Gebot
Gebot im allgemeinen, bedeutend die verpflichtende Willensäußerung eines rechtmäßigen Obern, die man befolgen soll (positive Anordnung). In diesem Sinn umfasst es auch Gesetze, die aufgrund einer öffentlichen Gewalt erlassen werden.<ref>vgl. K. Hilgenreiner in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band IV, Artikel: Gebot, Sp. 321 .</ref> Dagegen verbietet ein Verbot (negative Anordnung), eine Tat zu unterlassen.
Gott hat Gebote von Anfang an in der Schöpfungsordnung kundgetan, später in den Zehn Geboten und vor allem im Hauptgebot. Außerdem in den Geboten der Kirche. Er lässt uns seine Gebote erkennen durch das Gewissen.<ref>Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#WIE GOTT UNS SEINE GEBOTE KUNDTUT .</ref> Das Verhalten wider den Geboten wird als Sünde bezeichnet.
- Aus ganzem Herzen suche ich Dich: lass mich nicht weichen von Deinen Geboten. Sei gepriesen, o Herr; Deine Weisungen lehr mich verstehen. Deinem Gesetz zu gehorchen, lehre mich; ich will es bewahren mit ganzem Herzen. Wie liebe ich Dein Gesetz, o Herr, den ganzen Tag suchen es meine Gedanken. Dein Wort ist Leuchte für meinen Fuß, Licht über meinem Pfad. Meine Zunge soll Deine Worte besingen, denn Deine Gebote sind alle gerecht (aus Ps 119).
Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig
Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung immer und für immer (semper et pro semper) verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.
Auch wenn nur die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das andererseits nicht, dass im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe hat in seiner Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person entsprechende - Lösung sein können. Schließlich ist es immer möglich, dass der Mensch infolge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu sterben als Böses zu tun.
Die Kirche hat immer gelehrt, dass Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: "Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht morden, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen" (Mt 19, 17-18). (Veritatis splendor, Nr. 52).
→ Zehn Gebote Gottes, Gebote der Kirche, Vorlage:Leiste Vitia et Virtutes
Anmerkungen
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