Evangelium vitae

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Evangelium vitae ist ein Enzyklika von Papst Johannes Paul II., die sich vor allem mit der Frage des Lebensrechts befasst. Das Schreiben wurde am 25. März 1995 veröffentlicht.

Entstehungsgeschichte

Die Enzyklika wurde beim außerordentliche Konsistorium der Kardinäle, das vom 4. bis 7. April 1991 in Rom stattgefunden hat, angeregt. Die Kardinäle haben damals den Papst einstimmig ersucht, den Wert des menschlichen Lebens und seine Unantastbarkeit unter Bezugnahme auf die gegenwärtigen Umstände und die Angriffe, von denen es heute bedroht wird, mit der Autorität des Nachfolgers Petri zu bekräftigen. Pfingsten 1991 wurde ein persönliches Schreiben an alle Bischöfe gerichtet mit der Bitte, hier Vorschläge einzubringen. In dem Brief hat der Papst auch einen Bezug zur Sozial-Enzyklika Rerum novarum hergestellt und betont: "Wie es vor einem Jahrhundert die Arbeiterklasse war, die, in ihren fundamentalsten Rechten unterdrückt, von der Kirche mit großem Mut in Schutz genommen wurde, indem diese die heiligen Rechte der Person des Arbeiters herausstellte, so weiß sie sich auch jetzt, wo eine andere Kategorie von Personen in ihren grundlegenden Lebensrechten unterdrückt wird, verpflichtet, mit unvermindertem Mut den Stimmlosen Stimme zu sein."

Inhalt

Die Enzyklika besteht aus einer Einführung und vier Teilen. In der Einführung verweist der Papst darauf, dass das "Evangelium vom Leben" den Menschen als Frohe Botschaft verkündet werden soll. Diese Frohbotschaft beginnt mit der Geburt des Jesus-Kindes. Dann stellt der Papst unter Bezugnahme auf das Johannes-Evangelium (Kapitel 10,10, Leben in Fülle) einen Brücke zum ewigen Leben her und erklärt dann den unvergleichliche Wert der menschlichen Person.

Weiters betont Johannes Paul, dass dieses "Evangelium vom Leben" im Herzen jedes gläubigen, aber auch nicht gläubigen Menschen tiefen und überzeugenden Widerhall findet und kommt dann zum eigentlichen Thema der Enzyklika, der neuen Bedrohungen des menschlichen Lebens, die die Verkündigung besonders dringend. "Schon das Zweite Vatikanische Konzil beklagte an einer Stelle, die von geradezu dramatischer Aktualität ist, nachdrücklich vielfältige Verbrechen und Angriffe gegen das menschliche Leben." Der Papst nennt hier wörtlich folgende Bedrohungen: Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord.

Johannes Paul II. im Vorwort auch gleich, dass die Gesetzgebung vieler Länder sogar in Abweichung von den Grundprinzipien ihrer Verfassungen zugestimmt hat, solche gegen das Leben gerichtete Praktiken nicht zu bestrafen oder ihnen gar volle Rechtmäßigkeit zuzuerkennen. Er bezeichnet dies ein "besorgniserregendes Symptom und keineswegs nebensächliche Ursache für einen schweren moralischen Verfall." "Entscheidungen, die einst einstimmig als verbrecherisch angesehen und vom allgemeinen sittlichen Empfinden abgelehnt wurden, werden nach und nach gesellschaftlich als achtbar betrachtet."

Dann kommt der Papst zum Hauptthema der Enzyklika und betont, dass das fundamentale Recht auf Leben heute bei einer großen Zahl schwacher und wehrloser Menschen, wie es insbesondere die ungeborenen Kinder sind, mit Füßen getreten wird. Die Enzyklika versteht sich als Appell: "Achte, verteidige, liebe das Leben, jedes menschliche Leben und diene ihm! Nur auf diesem Weg wirst du Gerechtigkeit, Entwicklung, echte Freiheit, Frieden und Glück finden!"

Weblinks

Originaltext in deutscher Sprache