Sedes sapientiae (Wortlaut)
Sedes sapientiae |
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unseres Heiligen Vaters
Pius XII.
über die Grundsätze und allgemeinen Regeln für die Erziehung und die Erzieher junger Ordensleute
31. Mai 1956
(Quelle: Herder-Korrespondenz, Zehnter Jahrgang 1955/56, Elftes Heft, August 1956, S. 514-519; eigene Übersetzung mit eingefügten Zwischenüberschriften)
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Wir haben ein volles Heiliges Jahr der Verehrung der heiligsten Jungfrau Maria geweiht. Sie ist der Sitz der Weisheit, die Mutter unseres Herrn, des allwissenden Gottes (1 Kg. 2, 3), die Königin der Apostel (Laur. Lit.). Nicht ohne Grund betrachtet man sie besonders als die Mutter und Meisterin derer, die den Stand der Vollkommenheit erwählen und sich zugleich dem apostolischen Dienst des Hohenpriesters Christus widmen wollen. Sie bedürfen wirklich ihrer Führung und Hilfe, um sich tatkräftig für die erhabene Berufung zu einem apostolischen Leben im Ordens- und zugleich im Priesterstande vorzubereiten und zu bilden. Denn Maria ist ja als Mittlerin aller Gnaden zur Heiligung bestellt und wird mit Recht die Mutter und Königin des katholischen Priestertums und Apostolates genannt. Wie sie Uns bei der Niederlegung dieser Richtlinien das Licht aus der Höhe vermittelt hat, so bitten Wir sie inständig, auch denjenigen mit ihrem Schutz huldvoll beizustehen, deren Aufgabe es sein wird, diese Richtlinien durchzuführen.
I.
Es ist ein überaus großes Geschenk der göttlichen Vorsehung, dass immer im Lauf der Jahrhunderte bevorzugte Seelen die innere und geheimnisvolle Stimme Christi, des Erlösers, und jene Einladung vernahmen, die er einst von Mund zu Mund an den Jüngling richtete, der ihn über das ewige Leben befragte: Komm und folge mir (Mt. 19,21). Aus der Zahl derer, die mit Gottes Gnade dieses Wort aufnahmen und mit den heiligen Aposteln das Bekenntnis ablegten: Sieh, wir haben alles verlassen und sind dir nachgefolgt, hat unser Herr zu jeder Zeit nicht wenige zu Fischern (Mt. 4, 19) gemacht und als Arbeiter (Mt. 9, 38) in seinen Weinberg gesandt.
So geschieht es heute nicht weniger denn einst. Immer häufiger und inniger verbindet sich ja der Stand der Vollkommenheit mit der priesterlichen Würde und dem apostolischen Amt. In alten Zeiten waren die Mönche in der Regel nicht Priester. Nur wenige von ihnen nahmen das Priestertum als Ausnahme von ihrer Ordensregel auf sich unter einem gewissen Zwang der Verhältnisse, um die heidnischen Völker zum christlichen Glauben zu bekehren. Auch die Bettelmönche in späterer Zeit, die von bewunderungswürdigem apostolischem Geist erfüllt waren, wurden durch ihre Regel nicht alle zum Priestertum verpflichtet. Selbst der heilige Vater von Assisi bekleidete es nicht. Dagegen empfingen die Regularkanoniker und besonders die Regularkleriker auf Grund besonderer göttlicher Berufung die heiligen Weihen und übten sie aus. Diesem Beispiel folgten ungezählte Kongregationen und gemeinsam lebende Genossenschaften von Klerikern. Zu ihnen gesellen sich jetzt, dank der göttlichen Vorsehung, die zu jeder Zeit dem Bedürfnis Rechnung trägt, einige weltliche Institute von Klerikern.
Außerdem werden in der Gegenwart auch in den alten Orden der lateinischen Kirche, soweit sie nicht Laienorden sind (vgl. can. 488, 4 CIC, alle Mitglieder mit Ausnahme der so genannten Coadjutoren oder Conversen zum Priestertum bestimmt, und dieses ist eine unbedingte Voraussetzung für die Oberen in jenen Orden.
So verfügt die Kirche in unserer Zeit über eine große Schar von Dienern, die zu gleicher Zeit im Sinne der evangelischen Räte nach Vollkommenheit streben und das Priesteramt ausüben. Die große Zahl dieser Männer bildet den Ordensklerus neben dem Welt- oder Diözesanklerus. Beide sind kräftig gediehen und stehen, in brüderlichem Wetteifer und fruchtbarer, hilfreicher Ergänzung, unter derselben höchsten Autorität des Papstes, unbeschadet der Vollmacht der Bischöfe.
Die Notwendigkeit allgemeiner Regeln für die Bildung der Ordenspriester
Damit der Ordensklerus seine doppelte Bestimmung ordentlich und mit Sicherheit verwirklicht, bedarf er, wie jedermann einsieht, kluger Regeln für die Erziehung und Bildung sowohl zum Ordensstande wie zum apostolischen priesterlichen Amt.
Bis dahin erfüllen die Konstitutionen und Ausbildungs- oder Studienregeln der einzelnen Genossenschaften im großen ganzen diesen Zweck. Es fehlt auch nicht an einschlägigen Vorschriften und Empfehlungen des Heiligen Stuhles. Nichtsdestoweniger vermisst man schon seit langem einheitliche und umfassende allgemeine Anordnungen, die sich auf die Apostolische Autorität stützen und deshalb von allen und überall zu beachten sind, um ein Anliegen von so außerordentlich großer Bedeutung für das Heil der Seelen sicherzustellen und auf die Dauer zu entwickeln und zu vervollkommnen.
Eine so bedeutsame Aufgabe macht die beständige Überwachung durch den Heiligen Stuhl erforderlich. Und wie die diözesanen Bildungsanstalten für Kleriker als öffentliche kirchliche Einrichtungen mittels der Heiligen Kongregation für die Seminare und Universitäten (vgl. can. 256 CIC unter seiner tätigen Obsorge und dauernden Leitung stehen, in derselben Weise und nach demselben Recht sind die von der Kirche öffentlich anerkannten und sanktionierten Ordensschulen der Autorität der Heiligen Ordenskongregation (vgl. can. 251 CIC; Pius XII., Ap. Konst. Provida Mater art. IV § 1, 2. Febr. 1947, Enchiridion de stat. perf., Rom 1949, Nr. 387, S. 584) unterstellt.
Aus allen diesen Gründen haben Wir schon im Jahre 1944 kraft Unserer Apostolischen Vollmacht innerhalb dieser Heiligen Kongregation die Errichtung einer besonderen Kommission von Sachverständigen angeordnet, mit dem Auftrag, alle Fragen und Angelegenheiten zu behandeln, die irgendwie die Erziehung der Kandidaten, Novizen und Junioren der einzelnen Ordens- oder Klerikergenossenschaften zum Ordensleben oder Priesterleben oder ihre wissenschaftliche und praktische Ausbildung betreffen (vgl. Dekret Quo efficacius der Ordenskongregation vom 24. Januar 1944 AAS 36, 1944, 213, Enchiridion Nr. 381, S. 560).
Diese Kommission, die aus Sachverständigen verschiedener Orden und Nationalitäten bestand, hatte schon alle vorhandenen einschlägigen Dokumente geprüft, ferner die nach Maßgabe eines Rundschreibens an die Ordensoberen (Rundschreiben der Ordenskongregation Quantum conferat vom 10. Juni 1944, Enchir. Nr. 382, S. 561-564) von überall eingegangenen Denkschriften gesichtet und so eine große Vorarbeit geleistet, als der allgemeine Ordenskongress des Jahres 1950 einberufen wurde. Unter Berücksichtigung verschiedener dort vorgetragener geeigneter Anregungen hat sie dann die vorbereiteten Entwürfe überarbeitet und berichtigt. Sie wurden schließlich Uns zur Bestätigung vorgelegt.
Wir erlassen nun mehrere Anordnungen und schicken ihnen einige Grundsätze und Richtlinien für die ordenseigene, die priesterliche und apostolische Erziehung und Bildung der Zöglinge voraus, die allen immer vor Augen stehen sollen.
II. Die Berufung
Zunächst wollen Wir niemanden im ungewissen lassen, dass die göttliche Berufung die Grundlage sowohl des priesterlichen als auch des Ordenslebens ist und dass sie ein doppeltes Wesenselement enthält, nämlich ein göttliches und ein kirchliches. Jenes, das heißt die Berufung durch Gott zum Eintritt in den Ordens- oder den priesterlichen Stand, muss als so notwendig bezeichnet werden, dass bei ihrem Fehlen das Fundament für die Errichtung des ganzen Gebäudes fehlt.
Wen Gott nicht ruft, den bewegt und stützt auch nicht seine Gnade. Man kann bei jedem Stande in gewissem Sinne von einer göttlichen Berufung sprechen, und zwar insofern, als Gott persönlich der eigentliche Urheber aller Stände, aller natürlichen und übernatürlichen Einrichtungen und Gaben ist. Um wie viel mehr gilt das von der Ordensberufung und der priesterlichen, die so erhaben sind und von einer so hohen Auszeichnung in natürlicher und übernatürlicher Hinsicht, dass sie einzig und allein vom Vater der Lichter, von dem jede gute und vollkommene Gabe kommt (vgl. Jak. 1, 17), sich herleiten können.
Um aber auf das andere Element der Ordens- und der priesterlichen Berufung einzugehen, sind nach der Lehre des Römischen Katechismus diejenigen als von Gott berufen zu bezeichnen, die von den rechtmäßigen Dienern der Kirche berufen werden (Cat. Rom. ad Paroch., ed. Pii V., pars II cap. 7).
Weit entfernt, Unseren Worten über die göttliche Berufung zu widersprechen, hängt das mit ihnen aufs engste zusammen. Denn die göttliche Berufung zum Ordens- und zum geistlichen Stande, kraft der jemand innerhalb der Kirche, einer sichtbaren und hierarchischen Gesellschaft, bestimmt wird, in der Öffentlichkeit ein Leben der Heiligung zu führen und den hierarchischen Dienst auszuüben, bedarf der autoritativen Billigung, Anerkennung und Leitung durch die hierarchischen Oberen, denen die Leitung der Kirche von Gott übertragen ist. Das müssen alle beachten, denen die Gewinnung und Prüfung von Berufungen dieser Art obliegt. Sie dürfen daher niemals jemanden auf irgendeine Weise zum priesterlichen oder Ordensstande nötigen (vgl. can. 971 CIC, noch dürfen sie jemanden ermutigen oder zulassen, der nicht wirklich die Zeichen wahrer göttlicher Berufung bekundet. Ebenso dürfen sie niemanden zum geistlichen Amt befördern, der ausschließlich den Empfang einer göttlichen Berufung zum Ordensstand beweist. Wer auch jene Gabe von Gott empfing, den dürfen sie nicht an den Weltklerus weisen oder ziehen. Und schließlich sollen sie keinen vom priesterlichen Stande ablenken, dessen göttlicher Beruf dazu mit Sicherheit sich abzeichnet.
Offensichtlich müssen bei denen, die das Priestertum innerhalb des Ordensstandes erstreben und für die diese Normen erlassen werden, alle Voraussetzungen einer mehrfachen Berufung sowohl zum Ordens- als auch zum priesterlichen und apostolischen Leben zusammentreffen und daher alle Gaben und Eigenschaften, die für die Erfüllung dieser so erhabenen göttlichen Aufgaben als notwendig erachtet werden, vorhanden sein.
III. Die Aufgabe der Erzieher
Es ist jedem einsichtig, dass die Keime der göttlichen Berufung und die Eigenschaften, die diese voraussetzt, der Entwicklung und Ausreifung mittels einer Erziehung und Bildung bedürfen. Denn nichts tritt im Augenblick seiner Geburt als Vollkommenes in Erscheinung; alles gelangt Schritt für Schritt zum Zustand der Vollkommenheit. Damit diese Entwicklung tatsächlich zu dem vorausgesetzten Ziel führt, muss sie unter Berücksichtigung sowohl der persönlichen Verhältnisse der Berufenen als auch der örtlichen und zeitlichen Umstände geregelt werden. Darum muss die Erziehung und Ausbildung der jungen Ordensmitglieder in jeder Hinsicht gesichert, klar, solide, vollständig, in einer ebenso weisen wie mutigen Anpassung an die inneren und äußeren Bedürfnisse von heute, beständig verfeinert und wachsam kontrolliert vor sich gehen, und zwar nicht nur in Hinsicht auf die ordensständische, sondern auch auf die Vollkommenheit priesterlichen und apostolischen Lebens.
Dieser Aufgabe sind erfahrungsgemäß nur geprüfte und ausgesuchte Persönlichkeiten gewachsen, die sich nicht nur durch Bildung, Klugheit, Unterscheidungsvermögen in geistlichen Dingen, vielseitige Erfahrung mit Dingen und Menschen und andere menschliche Gaben auszeichnen, sondern auch voll des Heiligen Geistes sind und durch ein heiligmäßiges Beispiel in allen Tugenden den jungen Menschen voran leuchten, die ja bekanntlich insgesamt mehr durch Tugend und Tat (vgl. can. 124 CIC) als durch Worte erzogen werden.
Bei Erfüllung dieser äußerst ernsten Aufgabe mögen die Erzieher als ihre erste Regel betrachten, was der Herr im Evangelium in diese Worte kleidete: "Ich bin der gute Hirt; der gute Hirt setzt für seine Schafe seine Seele ein ... Ich bin der gute Hirt, ich kenne die Meinigen, und die Meinigen kennen mich" (Joh. 10, 11-12, 14), und was der heilige Bernhard mit den Worten aussprach: "Ihr müsst lernen, dass ihr die Mütter euerer Untergebenen sein sollt und nicht ihre Herren. Bemüht euch darum, dass ihr mehr geliebt als gefürchtet werdet" (In Cantica Sermo 23, ML 183, 885 B). Und schließlich mahnt das Konzil von Trient so häufig die kirchlichen Oberen: "Es erscheint angebracht, sie an erster Stelle zu ermahnen, dass sie sich als Hirten und nicht als Zuchtmeister betrachten, dass sie ihren Untergebenen deshalb als Vorsteher, aber nicht als Herren gegenübertreten, sondern sie lieben wie Söhne und jüngere Brüder. Sie mögen sorgsam bemüht sein, durch Mahnung und Warnung Unerlaubtes zu verhindern, damit sie nicht gezwungen sind, Fehltritte gebührend zu bestrafen. Wenn aber durch menschliche Schwäche eine Sünde geschieht, dann haben sie die Vorschrift des Apostels zu befolgen, nach der sie die Betreffenden in aller Güte und Geduld überzeugen, zur Rede stellen und tadeln. Denn zur Besserung führt eher die wohlwollende Liebe als die Strenge, eher die Ermahnung als die Drohung, eher die Liebe als die Gewalt. Ist aber wegen der Schwere des Vergehens eine Strafe vonnöten, dann ist Festigkeit mit Milde, Gerechtigkeit mit Barmherzigkeit, Strenge mit Sanftmut anzuwenden. Die heilsame und notwendige Zucht im Volke soll ohne Härte bewahrt werden, so dass die Gefallenen zur Besserung veranlasst werden oder, wenn sie sich nicht besinnen wollen, die übrigen durch das Beispiel des Vorgehens gegen diese vor dem Fall bewahrt werden" (vgl. can. 2214 § 2 CIC; Conc. Trid. sess. XIII, de ref., cap. 1).
Erziehung des ganzen Menschen
Diejenigen, die in irgendeiner Weise mit der Erziehung von Ordensmitgliedern betraut sind, mögen daran denken, dass die Erziehung und Bildung organisch fortschreiten und sich aller geeigneten Mittel und Formen bedienen muss, um den ganzen Menschen nach allen Seiten seiner Berufung zu erfassen und aus ihm wirklich in jeder Beziehung einen "vollkommenen Menschen in Christus Jesus" (Kol. 1,28) zu machen. Was die Mittel und Formen der Ausbildung betrifft, sind selbstverständlich die Hilfen, die die Natur und die menschliche Forschung unserer Zeit anbieten, soweit sie gut sind, nicht zu verachten, sondern hoch zu schätzen und weise zu gebrauchen. Doch kein Irrtum kann schlimmer sein, als wenn man bei der Ausbildung eines so ausgesuchten Nachwuchses ausschließlich oder allzu einseitig natürlichen Methoden den Vorzug geben und die Mittel und Hilfsquellen der übernatürlichen Ordnung hintansetzen oder irgendwie vernachlässigen wollte. Denn im Hinblick auf die ordensgemäße und apostolisch fruchtbare priesterliche Vollkommenheit sind die übernatürlichen Mittel, wie die Sakramente, das Gebet, die Abtötung und anderes von dieser Art, nicht nur notwendig, sondern erstrangig und durchaus wesentlich. Unter Beachtung dieser Rangordnung der Methoden und Erziehungsmittel darf man aber nichts vernachlässigen, was zur Vervollkommnung an Leib und Seele, zu einer allseitigen natürlichen Entfaltung und zur umfassenden menschlichen Bildung eines Mannes irgend wie beiträgt.
Die übernatürliche ordensgemäße und priesterliche Erziehung muss beruhen auf dem sehr soliden Fundament natürlicher Kultur und geformter Humanität (vgl. Phil. 4,8); denn die Menschen finden den Weg zu Christus um so leichter und sicherer, je mehr ihnen in der Person des Priesters die "Liebenswürdigkeit und Menschlichkeit Gottes, unseres Erlösers" (Tit. 3, 4), sichtbar begegnet.
Aber so hoch die menschliche und natürliche Bildung des Ordensklerus auch allgemein eingeschätzt werden muss, den ersten Platz im gesamten Bildungsgang hat ohne Zweifel die übernatürliche Heiligung der Seele zu beanspruchen. Denn wenn schon für jeden Christen die Mahnung des Apostels gilt: "Dieses ist ja der Wille Gottes, euere Heiligung" (1 Thess. 4, 3), um wie viel mehr ist derjenige dazu verpflichtet, der nicht nur zum Priestertum erhoben wurde, sondern das öffentliche Gelübde des Strebens nach der evangelischen Vollkommenheit abgelegt hat und dazu noch durch sein Amt derart zum Instrument für die Heiligung der anderen wird, dass von seiner persönlichen Heiligkeit in einem nicht geringen Ausmaß auch das Heil der Seelen und die Entwicklung des Reiches Gottes abhängen.
Mögen daher alle Mitglieder der Stände, die zur Vollkommenheit im Sinne des Evangeliums berufen sind, sich bewusst sein und immer wieder vor Gottes Angesicht erwägen, dass sie die Aufgabe, zu der sie sich bekannt haben, noch nicht genügend erfüllen, wenn sie nur die schweren und, mit Gottes Hilfe, auch die lässlichen Sünden meiden, wenn sie die Anweisungen ihrer Oberen nur materiell befolgen oder wenn sie ihre Gelübde und Gewissensverpflichtungen oder ihre Konstitutionen, nach denen sie gemäß den kirchlichen Vorschriften der heiligen Canones "alle und jeder einzelne, ob Oberer oder ob Untergebener, als Ordensleute zu leben und auf die standesgemäße Vollkommenheit hinzustreben haben" (vgl. can. 593 CIC), nur der Sache nach halten. Das alles müssen sie mit voller innerer Hingabe und glühender Liebe tun, nicht nur notgedrungen, sondern aus dem Gewissen heraus (Röm.13,5). Denn damit sie zum Gipfel der Heiligkeit emporsteigen, damit sie sich vor allen als lebendige Quellen christlicher Liebe erweisen, müssen sie vor Liebe zu Gott und den Mitmenschen glühen und sich in jeglicher Tugend auszeichnen.
IV. Die intellektuelle Bildung
Wenn für diese Heiligung der Seele gesorgt ist, muss aber auch die geistige und pastorale Ausbildung des Ordensklerus mit höchster Sorgfalt gepflegt werden. Mit Rücksicht auf ihre Wichtigkeit und im Bewusstsein Unseres hohen Amtes wollen Wir dafür ein wenig ausführlicher die Grundsätze darlegen und in Empfehlung bringen.
Die Notwendigkeit einer gründlichen und allseitigen geistigen Unterrichtung und Bildung für die Ordenspriester ergibt sich aus der dreifachen Würde, die sie in der Kirche Gottes innehaben: der Würde ihres Ordensstandes, der priesterlichen und der apostolischen.
Als Ordensleuten ist ihnen vor allem die Aufgabe übertragen, Gott allein zu suchen und, mit ihm vereinigt, die göttlichen Geheimnisse zu betrachten und anderen mitzuteilen. Sie mögen bedenken, dass sie dieses heilige Amt unter keinen Umständen gehörig und fruchtbar ausfüllen noch auch zu jener erhabenen Vereinigung mit Christus sich erheben können, wenn ihnen jene Fülle und Tiefe der Erkenntnis von Gott und seinen Mysterien fehlt, die aus der heiligen Lehre zu schöpfen ist und unablässig vervollkommnet werden muss (vgl. Pius XI., Ep. Ap. Unigenitus Dei Filius, 19. März 1924, AAS 16, 1924, 137 bis 138; Ench. Nr. 348 S. 403-404).
Die priesterliche Würde, die ihren Träger zu einem Gesandten des Herrn der Wissenschaft (vgl. 1 Kg. 2,3) macht und deretwegen er in einem besonderen Sinne als Salz der Erde und als Licht der Welt (vgl. Mt. 5,13-14) bezeichnet wird, fordert eine ganz vollständige und gründliche Ausbildung in den Zweigen der kirchlichen Wissenschaft, die das priesterlich-geistliche Leben nährt" und stärkt, ihn vor jedem Irrtum und vor jeder irrigen Neuerung bewahrt und ihn darüber hinaus zu einem getreuen Verkünder der Geheimnisse Gottes (vgl. 1 Kor. 4,1-2) und einem wahren Gottesmann macht, der zu allen guten Werken brauchbar ist (vgl. 2 Tim. 3,17).
Die Ordensleute üben endlich in der Kirche, je nach ihrer persönlichen Berufung, auch das apostolische Amt aus, sei es in der Predigt, sei es in der christlichen Erziehungsarbeit an Knaben und Jugendlichen, sei es durch die Spendung der Sakramente, besonders des Bußsakramentes, sei es in der Heidenmission, sei es in der Seelenführung, sei es im täglichen Umgang mit der Bevölkerung. Sie können da nur dann fruchtbare und bleibende Wirkungen erzielen, wenn sie die Heilslehre beherrschen und in ununterbrochenem Studium ganz tief in sie eindringen.
Um diese gründliche und umfassende geistige Bildung nach dem Maß des natürlichen Fortschritts der jungen Menschen und der Ordnung der Studien zu erreichen, müssen die Ordensoberen sich mit aller Sorgfalt bemühen, dass die Ordensschüler in bezug auf ihre literarischen und wissenschaftlichen Kenntnisse "ihren Altersgenossen aus dem Laienstand, die die gleiche Ausbildung genießen, mindestens nicht unterlegen sind. Wenn dafür gesorgt wird, dann wird sowohl eine gründliche geistige Bildung und zu gegebener Zeit die richtige Auswahl gewährleistet" (Pius XII., Adhort. Ap. Menti nostrae, 23. September 1950 als auch, dass diese Schüler für ein tieferes Studium der kirchlichen Disziplinen vorbereitet und mit den nötigen Hilfsmitteln ausgerüstet werden.
Philosophie und Theologie
Die philosophischen und theologischen Disziplinen sollen nur von geeigneten und sorgfältig ausgewählten Lehrern vorgetragen werden. Diese mögen peinlich beachten, was von den heiligen Canones, von Unseren Vorgängern und auch von Uns selbst vorgeschrieben worden ist. Besonders muss die gebotene Ehrfurcht und die uneingeschränkte Treue gegen das kirchliche Lehramt immer und überall zum Ausdruck gebracht und dem Geist und Herzen der Studenten eingeprägt werden. Klugheit und Vorsicht müssen immer verbunden werden mit sorgfältigster, aber sehr empfehlenswerter Inangriffnahme neuer, durch den Fortschritt der Zeit gestellter Fragen. Methode, Lehre und Grundsätze des engelgleichen Lehrers müssen mit Gewissenhaftigkeit gewahrt und im philosophischen und theologischen Unterricht unbedingt befolgt werden (Pius XII., Litt. Enc. Humani generis, 12. Aug. 1950, can. 1366 CIC).
Unter der Führung und nach der Lehre des Aquinaten soll die Theologie in positiver und, wie man sagt, scholastischer Methode gelehrt werden. Das heißt: im Lichte des authentischen Lehramtes sollen die Quellen der göttlichen Offenbarung sorgfältig und unter Anwendung der geeigneten Hilfsmittel erforscht und die daraus gewonnenen Wahrheitsschätze zu klarer Darstellung gebracht und nachhaltig begründet werden. Das Vermächtnis der Offenbarung ist ausschließlich dem Lehramt der Kirche zu amtlicher Auslegung anvertraut worden. Deshalb ist es nicht auf rein menschliche Weise und nach persönlichem Urteil, sondern im Sinne und nach dem Geiste der Kirche mit aller Treue zu erklären. Die Lehrer der christlichen Philosophie und Theologie mögen sich bewusst sein, dass sie nicht in eigenem Recht und Namen, sondern allein im Namen und in der Vollmacht des obersten Lehramtes und deshalb unter seiner Kontrolle und Leitung ihres Amtes walten, das sie als kirchenrechtlichen Auftrag empfangen haben. Unbeschadet derjenigen Dinge, die bis jetzt zur freien Erörterung stehen, "mögen sie gewissenhaft daran denken, dass ihnen der Lehrauftrag nicht gegeben wurde, damit sie ihren Schülern ihre persönlichen Ansichten mitteilen, sondern damit sie ihnen die bewährten Lehren der Kirche übermitteln" (S. Pius X., Motu proprio Doctoris Angelici, 29. Juni 1914, AAS 6,1914,338, Ench. Nr. 284 S. 336).
Alle, die Lehrer wie Schüler, mögen immer vor Augen haben, dass die kirchlichen Studien nicht nur der intellektuellen Ausbildung, sondern einer vollkommenen und gründlichen Bildung für das Ordensleben oder das priesterliche und apostolische Amt dienen wollen. Deshalb dürfen sie nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Examens betrieben werden, sondern müssen den Studenten ein bleibendes geistiges Gepräge geben, aus dem sie, wie es der Augenblick verlangt, Licht und Kraft für ihre eigenen und für die Bedürfnisse anderer schöpfen (Pius XII., Sermo ad alumnos, 24. Juni 1939, AAS 31, 1939, 246, Ench. Nr. 373 S. 531).
Zu diesem Zweck möge die geistige Ausbildung eng verbunden werden mit eifrigem Gebet und der Betrachtung der göttlichen Dinge. Außerdem muss sie vollständig sein, darf keine von den vorgeschriebenen Disziplinen auch nur teilweise übergehen und soll in sich zusammenhängend und in jeder Beziehung so geordnet und zu einem Ganzen verbunden werden, dass alle Disziplinen ein festgefügtes und wohlgeordnetes System bilden. Sie soll ferner mit Klugheit der Aufgabe angepasst werden, die Irrtümer unserer Zeit zurückzuweisen und ihren Bedürfnissen zu genügen. Sie muss die Forschungsergebnisse unserer Zeit berücksichtigen und zugleich die Ehrfurcht vor der Tradition bewahren. Sie muss endlich in wirksamer Weise bezogen sein auf eine fruchtbare Tätigkeit in allen Zweigen des pastoralen Amtes, so dass die künftigen Priester dank ihrer Ausbildung die wahre Lehre sicher und getreu sowohl vor einfachen Menschen wie vor gebildeten in Predigt und Unterricht vorzutragen und zu verteidigen, in gehöriger Weise die Sakramente zu verwalten, das Heil der Seelen tatkräftig zu fördern und allen in Wort und Werk zu dienen vermögen.
Die seelsorgliche Ausbildung
Die ganze bisher besprochene geistliche und geistige Ausbildung der Studenten leistet einen so großen Beitrag für ihre Erziehung zu apostolischen Männern und ist dafür so unentbehrlich, dass einem Priester offensichtlich alles fehlt, wenn ihm die gebührende Heiligkeit und Wissenschaft abgeht. Doch damit Wir Unserer verantwortungsvollen Amtspflicht genügen, müssen Wir an dieser Stelle noch etwas hinzufügen. Abgesehen von der standesgemäßen Heiligkeit und Wissenschaft, bedarf der Priester zur ordentlichen Wahrnehmung seines apostolischen Dienstes unbedingt einer sehr sorgfältigen und allseitigen pastoralen Vorbereitung, die ihm wirkliche Sachkenntnis und Fähigkeit für die vielfältigen Aufgaben des christlichen Apostolates verleiht und sie ausbildet.
Wenn jeder Berufsausübung eine sorgsame theoretische, wie wir sagen, oder technische und praktische Vorbereitung in langer Lehrzeit vorausgeschickt wird, wer wollte dann in Abrede stellen, dass es einer noch viel sorgfältigeren und gründlicheren Ausbildung bedarf, wenn es sich darum handelt, was man nicht zu Unrecht die Kunst aller Künste nennt. Diese pastorale Ausbildung der Studenten muss schon zu Anfang des Studienganges begonnen, mit fortschreitendem Alter schrittweise vervollkommnet und nach Beendigung des theologischen Studiums durch einen eigenen Lehrgang vollendet werden. Je nach der Bestimmung des betreffenden Ordens muss es ihr Ziel sein, dass die zukünftigen Diener und Apostel Christi nach seinem Vorbild gründlich und tief mit dem Geist und mit den Tugenden eines Apostels erfüllt und darin geübt werden. Voll glühenden und selbstlosen Eifers sollen sie die Ehre Gottes fördern, mit tatkräftiger und heißer Liebe für die Kirche und ihre Rechte eintreten, ihre Lehre bewahren und verbreiten, mit ergriffener Sorge für das Heil der Seelen eifern, in Wort und Tat eine übernatürliche Klugheit mit der Einfachheit des Evangeliums verbinden, in demütiger Selbstverleugnung ihren Oberen treu ergeben sein, mit festem Gottvertrauen und wachem Pflichtbewusstsein in männlicher Zähigkeit tatkräftig ihre Aufgaben auf sich nehmen und sie durchführen, treu und gewissenhaft ihres Amtes walten und in hochherziger Geduld und Tatkraft, in christlicher Liebenswürdigkeit und Menschlichkeit alle an sich ziehen. Bei dieser pastoralen Ausbildung muss außerdem darauf geachtet werden, dass die Studenten entsprechend der Stufe und dem Fortschritt ihrer Studien in allen denjenigen Disziplinen Unterricht empfangen, die zur allseitigen Heranbildung eines "guten Streiters Jesu Christi" (2 Tim. 2,3) Wichtiges beitragen und ihn mit den geeigneten Waffen für das Apostolat versehen können. Außer einem philosophischen und theologischen Studium, das den Zwecken seelsorglicher Tätigkeit entspricht und von dem Wir schon sprachen, ist es unbedingt erforderlich, dass die zukünftigen Hirten der Herde des Herrn durch sachverständige Lehrer gemäß den Weisungen des Apostolischen Stuhles in Psychologie und Pädagogik, Didaktik und Katechetik, Sozial- und Pastoralwissenschaft und verwandten Fächern in einer dem heutigen Fortschritt dieser Disziplinen entsprechenden Weise unterrichtet werden, so dass sie den vielfältigen Bedürfnissen eines unserer Zeit gemäßen Apostolates mit ihrer Hilfe gewachsen und dafür vorbereitet sind.
Die theoretische Ausbildung für den apostolischen Beruf soll begleitet sein von einer stufenweise fortschreitenden und klug geregelten praktischen Einübung, damit sie dadurch auch nach der Seite der Anwendung und Erfahrung ergänzt wird. Es ist Unser Wille, dass nach der Priesterweihe ein eigener Lehrgang unter lehrender oder beratender Anleitung erfahrener Persönlichkeiten diese praktische Ausbildung vervollkommne, ohne dass die theologischen Studien je unterbrochen werden, und sie gründlich fortsetze.
Nachdem Wir diese obersten Grundsätze für die Ausbildung für die Erzieher und die Zöglinge vorangeschickt haben, ordnen Wir nach reiflicher Erwägung aller Umstände aus sicherem Wissen und kraft der Fülle der Apostolischen Gewalt an, dass die allgemeinen Normen für, die einzelnen Gebiete dieser überaus wichtigen Aufgabe von allen, die es angeht, beobachtet werden. Wir bevollmächtigen die Heilige Ordenskongregation kraft Unserer Autorität, durch Anweisungen, Instruktionen, Erklärungen und Auslegungen und andere derartige Dokumente die von Uns gebilligten allgemeinen Statuten durchzuführen und alle Maßnahmen zur getreuen Beobachtung dieser Konstitution, ihrer Statuten und Anordnungen zu treffen.
Alle entgegenstehenden Anordnungen, auch die von besonderer Bedeutung, werden hierdurch aufgehoben.
dem Feste der allerseligsten Jungfrau Maria, der Königin des Alls,
im 18. Jahre Unseres Pontifikates