Gemeinschaft
Der Begriff Gemeinschaft (lat. communio) bringt zum Ausdruck, dass die ihr Angehörigen untereinander durch strengere ethische (und auch rechtlich verbindliche) Verpflichtungen aufeinander bezogen ist als es allein durch die Rechtsordnung (im Verein oder einer Gesellschaft) bedingt würde; die Gemeinschaft ist gleichwohl auch eine Rechtsfigur.
Im geistlichen Sprachgebrauch bezieht sich jede religiöse Gemeinschaft auf ein für sie typisches Programm, meist auf eine Gründergestalt und damit verbunden auch auf eine spezielle Ausprägung von Rechten und Pflichten. Jede kirchliche Gemeinschaft praktiziert Lehre und Kult der Kirche und ist mithin eine organisierte Gruppierung innerhalb der großen Gemeinschaft der Glaubenden, unter Jesus Christus, dem einen Hirten (vgl. Katholizismus).
In der Rechtsordnung wird mit Gemeinschaft regelmäßig die "kombinierte" Ausübung von Individualrechten (an einem Gegenstand des Individualrechts) durch mehrere Personen bezeichnet. Dieser spezielle Begriff ist auf die Sphäre der Spiritualität nicht ohne weiteres übertragbar.