausgabe, 42.)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
2082 Der Ritus der Jungfrauenweihe gehört zu den kostbarsten Schätzen der römischen Liturgie. Gleichsam als ein Vermächtnis hat Jesus Christus seiner Braut, der Kirche, das hohe Geschenk der Jungfräulichkeit hinterlassen. Daher haben seit den Zeiten der Apostel immer wieder Jungfrauen ihre Keuschheit Gott geweiht, dem geheimnisvollen Leib Christi zur Zierde und ein Zeichen seiner bewundernswerten Lebenskraft. Wie die heiligen Väter bezeugen, pflegte die Mutter Kirche schon seit frühesten Zeiten mit liebender Sorge den frommen und schwerwiegenden Entschluss der Jungfrauen mit einem feierlichen Weihegebet zu bekräftigen. Daraus hat sich im Laufe der Jahrhunderte eine gottesdienstliche Feier entwickelt, die man in das Pontificale Romanum aufgenommen hat: Es sollte deutlicher zum Ausdruck kommen, dass die geweihten Jungfrauen das Bild der Kirche als Braut Christi darstellen.
Das II. Vatikanische Konzil beschloss, auch den Ritus der Jungfrauenweihe überarbeiten zu lassen (vgl. Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium", Art. 80). Dieser Anordnung folgte der Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution. Papst Paul VI. approbierte den Ritus und ließ ihn veröffentlichen. Gemäß einem besonderen Auftrag des Papstes veröffentlicht die Kongregation für den Gottesdienst diesen Ritus und bestimmt, dass er am 6. Januar 1971 in Kraft tritt. Für Nonnen, die von Rechts wegen die Jungfrauenweihe empfangen, kann der Ritus, wenn dies zweckmäßig erscheint, in geeigneter Weise adaptiert werden. Die Übersetzungen in die Volkssprachen sind von den Bischofskonferenzen zu erstellen und ebenso die Adaptierungen des Ritus möglichst bald der Kongregation für den Gottesdienst zur Konfirmierung vorzulegen.
Inhaltsverzeichnis
Liturgische Ordnung der Jungfrauenweihe
Offizielle lateinische Ausgabe: Pontificale Romanum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Pauli Pp. VI promulgatum, Ordo consecrationis virginum. Vatikanstadt 1970a, 21978.
Offizielle deutsche Ausgabe: Die Feier der Abts-, Äbtissinnen- und Jungfrauenweihe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes, hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und der Bischöfe von Bozen Brixen und von Luxemburg. Einsiedeln u. a. 1975.
Die Vorbemerkungen werden hier auf Grundlage der offiziellen lateinischen Ausgabe in der Fassung der offiziellen deutschen Ausgabe wiedergegeben.
Lateinischer Text: Offizielle lateinische Ausgabe, 7-9; N 6 (1970) 314-316; EV III, 1528-1532. Deutscher Text: Offizielle deutsche Ausgabe, 43-45.
I. WESEN UND WIRKUNG DER JUNGFRAUENWEIHE
2083 1. Schon in der Frühzeit der Kirche bestand der Brauch, Jungfrauen zu weihen. Daher wurde ein feierlicher Ritus geschaffen, durch den die Jungfrau zu einer gottgeweihten Person wird, zu einem Zeichen, das auf die Liebe der Kirche zu Christus hinweist und zu einem endzeitlichen Bild der himmlischen Braut und des künftigen Lebens. Durch den Weiheritus bekundet die Kirche, wie sehr sie die Jungfräulichkeit schätzt; sie erfleht die Gnade Gottes für die Jµngfrauen und betet inständig um die Ausgiessung des Heiligen Geistes.
II. DIE WICHTIGSTEN PFLICHTEN DER JUNGFRAU
2084 2. Die gottgeweihten Jungfrauen legen unter dem Antrieb des Heiligen Geistes das Gelübde eheloser Keuschheit ab, weil sie Christus entschiedener lieben und ihren Brüdern ungehinderter dienen wollen.
Die Christus geweihten Jungfrauen sollen sich, je nach ihren Verhältnissen und Gnadengaben, der Buße, den Werken der Barmherzigkeit, dem Apostolat und dem Gebet widmen.
Es wird ihnen dringend geraten, ihre Gebetspflicht dadurch zu erfüllen, dass sie täglich das kirchliche Stundengebet, vor allem Laudes und Vesper, beten. So werden sie ihre Stimme mit dem Hohenpriester Christus und der heiligen Kirche vereinen. Sie werden den himmlischen Vater ohne Unterlass preisen und für das Heil der ganzen Welt beten.
III. ZULASSUNG ZUR JUNGFRAUENWEIHE
2085 3. Zur Jungfrauenweihe können sowohl Nonnen als auch Frauen, die in der Welt leben, zugelassen werden.
2086 4. Für Nonnen ist erforderlich:
a) dass sie niemals eine Ehe eingegangen sind noch offenkundig ein dem jungfräulichen Ideal widersprechendes Leben geführt haben;
b) dass sie entweder in derselben Feier die ewige Profess ablegen oder diese schon früher abgelegt haben;
c) dass die Ordensfamilie nach alter Gewohnheit oder aufgrund einer neuen Erlaubnis der zuständigen Autorität diesen Ritus verwendet.
2087 5. Für Jungfrauen, die in der Welt leben, ist erforderlich:
a) dass sie niemals eine Ehe eingegangen sind noch offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes Leben geführt haben;
b) dass sie durch ihr Alter, ihr Urteilsvermögen und durch ihre nach dem übereinstimmenden Zeugnis der Gläubigen erprobten Charaktereigenschaften die Gewähr bieten, dass sie in einem sittenreinen, dem Dienst der Kirche und des Nächsten gewidmeten Leben ausharren werden;
c) dass sie vom Ortsbischof zur Weihe zugelassen werden. Dem Bischof steht es zu festzusetzen, auf welche Weise die Jungfrauen in der Welt ihre Verpflichtung zu einem jungfräulichen Leben übernehmen sollen.
IV. DER SPENDER DES RITUS
2088 6. Der Zelebrant der Jungfrauenweihe ist der Ortsbischof.
V. DIE FORM DES RITUS
2089 7. Für die Weihe von Jungfrauen, die in der Welt leben, ist der im 1. Kapitel angegebene Ritus zu verwenden.
Für die Weihe von Nonnen ist der im 2. Kapitel vorgelegte Ritus zu befolgen, in dem Ordensprofess und Jungfrauenweihe verbunden sind. Wenn ein rechtmäßiger Grund vorliegt, können die Riten jedoch getrennt werden, z. B. wenn eine alte Gewohnheit besteht. Doch vermeide man, dass Teile des Ritus verdoppelt werden; vielmehr ordne man die beiden liturgischen Handlungen so an, dass beim Professritus jedes Weihegebet unterbleibt und nur das vollzogen wird, was zur Profess gehört. Das Gebet "Gott, du liebst ... " und die Riten, die vom Brautmotiv bestimmt sind, wie z. B. die Übergabe des Ringes, sind dem Ritus der Jungfrauenweihe vorbehalten.
Der Ritus hat folgende Teile:
a) Einladung der Jungfrauen;
b) Homilie oder Ansprache, in der das Volk und die Jungfrauen über das Charisma der Jungfräulichkeit belehrt werden;
c) Fragen des Bischofs an die Jungfrauen, ob sie im Vorsatz der Jungfräulichkeit verharren und die Weihe empfangen wollen;
d) Litanei, in der das Gebet an Gott, den Vater, gerichtet und die Fürbitte der seligen Jungfrau Maria und aller Heiligen erfleht wird;
e) Erneuerung des Vorsatzes der Jungfräulichkeit (oder Ablegung der Ordensprofess);
f) Feierliche Weihe, in der die Kirche den himmlischen Vater bittet, die Gaben des Heiligen Geistes in reicher Fülle über die Jungfrauen auszugießen;
g) Übergabe der Insignien, durch welche das innere Geschehen der Weihe nach außen verdeutlicht wird.
VI. DIE MESSE DER JUNGFRAUENWEIHE
2090 8. Es ist angemessen, dass die zum Ritus gehörige Messe "Am Tag der Jungfrauenweihe" genommen wird. An Hochfesten und an Sonntagen des Advents, der Fasten- und Osterzeit wird die Tagesmesse gefeiert, doch können beim Hochgebet und beim feierlichen Schlusssegen die Eigentexte verwendet werden.
2091 9. Da der Wortgottesdienst, wenn er auf die Feier der Jungfrauenweihe abgestimmt ist, den Sinn der Jungfräulichkeit und ihre Aufgabe in der Kirche eindrucksvoll erklären kann, darf an Tagen, an denen die Messe "Am Tag der Jungfrauenweihe" nicht gestattet ist, eine der für die Jungfrauenweihe im Lektionar vorgesehenen Lesungen genommen werden, außer an den Drei österlichen Tagen, an den Hochfesten Weihnachten, Epiphanie, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam und an anderen gebotenen Feiertagen.
2092 10. Für die Messe "Am Tag der Jungfrauenweihe" werden weiße Paramente verwendet.