Exkommunikation

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Bei einer Exkommunikation wird der Gläubige aus der Gemeinschaft der katholischen Gläubigen ausgeschlossen. In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der kirchenrechtlich unmöglich ist), sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche.

Historie

Im Mittelalter hatte die Exkommunikation, der Kirchenbann, die weltliche Reichsacht zur Folge und bedeutete damit den wirtschaftlichen oder politischen Ruin der betreffenden Person.

Unterscheidungen in der römisch-katholischen Kirche

Eine Exkommunikation kann als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) und als Beugestrafe (excommunicatio ferendae sententiae) ausgesprochen werden

Siehe auch

Weblinks