Aschermittwoch
Mit dem Aschermittwoch beginnt die vierzigtägige Fastenzeit. Der Aschermittwoch gehört neben dem Karfreitag zu den zwei kirchlich vorgeschriebenen strengen Fasttagen der Kirche, an dem man sich nur einmal sättigen soll und kein Fleisch essen darf. Auch auf Alkohol ist zu verzichten.
Geschichte
Die Tradition des Aschermittwochs existiert seit dem sechsten oder siebten Jahrhundert. Der Name "Aschermittwoch" läßt sich auf die kirchliche Bußpraxis zurückzuführen, bei dem die Büßer eine Bußgewand angezogen haben und mit Asche bestreut wurden. Ab dem zehnten Jahrhundert wurde dann diese öffentliche Bußpraxis eingestellt. Es blieb der Ritus der Aschenbestreuung.
Liturgische Bräuche
Am Aschermittwoch bekommen die Gläubigen traditionell im Rahmen einer Heiligen Messe das Aschenkreuz. Die Asche ist das Symbol für die Vergänglichkeit. Streng genommen sollte die Asche für das Aschenkreuz aus dem Holz der im im Vorjahr am Palmsonntag verwendeten Palmzweige sein. Während der Auflegung des Aschenkreuzes sagt der Priester: "Bedenke, Mensch, dass Du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehrst."
Informationen über das Fasten am Aschermittwoch aus dem Kirchenrecht
Canon 1249: "Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten.
Canon 1250: "Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit."
Canon 1251: "Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag."
Canon 1252: "Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden."
Canon 1253: "Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen."