Impressum
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Version vom 21. Januar 2009, 13:44 Uhr von Otterbeck (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: '''Impressum''' (lat.: ''eingedruckt'') ist der übliche Ausdruck für notwendige Angaben in Presseveröffentlichungen. Der Umfang der Anzeigepflicht variiert je nach d...)
Impressum (lat.: eingedruckt) ist der übliche Ausdruck für notwendige Angaben in Presseveröffentlichungen. Der Umfang der Anzeigepflicht variiert je nach der Rechtslage. Nach den Pressegesetzen der Länder muss zumeist mindestens eine Person genannt werden, die presserechtlich die Verantwortung für die Publikation übernimmt. Das muss nicht der inhaltlich maßgebliche Redakteur sein. Auch die rechtlich erforderlichen Angaben für Internet-Publikationen werden als Impressum bezeichnet.