Generalvikar
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Version vom 1. April 2008, 19:59 Uhr von Albert (Diskussion | Beiträge)
Ein Generalvikar ist nach dem Kirchenrecht Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.
Ein Generalvikar ist nach dem Kirchenrecht Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.